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Universitätszeitung
- Bandzählung
- 1979
- Erscheinungsdatum
- 1979
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Z. gr. 2. 459
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1770109730-197900007
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1770109730-19790000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1770109730-19790000
- Sammlungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen der Universitäten Sachsens (1945-1991)
- Bemerkung
- Teilweise vorlagebedingter Textverlust.
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Universitätszeitung
-
Band
Band 1979
-
- Ausgabe Nr. 1, 5. Januar 1
- Ausgabe Nr. 2, 12. Januar 1
- Ausgabe Nr. 3, 19. Januar 1
- Ausgabe Nr. 4, 26. Januar 1
- Ausgabe Nr. 5, 2. Februar 1
- Ausgabe Nr. 6, 9. Februar 1
- Ausgabe Nr. 7, 16. Februar 1
- Ausgabe Nr. 8, 23. Februar 1
- Ausgabe Nr. 9, 2. März 1
- Ausgabe Nr. 10, 9. März 1
- Ausgabe Nr. 11, 16. März 1
- Ausgabe Nr. 12, 23. März 1
- Ausgabe Nr. 13, 30. März 1
- Ausgabe Nr. 14, 6. April 1
- Ausgabe Nr. 15, 16. April 1
- Ausgabe Nr. 16, 20. April 1
- Ausgabe Nr. 17, 27. April 1
- Ausgabe Nr. 18, 4. Mai 1
- Ausgabe Nr. 19, 11. Mai 1
- Ausgabe Nr. 20, 18. Mai 1
- Ausgabe Nr. 21, 25. Mai 1
- Ausgabe Nr. 22, 1. Juni 1
- Ausgabe Nr. 23, 8. Juni 1
- Ausgabe Nr. 24, 15. Juni 1
- Ausgabe Nr. 25, 22. Juni 1
- Ausgabe Nr. 26, 29. Juni 1
- Ausgabe Nr. 27, 6. Juli 1
- Ausgabe Nr. 28, 13. Juli 1
- Ausgabe Nr. 29, 20. Juli 1
- Ausgabe Nr. 30, 27. Juli 1
- Ausgabe Nr. 31, 24. August 1
- Ausgabe Nr. 32, 7. September 1
- Ausgabe Nr. 33, 14. September 1
- Ausgabe Nr. 34, 21. September 1
- Ausgabe Nr. 35, 28. September 1
- Ausgabe Nr. 36, 5. Oktober 1
- Ausgabe Nr. 37, 12. Oktober 1
- Ausgabe Nr. 38, 19. Oktober 1
- Ausgabe Nr. 39, 26. Oktober 1
- Ausgabe Nr. 40, 2. November 1
- Ausgabe Nr. 41, 9. November 1
- Ausgabe Nr. 42, 16. November 1
- Ausgabe Nr. 43, 23. November 1
- Ausgabe Nr. 44, 30. November 1
- Ausgabe Nr. 45, 7. Dezember 1
- Ausgabe Nr. 46, 14. Dezember 1
- Ausgabe Nr. 47, 21. Dezember 1
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Band
Band 1979
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- Titel
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Von dem der Einrichtung zur Vertilgung stehenden Prämienfonds sind mindestens 10 Prozent im Laufe des Jahres für Sofort- und Zielprämien zu verwenden. Die Aktivistenauszeichnung wird aus dem dezentralen Prämienfonds der Einrichtungen finanziert. Diese staatliche Auszeichnung ist mit einer Prämie in Höhe von 350,— M zu verbinden. 2.1.4. Zur materiellen Stimulierung der Materialökonomie in Form der Erfassung und Ablieferung von metallischen und nichtmetallischen Se kundärrohstoffen erhalten die Einrichtungen für die nachweislich abgelie ferten — metallischen Sekundärrohstoffe 10 Prozent vom Erlös sowie für die Ab lieferung von — nichtmetallischen Sekundärrohstoffen 50 Prozent des Erlöses als ma terielle Anerkennung aus dem zentralen Prämienfonds. Werden die vorge gebenen Erfassungslimite bei den nichtmetallischen Sekundärrohstoffen Überboten, erhalten die Einrichtungen für die darüber hinaus abgelieferten Mengen 100 Prozent des Erlöses als Prämie. 