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Universitätszeitung
- Bandzählung
- 1987
- Erscheinungsdatum
- 1987
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Z. gr. 2. 459
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1770109730-198700009
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1770109730-19870000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1770109730-19870000
- Sammlungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen der Universitäten Sachsens (1945-1991)
- Bemerkung
- Teilweise vorlagebedingter Textverlust.
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
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-
Zeitschrift
Universitätszeitung
-
Band
Band 1987
-
- Ausgabe Nr. 1, 9. Januar 1
- Ausgabe Nr. 2, 16. Januar 1
- Ausgabe Nr. 3, 23. Januar 1
- Ausgabe Nr. 4, 30. Januar 1
- Ausgabe Nr. 5, 6. Februar 1
- Ausgabe Nr. 6, 13. Februar 1
- Ausgabe Nr. 7, 20. Februar 1
- Ausgabe Nr. 8, 27. Februar 1
- Ausgabe Nr. 9, 6. März 1
- Ausgabe Nr. 10, 13. März 1
- Ausgabe Nr. 11, 20. März 1
- Ausgabe Nr. 12, 27. März 1
- Ausgabe Nr. 13, 3. April 1
- Ausgabe Nr. 14, 10. April 1
- Ausgabe Nr. 15, 20. April 1
- Ausgabe Nr. 16, 24. April 1
- Ausgabe Nr. 17, 4. Mai 1
- Ausgabe Nr. 18, 8. Mai 1
- Ausgabe Nr. 19, 15. Mai 1
- Ausgabe Nr. 20, 22. Mai 1
- Ausgabe Nr. 21, 29. Mai 1
- Ausgabe Nr. 22, 5. Juni 1
- Ausgabe Nr. 23, 12. Juni 1
- Ausgabe Nr. 24, 19. Juni 1
- Ausgabe Nr. 25, 26. Juni 1
- Ausgabe Nr. 26. 3. Juli 1
- Ausgabe Nr. 27, 10. Juli 1
- Ausgabe Nr. 28, 17. Juli 1
- Ausgabe Nr. 29, 24. Juli 1
- Ausgabe Nr. 30, 31. Juli 1
- Ausgabe Nr. 31, 4. September 1
- Ausgabe Nr. 32, 11. September 1
- Ausgabe Nr. 33, 18. September 1
- Ausgabe Nr. 34, 25. September 1
- Ausgabe Nr. 35, 2. Oktober 1
- Ausgabe Nr. 36, 9. Oktober 1
- Ausgabe Nr. 37, 16. Oktober 1
- Ausgabe Nr. 38, 23. Oktober 1
- Ausgabe Nr. 39, 30. Oktober 1
- Ausgabe Nr. 40, 6. November 1
- Ausgabe Nr. 41, 13. November 1
- Ausgabe Nr. 42, 20. November 1
- Ausgabe Nr. 43, 27. November 1
- Ausgabe Nr. 44, 4. Dezember 1
- Ausgabe Nr. 45, 11. Dezember 1
- Ausgabe Nr. 46, 18. Dezember 1
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Band
Band 1987
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2 8/C^fO3a 30. Oktober 7^0^ L/Z/3 grammes in der Universitätszeitung gen Möglichkeiten der Betriebsaka- der 6 Frauenförderungsplan für die Auf- Diplomkrankenschwester dium Prozent Weiterbildungs- G Schlußbestimmungen Der Betriebskollektivvertrag laub. Insbesondere sind Festlegun ¬ gen zu treffen, über die Weiterfüh- während der gesetzlich Freistellung nach dem geregelten Wochenur- „Schulen“ der Kultur- einem noch Gradmesser als festem Bestandteil und Bildungspläne und stärker zu beachtenden erfolgreicher Titelver- der neuer in der demie Einbeziehung Frauenanteils Sorge zu tra- wissen- stärker wie für alle planmäßigen Aspiran ten. Er tritt mit der Unterzeichnung durch den Rektor und den Vor sitzenden des Kreisvorstandes Ge werkschaft Wissenschaft in Kraft. Der Rektor verpflichtet sich, 7.1, auf dem Gebiet der Kaderent- 100 TM Betriebspionier- der un- sches Volksschaffen — Zuschuß für das lager 125 TM — für Aus- und maßnahmen 27 TM demie — Einiluß zu nehmen. 