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Mittwoch, de» SS. Januar. 1873. 2S. 1 tägUqmÄN!«»« ^rUeö.WNsfreM tu» >d, hiermit außer Jochim. N«»»lllltwL0dvLS (1148- und 9 Uhr an, Stück weiche Stämme Centimeter oberer Stärke, 3,» Meter lang, LP pp pp pp pp 106 40 1248 ff ff ff ff ff ff ff ff ff ff ff ff ff ff ff n L Bormi 600 247 4596 2262 440 83 Klötzer » 19—25 10-22 23-60 23-49 23-47 von von 4 4,» AHWärMo-chÄwhM», Jo- Nuvmemmmftadt, Sw«"' iern vocy i gezogenen militärischen Kordon vom 27. dieses Monats Ueberwa^n 14. und 19. November vorigen Jahres, den Ausbruch der Rinderpest in n P a g, de von Varteuftei« LohLMHecr- »«»ftedt.rs^sitzNrnftävtel, <VO«eebeLg,Vchv»rre«derg uud 5w»««P. ebendaselbst 12—18 Centimeter Mittenstärke, gute wandelbare Stöcke Jnserateuannähme ^a» «beude «fchewertl d«w»»er bi» Tagesgeschichte. Deutschland. Berlin, 26. Jan. Nachdem in Folge der Gewerbeordnung für den Norddeutsche» Bund die Ausübung der sogenannten kleinen Wundarznetkunde allgemein sreigegeben worden, ist es für das Publikum wichtig zu wissen, ob Diejenigen, welche sich mit kleinen wundärztlichen Verrichtungen beschäftigen wollen, auch die erforderliche Befähigung befitzen. Der Minister der geistlichen btngelegenheUen hat deshalb bestimmt, daß diejenigen Personen, welche sich über ihre Befähigung zu kleinen chirurgischen Operationen, Desinfektionen rc. auSwersen wollen, zu prüfe» «nd, falls sie die Prüfung bestehen, ein Befähig- durch welches fie daS Richt gewinnen, sich a!S itbeprüfte Helldiener zu bezeichnen. Die Medicinalbeamten find angewiesen, daß die nöihigen Kenntnisse und Fertig- i»r Verrichtungder chinuglschen Handleistungen in erforderlichem Maße Welche fich durch einZeugniß der betreffenden «^bgen, daß fie als solche b Jahre vorzüglich daSBefähigungSzeugniß ohne Ablegunaeiner Prüfung. A U welche als vefitzer eines BarbiergeschäftS soaenannt«» der neuen Gewerbeordnung die zum Betriebe der !2un»AuInika^ Prüfung bestanden haben, das Le- bnwe -Urü^ Vs Ä,»?'^^igung des betreffenden Phystkus ohne vor- V^sÄn^ertbettt d^^Ä Ä^ , wird nur in der ausdrücklichen «orausi-tzung erthetlt, daß der Inhaber bei Ausübung seiner Functionen fich . ^-rmin dieses Jahres ist nach 6 Pfennigen für die Einheit Die Grundsteuer auf den r. vom I. b s mit 10. Februar d. I. an unsere Stadtsteuer-Einnahme abzusühren. bei Vermeidung erecutivischer Bettrei g Der Rath der Stadt Lößnitz. Lößnitz, am 27. Januar 1»7->.vr. Krauße. ., j- d-n Bezirken: Fällberg, vorderer Mär^nberg und Eselsberg aufbereitete Hölzer, alS: folgende auf Sofaer Revier m den «ez Raummeter harte wandelbare Scheite, weiche gute und wandelbare Scheite, „ Klöppel und einzeln und partienweise - - .. geben sofortige Bezahlung ,nd unter dm vor Beginn der Auktion bekannt zu machenden Bedingungen an die Meistbietenden versteigert werden. Wer die zu versteigernden Hölzer vorher besehen will, hat fich an dm mitunterzeichneten Revierverwalter zu wenden. Königl. Forftrentamt Eibenstock und Revierverwaltung Sofa, am 18. Januar 1873. > Wettengel. Tirsch. Mekanutmachung. Nachdem Herr Friedensrichter Carl August Fritzsche hier 18 