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Universitätszeitung
- Bandzählung
- 1990
- Erscheinungsdatum
- 1990
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Z. gr. 2. 459
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1770109730-199000007
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1770109730-19900000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1770109730-19900000
- Sammlungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen der Universitäten Sachsens (1945-1991)
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
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- SLUB Dresden
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-
Zeitschrift
Universitätszeitung
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Band
Band 1990
-
- Ausgabe Nr. 1, 12.01.1990 1
- Ausgabe Nr. 2, 19.01.1999 1
- Ausgabe Nr. 3, 26.01.1990 1
- Ausgabe Nr. 4, 05.02.1990 1
- Ausgabe Nr. 5, 12.02.1990 1
- Ausgabe Nr. 6, 19.02.1990 1
- Ausgabe Nr. 7, 26.02.1990 1
- Ausgabe Nr. 8, 05.03.1990 1
- Ausgabe Nr. 9, 12.03.1990 1
- Ausgabe Nr. 10, 19.03.1990 1
- Ausgabe Nr. 11, 26.03.1990 1
- Ausgabe Nr. 12, 02.04.1990 1
- Ausgabe Nr. 13, 09.04.1990 1
- Ausgabe Nr. 14, 23.04.1990 1
- Ausgabe Nr. 15, 30.04.1990 1
- Ausgabe Nr. 16, 07.05.1990 1
- Ausgabe Nr. 17, 14.05.1990 1
- Ausgabe Nr. 18, 21.05.1990 1
- Ausgabe Nr. 19, 28.05.1990 1
- Ausgabe Nr. 20, 05.06.1990 1
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- Ausgabe Nr. 24, 02.07.1990 1
- Ausgabe Nr. 25, 09.07.1990 1
- Ausgabe Nr. 26, 16.07.1990 1
- Ausgabe Nr. 27, 23.07.1990 1
- Ausgabe Nr. 28, 17.09.1990 1
- Ausgabe Nr. 29, 25.09.1990 1
- Ausgabe Nr. 30, 01.10.1990 1
- Ausgabe Nr. 31, 08.10.1990 1
- Ausgabe Nr. 32, 15.10.1990 1
- Ausgabe Nr. 33, 22.10.1990 1
- Ausgabe Nr. 34, 29.10.1990 1
- Ausgabe Nr. 35, 05.11.1990 1
- Ausgabe Nr. 36, 12.11.1990 1
- Ausgabe Nr. 37, 19.11.1990 1
- Ausgabe Nr. 38, 26.11.1990 1
- Ausgabe Nr. 39, 03.12.1990 1
- Ausgabe Nr. 40, 10.12.1990 1
- Ausgabe Nr. 41, 17.12.1990 1
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M it dem Thema „Recht - Technologiefolgen - Ver antwortlichkeit“ hat die Juristenfakultät auf ihrer Konfe renz vom 22. bis 25. Oktober ein in ternational bedeutsames Erforder nis aufgegriffen und seitens der Ju risten den Versuch unternommen, einen Beitrag zur interdiszi plinären Lösung anzubieten. Das ist wissenschaftlich ein anspruchs volles Vorhaben. Der Konferenz la gen Thesen zugrunde. Professor Dr. Seidel, der Initiator und wissenschaftliche Leiter der Konferenz, wies in seinem Hauptreferat die Richtung der Kon ferenz und darüber hinausgehend die generelle Forschungsrichtung für diese komplexe Thematik. Er ging davon aus, daß wir alle aufge rufen und verpflichtet sind, für un sere gemeinsame Zukunft.zu han deln, die in hohem Maße durch ei ne immer komplizierter werdende Technik und negative Technikfol gen bedroht ist. Das Thema dieser Konferenz ist so brandaktuell und Lösungen in so hohem Maße dringlich, daß keine Zeit verloren werden darf, um zu diesem lebenswichtigen, unmittel bar festzuschreibenden und uner bittlich durchzusetzenden Prinzipi en und Standards sowohl im Be wußtsein der Menschen als auch im Bereich rechtlicher Gestaltung des Handlungsrahmens und der Folgen für verantwortungsbewußtes Han deln zu gelangen. Das Ausmaß der Eingriffe in die Natur nimmt zu, und die materiel len Auswirkungen technischer und technologischer Entscheidungen sprengen nationale Grenzen. Wachstum wird heute in weiten Bereichen häufig zu Lasten der Umwelt erreicht. Neue Produkte und Technologien sind rohstoff- und energieintensiv, sie führen zu beträchtlichen Verunreinigungen. Sie bewirken, daß mit Gefahren umgegangen werden muß