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116 ihren pädagogischen Fleiß solche zeitliche Gaben verdienten, ja daß Lehrertreue und Liebe als ein ideelles Gut nicht damit ausgewogen wird. Die alte übel bekannte Reiheschule mußte nothwendig ini Laufe der Zeit beseitigt werden; aber man sieht, daß dieselbe in ihren Einrichtungen so modificirt, wie wir oben beschrieben, auch noch ihre Lichtseiten haben konnte. Die Schule in Bach lieferte meist recht gut vorgebildete Confirmanden, und ein tüchtiger sächsischer Schul mann, später auf dem grimmaischen Seminar weiter ausgebildet, hat in dieser kleinen Schule seine ersten Anregungen für den Lehrerberuf erhalten. — Da bei Durchführung des Schulgesetzes von 18H5 die kleine Gemeinde zu Bach die gesteigerten Kosten zur Unterhaltung ihrer besonderen Schule nicht auf bringen konnte, wurde dieselbe der nur eine Viertelstunde entfernten Kirchschule zu Pausitz einverleibt, was, da die Kinder doch in Trebsen Confirmanden- unterricht und Confirmation erhielten, in mancher Beziehung störend auf die einheitliche Bildung derselben einwirkte. — e) Mein Berhältniß zu den Lehrern war ein dem Gesetz ent sprechendes, aber nicht blos ein gesetzliches, sondern zugleich ein collegialisch- freundschaftlich-consultatives, immerhin nach Maßgabe der Bildung der einzelnen Lehrer (vergl. 1, a). — Zum gesetzlichen Verhalten zählte ich das vorschriftsmäßige Besuchen der Schulen, später auch mit Protvcollführung darüber verbunden, Ueberwachung der Schulordnung, Controlirung der Censuren- und Versäumnißtabellen, Abhalten der früher noch halbjährigen Prüfungen, wie der Schulpredigten re. Das Collegialische des Verhältnisses setzte ich darein, daß ich meinen wie den Lehrerberuf als ein seelsorgerisches Wirken für die Großen und für die Kleinen mit wechselseitiger Beeinflussung und Unterstützung betrachtete, wenn schon der ordinirte Geistliche noch eine besondere höhere Beauftragung besitzt und von Seiten des Staats als Localschulinspector, von Seiten der Kirche zugleich als Confessionarius und Seelsorger aller erwachsenen Gemeindeglieder dem Lehrer gegenübersteht. — Beide müssen einander mithelfen in Kirche und Schule; der Lehrer als Vertreter des musikalischen Theils beim Gottesdienste, zu Zeiten als Stellvertreter des Geistlichen und Vorleser; der Geistliche als der, der die Gemeindeglieder zur Erfüllung ihrer Pflichten gegen Lehrer und Schule auzu- halten und das Interesse für christliche Erziehung lebendig zu erhalten hat. Bei auffälligen Schulversäumnissen habe ich selbst in den Familien öfters Nach frage gehalten und durch Erinnerungen und ernste, an die Mütter gerichtete Ermahnungen das Uebel beseitigt. — Die Lehrer auf dem Filial habe ich gern veranlaßt, mir über besondere Vorkommnisse in den Familien Mittheilungen zu