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der Ge- richttämter Srünhaln, Jo- Haunaeorgeuftadt, Schn«- »«ra, Schwarzenberg ».Wil denfels und der Etadträthe Ane, Elterlein, Grünhain, Hartenstein, Johanngeor- aenstadt,Lößnitz Neustadtel, Echneberg, Schwarzenberg, Wildenfels und Zwönitz. ^L151. Sonnabend, den 3. Juli. 1869. Erscheint täglich mit Ausnahme Mon tag«. — Preis vierteljähr lich iS Ngr. — Jnser- tionSaebühren die gespal tene Zeile 8 Pfennige. — Jnseratenannahme für die am Abende erscheinende Nummer bi- Vormittag« 11 Uhr. (5591—93) Kubdastatioo. Bon dem unterzeichneten Gerichtsamte soll den 15. September dieses Jahres das dem Maurermeister Carl Friedrich Schubert in Schneeberg zugehörige HauSg-undstück Nr. 339 de« BrandcatasterS, Nr. 340». des Flurbuchs und Fol. 336 de« Grund- und Hypothekenbuchs für Schneeberg, welche« am 23. dieses Monat» ohne Berücksichtigung der Oblasten auf 2330 Thlr. —- —- gewürdert worden ist, nothwendiger Weise versteigert werden, was unter Bezugnahme auf den an hiesiger Gerichtsstelle aushängenden Anschlag hierdurch be kannt gemacht wird. Schneeberg, den 25. Juni 1869. Das Königliche Gerichtsamt daselbst. Dreßler. Helmreich. « Holz -Auction. Auf Mittwoch, den 7. Juli 1868, von Vormittags 9 Uhr an, sollen auf Streitwalder Revier nachstehende Hölzer, als: 2642 Stück weiche Klötzer von 6—18 Zoll Mittenstärke, 558 „ dergl. Stangen von 3—5H „ „ 1^ Klafter harte Brennscheite, 1 „ weiche Heilige Brennscheite, 5bH „ dergl. Brennscheite und Klöppel und 109H Schock dergl. Stamm- und Astreißig unter den vor der Auction bekannt zu machenden Bedingungen meistbietend versteigert werden. Versammlung: genannten Tages früh halb 9 Uhr in der Schankwirthschaft zu Streitwald. Nach der Auction werden Holzkaufgelder in der Schankwirthschaft zu Streitwald angenommen. Wer die Hölzer vorher besichtigen will, wende sich au Herrn Revierförster May in Streitwald oder begebe sich direct in das vorbezeichnete Forst revier. Die Fürstlich Schönburg'sche Forst-Jnspection. auferlegt, daßderseibeGerichlö^f,^aÄ^ vor einigen Tagen ein paar scherzhafte Aeußerungen über das Herrenhaus- mitglicd Senfft von Pilsach mit vier Wochen Gefängniß bestraft hat. Die Zahlung von 300 Thlr. wird Herrn Fournier nicht sehr drücken — auch wird ihm diese Buße sicher von seiner Partei vergütet werden. TageSgefchichte. Deutschland. Preußen. Berlin, 1. Juli. Gestern fand vor der 7. Criminal- Depulation unter dem Vorsitz deS StadtgerichtSrathS Meißner der bereits viel fach besprochene Proceß gegen den Ober-Consistorialrath Dr. Fournier wegen Mißbrauchs der Amtsgewalt statt. Der Thatbestand deS incriminirten Ber grhens ist folgender: Am 14. Februar er. war die Traucercmonie deS Mu siklehrers und ehemaligen Mitgliedes der unter Direction des Dr. Fournier befindlichen französischen Seminars, Küntzy, mit dem Fräulein Krüger in der hiesigen Klosterkirche anberaumt worden, und die Trauzeugen sowie das Braut paar bereits erschienen, als der mit dem Trauacte beauftragte Obcr-Consisto- nal-Rath Dr. Fournier, welcher kurz vorher einen annonymen Brief mit der Unterschrift: „ein ehrsames und tugendhaftes Bürgermädchen" empfangen hatte, Inhalts dessen die Braut sich in gesegneten Umständen befinden sollte, und eS ihr demzufolge nicht gestattet sein möge, mit einem Myrthenkranze vor dem Altar zu erscheinen — die Mutter der Braut zu sich entbieten ließ und die Frage an sie richtete, ob