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Universitätszeitung
- Bandzählung
- 1983
- Erscheinungsdatum
- 1983
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Z. gr. 2. 459
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1770109730-198300001
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1770109730-19830000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1770109730-19830000
- Sammlungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen der Universitäten Sachsens (1945-1991)
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
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-
Zeitschrift
Universitätszeitung
-
Band
Band 1983
-
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Band 1983
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FRAGEN UNSERER ZEIT 3 UZ/31 2. September 1983 Gar $)Arg Neue Literatur für Studenten an unserer Völkerrecht“, geschah. der Bourgeoisie, bei der Beseitigung Erstes Lexikon „Landeskulturrecht Tierproduktion/Veterinärmedi- der UZ-SERIE IM KARL-MARXJAHR „ Landeskulturrecht Grund- der Buchpremiere mit Oberst Sigmund Jähn hu- un- UdSSR/ Weltraumflug dessen Beginn sich am fünften Die vorübergehende Übertragung einer anderen Arbeit rechts nagen Fragen zum Rahmenkollektivvertrag • 2 E DOP Ge- ßigen Konsequenzen bei vorüberge hender Übertragung einer Tätigkeit schildert in dem Buch Erlebnisse beim gemein ¬ den und Kampfge mehrfach, des Prole- duktion und der dadurch ermöglich ten hohen Spezialisierung ist die Ko operation unabdingbarer Bestand- auf die Bedingungen unseres des anzuwenden. Wenn Marx im Kapital Bd. I (MEW. Bd. sprechende 1984 folgen habbar für „Grundriß zialistischen Landwirtschaft Marxens beruht vor der vor- Pro- mit unter Oeser eine Bauer der Arbeiter- Herrschaft NVA, seine samen DDR, Abschnitt) sen kämpfe 1848-1850“ ( Marxens wirklichung liegt die Einsicht in Entwicklungsprozeß schäft zugrunde, die (MEW. Bd. 7) aus. Aufforderung zur Ver- Übersicht über alle Gebiete des Völkerrechts gibt und sich dabei bemüht, den Studenten die An eignung des Stoffes durch An- Lan- schon 23, S. daß über die Leistungsfähigkeit sowjetischen Wissenschaft Technik. Auf unterhaltsame, teils striellen Produktion zeigt. Marx, aber auch sein führte Engels betonten daß es nicht die Aufgabe Ta; und Aus- Dokumentenbände werden. Leicht hand- den Studenten ist der der ge- nisse in der Landwirtschaft DDR, vor allem bei der jetzt handenen Konzentration der Wendung der disziplinarischen Ver antwortlichkeit zur Folge haben. Das AGB enthält keine selbständige Rechtsgrundlage für die Erstattung von Aufwendungen, welche im Zu sammenhang mit der vorüberge henden Übertragung anderer Arbeit entstehen (z. B. Fahrgeld). Deshalb sind bei Arbeiten innerhalb des Ter ritoriums die Fahrkosten vom Werk tätigen zu tragen. Erfolgt die vor übergehende Übertragung von Ar beit an einem Arbeitsort außerhalb des Territoriums, gelten die Bestim mungen des Reisekostenrechts, das gilt auch beim Einsatz von wissen schaftlichen Mitarbeitern an ande ren Hoch- oder Fachschulen (Para graph 19 Abs. 4 RKV). Bei vorübergehender Übertragung Der neue Kollege ist schon ganz gut, er gibt bloß keine Einstandslage. (Zeichnungen: Neubert/aus Tribüne) dem ein Autorenkollektiv Leitung von Prof. Dr. E. und Prof. Dr. W. Poeggel durch Beispiel und Darbietung von gesellschaftlicher Hilfe zu diesem Zweck.