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Die Polizei versicherte sich deshalb der Person de- UnterofficierS bei Ankunft de- Zuges und Über- lieferte ihn an die nächste Militärwache. Durch eine wunderbare Fügung — nicht deS Himmels, sondern deö Spritzm- rohreS — wurde am Sonntag vor 8 Tagen in Großzschocher bet einer Probe der neuen Feuerspritze der dortige Rittergutsbesitzer, der frühere sächsische CultuS-, jetziger königl. Hau-minister von Falkenstein, in dem Augenblicke, als er au» einer Dorfgaffe trat, von dem vollen Strahl so gründlich durchnäßt, daß er so fort wieder umkehren und sich umkleiden mußte. Leipzig, 14. Juli. Gestern spät Abends oder in vergangener Nacht ist auf der ersten und zweiten Abtheilung des neuen Friedhofes ein kaum glaubli cher Frevel verübt worden. Man sand heute früh von mehreren Gräbern dte eingepflanzten Blumenstöcke gewaltsam aus der Erde herauSgeriffen, ferner von einem Grabe die Marmortafel zerschlagen, vor einem anderen Grabe ein dergl. größeres Monummt, welches durch seine Festigkeit den ruchlosen Händen einiger maßen widerstanden haben mochte, vom Sockel herabgehoben und umgestürzt, endlich eine Grabfigur, einen Engel darstellend, total rutnirt, mit abgeschlagenen - Armen und Beinen vor. Die Frevler find bis jetzt unbekannt. Marienberg, 13. Juli. Gestern Abend in der 9. Stunde durchlief auf einmal die Stadt die Schreckensnachricht: Ulbrich (bekannt unter dem Ramen Trommerfried — ein roher, rauflustiger Mensch) hat einen Signalisten erschla gen. Leider bestätigte sich das Gerücht nur zu sehr. Der Signalist Krauße vom hiesigen Bataillon war in eine an der Stadtmauer in der Nähe des Bahn baues errlchtete Schankbude getreten. Er, der als friedlicher Mensch bekannt ist, kommt mit Bahn- und andem Arbeitern in Streit und wird zur Bude hinausgeworfen. Um sich der auf ihn Eindringenden zu erwehren, soll er sein Seitengewehr gezogen und ein Paar jener Leute leicht verwundet haben. 'Da erfaßt obiger Ulbnch ein keulenartiges Stück Holz und schlägt dem Signalisiert derartig über den Kopf, daß derselbe augenblicklich todt zusammen bricht. Der Uebelthäter wurde durch eine Militairpatrouille arretirt und dem Gerichte übergeben. BrennkalenderS liegt im Polizeiwachtlokale zu Jeder- Brennkalender für die Straßenbeleuchtung zu Schneeberg, für den Monat Juli 1872. das vor dieser Mühle liegende PolizeidirectionSgebäude ebenfalls noch ergriffen, letzteres ist aber nur theilweise beschädigt und dte in demselben befindlichen Ac ten find gerettet wordm. Ebenso hat da- an die Präfectur anstoßende Gebäude für das Präfecturarchiv dadurch, daß dasselbe von Spritzen unter Wasser gesetzt wurde, schweren Schaden gelitten; da-Präfeclurgebäude selbst aber ist unversehrt. Mainz, 12. Juli. Die Jesuiten haben gestern noch in der von ihnen noch immer occupirten ChristophSkirche ein pompöses Fest, das sog. „große Ge bet", einen ununterbrochen von Morgen- 4 bis Abends 8 Uhr dauernden Got tesdienst gefeiert. Zurüstungen zur Abreise find noch keine bemerkbar; fie schaf fen indessen einstweilen ihre Gnadenschätze in Sicherheit. Oesterreich. Prag, 14. Juli. Da- Ereianiß de- Tages bildet die erfolgte Verhaf tung einer Anzahl junger Leute, welche deS Verbrechens deS HochverratheS und deS beabsichtigten Mordes beschuldigt erscheinen. Dieselben gehörten einem be sonderen Geheimbunve, „Blanik" genannt, an, welcher sich die gewaltsame Bei- seitefchaffung der den Tschechen mißliebigen Persönlichkeiten zum Ziele gesetzt hat. Unter den Männern, welche sich auf der Proscriptionsliste dieses Geheim- bundeS befanden, nimmt der Statthalter Baron Koller, der unseren nationalen EraltadoS wegen seiner Energie und seines geraden Charakters schon längst ein Dom im Auge ist, den ersten Rang ein. Ferner befinden sich auf dieser Liste der Polizeidirector Hofrath Marr, der Oberstaatsanwalt Jarosch und noch etwa vier oder fünf höhere Beamte. Bei der in der Wohnung der verhafteten Ge heimbündler — acht an der Zahl — vorgenommenen Hausdurchsuchung