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Iden. 6400 (8617—20) a EProz. ibatt ndstück durch 10251—53) Aufnahme- 10048-50) , Musiker Bedingungen 10319-20) ibenstock. >rAuL Anmeldungen , entgegen sugführer. Ruthen Are« der Schwar-I stände halbal kauft werden! r in Aue. I I WS '"1 aus. I nnen, mein! der ohne Jn'I zu verkaufen-! r 1872. I wen steht so« vermiethek HeSSV^ idniarmobsH c. 21 zuverlässtger lung, sowie c Abwartung sucht bei Spediteur^ I r empfiehlt »I irthien billiger! ärtel. I hier, e zu arbeiten! nd gutloh ! (10305-6) von n 0365-67) n, n gesucht r. in Schnee- Donnerstag, den 26. September. l»7' -k 224 d«, ««- WIrzgeß IMsfrewd In der klgend« auf BermSarüner Loch- aufbereitete Hölzer, gemischt, 3, 4 vorl weiche Rollen, «uzeln und partimwüse, Werden. Wer die Hölzer 38 80 >4 150 73 Uou»aebtchrm die -«sWS tene Zelle 10 Pfennige. - Snsemtmanncchm« für d, a« Abend« erscheinend Mnnner bi» Bormtttev 11 Uhr «rschet» ttgUch mit An«uah«e Wo. Holzauetton aus Bermsgrüner Revier Restauration zu Antonsthal „ Unterstärke, 62 5 861 9 522 1000 „ „ 79 Raummeter weiche Brennscheite, 35 „ „ Klöppel, 800 „ „ Stöcke und 21 Wellenhundert kieferne- Reißig gegen sofortige baare Bezahlung und unter den vor Beginn der Auktion bekannt zu machenden Bedingungen versteigen von Bormittag» 9 Ubr an, Forstrevier in den Bezirken r „Schieferdach, Jägerhaus, Fellbach, Steinheidel, Erlabrunn, Halbverloren, Kammerstein, Nasse Pfütze und al-r harte Klötzer von 26—52 Eentim. Oberstärke 2„ und 3,. Meter läng, weiche „ „ 20„73 „ Stangen von 10—15 - - Stöcke, Wellenhunderte harte- Reißig, - weiches « und Langhaufen weiche- Reißig, gegen sofortige Bezahlung und unter den vor Beginn der Auktion bekanntzumachenden Bedingungen versteigert werden. Wer Kefe Hölzer vorher besehen will, hat sich an dm mitunterzeichneten Oberförster zu wenden, oder auch ohne Weitere- in die genannten Wald orte,zu begeben. Forstrentamt Annaberg und Forstrevierverwaltung Grünhain, am 24. September 1872. ' Mehnert. Schere!. rher besehen will, hat sich an dm «itunterzeichneten Oberförster zu wenden. Forstrentamt Schwarzenberg u. Revierverwaltung BermSgrün zu Antonsthal, am 24. September 1872. I. Brückner.Göhler. Holzauktion auf Grünhainer Staatsforstrevier. Im Gafthaufe „zum Skathsk-ller in Grünhain sollen Donnerstag, den 3. Oktober L8V«, von früh « Uhr an, die auf Grünhainer Forstrevier und zwar in den Bezirken: „Spiegelwald, Biehknorhen, Kohlung, Langletthe, MooShaide, Einsiedel, Mornhau und Fürstenberg" aufdereiteten Hölzer, alS: 92 Stück weiche Stämme von 12 bi- 25 Emtr. Mittmstärke, 311 - - Klötzer von 11 bis 52 Cmtr. oberer Stärke, 72 Hundert weiche Stangen, 2 bi- 7 Emtr. stark, 2 Raumcubikmeter harte Scheite, 20 - weiche - rageHMefchichte. Die Jesuiten und ihre hauptsächlichsten Lehrsätze (Jesuitenmoral.) IU. Dir fahren fort, noch einige der empörendsten Lehrsätze au- dem Lehrbuch der Moral-Theologie vom Jesuitenpater Peter Gury mitzutheilen. So lehrt der Jesuit Gury in seinem Lehrbuch« ausdrücklich: Da- katho lische SonntagSgebot, die Messe zu hören, wird z. B. schon ganz genügend er füllt von Jemanden, der überhaupt nur zur Messe kommt, wmn er auch, nach Gury's eignen Wortm (S. 49, 8 105), während der Messe Gedanken der Ruhmsucht oder der Wollsucht nachhängt oder einen Diebstahl plant. (!!) Ja, ein Geistlicher sündigt nicht, welcher beim Spiel gegen da- Geld eine- Laim da- Versprechen, eine Messe von gleichem Werth« zu lesen, einsetzt (S. 132, 8 292). Ist da- nicht geradezu empörende Gotteslästerung? Soll der heilige Gott eine vom Priester im Spiel verlorene Messe wirklich einer Seele zu Gute rechnen? Und was wird hier überhaupt dem Volke für ein Weg ge zeigt, sich mit Sott zu versöhnen, Vergebung der Sünde zu suchen und die Macht der Sünde zu