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Universitätszeitung
- Bandzählung
- 1985
- Erscheinungsdatum
- 1985
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Z. gr. 2. 459
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1770109730-198500005
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- http://digital.slub-dresden.de/id1770109730-19850000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1770109730-19850000
- Sammlungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen der Universitäten Sachsens (1945-1991)
- Bemerkung
- Teilweise vorlagebedingter Textverlust.
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
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-
Zeitschrift
Universitätszeitung
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Band
Band 1985
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Band 1985
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30 Jahre Vertrag über Freundschaft, Zusammenarbeit und gegenseitigen Beistand Der Sozialismus weiß sich zu schützen und zu verteidigen A m 14. Mai 1955 unterzeichneten die Regierungschefs der Volks republik Albanien (x), der Volks republik Bulgarien, der Unga- ; rischen Volksrepublik, der Deut schen Demokratischen Republik, der Volksrepublik Polen, der Rumä- - : nischen Volksrepublik, der Union - der Sozialistischen Sowjetrepubli- i ' ken und der Tschechoslowakischen - Republik den kollektiven Vertrag r über Freundschaft, Zusammenar- i beit und gegenseitigen Beistand, der - eis Warschauer Vertrag in die Ge- 3 schichte eingegangen ist. 3 i (x) Die Vertreter Albaniens neh- men seit 1962 nicht mehr an der Ar- ; beit der Organisation des War- 1 schauer Vertrages teil; 1968 be- r I schloß Albanien den Austritt aus r hem Warschauer Vertrag. 1 t Einmütig und geschlossen erklär- ' ; len die Vertragspartner, angesichts 1 der Aufnahme der Bundesrepublik 1 Deutschland in die NATO und des 1 1 damit erfolgten Vorverlegens der - NATO-Front vom Rhein bis an die - Elbe ihre Entschlossenheit, zur Ge- währleistung ihrer Sicherheit und ! im Interesse der Erhaltung des Frie- L. dens alle notwendigen Maßnahmen t su ergreifen. Sie dokumentierten ih- - Ten Willen, ihre politische, wirt- - Schaftliche, militärische und kultu- e feile Zusammenarbeit weiterzuent- - Wickeln und zu festigen. Sie ver- T ; einbarten eine gemeinsame und ko- i ordinierte Politik für die Gewähr- - leistung des Friedens und der euro- | Päischen Sicherheit, für allgemeine e 1 r r t g c 1 r Die Zerschlagung des Faschis mus bildete die Grundlage für die entscheidende Verän derung des Kräfteverhältnis ses in Europa, für die Heraus bildung der sozialistischen Staatengemeinschaft. Die So wjetunion und ihre Verbün deten schufen ein annähern des militärstrategisches Gleichgewicht und damit die reale Möglichkeit, einen neuen Weltkrieg zu verhindern. Eine militärische Überlegenheit des Imperialismus wird nie mals zugelassen. r I Und vollständige Abrüstung und das 1 Verbot aller Massenvernichtungs- , mittel. 