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Universitätszeitung
- Bandzählung
- 1990
- Erscheinungsdatum
- 1990
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Z. gr. 2. 459
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1770109730-199000007
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1770109730-19900000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1770109730-19900000
- Sammlungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen der Universitäten Sachsens (1945-1991)
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
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- SLUB Dresden
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-
Zeitschrift
Universitätszeitung
-
Band
Band 1990
-
- Ausgabe Nr. 1, 12.01.1990 1
- Ausgabe Nr. 2, 19.01.1999 1
- Ausgabe Nr. 3, 26.01.1990 1
- Ausgabe Nr. 4, 05.02.1990 1
- Ausgabe Nr. 5, 12.02.1990 1
- Ausgabe Nr. 6, 19.02.1990 1
- Ausgabe Nr. 7, 26.02.1990 1
- Ausgabe Nr. 8, 05.03.1990 1
- Ausgabe Nr. 9, 12.03.1990 1
- Ausgabe Nr. 10, 19.03.1990 1
- Ausgabe Nr. 11, 26.03.1990 1
- Ausgabe Nr. 12, 02.04.1990 1
- Ausgabe Nr. 13, 09.04.1990 1
- Ausgabe Nr. 14, 23.04.1990 1
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- Ausgabe Nr. 16, 07.05.1990 1
- Ausgabe Nr. 17, 14.05.1990 1
- Ausgabe Nr. 18, 21.05.1990 1
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- Ausgabe Nr. 25, 09.07.1990 1
- Ausgabe Nr. 26, 16.07.1990 1
- Ausgabe Nr. 27, 23.07.1990 1
- Ausgabe Nr. 28, 17.09.1990 1
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- Ausgabe Nr. 30, 01.10.1990 1
- Ausgabe Nr. 31, 08.10.1990 1
- Ausgabe Nr. 32, 15.10.1990 1
- Ausgabe Nr. 33, 22.10.1990 1
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- Ausgabe Nr. 39, 03.12.1990 1
- Ausgabe Nr. 40, 10.12.1990 1
- Ausgabe Nr. 41, 17.12.1990 1
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Band 1990
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UZ/08 5. März 1990 WISSENSCHAFT / BILDUNG 5 ♦ > Deutschlandpolltik aktuell • Deutschlandpolitik aktuell 0 Deutsch Deutsches aus Sicht des Völkerrechts Wann ist die deutsche Frage entstanden? Die deutsche Frage, wie sie im allgemeinen international be kannt ist, entstand als Folge des zweiten Weltkrieges. Sie erlangte durch die 1949 erfolgte Grün dung beider deutscher Staaten in dem Sinne eine neue Qualität, daß es territorialrechtlich zur Spaltung Deutschlands kam. Weil das Potsdamer Abkommen von der staatlichen Fortexistenz Deütschlands ausging und ein, politisch gesehen, einheitliches und demokratisches Deutschland zum Ziel hatte, entsprach die Gründung der DDR und der BRD nicht diesem Abkommen (eigentlich 14 Einzeldokumente). Es schien so, als hätte sich die in ternationale öffentliche Meinung mit der staatlichen Spaltung Deutschlands abgefunden. Die Weiterentwicklung der deut schen Frage hat jedoch gezeigt, daß sie weiterhin offen ist. Drei Dimensionen der deut schen Frage Hinsichtlich ihrer Entstehung, Entwicklung sowie ihrer mögli chen Lösung weist die deutsche Frage drei Dimensionen auf: a) Eine nationale Dimension. Sie be zieht sich in erster Linie auf die Beziehungen zwischen den bei den deutschen Staaten, auf den Grundlagenvertrag von 1972 und auf die Notwendigkeit, daß die deutsche Nation ihr Selbstbestim mungsrecht uneingeschränkt ver wirklicht. b) Eine international- europäische Dimension. Sie steht hauptsächlich mit den Grenzen in Europa sowie mit der Statio nierung ausländischer Truppen auf deutschem Boden in Ver bindung. c) Eine universelle Di mension. Sie bezieht sich auf die „ Feindstaatenklauseln * der • UNO-Charta (Art. 53 und 107). Ihre Zielstellung: Bei Wieder aufnahme