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Universitätszeitung
- Bandzählung
- 1991
- Erscheinungsdatum
- 1991
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Z. gr. 2. 459
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
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- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1770109730-199100000
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- Saxonica
- LDP: Zeitungen der Universitäten Sachsens (1945-1991)
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Zeitschrift
Universitätszeitung
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Band
Band 1991
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UZ/11 18. März 1991 WISSENSCHAFT UND BILDUNG 5 I n letzter Zeit erschienen in der UZ zwei interessante Arti kel zu systemtheoretischen Aspekten soziobiologischer Systeme (Dr. Mager/UZ 4. 2., Dr. Luutz/UZ 25. 2.). Wenn ich auch nicht alle Folgerun gen der Autoren teile, so stimme ich ihnen doch generell zu, daß system theoretische Ansätze insbesondere zur Betrachtung sozialer Systeme bisher zu wenig berücksichtigt wurden. Beide Autoren verwenden allerdings die Begriffe „System“ und „System theorie" intuitiv und in verschiedenen Zusammenhängen sehr unterschied lich. Deshalb erscheint es mir notwen dig, zuerst einmal zu klären, was sich hinter einem solchen Ansatz über haupt verbirgt. Ich möchte im folgen den in sechs Thesen versuchen, hier mehr Klarheit zu provozieren: 1. Ein System ist ein aus mehre ren miteinander' wechselwirkenden Komponenten bestehender Teil der objektiven Realität, der sich zeitlich verändert. Zur Prognose oder gar Beeinflus sung eines solchen Systems durch den Menschen sucht dieser eine Theorie (Systemmodell), die die wesentlichen Effekte dieses Systems adäquat wi derspiegelt. Insofern ist z. B. zwischen dem Denkmodell „soziale Marktwirt schaft“ und dessen konkreten (und sehr verschiedenen) Installationen in Deutschland, den USA, Großbritanni en usw. als Staatswesen zu unterschei den, die gegenüber diesem Denkmo- deli System sind, gegenüber den rea len gesellschaftlichen Prozessen aber gleichzeitig (in eingeschränktem Maße) selbst wieder Modell. 2. Systemtheorie ist Metatheorie, d. h. die Theorie des Systemmodell entwurfs. Ihr Gegenstand besteht also darin, Erfahrungen beim Entwurf ver schiedener Systemmodelle zu verall gemeinern und damit Systemmodell- entwurfsprozesse zu qualifizieren. 3. Systemmodelle sind begrenzte subjektive Widerspiegelungen der Realität mit allen daraus resultie renden erkenntnistheoretischen Grenzen. Systemtheorie kann als Theorie des Systematisierens nur allgemein anerkannte Grundsätze des Modellentwurfs bereitstellen. Konkreter Systemmodellentwurf bedarf der ständigen kritischen Hinterfragung der eigenen Grund lagen. Modellentwurf ist ein typisch menschliches Hilfsmittel, um aus der Fülle in ihrer Komplexheit (prinzipiell oder wenigstens zur Zeit) nicht be wältigbarer Informationen die für den gerade betrachteten Prozeß wesentli chen herauszufiltern. Insofern ist jedes System(modell) als „Netzwerk mit einander verbundener Systeme (units)“ (ich füge hinzu: Atome, für den betrachteten Sachverhalt ungeteil te Einheiten) eine subjektive Interpre tation und nur für einen wohlabge- Sechs Thesen steckten Kreis von Fragestellungen zu gebrauchen. Dabei stellt nicht nur die willkürliche Abgrenzung der Atome, sondern auch die notwendige Be schränkung