1 Die Entwicklung in der Welt hat 1 mit aller Deutlichkeit bewiesen, daß der Beschluß der sozialistischen Bru- derländer über den Abschluß des Warschauer Vertrages ein rechtzei- tiger und notwendiger Schritt war. Die Schaffung dieses politischen und militärischen Bündnisses war ein Akt von wahrhaft historischer Bedeutung. In diesem Sinne er- klärte 1955 der Leiter der DDR- Delegation, Otto Grotewohl: „Die in Europa durch das Inkrafttreten der Pariser Abkommen entstandene Hage erfordert von den friedlieben den Staaten die Vereinigung ihrer Anstrengungen zur Gewährleistung ihrer Sicherheit... Die Deutsche De mokratische Republik stimmt darum dem Abschluß eines Vertra- 8es über Freundschaft, Zusammen- arbeit und gegenseitigen Beistand sowie der Schaffung eines vereinig- ten Kommandos zu... Der War- schauer Vertrag ist ein bedeutungs- Voller Schritt zu einem gesamt- Europäischen System der kollekti- Ven Sicherheit. Er entspricht vollauf den staatlichen Interessen der Deut- Schen Demokratischen Republik.“ (1) Ihr Streben nach Festigung des Friedens und der Sicherheit in Europa bekräftigend, verpflichteten sich die Teilnehmer des Vertrages, zsich in ihren internationalen Be- 2iehungen der Drohung mit Gewalt Oder ihrer Anwendung zu enthalten und ihre internationalen Streitfra- gen mit friedlichen Mitteln zu lö- Sen" (2), sich im Geiste aufrichtiger Zusammenarbeit an allen interna- Sonalen Aktionen zu beteiligen, die den Weltfrieden und die Sicherheit Eewährleisten, und zur Verwirkli- Chung dieser Ziele alle ihre Kräfte sinzusetzen. Die sozialistischen Staa- ten übernahmen mit dem Vertrag d>e konkrete Verpflichtung, gemein- sam mit anderen Staaten, die eine mesbezügliche Zusammenarbeit Punschen, wirksame Maßnahmen A ergreifen, die auf eine allgemeine Reduzierung der Rüstungen und das erbot der Atom- und Wasserstoff- pomben und anderer Massenvernich- "ngswaffen gerichtet sind. Geleitet von den Interessen des rriedens und der Sicherheit ver- Plichteten sich die Mitgliedstaaten es Warschauer Vertrages, ihre poli- tsche Zusammenarbeit zu festigen und zu erweitern. KLASSENBRUDER - WAFFENBRUDER - VEREINT UNBESIEGBAR! Der Generalsekretär des ZK der SED und Vorsitzende des Staatsrates der DDR, Erich Honecker, und der Oberkommandierende der GSSD, Armeegeneral Mi chail Saizew, schreiten anläßlich eines Truppenbesuches bei der GSSD eine Eh renformation ab. Das Kernstück des Vertrages bil den die Verpflichtungen zur gemein samen Verteidigung, die dann reali siert werden, wenn es nicht gelingt, die Gefahr eines bewaffneten Über falls zu beseitigen, und die bewaff nete Aggression gegen einen oder mehrere Teilnehmerstaaten des Ver trages beginnt. Der Artikel 4 des Vertrages sieht vor, daß im Falle eines bewaffneten Überfalls auf einen oder mehrere Teilnehmerstaa ten seitens irgendeines Staates oder einer Gruppe von Staaten dem Land, das einem ' solchen Überfall ausgesetzt ist, sofortiger Beistand in dividuell bzw. in Vereinbarung mit den anderen Teilnehmerstaaten des Vertrages mit allen Mitteln ein schließlich der Anwendung von mi litärischer Gewalt zu erweisen ist. Zur rechtzeigen Vorbereitung auf eine effektive gemeinsame Vertei digung im Falle eines bewaffenten Überfalls kamen die vertragschlie ßenden Seiten überein, ein Verein tes Kommando der Streitkräfte zu bilden, das auf der Grundlage ge meinsam festgelegter Grundsätze ar beitet. Zugleich verpflichteten sie sich, andere abgestimmte Maßnah nige Beispiele dafür, daß das ge schlossene Auftreten der Teilneh merstaaten des Warschauer Vertra- Abenteurer zügelte und sie zwang, mit der Kraft und Stärke des Ver teidigungsbündnisses der Länder des Sozialismus zu rechnen. Die Menschheitsgeschichte kennt kein anderes militärisches Bündnis mit derart humanen, edlen Zielen und Aufgaben. Darin besteht der grundlegende Unterschied zwischen dem Warschauer Vertrag und den