2.1.5. Zur Anerkennung der besonderen Leistungen der Hochschullehrer und wissenschaftlichen Mitarbeiter in der Erziehung, Aus- und Weiterbil dung während des Studienjahres 1979/80 stehen der KMU 903,- TM (§-8- Fonds) zur Verfügung. Die Verwendung dieser Mittel erfolgt entsprechend der in den Betriebskokumenten unter E 220 veröffentlichten Ordnung. Die UGL verpflichtet sich: 2.1.6. Die Kontrolle über die leistungsgerechte Verwendung der zur Ver fügung stehenden Stimulierungsmittel wird durch die Gewerkschaftsleitun gen gewährleistet. 2.1.7. Es wird gesichert, daß alle Auszeichnungsvorschläge für Mitarbeiter in den Gewerkschaftskollektiven beraten werden. Termin: 30. 6. und 31. 12. 1980 2.2. Die Entwicklung der materiellen Lebensbedingungen der Werk tätigen, die planmäßige Sicherung leistungsfördernder und gefährdungsfreier Arbeitsbedingungen Der Rektor verpflichtet sich: 2.2.1. Die in der Aktivitätenliste 1980 vorgesehenen baulichen Arbeits schutzmaßnahmen werden rangordnungsgemäß realisiert. Termin der Kontrolle: 30. 06. 1980 und 31. 12. 1980 2.2.2. Die zentrale Schutzgütekommission leitet die dezentralen Schutz gütekommissionen der- Einrichtungen Bereich Medizin, Sektion T/V, Physik, Chemie sowie beim Direktor für Planung und Ökonomie zur Realisierung der Schutzgüteordnung an. Termin der Kontrolle: 30. 06. 1980 und 31. 12. 1980 2.2.3. Die Betriebsbegehungen zur Verringerung von Unfallgefahren und gesundheitsgefährdenden Einflüssen werden entsprechend den staatlichen Normativen von den Leitern der Einrichtungen organisiert. Der Leiter der Inspektion für Arbeitsschutz, technische Sicherheit und Brandschutz erar beitet in Abstimmung mit der Betriebspoliklinik und der UGL einen Be gehungsplan nach Schwerpunkten. Termin: 31. 01. 1980 Termin der Kontrolle: 30. 06. 1980 und 31. 12. 1980 2.2.4. Die Lehrgänge zur Erlangung des Befähigungsnachweises im Ge- sundheits-, Arbeits- und Brandschutz werden weitergeführt. Der in Betracht kommende Personenkreis wird von den Direktoren der Sektionen bzw. Institute und Kliniken in Abstimmung mit der Inspektion für Arbeitsschutz, technische Sicherheit und Brandschutz festgelegt. Termin der Kontrolle: 30. 06. 1980 und 31. 12. 1980 . 2.2.5. Die regelmäßige Kontrolle zur Durchführung der gesetzlich gefor derten Belehrungen zum Arbeits. und Brandschutz in den Einrichtungen der KMU wird durch die Leiter der Einrichtungen gewährleistet und durch die Inspektion für Arbeitsschutz, technische Sicherheit und Brand schutz nach Schwerpunkten kontrolliert. Termin der Kontrolle: 30, 06, 1980 und 31. 12. 1980 2.2.6. Zur Sicherung der Ersten Hilfe bei Unfällen werden durch die Lei ter der Einrichtungen auf der Grundlage der ASAO 20/1 vom 4. 8. 1969 Gesundheitshelfer eingesetzt. Die erforderliche Aus- und Weiterbildung Wird von den Leitern der Einrichtungen im unmittelbaren Zusammenwir ken mit dem Kreiskomitee des DRK an der KMU gewährleistet. Kontrolltermine: 30. 06. 1980 und 31. 12. 1980 2.2.7. Auf der Grundlage des im Jahre 1978 erarbeiteten Katalogs ge sundheitsgefährdender Arbeitsplätze werden in Schwerpunkteinrichtun- gen gezielte Arbeitsplatzstudien unter Einbeziehung der arbeits wissenschaftlichen Einrichtungen der KMU, der Betriebspoliklinik der KMU sowie der territorialen Inspektionen und Organe durchgeführt und Maßnah men zum schrittweisen Abbau der Gefährdung dieser Arbeitsplätze weiter geführt. Kontrolltermine: 30. 06. 1980 und 31. 12. 