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Universitätszeitung
- Bandzählung
- 1990
- Erscheinungsdatum
- 1990
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Z. gr. 2. 459
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1770109730-199000007
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1770109730-19900000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1770109730-19900000
- Sammlungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen der Universitäten Sachsens (1945-1991)
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
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- -
-
Zeitschrift
Universitätszeitung
-
Band
Band 1990
-
- Ausgabe Nr. 1, 12.01.1990 1
- Ausgabe Nr. 2, 19.01.1999 1
- Ausgabe Nr. 3, 26.01.1990 1
- Ausgabe Nr. 4, 05.02.1990 1
- Ausgabe Nr. 5, 12.02.1990 1
- Ausgabe Nr. 6, 19.02.1990 1
- Ausgabe Nr. 7, 26.02.1990 1
- Ausgabe Nr. 8, 05.03.1990 1
- Ausgabe Nr. 9, 12.03.1990 1
- Ausgabe Nr. 10, 19.03.1990 1
- Ausgabe Nr. 11, 26.03.1990 1
- Ausgabe Nr. 12, 02.04.1990 1
- Ausgabe Nr. 13, 09.04.1990 1
- Ausgabe Nr. 14, 23.04.1990 1
- Ausgabe Nr. 15, 30.04.1990 1
- Ausgabe Nr. 16, 07.05.1990 1
- Ausgabe Nr. 17, 14.05.1990 1
- Ausgabe Nr. 18, 21.05.1990 1
- Ausgabe Nr. 19, 28.05.1990 1
- Ausgabe Nr. 20, 05.06.1990 1
- Ausgabe Nr. 21, 11.06.1990 1
- Ausgabe Nr. 22, 18.06.1990 1
- Ausgabe Nr. 23, 25.06.1990 1
- Ausgabe Nr. 24, 02.07.1990 1
- Ausgabe Nr. 25, 09.07.1990 1
- Ausgabe Nr. 26, 16.07.1990 1
- Ausgabe Nr. 27, 23.07.1990 1
- Ausgabe Nr. 28, 17.09.1990 1
- Ausgabe Nr. 29, 25.09.1990 1
- Ausgabe Nr. 30, 01.10.1990 1
- Ausgabe Nr. 31, 08.10.1990 1
- Ausgabe Nr. 32, 15.10.1990 1
- Ausgabe Nr. 33, 22.10.1990 1
- Ausgabe Nr. 34, 29.10.1990 1
- Ausgabe Nr. 35, 05.11.1990 1
- Ausgabe Nr. 36, 12.11.1990 1
- Ausgabe Nr. 37, 19.11.1990 1
- Ausgabe Nr. 38, 26.11.1990 1
- Ausgabe Nr. 39, 03.12.1990 1
- Ausgabe Nr. 40, 10.12.1990 1
- Ausgabe Nr. 41, 17.12.1990 1
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Band 1990
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UZ/13 9. April 1990 AUTONOMIE / DEMOKRATIE 3 Die Koordinierungsgruppe der Senatskommission Autonomie/De- mokratie legt nach differenzierter Tätigkeit in mehreren Arbeits gruppen, in Auswertung einer öffentlichen Beratung und nach Be stätigung in einer abschließenden Sitzung der Senatskommission folgendes Ergebnis (als Vorlage für Rektor/Senat/Konzil) vor: 1. Zur künftigen Verfassung unserer Universität emauz* sz ■' --UE--MS2--Z*XX,2MSET-IT-22V * 22-cm20-2-T-2IaEaaK-TaZT--CEa--IOTE-n-ETIIE--T-----T-T-G--mumom-ITG--Em-mEuEET9 — Die Erneuerung der Leipziger 'Universität erfordert grundlegende Veränderungen in ihrer gesellschaft- tichen, staatlichen und materiell finanziellen Stellung sowie die Her ausbildung eines wesentlich ver besserten demokratischen, - wissen schaftlichen, ökonomischen und juri stischen Fundaments. Zur Entfal tung ihrer Potenz auf der Grund lage garantierter Freiheit von Wis senschaft, Forschung, Lehre und Studium bedarf es der Ausgestal tung der verfassungsmäßigen Ge ben). Es wird für eine Rektoratsver- fassung plädiert, ■(1) weil sie einen höheren Grad der Autonomie ermöglicht (Rektor ist Ordinarius der Universität); (2) weil sie die Rektoratszeit be grenzt und eine Abwählbarkeit zu läßt. Fakultäten sind Organisations einheiten, diese sind gegliedert in In