Militärkoalitionen der Vergangen heit sowie den Bündnissen und Blök- ken, die heute zwischen kapitalisti schen Staaten existieren. Durchdrungen von den hohen Idealen des sozialistischen Interna tionalismus, der friedlichen Zu sammenarbeit und der Freund schaft zwischen den Völkern grün det sich der Warschauer Vertrag auf die völlige Gleichheit aller sei ner Teilnehmer. Der Inhalt des Ver trages ist darauf gerichtet, durch die gemeinsamen Anstrengungen sei ner Teilnehmer die Souveränität und Unabhängigkeit jedes von ih nen zuverlässig zu gewährleisten. gegenseitigen Verstehens und die ge genseitige Sympathie und Achtung dringen immer tiefer in das Bewußt sein der Bürger der Mitgliedsländer ein und machen dieses Bündnis im mer fester und stärker. Der Warschauer Vertrag stützt sich auf ein festes sozialpolitisches, ökonomisches, ideologisches und mi litärstrategisches Fundament, das unter den Bedingungen der Exi stenz des sozialistischen Weltsy stems immer weiter gefestigt wird. Diese gemeinsamen Grundlagen be dingen die Einheit der Ziele und In teressen der verbündeten Staaten, schließen antagonistische Widersprü che zwischen ihnen aus und schaf fen die objektiven Voraussetzungen für die ständige Festigung der Ein heit und der Waffenbrüderschaft zwischen den Brudervölkern und ih ren Armeen. Der Unterpfand für die Vervoll kommnung der Zusammenarbeit der sozialistischen Länder, ihre lei tende organisierende Kraft ist das unverbrüchliche Bündnis der kom munistischen und Arbeiterparteien, zusammengeschmiedet durch die Einheit der Weltanschauung, der Ziele und des Willens. Die Einheit und Geschlossenheit der marxi stisch-leninistischen Parteien, die die führende Kraft in der Innen- und Außenpolitik sowie bei der Ver teidigung der verbündeten Länder sind, ist die zuverlässige Garantie für das ständige Anwachsen der Rolle und Bedeutung der sozialisti schen Militärkoalition und ihres Ein flusses auf das internationale Kräf teverhältnis. Das feste Kampfbündnis und die Freundschaft der Länder der soziali stischen Gemeinschaft sind jene Kraft, die deren Sicherheit zuver- Sozialistische Waffenbrüder schaft verkörpert proletari schen Internationalismus auf militärischem Gebiet und trägt dazu bei, die Einheit von Volk und Armee über die Grenzen des einzelnen sozia listischen Landes hinaus le bendig werden zu lassen. Der Konfrontations- und Hochrüstungspolitik der NATO stellen wir unsere Entschlossenheit entgegen, die sozialistischen Errungenschaften und den Frieden jederzeit zuverlässig zu verteidigen. Gemeinsame Übungen der sozialistischen Militär koalition sind dabei wichtige Bewährungsproben. men zu ergreifen, die zur Stärkung der Verteidigungsfähigkeit notwen dig sind. Ihre Treue zur Politik der Festi gung des Friedens und der Sicher heit in der Welt bekräftigten die Teilnehmerstaaten des Warschauer Vertrages durch die Verpflichtung, an keinen Koalitionen oder Bünd nissen teilzunehmen und keine Ab kommen abzuschließen, deren Ziel setzung den grundlegenden Aufga ben des Vertrages widerspricht. Sowohl der Vertrag selbst als auch die praktischen Handlungen seiner Teilnehmer sind (entspre chend der Natur der sozialistischen Gesellschaftsordnung) von den Ideen des Friedens durchdrungen. Die Teilnehmerstaaten des War schauer Paktes haben noch keinen einzigen militärischen Konflikt ent fesselt; ihre Politik hat noch nir gendwo in der Welt Spannungen ausgelöst. Getreu dem Geiste und dem Buchstaben des