5.4. mit der Durchführung niveau voller zentraler Anleitungen und der Unterstützung dezentraler An leitungen für die Gesprächsleiter der „Schulen der sozialistischen Ar beit“ zielstrebig Einfluß auf ein hö heres Niveau der Vermittlung mar xistisch-leninistischer Grundkennt nisse zu nehmen. Besondere Unter stützung wird dem Bereich Medizin und der BGL des Verwaltungsdi rektorates zuteil. Im Januar 1988 fin det ein Erfahrungsaustausch von Ge sprächsleitern aus den AGO des Be reiches Medizin statt. Zugleich ist konsequenter auf die regelmäßige und niveauvolle Durchführung der — Jugendarbeit 10 TM 8.2. den Einrichtungen für kultu relle und sportliche Betreuung 30,- M pro VbE (insgesamt 385 TM) zur Verfügung zu stellen. Nicht ver wendete Mittel werden am Jah resende zentralisiert. 8.3. für die Durchführung der Kin derweihnachtsfeiern in den Einrich tungen je Kind im Alter bis zu 14 Jahren 10,- M auszuzahlen (soweit die Kinderkarte in der Gehaltsstelle der KMU vorliegt). Dafür werden insgesamt 40 TM zur Verfügung ge stellt. 8.4. zu sichern, daß die dezentralen Mittel zur kulturellen Betreuung im laufenden Jahr verwendet werden. Nicht verwendete Mittel werden am Jahresende zentralisiert. 8.5. der Kreisvorstand verpflichtet sich, den schwerpunktmäßigen Ein satz der Mittel zur Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingun gen planmäßig zu kontrollieren. Prof. Dr. sc. Dr. h. c. L. RATHMANN, Rektor Dr. phil. W. LEHMANN, Vors. d. Kreisvorstandes chen und sozialen Betreuung Frauen zu kontrollieren und zu terstützen. Schwerpunkte sind: — die medizinische Betreuung liehen Arbeiter und Angestellten treffen; Schwerpunkt ist insbeson dere die Unterstützung der Qualifi zierung der Mitarbeiter des mittle ren medizinischen Personals des Herzzentrums des Bereiches Medi zin sowie die sich im Hochschulstu- Wicklung für die eines angemessenen weiterhin konsequent gen, so — bei der Auswahl Dazu werden gemeinsam Beratun gen mit den zuständigen Kommis sionen und Frauenvertreterinnen der BGL durchgeführt. Der Rektor verpflichtet sich, 8.1. zur weiteren Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen und der kulturellen Betreuung der Mitarbeiter der KMU 1890 TM im Jahre 1988 einzusetzen. Schwer punktmäßig werden diese Mittel des Kultur- und Sozialfonds wie folgt verwendet: — Unterstützung der Ferienheime zuzüglich Stützung aus Rationalisie rungsfonds 600 TM — Zuschuß für das Werkküchenes sen 380 TM — Veteranenbetreuung 50 TM — Für jede neue AWG-Mitglied- schäft werden bereitgestellt 1 TM — Kulturarbeit einschl. künstleri- weibliche Bewerber zu berücksich tigen und einen Frauenanteil von 50 Prozent bei den KMU-Delegierun gen zu sichern. Verstärkt sind Frauen zum Erwerb der Promotion A für eine Teilaspirantur und zum Erwerb der Promotion B in eine Vollaspirantur zu gewinnen; - Delegierungen zur Weiterbildung im Ausland, besonders in der UdSSR, Studienjahr 1989/90, zu si chern, daß' dafür in Frage kom mende weibliche Bewerber die er forderliche Unterstützung erhalten; — sind im Interesse einer planmäßi gen Entwicklung von Frauen zu Hochschullehrern im Studienjahr 1988/89 mindestens 10 befähigte Nachwuchswissenschaftlerinnen zur ML-Abendschule zu delegieren. 