der Aggressionspolitik u. a. durch Deutschland hat die UNO ausnahmsweise das Recht, militärische Zwangsmaßnahmen zu ergreifen. Ist das Potsdamer Abkommen noch aktuell? Das Potsdamer Abkommen ent hält zwei Hauptkategorien von Bestimmungen. Die eine Katego rie bezog sich auf den Besat- ungsmechanismus („occupatio bellica") ■ und zwar eigentlich zeitlich begrenzt. Auch nach der Aufhebung des Besatzungsstatus Anfang/Mitte der 50er Jahre sind gewichtige Überbleibsel im mer noch, d. h. über 40 Jahre nach der bedingungslosen Ka pitulation, vorhanden: „Rechte und Verantwortlichkeiten“ der ehemaligen Hauptmächte der Anti-Hitler-Koalition für ..Deutschland als Ganzes“, in Verbindu-g damit ..Vorbehalts rechte „ Feindstaatenklauseln", .. Mili tärmissionen “, „ Luftkorri ¬ dore“ und ..Zugangswege“. Diese Relikte können nur durch einen Friedensvertrag oder durch eine friedensvertragsähnliche Rege lung beseitigt werden Inzwi schen ist jedoch eine eigenartige Situation entstanden. Sie besteht darin, daß zum einen 1973 beide deutsche Staaten gleichberech tigtes Mitglied der UNO gewor den sind. Hierdurch hat im Grunde die internationale Staa tengemeinschaft eingeschätzt, daß das deutsche Volk fried liebend ist (Art. 4 der Charta). Zum anderen existieren „Rechte und Verantwortlichkeiten“ ande rer Mächte für Deutschland als Ganzes“. Es kann festgestellt werden: Spätestens seit 1973 ent sprechen solche Rechte und Ver antwortlichkeiten nicht dem Völ kerrecht, denn sie schränken das Selbstbestimmungsrecht der deutschen Nation ein. Das Potsdamer Abkommen hat eine weitere Hauptkategorie von Bestimmungen. Sie dienen dazu, eine erneute Bedrohung des Frie dens durch Deutschland zu ver hindern. Diese Bestimmungen sind ohnehin Bestandteil des Völ kerrechts. Sie gelten daher nach wie vor. Welche Voraussetzungen sind erforderlich, um die deutsche Frage zu lösen? Aus Völkerrecht licher Sicht müssen im großen und ganzen folgende Vorausset zungen vorliegen, um die deut sche Frage im Sinne der Herstel lung der staatlichen Einheit Deutschlands zu lösen. 1. Die wichtigste Vorausset zung ist die uneingeschränkte Verwirklichung des Selbstbestim mungsrechtes der deutschen Na tion. Dabei ist das Selbstbestim mungsrecht sowohl ein Grund prinzip des Völkerrechts als auch das höchste kollektive Men schenrecht. Die deutsche Nation hat genauso wie jede andere Na tion Rechtsanspruch darauf, ihr Selbstbestimmungsrecht frei zu verwirklichen. Niemand ist be fugt, ihr dieses Recht zu ver weigern. Zugleich ist aber dar auf hinzuweisen, daß es weitere Grundprinzipien gibt, wie die souveräne Gleichheit der Staaten — sie erfaßt spezielle Rechts normen, wie die territoriale Inte grität und die Unantastbarkeit der Grenzen — und das Gewalt- androhungs- und -anwendungs- verbot. 2. Die uneingeschränkte und vorbehaltlose Anerkennung der Endgültigkeit der Oder-Neiße- Grenze. Hierbei handelt es sich um eine gesamteuropäische An gelegenheit. Es geht um legitime Sicherheitsinteressen nicht nur Polens. Deswegen ist die Herstel lung der staatlichen Einheit Deutschlands ohne die Anerken nung der Endgültigkeit dieser Grenze als westliche Staats grenze Polens kaum vorstellbar. 3. Weitere Fortschritte auf dem Gebiet der europäischen Entspannung, der Vertrauensbil dung und der Abrüstung. 4. Natürlich die Beendigung der „Rechte und Verantwortlich keiten“ der . Vier Mächte über Deutschland. 