“ (Engels. F.: Die Bauern frage in Frankreich und Deutsch land, MEW, Bd. 22. S. 499). Marx und Engels weisen damit den Weg zur sozialistischen Landwirtschaft. In unserer Republik ist das Marx- sehe Werk untrennbar verbunden mit der Lösung der Bodenfrage so wohl im Sinne der Übergabe des Bo dens in die Hände derjenigen, die ihn wirklich bearbeiten, wie das im Zuge der demokratischen Boden reform als auch der Vollendung der Bauernbefreiung im Verlauf der so- Doz. Dr. sc. jur. ANNEMARIE LANGANKE Sektion Rechtswissenschaft und in in Aus dem Staatsverlag: Lehrbücher und andere Nachschlagewerke fürs Die Klas- Frankreich Prof. Oehler verweist in dem Vorwort auch auf weiterfüh rende Literatur, z. B. auf den In Anwenderseminaren wurden die Ergebnisse vor Praxiskadern er läutert und in Beispielbetrieben mit ihnen durchgesetzt. Dafür stehen zwei Kreise (Delitzsch, Bezirk Leip zig, und Querfurt, Bezirk Halle) als Analyse-, Versuchs- und Anwen dungsbereiche zur Verfügung. Wis senschaftler dieses Forschungspro jektes sind jedoch nicht nur im Karl-Marx-Jahr 1983, sondern auch in den kommenden Jahren dabei, wenn es gilt, wissenschaftlichen Vor lauf für die sozialistische Intensi vierung der Landwirtschaft der DDR und die Verbesserung der Ar- beits- und Lebensbedingungen auf dem Dorfe zu schaffen. Prof. Dr, sc. Dr. h. c. G. WINKLER, Sektion TV die wesentlichen sehen Stadt und und die von neue, höhere teil der weiteren Entwicklung sozialistischen Landwirtschaft worden. Ohne Kooperation, das zeigen „Erlebnis Weltraum“ ist ein sehr persönlich geprägtes Doku ment über die führende Position der UdSSR bei der friedlichen Nutzung des Weltraums und Sekretären, welche als Direktoren von Funktionalbereichen des Rek tors bzw. als Leiter von Abteilun gen in diesen Bereichen tätig sind (Paragraph 22 Abs. 1 RKV). — LKW- und KOM-Fahrern andere Arbeiten bis zur Dauer von 3 Mona ten im Kalenderjahr zu übertragen (Paragraph 20 RKV). Die Übertragung bedarf in den Fällen des Paragraphen 19 RKV im mer, sowie im Falle des Paragra phen 20 RKV bei Dauer von mehr als 2 Wochen der Zustimmung der zuständigen Gewerkschaftsleitung. Für beide Fälle gilt Paragraph 85 Abs. 3 AGB, d. h. die Übertragung ist an Werktätige ab 5. Jahr vor Er reichen des Rentenalters nur mit de ren Zustimmung möglich. Mit der Übertragung anderer Arbeit entste hen, sofern diese im Rahmen der Rechtsvorschriften erfolgt, Arbeits pflichten. Nichterfüllung kann An- Zur Sicherung der Erfüllung be trieblicher und volkswirtschaftli cher Aufgaben und zum effektiver» Einsatz des Arbeitsvermögens gibt das AGB dem Leiter die Möglich keit, durch Weisung vorübergehend vom Arbeitsvertrag abweichende Arbeiten zu übertragen. Vorüber gehende Übertragung einer anderen Arbeit kann in der Anordnung einer anderen Tätigkeit oder im Ein satz an einem anderen Arbeitsort (vgl. UZ 38/82) bestehen (Paragraph 84 Absatz 1 AGB). Sie ist möglich: a) zur Erfüllung wichtiger be trieblicher oder volkswirtschaftli cher Aufgaben bis zur Dauer von 4 Wochen im Jahr (Paragraph 85 Abs. 1 AGB), b) bei Warte- und Stillstandszei ten für die Dauer derselben (Para graph 86 AGB). Die Übertragung von Arbeit in einem anderen Betrieb sowie die mehr als 2 Wochen dauernde Über tragung anderer Arbeit an der KMU bedarf der Zustimmung der zuständigen AGL/BGL (Paragraph 88 AGB). Dient die Übertragung an derer Arbeit der Lösung von Schwerpunktaufgaben (siehe P. a) ist sie gegenüber Werktätigen ab 5. Jähr vor Erreichen des Rentenalters nur mit deren Zustimmung zulässig (Paragraph 85 Abs. 3 AGB). morvolle Weise erzählt Sigmund Jähn vom Beginn seiner Kos monautenlaufbahn: sowohl vom harten körperlichen Training, vom unablässigen Lernen und von den zahlreichen Prüfungen als auch vom überaus herzlichen Zusammenleben der Kosmonau ten und ihrer Angehörigen im Sternenstädtchen. Einen breiten Raum nehmen der Start vom Kosmodrom Baikonur mit Wa leri Bykowski in „Sojus 31“, die Arbeitswoche in der Station „Sa lut 6“ und die Rückkehr zur Erde mit „Sojus 29“ ein. Zahlrei che, teils farbige und erstmals veröffentlichte Fotos sowie Zeich nungen ergänzen den Text des attraktiven Buches. Unterschiede, zwi- Land aufgehoben Marx gewiesene Synthese des Ver- zin, der Rechtswissenschaft, der Sek tion Marxismus/Leninismus. der Kulturwissenschaft, des Instituts für Körpererziehung und des Berei ches Medizin beteiligt sind, wurden in den letzten Jahren erste For schungsergebnisse auf den Gebieten — Gesellschaftliche Organisation der Produktion, — Technologie der landwirtschaft lichen Arbeitsprozesse. — Verbesserung der Arbeitsbe dingungen in der Pflanzen-' und Tierproduktion, — Gestaltung der Lebensbedin gungen im sozialistischen Dorf, — Optimale Gestaltung der Pro duktionsstruktur im Territorium, — Aus- und Weiterbildung land wirtschaftlicher Fachkader den Auftraggebern überreicht und der Praxis zur Verfügung gestellt. anderer Tätigkeit sind gleichzeitig die damit verbundenen Lohnansprü che zu klären, insbesondere dann, wenn Abweichungen zwischen der Lohn- bzw. Gehaltsgruppe der ver einbarten und der vorübergehend übertragenen Arbeit bestehen. Bei jeder vorübergehenden Übertra gung anderer Arbeit besteht minde stens Anspruch auf den bisherigen Durchschnittslohn (Paragraphen 89 Abs. 3, 90 Abs. 4 AGB). Damit sind Lohnminderungen ausgeschlossen. Des weiteren enthält das AGB un terschiedliche Entlohnungsregelun gen für Arbeiter und Angestellte. Da entsprechend der Spezifik der Tätigkeit im Hochschulwesen diese Abgrenzung nicht einfach ist, regelt Paragraph 21 RKV verbindlich, wer zum Personenkreis gern. Paragraph 89 AGB gehört, also bezüglich der Vergütung als Arbeiter behandelt wird. Daraus sind folgende lohnmä- Bündnispolitik den objektiven der Gesell- die Erkenntnis der Vertretung. Die Höhe der Ge haltszulage muß mindestens 50 Pro zent der Differenz zwischen den bei den Anfangsgehältern betragen. Dabei darf aber das Gehalt des Ver tretenden nicht überschritten wer den. Über die konkrete Höhe ist in Abhängigkeit zu bestimmen. Eine teilweise geübte Praxis, prin zipiell nur den Mindestanspruch zu gewähren, verletzt das Leistungs prinzip und entspricht nicht dem Sinn von Paragraph 90 Abs. 2 AGB. 1) Diese Regelung gilt nicht für Hochschullehrer, mit ihnen ist in diesen Fällen eine Vereinbarung über die Gastprofessur bzw. -dozen- tur nach Paragraph 31 HBVO abzu schließen. schauungsmaterialien, Hervor hebungen im Text und einen Do kumentenanhang zu erleichtern. Für das Studium der Außenpoli tik und der Rechtswissenschaft kann darüber hinaus der Band über „Die UNO und ihre Spezial organisationen“ von Nutzen sein. Prof. Dr. W. Spröte und Prof. Dr. H. Wünsche vermit teln hier ein umfassendes Bild von der Entwicklung, den Auf gaben und den Problemen der UNO und ihrer Spezialorgani sationen. Grundlagen des Konsu larrechts und den Kommentar zum Konsulargesetz enthält das „Handbuch Konsularrecht“, das von einem Autorenkollektiv un ter H. Krusche und H. Vogl aus gearbeitet wurde und in dem man sich u. a. über die konsula rischen Vertretungen der DDR in anderen Staaten, anderer Staa ten in der DDR und über Konsu larverträge zwischen der DDR und anderen Staaten informie ren kann. in einer höheren Lohn- bzw. haltsgruppe abzuleiten: — Werktätige, die nach den riftabeilen EDV (Gruppe 2-7 Wartungsmechaniker mit Am 11. August fand in der Ber liner „Karl-Marx-Buchhand- lung" eine Pressekonferenz und anschließend die Buchpremiere mit