7.2. mit talentierten und begabten Nachwuchswissenschaftlerinnen, die im Kaderprogramm des Rektors erfaßt sind, im IV. Quartal 1988 einen Erfahrungsaustausch durch zuführen. 7.3. daß die Leiter der Strukturein heiten konkrete Festlegungen über Möglichkeiten der tätigkeitsbezoge nen Qualifizierung der LHD sowie der arbeitsplatzbezogenen Qualifi zierung des mittleren wissenschaft lich-technischen Personals in den naturwissenschaftlichen und medizi nischen Einrichtungen und der weib- Frauen durch die Betriebspoliklinik (z. B. mit Durchführung von gy näkologischen Reihenuntersuchun gen und Reihenuntersuchungen bei Strahlenbelastung und Infektions gefährdung), — die Betreuung der Kinder in den Betriebspionierlagern, — die Zuweisung von prophylak tischen Kuren und Ferienplätzen für Frauen, die zwei und mehr Kin der haben und/oder besonders ho hen Belastungen ausgesetzt sind. teidigung zu drängen. 5.5. durch vielfältige und bewährte gewerkschaftliche Schulungsformen und -methoden der politischen wie fachlichen Befähigung ehrenamtli cher Gewerkschaftsfunktionäre ver stärkt Aufmerksamkeit zu widmen. Im Januar 1988 findet — gemeinsam mit der FDJ-KL — eine Schulung mit Gewerkschafts- und FDJ- Funktionären, Jugendbrigadieren zu Fragen der Jugendarbeit statt. 5.6. den Leistungsvergleich der Lehr linge unter dem Motto „Bester im Beruf“ für Lehrlinge „Facharbeiter für Schreibtechnik“, für Koch- und Kellaerlehrlinge verstärkt zu för dern Besondere Unterstützung er hält der republikoffene Leistungs vergleich der künftigen Bibliothe kare, der im Februar 1988 an der UB der KMU stattfindet. 5.7. die Lehrlingsaktivtagung am „Tag des Lehrlings“ am 25. 5. 1988 und am 12. 10. 1988 zur Führung des sozialistischen Wettbewerbs so wie zur festlichen Aufnahme der Lehrlinge des 1. Lehrjahres in den FDGB maßgeblich und in engster Zusammenarbeit mit dem Direkto rat Kader/Qualifizierung und der FDJ-KL vorzubereiten. über Qualifizierungsmöglichkeiten. — Die staatlichen Leitungen der Struktureinheiten schließen mit ih ren betrieblichen Gewerkschaftslei tungen konkrete und abrechenbare Vereinbarungen über notwendige Qualifizierungsmaßnahmen ab mit dem Ziel, die Übereinstimmung zwi schen vorhandenem und erforderli chem Qualifikationsniveau ent sprechend dem RKV-Hochschulwe- sen und der Analyse der erarbeite ten Qualifikationsstruktur. — Besondere Aufmerksamkeit gilt einen Frauenanteil von 50 anzustreben; - bei der Aufnahme einer schaftlichen Aspirantur mit dem ORZ die Durchführung der angebotenen 18 Lehrgänge auf ho hem Niveau. — Die aufgaben- und objektbezo gene Weiterbildung am Arbeitsplatz sichert eine schnelle und hohe Pra xiswirksamkeit. Die Betriebsaka demie unterstützt die zielgerichtete Ständige Weiterbildung der Meister und Leiter der Arbeitskollektive. 5.2. daß die in der Berufsausbildung schrittweise einzuführenden neuen Lehrpläne termingerecht und ko- sequent erfüllt und die Lehrlinge kontinuierlich in das Brigadeleben des jeweiligen Arbeitskollektivs und in den Kampf um die Verteidi gung des Ehrentitels „Kollektiv der sozialistischen Arbeit“ einbezogen werden. Die vom Bereich Medizin delegierten Fachschüler mittlerer medizinischer Fachschulberufe sind entsprechend den neuen Studien plänen in den Kliniken und Institu ten des Bereiches Medizin