5. Eine weitere, eigentlich selbstverständliche Vorausset zung, sind das Verbot und die Verfolgung von Neofa schismus, Völker- und Rassen haß und Rassendiskriminierung. Wie kann die deutsche Frage gelöst werden? Hierüber gibt es verschiedene Konzeptionen und sogar ziemlich konkrete Vertragsentwürfe. Al lein im WB Völkerrecht der Karl-Marx-Universität liegen zwei unterschiedliche Vertrags- entwürfe vor. Ferner ist zu beachten, daß die tatsächliche Entwicklung der Dinge sich nicht unbedingt nach den Kon zeptionen der Experten richtet. Die zu beobachtende Entwick lung läuft höchstwahrscheinlich auf einen friedlichen Anschluß der DDR hinaus. Die nach den Wahlen am 18. 3. 1990 vorgese hene Wiederherstellung der Län derstrukturen wird diesen Pro zeß beschleunigen, und man wird dann wohl eher von der ehemaligen DDR sprechen. Den noch seien hier die Grundsätze eines „Staatsvertrages zwischen der DDR und der BRD über die Herstellung der staatlichen Ein heit Deutschlands“ vorgestellt. Der Vertragsentwurf ist bereits im Besitz bestimmter politischer Kräfte. Er geht von dem völker rechtlich Machbaren aus. Von Anfang an ist das anvisierte Ziel klar: Bildung einer Deutschen Föderation. Um dieses Ziel zu er reichen, bedarf es einiger not wendiger Schritte. Hierzu gehö ren zunächst die Bildung einer Wirtschafts- und Währungs union. Der zweite Schritt wäre die Bildung der deutschen Kon föderation (Staatenbund), die sich von den bisherigen histo rischen Fällen etwas unterschei den würde: Übertragung von weitreichenden Kompetenzen an die Konföderationsorgane, in be stimmten Fragen direkte Rechts verbindlichkeit der Entschei dungen dieser Organe für beide deutsche Staaten, Bildung vonge- meinsamen Ministerien und Äm tern. Als Beispiel seien das Gesamt deutsche Ministerium für Ver kehr, Post- und Fernmeldewesen und das Gesamtdeutsche Amt für Kriminalitäts- und Terroris musbekämpfung genannt. Vor al lem die gesamtdeutschen Mini sterien könnten über Fonds ver fügen, die ihnen zu je 50 Prozent von den beiden deutschen Staa ten zu stellen wären. Über die konkrete Verwendung der Fonds würden die Ministerien nach dem sachlichen Kriterium der Dringlichkeit entscheiden. Die Leiter der gesamtdeutschen Mini sterien und Ämter wären gegen über der zu wählenden Gesamt deutschen Versammlung (Bun desversammlung) rechenschafts pflichtig. Im Rahmen der Kon föderation können die erforderli chen Veränderungen herbeige führt werden, um dann auf der Grundlage der deutschen Länder die Deutsche Föderation (Bun desstaat) höchstwahrscheinlich mit der Staatenbezeichnung „Deutsche Föderative Republik“ zu bilden. Die Veränderungen würden vorwiegend die DDR be treffen: Wiedererrichtung der traditionellen Länder, Erarbei tung einer Verfassung und Über prüfung aller Gesetze nach rechtsstaatlichen Grundsätzen, Schaffung eines Verfassungs gerichts usw. Auch ein Volksent scheid in beiden deutschen Staa ten über die Einheit Deutsch lands wird durchgeführt. Nach dem diese und weitere Voraus setzungen geschaffen worden sind, werden gesamtdeutsche Wahlen zur Bildung der Bun desversammlung, der höchsten parlamentarischen Vertretung durchgeführt. Der Weg zur Bil dung der Deutschen Föderation mit allem, was dazu gehört, ist dann frei. Das wird das Ende der •beiden deutschen Staaten DDR und BRD sein. Doz. Dr. Sc. PANOS TERZ. IIS, Leiter des WB Völkerrecht Nach mehrwöchiger Tätigkeit der Arbeitsvermittlungsstelle der KMU befragte UZ den Beauftrag tet! des Rektors Kollegen Man-* fred Brüntrup zu Ergebnissen, Erfahrungen und Problemen. .Worauf konzentriert sich die V ermittlungsstelle ? Zunächst sei gesagt, daß die Entscheidung des Rektors in Übereinstimmung mit einer For derung der Senatskommission „Arbeiter und Angestellte“ zum richtigen Zeitpunkt erfolgte und von den betroffenen Mitarbei tern begrüßt wird. Wir konzen- trieren uns auf die durch Struk turveränderungen, Rationalisie rung und andere Maßnahmen