Suche löschen...
Universitätszeitung
- Bandzählung
- 1984
- Erscheinungsdatum
- 1984
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Z. gr. 2. 459
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1770109730-198400003
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1770109730-19840000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1770109730-19840000
- Sammlungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen der Universitäten Sachsens (1945-1991)
- Bemerkung
- Teilweise vorlagebedingter Textverlust.
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Universitätszeitung
-
Band
Band 1984
-
- Ausgabe Nr. 1, 6. Januar 1
- Ausgabe Nr. 2, 13. Januar 1
- Ausgabe Nr. 3, 20. Januar 1
- Ausgabe Nr. 4, 27. Januar 1
- Ausgabe Nr. 5, 3. Februar 1
- Ausgabe Nr. 6, 10. Februar 1
- Ausgabe Nr. 7, 17. Februar 1
- Ausgabe Nr. 8, 24. Februar 1
- Ausgabe Nr. 9, 2. März 1
- Ausgabe Nr. 10, 9. März 1
- Ausgabe Nr. 11, 16. März 1
- Ausgabe Nr. 12, 23. März 1
- Ausgabe Nr. 13, 30. März 1
- Ausgabe Nr. 14, 6. April 1
- Ausgabe Nr. 15, 13. April 1
- Ausgabe Nr. 16, 23. April 1
- Ausgabe Nr. 17, 27. April 1
- Ausgabe Nr. 18, 4. Mai 1
- Ausgabe Nr. 19, 11. Mai 1
- Ausgabe Nr. 20, 18. Mai 1
- Ausgabe Nr. 21, 25. Mai 1
- Ausgabe Nr. 22, 1. Juni 1
- Ausgabe Nr. 23, 8. Juni 1
- Ausgabe Nr. 24, 15. Juni 1
- Ausgabe Nr. 25, 22. Juni 1
- Ausgabe Nr. 26, 29. Juni 1
- Ausgabe Nr. 27, 6. Juli 1
- Ausgabe Nr. 28, 13. Juli 1
- Ausgabe Nr. 29, 20. Juli 1
- Ausgabe Nr. 30, 27. Juli 1
- Ausgabe Nr. 31, 31. August 1
- Ausgabe Nr. 32, 7. September 1
- Ausgabe Nr. 33, 14. September 1
- Ausgabe Nr. 34, 21. September 1
- Ausgabe Nr. 35, 28. September 1
- Ausgabe Nr. 36, 5. Oktober 1
- Ausgabe Nr. 37, 12. Oktober 1
- Ausgabe Nr. 38, 19. Oktober 1
- Ausgabe Nr. 39, 26. Oktober 1
- Ausgabe Nr. 40, 2. November 1
- Ausgabe Nr. 41, 9. November 1
- Ausgabe Nr. 42, 16. November 1
- Ausgabe Nr. 43, 23. November 1
- Ausgabe Nr. 44, 30. November 1
- Ausgabe Nr. 45, 7. Dezember 1
- Ausgabe Nr. 46, 14. Dezember 1
-
Band
Band 1984
-
- Titel
- Universitätszeitung
- Autor
- Links
- Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
■ ' - - ; • r- ’ ’ f Neues aus den Universitäten und Hochschulen der UdSSR — «II . - 16jährige Schülerin stellte schwieriges Theorem auf Als Autorin eines überaus kom plizierten Theorems, das Ele mente der Algebra, Geometrie und Kombinatorik umfaßt, ist die 16jährige Daiga Grundmane, Schülerin der Absolventenklasse einer Rigaer Mittelschule, aner kannt worden. Für die großen mathema tischen Fähigkeiten dieses Mäd chens interessierten sich Fach leute des Hochschulwesens der Lettischen SSR. Der wissenschaftliche Betreuer dieser begabten Schülerin, der Dozent der Lettischen Staatli chen Universität, A. Andshans, betrachtet als Hauptursache für den Erfolg dieser Schülerin, daß sie die Fähigkeit besitzt, in nichtschablonenhaften Katego rien zu denken und in das ver borgene, innerste Wesen der Pro bleme einzudringen. Aus „Prawda“ vom 18. 12. 1983 Neues Institut für Ökologie des Ozeans wurde gegründet Ein neues Institut für Ökologie des Ozeans ist in Wladiwostok ge gründet worden. Es wird sich mit Grundlagenforschungen zu den Perspektiven der Erschlie ßung der biologischen, Mineral- und Energieressourcen der Meere und Ozeane unter Berück sichtigung der ökonomischen, so zialen und demographischen Be dingungen befassen. Zum Forschungsprogramm die ses neuen Instituts gehören die weitere Vervollkommnung des Hochseetransports, die komplexe Entwicklung der Küstengebiete, vor allem um Wladiwostok, so wie andere Probleme. Aus „Iswestija" vom 25. 12. 