Jahre hindurch als Stadtrath fungirt hat, ist ihm das Prädikat „ Stadtältester " von uns verliehen wordm, was hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird. Der Stadtrath zu Neustädtel. Speck, Bürgermstr. streng innerhalb der Grenzen diese?Befähigung halten werde. Bei Ueberschreitung dieser Grenzen wird das BefähigungSzeugniß und damit das Recht, fich als ge prüfter Heildiener zu bezeichnen, nach S 53 der Gewerbeordnung aberkannt. Frankreich. Paris, 25. Jan. ThierS wird wegen des Tode» von Napoleon IN Trauer anlegen müssen. Der Erkaiser war nämlich Ritter des goldenen Vließes, und da die Statuten besagen, daß für jedes verstorbene Mitglied Trauer anzu legen ist, so wird ThierS, wenn er Ritter des goldene» VlteßeS bleibm will, dieser Bestimmung Folge leisten müsse». Parts, 25. Jan. Ueber das Probeschießen, welches in Calais vor dem KriegSminister Statt fand, vernimmt man Folgendes: Man schoß mit stählern nen und bronzenen vier- und fiebenpfündigen Hinterlader». Die Kanone von 80 Millimeter, welche au» den Marienwerkstätten herrührt, gab die besten Re sultate und scheint gcwählt worden zu sei». Die Resultate de- Probeschießens wurden Herr ThierS sofort rach jedem Schüsse gemeldet. Herr ThierS ant wortete mehrere Mal, um dem Minister seine Befriedigung auSmdrückm. Die Zahl der Schüsse welche in Gegenwart des Ministers abgefeuert wurden, betrug über 300. Parts, 25. Jan. In Folge der Behauptung de» Herzogs v. Gramont, daß die Originale der Depeschen, die er in seinem letzten Schreiben veröffent lichte, fich auf dem Ministerium de- Amßern befinden, stellte man dort die ge naueste Nachforschung an, ohne die geringste Spur von denselben zu entdecke». Wie verlautet, solle» nun weitere Maßregeln ergriffen werde». Gegen Emil Ollivier, der fich ebenfalls im Besitz von wichtigen StaatS-Doamrnten befindet, wird ebenfalls vorgeschritten werdr». Lm den I». Februar 18?», von Bormittags 9 Uhr an, Maßregeln gegen die Rinderpest betreffend. . her sächsischen Grenze in Böhmen vorgekommenen Rinderpestausbruche ein Zeitraum von drei Wochen abgelaufm Nacddem seit dem letzten in der V die unter dem 19. November vor. Jahres für die Grenze von Oberwiesenthal blS Htllendorf angeordnete voll ist, har das Ministerium des Innern be,cy Maßregel gezogenen militärischen Kordon vom 27. dieses Monats an wieder aufzuheben. ständige Grenzsperre und de» ö»r Ueve^^^ ^nr 14 Es werden daher die "" Kraft gesetzt , zHeste von Böhmen die Rinderpest noch mcht völlig erloschen ist, so dürfen auch ferner bis auf Weiteres aus Böhmen Da jedoch in dem nordöstlichen ^^en: na» Sachsen nicht ein- und durchgciuy' ^tn; ferner frische (auch gefrorene) RmdShäute, Hörner und Klauen, Fleisch, Knochen, Talg, wmn letztere- »icht Rindvieh aller Art, »n° o » Lücken verpackt ist, und Lumpen. in Fässern, ungewaschene Wolle, we ch eingeführt werde». Schweine dürfen nur m Klage-, Abstimmungen werden nach 8 328 des Reichsstrafgesetzbuchs mit Gefängniß bi- zu Einem Jahre, beziehendlich bis Zuwiderhandlungen gegen v-rne/ . , zu zwei Jahren bestraft. 1873. MlNlstMUM des JNNevN. Dresden, den von Nostitz-Wallwitz.