in der Auswahl der Kopp lungsbeziehungen eine gewisse stets kritisch zu hinterfragende Willkür dar. Zwei wesentliche Verfahren des Sy stementwurfs werden von den Autoren angesprochen: hierarchische Struktu rierung (die allerdings nicht darin be steht, daß jegliche Rückkopplung ver nachlässigt wird, sondern nur direkte Rückkopplungen über mehr als zwei Stufen; bestehende derartige Rück kopplungen werden also nur mittelbar wirksam!) und funktionale Differen zierung (denselben Gegenstand unter verschiedenen Blickwinkeln betrach tend, unter Vernachlässigung über greifender Effekte). Die Nützlichkeit wie die Beschränktheit beider Ansät ze ist in diesem Licht offensichtlich (Stichworte: Ökologie, multifunktio nale Gesellschaft) 1 '. Sich dieser prinzipiellen Be schränktheit jedes Systemmodells kri tisch bewußt zu sein oder bewußt zu werden, führte meines Erachtens zu sammen mit den Fortschritten in der mathematischen Behandlung kompli zierter Zusammenhänge zu den größ ten Erfolgen der naturwissenschaftli chen Forschung in unserem Jahrhun dert. Die Einsteinsche Relativitäts theorie ist nicht das einzige Beispiel, das man hierfür als Beleg anführen könnte. Die Fortschritte bei der Kli maprognose zeigen, daß auch Syste me, die es mit der Kompliziertheit so ziobiologischer Systeme aufnehmen können, einer solchen Betrachtung heute prinzipiell zugänglich sind. 4. Die Besonderheit soziobiologi scher Systeme besteht in deren außerordentlich hoher Komple xität. Die wesentliche Schwierigkeit so ziobiologischer Systemmodellierung besteht nicht „in der unvorhersagba ren, chaotischen Komponente der Kopplungsbeziehungen“, sondern in der Vielzahl zu bewertender Wechsel beziehungen. Dies führt in der Phase des Systementwurfs zu Unsicherhei ten sowohl bei der Abgrenzung der Modell-atome als auch bei der Aus wahl der relevanten Kopplungsbezie hungen. Daneben spielt die richtige Auswahl (quantifizierbarer) Eigen schaften der Atome eine entscheiden de Rolle, die deren Bewegung im Pha senraum beschreiben. Auch hier ent halten soziobiologische Systeme be trächtliche Unsicherheiten, die sich in einer hohen Individualisierung der Ei genschaften der Modellatome aus drücken. Das Problem ist also eines des Modellentwurfs und nur insofern ein systemtheoretisches, als diese Me thoden zur Modellentwurfskorrektur bereitstellen muß. Eine „chaotische Komponente“ ist jedem System(mo- dell) immanent und richtigerweise wohl unter, „innere Instabilität“ (d. h. der Tatsache, daß Atome in Wirklich keit keine Atome und Kopplungsbe ziehungen nicht alle Kopplungsbezie hungen sind) einzuordnen. 5. Evolution ist so lange möglich, wie das Wechselspiel progressiver und konservativer Kräfte nicht zum Stillstand der Systementwicklung führt. Aus mathematischer Sicht gibt es im wesentlichen drei Bewegungs möglichkeiten für Systeme (im Rah men des aufgestellten Modells): furkation (Aufspaltung der Gleich gewichtsfläche in mehrere Zweige; die Auswahl des Zweiges erfolgt „zufällig“, d. h. entsprechend zweit rangiger Größen, die mglw. bereits als „innere Instabilitäten“ vernachläs sigt worden sind) und Katastrophen (Stellen im Phasenraum, an denen es „nicht weitergeht"; im gesellschaft lichen Bereich heißen diese zwar „Revolutionen", sind aber in der Tat Katastrophen für das bestehende Sy stem). Auf Grund der Ungenauigkeiten des Modells bewegt sich das System im mer nur in der Nähe der Gleichge wichtsfläche. Die lokale