Fliegerkosmonaut der DDR, Oberst Sigmund Jähn, statt. An laß war das Erscheinen des reich illustrierten Tatsachenberichtes „Erlebnis Weltraum“ (erschie nen im Militärverlag). Der erste Deutsche im All, der Kommunist und Offizier der Beitrag zur Agrartheorie allem auf der Erkenntnis, 1. daß der werktätige Hauptverbündete der klasse beim Sturz der nähme derjenigen, die über einen Fachschulabschluß verfügen), B, Kü, BW, LKW/KOM, PKW vergütet werden, haben vom 1. Tag der Über tragung anderer Tätigkeit Anspruch auf Vergütung in der höheren Lohn gruppe und Anwendung der für diese Arbeit geltenden Lohnform (Paragraph 89 Abs. 1 AGB), — Werktätige, die nach Tarifta belle A entlohnt werden, mit Aus nahme der Bibliotheksfacharbeiter und Facharbeiter der Information, Für die notwendige Zusammen arbeit von Pflanzen- und Tierpro duktion im Territorium hat die Wis senschaft wichtige Vorarbeit zu lei sten. Die konstruktive Arbeit der Kooperationsräte ist schlechthin die Schlüsselfrage. Die Kooperations räte erhalten zunehmend Verant wortung für die effektive Leitung und Planung des einheitlichen land wirtschaftlichen Reproduktionspro zesses in den Kooperationen bei de ren Ausgestaltung nicht nur der Rat sondern auch die Tat der Wis senschaft erforderlich ist. Den not wendigen Leistungsanstieg der 80er Jahre zu schaffen wird jedoch nur durch die schnellere Anwendung der Errungenschaften der wissen schaftlich-technischen Revolution möglich sein. Das aber bedingt ein noch engeres Zusammenwirken von Wissenschaft und Produktion. Dokumentation und des Archivs, ha ben vom 1. Tag der Übertragung einer anderen Tätigkeit Anspruch auf mindestens 50 Prozent der Dif ferenz zwischen dem Anfangsgehalt ihrer Arbeitsaufgabe und der über tragenen Arbeit. Der konkrete An spruch ist mit Zustimmung der AGL/BGL festzulegen (Paragraph 89 Abs. 1, AGB, 21 Abs. 2 RKV). Alle anderen Beschäftigten haben Anspruch auf Gehaltszulage nach Paragraph 90 AGB. Dieser entsteht grundsätzlich nicht bei Urlaubsver tretung, in anderen Fällen dann, wenn die Arbeit in der höheren Ge haltsgruppe länger als 4 Wochen un unterbrochen übertragen wird, dann allerdings für die gesamte Zeit Das Einverständnis aller anderen Werktätigen ist erforderlich, wenn mit der Übertragung 4 Wochen (20 Tage) im Jahr überschritten werden bzw. die Arbeiten außerhalb des Territoriums, in dem der regelmä ßige Arbeitsort liegt (für Mit arbeiter der KMU meist Leipzig) ausgeführt werden müssen. (Para graph 85 Abs. 1 AGB). Bei Warte- und Stillstandszeiten ist die Zustim mung der Werktätigen nur erforder lich, wenn die Grenze des Territo riums überschritten wird, Para graph 85 Abs. 3 AGB gilt hier nicht. Daneben können in den RKV wei tere Möglichkeiten vorübergehender Übertragung anderer Arbeit verein bart werden, wenn die zweigspezi fischen Aufgaben das erforderlich machen (Paragraph 87 Abs. 1 AGB). Auf dieser Grundlage regelt unser RKV, daß es zulässig ist: • wissenschaftlichen bzw. künst lerischen Mitarbeitern — Lehrtätigkeit im Rahmen ihres Lehrgebietes (Paragraph 19 Abs. 1 RKV), — andere zur Sicherung des Aus- bildungs- und Erziehungsprozesses notwendige Arbeiten (Paragraph 19 Abs. 2 AGB) an der Sektion, an anderen Sektio nen der KMU und an anderen Hoch- oder Fachschulen (also auch außerhalb Leipzigs) für die Dauer eines Studienjahres zu übertragen.l) Die gegenseitige Vertretung von Hochschullehrern, Hochschulleh rern und wissenschaftlichen Mitar beitern sowie wissenschaftlichen Mitarbeitern untereinander ist nach der gemeinsamen Rechtsauffassung des Ministeriums für Hoch- und Fachschulwesen und des Zentral