1983 Jüngste Stadt in Tatarien wird zu einer Studentenstadt Einzug feierten die Studenten in der Stadt Breshnew in der Tatarischen ASSR. Die Filiale des Pädagogischen Instituts Je- labush in Breshnew wurde in einem neuen Lehrgebäude un tergebracht. Diese jüngste Stadt in Tata rien wird zu einer Studenten stadt. Hier wurden ein Polytech nisches Institut, ein Autome chanisches und ein Energiebau- Technikum sowie eine Pädagogi sche und eine Kunsthochschule eröffnet. Aus „Prawda“ vom 20. 11. 1983 Höheres Glasdach rettet Existenz der 100 jährigen Palmen Der Botanische Garten der est nischen Universität Tartu ist einer der ältesten Europas. In dieser Einrichtung wurden mehr als 7000 verschiedene Pflanzenar ten gesammelt. Der besondere Stolz der Bota niker von Tartu ist die Palmen- Orangerie. Doch in den letzten Jahren haben die Palmen selbst eine Bedrohung für ihre Exi stenz geschaffen: Viele von ih- nen sind bereits rund einhundert Jahre alt und sehr hoch gewach sen. Durch ihren Drang nach oben, zum Licht, drücken sie dun mit ihren Kronen stark ge- Een das Glasdach. Projektanten und Bauleute ka men zu Hilfe und beschlossen, ein neues Palmenhaus zu bauen, dessen Wände rund um die des alten Palmenhauses errichtet werden, während das neue Glas dach bedeutend höher sein wird. Aus „Jswestija“ vom 29. 11. 1983 Schüler-Ensemble auch mit großem Erfolg in der DDR Mit großem Erfolg tritt immer wieder das Ensemble des poli tischen Liedes „Wremja" des Kulturpalastes des Vereinigten Kernforschungsinstitutes in Dubna auf. Es ist erst vor wenigen Jahren gebildet worden, und seine Mit glieder sind jung. Es sind alles Schülerinnen der 9. und 10. Klas sen. Die jungen Künstler beteilig ten sich auch am Festival des po litischen Liedes in der DDR. Aus „Iswestija“ vom 23. 11. 1983 Übersetzungen: E. LOHSE Der Wettbewerbsbeschluß 1983 und seine Verwirklichung Studie über die rechtliche Gestaltung der Kooperationsbeziehungen in der Landwirtschaft bringt großen Nutzen UZ sprach mit Prof. Dr. sc. Richard Hähnert über Inhalt, Nutzen und Erfahrungen bei der Erarbeitung eines Forschungsthemas aus dem Zentralen Plan 1983 So stand es im Beschluß ... Wir verpflichten uns, — unsere 38 Leistungen des Zentra len und MHF-Planes 1983 in hoher Qualität zu erfüllen und bei folgen den ZP-Projekten wissenschaftliche Spitzenleistungen zu erreichen: • Rolle des Rechts bei der Gestal tung der Kooperationsbeziehungen in der Land- und Nahrungsgüter wirtschaft .... und die Verwirklichung? Daß er Projektverantwortlicher für eine Arbeit mit einem solchen Qualitätsanspruch ist, erfuhr Ge nosse Prof. Dr. sc. Richard Hähnert erst aus ger obigen Veröffentli chung. Obwohl er und das von ihm geleitete Kollektiv mit der Studie von vornherein eine hohe Leistung anstrebten, wäre eine vorherige Rücksprache in dieser. Sache mit ihm sicher zweckdienlich gewesen. Nach der erfolgreichen und ter mingemäßen Verteidigung der Stu die „Rechtliche Gestaltung der Ko operation in. der sozialistischen Landwirtschaft“ unterhielt sich UZ mit Prof. Dr. Hähnert über Inhalt, Nutzen und Erfahrungen bei der Fertigstellung dieses Projektes. Die Studie hat vor allem die recht liche Gestaltung der Kooperations beziehungen zwischen den LPG Pflanzenproduktion und den LPG Tierproduktion zum Gegenstand. Über den Ausbau der Befugnisse der Kooperationsräte sollen beide Produktionsarten noch enger zu sammengeführt, sollen ausgewogene Proportionen hergestellt werden. Das erfordert ein Gremium, welches verbindliche Entschlüsse fassen kann. Aus diesen Gründen wird den Kooperationsräten diese Funktion eines wirtschaftsleitenden Organs übertragen. Beitrag zur Entwicklung der Wissenschaft Das ZPl-Projekt leistet einen we sentlichen Beitrag zur Entwicklung der Rechtswissenschaft auf einem bestimmten Teilgebiet. Es legt die rechtlichen Beziehungen zwischen den LPG und VEG zum Beispiel bei