Suche löschen...
Universitätszeitung
- Bandzählung
- 1990
- Erscheinungsdatum
- 1990
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Z. gr. 2. 459
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1770109730-199000007
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1770109730-19900000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1770109730-19900000
- Sammlungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen der Universitäten Sachsens (1945-1991)
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Universitätszeitung
-
Band
Band 1990
-
- Ausgabe Nr. 1, 12.01.1990 1
- Ausgabe Nr. 2, 19.01.1999 1
- Ausgabe Nr. 3, 26.01.1990 1
- Ausgabe Nr. 4, 05.02.1990 1
- Ausgabe Nr. 5, 12.02.1990 1
- Ausgabe Nr. 6, 19.02.1990 1
- Ausgabe Nr. 7, 26.02.1990 1
- Ausgabe Nr. 8, 05.03.1990 1
- Ausgabe Nr. 9, 12.03.1990 1
- Ausgabe Nr. 10, 19.03.1990 1
- Ausgabe Nr. 11, 26.03.1990 1
- Ausgabe Nr. 12, 02.04.1990 1
- Ausgabe Nr. 13, 09.04.1990 1
- Ausgabe Nr. 14, 23.04.1990 1
- Ausgabe Nr. 15, 30.04.1990 1
- Ausgabe Nr. 16, 07.05.1990 1
- Ausgabe Nr. 17, 14.05.1990 1
- Ausgabe Nr. 18, 21.05.1990 1
- Ausgabe Nr. 19, 28.05.1990 1
- Ausgabe Nr. 20, 05.06.1990 1
- Ausgabe Nr. 21, 11.06.1990 1
- Ausgabe Nr. 22, 18.06.1990 1
- Ausgabe Nr. 23, 25.06.1990 1
- Ausgabe Nr. 24, 02.07.1990 1
- Ausgabe Nr. 25, 09.07.1990 1
- Ausgabe Nr. 26, 16.07.1990 1
- Ausgabe Nr. 27, 23.07.1990 1
- Ausgabe Nr. 28, 17.09.1990 1
- Ausgabe Nr. 29, 25.09.1990 1
- Ausgabe Nr. 30, 01.10.1990 1
- Ausgabe Nr. 31, 08.10.1990 1
- Ausgabe Nr. 32, 15.10.1990 1
- Ausgabe Nr. 33, 22.10.1990 1
- Ausgabe Nr. 34, 29.10.1990 1
- Ausgabe Nr. 35, 05.11.1990 1
- Ausgabe Nr. 36, 12.11.1990 1
- Ausgabe Nr. 37, 19.11.1990 1
- Ausgabe Nr. 38, 26.11.1990 1
- Ausgabe Nr. 39, 03.12.1990 1
- Ausgabe Nr. 40, 10.12.1990 1
- Ausgabe Nr. 41, 17.12.1990 1
-
Band
Band 1990
-
- Titel
- Universitätszeitung
- Autor
- Links
- Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
Rektor ehrte Unfallchirurgen (UZ) Für ihre Verdienste auf dem Ge biet der Unfallchirurgie und die langjähri ge erfolgreiche Gestaltung der Koopera tionsbeziehungen mit der Karl-Marx-Uni versität wurden durch den Rektora.i. Prof. Dr. sc. Gerald Leutert folgende Persön lichkeiten geehrt: Prof. Dr. med. Alfred Pannike, Präsident der Deutschen Gesell schaft für Unfallheilkunde und Direktor der Unfallchirurgischen Klinik der Uni versität Frankfurt/Main. Doz. Dr. med. Urs Heim, Präsident der AO-Internatio- nal, Bern, und Primarius Dr. med. Fritz Po- vacz, ehern. Präsident der Österreichi schen Gesellschaft für Unfallheilkunde. Die Auszeichnung erfolgte während des XII. Unfallchirurgenkongresses der ost deutschen Bundesländer mit internationa ler Beteiligung. Übergangsregelung bei Stip-Zahlung Als Übergangsregelung wird für die Monate Januar, Februar und März 1991 der Stipendienbetrag vom De zember als Abschlag auf die nachträg lich zu errechnende BAföG-Leistung von der Stipendiensteile angewiesen, wenn der Studierende bis spätestens 23.11.1990 einen Antrag auf BAföG- Gewährung eingereicht hat. Fachtagung zur Psychiatrie (PI) Die Gesellschaft für Kommunale Psychiatrie führt in der Zeit vom 23. bis 25. November in Leipzig eine Fachtagung mit dem Thema „Ambulante Psychiatrie heute - Chance für eine kommunale psy cho-soziale Versorgung morgen?!