und Schäden wahrscheinlich werden, die in Ausmaß, negativer Wirkung und Gefährlichkeit kaum abzu schätzen sind. Die möglichen und Weitreichenden Folgen für Mensch und Natur sind schwerwiegender als je zuvor in der Geschichte der Menschheit. Diese Problemfelder machen die Be.deutung und zugleich auch Dringlichkeit ihrer Lösung sicht bar. Die Bewertung, Begrenzung und der möglichst prospektive Ausschluß negativer Technologie folgen kann nicht ohne Recht ge schehen - denn nur durch Recht ist letztlich zu sichern, daß diejenigen Staaten und Individuen, die heute auf Kosten anderer und zum Scha den unserer aller Zukunft leben, über Ländergrenzen hinweg zu bes serem, humaneren Handeln ge zwungen werden; ja gezwungen werden, da wir keine Zeit mehr ver lieren dürfen, wenn wir uns nicht selbst vergiften, durch u. U. ge fährliche Bakterien gefährden oder gravierend schädigen wollen, und wenn wir nicht über alle Mahnun gen hinweg weiterhin tatenlos Zu sehen wollen, daß die Bedrängnis se dieser Zeit zur irreversiblen Menschheitskatastrophe werden, betonte Professor Seidel. Nicht alles, was Menschen tech nisch oder ökonomisch fertigen, dürfen sie der Natur zumuten - sag te Richard von Weizsäcker anläß lich seiner bemerkenswerten Rede Zur Vereinigung Deutschlands, und er erklärte den Schutz der Natur in ihrer Rechtlosigkeit im Namen der Schöpfungen und der Bewahrung der Nachwelt zu einem der ent scheidenden Staatsziele. Die bisherige klassische Techno logiefolgebewertung war bis heute nicht in der Lage, Lösungen für die globalen und die Zukunftsproble- me zu schaffen - und nur dann, Wenn das Recht, eingebettet in ei ne umfassende, von Humanismus getragene und dem Leben ver pflichtete Werterhaltung wirklich griffig gestaltet wird, können Hu- manität und Fortschritt in Einheit gestaltet werden. Da. müssen der böse Bruder Kain, die Bombe, die angebunden in der Hölle liegt, ge nauso betrachtet werden wie der (PI) Nach erfolgreichem Auftakt im Mai 1990 ist nun die Zweite Leipziger Energie- und Umweltmesse beschlosse ne Sache: Sie wird vom 13. bis 17. Mai 1991 in der sächsischen Wirtschaftsme tropole stattfinden. Grundlage für diese Messe und deren Fortsetzung ist ein Zehn-Jahres-Vertrag, den im August in Leipzig die Veranstaltergemeinschaft un terzeichnete. Mit dieser Messe wird der Startschuß gegeben für das Pilotmodell Umweltpark Leipzig als Dauerausstellung auf dem bisherigen Gelände der agra, die eine Messepark Leipzig Ausstellungs-GmbH gründen will. Damit werden in zweierlei Hinsicht Weichen gestellt. In Abstim mung mit der Leipziger Messe, die bis her ihren Schwerpunkt in der Mehrbran chenmesse im Frühjahr und Herbst hatte, werden nunmehr hier spezialisierte Mes sen mit Fachkongreß für interessierte Fachbesucher und die Öffentlichkeit auf dem Gelände des Messeparks Leipzig ausgerichtet. Mit modernem Manage- ment und Konzepten für alle Neubauten und Hallen-Konsolidierungen sowie dem Bau eines notwendigen Hotels und eines gute Bruder Abel - der friedliche Reaktor - der, wie H. Jonas treffend formuliert, ganz undramatisch fort fährt, sein Gift für künftige Jahr tausende abzulagern. (H. Jonas: Technik, Medizin und Ethik. Zur Praxis des Prinzips Verantwortung, Frankfurt am Main 1985, S 49). Das nationale und internationale Recht hat heute und zukünftig die Funktion, über Gebote und Verbo te, Vorteilsgewährungen und Nach teilszufügungen, Verschuldens- und Haftungsprinzipien, die über Ländergrenzen hinweg wirken und zu einheitlichen Resultatsbewer tungen führen, diesen Gesamtpro zeß der Bevorzugung humaner Technik und des Verbotes antihu maner wirksam zu unterstützen. National und international einheit lich wirkende rechtliche Regelkrei se müssen sichern, daß die Er