oder relative Stabilität wird dadurch erreicht, daß Irregularitäten stets Gegenkräfte aus lösen, die bestrebt sind, das System in eine (dynamische) Gleichgewichtsla ge zurückzudrängen. Es gibt in Syste men also stets Agenten und Reagen ten, progressive (systemverändernde) und konservative (systemerhaltende) Kräfte, stets freie und abhängige Größen. Dieses Schema funktioniert gut nur in der Nähe der Gleich gewichtslage, da die Intensität konser vativer Kräfte im allgemeinen außer halb derselben schnell abnimmt, taugt also nur für evolutionäre Betrachtun gen. „Kreativ“ im Sinne von Dr. Mager kann in dem einen Fall ausgesprochen konservativ (also systemerhaltend) sein, in dem anderen dagegen sehr progressiv (also systemverändernd). Entsprechend wird das Regulativ des Systems darauf ausfallen, egal, ob die Gesellschaft nun „offen“ ist oder nicht. Das Verhältnis konservativer (=beförderter) zu progressiven (=ge- dämpften) „kreativen“ Ideen ist ein Maß für die Offenheit (=Entwick- lungsfähigkeit) einer Gesellschaft und nicht mehr umgekehrt. Physische Of fenheit ist dabei nur ein Aspekt. Die ses Verhältnis zeigt an, wie weit ein System noch von der Katastrophe ent fernt ist. Extreme Stabilität und Inno vationsfeindlichkeit sind also nicht die Ursachen des Krachs, sondern nur dessen Vorboten. 6. Schließen Evolution und Revo lution einander aus? Alle bisherigen Betrachtungen be wegten sich im Rahmen der klassi schen Theorie des Wechsels zwischen evolutionären und revolutionären Ent wicklungsphasen sozialer Systeme. Bereits in Darwins Lehre (Evolution durch „Kampf ums Dasein“) findet man aber Hinweise darauf, daß sich die Evolution soziobiologischer Sy steme (allgemein komplizierterer Sy steme?) möglicherweise vorrangig durch in Teilsystemen revolutionäre (d. h. für das betrachtende Teilsystem katastrophale) Veränderungen voll zieht. Auch das Modell der Markt wirtschaft steht im Konkurrenzkampf, also revolutionären (=katastrophalen) Veränderungen von Teilsystemen, den Bewegungsmechanismus für evolu- stems. Es erscheint mir interessant, diesen Gedanken weiter zu verfolgen, zumal auch auf dem Gebiet der Ma thematik dazu in den letzten Jahren ei nige Fortschritte erzielt wurden (de terministisches Chaos, seltsame At traktoren). Dr. H.-G. GRÄBE, Sektion Informatik Interessante Studie Evolution (auf wichts„„fläche" im einer Gleichge-a tionäre Bewegungen des Gesamtsy- Phasenraumj, Bi- Deutsch-britische Kooperation verstärkt Projektbezogener Wissenschaftleraustausch auf außeruniversitäre Forschungsinstitutionen ausgeweitet Dank zusätzlicher Mittel aus dem Haushalt/des Bundesministers für For schung und Technologie können nun mehr auch Forschungsgruppen aus dem außeruniversitären Bereich im Rahmen des deutsch-britischen Programms ARC (Academic Research Collaboration) ge fördert werden. ARC wurde im Frühjahr 1989 als ge meinsame Initiative des British Council, des DAAD und der Deutsch-Britischen Stiftung für das Studium der Industrie gesellschaft mit dem Ziel geschaffen, die deutsch-britische Zusammenarbeit in der Forschung zu verstärken und zu erwei tern. Die große Nachfrage von deutschen und britischen Forschergruppen führte dazu, daß das ursprünglich vom British Council und dem DAAD eingebrachte Gründungskapital von je einer halben Million inzwischen von beiden Seiten auf über DM 800.000 aufgestockt wurde, und weitere DM 100.000 von der Deutsch-Britischen Stiftung für das Stu