“durch. Mit dieser Fachtagung will sich die Ge sellschaft im Sinne ihres formulierten Selbstverständnisses in die Psychiatriepo- ( litik der sich neu bildenden Länderstruk turen einbringen, um eine gemeindenahe psychiatrische Betreuung zu erhalten be ziehungsweise aufzubauen. Impressum Herausgeber: Rektor der KMU Chefredakteur: Helmut Rosan Redaktion/Redaktionsbeiräte: Wissenschaft: Jürgen Siewert (stellvertr. Chefredakteur), Prof. Dr. sc. Günter Katsch, Prof. Dr.- sc. Manfred Neuhaus, Doz. Dr. sc. Karl- Wilhelm Haake, Dr. Roland Mildner Bildung: Prof. Dr. Jürgen Gru- bitzsch, Dr. Catherina Schmidt Gesellschaftliches Leben/Kultur: Dr. Elke Leinhoß (Redakteur), Brit ta Kühne, Henner Kotte, Dr. Manfred Renner Vertrieb/Finanzen: Doris Börner Adresse: Augustusplatz 8/10, PF 920, Leipzig, 0-7010, Tel. 7 19 21 26 Satz und Druck: Leipziger Ver lags- und Druckereigesellschaft mbH 111/18/138. Herausgegeben un ter der Registriernummer L 65 des Rates des Bezirkes Leipzig. Einzelpreis: 15 Pfennig, 34. Jahr gang, erscheint wöchentlich. Die veröffentlichten Texte sind nicht in jedem Fall mit der Meinung des Herausgebers und der Redak tion identisch. Redaktionsschluß: Montag, 12 Uhr. Messeflair im Uni-Hörsaalgebäude zog viele an Ein bißchen Messeflair hatten sie schon, das Foyer und die 1. Etage des Hörsaalgebäudes der KMU in der Zeit vom 6. bis zum 11. November. Eine Buchverkaufsausstellung und die Offerten von etwa 20 medizinisch-technischen Fir men zogen nicht nur die Teilnehmer am XII. Unfallchirurgenkongreß der (Ex-) DDR an. Foto: ZFF (Engel) Ordnungsgemäßer Ab lauf der Wahl wird überwacht Tagung des Wahlausschusses für Gruppen- Urwahlen zum Konzil Am 12. 11. 1990 trat der Wahlausschuß für die Gruppen-Urwahlen zum Konzil der Uni versität zu seiner konstituierenden Sitzung zu sammen. Die Mitglieder des Wahlausschusses sind: für die Gruppe der Hochschullehrer: Prof. Matzen, Bereich Medizin,Orthopädische Kli nik; Prof. Borsdorf, Sektion Chemie; für die Gruppe der wissenschaftlichen Mit arbeiter: Dr. Waurick, Carl-Ludwig-Institut; Dr. Karachouli, Sektion ANW; für die Gruppe der sonstigen Mitarbeiter;, .Frau Altmann, Sektion Chemie; HerrNetzsch, UB; für die Gruppe der Studenten: Herr Wilke, Medizin; Herr Hänisch, Philosophie. Der Wahlausschuß überwacht den ord nungsgemäßen Ablauf der Wahl; so kann er gegen Entscheidungen des Wahlleiters über die Wahlbenachrichtigung, Berufung zum Wahlvorstand und Wahlvorschläge angerufen werden und entscheidet in Zweifelsfragen über Wahlverfahren und Stimmenzählung. Der Wahlausschuß kann mit der Mehrheit sei ner Mitglieder Maßnahmen des Wahlleiters und der Feststellung des endgültigen Wahler gebnisses durch den Wahileiter widersprechen und nach Anhörung des Wahlleiters durch ei ne andere Regelung bzw. Feststellung erset zen. In der nächsten öffentlichen Sitzung des Wahlausschusses am 20.11.1990,10.00 Uhr, im alten Senatssaal wird gemäß § 15-Abs. 4 der vorläufigen Wahlordnung für die Grup pen-Urwahlen zum Konzil und zum Senat der Universität über die Zulassung der einge reichten Wahl vorschläge entschieden. Die Be kanntmachung der Wahl vorschläge erfolgt ab 23. 11. 1990 in den jeweiligen Einrichtungen der Universität. Forschungsstudenten fragen Schnellstmögliche Entscheidung wird erwartet Auch nach wiederholten Anfragen und Eingaben konnten die bestehenden Unklarheiten hinsichtlich der Weiter führung des Forschungsstudiums bis her nicht geklärt werden. Die konkrete sten Vorstellungen zu dieser Problema tik äußerte Herr Möllemann im Rahmen einer FDP-Wahlveranstaltung an der Universität Leipzig am 08. 10. 