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levr- Fr. (80b-7) Oertel. Eichhorn Kir ch «ihn. r«UK*OKschtch1e» > GttWH-M, Zo- »««aaeorgmftadt, Echm,. t«, ivchwmäoiberxn.« N- b<«t«U und b«»tai,«Mde K^-. «terlel Mr«ftadt,r-z«itz Steuftadrel, »ckneebng, Echw«r,-«»e>« MUd«rkw «nd 8»--«tz. Verbannter versterbe» ist, so wird die ilS eine interessante -- Neuigkeit - - . Oeffenttiche Bekanntmachung. In letzter Zeit find mehrfache Beschädigungen an den auf GrieSbacher Flur befindlichen Anlagen der hiesigen städtischen Wasserleitung vorgekommen. Man bringt dies mit de« an Jedermann gerichteten Ersuchen, bezügliche Wahrnehmungen ungesäumt hier anzuzeigen und dem Bemerken zur öffentlichen Kenntniß, daß der hiesige Stadtrach auf die Entdeckung de- ThäterS eine Belohnung von fünf Thalern ausgesetzt hat. Königliches Gerichtsamt Schneeberg, am 9. Januar 1873. Dreßler. ER ist gestorben! ER i^ „ ; der verflossenen Woche die größte Neuigkeit, drHte mit Blitzesschnelle ganz Europa dmchrl Dienstag, d« 14. Januar. .IM— ' IrzgeßIMsfreM ÜV^LIUltMLvKniIK, die Spareaffe zu Eibenstock betreffend Die Sparkaffe zu Eibenstock verzinst alle Einlagen mit 4 Prozent und ist Mittwochs, Freitags und Sonnabends, Vormittags S—IS Uhr und Nachmittags 2—S Uhr, geöffnet. Dieselbe gewährt nicht nur Gelder gegen Hypotheken, sondern gtebt auch Darlehne gegen Verpfändung börsme- fäbiaer Vaviere. b Eibenstock, am S. Januar 1873. (ÄuitliiNlip rn 0 Uhr, die im goldenhöher Reviere in verschiedenen Strecken dermalen ^Z/UsN/UUfr zU vorhanvenen 8S03 Stuck 11« lange, 4—7" starke weiche Schleifhölzer, dann 2L2S Stück 11« lmge 8 bis 20«' starke weiche Brettklötze und elrea 240 Klaftern Stockholz pattienweise öffentlich veräußert werden, wozu Kauflustige mit dem Bemerken ungeladen werden, daß sogleich 20 Proz. der ErstehungSbeträge zu erlegen find. Die sonstigen Lizttationö-Bedingnisse können hieramtS einaesehen werden. K k. Forstamt Joachimsthal, am 4. Jänner 1873. — Wenzl Hah«, »b k. k. Forstmeister. _ 8 e k u v »1 w u vd u Lx. Alle diejenigen dem deutschen Reiche angehörigen Militairpflichtigen, welche im Jahre 1873 das 20. Lebensjahr vollenden und entweder im hiesigen Stadtbezirk geboren find und daselbst ihren wesentlichen Aufenthalt haben, oder in demselben als Dienstboten, Haus-, und WirthschastSbeamte, HandlungSdiener und Lehrlinge, Handwerksgesellen Und Lehrburschen, Fabrikarbeiter oder in anderen ähnlichen Verhältnissen sich aufhalicn, werden hiermit aufgefordert, sich in den Sagsu vom IA. Jauuar bis l. Februar d. I. Behufs Eintragung ihrer Namen in die Militairstammrolle bei dem unterzeichneten Rache anzumelden und ihre Geburtsscheine mit zur Stelle zu bringen. Ebenso haben sich die bereit- früher gemusterten Militaüvflichtigen, welche zur Zeit weder von der Militairpflicht freigesprochen, noch einem Truppen- oder Marinetheile überwiesen, noch durch Empfang eine- besonderen EchemeS von der Wiederholung dieser Anmeldung entbunden worden find, binnen vorgedach ter Zett unter Vorzeigung de- im ersten GestellungSjahre empfangenen