Vertrages nut zen seine Teilnehmer seit nunmehr dreißig Jahren ihre Macht und ih ren wachsenden Einfluß nur für die Erhaltung des Friedens und die Ge währleistung der internationalen Si cherheit. In der Geschichte der letz ten drei Jahrzehnte gibt es nicht we Der Warschauer Vertrag stimmt völlig mit den Zielen und Grundsät zen der Organisation der Vereinten Nationen überein. Bei der Schaf fung ihres politischen und militä rischen Bündnisses und bei der Fest legung seiner Ziele und Grundsätze sind die sozialistischen Staaten Euro pas von den Bestimmungen der UNO-Charta, insbesondere von den Artikeln 51 und 52 ausgegangen, in denen das Recht aller Staaten auf in dividuelle oder kollektive Selbstver teidigung gegen einen bewaffneten Überfall und auf den Abschluß re gionaler Abkommen und die Schaf fung regionaler Organisationen fest gelegt ist. Die sozialistischen Bruderländer vereint ein großes Ziel — der Auf bau des Sozialismus und Kommunis mus. Sie verbindet das gemeinsame Streben nach Frieden und die Ent schlossenheit, alle Kräfte anzuspan nen, um die Sicherheit ihrer Völker zu gewährleisten und die Gefahr eines Krieges von der Menschheit abzuwenden. Zwischen ihnen haben sich feste brüderliche und interna tionalistische Beziehungen heraus gebildet, die alle Gebiete des gesell schaftlichen Lebens erfassen. Das echte Gefühl der Freundschaft, des lässig gewährleistet, dem Imperialis mus keine Chance läßt, das Schwert gegen den Sozialismus zu erheben und einen neuen Weltbrand zu ent fachen. Die Teilnehmerstaaten des Warschauer Vertrages haben es sich zur Aufgabe gemacht — und dafür erhalten und wahren sie das annä hernde militärstrategische Gleich gewicht und ringen erbittert um Ab rüstung und internationale Entspan nung — den Frieden zu erhalten und zu festigen und setzen all ihre Kräfte dafür ein, damit diese große Aufgabe gelöst wird und die Menschheit unter Bedingungen eines dauerhaften Friedens und einer breiten internationalen Zu sammenarbeit auf der Grundlage einer weltweiten Koalition der Ver nunft in das XXI. Jahrhundert schreiten kann. Quellenangaben: (1) Dokumente zur Außenpolitik der DDR, Bd. II, Berlin 1955, S. 229 f. (2) ebenda, S. 18. Die Seite wurde gestaltet von Doz. Dr. Rudolf Koschulla und Dipl. oec. Bruno Meyert. p p , | itel Die Friedenspolitik . . II Ä ono S des Sozialismus 1949 Vorschlag der UdSSR an die IV. UNO-Vollversammlung, die Bil dung aggressiver Blöcke und die Politik der Kriegsvorbereitung zu verurteilen und kollektive Maßnahmen zur Sicherung des Friedens zu beschließen. 1954 Vorschlag der UdSSR, eine ge samteuropäische Konferenz zu Fragen der kollektiven Sicher heit einzuberufen. 1955 Gründung des sozialistischen Friedensbündnisses — des War schauer Vertrages. 1956 Vorschläge zur Einrichtung einer Zone beschränkter Rüstung in Mitteleuropa, zum Abzug der aus ländischen Truppen von deut schem Boden, zur Begrenzung der Truppenkontingente der DDR und der BRD., 1958 Vorschläge zur Einberufung einer Gipfelkonferenz der Staaten von Ost und West mit dem Ziel, über die unverzügliche Einstel lung der Versuche mit Atom- und Wasserstoffbomben, über den Verzicht auf die Anwendung von Kernwaffen in Mitteleuropa zu verhandeln, einen Nichtan griffspakt zwischen den Mit gliedstaaten des Warschauer Ver trages und der NATO abzuschlie ßen. 1965 Vorschlag, die Kernwaffenrü stungen einzufrieren und in Europa kernwaffenfreie Zonen zu bilden, eine europäische Si cherheitskonferenz einzuberufen. 