höhung wirtschaftlicher Effizienz stets am Maßstab der Erhaltung der Substanz gemessen wird. Dazu sind institutioneile Vorsorgeeinrichtun gen ebenso nötig wie wirksame Kontrollinstanzen, und ein konse quent wirkendes rechtliches Sank tionssystem ist ebenso unabdingbar wie Einrichtungen, die über Län dergrenzen hinweg Schuldige zur Verantwortung ziehen. Die heutige Rechtssituation, die die internationale rechtliche Ver antwortlichkeit für Kriegs- und Menschheitsverbrechen fest schreibt, muß auf Verbrechen ge gen Fortschritt, Entwicklung und Umwelt erweitert werden und si chern, daß schuldige Individuen und Kollektive vor nationalen und internationalen Tribunalen zur Ver antwortung gezogen werden. Un abdingbare, für das Leben und die Gesundheit der Menschen unver zichtbare und die Gewährleistung eines angemessenen wirtschaftli chen Wohlstandes notwendige Ri siken müssen benannt, Akteptanz- kriterien klar bestimmt und Re striktionen dahingehend festgelegt werden, daß Mensch und Natur vor unnötigen Gefahren und Schäden bewahrt werden. Die von der Weltkommission für Umwelt und Entwicklung erhobene Forderung, das internationale Recht prononciert dafür einzuset zen, um gerechtfertigte Risiken eindeutig zu umgrenzen, Gefahren potentiale klar abzustecken und un gerechtfertigte Risiken weltweit zu untersagen und zu bestrafen, wird nachdrücklich unterstützt. Dabei ist heute und in Zukunft nicht mehr nur die Bewertung ein zelner technischer Projekte und Entwicklungslinien in Forschung und Technologie gerade auch im Hinblick auf ihre Verantwortlich keit wichtig. Heute geht es um die entscheidenden Verzweigungs punkte für die Entwicklung ganzer technischer Systeme, sowohl in den Industrieländern als auch in den Entwicklungsländern und in einer globalen Perspektive. Die Suche nach neuen Systemen von Technik und Technologie, die den absehba ren ökonomischen, sozialen und ökologischen Anforderungen ent sprechend und auf die zukünftige Technikentwicklung hingelenkt werden muß, ist aus den folgenden Gründen heute und zukünftig un abdingbar: 1. Die Veränderung einzelner Technologien reicht nicht aus, um die gravierenden Technologiefol geprobleme zu lösen. 2. Eine Kopie der vor allem in den entwickelten Industrieländern ver folgten Wege durch die Länder der 3. Welt ist nicht möglich, da dies zum ökologischen Kollaps führen Pilotmodell Umweltpark für Leipzig Konferenz- und Tagungszentrums ver fügt der Messepark Leipzig dann über grundlegende Ausrüstungen für eine er folgreiche Zukunft eines Messebetriebes. Die Region Leipzig sowie die Stadt er halten dadurch zugleich starke Wirt schaftsimpulse. Das Pilotmodell Umweltpark Leipzig erhält in diesem Umfeld ein besonderes Gewicht. Hier sollen Zeichen gesetzt werden, wie solche belasteten Regionen zu sanieren sind. Dazu sind technische, finanzielle und inhaltliche Konzepte not wendig. Für die technischen Lösungen für Umwelt und Energie werden relevan te Beispiele für die osteuropäischen Län der auf dem Umweltschutzpark ausge stellt und betrieben. Es sind Gespräche würde. 3. Die erforderliche grundlegen de Neugestaltung der auf dieser Er de genutzten Technik muß ökono mischen und ökologischen, tech nisch-technologischen und huma nitären, heutigen und künftigen Notwendigkeiten gerecht werden. Die Umwelt kann nicht geschützt werden, wenn Wachstum auf Ko sten der Umwelt betrieben wird, und wenn das Handeln der Men schen im nationalen und interna tionalen Rahmen nach politischen und rechtlichen Rahmenbedingun gen vollzogen wird, die allein wachstumsorientiert sind. Während bestimmte kollektive Un ternehmungen z. T. massenweise Rechtsverletzungen begehen, zu lassen, tolerieren oder direkt an weisen - indem sie z. B. in Hocht