96 zum Mord, zur Lossagung von Gott und zu allerlei Todsünde hingerissen Worden ist". b) Bettelei. Zu Zeiten trieben auch wohl einzelne heruntergekommene Familien in der Parochie die Bettelei als Gewerbe; sie ernährten sich selbst davon oder ließen sich durch die Kinder ernähren, welche sie an bestimmten Tagen anssendeten, um ein Quantum von Brod, Bettelpfennigen rc. heimzu bringen, oft bei Strafe der Züchtigung, wenn sie mit leeren Händen zurück kehrten. Gegen solche Eltern, deren Kinder zugleich die Schule am meisten versäumten, haben wir am meisten geeifert und sie auch bei der Obrigkeit zur Anzeige gebracht. Die öffentliche Bettelei von gesunden und arbeitsfähigen Leuten als Gewerbe betrieben, gewöhnt zum Faullenzen, Vagabundiren, listiger Dieberei und hat Zusammenrotten von allerlei leichtsinnigen Menschen zur Folge. Haufen von Bettlern in katholischen Ländern des südlichen Europa, namentlich in den größeren Städten sind eine Plage der Staaten, und rekru- tiren sich daraus selbst Räuberbanden. Indem ich gegen das Uebel anzukämpfen suchte, habe ich in den Schulen etliche Male katechetische Unterredungen über das Almvsensammeln und die Bettelei als Gewerbe gehalten, im Anschluß an Ps. 37, 25: „Ich habe nie gesehn den Gerechten verlassen oder seinen Saamen nach Brode gehen", d. h. das Betteln als Gewerbe treiben. — Dabei habe ich denn zugleich auf den Unterschied zwischen der gewerbmäßigen Bettelei und dem Almosenbitten in der Zeit der Noth (anhaltender Krankheit, theurer Zeit) hingewiesen, wenn ärmere Eltern ihre Kinder einmal bei wohlthätig gesinnten Leuten um eine Unterstützung ansprechen und an Holzlesetagen Feucrungsmaterial holen lassen. Auch Luther's Mutter, da seine Eltern eine Zeit lang noch in ärmeren Verhältnissen lebten, hat sich dürres Holz aus dem Walde holen müssen, habe ich bemerkt und die Knaben darauf hingewiesen, daß ein wandernder Hand werksbursche immer auf einen Sparpfennig für die Zeit der Arbeitslosigkeit halten solle und daß er nur in ganz dringendem Falle neben seinen vom Hand werk dargereichten Geschenken anderweit Almosen erbitten dürfe! Damit wollte ich der Weiterverbreitung öffentlicher gewerblicher Bettelei steuern, indem ich zugleich die Kinder verschämter armer Familien aufforderte, durch allerlei Dienst leistungen, Aufwartung in wohlhabenden Familien, durch kleine Verdienste in Beschäftigungsanstalten den bedrängten Eltern bei Ernährung und Erhaltung ihrer Familien nach Kräften Hülfe zu leisten. Freilich verbindet sich damit auch ein Pflichtgefühl umsichtiger Pflege und Unterstützung hülfsbedürftiger Familien. Fügen wir denn noch einige Bemerkungen über die Armenpflege selbst hinzu: