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Universitätszeitung
- Bandzählung
- 1991
- Erscheinungsdatum
- 1991
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Z. gr. 2. 459
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1770109730-199100000
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- http://digital.slub-dresden.de/id1770109730-19910000
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- oai:de:slub-dresden:db:id-1770109730-19910000
- Sammlungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen der Universitäten Sachsens (1945-1991)
- Strukturtyp
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- Parlamentsperiode
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- SLUB Dresden
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Zeitschrift
Universitätszeitung
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Band
Band 1991
-
- Ausgabe Nr. 1, 07.01.1991 1
- Ausgabe Nr. 2, 14.01.1991 1
- Ausgabe Nr. 3, 21.01.1991 1
- Ausgabe Nr. 4, 28.01.1991 1
- Ausgabe Nr. 5, 04.02.1991 1
- Ausgabe Nr. 6, 11.02.1991 1
- Ausgabe Nr. 7, 18.02.1991 1
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Bemerkungen zum Projektpapier „Fakultät für Höhere Studien Große Zustimmung - aber 3 Einwände bleiben D er grundsätzlichen Kritik in dem Konzept von Prof. Nowak für eine Fakultät für Höhere Studien (siehe UZ/18, Seite 3) an der ge genwärtigen Entwicklungsrichtung der ■ Hochschulstrukturerneuerung („konservative Modernisierung“) ist vollauf zuzustimmen. Interdisziplina rität wird eher zurückgedrängt. Die fortdauernde Unklarheit über die mi nisterielle Akzeptanz jener Strukturen, die in den einzelnen Bereichen in den letzten anderthalb Jahren erarbeitet wurden, führt tatsächlich zur Aufrich tung von langfristig unüberwindlichen Grenzen zwischen den Fachbereichen. Die extreme Beschneidung der Hoch schulautonomie droht auch hier irre parable Schäden zu hinterlassen. Darüber hinaus wird i. a. die Hoch schulstruktur lange vergangener Zei ten festgeschrieben, anstatt über ihr Genügen für die Ansprüche des näch sten Jahrtausends überhaupt zu disku tieren. Die Strukturpolitik der letzten I nterdisziplinarität und Interna tionalität sind tatsächliche Schlüsselforderungen für eine wirklich auf Attraktivität und Konkurrenzfähigkeit gerichtete Hochschulerneuerung. Allerdings ist nicht ohne weiteres einzusehen, war um die Implantation einer Fakultät für Höhere Studien die optimale Variante für die Einlösung dieses Anspruchs darstellen soll, da alternative Varian ten im Entwurf nicht kritisch diskutiert werden. Die folgenden Hauptkri tikpunkte lassen sich - dies sei vorab betont - vor dem Hintergrund einer grundsätzlichen Zustimmung zum Anliegen des Projektpapiers in drei Einwänden zusammenfassen, die als Beitrag zur Diskussion um die gün stigste Realisierung des Anspruchs zu verstehen sind: 1) Es werden vollständig bisherige Ansätze zu Interdisziplinarität und In ternationalität in Leipzig negiert (die Universität verfügt aber traditionell über ein sehr ausgedehntes Netz inter nationaler Vereinbarungen, deren Wir- Spezialisten bzw. die Einrichtung von Gastlehrstühlen wäre dafür ein not wendiger Weg, der endlich entschlos sen beschritten werden sollte. Anzu streben wäre über diese aktuellen An sätze weit hinausreichend und insofern der Idee der Fakultät für Höhere Stu dien folgend, daß die genannten Zen tren (zu denen weitere treten sollten und werden) als Kernbereiche beson ders förderungswürdiger Interdiszipli narität Zusammenwirken können. Die glückliche Konstellation, daß wir das INTSEM an unserer Univer sität verankert haben, sollte dabei nicht gering geschätzt werden. Da die ge nannten Einrichtungen 1t. Verfas sungsentwurf dem Senat direkt unter stehen, wäre die Koordinationsform im Senat (bzw. der Strukturkommissi on) zu entscheiden. 