LoosungS- und Bestellscheine- anzumelden. Sind die Militairpflichtigen in ihre« HetmathSotte nicht anwesend oder vorübergehend abwesend, so haben ihre Eltern, Vormünder, Lehr-, Brod- oder Fabrikherren die Verpflichtung, diese Anmeldung zur Stammrolle zu bewirken. Die Unterlassung der rechtzeitigen Anmeldung zieht Geldstrafe bis zu Zehn Thalern oder entsprechende Haft nach sich. Schneeberg, am 2. Januar 1873. D a e R a t h. EttHeru tsKG. VWtG rrtttrmIU licht» Rgr. - Inh» sto»D-eb«hr« die -eÜ^-F> t«» Zette tv Vlemckp. Jnferatenaunahme W* i — Förster. SoKchAAtMchoÜAAL. Wir bringen hiermit zm öffeMlichen Kenntniß, daß die der hiefigen Stadt zufiehende Freistelle bei der Königlichen LandeSschule Grimma von Ostern dsd. JhS. an wieder zu besetzen ist, und zunächst an den Sohn eines hiefigen Bürger-, dafmr aber ein solcher nicht vorhanden sein sollte, an den Sohn eine- Frem den vergeben wrrden soll. Die bezügliche» Gesuche find spätesten« bis Ende diese« Monats anher einuneichen. Johanngeorgenstadt, den 10. Januar 1873. Der Stadtrath. ist todtl Da- »ar in den letzter» Tage» thronte», als ein aus seinem Kaiserreiche l „ die vermittelst der Telegraphen- Nachricht von seinem Tode ganz einfacha dr^t« mit Blitzesschnelle ganz Europa durch« Ute. Ja, Napole on vor betrachtet. Wie ganz ander- aber würde sich die Sache gestalte», wen» Na- dret Jahre» noch der mächtige Kaiser von Frankreich, dessen Ja! oder Nein! poleon Ui. al« regierender Kaiser von Frankreich in seine« stolzen Schlosse Bekanntmachung. Wir bringen hiermit »achstehende Bestimmungen der Gewerbeordnung für da- deutsche Reich mit den Bemerken in Erinnerung; daß etwaige Zuwider handlungen gegen dieselben mit Geldstrafe bi« zu zehn resp. fünf Thalern oder vrrhältnißmäßiger Hast zu ahnden find. Schneeberg, am 11. Januar 1873. D r r R a t h. Förster. Sichhom. Wer jugendliche Arbeiter in einer Fabrik zu einer regelmäßigen v schäftigung annnehmen will, hat davon der OrtSpolizeibehörde zuvor Anzeige zu mach«. Der Arbeitgeber hat über die von ihm beschäftigten jugendlichen Arbeiter eine Liste zu führen, welche deren Namen, Alter, Wohnort, Eltern, Eintritt m die Fabrik und Entlassung au« derselben enthält, in dem Arbeit-locale au-zuhängen und den Polizei- und Schulbehörden auf Verlangen in Abschrift »orzuliven ist. Die Anzahl dieser Arbeiter hat er halbjährlich der OrtSpolizeibehörde anMttgen. Die Annahme jugendlicher Arbeiter zu einer regelmäßigen Beschäftigung darf nicht erfolgen, bevor der Vater oder Vormund der selben dem Arbeitgeber ein Arbeitsbuch eingehändigt hat. Ler Arbeitgeber hat diese- Arbeitsbuch zu verwahren, der Behörde auf Verlangen jederzeit vorzulegen und bei Beendigung de- Arbe-SverhältnifftS dem Vater oder Vormunde des Arbeiter- wieder auszuhändigen. (461—63) MM- MM» iss. Kir ch eisen. Burkhards ' ge«^mHnA^m^dT''geßim»tt°'eulopüiM°Poli8f'R , seinem einst auch großmächtlgen Onkel, entthront, außerhalb Frankreich im Cm zu seinen Vätern »ersammlt wmdm. Weil aber Napoleon lll^ als ein LM- ' 'n aus seinem Katsrrreis stimm Tode ganz eins«