82 Oederan »cm Jahre 300 bis 400. stianll. Derselbe erließ mm eine unterm 13. Juli 1610 — sonderbar genug, ans Prag in Böhmen, wo er da mals beim Kaiser aus Besuch war — in einem langen Schreiben einen ungemein scharfen Befehl an die Oede raner Obrigkeit, sowie auch an die Augustusburger Be hörde, bei strenger Ahnung: von allen Ansprüchen an Breitenau, sogar eidlich sich loszusageu uud die Priester in Oederan nicht mehr zu beeinträchtigen, wobei es denn auch bis auf uusere Zeit verblieben ist. Bemerkcnswerth ist hier noch Folgendes: Jene drei fürstlichen Brüder, die oben erwähnt worden sind, bereis'- tcn nach der großen Pest ihre Landcsanthcilc. Markgraf Wilhelm, dem Meißen und das Erzgebirge gehörte, verweilte zwei Tage in Oederan, wo ihm nicht allein der Jammer und das Elend der von Menschen leeren Stadt das Herz zerriß, sondern auch die Klagen über den traurig bestell ten Gottesdienst mochten zu Ohren gekommen sein; wor aus nun vielleicht die Schenkung Breitenaus zur Erhe- buug und Verbesserung desselben sich etwa ableitcn und erklären läßt. Wenn übrigens der Bruder dieses Markgrafen, Fried rich der Strenge, der das Laud später allem regierte, ein Todfeind aller Räuber und Verbrecher war und nach der Pest sich gleichwohl das Raubgesindel ungemein vermehrte; so erschien im Jahr 1378, und zwar von der Stadt San gerhausen datirt, ein landesherrlicher Befehl, laut welchem jeder, auch der kleiuste Ort im Lande verpflichtet war, ein Hals- oder Hochgericht in der Nähe zu errichten, „uff daß dem Raub- und Mord-Verbrechern," (heißt es in der Mansfelder Chronik) „auch Gott-Vcrläug- „nern ihr Recht geschehen mag. Doch soll man keiner „Hexen, oder andern Frawenvolk das Rad geben, auch „sie nicht anfhangcn, sondern solche verbrennen. Die „Gottesspöttcr auch Juden aber soll man sacken, u. s. w." Ein solches Hochgericht und Galgen trug von dieser Zeit an auch für Oederan der Galgenberg, jetzt Gahlen- zer Berg, 270 Jahre lang, bis zum Jahr 1650 oder 51 wo es auf eine wunderbare Weise verschwand.