der Erfüllung der Verträge von „Tier“ und „Pflanze“, bei der ge meinsamen Verantwortung für die Bodennutzung, die Nutzung des Ar beitsvermögens und der weiteren Ausgestaltung des genossenschaft lichen Eigentums, dar. Des weiteren werden in der Stu die soziologische Untersuchungen zum Rechtsbewußtsein der Leiter von Landwirtschaftsbetrieben durchgeführt und ausgewertet. Hierbei verschmelzen in gewisser Weise gesellschaftswissenschaft liche Forschung und technische Wis senschaften. Die Untersuchungser gebnisse werden über EDV ausge wertet. Aussagen aus dem Gebiet der Rechtswissenschaft werden un termauert und präzisiert durch den Einsatz moderner Technik. Großer Nutzen für die Praxis wurde erreicht Die vorliegende Studie mit einem Umfang von fast 300 Seiten ist auf Grund ihrer Wichtigkeit und ihres großen Nutzens nicht dazu verur teilt, in irgendeiner Schublade zu verschwinden, oder in einem Archiv zu verstauben. Sie bildet eine lang fristige Arbeitsgrundlage zum Bei spiel für das Ministerium für Land-, Forst- und Nahrungsgüterwirt- schaft, das Ministerium für Justiz, das Oberste Gericht und das Zen trale Staatliche Vertragsgericht. Die Ausführungen zu den verschiedenen Kooperationsbeziehungen, speziell zur rechtlichen Stellung des Ko operationsrates und der Überblick über den Stand der Umsetzung rechtlicher Orientierungen, die die Agrarpolitik der SED widerspiegeln, bereichern die Grundlage für die po litische und fachliche Weiterbildung 'der Richter, sind aber auch auf an deren Gebieten von Wichtigkeit. forschung und Praxis UZ Ein wichtiger Untersuchungsge genstand der Studie war die Ent wicklung der Rechtsstellung der ko operativen Einrichtungen der Land wirtschaft. Ausgehend von zentra len Festlegungen war es notwendig, die Neuerarbeitung eines Mustersta tuts für diese Einrichtungen vorzu bereiten. Hieran haben Prof, Häh nert und andere Autoren mitge wirkt. Der in der Studie enthaltene Abschnitt über Grundrichtungen der Neuerarbeitung des Mustersta tuts wurde vorab eingereicht und diente als Basismaterial in der ent sprechenden Kommission. Es zeigte sich, daß es erforderlich werden kann, schnell und operativ Arbeits ergebnisse rechtswissenschaftlicher Forschung vorzulegen, um sie pra xiswirksam werden zu lassen. Selbstverständlich ist dies nur mög lich, wenn ein entsprechender wis- senschaftlicher Vorlauf vorhanden ist. In dem ZP1-Projekt sind eben falls Ausführungen zur rechtlichen Regelung des gemeinschaftlichen ge nossenschaftlichen Eigentums ent halten. Aus der soziologischen Studie zum Rechtsbewußtsein wurden Vor stellungen für die weitere Entwick lung des Rechtsbewußtseins der Lei ter und zur Verbesserung der Rechtsarbeit in der Landwirtschaft erarbeitet. Arbeitsstil führt zu Praxisnähe der Ausbildung Am Gelingen dieses ZP-Projektes waren u. a. Autoren der KMU, der Akademie für Staats- und Rechts wissenschaften, der Humboldt- Universität, der Martin-Luther- Universität und Praktiker beteiligt. Die Zusammenarbeit war, wenn hier auch noch Reserven vorhanden sind, interdisziplinär. (Es wirkten Agrarökonomen der LPG-Hoch- schule Meißen mit.) Um alle Mitarbeiter zu befähigen, ihre Aufgaben zu erfüllen, mußte Prof. Hähnert auf der Grundlage einer gemeinsam beschlossenen Konzeption die richtigen Ziele stel len, Interesse fördern und erfüll bare Termine setzen. Die Autoren der verschiedenen Institutionen wa ren ihm nicht unterstellt. Sie trugen die volle Verantwortung für ihre Teilbeiträge. Das setzt natürlich eine selbständige Arbeitsweise vor aus und fördert sie zugleich, führt allerdings auch zu Problemen in der Zusammenarbeit. Ohne Verbindungen zur Praxis ist ein solches Projekt unmöglich. Prof. Hähnert sagte: „Nur wenn man aktiv in der Praxis mitarbeitet, in diesem Fall z. B. in Gesetzge bungskommissionen, kann man auch die in der Praxis auftretenden Probleme erkennen.