dium der Industriegesellschaft zur För derung von wirtschafts- und sozialwis ¬ senschaftlichen Vorhaben bereitgestellt werden. Gegenwärtig werden mehr als 170 Ko operationsobjekte gefördert. Allein von deutscher Seite verbringen mehr als 500 Wissenschaftler überwiegend kurzfristi ge Forschungsaufenthalte an den briti schen Partnerinstituten. Finanziert wer den, wie in der traditionellen Stipendien förderung, nur die Kosten für Reise und Aufenthalt, nicht aber Material, Rechen zeiten und andere Forschungskosten. Die Fortbildung des wissenschaftlichen Nachwuchses unter Nutzung der jeweils besten Möglichkeiten auf beiden Seiten und die damit verbundene Einführung in die internationale Kooperation wird als besonderes Ziel hervorgehoben. Der DAAD, der seit Jahren ebenfalls gleichartige bilaterale Programme mit Frankreich, Spanien und Portugal unter halt, sieht darin auch für die Forschungs gruppen in den neuen Bundesländern neue Möglichkeiten zur Integration in die westeuropäische Forschungslandschaft. Kurzstipendienangebot zum Studium in Großbritannien Für das Studienjahr 1992 hat der Bri tish Council in Verbindung mit dem „Bri tish Institute for International and Com- parative Law“ wieder Stipendien für deut sche Juristen angeboten. Die Laufzeit be trägt 6 Monate. Diese Stipendien stehen für Juristen mit abgeschlossener Ausbildung (Asse- sorexamen; Bewerber aus den fünf neuen Bundesländern: Diplom und mindestens 3jährige juristische Berufserfahrung) zur Verfügung, die möglichst nicht älter als 30 Jahre sein sollen; in Ausnahmefällen wer den jedoch auch Gesuche älterer Bewer ber mit besonderer Qualifikation ange nommen. Es können sich außerdem Refe rendare bewerben, sofern sie ihr zweites juristisches Examen in der Zeitspanne zwischen Bewerbung und Stipendienbe ginn ablegen werden. Hierkönnteeine Sti pendienzusage nur vorbehaltlich des Be stehens der Prüfung erfolgen. Die Antragsteller müssen über sehr gute Sprachkenntnisse verfügen, um den Vorlesungen folgen und sich an Semina ren aktiv beteiligen zu können. Auch für die Tätigkeit bei britischen Anwälten ist die Beherrschung der englischen Sprache unerläßlich. Stipendienhöhe: Die Stipendien des British Council betragen'z. Z. 478 Pfund monatlich (Stand: November 1990; Än derungen möglich), dazu kommt eine Bücherbeihilfe von 137 Pfund. Zu Reise kosten innerhalb Großbritanniens - so weit es sich um längere Fahrten im Zu sammenhang mit dem Studienaufenthalt handelt - kann ein Zuschuß gewährt werden. Der British Council übernimmt auch die Studiengebühren. Stipendienlaufzeit: Januar bis Juni/Ju- li 1992 (6 Monate) Programm des Studienaufenthaltes: 6-8 Wochen Vorlesungen am King's College, London oderanderUniversity of Edinburgh 6-8 Wochen Hospitation bei einem So- licitor 8-10 Wochen Hospitation bei einem Barrister Bewerbungen werden bis spätestens 1. April 1991 an den Deutschen Akademi schen Austauschdienst; Kennedyallee 50, W-5300 Bonn 2, erbeten (Tel.; 88 21). Nach diesem Termin eingehende Ge suche können leider nicht mehr berück sichtigt werden. Antragsformulare sind beim DAAD er hältlich. Die Bewerbungen Sollten unmit telbar beim DAAD mit dem Vermerk „Ju ristenaustausch British Council, Referat 311" eingereicht werden. W eit mehr als 100 Ge setze und Verord nungen des Bundes rechts enthalten in Deutschland Vor schriften zur Herstel lung sowie dem Ver trieb von LEBENSMITTELN und BE DARFSGEGENSTÄNDEN. Dabei sind die se