ertödten? Der Weg: ein wenig Fasten für solche, „die eS gern annehmen", Wallfahrten mitmachen, bei denen man sich aber auch für Geld durch Lohnwallfahrer vertreten lassen kann, in Brüderschaften eintreten, Ablässe suchen, Jubiläen mttfeiem, da- Crucifir oder Heiligmbilder, Mch dm Fußboden küssen, in unbequemer Lage liegm, für Fraum und Mädchen um der Neugierde willen auch: nicht zu lange an Thür und Fenster stehen (vergl. S. 692 ff.) — da- Alle- steht gedruckt zu lesen in Gury'S Lehrbuch, da- noch neuerding- von Bischöfen und Erzbischöfen warm empfohlen worden ist. Heißen solche Lehrsätze nicht die Sünde spottwohlfeil, und wahre, innere Buße und geistige Erneuerung unmöglich machen? Aber was ist diesem Jefuili-mu- der heilige Gott in seiner Größe und Majestät? Sott ist ihm gleichsam ein — alt« gewordener Mann, der einm Stellvertreter hier auf Erden haben muß. Und dieser Stellvertreter ist der — Papst in Rom! Welch' voller Ernst e- aber der. Jesuitenmoral mit der Lehre vom Papste al- dem Stellvertreter Gotte- ist, ersehen wir daraus, daß dem Papste das Recht zugrsprochen wird, selbst von göttlichen Gebote» zu diSpmstrm (frei- oder loszusprechen), wie Gury 120 Stück weiche Stämme bi» 19 Eentim. Mittmstärke, „ von 20—29 Eentim. Mittenstärke, „ über 29 ,, ,, „ von 10—34 „ „ wandelbar und dür, ausdrücklich auf S. 53 8 115 lehrt. Der Papst wird also durch diesen Lehr satz faktisch über Gott gesetzt. Wir gehen aber noch näher auf unser Thema ein und vergegenwärtigen un» nun specieller, was das deutsche Volk für seine staatliche, kirchliche «nd social-bürgerliche Entwickelung zu erwarten hätte, «mn diese Je suitenmoral bei un- herrschend werden sollte. Was zuerst den Staat und seine Rechtsordnung betrifft, so würde er bald genug erfahren, daß dem, welchem nicht einmal da- göttliche Gesetz heilig ist, da- menschliche noch viel weniger heilig ist. Oder wird mcht jede- StaatSgesetz aufgehobm, wmn der JesuitiSmuS die Lehre aufzustellm wagt: „Kein positives Gesetz verpflichtet, wmn dessen Beobachtung mit ... . großem Schaden verbundm ist?" Werden nicht die Gesetze über Eontracie, StaatSver- träge, Friedensschlüsse rc. rc. gewissenlos durchlöchert, wmn der JesuitiSmuS ausdrücklich ausspricht und lehrt: „Ein Vertrag braucht nicht gehalten zu wer den, wenn er ohne die Absicht, sich zu verpflichten, eingegangen ist?" Wir füh ren auch hier einiges Einzelne (Specielle) an. Auf die Frage: „Sind Fremde zu Beobachtung eines PartirulargesetzeS verflichtet, da- sowohl an ihrem der zeitigen Aufenthaltsorte als auch in ihrer Heimath giltia ist?", glbt Gury (S. 45) die Antwort: Nein! denn dem Gesetz ihrer Heimath sind sie nicht pflichtig, weil sie abwesend find, und dem Gesetz ihres Aufenthaltsortes sind st« nicht Pflichtig, weil sie al- Fremde ihm nicht unterthan sind. Wie verträgt cs sich nicht nur mit dem Gewissen, sondern mit den emfachstm Jagdgesetzen, wmn Gury (S. 250) lehrt: wmn ein Jäger über seinen Bezirk hinau-geht und in de- Nachbar- Gebiete jagt oder fischt, so sündigt er nicht wieder die Serechtig- keit, sobald nur dieses Gebiet offen und nicht völlig abgesperrt ist) also nicht der Dieb, sondern der, welcher das Seine nicht ficher genug gegen die Diebs- hände verwahrt, ist der Sünder; und wmn — auf welchem Gebiete eS auch sei — ein Wild verwundet oder gefangen ist, so^ehört eS dem, welcher e- verwundet oder gefangm hat, — also auch dem Wilddiebe! , - Aber weit tiefer greifend und folgenschwerer für dm Staat ist. da», Wa der JesuitiSmuS in der venverflichsten und einer wahrhaft fluchwürdigen Weise vom Eid und überhaupt von der beschworenm Treue lehrt. - Gury in seiqem Lehrbuch« lehrt über dm Eid in wahrhaft jesuitischer und moralischen Ekel erre genden Art: „Die Verbindlichkeit ei»S Eides ist auSzulegen auch »ach dm