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^L24. 1873, wegen PolizeidergehenS vorliegende Anzeige, ingleichen auf eine wider Kretzschmar. Irmer, Rfdr. Ü178) k», *« »lMträmta «rwhmu. Io- SAwe- H«ni.bq>»n,«kbera n. Mit. d«i«f«U nnd der^ta'vtrNH« ttt«. Mterlein Demchal«, 1?v'.üM»a»or- 0«»adt,röhE Mnftkdtel, M»««b«a,VS»UttM«»rrg i Mtldeufe!« ,»h ES ist wahrzunehmm gewesen, daß im hiesigen Otte der mit Hem, nicht allenthalben n'achgekommen wird. Infolge dessen soll in nächsten Z hierbei vorkommende Eontravenienten die nachtheiligen Folgen selbst zuzuschrei Aue, den 27. Januar 1873. »odvoe. 872 gesetzlich in Kraft getretenen Einführung neuer Maaße und Gewichte bezügliche Revision vorgenommen werden, und haben sich dann emm Der Stadtrath daselbst. Beck, Bürgermstr. Oeffentlicher Aufruf. Für das, den Eigenthümern der brauberechtigten Häuser in Grünhain Nr. 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 1l, 12, 13, 14, 15, 45, 48, 49, 50, 51, 52, 53, 54, 55, 56, 57, 58, 59, 60, 62, 63, 64, v5, 66, 67, 69, 70, 73, 7b, 76, 77, 80, 81, 82, 83, 86, 87, 88, 90, 91, 111, 112, 113, 114, 115, 116, 124, 127, 129, 130, 131, 132, 136, 137, 139, 140, 141, 145, 148, 154, 157, 352, 419 des dasigen Grund- und Hypothekenbuchs zugehörige, im vrandverficherungScataster mit Nr. 10 bezeichnete, aus der Parzelle Nr. 10 der Stadtflur im Flurbuche für Grünhain bestehende, in der Stadt Grünhain getm aene Brauhaus ist nachträglich das neue Folium 439 des Grund- und Hypothekenbuchs für Grünhain im Entwürfe aufgestellt und zur Einschreibung in da» Grund- und Hypothekenbuch vorbereitet worden. - (8465—67) GerichlSamtSwegen wird daher solches und, daß der Entwurf deS gedachten Foln für alle diejenigen, welche ein Jnteresie daran haben, an hiesiger AmtS- ßelle zm Einsicht bereit liegt, hierdurch mit der Aufforderung öffentlich bekannt gemacht, etwaige Einwendungm gegen den Inhalt desselben wegen, an dem ge dachten Grundstück ihnen zustehender, dinglicher Rechte binnen 6 Monaten, WLtestenS den 7. Februar 1873 allhter anzuzeigen, unter der Verwarnung, daß sie außerdem solcher Einwendungen dergestalt verlustig gehen, daß diesen gegen dritte Besitzer und andere Realbo- rechtigte, welche als solche in das betreffende Grund- und Hypothekenbuch werden eingetragen werden, keinerlei Wirkung beizulegen ist. Grünhain, am 24. Juli 1872. , Komgl. Gerlchtsamt daselb^. Än Stellvertretung: Müller, Aff. TttcheM »ttNutnadaie Wz, tag». — vtertelfLHz VouSaebühren die tene Zeile lv Pfennig Anseratemmnabme für' «bende erschein« t k li^nmmer bi» Borv-itr, NUHr Donnerstaq, de» 30. Januar. ZMeö-WlksfrettO Oeffentliche Vorladung. Der Resewist Franz Robert Günther auS Kühnhaide ist aus eine wider ihn wegen PolizeidergehenS vorl,^ . ' ihn erhobene Privatanklage zu »«nehmen und wird, da sein dermaliger Aufenthaltsort gänzlich unbekannt ist, hiermit öffentlich vorgeladen, In Bezug auf das Gewicht der Bäckerwaaren sehen wir uns vrranlaßt, die Vorschriften wie folg!, einschärfend in Erinnerung zu bringen: 1) Jeder Bäcker und wer sonst mit Brod, Semmel und anderen zur täglichen Nahrung dienenden Bäckerwaaren handelt, hat in seinem Verkaufsräume durch An schlag oder Aushängen an einer dem Publikum gehörig ins Auge fallenden Stelle das Gewicht und den Preis seiner Waare bekannt zu geben. 2) Das Brod darf nur in Laiben von einen oder mehereren Pfunden (halben Kilogrammen) gebacken werden. 3) Auf jedem Brode ist durch eine eingedrückte Zahl anzugeben, wie viel Pfunde eS wiegen soll. 4) NeubackneS Brod darf nur dann zum Verkauf auSgelegt werden, wenn mindestens einen Tag altes Brod vorräthig ist. 5) Im Verkaufsräume muß eine geaichte Waage mir gesichten Gewichten vo> Händen sein. Den Käufern ist auf Verlangen das Gebäck unweigerlich vorzuwiegen. 6) An jedem Brode soll dem Verkäufer, sobald eö mindestens 24 Stunden ist, auf jedes Pfund (4 Kilogramm) des Sollgewichtes, 1,,, Reuloth (Dekagramm) zu Gute gerechnet werden, so daß beispielsweise auf 2 Pfund ein Mindergewicht von 2,„ auf 4 Pfund 5, auf 6 Pfund von 7,,Neuloth u. s. f. unter obiger Voraussetzung nachgelassen wird. 7) Wird Brod, welches noch nicht 24 Stunden alt ist, leichter befunden, als eS nach der darauf eingedrückten GewichtSzahl sein soll, so wird eö mit Beschlag belegt und wenn eS 24 Stunden alt ist, nochmals gewogen. Brode, an welchen dann nicht mehr als 1,,, Neuloth pro Pfund ihres Sollgewichtes fehlt, werden dem Verkäufer zurückgegeben. 