1968 Nichtweiterverbreitung von Kernwaffen. 1980 Verhandlungsvorschläge zum Ab schluß eines Weltvertrages über die Nichtanwendung von Ge walt. über die Einstellung der Produktion von Kernwaffen und über die allmähliche Reduzie rung ihrer Vorräte bis zu ihrer vollständigen Liquidierung, über das Verbot der Entwicklung neuer Arten und Systeme von Massenvernichtungswaffen, über die Reduzierung der Militärbud gets, vor allem der Großmächte. 1981 Vorschlag zur Annahme einer UNO-Deklaration. die sich gegen den Erstgebrauch von Kernwaf fen richtet. 1982 Vorschläge zur unverzüglichen Vereinbarung über das vollstän dige Verbot der chemischen Waf fen und die Vernichtung der vor handenen Vorräte, zu Verhand lungen über die Begrenzung und das Verbot jeglicher Rüstungen. 1983 Vorschlag zum Abschluß eines Vertrages zum gegenseitigen Ver zicht auf Anwendung militäri scher Gewalt und zur Aufrechter haltung friedlicher Beziehungen. 1984 Vorschlag zur Reduzierung der C-Waffen-Arsenale, vor allem in Europa, und Sofortmaßnahmen zur Verhinderung einer Militari sierung des Weltraumes. 1985 Vorschlag für ein Moratorium für kosmische und strategische Offensivwaffen. Beschluß für ein einseitiges, Moratorium zur Sta tionierung von Mittelstrecken- in Europa durch die Vorschlag zum Abschluß eines in- waffen ternationalen Vertrages zur UdSSR. demgegenüber Die Aggressionspolitik des Imperialismus - 1948 Unterzeichnung des Brüsseler Paktes, der eine enge Zusam menarbeit von Ländern West europas auch auf militärischem Gebiet vorsieht. 1949 Unterzeichnung des Nordat lantikpaktes (NATO). 1950 Auslösung des Koreakonfliktes durch die USA. 1952 Rede Trumans verschärft den kalten Krieg, an die Stelle der Politik des Containment (Ein dämmung) soll die Politik der „Befreiung“ der sozialistischen Länder treten. 1954 Abschluß der Pariser Verträge, die die Aufrüstung der BRD sanktionierten. 1955 Aufnahme der BRD in die NATO. 1956 Bestätigung der „Schwert- Schild-Strategie“. die die Grund sätze des massierten Kernwaf feneinsatzes gegen die Staaten des Warschauer Vertrages ent hält. 1963 Annahme der Vorwärtsstrategie als gültiges NATO-Konzept im Prozeß der Durchsetzung der fle xiblen Militärstrategie im Pakt. 1967 Bestätigung der Militärstrategie der „flexiblen Reaktion“ und der politischen Doppelstrategie „Rüsten“ und „Verhandeln“. 1979 Beschluß über die Produktion und Stationierung nuklearer Mit telstreckenwaffen und Marsch flugkörper der USA in West europa. 1980 Inkraftsetzung der Präsidenten direktive 59, damit erhält der überraschende Kernwaffenerst schlag in Europa höchste Priori tät. 1982 Verabschiedung der Grundsätze zur beschleunigten Realisierung des NATO-Langzeitrüstungspro- gramms und der Hochrüstungs programme auf nuklearem und konventionellem Gebiet. 1983 Stationierung von Pershing II und Cruise Missiles in der BRD, Großbritannien und Italien. 1984 Unterzeichnung der Präsi dentendirektive 119, damit In kraftsetzung des Fünfjahrespro grammes zur Militarisierung des Weltraumes. Unterzeichnung der PD 138 zur Durchsetzung imperialistischer Interessen und Einmischung in die inneren Angelegenheiten an derer Staaten, auch mit militä rischen Mitteln. Nur die harte Realität, daß jede Aggression gegen den Sozialismus ein tödliches Risiko für den Angreifer in sich birgt, kann den Imperialismus zum Verzicht auf militärische Gewaltanwendung zwingen.
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