der Inhalt des Brieses wahrheitsgemäß sei. Auf die hierauf erfolgende Bejahung der Frage forderte Dr. F. die sofortige Beseitigung deS Brautkranzes und gestattete erst aus fortgesetztes Bitten der Verwandten deS Brautpaares, daß die Ceremonie in der Sacristei vorgcnom- men werde. In dieselbe hineintretend, soll Dr. Fournier sich vor das Braut paar hingcstellt, und, dasselbe mit strengen Blicken musternd, die Worte zu der Braut gesagt haben: „Meine Tochter, was hast Du gethan?" Gleichzeitig bemerkten fast sämmtliche dem Trauact beiwohnende Zeugen, wie Dr- Fournier seine linke Hand auf die rechte Schulter der Angeredeten legte und ihr mit der rechten einen schallenden Backenstreich applicirte. Die Traufeierlichkeiten endeten sodann mit einer strengen Strafpredigt, nachdem der Bräutigam der Opposition eines Trauzeugen entgegen die Fortsetzung der Ceremonie aus drücklich gewünscht hatte. In dem gestrigen öffentlichen Verfahren erschien der Angeklagte persönlich und nahm auf der Anklagebank Platz, vor ihm sein Vertheidiger, der Rechtsanwalt beim Ober-Tribunal, Justizrath Romberg. Auf die Vorhaltungen des Vorsitzenden erklärt Dr. Fournier, daß er entschieden die ihm importirtc That in Abrede stellen müsse, und beim Eintritt in die Sacristei das Brautpaar in einer demüthigen Stimmung getroffen habe, die eS ihn habe bereuen lassen, der Braut die Benutzung deS MyrthenkranzeS untersagt zu haben. Möglich sei es, baß er bei der Ceremonie selbst Gestikulationen mit der Hand habe statlfinden lassen, die indessen einen aggressiven Charakter nicht ange nommen hätten. Diese Auslassung wird von den Zeugen entschieden bestrit ten; von Letzteren fehlt übrigens die Gemißhandelte, da dieselbe an den Fol gen deS qu. Schlages noch heute erkrankt sein will. Aus die mehrfach vom Vorsitzenden an den Angeklagten gerichtete Frage, ob er sich nicht möglicher weise in Aufregung befunden habe, bestreitet er dies und behauptet, in äußerst ruhiger Weise den Trauact vollzogen zu haben. Nach Beendigung deS Zeu- genvcrhörs beantragt der Staatsanwalt das Schuldig und Verurtheilung zu 4 Monaten Gefängniß. Er hebt hervor, daß sehr erschwerende Umstände vorliegen, erstlich darin, daß ein Geistlicher eine Braut gemißhandelt habe, welche ihm genahet sei, um seinen Segen zu empfangen, dann in dem vom Strafgesetzbuche besonders berücksichtigten EchwangerschastSzustande der Ge schlagenen, endlich in dem feierlichen öffentlichen Leugnen des Angeklagten, doppelt unehrenhaft wegen seiner amtlichen Stellung. Dagegen wollte der Staatsanwalt die hierdurch sich rechtfertigende Schwere der zu verhängenden Srrafe wieder einigermaßen gemildert wissen im Hinblicke auf die „bisherige uniadelhaste Amtsführung" de» Angeklagten, und hielt sonach eine Strafe von vier Monaten Gefängniß für angemessen. Die Vertheidigung plaidirt für Freisprechung. Der Gerichtshof erkennt um H4 Uhr aus Schuldig und ver- urtheilt dm Dr. Fournier zu 300 Thlr. Geldbuße event. 