102 und der nothwendigen Hausordnung der Correctionsanstalten eingerichtet werden. Die pädagogische Behandlung setzt Studien und Kenntniß der einzelnen Detinirten, ihrer Begabung, ihres Bildungsganges, ihrer Verbindungen und Schicksale voraus und will dem Bedürfniß der Individualitäten entsprechend sein, wie die Anstaltsbeamten sie freilich nur in beschränkter Weise üben können. Die christlich-Pädagogische Behandlung insbesondere erfordert Vertrau» zu der Hähern Natur des Menschen, als zum Bilde Gottes geschaffen, Glauben wie an Erlösungsbedürftigkeit so auch an Erlösungsfähigkeit von der Macht der Sünde; dazu Glauben an die erlösende Gnade des Herrn, die den Sünder zum Heile führen will. Damit verbindet sie eine selbstverleugnende opferwillige Liebe und die Hoffnung, daß, wenn schon in dieser Zeit die Liebesarbeit vergeblich erscheint, sie in einer höheren Ordnung der Dinge und in der Ewig keit eine Heilsfrucht bringen werde. b) Gemeinhaft und Einzelhaft der Detinirten in den Straf- Anstalten. Jahrelange Gemeinhaft eines Detinirten mit vielen andern Sträflingen bestärkt sein Gemüthsleben leicht in der Gemeinschaft, wie der Bösen so des Bösen, in Folge Physischer und psychischer Einwirkung und läßt dann wohl auch eine gut verwaltete Correctionsanstalt in einzelnen Fällen als Depravations- anstalt erscheinen. Die Einzelhaft mit angemessener Beschäftigung für den Gefangenen, verbunden mit der Möglichkeit täglicher Bewegung in freier Luft und einer täglichen Aussprache vor einem wohlwollenden seelsorgerischen Auf seher, — wenn die Einzelhaft namentlich zeitweilig mit der Gemeinhaft gewechselt wird, — scheint geeignet, Gemüther am leichtesten zu erwecken und ihre Um wandlung und Besserung vorzubereiten. e) Erwählte Pfleger der Detinirten und ihr Wirken während der Haftzeit. Von Seiten des betreffenden Vereins für Entlassene — wir setzen das Bestehn derselben voraus — ist in der Parochie des Detinirten unter Vermitt lung des Kirchenvorstandes (des Geistlichen) ein geeigneter Pfleger für den selben zu erwählen, sobald die Haft beginnt. Derselbe hat vor allen Dingen die Familienverhältniffe mit warm-theil- nehmendem Herzen in's Auge zu fassen, gelockerte Familienbande zu befestigen und den gestörten Frieden wiederherzustellen, den brieflichen Verkehr der Ver wandten mit dem im Strafhause Abwesenden zu vermitteln, den Zurückgebliebenen, denen sich oft Viele fremd und fern stellen, je nach Bedürfniß, besonders in Noth und Krankheit als Rathgeber und Helfer nahe zu trete», dadurch aber