90, der davon ausging, daß das Forschungs- studium in Form des Graduierten kollegs weitergeführt wird. Die konkrete Umsetzung obliege den Landesregierun gen. Wir erwarten von der Landesregie rung und von den zuständigen Institu tionen der Universität eine schnellst mögliche Entscheidung zum Forschungs studium, verbunden mit der Klärung ins besondere der Fragen zur sozialen Si cherstellung während und nach Been digung des Forschungsstudiums sowie zur Zielstellung und zum Inhalt des Ri gorosums. Diejenigen Doktoranden, die ihr For schungsstudium in den nächsten Mona ten abschließen, sind zeitlich nicht in der Lage, unter den gegebenen Bedingun gen ein Rigorosum zu absolvieren. Des halb sind in diesen Fällen akzeptable Übergangslösungen notwendig. Für eine baldige Antwort auf die ange sprochenen Probleme wären wir sehr dankbar. DIRK GITTER, im Namen der Forschungsstudenten der Agrarwiss. Fakultät Personalia Sektion Chemie Mit Wirkung vom 31. Oktober bzw. 1. November Abberufung als Direktor der Sek tion: Prof. Dr. sc. rer. nat. Gerhard Werner Abberufung als Stellvertreter des Di rektors für Bildung: Prof. Dr. sc. rer. nat. Philipp Thomas Abberufung als Stellvertreter des Di rektors für Forschung: Prof. Dr. sc. rer. nat. Cornelius Weiß Abberufung als Stell Vertreter des Di rektors des Technikum Analytikum: Prof. Dr. sc. rer. nat. Werner Engewald Berufung als Direktor der Sektion: Prof. Dr. sc. rer. nat. Cornelius Weiß Berufung als Stellvertreter des Di rektor der Sektion: Dozent Dr. sc. rer. nat. Horst Wilde Sektion Germanistik und Literaturwissenschaft Mit Wirkung vom 15. November Abberufung Direktor der Sektion: Prof. Dr. sc. Helga Conrad Abberufung stellv. Direktor für For schung: Prof. Dr. sc. Helmut Richter Berufung als geschäftsführender Di rektor der Sektion: Prof. Dr. sc. Helmut Richter Rechtsauskunft (PI) Ab sofort ist über die Leipziger Telefonnummer 3 94 42 76 (Haus der Ge werkschaften, Karl-Liebknecht-Straße) für alle GEW-Mitglieder kostenlos Rechtsschutzauskunft bei Herrn Kuno Hägel erhältlich. Theoriediskussion Der Lehrstuhl Theoretische Grundla gen des Journalismus stellt sich der öf fentlichen Diskussion zum Thema „Theorie des Journalismus - Fragen an die Vergangenheit! Antworten für die Zukunft?“ ' Sie beginnt am Dienstag, dem 20. No vember 1990, 15.00 Uhr im Hochhaus der KMU, 1. Etage, Raum 13. Gegensätze Sehr geehrter Herr OMR Prof. Dr. sc. med. X.! Schon die Anrede bereitet mir Schwierigkeiten, steht doch die Aus führlichkeit der Titel in auffälligem Ge gensatz zur fehlenden Namensnennung. Abgesehen davon, daß ich angewiesen habe, keine anonymen Beiträge zu drucken, muß ich auf den Beitrag von Herm X eingehen, wobei ich die Gründe seiner Anonymität nicht einmal erahnen kann. Grundsätzlich ist richtigzustellen, daß die Mitglieder des Rektoratskol legiums zu keiner Zeit und in keiner öffentlich gemachten Äußerung einen Zweifel an der wissenschaftlichen Be deutung von Karl Marx haben auf kommen lassen. Karl Marx hat seinen Platz in der Philosophie wie Hegel, Kant und Schopenhauer. Daß die Benen nung der Universität Leipzig nach Karl Marx ihr geschadet hat, ist objektiv nachzuweisen. Nach der Namensge bung wurden Marxismus-Leninismus und das sog. Grundlagenstudium überdi mensioniert und Leipzig zu der der marxistischen Philosophie besonders verpflichteten Universität gemacht. Bei keiner Universität der ehemaligen DDR wurde so darauf geachtet, daß der Name der Universität immer genannt wurde. Es war ein Politikum. Und dieses Politikum, lieber Herr X, wollen wir zur demokrati schen Entscheidung stellen. Erwägungen über die Bedeutung von Karl Marx. Eine bereits über 550 Jahre alte