gesetzlichen Bestimmungen keineswegs Ausdrucksform der Neuzeit. Bereits lange vor Unserer Zeitrechnung existierten, zunächst in mündlicher Form, bestimmte Regeln für die Herstellung und den Umgang mit Lebensmit teln. Erst in späteren Zeitabschnitten wurden diese Vorschriften niedergeschrieben. Die wahrscheinlich älteste lebensmittelrechtliche Vorschrift von ca. 1000 v. Ch„ eingeritzt auf eine phönizische Steinplatte, verbietet das Verzaubern des Weines vom Nachbarn. Im Mittelalter wurden derartige Vergehen gnadenlos geahndet. Laut Soester Stadtrecht von 1120 heißt es z.,B„ daß derjenige, der -faulen mit gutem Weine“ mischt, sein Leben Verwirkt hat. In einer Fleischerordnung der Stadt Leipzig aus dem Jahre 1677 wird den Fleischern, die Fleisch verschiedener Tierar ten „fälschen, aufblasen, altgeschlachtetes mit frischem Blute anstreichen oder sonsten durch Zeichen und Eiterabschneiden un- kenntlich machen“, Strafe angedroht. Schwer geahndet wurden auch falsches Messen und Wiegen; wegen eines solchen Vergehens wurden beispielsweise 1440 in Nürnberg einem Bürger die Ohren abge- Achnitten. In seiner Schrift „Kaufhandlung Und Wucher" aus dem Jahre 1524, erboste sich der Theologieprofessor der Universität zu Wittenberg, Dr. Martin Luther, über alle Kauf- leute, seiner Meinung nach öffentliche Diebe Und Wucherer, und er sprach sich neben Maß- Und Gewichtsbetrug auch gegen Lebensmit- lelfälschungen aus. Nach dem gegenwärtig gültigen „Gesetz Uber den Verkehr mit Lebensmitteln, Ta- bakerzeugnissen, kosmetischen Mitteln und Sonstigen Bedarfsgegenständen" vom 15. Au- Bust 1974, werden die LEBENSMITTEL als Stoffe definiert, „die dazu bestimmt sind, in Unverändertem, zubereitetem oder verarbei- lelem Zustand vom Menschen verzehrt zu "'erden; ausgenommen sind Stoffe, die über- "legend dazu bestimmt sind, zu anderen (wecken als zur Ernährung oder zum Genuß Verzehrt zu werden“. Suche nach „Kunsthonig“ bleibt weiter erfolglos Lebensrnitteln auf und unter die Verpackung geschaut BEDARFSGEGENSTÄNDE laut Gesetz sind „Gegenstände, die dazu bestimmt sind, bei dem Herstellen, Behandeln, Inverkehr bringen oder dem Verzehr von Lebensmitteln verwendet zu werden und dabei mit den Le bensmitteln in Berührung zu kommen oder auf diese einzuwirken“. Als VERBRAUCHER schließlich im Sin ne dieses Gesetztes gilt „derjenige, an den Le bensmittel, Tabakerzeugnisse, kosmetische Mittel oder Bedarfsgegenstände zur persönli chen Verwendung oder zur Verwendung im eigenen Haushalt abgegeben werden“. Bei seinem Einkauf wird der Verbraucher vorrangig am MINDESTHALTBARKEITS DATUM des Lebensmittels interessiert sein. Eine derartige Kennzeichnung von Lebens ¬ mitteln erfolgt nach einer speziellen Verord nung, inder das Mindesthaltbarkeitsdatum als das Datum definiert wird, „bis zu dem dieses Lebenmittel unter angemessenen Aufbewah rungsbedingungen seine spezifischen Eigen schaften behält". Die Kennzeichnung ist un verschlüsselt mit den Worten „mindestens haltbar bis ..." unter Angabe von Tag, Monat und Jahr in dieser Reihenfolge vorzunehmen. Hiervon abweichend kann bei Lebensmitteln, deren Haltbarkeit nicht mehr als drei Monate beträgt, die Angabe des Jahres entfallen. Be trägt die Mindesthaltbarkeit mehr als 3 Mo nate, kann auf die Angabe des Tages und bei einer Mindesthaltb'arkeit von mehr als 18 Mo naten auf Tag und Monat verzichtet werden, wenn das Mindesthaltbarkeitsdatum unver schlüsselt mit den Worten „mindestens