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Ämtsd att d« Gr« rtcht-Smter Grünhatn, Jo- hannaeorgenstadt, Schnee- Le.», La,warzrnoerg u.Lv«. denf»l« und der Etadträthe Aue, Elterlein, Grünhain, Hartenstein, Johanngeor- arnstadr.vovnlv ckeuMviel, Schneeberg,Schwarzenberg Wildenfels und Zwönitz. äN 33. Donnerstag, de« 13. Februar. 1873. KWIMsfreM Erscheint täglich niit AuSnahmeMov- tag«. — Preis vlertel jäh» lich 1» Ngr — Inser tionSgebühren die gespot tene Zeile t0 Pfennige.- Jnseratenannahne für d>» am Abende erscheinende. Nummeret« ^W-Mittak (1626) (1618-19) Bekanntmachung (1630) K. In hier anhängigen Privatanklagsachen des HandelSkammersecretärS Advoeat Moritz Kirbach in Plauen, PtivatanklägerS, wider den Gutsbesitzer Friedrich August Scheffler in Beierfeld, Privatangeklagten, tst Letzterer wegen Beleidigung in zweiter Instanz mit Dreißig Thalern —- —- Geldstraft belegt worden. Schwarzenberg, am 31. Januar 1873. Der Kaiserliche Ober-Postdirector. Letz. In Folge Uebergabe der Aue-JägerSgrüner StaatSeisenbahn zum Weiterbau an eine Privatgesellschaft werden alle Diejmigen, welche noch Ansprüche an die Bauverwaltung genannter StaatSeisenbahn haben sollten, hiermit aufgefordert, solche sofort und spätestens bis zum LEL dieses Monats LekLnvtmLvkunK. Am 15» Februar wird in Schwarzenberg eine amtliche Verkaufsstelle für Pofitverthzeichen, Postkarten re. errichtet, welche dem Herrn Kaufmann Friedrich Eduard Merkel Königliches Gerichtsamt daselbst. In Stellv.: Colditz, Assessor. übertragen worden ist. Die Befugniß dieser Stelle erstreckt sich auf den Verkauf sämmtlicher Postwertzeichen, Frei-CouvertS, Postkarten, sowie Postanweisungsformulare mit und ohne Marken zu demselben Preise und in denselben Quantitäten, wie solche bei dm Kaiserlichen Postanstalten verkauft werden. Die Verkaufsstelle ist durch Schild mit Kaiserkrone und Posthorn, sowie mit der Aufschrift: Amtliche Verkaufsstelle für Postfreimarken, Postkarten re. kenntlich gemacht. Leipzig, den 11. Februar 1873. schriftlich bei dem Unterzeichneten einzureichen. Aue, den 11. Februar 1873. Die Bauverwaltung der Aue-Jägersgrüner Staatseisenbahn l. V. —Paul Naumann. Grundstücksversteigerung. Von dem unterzeichneten Königlichen Gerichtsamte soll den 28. März 1873 das dem Maurermeister Carl Gottlieb Arnold in Grünhain zugehörige Mühlen- und Teichgrundstück Nr. 290. des Katasters, Rr. 29«., 107, 110 des Flurbuchs für Grünhain und Nr. 20 des Grund- und Hypothekenbuchs für die Zwanziger Klostergrundstücke, nebst dem in das Mühlengebäude eingebauten gehenden und treibenden Zeug eines LohstampfwerkS und der zum Grundstück gehörigen Wasserkraft, welches Grundstück am 15. Januar 1872 ohne Berücksich tigung der Oblasten auf l2ä0 Thlr. — - —- gewürdert worden ist, nothwendiger Weise versteigert werden, waö unter Bezugnahme aus den an hiesiger Ge- richtSftelle auöhängenden Anschlag hierdurch bekannt gemacht wird. Grünhain, am 20. Januar 1873. Das Königliche Gerichtsamt das. Kretzschmar. TageSgefchichte. Vom kirchlichen Kriegsschauplätze in der Schweiz. Der Eonflict zwischen Kirche und Staat ist in Europa seit der Verkün digung des Dogma der päpstlichen Unfehlbarkeit auf den» vatikanischen Concil zu einem ständigen und internationalen geworden, so daß eS zum Behuf seiner richtigen Beurtheilung erforderlich ist, dessen Entwicklung überall, wo er zu Tage tritt, zu verfolgen, und die einzelnen Erscheinungen, denen man dabei be gegnet, in Zusammenhang zu bringen. ES thut dies um so mehr noth, a!S die öffentliche Meinung in den einzelnen Ländern in der Regel nur das Nächst liegende in den Bereich ihrer Kritik zieht, und zwar nur nach Gesichtspunkten, die aus ihren engeren Verhältnissen entnommen finv. — So kommt eö, daß man in der Schwerz z. B. seltm ein richtiges Verständniß für den deutschen — und hier