2) Die Vorstellungen des Projektpa piers gründen ausschließlich auf das innovative Potential der Professoren schaft, dies steht jedoch in Wider spruch zur konstatierten Ausgangsla ge, die diese Professoren an entschei- mssennen • •zu nene etce mreigre 3,4.14 PftK 17 N} quenz, !■ wird nsrhelfen. Mil nahernanmaltlichen Überlegungen solchen Vernetzungen iUber- lrsitäten '■IsUlo- uh. fei 1, tet rroim i f» i • nEgma "‘ngs- eer Lehrkräfte als auch in der Imtg •■■ on von Doktoranden und Habilitandei wäre es die Aufgabe der Fakultät füi Höhere Studien sich europaoffen - offer ■ ■ die ■■ider ünag ■"Zu- :m*Hi ■■fran- • ieore- "ingou- In wird, ilc. Un- iltät für s- und itäreZu- jjhen •j;en, ■ ■icht ::ng" 22 Jahre wird in Einzelfällen korri giert, nicht jedoch grundsätzlich infra ge gestellt. Deutlicher noch, als dies im Projektpapier von Prof. Nowak ange- spröchen wird, ist die drohende Rück kehr zur Ordinarienuniversität, die Tendenz zur Befestigung der Ent scheidungskompetenz von Professo ren bis hin zur Rückkehr zum Einzel leiterprinzip (so im Entwurf des Wis senschaftsministeriums für ein Hoch schulerneuerungsgesetz und in der ge genwärtigen Praxis) als Verstärkung dieser Gefahr anzusehen. Erst aus einer klaren Benennung der Lage sind Auswege abzuleiten. Die vorgeschlagene Fakultät für Höhere Studien wird als solcher Weg angebo ten. Das Konzept gründet unausge sprochen auf den Erfahrungen solcher Einrichtungen wie des Institute for Ad vanced Study in Princeton oder der Maison des Sciences de I’Homme/Ecole des Hautes Etudcs en Sciences Sociales in Paris. In Deutsch land ist dies vor allem aufgenommen worden bei Gründung des Zentrums für Interdisziplinäre Forschung an der Universität Bielefeld. Alle drei Einrichtungen bekannten sich bei ihrer Gründung explizit zur Forderung nach einem höheren Niveau in der Ausbildung künftiger Wissen schaftlergenerationen durch Dokto randen- und Postdoktorandenausbil dung und wurde in diesem Streben durch staatliche Stellen und die scien- tific Community ihres Landes unter stützt. kungen jedoch endlich einer kritischen Überprüfung auf ihre Effizienz har ren). Die Fakulltät für Höhere Studien erscheint als notwendige Neugrün dung auf der „grünen Wiese“, die dann konsequenterweise in der Gründungs phase ausschließlich auswärtigen Wis senschaftlern überlassen bleiben muß. In der aktuellen Lage käme es aber m. E. gerade darauf an, (noch) vorhande ne Ansätze zur interdisziplinären Ar beit an unserer Alma mater selbst zu ermutigen (indem z. B. vorliegende Konzepte nach kritischer Prüfung ent schieden und nicht länger auf die lan ge Bank geschoben werden) und (in welcher Form auch immer) zusam menzuführen. Als Beispiele wären das Interdisziplinäre Institut für Natur- und Umweltschutz, das Zentrum für internationale Wirtschaftsbeziehun gen, das geplante Institut für Dritte- Welt-Studien, das Naturwissenschaft lich-theoretische Zentrum, das Inter disziplinäre Zentrum für vergleichen de Transformationsforschung und an dere zu nennen. Ringvorlesungen und internationale Forschungsverbünde sind hier ebenso Zeichen wie INT- SEM-Veranstaltungen für gegenwärti ge Aktivitäten, die auch bei außeror dentlich kritischer Bewertung der DDR-Wissenschaftsgeschichte nicht einfach übersehen werden können. Tatsächlich ist die Phase der