1980 Die UGL verpflichtet sich: 2.2.8. Die UGL wirkt über ihre Kommission für Arbeits- und Gesund heitsschutz bei Betriebsbegehungen mit, wertet die Analysen der Inspektion für Arbeitsschutz, technische Sicherheit und Brandschutz aus und nimmt zielgerichtet Einfluß auf die Entwicklung der Arbeitskultur sowie die Ver besserung des Arbeits-, Gesundheits- und Brandschutzes. Die Schulung der Arbeisschutzfunktionäre wird wie bisher in Abständen von zwei Monaten durchgeführt. Kontrolltermine: 30. 06. 1980 und 31. 12. 1980 2.2.9. Die UGL wertet halbjährlich die Analysen der Unfälle, der Über stunden und des Krankenstandes unter Einbeziehung der Inspektion für Arbeitsschutz, technische Sicherheit und Brandschutz, der Betriebspolikli nik, der Abteilung Arbeitsökonomie, der zentralen Krankenstandsgruppe sowie weiterer Einrichtungen der KMU aus. Kontrolltermine: 30. 06. 1980 und 31. 12. 1980 2.2.10. Auf der Grundlage der ab 1. 1. 1978 in Kraft gesetzten neuen Stra ßenverkehrsordnung führt das Verkehrssicherheitsaktiv für Fahrer von Be triebsfahrzeugen und Mitarbeiter der KMU mit eigenem Pkw 1980 zwei Kraftfahrerschulungen durch, kontrolliert die Teilnahme der Berufskraft fahrer sowie Selbsfahrer an diesen Schulungen und die Durchführung der vorgeschriebenen Tauglichkeitsuntersuchungen für diesen Personenkreis in der Betriebspoliklinik der KMU. Kontrolltermine: 30. 06. 1980 und 31. 12. 1980 2.2.11. Das Verkehrssicherheitsaktiv wird entsprechend der gegebenen Mög- lichkeiten die technische Überprüfung der Pkw und Kräder der Mitarbeiter der KMU nach vorheriger Anmeldung quartalweise durch die Fahrbereit schaft als freiwillige Arbeit außerhalb der Arbeitszeit durchführen. Kontrolltermine: 30. 06. 1980 und 31. 12. 1980 2.2.12, In allen Belegungen der Betriebspionierlager wird durch das Ver kehrssicherheitsaktiv bzw. beauftragte 'Berufskraftfahrer Verkehrsunter- richt (Goldene 1) in hoher Qualität durchgeführt. Kontrolltermin: 30. 09. 1980 2.3. Verbesserung der gesundheitlichen und sozialen Betreuung Der Rektor verpflichtet sich: 2.3.1. Die im Plan 1980 vorgesehenen Investitions- und Werterhaltungs- maßnahmen (siehe Aktivitätenkatalog der Arbeits-, Studien- und Lebens bedingungen) sind zu realisieren. Termine: 30. 06. 1980 und 31. 12. 1980. 2.3.2. Verbesserung der medizinischen Betreuung und des vorbeugenden Gesundheitsschutzes Der Rektor verpflichtet sich: 2.3.2.1. Hauptträger der gesundheitlichen Betreuung der Angehörigen der KMU ist die Betriebspoliklinik. Sie sichert gemäß ihrer Aufgabenstellung die medizinische, arbeitsmedizinische sowie die gesundheitsaufklärende Be treuung der Angehörgen der KMU sowie ihrer Veteranen und Rentner, die arbeitshygienische Kontrolltätigkeit und die Beratung der Leistungen der KMU bei der gesundheitsfördernden Gestaltung der Arbeitsbedingungen. Termin: laufend 2.3.2.2. Die fachärztliche Betreuung in der Betriebspoliklinik einschließlich ihrer Außenstellen und in den Spezialkliniken des Bereiches Medizin (ge mäß Kooperationsverträge) wird weiter verbessert. Die Wartezeiten werden auf Grund des bestehenden abgestimmten Bestellsystems weiter gesenkt. — Mitarbeiterinnen der KMU mit drei oder mehr Kindern erhalten vor dringlich die Möglichkeit einer prophylaktischen Untersuchung in der Be triebspoliklinik nach Vereinbarung. — Die Möglichkeit zur freiwilligen Untersuchung der Frauen über 25 Jahre auf Unterleibs- und Brustkrebs und der Männer über 40 