auszubil den. Diese Fachschüler sind in das Brigadeleben des jeweiligen Arbeits kollektivs und ab 6. Semester in den Kampf um die Verteidigung des Eh rentitels einzubeziehen. Der Kreisvorstand verpflichtet sich, 5.3. über die Qualifizierung der Kul tur- und Bildungspläne zielgerichtet auf die regelmäßige Teilnahme an politisch-ideologischen und fachli chen Weiterbildungsmaßnahmen — besonders die Nutzung der vielfälti- schenkt wird. Die bewährte Praxis der Durchführung von Erfahrungs austauschen mit Forschungsstu- dentinnen und jungen Assistentin nen wird fortgesetzt. Die Ergebnisse der Aussprachen werden der staat lichen Leitung zur Verfügung ge stellt. II. Quartal 1988 7.10. daß die politische und fachli che Befähigung der Frauenvertre terinnen der BGL durch mindestens drei Anleitungen gefördert wird. 7.11. durch die Tätigkeit seiner Kom missionen, insbesondere der Frau enkommission, die Realisierung der im Abschnitt 4 des BKV getroffenen Vereinbarungen zur gesundheitli- — Hochschulsportgemeinschaft 35 TM nähme eines Forschungsstudiums 9.1. Anlagen zum BKV 1988 Bestandteil des BKV sind nachste hende Anlagen: Anlage 1: Ordnung zur Organisie rung und Führung des sozialisti schen Wettbewerbs sowie der Aus arbeitung der Jahrespläne, Anlage 2: Festlegung zur Verlei hung des Ehrentitels Kollektiv der sozialistischen Arbeit“ (BD E 211) Anlage 3: Betriebsdokumente über den Einsatz des Lohnfonds, der Prä mien und des Paragraph-74-Fonds (BD E 200; E 210; E 220; F 420), Anlage 4: Betriebsdokument E 410 (Urlaubsvereinbarung), Anlage 5: Vereinbarungen zwischen den Sektionen, Instituten, Kliniken, Bereichen und den BGL zum BKV. 9.2. Geltungsbereich und Inkraftset zung Dieser Betriebskollektivvertrag gilt für Einrichtungen der Karl- Marx-Universität und damit für alle im Arbeitsrechtsverhältnis mit der Karl-Marx-Universität stehen den Kolleginnen und Kollegen so- zielgerichteten Aneignung Kenntnisse und Fähigkeiten Informatik. Die Betriebsaka sichert in Zusammenarbeit befindlichen leitenden Schwestern. 7.4. daß die Leiter der Strukturein heiten zu folgenden Problemen kon krete Maßnahmen festlegen: — zur zielgerichteten Förderung der politischen Bildung und beruflichen Aus- und Weiterbildung der Frauen (einschließlich der weiblichen Ar beiter und Angestellten) sowie ihres qualifikationsgerechten Einsatzes sind Qualifikationsvereinbarungen abzuschließen. Diese namentlich ge troffenen Festlegungen sind in einer Frauenversammlung der Struktur einheit vor ihrer Verabschiedung im Januar 1988 zu beraten; — zur sozialen Betreuung der Frauen während des Schwanger schafts- und Wochenurlaubes sowie insbesondere die Entwicklung des wissenschaftlichen Nachwuchses und die Entwicklung von Beru- fungs- und Leitungskadern, ist in den Planverteidigungen abzurech nen. Der Kreisvorstand verpflichtet sich, 7.6. daß die zuständigen Gewerk schaftsleitungen auf die inhaltliche Gestaltung der Maßnahmepläne zur Frauenförderung Einfluß nehmen und deren Realisierung mindestens zweimal jährlich kontrollieren. In den Arbeitsplänen der BGL/AGL sind entsprechende Aktivitäten mit Terminen konkret auszuweisen. 