eben so selten ein richtiges Verständniß für den schweizerischen Kirchenconflict findet, so viel auch hier wie dort darübe. vtsputirt und ge schrieben wird. Ursprünglich war man in Deutschland gmeigt, die Einfachheit und Energie zu bewundern, mit der man in der Schweiz gegen die Vertreter veS PapstthumS vorging, als eS sich vor etwa zwei Monaten um die Errichtung eines beson deren BiSthumS in Genf, resp. den Protest dagegen handelte, und als neu:r- dingS die Diöcesanstände von Vasel-Eoloihurn dem Bischof Lachat den Stuhl vor die Thüre setzten. So einfach aber die Dinge damals auösahe», so ver wickelt erscheinen fie jetzt. Ja eS find Anzeichen dafür vorhanden, daß die schweizer Republikaner, wenigstens die intelligenteren, bereits uns um unsere deöfallstgen Verhältnisse zu beneiden anfangen. Sehen wir uns die Dinge et was genauer an, so finden wir sofort, daß die Römische Curie und ihr An hang in der Schweiz die Offensive ergriffen hat, während fie ficht» Deutschland auf die Defensive beschränkt steht. — In Deutschland jam mern die Bischöfe wegen „Unterdrückung der Rechte der Kirche und der „Ge wissensfreiheit," weil man ihren Anmaßungen einen kräftig:» Riegel vorzuschte- den im Begriffe steht. In der Schweiz aber machen die Sendlinge deS Stell vertreters SotteS noch »ehr Ansprüche auf Freiheit, das heißt, kirchliche Will- kür, ÄS sonst irgendwo. Während sich die preußischen Bischöfe auf die Ver fassung, auf Rechtsbestimmungen aller Art berufen, erlaubt stch in dem freien schweizer Canton Genf die Curie folgendes Verfahren: Sie zeigt an, daß fie Genf vom BiSthum Lausanne trennen, dort ein eigenes Biöthum begründen und dasselbe dem bisherigen Bischof in p»rlibu» von Hebron, Hrn. Mermillod, übertragen will. Die Regierung von Genf erwidert im Verträum auf die Vertragstreue der heiligen Curie, daß sie sich an die Vereinbarung mit Letzterer vom 20. September 1819 halte und demgemäß keinen besonderen Bi schof für Genf anerkenne. In jener Vereinbarung hieß eS, daß Genf und die benachbarten savoyischen Gemeinden Chouler, Collonge rc. von der geistlichen Gerichtsbarkeit deS ErzbiöthumS Chambery abgelöst und getrennt werden sollen. Wörtlich ist hinzugefügt r „Mit unserer Macht, Willen und Wissen sollen alle diese Gemeinden auf immer und ewig O perpätuitö) derDiöcese Lausanne in der Schweiz zuaetheilt sein." Daö Dokument, welches von der „N. Z. Z." MMtheilt wird, schließt: „Wir verordnen, daß gegenwärtiges Breve auf immerdar unangetastet, giltig und rechtskräftig sein soll; daß «S voll und ganz ausgeführt werde, daß eS von Allen, die eS betrifft und in Zukunft betreffen wird, heilig gehalten werde. Schließlich wird Alles null und nichtig erklärt, was an dem Aktenstück wissentlich oder unwissentlich, durch wen eS immer sei, und in westen Kraft eS geschehe, zum Rachtheil deS Gegenwärtigen gethan werden möchte." Diesem von ihr selbst s. Z. erlassenen Brtve m'S Gesicht schlagend, richtete die Curie am 16. Januar diese- Jahre- ein neue- Breve an die Regierung von Genf, worin dieser kurzweg mitgetheilt wird, daß dem Proteste der Regier ung und der früheren Vereinbarung zum Trotze Herr Mermillod zum Bischof für den Canton Genf ernannt sei. Und in welcher Weife erfolgte diese Mir- thrilung? ES wurden der Polizeiverordnung über Druckschriften gemäß zwei Eremplare deS gedruckten Breve in der Genfer StaatSkanzlei abgegeben. Man möchte beinahe glauben, Benedetti habe bezüglich des „BruSquirenü" oder de- unverschämten Herausfordern- seine Studien bei der päpstlichen Curie gemacht I Roch scheint man in Genf und der BundeSstadt Bem von der Ue- berraschung sich nicht erholt zu haben. Die einzig - würdige Antwort müßte darin bestehen, daß man von Testen der obersten Behörde der Eidgenossenschaft dem päpstlichen Nuntius eben so wie dem „Bischof Mermillod" dmLausisaß