Volltext Seite (XML)
124 Lehrer auch dem Pfarrer manche Erleichterung vermitteln. Der Schulinspector, der nur aller zwei Jahre jede Schule einmal zu besuchen hat und somit eine genauere Kenntniß der Ortsverhältnisse und der bezüglichen Persönlichkeiten nicht besitzen kann, wird am leichtesten durch Vermittelung des Geistlichen, wenn dieser namentlich schon länger am Orte amtirt hat, solche Kenntniß erlangen, und, wo es sich um Aufbringung von Mitteln handelt, wird oft auch des Geistlichen Einfluß auf die Gemeinde leichter die Durchführung der von der Behörde getroffenen Anordnungen ermöglichen. — Würden geistliche Ortsschul- inspectoren mit vertrauensvollem Entgegenkommen die Initiative ergreifen und Anträge stellen, die auf ein einmüthigeres Zusammenwirken Hinzielen, so dürfte manches Gute bezweckt, Mißverhältnissen vorgebeugt werden; als z. B. der Antrag, daß die durch Lehrer an den Bezirksinspector einzureichenden ver änderten Lectionspläne zuvor vom betreffenden Geistlichen vidimirt würden; oder daß, wenn in Jahresconferenzen der Bezirksinspector allgemeine behörd liche Anordnungen in wichtigen Sachen publicirt oder selbst getroffen, immer einer der Lehrer ein kurzes Referat darüber an den Geistlichen zu erstatten hätte u. dergl. — Das Resultat bleibt: Beide, der Bezirksschulinspectvr und der Pfarrer, müssen um des Amtes und der Sache willen auch in einem collegialisch-freundschaftlichem Verhältnisse beharren! 8- 22. Der Conlirnmudemmterricht. Den Unterricht der jährlichen, aus der Schule zu entlassenden fünfzig bis sechzig Confirmanden der Parochie rechnete ich mit zu den wichtigsten Arbeiten meines pfarramtlichen Lebens. Ich spreche mich denn hier, wenn auch nur kurz, über meine Ansichten und Grundsätze aus, nach denen ich diesen Unterricht ertheilte und zwar mit etlichen Modificationen und Ergänzungen im Anschluß an einen Bortrag, welchen ich bald nach Ostern 1838 über diesen Gegenstand im grimmaischen Predigervereine in Anwesenheit des damaligen Herrn Kreis directors vr. v. Falckenstein zu Leipzig, später königlich sächsischen Staatministers Exc. zu Dresden, gehalten habe. Zweck und Aufgabe des Unterrichts, der wesentliche Lehrstoff, der zu behandeln ist, die Lehrform und der Lehr ton bilden die drei Haupttheile, an die sich dann die Schlußbemerkungen anschließen. 1. Die wichtige Aufgabe des Confirmandenunterrichts bezeichneten vordem die christlichen Landleute mit dem Ausdrucke: „die Kinder gehen auf die Pfarre beten", womit sie ausdrücken wollten: die Confirmandenkinder tragen ihre religiösen Lernstoffe vor und geben dem Pfarrer Rechenschaft über