stitute, diese in Lehrstühle. Alle Mit gliedergruppen der Universität (Hochschullehrer, wissenschaftliche währleistung ihrer Stellung und einer weiterentwickelten grundsätz lichen Rechtsstellung der Universi tät. Sie versteht sich als eine Kör perschaft öffentlichen Rechts und zugleich als staatliche Einrichtung, nimmt das (durch künftige Gesetze abzusichernde) Recht der Selbst verwaltung in Anspruch und hat Satzungsrecht. Die Universität gibt sich eine vorläufige Universitäts verfassung, die die entsprechenden universitätsinternen Festlegungen — als Arbeitsgrundlage für notwen dige Veränderungen — trifft und in (spätere) bundes- bzw. landesgesetz liche Regelungen eingehen sollte. — Die Universitätsverfassung ba siert auf derAutonomie der Univer- sität(en), die sich folgerichtig aus der Autonomie der Wissenschaft und Kunst ergibt. Die Autonomie einer jeden Universität ist relativ, weil sie in die Gesellschaft einge bunden ist. Die Relativität der Auto nomie besteht darin, (a) daß das zuständige Bildungs- Mitarbeiter, . Studenten, technische Mitarbeiter) sind in den Entschei dungsgremien der Universität, der Fakultäten und der Institute auf Grund von Wahlen in einem ent sprechenden — von den sachlichen Entscheidungsfeldern abhängigen — Verhältnis vertreten. Die Universi tätsverfassung sollte deutlich zwi schen legislativen Gremien (z. B. Se nat, Fakultätsrat) und exekutiven Gremien (z. B. Rektorat) unterschei den. — Um ihre Autonomie zu verwirk lichen, braucht die Universität (als Rechtssubjekt bzw. juristische Per son) ein solides ökonomisches Fun dament. Die Universität finanziert sich durch Staatshaushalts- und durch Drittmittel. Drittmittel wer den erwirtschaftet oder kommen aus Förderungsprogrammen. Dritt mittel, die in Struktureinheiten er wirtschaftet werden, sollten diesen Struktureinheiten (unter Beachtung zumutbarer Abgaben) auch wieder 2. Zur Struktur und zu den demokratischen Gremien Die Gestaltung der Struktur einer autonomen und demokratischen Uni versität muß die Existenz jeder bis- herigen ’ Struktureinheit und Stelle in Frage stellen dürfen. Erfahrun gen westeuropäischer Universitäten, aber auch skandinavischer Länder sind zu berücksichtigen. Eine nur formale Übernahme vorhandener Modelle aus der Bundesrepublik ist nicht zu befürworten. Grundlage für unseren Vorschlag zur künftigen Struktur und den de mokratischen Gremien der Universi tät sind die erforderliche — Entscheidungskompetenz im Rah men der durch eine Universitätsver fassung gegebenen Autonomie (Selbstverwaltung) zur rationellen Erfüllung der Aufgaben in den uni versitätsspezifischen Hauptprozes sen der Aus- und Weiterbildung Forschung und Wissenschaftsent- entwicklung usw., — Wahrnehmung des Budgetrechtes durch die Universität. Alle Struktur- «Veränderungen haben den Sach verhalt. zu berücksichtigen, daß die Universität und ihre Strukturein heiten vorwiegend über das Budget und selbst beschaffte Drittmittel ge leitet werden muß. — eindeutige Abgrenzung der Ent scheidungsfelder (Fondsbefugnisse, Rechte, und Pflichten), besonders der. vertikalen Abgrenzung zwi schen den Aufgaben und Befugnis sen auf der Ebene der Universitäts leitung und der Dezentralisierung in den wissenschaftlichen Strukturein heiten. Der Autonomieanspruch be ruht primär darauf, daß über inhalt liche Fragen der Wissenschaft die Universitätsangehörigen als