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Zustand dcö Landes und der Fürsten. AK Leichen mehr beerdiget, sondern ohne Scheu gegessen, was alle Geschichtsschreiber ausdrücklich berichteten. Am Rhein, wo dieses Elend besonders groß war, umlagerte mau die Galgen und Hochgerichte, um die Verbrecher, dereu es gar viele gab, sogleich herunter zu reißen und zu verzehren, nicht selten unter Mord und Todtschlag. Daß auch die Gräber nicht verschont wurden, bcweis't die Erfurter Chronik, aus welcher Stadt in dem Jahre 1317 man 7836 verhungerte Menschen hinaustrug, welche aus ciuem bcsouderu Platz (heute noch die Hungerstätte genannt) beerdiget, und vom Bischof mit starker Bewachung vor dem Ausgrabcn beschützt wurden. Der fromme Bischof Benno von Meißen hatte lange vorher diese Hnngersnoth verkündiget, war aber, wie ge wöhnlich, von Jedermann verlacht worden. Als Mark graf Heinrich der Erlauchte ihn wegen seiner scharfen Predigten und Prophezcihuugen zur Rede setzte, der Bi schof aber dem Fürsten gleichfalls dabei seine Fehler und Thorheiten vorwarf, so bestand die Antwort des Mark grafen in einer tüchtigen Maulschelle, die jedoch der Mär tyrer der Wahrheit gelassen verschmerzte und seine gute Sache der Vorsehung und Papst Nicolao III. befahl. — Dieser Bischof sagte einst in einer öffentlichen Rede nn Dom zn Meißen: „Ich kann nicht glauben, daß die Menschheit vor der Sündfluth so ruchlos gewesen ist, als in diesen Zeiten; und ist nicht ohne, daß Euch Gott alle von der Erde vertilgen wird!" was damals schon auf die unmoralische Menschheit schließen läßt, die aber in späten: Zeiten viel tiefer sank. Unser Markgraf Friedrich der Gebissene übte nach beendigtem Kriege mit dem Kaiser gerechte Strafe an den jenigen Städten im Lande, welche ihm die 'Hülfe an Kriegsvölkcrn versagt hatten. Zuerst betraf es die Stadt Altenburg, welche stürmend erobert, dann die Stadt Zwi ckau, welche mit Akkord eingenommen wurde. Chemnitz ergab sich freiwillig, um den: harten Loose was ihr zuge- dacht war, zu entgehen. Diese Orte, zwar freie Neichs- kädte, vereinigte Friedrich alle drei mit seinen Landen. —