fand man eine Eidesformel für die Mitglieder deS Bundes, ein bereits ausgefertigtes TodeSurtheil gegen den Statthalter, ferner Waffen, compromittirende Briefe und Druckschriften. Die Verhafteten sind fast durchweg eraltirte junge Leute, die «an allenfalls für Tollhäusler aber für keine Carbonari halten könnte. Einer derselben, Namens Rzehak, ist Secretair deS tschechischen kaufmännischen Ver eins „Merkur" und war schon in den ersten, vor etwa drei Jahrm durchge- fiihrten Proceß gegen die Blanikbündler verflochten. Hervorragendere Persön lichkeiten der tschechischen Nationalpartei erscheinen in der Affaire nicht verwickelt, wie denn überhaupt die ganze Verschwörung sammt ihrem mystischen Apparat mehr einen tragikomischen als tragischen Eindruck macht. Läugnen läßt sich aber n'cht, daß die aufreizende Sprache der tschechischen Blätter wesentlich dazu beigetragen haben mochte, die Gemüther der jungen Leute zu verwirren und ihre Köpfe mit Rachcplänen gegen die „Schädiger der Nation" zu erfüllen. Die' strafgerichtliche Untersuchung ist bereits in vollem Zuge und dürfte manche bisher noch dunkle Partie der ganzen Geschichte aufhellen. Der Ex-Kaiser Napoleon kommt am 20. Juli nach Prag, woselbst er zwei bis drei Tage verweilt, um dann zu einem sechswöchigen Curgebrauche nach Karlsbad zu reisen. Gerüchtweise verlautet, daß die Reise Napoleon'- nach Tcplitz unterbleibt. Schweiz. Im letzten Cantonöblatt von Basel ist das Gesetz vom 6. November 1871 über Verkündung und Trauung und die Vollziehungöordnung vom 22. März 1872 publicirr. Beide treten mit dem 1. September d. I. in Kraft. Begeh ren um Verkündung und Trauung sind dem Civilstandöbeamten einzugeben unter Beilage der vorgeschricbenen Schriften. Die Civiltrauung ist bekanntlich vom 1. September an obligatorisch und die kirchliche Trauung ist nur facultativ. Nur die bürgerliche Trauung begründet eine rechtmäßige Ehe, die kirchliche Trauung nicht. Die Trauung ist öffentlich im Rathhause; die Anwesenheit zweier männlicher volljähriger Zeugen ist erforderlich. Ein Delegirter deS Justiz- collegiumS vollzieht die Trauung, der CivilstandSbeamte führt das Protokoll. Kein Geistlicher darf eine Ehe emsegnen, ohne daß ihm die Bescheinigung über die vollzogene Trauung vorliegt, bei einer durch das Polizeigericht auszusprechen den Buße bis zu 300 Francs oder Gefängnißstrafe bis zu 6 Wochen. Frankreich. Paris, 13. Juli. Die gestrige Erklärung deS Herrn ThierS, daß er, so lange er an der Spitze der Regierung stehen werde, für die conservative Re publik wirken wolle, gab in der Kammersitzung zu den heftigsten Sceneu Anlaß. Die Rechte schäumte ordentlich vor Wuth, und der Scandal, der über 4 Skunde dauerte, war zuweilen so läimend, daß man sein eigene- Wort nicht verstehen konnte. Welchen Gmnd ThierS eigentlich hatte, die DiScusston wieder aus das politische Gebiet hinüberzuspielen, läßt sich nicht genau absehen, denn, obgleich Germain gesagt hatte, daß, wenn man sich ruhig verhalte, die Einnahmen jährlich um 40 Millionen zunehmen würden, so lag darin doch kein hinreichender Gmnd, um Herm ThierS zu bestimmen, sein republikanisches GlaubenSbekenntniß ab zulegen. Der Linken neue Garantieen zu geben, konnte auch nicht der Grund sein, da er bereits vorgestern AehnlicheS gesagt, und diese keineswegs an seinen guten Absichten zweifelt. Wahrscheinlich ist eS daher, daß er nur auf die Be merkung Germain'S Betreffs der Weisheit der Versammlung und der Ver mehrung der Steuern antworten wollte, Md daß die Unterbrechungen, welche derselbe Seitens der Rechten erfabren, ihn weiter Hinriffen, als er anfänglich gehen wollte. Wie dem nun auch sein mag, jedenfalls verdienen die gestrigen Auslassungen des Herm ThierS, worin er mit aller Energie für die Republik eintrat, Md die wildm Gegen-Demonstrationen, zu welchen dieselben Anlaß gaben, alle Beachtung. Pari-, 15. Juli. Bei dem in La Fert« souS Jouarre am Jahrestage der Zerstörung der Bastille stattgefundmen Bankett sprach sich Gambetta in seiner Tischrede ftir ein