“ Ein solcher Arbeitsstil hat noch einen weiteren wesentlichen Vor teil: Die Ausbildung der Studenten erfolgt auf dem neuesten Stand und praxisnah. Vorlesungen und Semi nare sind problemorientiert. Von Beginn an haben die Partei- und staatliche Leitung der Sektion Rechtswissenschaft dem ZP-Projekt große Aufmerksamkeit gewidmet. Es war Gegenstand von Mitglieder versammlungen, und auch im Re chenschaftsbericht zu den Partei wahlen hat die Studie eine große Rolle gespielt. Wie soll die Arbeit nun weiterge hen? „In Auswertung der Verteidi gung haben wir schon den Vor schlag unterbreitet, im Planzeit raum 1986 —1990 ein neues ZP1- Thema ausschließlich zur rechtli chen Gestaltung der Kooperations beziehungen zwischen den LPG Tier- und Pflanzenproduktion zu be arbeiten.“ — So seine Antwort. JÜRGEN SIEWERT Methodologie der Rechtswissenschaft soll systematisch weiterentwickelt werden Konferenz mit großer internationaler Beteiligung beschäftigte sich mit Hauptrichtungen weiterer Forschungsarbeit / Konstruktive Diskussion bestätigte Orientierungen, zeigte aber auch Meinungsverschiedenheiten auf Zu Fragen der Methodologie der marxistisch-leninistischen Rechts wissenschaft -- der Theorie der von ihr angewandten Forschungsmetho den — fand im Dezember 1983 an der Sektion Rechtswissenschaft eine Konferenz mit internationaler Be teiligung statt. Der Direktor der Sektion, Gen. Prof. Dr. sc. G. Tautz, der die Ver anstaltung eröffnete, konnte Rechts wissenschaftler und Philosophen aus Polen, der CSSR, Ungarn, Rumä- nien, Chile, der BRD sowie von der Akademie für Staats- und Rechts wissenschaft der DDR, der Akade mie der Wissenschaften der DDR, Universitäten und Hochschulen un serer Republik und auch Mitglieder von Forschungsgruppen der Studen ten der Sektion Rechtswissenschaft begrüßen. Den Teilnehmern lagen Thesen von Gen. Dr. sc. W. Grahn ünd Gen. Prof. Dr. sc. I. Wagner (beide Wis senschaftsbereich Staats- und Rechtstheorie) vor. Während W. Grahn die methodologischen Probleme der Rechtswissenschaft aus der Sicht der Theorie des soziali stischen Rechts aufzeigte, stellte I. Wagner seine Grundposition zur Gestaltung der Methodologie der marxistisch-leninistischen Rechts wissenschaft. insbesondere zu ihrer inneren Struktur, dar. Mit den The ¬ sen konnten die Ergebnisse einer Konferenz, die 1974 zur rechtswis senschaftlichen Methodologie an der Sektion durchgeführt wurde, weitergeführt und durch Resultate aus dem zurückliegenden For schungszeitraum bereichert werden. Thesen und Beiträge der Teilneh mer werden im Heft 13 der Schrif tenreihe „Methodologie der marxi stisch-leninistischen Rechtswissen schaft“ veröffentlicht. Die Notwendigkeit, methodologi sche Fragen der Rechtswissenschaft erneut zu beraten, liegt vor allem im unzureichenden Erkenntnisstand auf diesem Gebiet der Rechtswis senschaft selbst begründet. Damit bleiben wesentliche Effektivitäts faktoren der rechtswissenschaftli chen Forschungstätigkeit ungenutzt. In seinem Einführungsreferat hob W. Grahn hervor, daß fehlende Ar beiten zur rechtswissenschaftlichen Fachmethodologie auf die Entwick lung der marxistisch-leninistischen Rechtswissenschaft und vermittelt darüber auch auf die Entwicklung des sozialistischen Rechts hemmend wirken. Er forderte deshalb zur sy stematischen Weiterentwicklung der Methodologie der Rechtswissen schaft auf und orientierte die me thodologische Arbeit auf folgende Hauptrichtungen: — Erforschung der Geschichte der Methodologie der Rechtswissen schaft — Entwicklung der rechtswissen schaftlichen Methodik im konkreten rechtswissenschaftlichen Fachme- schungsprozeß - Intensivierung