Unsi cherheit für solche Bemühungen mit Vorrang zu beenden, damit sich die ge bremste Internationalität (mandenke an die Unsicherheit bei der Pflege in ternationaler Kontakte, die Schwierig keiten der Mittel vergäbe etc.) entfalten kann. Die Berufung ausländischer dender Stelle mit zu verantworten ha ben. Nun soll hier keineswegs einer ir gendwie gearteten Gegenüberstellung von Professorenschaft und akademi schem Mittelbau das Wort geredet wer den. Es muß allerdings die - nach Er fahrungen an dieser wie an anderen, ausländischen Universitäten - weit größere Bereitschaft jüngerer Wissen schaftler zur Interdisziplinarität ins Spiel gebracht werden. Hier läge der entscheidende Vorteil gegenüber einer wissenschaftlichen Akademie - nor malerweise Ort des Dialogs zwischen den (von Professoren vertretenen) Dis ziplinen, weniger der interdiszi plinären Arbeit. Die Einbeziehungjün- gerer Wissenschaftler in die Konzipie rung und Gestaltung einer Einrichtung wie der vorgeschlagenen scheint umso mehr geboten, als ein umfangreicher Generationswechsel gerade in den hier in Rede stehenden Wissenschaftsdiszi plinen (einer Kulturwissenschaft i. w. S.) für die nächsten 5 Jahre zu erwar ten ist. Die Einrichtung einer Fakultät für Höhere Studien allein (allzuoft überlasteten) auswärtigen oder hiesi gen Professoren zu überlassen, hieße wiederum, die Wissenschaftlergenera tion, die die jetzt zu schaffenden Struk turen über das Jahr 2000 hinaus ertra gen muß, ohne wirkliche Entschei dungsbefugnisse zu übergehen. 3) Die ausschließliche Orientierung auf ein Zentrum für die Doktoranden ausbildung folgt zwar logisch dem Ge danken der Notwendigkeit hoher An forderungen (die nur zu begrüßen sind!) und den eingangs erwähnten Vorbildern, Übersicht aber die negati ven Konsequenzen, die ein solches Konzept etwa in Frankreich neben al len positiven Ergebnissen hervorge bracht hat: das qualitative Zurückblei ben des normalen Universitätsbetrie bes hinter einer davon losgelösten Eli teausbildung. Gegen die Herausbil dung einer wissenschaftlichen Elite ist sicher - dies sei in deutlicher Abgren zung zu früher hierzulande verbreite ten Auffassungen festgehalten - nichts einzuwenden. Sie sollte aber eben nicht zu Lasten der „normalen“ Studi enentwicklung gehen, sondern diese befruchten. D aneben wird mit dem von Prof. Nowak vorgeschla genen Weg zu einer Fa kultät für Höhere Studien das gesamte Bemühen um interdisziplinäre Studiengänge (und hierzu wäre gleichfalls baldmöglichst an unser Universität eine rege Diskus sion in Gang zu bringen) eher noch mehr erschwert, da bornierter Fache goismus in der Lage ist, unliebsame Versuche auf die neue Fakultät abzu schieben. Dieses Argument spricht - dies sei sofort zugestanden - weniger gegen das Projektpapier als gegen die Verschleppungstaktik gegenüber einer wirklichen Strukturdebatte an der Uni versität. Hinzu treten aber weitere praktische Probleme dergestalt, daß etwa aktuell im Aufbau oder in Planung befindliche Einrichtungen für Osteuropa-, La teinamerika- und Dritte-Welt-Studien u. ä. (also die geforderten Spezialisie rungen auf bestimmte Großregionen) parallelisiert würden. interessanterweise ist am ZIF Biele feld das Verhältnis zwischen speziali sierter , interdisziplinärer Forschung und Graduiertenförderung einerseits und „normalem“ Studienbetrieb ande rerseits sehr intensiv bedacht und m. E. günstiger als im vorliegenden Entwurf gelöst. Ein modernes Implantat in einer hin ter den aktuellen Erfordernissen an Lehr- und Forschungsstrukturen zurückgebliebenen Massenuniversität dürfte auf