vorstandes der Gewerkschaft Wis senschaft nicht als vorübergehende Übertragung anderer Arbeit zu wer ten. Eine Ausnahme bildet nur die Vertretung von wissenschaftlichen der kapitalistischen Produktions weise und der Errichtung und Fe stigung der Arbeiter-und-Bauern- Macht ist, 2. daß die Genossenschaft die ge eigneteste Form für die Gewinnung der Bauern für die sozialistische Produktion danach auch für deren Intensivierung ist, 3. daß die Kooperation in der Landwirtschaft eine wichtige gesell schaftliche Produktivkraft ist und schließlich 4. daß die sozialistische Gesell schaft die Verantwortung dafür trägt, wie die landwirtschaftliche Produktion „am vorteilhaftesten zu regulieren“ ist „für den ganzen Ge sellschaftskörper“ (Marx, K.: Grund risse der politischen Ökonomie, Dietz Verlag. Berlin 1953, S. 592). Nun gilt es in der entwickelten so zialistischen Gesellschaft der DDR, entsprechend der auf dem X. Par teitag der SED dargelegten wissen schaftlich begründeten Gesell- sere eigenen Analysen der Entwick lung der Produktion und der Ar- beits- und Lebensverhältnisse, kann kein sozialistischer Landwirtschafts betrieb, ganz gleich welcher Eigen tumsform, mehr rationell wirtschaf ten und hohe und vor allem stabile Leistungen erreichen. Denn eine ar beitsteilige Produktion setzt bei der jetzt erreichten Konzentration der Produktion auch eine exakt aufein ander abgestimmte Zusammenar beit aller am einheitlichen Re produktionsprozeß der Landwirt schaft beteiligten Betriebe voraus. Da. wie schon Marx feststellte, jede 26. August 1983 zum Male jährte. des sich zuspitzenden antagonisti schen Widerspruchs zwischen dem Entwicklungsstand der Produktiv kräfte und den kapitalistischen Pro duktionsverhältnissen einschließt. Ausdruck dessen ist der sich ständig vertiefende Gegensatz zwischen Stadt und Land, wie er sich in der . immer offenbarer werdenden Zu rückgebliebenheit der bäuerlichen • Wirtschaftsform gegenüber der indu- Die Wissenschaftler der Karl- Marx-Universität haben sich dieser Forderung gestellt. In interdiszipli närer Arbeit am Forschungsprojekt „Intensivierung der Landwirtschaft der DDR und die Entwicklung der Arbeits- und Lebensbedingungen auf dem Lande“, an denen Vertre ter unterschiedlicher Sektionen, so 652) ausdrücklich betont. „... die Entwicklung der gesell schaftlichen Produktivkraft der Ar- Umgestaltung der riß“, die erste geschlossene Ge samtdarstellung des sich heraus bildenden Landeskulturrechtes, und auf das Buch „Umweltpro bleme in der Weltwirtschaft und den internationalen Beziehun gen“ von einem sowjetischen Autorenkollektiv unter Leitung von R. A. Nowikow. Die grund legende Gesetzestextausgabe „So- zialistische Landeskultur/Umwelt- schutz" wird voraussichtlich Mitte 1984 wieder neu aufgelegt. schaftsstrategie für die 80er Jahre, die Erkenntnisse der Klassiker des Marxismus-Leninismus voll wirk sam zu mache und schöpferisch Dem großen Interesse für Fra gen des Umweltschutzes ent sprechend, veröffentlicht jetzt der Staatsverlag der DDR ein „Landeskulturrecht — Lexikon“ (16,— M), das von der Akademie für Staats- und Rechtswissen schaft herausgegeben wird. Ein Kollektiv von fast 50 Autoren un ter Leitung von Prof. Dr. E. Oeh ler erläutert in diesem erstmals erscheinenden Nachschlagewerk Begriffe, die im Zusammenhang mit Landeskultur, Umweltschutz — staatlicher Leitung und soziali stischem Recht eine Rolle spie len. tariats sein kann, die kleinbürger liche Produktion zu erhalten. Denn diese sei sowohl die Ursache für die Rückständigkeit der Landwirtschaft als auch die Quelle für die kapitali stische Entwicklung auf dem Lande. Engels formuliert daher: „Unsere Aufgabe gegenüber dem Klein bauern besteht zunächst darin, sei nen Privatbetrieb und Privatbesitz in einen genossenschaftlichen über zuleiten. nicht mit Gewalt, sondern „... unmittelbar gesellschaftliche oder gemeinschaftliche Arbeit auf größerem Maßstab ..