echnologiereichen ohne das unab dingbare Höchstmaß an Sorgfalt und Sicherheit agieren - führen ein zelne Menschen rechtswidrige Handlungen aus, indem sie in un verantwortlicher Weise Gefahren für sich und andere bewirken und das Entstehen von z. T. irreversi blen Schäden durch ihr Handeln auslösen. Tschernobyl steht als Beispiel für beides; indes reduziert sich das Grundproblem nicht auf Hochtech nologiebereiche, sondern umfaßt den Umgang des Menschen mit der modernen Technik und Technolo gie ganz allgemein. Auch der enor me Bereich heutiger zur zukünfti ger Erprobung und Nutzung bio technologischer Verfahren und Produkte steht gleichermaßen nur stellvertretend für die enormen Ri siken, die gerade mit diesem Hoch technologiebereich verbunden sind. Da ist mit rechtlichen Verbo ten - allein oder gar vordergründig - überhaupt nicht zu machen, son dern da gilt es, neue Konzepte und neue Formen rechtlicher Einfluß nahme auf das machbare und hu man Vertretbare hin zu entwickeln, die, wie Peter Sander dies in seinen Thesen auch bemerkt, für das Recht eine neue Sozialisationsfunktion und einen Sozialbindungszwang verlangt. Eben weil das so ist, und weil das apokalyptische Potential der Tech nik den Fortbestand der Menschen gattung tatsächlich ernsthaft ge fährden kann, müssen auf neue Fra gen nue Antworten - auch und ge rade im rechtlichen Rahmen gefun den werden. mit führenden Unternehmen aus dem Be reich des Anlagenbaus für Energie und Umwelt aufgenommen worden und ge ben zu großer Hoffnung Anlaß. Die ge samte deutsche Industrie ist aufgefordert, sich an der Entwicklung des Umweltpar kes zu beteiligen. Die inhaltlichen Konzepte zur Lösung der drängenden Fragen in den Bereichen Umwelt und Energie sollen in einem wis senschaftlichen Fachkongreß während der 2. Leipziger Energie- und Umwelt messe aufgearbeitet werden. Themen schwerpunkte bilden: - die rationelle Energieanwendung, - neue Energiequellen, - Luftreinhaltung, - Gewässerreinhaltung, - Entsorgung/Altlasten, - Aufbaustrategien für Stadtwerke - Finanzierungsmodelle der Banken. Hierzu werden jedoch nicht nur die konzeptionellen Lösungen erarbeitet, sondern in besonderen Foren mit Vertre tern der Banken und Beratungsinstitute die notwendigen Handlungskonzepte er arbeitet. Der Philosoph Professor Dr. Hörz, Berlin, behandelt in einem weiteren Einführungsreferat die philosophischen Aspekte von Zu verlässigkeit, Risiko, Entschei dung. Philosophie ersetzt keine ökono mischen Mechanismen, rechtlichen Normen, politischen Entscheidun gen, spezielle wissenschaftlichen Erkenntnisse und technische Lö sungen. Als strategisches Denken orientiert sie auf humane Anforde rungen. Sie ist als Weltanschau- ungstheorie gezwungen, Bewer- tungs- und Akzeptanzprobleme zu untersuchen. Sie befaßt sich mit er kenntnistheoretischen und metho dologischen Problemen. Risiken sind objektiv und sub jektiv bedingte Hemmnisse für ein Handlungsziel (Erfolgsrisiko) oder Bedingungen für ein gefährliches Resultat (Gefahrenrisiko). Das Er- folgsrisiko bestimmte Hörz durch die Differenz von Erfolgsgewißheit und Realisierungswahrscheinlich keit. Das Gefahrensrisiko ergibt sich seiner Meinung nach aus dem möglichen Schaden und der Wahr scheinlichkeit seines Eintretens. Erfolgsrisiken treten vor allem bei der Entwicklung neuer Technik, al so neuer Verfahren und Produkte, auf. Gefahrenrisiken betreffen das Funktionieren technischer Systeme in ihren Auswirkungen auf Natur, Menschen und Gesellschaft ebenso wie die Folgen des Versagens von Systemen. Eine außerordentlich anregende Diskussion eröffnete Professor Bottke, Dekan der Juristischen Fa kultät der Universität Augsburg. Ausgehend von grundlegenden Prinzipien der staatsbürgerlichen Freiheit und