78 und das Volksurtheil fand in dem weiteren Verhalten und Schicksale des Mannes seine Bestätigung. Als derselbe sich noch einige Zeit unstet umhergetrieben, endete er sein Leben als Selbstmörder im Muldenstrome. 8- 14. Eheliches, keusches und züchtiges Leben in der Gemeinde; Kindererriehung. 1. Meine Sorge für Heilighaltung des Ehebundes. Wenn Mann und Weib den eignen Heerd sich bauen und mit kirchlich-religiöser Schließung des Ehebundes ein Familienleben gründen, so bestimmt ihre Treue, mit der sie zu einander halten, ihre fromme Zucht und Ordnung, ihre Berufs- thätigkeit den edleren Familiengeist, aus welchem die Kinder geboren und erzogen werden und welcher den Segen der Kindererziehung bedingt. Was Israel auch nach dem Untergange seines selbstständigen theokratischen Staatslebens noch in späterer Zeit an edleren Kräften und Leistungen ausgezeichnet hat, das wurzelt wesentlich in der Treue, damit die Mehrzahl seiner Volksgenossen das sechste Gebot im Zusammenhänge mit dem vierten erfüllte; in ihrem Familiengeifte, welcher den der heidnischen und muhamedanischen Völker weit überragt. Auf Heilighaltung des vierten und sechsten Gebotes, auf das durch das Evangelium neugestaltete und veredelte Familienleben ist das christliche Gemeindeleben ge gründet, darauf im Laufe der Jahrhunderte die christliche Civilisation aufgebaut wordeu! — 1. Mie bewies ich nun als eonngel. Geistlicher meine Sorge für Heilighaltnng des Ehedundcs? Meine pastorale Sorge für Ordnung des Ehe- und Familienlebens bezog sich, als ich ins Amt kam, vor allen Dingen auf Beseitigung der wilden Ehen. Ich fand einen bei der Muldenfähre seit Jahren schon angestellten Arbeiter (St.) vor, welcher ohne getraut zu sein, mit seiner Frau bereits sechs Kinder gezeugt hatte. Ich forschte zunächst bei der Frau nach den Ursachen des ungeordneten Familienlebens und veranlaßte dann den Mann zu einem vertraulichen Gespräche über die Sache. Beide, Mann und Frau, beklagten die Lage der Dinge und erzählten, daß, als sie vor Jahren ihren Bund kirchlich hätten schließen wollen, allerdings ein Einspruch und eine Verklagung vor dem Consistorium wider ihn, den Mann, vorgekommen sei und eine Menge Kosten verursacht habe, die sie zu bezahlen außer Stande gewesen; sie erklärten aber, wenn ich ihnen zur Bezah lung behülflich sein wolle, sie gern ihren Ehebund nachträglich kirchlich schließen und einsegnen lassen wollten. Ich vermittelte nun unter Verhandlung mit dem Ephoralamte einige Ermäßigung der aufgelaufenen Kosten, bezahlte den Rest