kompe tente Träger der wissenschaftlichen Arbeitsprozesse am besten, weil am kundigsten, entscheiden können. Es kann . daher .auch keine uneinge schränkte Einzelleitung des Rektors oder der Direktoren und Abteilungs ¬ leiter geben. Die Entscheidungs hoheit obliegt den gewählten Gre mien, z. B. auf der Ebene der Uni versitätsleitung dem Akademischen Senat mit dem Rektor als primus in- ter pares als höchste Instanz. — notwendige Demokratisierung durch gewählte Beschluß- und Kon trollgremien auf allen Strukturebe nen und wissenschaftlichen Struk tureinheiten. In der nach Grundsätzen der Autonomie und Demokratie geführ ten bzw. selbstverwalteten Universi tät wird von folgender Grundstruk tur des wissenschaftlichen Poten tials ausgegangen: 1. Stufe: Rektor und Senat 2. Stufe: Fakultäten (einschließ lich der zentralen wissenschaftli chen Einrichtungen 1 ) 3. Stufe: Institute und Kliniken 4. Stufe: Lehrstühle Die durch geheime Wahl demokra tisch legitimierten Gremien der Uni versität sind das Konzil, der Senat, der Fakultätsrat und der Instituts rat. Es ist nicht sinnvoll, von einer einheitlichen Quotenregelung für alle zu wählenden Gremien der Uni versität auszugehen. Quotenregelungen wie z. B. für das Konzil (4:3:2:1), für den Senat (3:3:3:1) sollten in Abhängigkeit von Fach- und Sachkompetenzen und von der Interessen läge der ein zelnen Mitarbeitergruppen aus gehandelt und festgelegt werden. Danach würde sich r B. das-Kon zil wie folgt zusammensetzen: 150 Mitglieder, davon 60 HSL, 45 wiss. Mitarbeiter 30 Studenten. 15 nicht wissenschaftliche Mitarbeiter. Die Mitglieder des Konzils werden für 2 Jahre (Studenten für 1 Jahr) ge wählt. Als verfassungsgehendes Or gan ist das Konzil die höchste und entscheidende gesetzgehende Kör perschaft der Universität. ministerium die Universitäten fi nanziert; (b) daß das zuständige Bildungs ministerium die Bestätigung der von den Universitäten vorzuschla genden Berufungen vornimmt; (c) daß der von Universitätsgre- nien gewählte Rektor einer Bestä tigung durch das Bildungsministe rium bedarf (bei Nichtbestätigung ist eine Begründung notwendig). — Durch die Universitätsverfassung . wird bestimmt, ob sich die Univer ¬ sität Leipzig eine Rektorats- oder eine Präsidialverfassung gibt, (die beide ihre Vor- und Nachteile ha- zur zweckgebundenen Verwendung zur Verfügung stehen. Das Budget-Recht hat nur der Rektor; die Institute werden vom Rektorat anteilmäßig am Haushalt der Universität beteiligt. Die Festle gung des Budgets sollte mindestens für eine Dauer von 2 Jahren erfol gen (um administrativen Aufwand zu sparen). Die Höhe der Grundver- sorgung (personell, materiell- technisch und finanziell) darf sic nicht ausschließlich oder einseitig an der Zahl der immatrikulierten Studenten orientieren; das gilt nicht nur für die Universität insgesamt, sondern auch (anteilmäßig) für die Struktureinheiten der Universität. Das Konzil Die Wahl ins Konzil erfolgt über 2 Wege, zum einen durch die Wahl 3 ) der Dekane in den Fakultäts räten und zum anderen durch eine allgemeine, gleiche, geheime und di rekte Wahl von Wissenschaftlern, Studenten, Angestellten und Arbei tern aus den Basiseinheiten ins Kon zil. Dieses Konzil, dessen personelle Zusammensetzung auf diese Weise demokratisch legitimiert ist. tritt als arbeitende, beratende und beschlie ßende Körperschaft — wenigstens zweimal jährlich