freizusetzenden (bzw. freigesetz- cen) Mitarbeiter, um ihnen eine neue Arbeitsaufgabe an bzw. außerhalb der KMU zu vermit teln. Dabei betrachten wir un sere Aufgaben nicht als einen for malen Verwaltungsakt, sondern verstehen uns als echte Bera tungs- und Lenkungsstelle. Gleichzeitig bemühen wir uns euch, den dringenden Arbeits kräftebedarf der Einrichtungen der KMU durch andere Arbeit suchende bzw. Lenkung der Äm ter für Arbeit zu befriedigen. Wie sind die bisherigen Er gebnisse? Bei uns haben sich bisher etwa 130 Mitarbeiter der KMU und etwa 30 andere Bewerber ge meldet. Das sind jetzt vor allem Mit arbeiter von aufgelösten bzw. aufzulösenden Struktureinheiten bzw. Verwaltungseinrichtungen, die ihre Mitarbeiterzahl ein schränken. Teilweise haben sich auch schon Mitarbeiter aus ge sellschaftswissenschaftlichen Sektionen gemeldet und beraten lassen. Darüber hinaus haben wir auch die ehemaligen haupt amtlichen Mitarbeiter der ver schiedenen gesellschaftlichen Or ganisationen der KMU mit ein bezogen. Bisher konnten wir etwas mehr als der Hälfte dieser Mit arbeiter durch Änderungs- bzw. Überleitungsvertrag in- und außerhalb der KMU eine Arbeits stelle vermitteln, Wir achten dar auf, daß eine Lenkung innerhalb der KMU nur bei echtem nach gewiesenem Bedarf (vorhandene Planstelle und Zustimmung der zuständigen Leitung!) erfolgt. Diese Aufgabe ist sehr kompli ziert und auch widersprüchlich. Wie in der gesamten DDR, so auch an der KMU, werden drin gend Facharbeiter, Betriebs- und Wirtschaftspersonal in gelernten und ungelernten (bzw. anzuler nenden) Berufen in einer großen Anzahl gesucht (einschließlich mittleres medizinisches Personal als Fachschulkader bzw. auch Umschüler!), aber Höch- und Fachschulkader konnten im Rah men ihrer Qualifikation nur in Ausnahmefällen vermittelt wer den, Deshalb haben auch schon einige dieser Mitarbeiter Tätig keiten „unterhalb“ ihrer Qualifi kation aufgenommen. Ich möchte hervorheben, daß es eine gute kooperative Zu sammenarbeit mit den zuständi gen Vertretern der Leiter unse rer Einrichtungen, anderer Be triebe und den Ämtern für Ar beit gibt. Auch die Gewerkschaft ist zur Sicherung der Interessen vertretung unmittelbar in unsere Arbeit einbezogen. Wie wird die Entwicklung der freiwerdenden Mitarbeiter ein geschätzt? Dazu kann zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nichts Konkretes, gesagt werden. Im Prinzip arbei ten alle Struktureinheiten der KMU an ihren neuen Konzep tionen und den damit verbunde nen Rationalisierungsmaßnah men sowie Strukturen. Erst nach deren Entscheidung kann ein ex akter Überblick möglich sein. Wir gehen davon aus, daß die Vermittlungsstelle über einen längeren Zeitraum ihre Auf gaben zu erfüllen hat. Welche Möglichkeiten gibt es zur Umschulung? An der KMU ist besonders der Bereich Medizin hervorzuheben. Es gibt dort konkrete Umschu lungsangebote zur Ausbildung in mittleren medizinischen Berufen und für einige auch als Masseur und Wirtschaftskaufmann. Zur Deckung des Bedarfs besteht für Geeignete und „Willige“ teil weise auch die Möglichkeit, sich zum Koch (Angebot der Zen tralmensa!) zu qualifizieren. Wir haben auch das Angebot anderer Betriebe und Einrichtungen der Stadt aufgegriffen (z. B. Post, Handel, Reichsbahn u. a.). Dort kann man sich bei einer Arbeits aufnahme in diesen Betrieben umschulen bzw. qualifizieren. Es handelt sich dabei aber in der Re gel immer um Facharbeiter bzw. Anlernlinge. Darüber hinaus ist uns be kannt, daß einige Universitäten, Hoch- und Fachschulen sowie an dere Bildungseinrichtungen Um schulungsangebote unterbreiten. Diese werden gegenwärtig an der KMU und auch durch das Bildungsministerium zusam mengestellt, erfaßt und hoffent lich recht bald veröffentlicht. Über Verfahrensfragen gibt es in zwischen eine vom Ministerium für Bildung herausgegebene Re gelung (Verordnung vom 8. 