7.7. daß Frauen durch den planmä ßigen' Einsatz in Gewerkschaftsfunk tionen in Übereinstimmung mit den Festlegungen der Kaderentwick lungsprogramme auf die Wahrneh mung von Berufungs- und Leitungs funktionen vorbereitet werden. Lei tungserfahrenen Kolleginnen ist grö ßere Verantwortung zu übertragen. Der Anteil der Frauen an den Be schäftigten der jeweiligen Einrich tung soll sich in dem Frauenanteil an den Vertrauensleuten und Mit gliedern der Gewerkschaftsleitun gen widerspiegeln. 7.8. daß die Fragen der politisch- ideologischen und fachlichen Wei terbildung der Frauen in den Ge werkschaftsgruppen und Arbeits" kollektiven zum untrennbaren Be standteil einer kontinuierlichen Ge werkschaftsarbeit werden und in den Kultur- und Bildungsplänen ih ren Niederschlag finden. schaftsplanes erarbeiten und kon- 7.9. daß der Arbeit mit dem weibli- trollfähig gestalten. Über die Erfül- chen wissenschaftlichen Nachwuchs lung des Frauenförderungsplanes, besondere Aufmerksamkeit ge- ruhg bereits begonnener Qualifizie rungsmaßnahmen. Besonderer Un terstützung bedürfen hierbei Frauen mit zwei und mehr Kindern; — Frauen für die Prozesse und die Anwendung der modernen Re chentechnik, neuer Verfahren und Technologien durch geeignete Qua lifizierungsmaßnahmen zu befähi gen. 7.5. dafür zu sorgen, daß die Leiter der Struktureinheiten in Zusam menarbeit mit den jeweiligen Ge werkschaftsleitungen Maßnahme pläne zur Frauenförderung für das Jahr 1988 als Teil des Volkswirt ¬ kann ergänzt werden. Diese Ergän zungen bedürfen der ’ Schriftform und sind zwischen Rektor und dem Kreisvorstand Gewerkschaft Wis senschaft zu vereinbaren. Rektor und Kreisvorstand Gewerkschaft Wissenschaft sind für die allseitige und termingerechte Erfüllung des Betriebskollektivvertrages verant wortlich und rechenschaftspflichtig. Die Rechenschaftslegungen zum Be triebskollektivvertrag erfolgen im Zusammenhang mit den Rechen schaftslegungen zur Planerfüllung jeweils zum 30. 6. und 31. 12. 1988. 6 Die Verwendung der Mittel des Kultur- und Sozialfonds BETRIEBSKOLLEKTIVVERTRAG zwischen dem Rektor und dem Kreisvorstand der Gewerkschaft Wissenschaft der KMU (Entwurf) Liebe Kolleginnen und Kollegen! Rektor und Kreisvorstand der Gewerkschaft Wissenschaft legen mit der heutigen UZ den Entwurf des BKV 1988 der Karl-Marx-Uni versität zur Diskussion und Stellungnahme vor. Er soll der Verwirk lichung der Planaufgaben und zur Unterstützung des geforderten Leistungszuwachses dienen und ist deshalb in Einheit mit den Planaufgaben und den Wettbewerbsverpflichtungen 1988 zu se hen. Auf der Grundlage des BKV 1988 ist zwischen dem Prorektor Medizin und der BGL Medizin eine Vereinbarung für den Bereich Medizin zum BKV 1988 abzuschließen. Wir bitten darum, die gemeinsam durch staatliche Leiter und Ge werkschaftskollektive erarbeiteten Änderungsvorschläge bzw. Zu sätze bis zum 11. Dezember 1987 an den 1. Prorektor bzw. an den Kreisvorstand der Gewerkschaft Wissenschaft zu geben. . Prof. Dr. L. Rathmann, Rektor Dr. W. Lehmann, Vorsitzender des Kreisvorstandes Gliederung des BKV 1988 (ent sprechend GBl. T. I. Nr. 14 vom 12. 6. 