zusam men. Es berät und entscheidet alle die Universität betreffenden we sentlichen und grundsätzlichen Fra gen. Das Konzil wählt den Senat, den Rektor und die Prorektoren. Es tagt öffentlich. Der Senat Der Senat ist die höchste Instanz der Universität zwischen den Ta gungen des Konzils. Er trifft die Ent scheidungen zur Umsetzung der Festlegungen des Konzils in Fragen der Lehre, Forschung und Weiter bildung und bereitet neue grundsätz liche, die Legislative, wie Exekutive betreffende Beschlüsse des Konzils vor. Zu seinen ständigen Aufgaben zählen u. a. — die Wahrnehmung der Entschei- I dungskompetenz zur Berufung, Emeritierung und Abberufung von Hochschullehrern — Grundsatzentscheidungen zum Immatrikulationsgeschehen, zum nu- merus clausus, zur Einschreibungs- und Prüfungsordnung usw. Es wird vorgeschlagen, daß neben dem Rektor als Vorsitzenden wei tere gewählte Mitglieder aus den ge nannten Mitarbeitergruppen sowie die Prorektoren, Dekane und der Kanzler dem Senat angehören. Das Rektorat Dem Rektorat als dem Leitungs organ der ersten Stufe der Universi tät sollten unter Vorsitz des Rektors 3 Prorektoren (Prorektor für Stu dium und Weiterbildung, Prorektor für Forschung und wissenschaftli chen Nachwuchs und Prorektor für Medizin) und der Kanzler als beam teter Leiter der Universitätsverwal tung angehören. Die Prorektoren bil den keine eigenen Verwaltungsin stanzen. 1 In Anlehnung an die empfohlene Rektoratsverfassung wird der Rek tor vom Konzil als verfassungsge bendes Organ der Universität für 4 Jahre gewählt und von dem zustän digen Minister der Landesregierung bestätigt. Rektor und Prorektoren müssen an der Universität tätige Professoren sein. Die Amtszeit der Prorektoren beträgt 2 Jahre. Die Fakultät Die Fakultät setzt sich aus einer oder mehreren immatrikulierenden Grundeinheiten (Instituten usw.) zu sammen. Einer Fakultät sollten nicht weni ger als 15 ordentliche Professoren angehören. An einer Fakultät wird in der Regel 1 Doktorgrad verlie hen. Der Dr. phil. wird an 2 Fakul täten verliehen (an der Fakultät für Philosophie und Geschichtswissen schaften und an einer der aus der Fakultät für KSE hervorgehenden Sektionen). Fakultäten, die sich aus mehr als • einer Grundeinheit zu sammensetzen, können Teile ihres Aufgabenprofils an Grundeinheiten delegieren; ausgenommen davon sind alle Fragen, die mit der akade mischen Graduierung und der Be rufung von Hochschullehrern Zu sammenhängen. Die Fakultät ist die Heimstatt des wissenschaftlichen Le bens und der wissenschaftlichen Entwicklung des gesamten diszipli nären Bereichs. Zentrale wissenschaftliche Ein richtungen der Universität ordnen sich nach dem Sach- und Fachprin zip bestehenden Fakultäten zu. Zu den Hauptaufgaben, die von den Fakultäten autonom wahrzuneh men sind, gehören: (a) Promotions- und Habilitations recht (b ) Berufung von Hochschulleh rern (c) Inhaltliche Gestaltung und Or ganisation der Aus- und Weiterbil dung (d) Studienberatung, Einschrei bung bzw. Immatrikulation (e) Prüfungsabnahme im Rahmen der Fachrichtungen (f) Entwicklung (Auswahl, Wei terbildung usw.) des wissenschaft lichen Nachwuchses (g) Koordinierung der Forschung (h) Personalwesen (i) Haushaltplanung und Ver wendung im Rahmen des zugewie senen Budgets (j) Internationale wissenschaft liche Zusammenarbeit (k) Finanzierung von Forschungs projekten und Organisation