Dauer keine Chance zum Überleben haben, auch wenn sie fi nanziell wie vorgeschlagen weitge hend unabhängig vom Universitäts budget und Landeshaushalt wäre. Die genannten Einwände sind in kei- . ner Weise, um dies noch einmal aus drücklich zu betonen und Mißver ständnissen vorzubeugen, als Ableh nung der Grundintention des Konzepts einer Fakultät für Höhere Studien zu verstehen. Eine solche Einrichtung ist notwendig für eine wirklich inhaltliche Erneuerung von Lehre und Forschung an unserer Universität. Sie wäre eine Sicherung gegen ein Absinken auf das Niveau provinzieller Selbstbeschei dung. Die hier genannten Kritikpunk te zielen auf die Einbeziehung weite rer Gesichtspunkte bei der Erarbeitung der endgültig der Universitätsleitung und dem Staatsministerium vorzustel lenden Konzeption. I nsgesamt scheint mir aber der Weg eines organischen Wachs tums aus den örtlichen Gegeben heiten und Traditionen unserer Universität weitaus günstiger. Alle die, denen Interdisziplinarität und Internationalisierung am Herzen lie gen, sollten ein solches' Projekt den Widrigkeiten der gegenwärtigen Um bruchphase zum Trotz unterstützen und an seiner inhaltlichen Qualifizie rung teilnehmen. Es ist höchste Zeit - auch mit Blick auf die verschiedenenorts nachlassen de Bereitschaft - Freiraum für das Ex perimentieren mit modernen und inno vativen Strukturen zu belassen oder zu fördern, daß die Universitätsleitung ih re abwartende Haltung in dieser Frage aufgibt und alle potenten Interessenten an einem (oder mehreren) Projekten zur Erhöhung von Interdisziplinarität und Internationalität von Lehre und Forschung an einen Tisch bringt, wo bei die Überlegungen von Prof. Nowak als Herausforderung für schnelles und überlegtes Handeln zugrundegelegt werden sollten. Dr. MATTHIAS MIDDELL, Fachbereich Geschichte Z wei Dinge scheinen uns an dem nun endlich vorliegen den Hochschulerneuerungs- gesetz-(HEG)-Entwurf aus dem Hause Meyer grundsätz lich bedenklich. Zum einen die hohe Re gelungsdichte in Verbindung mit der mi- nisterialen Fixiertheit des Großteils der normierten Entscheidungsprozesse. Zum anderen die Orientierung auf eine professoral dominierte Hochschul selbstverwaltung. Das Pikante daran ist, daß sich beides über eine innere Logik durchaus miteinander verknüpft. Wenn Professorinnen, die bisher in ihrer Mas se wohl kaum als Aktivisten der Er neuerung hervorgetreten sind, die Do minanz in den akademischen Gremien zugestanden wird, dann muß sich das Ministerium selbstverständlich als per manentes Korrektiv in den Entschei dungsprozessen installieren, um ggf. Hemmnisse ausschalten zu können. Fragt sich nur, warum der Minister sich nicht eine Menge Arbeit vom Halse hal ten will, indem er erneuerungswider strebende Strukturen die gleichberech tigte Teilnahme von wissenschaftlichen und nichtwissenschaftlichen Mitarbeite rinnen sowie Studierenden an der Hoch schulselbstverwaltung entgegensetzt (analog unserer vom Konzil am 13. Fe bruar verabschiedeten Universitätsver fassung). Aus unserer Sicht müssen wir insbe sondere eine Reihe von vorgeschlagenen Regelungen zu studentischen Rechten erfährt soviel ihren Handlungsrahmen einschränkende Aufmerksamkeit wie die Studierenden. Daraus spricht ganz offenbar ein unmißverständliches Mißtrauen gegenüber den studentischen Fähigkeiten zur Selbstverwaltung. Dies soll wohl der Preis sein für das (während der studentischen Proteste gegen die Ab wicklung gemachte) Zugeständnis der Einführung der Verfaßten Studentinnen schaft (die es in Bayern und Baden- Württemberg nicht gibt). Jedoch haben