eines staatsbürgerli chen Wirtschaftssystems, behan delte er den Begriff Straftaten im Wirtschaftsbereich sowie das ge schützte Rechtsgut dieser Strafta ten; nämlich die freie Leistungs wettbewerbswirtschaft. Der Un rechtsgehalt dieser Straftaten be steht in der allgemeinen Gefähr dung einer leistungs- und wettbe werbsorientierten Marktwirtschaft. Wertvolle empirische Untersu chungsergebnisse belegten die Aussagen von Prof. Bottke und machten zugleich deutlich, wie sehr die kriminologische For schung an den Universitäten det fünf neuen Bundesländer in der Vergangenheit vernachlässigt wur de. Prof. Bottke machte sichtbar, daß mit rechtlichen Mitteln solche Prozesse nur bedingt steuerbar sind. Der Mikrobiologe Professor Dr. Geißler (Zentralinstitut für Mikro biologie der Akademie der Wissen schaften) behandelte Probleme, die die Existenz der Menschheit berühren, nämlich die Möglichkei ten der Herstellung und des Verbots biologischer und chemischer Waf fen. Der Konferenzbeitrag machte deutlich, daß es von der Beseiti gung solcher, die Menschheit in ih rer Gesamtheit gefährdenden Waf fen auch abhängig ist, weitere Auf gaben der Technikentwicklung er folgreich in Angriff nehmen zu können. Im Diskussionsbeitrag von Do zent Dr. Terz (Universität Leipzig) wurde aufgezeigt, daß die länderü bergreifenden Probleme, so z. B. des Umweltschutzes, zwi schenstaatliche und völkerrechtli che Regelungen erfodern. Aus der Verantwortung für das „gemeinsa me Erbe der Menschheit“ leitet sich die Verantwortung von Staaten ab. Bestimmte schwerwiegende Hand lungen können den Charakter von Verbrechen gegen die Menschheit haben. Allerdings, sind bestimmte rechtliche Anforderungen nur mit großen Schwierigkeiten im inner staatlichen Recht durchzusetzen, um wieviel komplizierter ist das im Völkerrecht zu erreichen. Die Konferenz hat sich aus inter disziplinärer Aufgabenstellung der Lösung dringender technischer Probleme aus juristischer Sicht ge stellt und einen gewichtigen Bei trag zu deren Weiterentwicklung geleistet. Dr. JOSEF BISCHOF Sieht man dem Produkt nachher gar nicht mehr an, wie es entstanden ist! Vereinbarung zwischen Rektor a. i. und dem Gesamtpersonalrat der KMU Leipzig zur einheitlichen An wendung und Durchsetzung der rechtlichen Bestimmungen und zur Einhaltung der Rechte des Perso nalrates gemäß Bundespersonal vertretungsgesetz (BPers.VG) bei Kündigungen infolge Rationalisie rungsmaßnahmen und Strukturver änderungen, insbesondere bei Weg fall von Arbeitsaufgaben. Es wird davon ausgegangen, daß der Arbeitnehmer einen Arbeitsver trag mit der Universität hat. Der Ar beitgeber (Universität) verpflichtet sich, alle Möglichkeiten innerhalb der Universität zu prüfen, um Kün digungen zu vermeiden. unvermeidbar, muß vor Ausspruch geprüft werden, ob sie im Einzelfall sozial vertretbar sind. Insbesondere müssen bei der personellen Auswahl folgende Kriterien beachtet werden: - fachliche Qualifikation und Kompetenz - Lebensalter, Familienstand, An zahl der unterhaltsberechtigten Kin der, Betriebszugehörigkeit, beson derer Kündigungsschutz. Weiterhin ist gern. § 17 (1) Kün digungsschutzgesetz der Anzeige pflicht beim Arbeitsamt, wenn meh rere Arbeitnehmer aus einer Struk tur zur Entlassung stehen, nachzu kommen. Darüber hat die Struktu reinrichtung vorher gemäß § 17 (2) den Personalrat schriftlich zu unter Gekündigt - Was sagt das geltende Recht? Vereinbarung des Rektors und des Gesamtpersonalrates über die Verfahrensweise bei Kündigungen 1. Bei Strukturveränderungen, veranlaßt durch Auflagen, Wegfall von Arbeitsaufgaben, Rationalisie rungsmaßnahmen u. ä., ist durch die betreffende Struktureinheit eine Konzeption über die personelle Struktur, gebunden an die Aufga benstellung, (alle Mitarbeiter, einschließlich der leitenden) zu er arbeiten. Diese Konzeption ist dem Personalrat (Hochschulbereich bzw. Bereich Medizin) rechtzeitig und umfassend zwecks Wahrnehmung seiner Mitwirkungsrechte nach § 78 BPers.VG zu übermitteln. 