4 Monat Gefäng- niß. — Wir erinnern diesem Urthrile gegenüber, welche» bloße Geldstrafe Frankreich. Paris, 29. Juni. Der Haupt-Redacteur des Temps, Nefftzer, der gegenwärtig Deutschland bereist, hat von Dresden aus (26. Juni) folgendes Schreiben an sein Blatt gerichtet: Ich weiß nicht, welche Wirkung die Rede von ChalonS bei uns hervor- gedracht hat. In Berlin, wo ich mich gestern befand, war der Eindruck kei ner der günstigsten, worüber man jedoch nicht zu erstaunen braucht. Diese kleiue Ansprache erschien zugleich zweideutig und drohend, wie mehrere der Orakelfprüche, welche den kaiserlichen Lippen früher entschlüpft sind. Die Ber liner, welche ein gutes Gedächtniß haben, erinnerten sich sofort, daß der Kai ser im letzten Jahre und im nämlichen Lager von ChalonS erklärte, nichts sagen zu wollen aus Besorgniß, seine Worte könnten falsch auSgelcgt werden. Sie fragen sich, ob die Umstände sich geändert haben, ob sich der Wmd der kaiserlichen Politik von Neuem gedreht, da der Kaiser heute geglaubt hat, aus der Reserve heraustreten zu dürfen, welche er sich letztes Jahr auferlegt hatte. WaS ihnen übrigens besonders aufgefallen, ist nicht die Glorification deS militärischen Geistes, sondern die Behauptung, alle von Frankreich unternom menen Kriege, worunter natürlich die des ersten Kaiserreichs mit einbegriffen sind, seien eben so viele Kreuzzüge zu Gunsten der Civilisation, also legitime und heilige Werke gewesen, woraus folgen würde, daß die Engländer, Deut schen, Spanier und mit Einem Worte alle Völker, welche wir bekämpft, Bar baren waren, die wir unterworfen und so bis zu unS erheben wollten, und die, indem sie uns widerstanven, ihre Interessen vollständig verkannten. Nun ver steht es sich aber von selbst, daß die Preußen glauben, die Civillsation durch aus nicht beleidigt zu haben, als sie sich 1813 gegen die französische Erobe rung erhoben, und daß sie sich im Gegentheil schmeicheln, ihr durch die Ret tung der deutschen Welt ungemein gedient zu haben. Sie begreifen sehr wohl, und ich brauche mich daher nicht länger über diesen Gegenstand auSzulaffen, daß die im Lager von ChalonS gepredigte GeschichtSphilosophie hier etwa» erregte Comemare hat Hervorrufen müssen. Wenn der Kaiser auS irgend ei nem Grunde die öffentliche Meinung im Auslande absichtlich vor den Kopf Hal stoßen wollen, so ist ihm dies vollständig gelungen; wenn er dies nicht wollte, so hat er die Tragweite seiner Worte schlecht berechnet. Ich weiß nicht, bis zu welchem Punkte sich die Journale zum Dolmetscher dieser Ein drücke machen. Der öffentliche Geist in Preußen ist sehr maßvoll, vollstän dig Herr seiner selbst, und alle Parteien sind gänzlich für den Frieden. Es mag sein, daß die Presse aus politischer Berechnung sich sehr reservirt zeigt. Ich hatte bei meinem kurzen Aufenthalte Gelegenheit, Repräsentanten von al len Meinungen zu sehen. Dieselben sind alle darin einstimmig, zu erklären, daß ein Krieg zwischen Frankreich und Deutschland ein furchtbares Unglück sein werde. Sie empfinden weder das Bedürfniß, von unseren Soldaten ci- vilistrt zu werden, noch haben sie die hochmüthige Lust, uns durch die ihrigen zu civilisiren. Diese Stimmung, welche ich überall vorgefunden, scheint mir vollständig aufrichtig; sie ist übrigens zu natürlich, um eS nicht zu sein. Spanien. Madrid, 29. Juni. Zwischen Prim und dem Finanzminister Figue- rola ist eine ernste Mißhelligkeit eingetreten, in Folge deren Figuerola und die übrigen Minister mit Ausnahme von Topete ihre Entlassung eingereicht haben. Die Neubildung deS CabinetS soll jedoch erst erfolgen, sobald die Berathung de» Budget» beendigt sein wird. Die Mitglieder der Majorität der Cortes haben in einer Besprechung den Beschluß gefaßt, Prim und Topete, mit Aus schluß der übrigen Minister, ein Vertrauensvotum zu rrtheilen. Ein Anttag, die Sitzungen der Corte» vom 2. Juli bi- zum Oktober zu vertagen, fand