1985): 1. Entwicklung und Förderung der schöpferischen Initiative der Werk tätigen 2. Durchsetzung des sozialistischen Leistungsprinzips bei Lohn und Prä mie 3. Verbesserung der materiellen Ar beitsbedingungen der Werktätigen und des Inhalts der Arbeit 4. Sicherung und Entwicklung der gesundheitlichen und sozialen Be treuung der Werktätigen 5. Förderung und allseitige Bildung der Werktätigen 6. Entwicklung des geistig-kulturel len und sportlichen Lebens (wird in UZ 40/6. 11. veröffentlicht) 7. Frauenförderungsplan 8. Verwendung der Mittel des Kul tur- und Sozialfonds 9. Schlußbestimmungen Hinweis: Wenn nicht anders ange geben, gelten für alle Vereinbarun gen und Festlegungen die Kon trolltermine 30. 6. 1988 und 31. 12. 1988 (9 Entwicklung und Förderung der schöpferischen Initiative der Werktätigen Rektor und KV Gewerkschaft Wis senschaft verpflichten sich, 1.1. darauf einzuwirken, dß in al len Sektionen, Instituten, Kliniken und Einrichtungen ein Wettbewerbs beschluß in einer Gewerkschafts versammlung unter dem Aspekt des Leistungsanstieges in Erziehung, Aus- und Weiterbildung, Forschung und wissenschaftlichem Gerätebau, Kader- und Nachwuchsentwicklung und medizinischer Betreuung zur schwerpunktmäßigen Erfüllung der Planaufgaben ausgearbeitet, im Kol lektiv beraten und beschlossen so wie in die Planverteidigung vor dem Rektor eingebunden wird. 1.2. die Besten im sozialistischen Wettbewerb auf der Ebene der Uni versität zweimal jährlich für die Wettbewerbsgruppen gesellschafts wissenschaftliche und naturwissen schaftliche Einrichtungen, nicht immatrikulierende Einrichtungen, Bereich Medizin. Dienstleistungs- und Wirtschaftssektor und Jugend- brigaden/Lehrlingskollektive im Rahmen von Leistungsvergleichen zu ermitteln und zentral auszuzeich nen. Für besonders herausragende Leistungen im sozialistischen Wett bewerb wird die Wanderfahne des Rektors und des KV Gewerkschaft Wissenschaft verliehen. 1.3. den Kampf der Kollektive um den Ehrentitel „Kollektiv der so zialistischen Arbeit“ durch spezifi sche Orientierungen zu unterstützen und die Vergabe der Stimulierungs mittel stärker von der Qualität der geleisteten Arbeit der Kollektive ab hängig zu machen. Entsprechende Konkretisierungen- sind in den Ver einbarungen zum BKV 1988 vor zunehmen (siehe BD E 211). 1.4. zu sichern, daß Leistungsverglei che und Erfahrungsaustausche zwi schen den Wettbewerbssiegern und weniger erfolgreichen Sektionen, Einrichtungen und Kollektiven der jeweiligen Wettbewerbsgruppen or ganisiert werden. 1.5. daß nach den zentralen Aus ¬ zeichnungsveranstaltungen durch die Prorektoren und den Verwal tungsdirektor die Ergebnisse und Er fahrungen der vergangenen Wett bewerbsperiode differenziert ent sprechend den Wettbewerbsgruppen mit den Staatlichen Leitern und BGL-Vorsitzenden ausgewertet wer den. 1.6. die Neuererbewegung ent sprechend der „Gemeinsamen Orien tierung des MHF und des Zentral vorstandes der Gewerkschaft Wis senschaft. .. “ vom 1. 3. 1987 (Ver fügungen und Mitteilungen des MHF) und der „Gemeinsamen Kon zeption zur Entwicklung der Neuererbewegung an der KMU bis 1990“ noch konsequenter zur Durch setzung des wissenschaftlich- technischen Fortschritts in der Lehre, der Forschung und der Me dizinischen Betreuung sowie bei der Erhaltung der materiell-technischen Basis mit dem Ziel der Leistungsstei gerung und Effektivitätserhöhung einzusetzen und hierbei folgende Orientierungsziffern zu erreichen: — soziale Struktur • Beteiligung Gesamtbelegschaft 9 Prozent • Beteiligung Arbeiter 17 Prozent • Beteiligung Jugendliche 10 Pro-, zent • Beteiligung Frauen 4 Prozent — ökonomische Struktur • Nutzen je Beschäftigter 210 M • Nutzen je Beschäftigter aus Nachnutzung 5 M • Anteil Nutzen aus Neuererver einbarungen 10 Prozent Dazu ist es notwendig. — den Anteil der über Neuererver einbarungen gelösten Aufgaben zu erhöhen; — in den Einrichtungen mit Orien tierungsziffern zu arbeiten; — die Neuererbewegung besonders in den Einrichtungen mit hohen Ar beiteranteilen weiterzuentwickeln und Frauen und Jugendliche mit einzubeziehen; —den volkswirtschaftlichen Nutzen durch gezielte Mehrfach- und Nach nutzung zu erhöhen. Langjährige aktive Neuerer der KMU sind durch Verleihung des Neuererpasses zu ehren. 1.7. in der Schutzrechtsarbeit die Qualität der erfinderischen Leistun gen, die Erfindungsergiebigkeit und die Nutzungsrate in den Schwer punktgebieten der Wissenschafts entwicklung zu erhöhen bzw. auf dem erreichten Stand zu stabilisie ren, insbesondere durch — die Einbeziehung konkreter Ziel stellungen in die Pflichtenhefte. — Zusammenarbeit im Rahmen der Koordinierungsvereinbarungen mit den Kombinaten und Leistungsver trägen mit den Betrieben, — Aufbau und Ausbau von Schutz rechtskomplexen. — weitere Förderung der Erfin- dertätigkeit der Jugend mit dem Ziel der Beteiligung an 35 Prozent der angemeldeten Patente, — stärkere Nutzung automatisierter Patentrecherchen. 1.8. aus der Neuererbewegung und Schutzrechtsarbeit 23 Planaufgaben mit hoher volkswirtschaftlicher Be-' deutung und dem Ziel einer breiten Nutzung besonders zu fördern. 1.9. zu sichern, daß von den staat lichen Leitern und den zuständigen BGL dem Abschluß von Jugendbri gadeverträgen bis 31. Januar 1988 und der konsequenten Umsetzung der Jugendbrigadeordnung der KMU (BD A 103) verstärkte Auf merksamkeit geschenkt wird. Be sondere Beachtung finden dabei die Stabilisierung und Bildung von Ju gendbrigaden sowie die Übergabe anspruchsvoller MMM-Aufgaben an die Jugendbrigaden. 1.10. daß die — Rechtskommission des KV die Rechtsauskunft in Arbeitsrechts fragen jeden 1. und 3. Montag des Monats zwischen 13 und 14 Uhr im Hauptgebäude, Zim mer 2-21, unter Einbeziehung der Schöffen und Konfliktkommissions mitglieder durchführt. — Abt. Arbeitsökonomie und -recht; Ritterstr. 26. II. Etage (Tel. 7 19 72 02) dienstags von 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr sowie nach Vereinba rung Auskünfte zum Arbeitsrecht erteilt und der — Justitiar (Rechtsabteilung Franz- Mehring-Haus, H. Etage, Zimmer 18, nach Vereinbarung (Tel. 7 19 74 76) Rechtsauskünfte gibt. Der Kreisvorstand Gewerkschaft Wissenschaft verpflichtet sich, 1.11. zu gewährleisten, daß das Neuereraktiv des Kreisvorstandes halbjährlich im Zusammenhang mit den erzielten Ergebnissen der Wett ¬ bewerbsauswertung die erbrachten Neuererleistungen einschätzt und daraus Schlußfolgerungen für wei tere Aufgabenstellungen zieht. 