2. Basierend auf der Personal- Konzeption der Struktureinheit, ist ein Sozialplan gemeinsam mit dem Personalrat zu erarbeiten. Sollte die neue Personalstruktur die Freiset zung von Arbeitnehmern zur Folge haben, ist vor Ausspruch einer Kün digung zu prüfen: Gibt es Arbeitnehmer, - die über die Altersgrenze hinaus beschäftigt sind, - für die die Voraussetzungen zur Gewährung des Altersübergangs geldes vorliegen (Arbeitsförde rungsgesetz), - die mit einer geeigneten Um schulung anderweitig eingesetzt werden können, - die bereit wären, in Teilzeitbe schäftigung überzugehen, - die für eine andere Tätigkeit ein gesetzt werden können durch Ab schluß eines Änderungsvertrages? Sind ordentliche Kündigungen richten mit folgenden Angaben: - Zahl der zu Entlassenden - Zahl der in der Regel beschäf tigten Arbeitnehmer -Zeitraum, in dem die Entlassung erfolgen soll - sowie weitere zweckdienliche Auskünfte zu erteilen. Arbeitgeber und Betriebsrat haben insbesondere die Möglichkeiten zu beraten, Entlassungen zu vermeiden oder einzuschränken und ihre Fol gen zu mildern. 3. Kündigungsverfahren Ist eine Kündigung nach Erfüllung der vorstehenden Festlegungen nach Abs. 1 und 2 unvermeidbar, ist wie folgt zu verfahren: 3.1. Die Kündigungsabsicht ist durch den jeweiligen Leiter der Struktureinheit mit detaillierter Be gründung und den Beweisunterlagen für die angegebenen Tatsachen dem Personalamt zuzuleiten. Kündigungsgründe sind nach dem Kündigungsschutzgesetz i. d. F. vom 18. 12. 1989 Abs. 2: a) fristgemäße Kündigung in der Person des Arbeitnehmers begrün det b) fristgemäße Kündigung im Ver halten des Arbeitnehmers begründet c) fristgemäße Kündigung, die durch dringende betriebliche Grün de bedingt ist (z. B. Gründe nach obigem Abs. 1). 3.2. Für die Formulierung der schriftlichen Kündigung und für die Einhaltung der Kündigungsfrist ist das Personalamt zuständig. 3.3. Nach rechtlicher Prüfung durch die Rechtskanzlei ist das Kün digungsschreiben mit sämtlichen Unterlagen an den Personalrat wei terzuleiten und die Einwendungs frist des Personalrates von 10 Ar beitstagen (§ 72 (1) BPers.VG) ab zuwarten. 3.4. Der Personalrat wird inner halb der Frist seine Stellungnahme bzw. Einwände gern. § 79 BPers.VG schriftlich unter Beifügung der über lassenen Unterlagen dem Personal amt übermitteln. 3.5. Die Kündigungsschreiben sind dann durch das Personalamt für wissenschaftliche Mitarbeiter dem Rektor und für das Verwaltungsper sonal dem Kanzler (zur Zeit dem Verwaltungsdirektor) vorzulegen. 3.6. Eine Durchschrift der Kündi gung mit Datum der Aufgabe zur Aushändigung ist der zuständigen Struktureinheit zuzuleiten. Anzeigen Teilzeitjobs geboten Diskothek sucht dringend weib liches Bedienungsapersonal für den Thekenbereich. Voraussetzung: Zuverlässigkeit; Be zahlung 10 DM pro Stunde Bei guter Eignung ist auch Fest anstellung möglich. Interessentinnen melden sich bitte unter Tel. 4 93 21 04. Verkaufspräsentation von VCH-Publikationen Als Anfang einer Reihe von repräsentativen Verlagsausstellungen in der Universität Leipzig findet an der Sektion Chemie vom 11. bis 13. Dezember von 9 bis 16 Uhr im Technikum Analytikum, Linnstr. 3-5, Raum Haupteingang rechts, eine große Ver kaufspräsentation von VCH-Publikationen aus dem Bereich der Naturwissenschaften mit Schwerpunkt Chemie statt. Wir laden alle Interessenten dazu herzlich ein. IHRE VCH-REPRÄSENTANZ LEIPZIG KARL-HEINE-STR. 27 TEL. 4 08 10 11
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