der Drittmittelfinanzierung. Die ersten beiden Aufgaben (a) und (b) dürfen nicht an Grundein heiten der Fakultät (Institute, Sek tionen) übertragen werden, da sie die entscheidenden Kriterien für die Bildung und die. Existenz von Fa kultäten darstellen. Nach Klarheit über das Aufga benprofil der Fakultäten kann über die Zentralisierung bzw. Dezentrali sierung der Aufgaben (c) — (k) ent schieden werden. Dazu gehört auch die Abgrenzung der Aufgaben zu möglichen zentra len, ständigen Universitätskommis sionen, die von den Prorektoren zu leiten sind und als zentrale Studien- kommsision, zentrale Forschungs- kommission und zentrale Haus halts- und Planungskommission Be schlüsse des Senats vorbereiten. Die demokratischen Beschluß- gremien der Fakultät sind die Voll versammlung und der Fakultätsrat, in dem alle Mitarbeitergruppen ver treten sind. Der Fakultätsrat wählt den Dekan und faßt Grundsatzbe schlüsse zur inneren Organisation, zur Tätigkeit der Fakultät und, be stimmt seine Geschäftsordnung. Das Institut Die Fakultäten können Institute bilden. Bildungskriterien sind Fach richtungen des Studiums bzw. mög liche prinzipielle Studiengänge an der Fakultät oder eine Gruppierung nach Fachdisziplinen oder Fachbe reichen bzw. Fachgruppen. Das demokratische Beschluß- und Verwaltungsgremium des Institutes ist der Institutsrat, in dem alle Mit arbeitergruppen vertreten sind. Es wählt den Institutsdirektor, der eine begrenzte Amtszeit haben sollte. Für Klinikdirektoren gelten die glei chen Grundaussagen, dabei sollte die Amtszeit eines Klinikdirektors aber mindestens 4 Jahre betragen. Die Lehrstühle Die wissenschaftlichen Basisein heiten der Universität sind die Lehr stühle. Sie tragen Verantwortung für: — die inhaltliche Ausgestaltung der Lehrveranstaltungen — die Profilierung ihrer Forschung und Entwicklung des wissenschaft lichen' Nachwuchses — die wissenschaftliche Arbeit mit den Studenten — ihre nationale und internationale Anerkennung — ein ausgeglichenes Kapazitäts- und Leistungsverhältnis in Lehre und Forschung und entscheiden nach ■ kollektiver Beratung über alle damit verbun denen Personal-, Sach- und Finanz fragen im Rahmen der ihnen über tragenen Fonds, Kuratorium Es wird im Interesse der Entwick lung und Förderung der Universität empfohlen, ein Kuratorium zu bil den, das die Aufgabe hat, die KMU Leipzig durch geeignete Maßnah men, regionale Einbindung in die Stadt Leipzig, Nutzung von Erfah rungen und Förderung durch Per sönlichkeiten aus Wissenschaft und Wirtschaft in ihrer weiteren Ent wicklung zu unterstützen. Dazu soll ten mindestens sechs, höchstens zehn unabhängige Persönlichkeiten und ein Vertreter der Stadt Leipzig berufen bzw. gewählt werden. Die Mitglieder des Rektorats sollten dabei, nur beratende Stimme haben. Anmerkungen 1) -Zentrale wissenschaftliche Ein richtungen sind die Interdisziplinä ren Zentren, das Herder-Institut, die Universitätsbibliothek u. a. 2) Die Quotenregelung basiert in der Reihenfolge der Ziffern auf fol gende Mitarbeitergruppen: 1. Ziffer = Hochschullehrer (o. und a. o. Prof. u. Hochschuldozen ten) 2. Ziffer = wiss. Mitarbeiter 3. Ziffer = Studenten 4. Ziffer = Arbeiter und Ange stellte 3) Dekane sind über die vorge schlagene Personen-Direktwahl Mit glieder des Konzils (Fortsetzung auf Seite 4) Fotos: UZ-Archiv
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