Jahre auf Vor steherdrüsenkrebs werden gesichert. — Darüber hinaus können auf eigenen Wunsch Mitarbeiter anderer Alters gruppen in diese Untersuchung einbezogen werden. Die Vorsorgeuntersuchungen (z. B. auch für grünen Star) werden gesondert popularisiert. — Die Kliniken des Bereiches Medizin werden die Betriebspoliklinik bei der Durchführung der entsprechenden Vorsorgeuntersuchungen unterstüt zen. — Die kontinuierliche Besetzung der Schwesternstation im Universitäts hauptgebäude wird gewährleistet. Kontrolltermine: halbjährlich 2.3.2.3. Die Zusammenarbeit zwischen der BPK und den Struktureinheiten der KMU wird, um gezieltere Maßnahmen zur Senkung des Krankenstan des einzuleiten, auf der Grundlage des eingeführten Bereichsarztsystems weiter vertieft. Die beiderseitigen Konsultationen haben kontinuierlich zu erfolgen, um Schwerpunkte, Häufigkeitsgrade bzw. Ursachen der Kranken standsentwicklung festzustellen und gesundheitsbetreuerische Maßnahmen durch die BPK einzuleiten. Kontrolltermine: 30. 06. 1980 und 31. 12. 1980 2.3.2.4. Der vorbeugende Gesundheitsschutz für Mitarbeiter der KMU wird 1980 in den betriebseigenen Ferienobjekten in Form von prophylaktischen Kuren mit medizinischer Betreuung entsprechend dem Beschluß des Prä sidiums des FDGB-Bundesvorstandes P 54/74 vom 5. 8. 1974 weitergeführt. Geplant sind im September/Oktober im Ferienobjekt Grünplan 53 prophy laktische Kuren und in Graal-Müritz 27 prophylaktische Kuren. Die per sonelle, materielle und finanzielle Sicherstellung wird gewährleistet. 2.3.2.5. Im Interesse der Gesundheit der Mitarbeiter der KMU ist in den Räumen, in denen Nichtraucher dies wünschen, das Rauchen zu unterlas sen. Gleiches gilt für Beratungen, Tagungen und Sitzungen. Aus hygienischen Gründen wird das Rauchen in Mensen und anderen Pausenversorgungseinrichtungen mindestens während der Mittagessenaus gabe in der Zeit von 11—14 Uhr untersagt. Konrolltermine: 30. 06. 1980 und 31. 12. 1980 2.3.2.6. Entsprechend der Weisung des Rektors vom 14. 12. 78 zur Analyse und Beeinflussung des Krankenstandes an der KMU führen die Kontroll gruppen Krankenstand/Rehabilitation ihre monatlichen Kontrollberatungen durch, mit der Zielstellung, auf allen Ebenen der Universität durch Analy sen und Einschätzung des Krankenstandes wesentliche Reserven zum ef fektiveren Einsatz des Arbeitsvermögens der KMU zu erschließen, indem der Krankenstand weiter reduziert wird. Dazu berichten monatlich ausgewählte Einrichtungen über die Beeinflus sung ihres Krankenstandes. Durch die Kontrollgruppen werden jeweils ent sprechende Maßnahmen festgelegt. Verantwortlich: Beauftragte für Krankenstand/Rehabilitation Sektionsdirek toren und Leiter der Einrichtungen 2.3.2.7. Allen Rehabilitanden der KMU wird die Möglichkeit gegeben, ihre Probleme an die Kontrollgruppen Krankenstand/Rehabilitation heranzu tragen, die dazu beraten und entsprechende Festlegungen treffen werden. Diese Hinweise sind zu richten für den Hochschulbereich an den Leiter der Abt. Arbeitsökonomik und Arbeitsrecht (AÖ/AR), Postfach 15 und für den Bereich Medizin an den Stellvertreter des Prorektors Medizin für me dizinische Betreuung. Die UGL verpflichtet sich: 2.3.2.8. Die prophylaktischen Kuren in Objekten der KMU werden vorran gig für werktätige Mütter mit Kleinkindern, Werktätige im Schichtdienst und Werktätige mit besonderer hoher Belastung