die detaillierten Ein schränkungen und Sanktionsandrohun gen wenig mit der sächsischen (wie über haupt ostdeutschen) Realität zu tun. Sie scheinen von der Vorstellung einer Geg nerschaft zwischen Studierenden einer seits und allen anderen andererseits aus zugehen. Aus Leipziger Sicht zumindest kann wohl gesagt werden, daß dies nicht ganz angebracht ist. Selbst während der Protestaktionen gegen die Abwicklung etwa war der Kontakt zwischen studen tischen Vertreterinnen und Uni-Leitung (wie auch Staatsminister Meyer) trotz al ler inhaltlicher Differenzen durch Sach lichkeit und Achtung der jeweiligen Lauterkeit geprägt. (Was die Presse — natürlich - nicht immer so widerspie gelte, weil das nicht so schlagzeilen kräftig war.) Ein Beispiel für diese mißtrauensge tragenen Regelungen sind die acht Ab sätze, die Ordnungsverstöße durch Stu dierende definieren und daraus folgende Mißtrauen gegen Studenten? und studentischer Vertretung kritisch hinterfragen. Interessant z. B. ist, daß die vorgese henen Kommissionen auf aller mögli chen Antrag, nicht jedoch auf studenti schen Antrag hin tätig werden sollen. Nun gehört aber zur fachlichen Kompe tenz eines Hochschullehrers/einer Hoch schullehrerin auch die didaktische Be fähigung. Dies ist unbestrittenermaßen auch der Punkt, bei dem allgemein den Studierenden ebenfalls Kompetenz zu gestanden wird. Darüber hinaus aber scheint es in der Übergangszeit auch sinnvoll, einerrelativ unbefangenen, von diversen Abhängigkeiten nicht in jedem Fall allzu stark betroffenen Gruppe wie den Studierenden die Möglichkeit der Antragstelltmg zu geben. Während der ersten Lesung des HEG- Entwurfes im Sächsischen Landtag am 19. April 1991 kam es zu einer Kontro verse zwischen Staatsminister Meyer und dem wissenschaftspolitischen Spre cher der CDU-Fraktion, Dr. Rößler. Die anhaltend unterschiedlichen Positionen laufen auf folgende Alternative hinaus: Entweder antragsinitiierte Überprü fung von Wissenschaftlerinnen aller Be reiche (Prof. Meyer) in einem aufwendi gen bürokratischen Verfahren, das sich aufgrund der einem solchen innewoh nenden Schwerfälligkeit totzulaufen droht; oder generelle „Abwicklung“ der Professorinnen aller Bereiche mit fol gender Neuausschreibung/Neubeset- zung (Dr. Rößler), was die Gefahr in sich birgt, daß aus verschiedenen Gründen kaum ein/e ostdeutsche Wissenschaftle rin eine Chance hat. Etwa vor einem Jahr ist mal von west deutscher Seite eine Idee in die Diskus sion gebracht, jedoch nicht aufgenom men worden, die aus dem Dilemma mög licherweise einen Ausweg zeigen könn te: die Neubesetzung al 1er Lehrstühle un ter Zugrundelegung einer Quotierung - vorgeschlagen wurde damals eine Drit- telung zwischen westdeutschen Wissen schaftlerinnen, etablierten ostdeutschen sowie solchen ostdeutschen Wissen schaftlerinnen, die bisher aus politischen Gründen in ihrer akademischen Karrie re behindert worden waren. Vielleicht ist die Neubesetzung aller Lehrstühle mit einer eingebauten Quo tierung - die natürlich auch anders als o. g. aussehen könnte - ein Weg, um die zu befürchtenden Extreme zu verhindern: daß ei nersei ts letztlich fast alles so bleibt, wie es ist und daß andererseits in Sach sen lauter „westdeutsche“ Hochschulen entstehen. Der durchaus nicht übersehene forma le Aspekt eines solchen Verfahrens müß te in Kauf genommen werden, da für ei ne ausschließlich inhaltliche Vergangen heitsaufarbeitung die gesellschaftlichen Rahmenbedingungen nicht allzu günstig sind. Pauschalisierung, antiprofessorale Ressentiments und das Drängen von zwar formal hinreichend