inniges Zusammengehen aller Republikaner gegm die Feinde, welche fie zu entzweien trachteten aus. Er betonte ferner dm durchaus kon servativen Charakter der ReMblik und hob vor Allem die Nothwendiakeit hervor, eine Politik der Versöhnung einzuschlagen, indem man diese- Werk durch Tr- theilung einer Amnestie kröne. Sehnliche Bankett, welche für Pari-, Lyon, Marseille in Aussicht genommen warm, sind verboten wordm. England. London, 14. Juli. Wie „Observer" meldet, wird die Vertagung de- Parlament- wahrscheinlich am 6. August erfolgen. — Rachrichtm au- Guate mala zufolge hat die dortige Regierung die Unterdrückung der Jesuitm Md die Consi-cirung ihre- Eigenthum- angeordnet. Auch im Staate Nicaragua ist die Ausweisung de- Jesuitenordens beschlossen. Königreich Sachsen. Dresden, 16. Juli. Bet Ankunft des vorgestern Abend auf dem Leip- üger Bahnhof hierher zurückkehrmden Sonntag-Ertrazugs erscholl aus einem Coup« dritter Clasie großer Lärm und großes Jammergeschrei. Wie sich ergab, hatte ein etwas angetrunkener Unterofficier der hiesigen Garnison mit dm an deren Insassen de- Coupt» während der Fahr! Streit bekomme«, weil er ein Auszug aus den Protocollen der Stadtverordneter» zu Schneeberg. Sitzung am 6. Juni 1872. Eingangs der Sitzung erhebt man zwei von Mitgliedern gestellte Anträge: 1) daß wegm der 1872 und 1874 zu er folgen habenden Ausscheidung von Mitgliedern aus dem Collegio die erforder liche Loosung vorgenommen werde, und daß 2) der Rath ersucht werde, für Controlliren der Ääckerwaaren besorgt zu sein, einstimmig zum Beschluß. Auf dm vom Rache gefaßten Beschluß, den RathSkellerpacht nicht auSzuschreibm, sondern unter den darauf bereits eingegangenen Gesuchen das von ihm bezeich nete zu berücksichtigen, kann man nicht emgehm, sondern beantragt, daß der RathSkellerpacht öffentlich zur Licitation mit Vorbehalt der Auswahl unter dm Bietern und Beanspruchung einer zu stellenden Caution ausgeschrieben werde. Weiter gmehmigt man dm vom Rathe beschlossenen Verkauf der zur Commun- Ziegelhütte gehörigen Gebäude ercl. der Umfassungsmauer zum Abbruche im Wege des Meistgebotes, — entscheidet sich sür die Vorlage deS RatheS, daß der Marktmeister Herr Liebschner definitiv mit 120 Thaler jährlich penstonirt, und die erledigte Marktmeisterstelle dem Wachtmeister Herrn Unger gegen einm ihm zu gewährenden Gehalt von 50Thlr. pro Jahr eine zu gewährender Tantieme von 2 Neugroschen vom Einnahmethaler an Wochenmärkten und 5 Ngr. Anweisegeld bet Jahrmärkten, jedoch letztere Accidenzien unter Vorbehalt des Widerrufs übertragen wird, und tritt einem RathSbeschluffe wegen Verkaufs eines innothwendiger Subhasta- tionvon der Stadtgemeinde erworbenen Grundstückes unter Beigabe einer Modifikation bei. Auf das Erfordern eines diesseitigen Gutachtens Setten des RatheS wegen Aufstel lung beladener Wagen während der Nachtzeit einigt man sich zum Beschlusse, solches geschehen zu lassen unter dm Bedingungm, daß die Aufstellung aus dem Platze vor der Thurmsette deö RathhauseS erfolgt, daß dte Wagendeichseln nach dem Rathhause zurückgekehrt, jeder Wagen mit einer brennenden Laterne ver sehen, und früh 9 Uhr tue Wagen sowie auch die abgeladenen Kisten entfernt sein müssen, Md daß jede Contravention vom Wagenbesitzer mit 5 Thlr. und vom Inhaber der bett. Kisten mit 1 Thaler unnachstchtlich bestraft werden soll. »ericht?Mt?^ie^ipzIger^ei^^üäö^prööürre»d»rir^m^?^ült^in^ Wetzen pro 1V0V Ko. oder 2600 Pfd. Netto 80—88 Thlr., (pr. Scheffel 6 Thlr. St Ngr. 6 Pf. — 7 Thlr. 11 Ngr. 7; Pf.) Roggen pro 1000 Ko. oder 200» Pfd. Netto 58-59; Thlr., (pr. Scheffel 4 Thlr. 17 Ngr. 4» Pf. - 4 Thlr. 21 Rar. —kv Pf) Gerste pro 1000 Ko. oder 2000 Pfd. Netto 54—60 Thlr., (pr Scheffel 3 Thlr. 21 Ngr. 7j Pf. — 4 Thlr. 4 Ngr. 2 Pf.) H afe r pro 1000 Ko. oder 2000 Pfd. Netto 48—52 Thlr., (pr. Scheffel 2 Thlr. 10 Ngr. SZ Pf. — 2 Thlr. 16 Ngr. 4? Pf.) Rapskuchen pro 100 Ko. oder 200 Pfd. Netto 4; Thlr. Rüböl pro 100 Ko. oder 200 Pfd. 24 Thlr. Spiritus pro 10,000 Liter? Tr. ohne Fast 24r TMr