1.12. einen Erfahrungsaustausch zwi schen dem Neuereraktiv des Kreis vorstandes der Gewerkschaft und dem Bereich Betriebstechnik der KMU mit dem Ziel zu führen, spezi fische Neuereraufgaben aus dem Plan abzuleiten und mit hohem Niveau zu realisieren. An diesem Er fahrungsaustausch nehmen Mitglie der des Meisteraktivs und der KDT- Betriebssektion teil. 1,13. daß anläßlich der Tagender Wis senschaft 1988 ein Neuererseminar mit dem Neuereraktiv des Kreisvor standes und den Neuereraktiven der Praxispartner durchgeführt wird. Dieses Neuererseminar wird unter der Themenstellung „Neuererlei stungen zur Verbesserung der Ar beits- und Leberisbedingungen“ ver anstaltet. Es verfolgt das Ziel, Er fahrungen auszutauschen und Maß nahmen für die weitere Zusammen arbeit mit den Praxispartnern auf diesem wichtigen sozialpolitischen Gebiet abzuleiten. 1.14. mit seinem Neuereraktiv einen Erfahrungsaustausch mit der Kom mission Arbeiterjugend der FDJ- Kreisleitung der KMU über den Ausbau der Beziehungen zwischen der MMM- und Neuererbewegung durchzuführen. An diesem Erfah rungsaustausch nehmen Angehörige des Kollektives der Lehrausbilder und der Jugendkommission des Kreisvorstandes der Gewerkschaft Wissenschaft teil. 1.15. das Neuereraktiv zu beauftra gen, Aussprachen mit Gewerk schaftsfunktionären und staatlichen Leitern ausgewählter Sektionen und Bereiche über die verstärkte Ein beziehung und Aufgabenstellung für die Neuererbewegung in die Er arbeitung der Jahrespläne zu or ganisieren. 1.16. daß über die den Lehrlingen 1988 ... TM zur Verfügung stehen den Stimulierungsmittel in der Ar beitsgruppe des KV „Sozialistischer Berufswettbewerb “ beraten und eine leistungsfördernde Prämierung in allen Ausbildungsbereichen ge sichert wird. 1.17. auf der Grundlage des • vorn Bundesvorstand des FDGB beschlos senen Themenplanes bei Berücksich tigung der spezifischen Probleme des Hochschulwesens regelmäßig die zentralen Schulungen der Kon fliktkommissionen in hoher Qualität durchzuführen und auf Ersuchen der Werktätigen bei Arbeitsrechts- Streitfällen vor staatlichen Gerich ten die gewerkschaftliche Prozeß vertretung zu gewährleisten. Q Durchsetzung des sozialistischen Leistungsprinzips bei Lohn und Prämie Der Rektor und der Kreisvorstand Gewerkschaft Wissenschaft ver pflichten sich, 2.1. daß der Kampf um einen weite ren Leistungsanstieg in allen Berei chen auf der Grundlage des Be schlusses der SED-Kreisleitung vom Dez. 1983 zur Durchsetzung des so zialistischen Leistungsprinzips kon sequent und qualitätsorientiert ge führt wird. Die Stimulierungsmittel des Lohnfondszuwachses, des Prä mien- und Paragraph-74-Fonds wer den insbesondere zur Erfüllung bzw. gezielten Übererfüllung der Plan- und Wettbewerbsaufgaben verwendet. Grundlage dafür bildet der Plan der KMU 1988, die Füh rungskonzeption des Rektors für das Studienjahr 1987/88 sowie der Wettbewerbsbeschluß 1988 (veröf fentlicht in der UZ Nr....) 2.2. zu sichern, daß in den Einrich tungen Verwendungskonzeptionen zu den dezentralen Stimulierungs-' fonds zwischen den staatlichen Lei tern und der zuständigen Gewerk schaftsleitung vereinbart werden (siehe Muster im Betriebsdokument E 190). Die vereinbarten Verwen dungskonzeptionen sind bis 31. Jan. 1988 dem Verwaltungsdirektor und dem Kreisvorstand Gewerkschaft Wissenschaft einzureichen. 2.3. auf der Grundlage des Lohn fondszuwachses entsprechend der ta riflichen Möglichkeit zum 1. 9. 1988 hohe Leistungen des wissenschaftli-
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