8) Brode dagegen, an denen nach Ablauf der unter 6 und 7 bestimmten Zeit mehr als 1,,, Reuloth pro Pfund ihres SollgewichleS fehlt, werden, ebenso wie Brode, die den Bestimmungen unter 2 und 3 nicht entsprechen, den Verkäufern angeschnitten zurückgegeben. Außerdem wird der Verkäufer für jedes zu leichte Brod um 2 bis 5 Rgr. — -, soweit der dadurch gesetzliche Höchstbetrag von 50 Thlr. nicht überstiegen wird, bestraft. S) Bis zum Erweise deS Gegentheils gelten alle in den Verkaufs- und Fabrikationsräumen, sowie in den damit zusammenhängenden WobnungSräumen der Bäcker und Händler vorhandenen Bäckerwaaren als verkäuflich. Zuwiderhandlungen gegen vorstehende Anordnungen, namentlich auch der Verkauf von Backwaaren zu höheren, als den im Anschläge bekannt gegebenm Preisen, werden, abgesehen von der etwa verwirkten Crinnnalstrase, polizeilich mit Geldstrafe bis zu 20 Thaler geahndet. Aue, den 18. Januar 1873. Der Stadtrath daselbst. D. H. Bochmann, Rathmann. > daß die pamcularen Interessen, selbst^Denn sie so werthvoll und von so ällge- meiner Bedeutung sind, wie die vom preußischen Landtag gegenwärtig wahrzu nehmenden, nicht im Vordergründe der Entscheidungen sich bewegen. Von Preußen und seinen politischen Männern heißt es überdies: nodl«,e vdliee! Gerade wir Preußen wollen damit ein Beispiel geben, daß uns in erster Linie Deutschland steht und in zweiter Linie Preußen. Wenn wir de» Reiche die Ehre geben, die eS erfordert, dann wird solchem Beispiel zu folgen sich kein deutscher Staat versaam wollen. Was dagegen Preußen nicht leistet, das wird man von dem kleinsten Staate nicht verlangen dürfe», noch durch setzen können. So bewähre sich denn da» alte Wort: Deutschland übe: Alles I" Berlin, 27. Jan. Der Deutsche HilfSveretn für die Bewohner der Ostseeküste erließ da» erste Flugblatt. Der Verein sammelte bisher 540,0000 Tbalerz die Gesammtsumme der bisherigen Privatsammlungen beträgt 1.100,000 Thaler, was jedoch beiweitem nicht auSreicht. Wie au» München berichtet wird, machte Adele Spitzeder dieser Tage eine« Selbstmordversuch; sie wollte sich durch Erhängen in» Jenseits Hörder«, doch wurde sie noch rechtzeitig an der AuSsthrung ihres Vorhaben» gehindert. Eine sehr vornehme oder gar Allerhöchste" Deutsche Dame hat da» Gelübde gethan, de« Papste jährlich eine goldaefüllte Börse und einen getaufte» Jud« al» Geschenk zu präsentir«. Diese Ueberreichung fand kürzlich wieder statt, Tagesgeschichte. Deutschland. Die Einberufung deS deutsch« Reichstag» ist, wie die »«testen Ber liner Blätter jetzt übereinstimmend melden, zu Anfang deS Monat» März in Ausstcht genommen. Die „Norddeutsche Allgemeine Zeitung" ver kündet die» in einem an die Spitze ihrer neuesten Nummer gestellt« Artikel, in welchem sie zugleich aus führt, daß das Reich in erster, Preußen in zweiter Linie stehen müsse, und der wörtlich folgendermaßen lautet: „Die vielfachen ernst« Aufgaben, welche de» Reiches wart«, mach« eS »othwendig, daß der Reichstag im Anfang de» Monat» März zusammentritt. Li» dahin dürste der preußische Landtag zu einem Abschluß seiner Session, die von hervorragen der Wichtigkeit ist, allerdings nicht gelangt sein; eS ergäbe sich also eine un liebsame Kollision. Aber die Arbeit« de» Reichstag» dulden keinen Aufschub. So schwierig, namentlich für diejenia« Abgeordnet«, welche durch Uebernahme von Mandat« in beiden Körperschaft« freilich ihrer eignm Leistungsfähigkeit ein gewisse» Zeuaniß «»»gestellt habe», da» Nebenetnandertagen »0» Reichstag und Landtag in Berli» unzweifelhaft sein wird, so ist e» doch nicht unausführ bar, so liegt doch keine Unmöglichkeit vor. U«d an den Gedanken werd« wir Deutsche uns zu gewöhn« hab«, daß da» Reich die Vorhand hat, und Vormittags 9 Uhr, zu feiner Vernehmung vor unterzeichnetem Gerichtsamte zu erschein«, oder doch seinen Aufenthaltsort anher anzuzeig«. Zugleich ersucht man alle Enminal - und Polizeibehörden ergebenst, dm rc. Günther im Betretungsfalle auf diese Vorladung aufmerksam zu mach« und kurze Nachricht davon anher gelang« zu lassen. Königliches Gerichtsamt Grünhain, dm 28. Januar 1873.