qualifizierten, jedoch nicht unbedingt die Leistungs spitze repräsentierenden Westdeutschen auf den wissenschaftlichen Arbeits markt der FNL überlagern nun einmal in haltliche Bewertungen und Auseinan dersetzungen an unseren Hochschulen. Ins Auge stechend an dem HEG-Ent- wurf aus dem Hause Meyer sind die be eindruckend ausführlichen und scharfen Reglementierungen der Studentinnen schaft. Keine andere Mitgliedergruppe Sanktionen bestimmen (§§ 44, 45). Sie stellen einen Verstoß gegen den Grund satz der Gleichbehandlung dar, da nur für Studentinnen solch harte Regelungen vorgesehen sind. Ein besonderes Bon bon findet sich im § 92 a, Absatz 6, Satz 3: // „An der Beratung und Entscheidung von' Angelegenheiten nehmen sie (die studentischen Vertreterinnen - d. A.) nicht teil, wenn diese ihnen selbst, ihren Ehegatten, ihren Verwandten bis zum dritten oder Verschwägerten bis zum zweiten Grade oder von ihnen kraft Gesetzes oder kraft Vollmacht vertrete nen Personen einen besonderen persön lichen Vorteil oder Nachteil bringen können.“// Dieser Satz unterstellt den Studieren den von vornherein Korrumpierbarkeit und der Studentinnenschaft die Un fähigkeit zur Selbstkontrolle. Entweder es werden alle Mitglieder der Hoch schule in gleicher Weise behandelt. Denn dieser Fall kann für jedes Mitglied der Hochschule aktuell werden und ist gerade jetzt für alte Seilschaften/neue Connections eher charakteristisch als für die neuen Studentinnenvertretungen. Oder aber es wird die verkappte (und in keinem adäquaten Gesetz der westdeut schen Bundesländer enthaltene) Unter stellung gestrichen. Die §§ 92 a und 92 b regeln u. a. die Wahl der studentischen Vertretungsgremien — und enthalten da bei einen Widerspruch: § 92 a (5): „Die Satzung (der Studen tinnenschaft - d. A.) betrifft insbeson dere Bestimmungen über 1. die Wahl grundsätze...“ § 92 b (1): „Der Studen tenrat wird nach den Grundsätzen des Mehrheitswahlrechts gewählt.“ Die zweite Bestimmung sollte gestri chen werden. Es scheint sinnvoll, der Studentinnenschaft selbst zu überlassen, wie sie sich ihr Vertretungsgremium wählen möchte, also ob nach dem Mehr- heits- oder dem Verhältniswahlprinzip. Ersteres entspricht den seit dem 89er Herbst gewachsenen Strukturen im „in Artikel 3 genannten Gebiet“. Es sollte unbedingt möglich (aber eben auch nicht zwingend vorgeschrieben) sein, da es derzeit allgemeine Akzeptanz unter den Studierenden genießt. Letzteres ent spricht den Formen studentischer Inter essenvertretung in den westdeutschen Bundesländern (und dem parlamentari schen System auf anderen Ebenen). Es sollte ebenfalls möglich sein, weil mit der zu erwartenden Entstehung hand lungsfähiger Studentlnnenorganisatio- nen dieses möglicherweise mehr Befür worter finden wird an einzelnen Hoch schulen. Abschließend eine Bemerkung zum Charakter des Gesetzes. Das HEG ist von seinem Ansatz und seiner Notwendig keit her ein Gesetz des Übergangs. Es ist zwangsläufig etwas schnellgestrickt. Folglich kann mit Verabschiedung die ses HEG’s nicht die Diskussion um ein sächsisches Landeshochschulgesetz vorweggenommen sein. Ein socnes muß spätestens drei Jahre nach dem Da tum der deutschen Vereinigung verab schiedet sein. Es sollte ausgeschlossen werden, daß das nun zu verabschieden de Hochschulemeuerungsgesetz in zweieinhalb Jahren durch ein Anpas sungsgesetz zum Landeshochschu g - setz umgewidmet wird. Voraussetzung dafür wäre, daß das HEG eine Bestim mung über seine befristete Geltungsdau er beinhaltet. PEER PASTERNACK Stura-Sprecher
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