bereitgestellt. Die Vergabe er folgt durch die Kurenkommission der UGL. 2.3.2.9. Die durch die Verwaltung der Sozialversicherung des FDGB im Jahre 1980 zur Verfügung gestellten Kuren, darunter- Herz-Kreislauf- Kuren, Erkrankungen des Bewegungsapparates/Rheuma, Erkrankungen der Atemwege, Magen-Darm-Kuren, Galle-Leber-Kuren, prophylaktische Kuren werden durch die Kurenkommission der UGL im Zusammenwirken mit der Betriebspoliklinik, den behandelnden Ärzten, den staatlichen Lei tern und Gewerkschaftsleitungen vergeben. Kontrolltermine: quartalsweise 2.3.2.10. Die ordnungsgemäße Betreuung erkrankter Kollegen durch die 'Gewerkschaftsgruppen wird gewährleistet. 2.3.3. Werkküchenessen, Pausenversorgung und gastronomische Versorgung Der Rektor verpflichtet sich: 2.3.3.1. Die Qualität der angebotenen Speisen in der Mittags-, Pausen- und Zwischenversorgung ist weiter zu erhöhen sowie die Grundsätze der ge sundheitlichen Ernährung verstärkt durchzusetzen. Das Imbißsortiment ist zu verbessern und das Mindestsortiment über die gesamte Öffnungszeit stabil zu halten. Kontrolltermine: quartalsweise 2 3.3.2. Durch die konsequente Anwendung der Rezepturkartei des Zen tralinstituts für Ernährung (ZIE) und den verstärkten Einsatz des vom ZIE erarbeiteten EDV-optimierten Speiseplanes sind die Voraussetzungen S,§ “ g§}s Fg besser zu gewährleisten, das Mittagessen in einer hochwertigen ernäh- T rungsphysiologischen Beschaffenheit zu produzieren. Die Kontrolle erfolgt mittels des ab 1.1.1978 eingeführten Qualitätspasses, der täglich dem Essenteilnehmer bekanntgegeben wird. Ein höherer Anteil an Milchgetränken und Milchprodukten ist entspre chend dem Aufkommen vertraglich abzusichern und in den Einrichtungen der Pausen- und Zwischenversorgung in verstärktem Maße anzubieten. Entsprechend dem objektiv vorhandenen Angebot ist der Anteil an Frischgemüse und Frischobst zu erhöhen. Kontrolltermin: quartalsweise 2.3.3.3. Im Rahmen der Kooperationsvereinbarung mit dem Zentralinstitut für Ernährung Potsdam-Rehbrücke wird in der Zentralmensa das kalo rienreduzierte Mittagessen und das Angebot an kalorienreduzierten und diätetischen Speisen in der Pausenversorgung entsprechend dem Bedarf weitergeführt bzw. schrittweise erhöht. Kontrolltermine: quartalsweise 2.3.3.4. Schulpflichtigen Kindern von KMU-Angehörigen wird während der Schulferien die Möglichkeit gegeben, in Begleitung ihrer Eltern am Werkküchenessen teilzunehmen. Kontrolltermine: halbjährlich Die UGL verpflichtet sich: 2.3.3.5. Die Küchenkommissionen der Einrichtungen haben unter Teil nahme der FDJ ihre Tätigkeit vor allem darauf zu konzentrieren, daß in allen Küchenbetrieben erhöhte Anstrengungen zur Bereitstellung eines vollwertigen, geschmacklich guten, abwechslungsreichen und sättigenden Mittagessens auf der Grundlage des Qualitätspasses unternommen werden. Termin: quartalsweise 23.3.6. Arbeiterkontrolleure der Gewerkschaft überprüfen regelmäßig die Wirksamkeit und Kontinuität der Werkküchen- und Pausenversorgung. Sie nutzen verstärkt die ausliegenden Kundenbücher. Termine: quartalsweise 2.3.3.7. Die Kooperation zwischen Hochschulbereich und Bereich Medizin sowie der Erfahrungsaustausch zwischen den Versorgungseinrichtungen sind im Rahmen des sozialistischen Wettbewerbs weiter zu vertiefen. Kontrolltermine: quartalsweise 2.3.4. Verbesserung der Wohnverhältnisse Gemäß