2. 1990). Diese Art der Umschulung wird, da sie nicht mit einer ent sprechenden Stellenvermittlung verbunden ist, bisher noch nicht von den „Arbeitsuchenden“ ange nommen. • Ist der Wechsel mit Einkom mensminderungen verbunden? Ja, das ist in einer Reihe von Fällen vorgekommen und wird immer häufiger der Fall sein. In diesen Fällen wird, entsprechend dem AGB Paragraph 121, für 12 Monate das Überbrückungsgeld (Differenz vom neuen zum alten Nettolohn) vom Betrieb mit dem letzten Arbeitsrechtsverhältnis gezahlt. Wir haben dabei streng darauf zu achten, daß der bishe rige Arbeitsplatz (Arbeitsauf gabe!) durch Rationalisierung oder Strukturveränderung ent fällt. Die Regierung hat die beiden Verordnungen zur Gewährung staatlicher Unterstützung und be trieblicher Ausgleichszahlung während der Zeit der Arbeits vermittlung sowie die Gewäh rung von Vorruhestandsgeld er lassen. Was ist dazu zu sagen? Das sind u. E. zwei wichtige Verordnungen, die von einer Reihe von Betroffenen in An spruch genommen werden wol len. Dazu fehlen uns aber für die Beratung der Mitarbeiter und die Vorbereitung einer Entschei dungsfindung noch die konkre ten Durchführungsbestimmun gen. Bis heute sind solche in der Verordnung aufgenommenen Re gelungen ' „keine zumutbare Tätigkeit oder Umschulung ver mittelt werden kann..nicht konkretisiert. Auch die Regelun gen zum Vorruhestandsgeld läßt Fragen offen, z. B.: Welcher Arzt bzw. ärztliches Gremium stellt die gesundheitliche Nicht eignung fest? Was sind andere von ihnen nicht zu vertretende Gründe? Was bedeutet auch hier zumutbare andere Arbeit? Wir warten dringend auf Klä rung und möchten an dieser Stelle nicht spekulieren. In ein zelnen Fällen wird bereits trotz dem die Entscheidung vorberei tet. Kann es die Kündigung von Mitarbeitern geben? Grundsätzlich gehen wir da von aus und fühlen uns den be troffenen Mitarbeitern verpflich tet, ihnen eine zumutbare andere Arbeit an bzw. außerhalb der KMU zu vermitteln. Über das schwere Problem Hoch- und Fachschulkader habe ich bereits gesprochen. Immer wieder steht vor uns und den Arbeitsuchenden die Frage, was ist eine zumutbare an dere Tätigkeit (Qualifikation, Lohnhöhe und andere soziale Probleme) ? Aber es kann in Kürze (in Fällen, wo eine zu mutbare Arbeit vermittelt, aber nicht angenommen wurde) zu Kündigungen, kommen. (Dabei sind dann immer die Kündi gungsfristen des AGB, der Rah menkollektivvertrag bzw. arbeits vertragliche Sondervereinba rungen zu beachten). Das möchte ich offen und ehrlich sagen. Wer kontrolliert Ihre Arbeit? Der Rektor persönlich. Auch steht uns der Verwaltungsdirek tor der KMU, entsprechend einer Entscheidung des Rektors, zur Klärung wichtiger Fragen und Probleme zur Seite. Wir können ihn jederzeit konsultieren. Dar über hinaus wurde der Senats kommission „Arbeiter und Ange stellte“ das Angebot zur Kon trolle und Berichterstattung von der Universitätsleitung unterbrei tet. UZ wird im Interesse der Be troffenen aber auch der gesam ten Universitätsöffentlichkeit weiter am Ball bleiben. Noch mals der Hinweis: Die Vermitt lungsstelle befindet sich in der Goethestr. 3 bis 5 (Personalabtei lung) und steht den betreffenden und anderen interessierten Mit arbeitern bzw. Bewerbern Mon tag bis Freitag (außer Mittwoch) von 8.00 bis 12.00 Uhr zur Kon sultation offen. Währungsunion? (Aus: „Thüringer Allgemeine/H. Jacek) Kampf gegen Sorgen um Arbeitsplatz das aktuelle interview i
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