(MEW, Bd. 23 ebenda, S. 350) einer zielstrebi gen und konsequenten Leitung be darf, wurden für die Zusammenar beit von Pflanzen- und Tierproduk tion schon 1980 „Grundsätze für die Arbeit der Kooperationsräte in der sozialistischen Landwirtschaft“ ver öffentlicht. Die genossenschaftlich- sozialistische Produktion verkörpert heute ein großes gesellschaftliches und ökonomisches Gewicht. Studienjahr 1983/84 Speziell für die rechtswissen schaftliche Hochschulausbildung entstand unter Leitung von Prof. Dr. K. Wünsche das Lehrbuch „Grundlagen der Rechtspflege“, in dem die Autoren Aufgaben und Arbeitsweise der staatlichen und gesellschaftlichen Gerichte, der Staatsanwaltschaft, der Staat lichen Notariate und der Rechts anwaltschaft erläutern. Lehr buchcharakter trägt die erste Ge samtdarstellung der „Staats- und Rechtsgeschichte der DDR“ von 1945 bis in die 70er Jahre, die von einem Autorenkollektiv ausgearbeitet wurde und der ent- beit Kooperation auf großer Stufen leiter voraussetzt“ und in seinen Vorarbeiten dazu die Kooperation als die allgemeine Form“ defi niert, „die allen gesellschaftlichen Arrangements zur Vermehrung der Produktivität der gesellschaftlichen Arbeit zugrunde liegt...“ (MEGA II, 3.1.. Teil 1. Dietz Verlag. Berlin 1977. S. 229) so besitzt diese Aussage auch heute volle Gültigkeit. Denn bei dem jetzt erreichten Entwick lungsstand der Produktivkräfte und sozialistischen Produktionsverhält- eins von Agrikultur und Indu strie. ..“ (Marx. K.: Das Kapital. Er ster Band. MEW. Bd. 23. S. 528) er reicht ist. Diese neue, höhere Syn these von Agrikultur und Industrie ist wesentliches Ziel der kommuni stischen Agrarpolitik, deren feste Basis eben das Bündnis der Arbei terklasse mit der werktätigen Bauernschaft unter Führung der Ar beiterklasse und ihrer revolutionä ren Partei ist. Die Grundlinie der Bündnispolitik baute Marx im „Kapital“ Bd. HI (6. Die Lehre von Karl Marx - Grundlage der sozialistischen Agrartheorie und -politik D ie ständige Festigung"des Bünd nisses der Arbeiterklasse mit der Klasse der Genossenschafts bauern ist, wie Genosse Erich Hon ecker auf dem XII. Bauernkongreß der DDR 1982 feststellte, „ent scheidend für das weitere Erstarken der Arbeiter-und-Bauern-Macht“. Diese heute mit Erfolg praktizierte Lehre von der historischen Not wendigkeit des Bündnisses zwi schen Arbeiterklasse und werktäti gen Bauern als Bestandteil der wis senschaftlichen Strategie und Tak tik zur Eroberung der politischen Macht und zum Aufbau des Sozialis mus und Kommunismus entwickelt zu haben, ist das historische Ver dienst von Marx und Engels. In dem gemeinsam mit Friedrich Engels ver faßten „Manifest der kommunisti schen Partei“ (MEW, Bd. 4, Dietz Verlag, Berlin 1962) begründen beide mit der geschichtlichen Mis sion d r Arbeiterklasse und der Füh rungsrolle ihrer Partei auch den Aufbau des Sozialismus auf dem Lande. So wird von ihnen nach drücklich gefordert, die „Urbarma chung und Verbesserung der Län dereien nach einem gemeinschaftli chen Plan ebenso wie die Vereini gung von Ackerbau und Industrie“ und das „Hineinwirken auf die all mähliche Beseitigung des Gegensat zes von Stadt und Land“ (ebenda. S. 481). Die endgültige Lösung der Agrar frage wird dann gegeben sein, wenn
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