den Grundsätzen des Rates der Stadt Leipzig über die Vergabe von Wohnraum auf dem Territorium der Stadt Leipzig gehört die KMU zu den Betrieben und Einrichtungen, die zwar ein Vorschlagrecht besitzen, aber über keinen eigenen Wohnraumfonds verfügen. Der Rektor verpflichtet sich: 2.3.4.I. Die kontinuierliche Erfassung und höchstmögliche Auslastung der Wohnraumkapazität, die Zuweisung von Alt- und Neubauwohnungen, die Unterstützung von Lenkungsmaßnahmen und die Zusammenarbeit zwi schen der KMU als Schwerpunktbetrieb und den örtlichen Organen auf der Grundlage der vertraglichen Vereinbarungen zwischen dem Rat der Stadt Leipzig und der Karl-Marx-Universität sind weiter zu verbessern. 2.3.4.2. Es ist dafür Sorge zu tragen, daß das im Volkswirtschaftsplan der Stadt Leipzig und in der vertraglichen Vereinbarung zwischen der KMU und dem Rat der Stadt Leipzig für die Versorgung der KMU beschlossene Wohnungskontingent kontinuierlich und vollzählig im Planjahr 1980 durch den Rat der Stadt Leipzig bereitgestellt wird. Entsprechend dem Beschluß . . . des Rates der Stadt vom . . . steht für die Karl-Marx-Universität 1980 folgendes Wohnungskontingent zur Ver fügung: — staatliche Neubauwohnungen — Nachbelegung von durch Neubezug freiwerdendem Wohnraum - Außerdem können ... Mitarbeiter neu in die AWG aufgenommen wer den, die dann entsprechend dem Statut mit Wohnraum versorgt werden. Somit kann der Vergabeplan der KMU 1980 insgesamt ... namentliche Vorschläge enthalten. (Vorgaben des Rates der Stadt Leipzig liegen zur zeit noch nicht vor.) 2.3.4.3. Bei der Aufstellung des Wohnraumvergabeprogramms 1980 der KMU ist von diesen Kontingenten auszugehen; von den staatlichen Neubauwohnungen sind nach Möglichkeit durch Lenkungsketten mit je einer Wohnung mehrere Wohnungsvergabeplanfälle zu lösen. 2.3.4.4. Die Maßnahmen zur Erfassung und Lenkung von unterbelegtem Wohnraum werden in Abstimmung mit den örtlichen Organen konsequent weitergeführt. Durch die weitere Förderung des innerbetrieblichen Woh nungstausches ist der Umfang der Möglichkeiten zur Lösung von Woh nungsproblemen zu erweitern. Die UGL verpflichtet sich: 2.3.4.5. Alle Möglichkeiten zur Förderung der Initiativen zum Ausbau von Wohnungen sind zu nutzen und Initiativen des Wohnungsuchenden sowie seines Arbeitskollektives zu fördern. Die Bauwilligen können in begründeten Fällen ein Darlehn bis zu 5000 M erhalten. Die Höhe richtet sich nach den Ausbaukosten und den wirtschaftlichen Verhältnissen des Bauwilligen. Die Entscheidung obliegt dem 1. Prorektor und der UGL. 2.3.4.6. Die Wohnungskommissionen werden so angeleitet, daß sie bei der Aufstellung der Vergabeprogramme von den Vorgaben des Volks wirtschaftsplanes ausgehen. Dabei ist die Öffentlichkeit zu wahren. 2.3.4.7. Die Aufnahme in die AWG erfolgt nach Statut auf Grund der Ver gabeprogramme über die Wohnungskommission der UGL und wird von dieser dem Rektor und dem Sekretariat der UGL als Vorschlag der Ver gabe der AWG-Aufnahme zur Entscheidung unterbreitet. Termine: zu Pkt. 2.3.4. am 31. 3. 1980, 30. 6. 1980, 31. 10. 1980 und am 31. 12. 