136 Berechtigung zuertauutc. Paul V hatte sich nämlich aus die Nachricht vau der Zunahme der böhmischen Krane durch den Pfalzgrafen dahin geäußert, daß derselbe sich in ein schmutziges Labyrinth begeben habe und damit seine Ansicht van dem un ausweichlichen Untergänge Friedrichs angedentcb Leider war nicht zn erwarten, daß durch die Ankunft des Pfalzgrafen die Ver hältnisse sich besser gestalten würden, da keiner van denjenigen, welche die Regierung bisher in so elender Weise geführt hatten, van derselben entfernt werden durfte. Alle Ratgeber, die Friedrich mit gebracht hatte, kvnutcu ihm wähl über die traurigen Zustände im Lande berichten,'bessern durften sic sic nicht, da man streng daraus hielt, daß alle höheren und niederen Posten nur mit Eingeborenen besetzt wurden, abgesehen davon, daß die Unkenntnis der böhmischen Sprache sic von jeder Verwendung von vornherein ansschloß. Die erste Regierungsmaßregcl, die Friedrich nach seiner Krönung und nach dem gleichzeitigen Rücktritt der Direktoren von ihren bisherigen Funktionen vornahm, war die Besetzung der obersten Laudesämter. Der neue König durfte dieselben nicht frei besetzen, sondern war in seiner Auswahl an die Vorschläge der Beisitzer des Landrechtes nnd der sonstigen obersten Behörden gebunden, die ihm für jedes Amt vier Personen empfahlen. Die vorzüglichsten Urheber des Aufstandes beuteten dies zu ihre» Guusten aus, indem sie sich allesamt zu Ämtern in Vorschlag brachten, für die wohl die wenigsten die nötige Eignung besaßen. Sv wurde das Amt eines Oberstburggrafen dem Herrn Buhuchwal Berka zn Teil, das des obersten Hofmeisters dem Herrn Wil helm von Lobkvwitz, Obcrstlaudrichter wurde Graf Joachim Andreas Schlick, oberster Kanzler Herr Wenzel Wilhelm von RuPPa und Nppellatiouspräsideut Herr Budvwee; Graf Thurn wurde wieder zum Burggrafen von Karlstciu cruauut.