der Auseinan dersetzung mit nichtmarxistischen Auffassungen. Die konstruktive, aber auch kon trovers geführte Diskussion be stätigte diese Orientierungen, machte aber zugleich deutlich, daß sowohl hinsichtlich der Notwendig keit als auch hinsichtlich der Wege der weiteren Ausarbeitung der rechtswissenschaftlichen Fachme thodologie Meinungsunterschiede be stehen. Es bedarf deshalb noch großer An strengungen seitens der Rechtswis senschaftler, um gerade auch durch die wissenschaftliche Untersuchung der rechtswissenschaftlichen For schungstätigkeit (vor allem der Me thoden) deren Wirksamkeit zu er höhen und damit eine Aufgabe zu realisieren, die unsere Partei erst jüngst, auf der Gesellschaftswissen- schaftlichen Konferenz des ZK der SED, vgl. Referat des Gen. K. Ha ger (ND v. 16. 12. 1983, S. 5), bekräf tigt hat. K-H. TRAUTE, GO Rechtswissenschaft Zum 40. Todestag von W. I. Lenin (Fortsetzung des Beitrages in UZ/O3 auf Seite 7) I n der Ukrainischen Verfassung wurde nicht von den „Aufga ben der Errichtung der Dikta tur des Proletariats“ gesprochen, sondern bereits vom „Vorhan densein“ dieser Diktatur, was der Realität entsprach. Interes sant ist auch die Formulierung des Artikels 2 über die Perspek tiven der Diktatur des Proleta riats: „...Nach der Erfüllung dieser Aufgaben verschwindet die Diktatur und nach ihr, nach der endgültigen Formierung der künftigen kommunistischen Ord nung, verschwindet auch der Staat...“. In einem Moment, als es schien, daß der Kapitalismus in der ganzen Welt in kürzester Zeit zusammenbrechen würde, und die revolutionäre Bewegung einen Aufschwung nahm, wurde die Verfassung der Ukraine gebo ren, Deshalb ist es auch nicht zu fällig daß in diesem Gesetz die feste Entschlossenheit der Ukraine zum Ausdruck kam „in den Bestand der Einheitlichen In ternationalen Sozialistischen So wjetrepubliken einzutreten, so fort, wenn die Bedingungen für ihr Entstehen geschaffen sind" (Art. 4). Einen solchen Artikel konnte es in den Verfassungen der RSFSR, Lettlands und Belo rußlands von Anfang 1919 nicht geben, weil die Sowjetmacht zuerst auf einem Teil des rus Die ökonomischen Grundlagen des Staates fanden ihre Wider spiegelung auch in einer ent sprechenden Darstellung der Klassenstruktur der Republiken. Das Vorhandensein antagonisti scher Klassen wurde allgemein anerkannt, die Abschaffung der Ausbeuterklassen und Klassen insgesamt als Aufgabe der Dik tatur des Proletariats gestellt. Alle Grundgesetze gingen vom Leninschen Verständnis über das Verhältnis von Demokratie und Diktatur aus. Sie betrachteten die Sowjetdemokratie als Demo kratie für die Mehrheit, als „die höchste Form der Demokra- tie“.(l) „Die Sowjets sind die rus sische Form der Diktatur des Proletariats “(2), schrieb W. I. Le- nin, die höchste Erscheinungs form dieser Demokratie. Deshalb war in den Verfassungen von der Konzentration der Staats macht in den Händen der Werk tätigen und der Nichtzulassung bürgerlicher Elemente in die Staatsorgane die Rede (z. B. Art. 3 der Verfassung der Ukraine und Belorußlands). Gab es im Grundgesetz der RSFSR nur in einem Artikel, noch dazu eine nur kurze, Er wähnung des Präsidiums des WZIK, so wurde in den Verfas sungen Lettlands und Beloruß lands ausführlicher davon ge schrieben. Die Verfassungen Ar meniens und Grusiniens widme ten den Staatsorganen bereits ganze Kapitel. In gleicher Weise wurden in al len Verfassungen das Wahlsy stem und die wichtigsten de mokratischen Rechte und Pflich ten der Bürger behandelt. Was die Frage des Status der Republiken und die Möglichkeit einer künftigen Vereinigung be traf, ist folgendes festzustellen: Del’ Status jeder Republik wurde speziell nicht fixiert, die Souve ränität der Republiken als Selbst verständlichkeit