1980 (Vorgabe liegt noch nicht vor.) 2.3.5. Unterbringung und Betreuung der Kinder von Betriebsangehörigen Der Rektor und die UGL verpflichten sich: 2.3.5.1. Die volle Auslastung der vorhandenen Kapazität und die vorüber gehende Unterbringung in besonders dringenden Fällen wird entsprechend den gegebenen Möglichkeiten gewährleistet. Es ist in enger Zusammen arbeit mit den örtlichen Organen eine territoriale Einweisung durch Aus tausch von Kindergarten- und Kinderkrippenplätzen mit den einzelnen Stadtbezirken nach Möglichkeit zu sichern. Kontrolltermine: quartalsweise 2.3.6. Erholungswesen Der Rektor verpflichtet sich: 2.3.6.I. Die Urlaubsansprüche der Mitarbeiter sind entsprechend der Ver ordnung vom 28.9.1978 über den Erholungsurlaub und der auf dieser Grundlage neu abgeschlossenen Urlaubsvereinbarung (Betriebsdokumente Nachtrag 71 — E 410) in Urlaubsplänen festzulegen. Diese sind zu Beginn des Jahres von den staatlichen Leitern im Einvernehmen mit den Ge werkschaftsleitungen zu erarbeiten. Dabei ist durch eine kontinuierliche, das gesamte Kalenderjahr umfassende Urlaubsplanung die Funktionsfähig- keit der Sektionen, Inswvute une anderer Bereiche sowie Mle planmamge Erfüllung der gestellten Aufgaben zu sichern. Die dienstlichen Belange und die persönlichen Interessen der Mitarbeiter sind weitgehend in Überein stimmung zu bringen. Vollbeschäftigten Werktätigen mit schulpflichtigen Kindern ist vorrangig der Urlaub während der Schulferien zu gewähren. 2.3.6.2. Im Jahre 1980 stehen in universitätseigenen Ferienobjekten 4539 Plätze zur Verfügung. Hiervon 1188 Plätze bis zu 7 Tagen 2801 Plätze mit 13 Tagen 550 Plätze länger als 13 Tage Darüber hinaus werden ... FDGB-Plätze bereitgestellt. (Vorgaben des FDGB liegen noch nicht vor.) 2.3.6.3. Ferienplätze für kinderreiche Familien mit schulpflichtigen Kin dern werden insbesondere im Februar, Mai, Juli, August und Oktober in Antonshöhe und in der 2. Hälfte August in Bad Saarow und im Ferien objekt Dranske/Bakenberg im Juli zur Verfügung gestellt. Die UGL verpflichtet sich: 2.3.6.4. 1980 wird der Austausch von Ferienplätzen mit der Universität Wroclaw und Partnern in Budapest und Sofia fortgesetzt. 2.3.6.5. Die Vergabe der Ferienplätze in Betriebsheimen und -ferienlagern der KMU sowie der FDGB-Ferienplätze und der Austauschplätze wird an den Einrichtungen durch die BGL und AGL nach den Grundsätzen des FDGB vom 20. 8.1975 gesichert. 2.3.6.6. Die UGL unterstützt die Popularisierung der Nutzung von Ferien plätzen in der Vor- und Nachsaison und fördert die Zusammenarbeit der Gewerkschaftsleitungen mit den staatlichen Leitungen zur Verbesserung der Urlaubsplanung. Kontrolltermine: zu Pkt. 2.3.6. halbjährlich 2.3.7. Gewinnung von Werktätigen für die freiwillige Zusatzrentenversiche rung Der Rektor verpflichtet sich: Zielgerichtet ist die Aussprache mit den Mitarbeitern weiterzuführen, die noch keine freiwillige Zusatzrentenversicherung abgeschlossen haben. Darin einbezogen werden die Maßnahmen zur weiteren Verbesserung der freiwilligen Zusatzrentenversicherung (veröffentlicht im Gemeinsamen Beschluß vom 27.5. 1976) sowie für Werktätige, deren monatliches Ein kommen 1200 Mark übersteigt. Ziel ist es, die Mehrzahl der in Frage kom menden Mitarbeiter für die Zusatzrentenversicherung zu gewinnen. Termine: 30. 