halt bar bis Ende ..." angegeben wird. Für den Verbraucher ist es wichtig zu wis sen, daß es sich bei dem Mindesthaltbarkeits datum um eine Orientierungsgröße handelt. Bei Überschreitung dieses Datums kann mit einer allmählichen Verschlechterung der Qua lität gerechnet werden und erst bei Eintreten dieses Sachverhaltes wird eine Kundenrekla mation anerkannt. Ein Überschreiten des an gegebenen Mindesthaltbarkeitsdatums ver pflichtet die Verkaufseinrichtung nicht, die Ware aus dem Verkehr zu ziehen. Nach den Vorschriften der Lebensraittei- Kennzeichnungsverordnung (LMKV) müs sen die Fertigpackungen noch vier weitere Kennzeichnungselemente aufweisen. Die VERKEHRSBEZEICHNUNG soll dem Ver braucher eine zutreffende Vorstellung von dem Erzeugnis vermitteln. Ebenso muß der Käufer auf der Fertigpackung den NAMEN oder die FIRMA sowie die ANSCHRIFT des Herstellers, des Verpackers oder eines in der EG niedergelassenen Verkäufers vorfinden. Die MENGENANGABEN für Fertig packungen erfolgen nicht mehr nach der LMKV, sondern ausschließlich nach dem Eichrecht. Neben all diesen Angaben haben die Fer tigpackungen noch ejn ZUTATENVER ZEICHNIS aufzuweisen. Alle geforderten Angaben sollen in deut scher Sprache, deutlich sichtbar, leicht lesbar, unverwischbar und an einer „in die Augen fal lenden Stelle", die in Praxis oft zum Zankap fel wird, vorgenommen werden. Neben die sen Angaben finden sich auf fast allen Wa renverpackungen aufgedruckte schwarz Eins Erbarn gaths su geipsig Aronung die & belangend/vernewert ino 87. ( ! I. Bslicß fol cin jcber €ans flcifcGer vonOstcrnan/biGauff Eacobi/ fiinff% inder •) „In fcblacbci / Bid miet» Wr ansal misbrbelt / Der jol Iibt atkrl gefirafft 7Toliberi in g«le X.Rsrngsiferuerherclngafaolachtn/uicprnuebkvcr/tattctrocrocii. 2. ®n fit« Sinkt« (»I gebcend Gmmgoleb («ein fibladbtn /kn ormcbung «iki Erbam Xate cmirfiraf. 3. Dassalbfiar@folbögermuabe/demmpaspfundvmb6.pfcmptmggrbmroerbem/%lumtemandtemsatbberemflacbtm/ Drunocxi4/0 fbpmemomppu/"4td "adstsgm9d e« «rk«$unu (krtta aeftraffr/ Aubfatulemanbauoumgentosrbo/buslhnoryuumdükubaybxeBKamemmiferftafa. 9, EmjcberEambfiwedfberfodasEambflatfebvonW)cimaaggWgatusgangsdesDfcrardts/baspfunbomb1.Grofabm, "°P™E" Ft* ("u ""pf “tas w “ Eauvoftck Bounome 8fapmmgon iwrkn/kp oc . essotauatdmergmcgSKenpjparumtngchmesguaspqeqsBcrgctmgyaurramymatggtcusorctncatagton pn «Mm/ bamttructoasgcrhnge/ookdasbcfstetn «kutra fauarfaudecwoogm(bubotecutebarourapmauff k«o ä mtwrnm. II. Weman?andfialfbcrdine gamm ober balbmmDbFfenSHaribtpeauffctmmafocfauff/mageju «mm gameen qm 5npcgrpftrgumacafsuuroegm/[onperpiagatbigemfoumbcgocianbcrnsiciioocnfcuigebabcondocrfaurfeirroen. IX. 8ttlktm|i>lrtifct<rSWf<t«rtiJ<iml(4»nt>frmi»<r|l(»o« Statt« pubukirtmSictrborbnumqmomdeasungm allm albmgamne9 vorbaltm/aülcsbcywxrmcipungocsXargecrmpce mO Mn«4l<([ia« firaff/daraa e mempigiig |u tigm/ dnd vor schaden suhmte. Inhalt der Leipziger Landfleischerordnung aus dem Jahre 1587 Esfelaucbsinjbet Sicifeberftin cigeBBanc /ondrebt StirM t eud Qage Oakn / g U bann auf tetnem ntcbt geflattet tocrocujol/basgiasspmnpuecufergutragru/obcrguucttcurfcn/bcpocsXathsrffc. 4. SrigitferfoldleSicttotbcpbarBamd/fonbemauffba plag/bcrdarugcorbneti//fcilgabmm/bspbceXXarbsftrafT. S. AuabfolfatnerdasBngucbausdmDafmnrelfsm/esfcpdcmndaspfinidauffs.pfemntnggerotrbert/Wasbarumtr/Q/ flörtunxbicibm. 