Institution neu zu benennen und mit dem Namen eines Fast-Zeitgenossen zu belegen, erscheint mir immer und unter allen Umständen als Willkür, künftig sollte man eine Übereinkunft anstreben, nur Dinge zu „taufen“, die man selbst geschaffen oder bewirkt hat. Die Benennung nach Karl Marx war seinerzeit alles andere als demo kratisch, und auch die heilte manch mal angeführten Kosten scheinen da mals gar keine Rolle gespielt zu ha ben. Willkürentscheidungen sollten rückgängig gemacht werden, auch wenn sich mancher inzwischen daran gewöhnt hat. Daß es gegenwärtig wich tigere Veränderungen vorzunehmen gibt, ist kein Argument dageben - diese Entscheidung behindert keine anderen. Dazu Stellung nehmen sollte je der können. Nur ist bei der Abstim mung auch zu berücksichtigen, daß Außenstehende (auch frühere Studen ten) und nur kurzzeitig an der Univer sität Weilende viel weniger von der Frage betroffen sind als jene, die für Jahrzehnte an unserer Hohen Schule bleiben. Wenn Sie den damaligen Senats beschluß über die Verleihung des Na mens als demokratisch bezeichnen („Leo“, S. 22, „Ich weiß nicht, wie es noch demokratischer hätte laufen sol len“), muß ich - so leid es mir tut - an Ihrem Demokratieverständnis zwei feln. Prof. Dr. G. LEUTERT, Rektor ad interim Ungeeignete Form ■ Sine ira et Studio für unsere Univer sität Leipzig In der Diskussion um den richti gen Namen unserer Alma mater über wiegen offenbar die wortgewaltigen Befürworter des Festhaltens an dem Namen KMU, der dieser Universität für wenig mehr als zwei ihrer 58 Jahrzehnte anhaftet. Wenn ich die Rückbesinnung auf den altehrwürdigen Namen Universität Leipzig für unabdingbar halte, dann in erster Linie ganz unabhängig von Was nun den Namenspatron selbst betrifft: Karl Marx hatte herzlich we nig mit unserer Universität zu tun - viel weniger als mancher andere, der ebenfalls als Taufpate hätte herhalten können. Natürlich ist schließlich auch seine Bedeutung nicht gänzlich von der Wahl des Namens zu trennen. Für die seinerzeitige Umbenennung war er als Begründer der Ideologie des Sozialismus und Kommunismus maßgebend. Diese Konzepte sind aber bisher in jeder Form gescheitert, in der sie zu realisieren versucht wurden! folglich muß ja wohl auch die Grund idee Illusionäres aufweisen, und es kann nicht alles auf Fehler der Verwirk lichung geschoben werden. Daß der Philosoph Karl Marx als ein Großer der Philosophiegeschichte behalten wird, sei unbestritten. In geeigneter Form wird dem auch Rechnung getra gen werden - die Beibehaltung des aufoktroyierten Namens Karl Marx für die Universität Leipzig ist keine geeignete Form. Prof. Dr. sc. nat. R. K. MÜLLER, Leiter des PGS Toxikologie Institut für Gerichtliche Medizin Anzeige Teilzeitjobs geboten ! Diskothek sucht dringend weibli ches Bedienungspersonal für den Thekenbereich. Voraussetzung: Zuverlässigkeit Bezahlung: 10 DM pro Stunde Bei guter Eignung ist auch Fest anstellung möglich. Interessenten melden sich bitte unter Tel. 4 93 21 04. Ab Januar 1991 können Studenten indivi duelle Ausbildungsförderung nach dem Bun- desausbildungsförderungsgesetz (1) - B AföG - beantragen, wenn ihnen die „für Lebensun terhalt und Ausbildung erforderlichen Mittel“ anderweitig nicht zur Verfügung stehen. Sti pendien für alle Direktstudenten werden letzt malig im Dezember gezahlt. Die 12. BAföG-Novelle trat am I. Juli 1990 in Kraft und zielt auf eine stärkere Bin dung der Förderung an die wirtschaftl iche Lei stungskraft der Familie des Studierenden mit folgenden Regelungen: - Festlegung günstiger Bedarfssätze für die neuen Bundesländer und differenzierte Zu schläge für Wohnungsmiete sowie private Krankenversicherung. - B AföG-Zahlung zu 50 % als Zuschuß und zu 50 % als zinsloses Darlehen mit günstigen Rückzahlungsbedingungen entsprechend der späteren wirtschaftlichen Möglichkeiten bzw. leistungsabhängigem Teilerlaß der Rückzah lung. - Einführung einer Studienabschlußfinan zierung für Studierende, die aus objektiven Gründen die Förderungsdauer überschritten haben. - Einführung eines Zeitbonus bis zu ein einhalb Jahren für die Dauer der Förderung, die Studentinnen in Anspruch nehmen kön nen, wenn sie während des Studiums ein Kind bis zu 5 Jahren zu versorgen haben. - Günstigere Bedingungen für die Förde rung und die Rückzahlung der Darlehen für behinderte Studenten. Die wichtigsten Inhalte der BAföG-Lei- stungen kurz zusammengefaßt: Anspruch auf BAföG-Zahlungen haben alle Deutschen im Sinne des Grund gesetzes und Ausländer unter bestimmten Vor aussetzungen. Bei Studienbeginn darf das 30. Lebensjahr in der Regel nicht überschritten sein. Die Studienleistungen müssen erwarten lassen, daß das angestrebte Ausbildungsziel erreicht wird. Die Förderung beginnt frühestens mit dem ersten Monat des Stu diums bzw. ab Antragsmonat. BAföG-Lei- stungen werden nicht rückwirkend gewährt. Es ist auf rechtzeitige Antragstellung zu ach ten. BAföG wird prinzipell für ein Jahr be willigt. Der Folgeantrag sollte also recht zeitig wieder gestellt werden. Während der Unterbrechung des Studiums oder während der Beurlaubung setzen BAföG-Zahlungen aus. Die Höhe der BAföG-Zahlungen errechnet sich aus dem gesetzlich festge legten Bedarfssatz und dem anzurechnenden Einkommen/Vermögen des Studierenden, sei nes Ehegatten und seiner Eltern. Derzeitiger monatlicher Höchstbedarf 520 DM für Studierende, die bei den Eltern wohnen. 550 DM für Studierende, die nicht bei den Eltern wohnen, bis 75 DM zusätzlich für Wohnungsmiete, die 210 DM übersteigt, 65 DM Krankenkassenzuschuß bei selbst versicherten Studierenden. Anzurechnendes Einkommen des Studierenden, seines Ehegatten und seiner Eltern wird nach Abzug der Steuern und Aufwendungen für die soziale Siche rung auf den Bedarf in der genannten Rei henfolge angerechnet, soweit es die ge setzlichen Freibeträge übersteigt. Diese Freibeträge betragen monatlich - vom Einkommen der Eltern 1750 DM, - vom Einkommen des alleinstehenden El ternteils oder des Ehegatten 1210 DM, - vom Einkommen des Antragstellers 295 DM. Weitere differenzierte Freibeträge werden für zu versorgende Familienangehörige ge währt. Einkommen und Vermögen der Eltern wer den auf diese Bedarfssätze nicht angerechnet, wenn der Studierende - bei Beginn des Ausbildungsabschnittes das 30. Lebensjahres vollendet hat. - bei Beginn des Ausbildungsabschnittes nach Vollendung des 18. Lebensjahres 5 Jah re erwerbstätig war, - bei Beginn des Ausbildungsabschnit- tes nach Abschluß einer vorhergehenden, zumindest dreijährigen berufsqualifizie- Senden Ausbildung, drei Jahre oder im Falle einer kürzeren Ausbildung länger erwerb stätig war. Als Eignungsnachweis für ununterbrochene Weiterzahlung der BAföG-Leistungen muß nach Beginn des 4. Semesters eine Bescheinigung der Hochschu le vorlegt werden, daß die bis zum Ende des 4. Semesters geforderten Leistungsnachwei se erreicht werden. Die Förderungshöchstdauer ist in einer gesonderten Förderungs höchstdauerverordnung festgelegt. Als Übergangsregelung werden zunächst die in den neuen Bundesländern geltenden Re gelstudienzeiten