6.1980 und 31.12.1980 Die UGL verpflichtet sich: 2.3.8. Die gewerkschaftlichen Leitungen werden befähigt, die staatlichen Maßnahmen im Interesse größerer sozialer Sicherheit unserer Mitarbeiter zu unterstützen. Termine: 30.6. und 31.12.1980 3. Die Entwicklung eines hohen Bildungs- und Kulturniveaus und Förderung des Sports 3.1. Die Entwicklung des Bildungsniveaus Der Rektor verpflichtet sich: 3.1.1. Die Betriebsakademie organisiert und leitet auf der Grundlage exak ter Kaderentwicklungspläne und der langfristigen Entwicklung der Berufs- und Qualifikationsstruktur der KMU die Qualifizierung für den Arbeits platz. Es sind die materiellen und räumlichen Voraussetzungen zu schaffen, um die festgelegten Qualifizierungsmaßnahmen realisieren zu können. Die Möglichkeiten zur Qualifizierung sind umfassend zu popularisieren und die Betriebsangehörigen in notwendigem Maße zu beraten. 3.1.2. Alle Leiter der Struktureinheiten sind zu veranlassen, die Überein stimmung der Arbeitsplatzanforderungen mit dem vorhandenen Qualifika tionsniveau der Werktätigen zu analysieren und im Bedarfsfall Qualifika tionsmaßnahmen zu vereinbaren. Die Auswahl der Kader ist dabei von der staatlichen und gewerkschaftlichen Leitung gemeinsam vorzunehmen. 3.1.3. In Zusammenarbeit mit den Sektionen sind die Hochschullehrer und wissenschaftlichen Mitarbeiter für die Qualifizierung auf den Gebieten Marxismus-Leninismus, Hochschulpädagogik und -methodik, Militärpolitik und Fremdsprachen auszuwählen und mit dem Direktor für Kader und Qualifizierung entsprechende Veranstaltungen zu planen. 3.1.4. Besondere Aufmerksamkeit ist der planmäßigen und zielgerichteten politisch-ideologischen und beruflich-fachlichen Qualifizierung der Arbei ter und Angestellten zu schenken. Die Qualifizierung zum Facharbeiter und Meister und die Verwirklichung der zentralen Weiterbildungsmaßnah men für den Arbeitsplatz wird durch die Betriebsakademie oder durch Ver- träge mit den Bildungseinrichtungen des Territoriums gesichert. Kontrolltermin: zu 3.1.1. — 3.1.4: 30. 6. und 31.12.1980 Die UGL verpflichtet sich: 3.1.5. Die Gewerkschaftsmitglieder sind für die regelmäßige Teilnahme an Qualifizierungsmaßnahmen und den Abschluß von Qualifizierungsnachwei sen zu gewinnen. Die Erfüllung von Verpflichtungen, insbesondere der Qualifizierung der Frauen und der in Schichtarbeit Beschäftigten, sind unter gewerkschaftliche Kontrolle zu nehmen. 3.1.6. Die Schulen der sozialistischen Arbeit sind — besonders in den Ar beiter- und Angestelltenbereichen — hinsichtlich der kontinuier lichen Durchführung und der regelmäßigen Teilnahme zu festigen. Die regelmäßige Anleitung der Gesprächsleiter ist zu sichern und Erfahrungs austausche durchzuführen. 3.1.7. Die weitere Entwicklung der marxistisch-leninistischen Schulungen, Zirkel u. a. gewerkschaftlichen Schulungsformen ist durch regelmäßige Anleitung der Schulungsfunktionäre der Gewerkschaftsleitungen zu unter stützen. 3.1.8. Die Analyse, Kontrolle und politische Einschätzung der Durchführung und Entwicklung der marxistisch-leninistischen gewerkschaftlichen Bil dungsarbeit ist zu gewährleisten. Kontrolltermin: 30. 6. und 31.12.1980 3.2. Die Weiterentwicklung des geistig-kulturellen Lebens Der Rektor verpflichtet sich: 3.2.1. Den Stellenwert geistig-kultureller Prozesse stärker ins Bewußtsein bei der Planung und Leitung zu heben. Dafür sind Dienstberatungen, Pla nungshinweise und Plankontrollen zu nutzen. 3.2.2. Zur Weiterführung des „komplexen Qualifizierungsvorhabens“ für die ehrenamtlichen Kulturfunktionäre des Jugendverbandes, der Gewerk schaft und der staatlichen Leitung mit dem Anliegen, die inhaltliche und
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