6. €sfottcinfiafberausdomBabreinemRcIR6 M'efm« ralfm/es mre bom OM Al ecnein omb 12, Galom fl« (aurftuporbanpire/fonpfolalkcsetprocuifikl/epiiucocmSpedourcbarventocroxn. weiße Strichkodierungen („Zebrastreifen“) mit darunter befindlichen Ziffern. Bei diesem Europäischen Artikel-Num mer-System bilden die ersten beiden Ziffern mit den dazugehörigen Strichen das Länder kennzeichen (40-43 steht für Deutschland). Die nächsten 5 Ziffern codieren den Herstel ler oder Lieferanten, daran schließen sich 5 Produkt- bzw. Verpackungsgrößencodierun gen an, und die Nummer I3 ist die Prüfziffer zur fehlerfreien Datenerfassung an der Kas se. Das Inverkehrbringen von Lebensmitteln mit irreführenden Bezeichnungen, Angaben und Aufmachungen, ist verboten. In diesem Zusammenhang suchte beson ders vor Weihnachten mancher Hobbybäcker vergeblich nach „Kunsthonig“ in den Rega len der Verkaufseinrichtungen. Die Bezeich nung „Honig“ darf für künstlich hergestellten, also nicht aus Blütenstaub gewonnenen Ho nig, nach der EG-Richtlinie zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedsstaaten für Honig micht mehr verwendet werden. Die neue Bezeichnung für „Kunsthonig“ lautet „Invertzuckercreme“. Beim Kauf von Hackfleisch sollte der Käu fer darauf achten, daß er nicht durch zu hohen Fettanteil übervorteilt wird. Laut „Verord nung über Hackfleisch, Schabefleisch und an deres zerkleinertes rohes Fleisch“ vom 10. Mai 1976. „darf zur Herstellung von Hack fleisch (Gehacktes, Gewiegtes, Mett) nur seh nenarmes oder grob entsehntes Skelettmus- kelfleisch ohne jeden Zusatz verwendet wer den, das außer Kälteanwendung keinem Behandlungsverfahren unterworfen wurde. Der Fettgehalt darf bei Rinderhackfleisch nicht mehr als 20 von Hundert (v. H.), bei Schweinehackfleisch nicht mehr als 35 v. H. und bei Mischungen von beiden Produkten nicht mehr als 30 v. H. betragen. Zur Herstel lung von Schabefleisch (Beefsteakhack, Ta tar) darf nur sehnen- und fettgewebearmes (schieres) Skelettmuskelfleisch von Rindern ohne jeden Zusatz verwendet werden. Der Fettgehalt von Schabefleisch darf nicht mehr als 6 v. H. betragen“. Mißtraut der Kunde diesen Fettwerten oder hegt er anderweitige Bedenken an der Qua lität bzw. gesundheitlichen Unbedenklichkeit von Lebensmitteln, so kann er sich bei Fra gen zu Produkten tierischer Herkunft an das Institut für Lebensmittelhygiene, Margarete- Blank-Str.4, und bei Zweifeln an der gesund heitlichen Unbedenklichkeit und Qualität so wohl tierischer als auch pflanzlicher Produk te an das Hygieneinstitut (Lebensmittelüber wachung und Verbraucherschutz), Beetho venstr. 25, wenden. In einem solchen Fall ent stehen dem Käufer als Beschwerdeführer keinerlei Kosten, wenn er die „Beschwerde proben“ den Untersuchungseinrichtungen vorlegt. Bei Hygienewidrigkeiten sollte sich der Käufer in jedem Fall an eine Uniersuchungs einrichtung wenden. Hegt der Kunde berech tigte Zweifel an der Qualität angebotener Pro dukte, so hat er an Ort und Stelle das Recht, a) die Ware gegen Rückerstattung des Kauf preises zurückzugeben (Wandlung), b) eine Minderung des Kaufpreises zu verlangen und c) eine Nachlieferung einer mangelfreien Sa che zu fordern. Für den VERZEHR, worunter der Gesetz geber das Essen, Kauen. Trinken sowie jede sonstige Zufuhr in den Magen versieht - auch das Kauen von Kaugummi ist laut Gesetzge ber Verzehren. obwohl Kaugummi nicht zum Verschlucken bestimmt ist - einen gesunden Magen und guten Appetit! Dr. ANITA SEIFERT
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