herangezogen. Eine Über schreitung der Förderungshöchstdauer ist unter bestimmten Voraussetzungen unter Vorlage entsprechender Begründungen mög lich, z. B. infolge - einer Behinderung, - einer Krankheit oder Schwangerschaft, - der Ableistung des Grundwehr- oder Zi vildienstes, - einer Mitwirkung in gesetzlich vorgese henen Selbstverwaltungsorganen, - des erstmaligen Nichtbestehens der Ab schlußprüfung, - der Pflege und Erziehung eines Kindes bis zu 5 Jahren. Ausbildungsförderung wird auch ge- , leistet, solange der Studierende infolge Er krankung oder Schwangerschaft gehindert ist, die Ausbildung durchzuführen, je doch nicht über das Ende des dritten Kalen dermonats hinaus. Bei Fachrichtungswechsel endet die Ausbildungsförderung, es sei denn, es liegt ein wichtiger ausbildungs bezogener Grund für den Wechsel vor. Eine frühzeitige Beratung beim Amt für Ausbildungsförderung vor Vollzug des Fachrichtungswechsels ist immer zweck mäßig. Während des Auslandsteilstudiums können BAföG-Leistungen gewährt wer den, wenn ■- es dem Ausbildungsstand förderlich ist und zumindest teilweise auf die vorgeschrie benen Ausbildungszeiten angerechnet werden kann, - die Ausbildung im Geltungsbereich die ses Gesetzes nicht durchgeführt werden kann oder - die Ausbildung im Ausland vor dem 1. Oktober 1990 begonnen und für den Monat Dezember 1990 nach dem Stipen- dienrecht der ehemaligen DDR gefördert wurde und ausreichende Sprachkenntnisse vorhanden sind. Studierende, die im Verlaufe des Stu dienjahres 1990/91 ein Auslandsteil studium aufnehmen, erhalten Anträge im zu bildenden Amt für Ausbildungsförde rung. Nach BAföG sind diese Anträge etwa ein halbes Jahr vor Aufnahme des Auslandsteilstudiums einzureichen. Für die Übergangszeit sollten Auskünfte im Amt für Ausbildungsförderung eingeholt wer den. Darlehnsbestimmungen - Das Darlehen ist zinsfrei! - Die Tilgungsdauer beträgt maximal 20 Jahre. - Tilgungsraten ab 200 DM monatlich. Ein Darlehen von z. B. 24 000 DM ist in 10 Jahren zurück gezahlt. Die erste Rate ist 5 Jahre nach dem Ende der Förderungshöchstdauer zu ent richten. - Zahlungsaufschub wird'auf Antrag ge währt, wenn das monatliche Nettoeinkommen 1210 DM nicht übersteigt. BAföG-Leistungen zahlen die Ämter für Ausbildungsförderung beim Studentenwerk aufs Girokonto des Studieren den. Für Studenten der Universität Leipzig werden die Anträge auf BAföG-Zah lungen zunächst noch über die Studien abteilungen ausgegeben, über das An tragsverfahren wird durch Aushänge infor miert. Stipendien werden neben BAföG-Zahlungen von Begabtenförderungswerken der Kirche und Parteien sowie Stiftungen der Wirt schaft, der Kommunen und von Privatper sonen für ausgewählte wenige Studenten ge währt. Eine Übersicht über Stiftungen ist in UZ 31/90 vom 8. 10. 1990 nachzulesen. Persönliche Beratungen über das kom plizierte Förderungssystem und Darlehns- möglichkeiten sind z. Z. im begrenzten Um fang im Direktorat Studienangelegen heiten und nach Gründung des Studentenwer kes Leipzig im Amt für Ausbildungsförde rung möglich. B. WITTICH, ABTEILUNGSLEITER Anmerkung: ((1) Bundesgesetz über individuelle För derung der Ausbildung (Bundesausbildungs; förderungsgesetz-BaföG) vom 26. 8. 1971 (BGBL 1, S. 1409) in der Fassung der Be kanntmachung vom 6. 6. 1983 (BGBL 1, S. 645, ber. S. 1680), zuletzt geändert durch An lage 1 Kapitel XVI des Einigungsvertrages. UZ-Service für alle Studentinnen: BAföG-Start 1991 Alles, was man (zunächst!) darüber wissen muß
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)