vorausgesetzt. Der Wille zur Vereinigung einer Republik mit einer ande ren wurde in der Verfassung der RSFSR in passiver Form ver Entstehung der Republikverfassungen nach Lenins Lehren sischen Territoriums begrenzt blieb. Auch die ökonomischen Grund lagen für die Tätigkeit des So wjetstaates waren in den Verfas sungen dargelegt. Sie sind da durch charakterisiert, daß sie die allgemeinen Gesetzmäßigkeiten der Übergangsperiode vom Ka pitalismus zum Sozialismus und gleichzeitig die Spezifik des je weiligen historischen Moments zum Zeitpunkt der Annahme ein zelner Verfassungen widerspie geln. So wurde noch in der Ver fassung der RSFSR die Nationali sierung des Bodens, der Wälder, der Bodenschätze und Wasserre serven bekannt gegeben. Die Ar beiterkontrolle bezeichnete die Verfassung „als ersten Schritt zur Nationalisierung der Indu strie“ und bestätigte die Na tionalisierung der Banken. Wei terhin wurde die Einführung der allgemeinen Arbeitspflicht de klariert. In der Verfassung Belo rußlands stand schon nichts mehr über Arbeiterkontrolle, weil 1919 dieser Schritt bereits vollzogen war. Sehr kurz und knapp wurde das Verhältnis zum Eigentum formuliert: die Ab schaffung des Privateigentums nicht nur des Bodens, sondern „auch aller anderen Produktions mittel“ (Art. 3). In dieser For mulierung spiegelt sich schon die Politik des Kriegskommunismus wider. Im Vergleich dazu fehlten in der Aserbaidshanischen Ver fassung nicht zufällig derartige ökonomische Artikel. Zur Zeit der Annahme der Ver fassung, Anfang 1921. vollzog sich der Übergang zur Neuen ökonomischen Politik (NÖP) und es war schwierig, deren An fänge in der Verfassung darzule gen. In der Verfassung Arme niens aber konnte man schon über die NÖP lesen, daß die Na tionalisierung der Großproduk tion vorgesehen war. Erwähnt wurden die Grenzen der Zulas sung privater Unternehmen, die durch die laufende Gesetzgebung geregelt seien. Ebenso wurde diese Frage im Grundgesetz Gru siniens dargelegt. ankert: „Zugleich beschränkt der III. Gesamtrussische Sowjet kongreß in dem Bestreben, ein wirklich freies und freiwilliges und deshalb um so engeres und festeres Bündnis der werktätigen Klassen aller Nationen Rußlands zu schaffen, seine Aufgabe auf die Festlegung der Haupt grundsätze der Föderation der Sowjetrepubliken Rußlands und überläßt es den Arbeitern und Bauern jeder Nation, auf ih rem eigenen bevollmächtigen So wjetkongreß selbständig zu be schließen, ob und auf welcher Grundlage sie sich an der födera tiven Regierung und an den übri gen föderativen Sowjetinstitu tionen beteiligen wollen (Art. 8). Nur so konnte die größte Sowjet republik die Frage stellen, ohne den anderen, früher unterdrück ten Völkern ihren Willen aufzu drängen. Anders wurde dieses Problem in den Verfassungen der einzelnen Republiken be handelt. So heißt es. daß. die „Ukrainische Sozialistische So wjetrepublik ihre volle Solidari tät mit den bereits heute exi stierenden sowjetischen Repu bliken und ihrem Entschluß be kundet, mit ihnen eine enge poli tische Vereinigung einzuge hen...“ (Art. 4). Analoge For mulierungen enthält die Ver fassung Grusiniens. In den ande ren Verfassungen gab es solche Artikel nicht, weil das Verhält nis dieser Republiken zur RSFSR durch spezielle Akte re guliert worden war. Abschließend sei hervorgeho ben, daß alle Verfassungen noch zu Lebzeiten W. I. Lenins ent standen. In ihnen spiegeln sich wichtige Prinzipien bei der strukturellen und inhaltlichen Gestaltung wider, die eng aus der schöpferischen Anwendung Leninscher Ratschläge resultier ten. Quellenangaben: (1) W. I. Lenin, Bd. 29. S. 270 (2) W. I Lenin, Bd. 28, S. 256 ALEXANDER MARTSCHENKO, Sektion Rechtswissenschaft
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)