Suche löschen...
Universitätszeitung
- Bandzählung
- 1990
- Erscheinungsdatum
- 1990
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Z. gr. 2. 459
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1770109730-199000007
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1770109730-19900000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1770109730-19900000
- Sammlungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen der Universitäten Sachsens (1945-1991)
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Universitätszeitung
-
Band
Band 1990
-
- Ausgabe Nr. 1, 12.01.1990 1
- Ausgabe Nr. 2, 19.01.1999 1
- Ausgabe Nr. 3, 26.01.1990 1
- Ausgabe Nr. 4, 05.02.1990 1
- Ausgabe Nr. 5, 12.02.1990 1
- Ausgabe Nr. 6, 19.02.1990 1
- Ausgabe Nr. 7, 26.02.1990 1
- Ausgabe Nr. 8, 05.03.1990 1
- Ausgabe Nr. 9, 12.03.1990 1
- Ausgabe Nr. 10, 19.03.1990 1
- Ausgabe Nr. 11, 26.03.1990 1
- Ausgabe Nr. 12, 02.04.1990 1
- Ausgabe Nr. 13, 09.04.1990 1
- Ausgabe Nr. 14, 23.04.1990 1
- Ausgabe Nr. 15, 30.04.1990 1
- Ausgabe Nr. 16, 07.05.1990 1
- Ausgabe Nr. 17, 14.05.1990 1
- Ausgabe Nr. 18, 21.05.1990 1
- Ausgabe Nr. 19, 28.05.1990 1
- Ausgabe Nr. 20, 05.06.1990 1
- Ausgabe Nr. 21, 11.06.1990 1
- Ausgabe Nr. 22, 18.06.1990 1
- Ausgabe Nr. 23, 25.06.1990 1
- Ausgabe Nr. 24, 02.07.1990 1
- Ausgabe Nr. 25, 09.07.1990 1
- Ausgabe Nr. 26, 16.07.1990 1
- Ausgabe Nr. 27, 23.07.1990 1
- Ausgabe Nr. 28, 17.09.1990 1
- Ausgabe Nr. 29, 25.09.1990 1
- Ausgabe Nr. 30, 01.10.1990 1
- Ausgabe Nr. 31, 08.10.1990 1
- Ausgabe Nr. 32, 15.10.1990 1
- Ausgabe Nr. 33, 22.10.1990 1
- Ausgabe Nr. 34, 29.10.1990 1
- Ausgabe Nr. 35, 05.11.1990 1
- Ausgabe Nr. 36, 12.11.1990 1
- Ausgabe Nr. 37, 19.11.1990 1
- Ausgabe Nr. 38, 26.11.1990 1
- Ausgabe Nr. 39, 03.12.1990 1
- Ausgabe Nr. 40, 10.12.1990 1
- Ausgabe Nr. 41, 17.12.1990 1
-
Band
Band 1990
-
- Titel
- Universitätszeitung
- Autor
- Links
- Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
Liebe Leser! In UZ/27 meldeten wir den Eingang eines ganzen „Pake tes“ von Entwürfen des Mini steriums für Bildung und Wis senschaft zur Neugestaltung des Studiums und zur weite ren Demokratisierung im Hochschulwesen der DDR. In unserer Sonderausgabe vom 13. 8. 1990 veröffentlichten wir zahlreiche Standpunkte und Meinungen zu diesen Do kumenten. Wir verwiesen auch darauf, daß wir auf grund der vielen eingegange nen Stellungnahmen — für die wir uns hiermit nochmals herzlich bedanken — die Ver öffentlichung in dieser Aus gabe (Seiten 3/4) fortsetzen und durch aktuelle Zuschrif ten zu ähnlichen Problemstel lungen ergänzen. (Achtung: Die Sonderaus gabe wurde nicht über den Postweg vertrieben; einzelne Exemplare sind in der Redak tion noch erhältlich.) BILDUNG Hwsannags geeawag#p %% ? ,6832, % %,,2, D ie vorgelegten sieben Ent- wurfspapiere wurden von den anwesenden WB- Angehörigen diskutiert. Auf die ser Grundlage haben Sektionsrat und Sektionsleitung am 7. 8. 1990 auf einer gemeinsamen Sit zung die Stellungnahme der Sek tion beraten und verabschiedet, aus der hier die Präambel und die Meinung zu den von den Kol legen am stärksten diskutierten Paragraphen auszugsweise wie dergegeben werden. • Die Sektion stellt sich einhellig hinter die Bestrebungen zur demokratischen Erneuerung des Hochschulwesens. Es ist äußerst tern die Möglichkeit zur Wahr nehmung ihrer demokratischen Mitbestimmungsrechte nimmt. Am stärksten wurden die Ent würfe der „Rahmen Verordnung über Aufgaben, Rechtsstellung, Organisation und Leitung der Hochschulen“ und der „Verord nung über wissenschaftliche und künstlerische Assistenten, Ober assistenten und Mitarbeiter“ dis kutiert. 1. Bei der Diskussion zum er sten Entwurf einer Verfassung der KMU wenden sich die Ange stellten und der wissenschaftli che Mittelbau mit ihren Hoch Sektion Theoretische und Angewandte Sprachwissenschaft Marx und Engels-Grund für Verdammnis? Die Diskussionen um die De mokratisierung der Universitäten halten an. Zu Recht! MARX und ENGELS — Grund für Verdammnis? MARX und ENGELS sind Teil der europäischen Geistesgeschichte, namentlich auch der westeuropä ischen. Sie haben sich viele viele Ge danken gemacht über die Gestal tung der menschlichen Gesellschaft, über die Fortentwicklung der Menschheit. Sie taten das wie an dere Denker auch. MARX UND EN GELS waren kritische, auch satiri sche Geister. Ihre Werke zu lesen, kann Freude bereiten. Ihre Briefe geben einen lebendigen Querschnitt durch Jahrzehnte von Denken in Europa. MARX und ENGELS zitie ren, wo es angebracht war und ist, kann kein Fehler sein. Ein Werk wie „Die Lage der arbeitenden Klas sen“ ist eine jener erschütternden Studien über Lebensverhältnisse zahlreicher Menschen, die nie ver gessen werden sollten. Es reiht sich jenen kritischen Schriften an, wie sie VIRCHOW mit seinen epidemo logischen Studien über Oberschle sien und den Spessart lieferte und an denen die Politiker in den deut schen Parlamenten nicht vorbeige hen konnten. Daß man beim Stu dium von MARX und ENGELS nicht stehenbleiben durfte, sondern auch SARTRE, LUKACS usw. lesen mußte, versteht sich fast von selbst. Der berechtigte Haß richtet sich abe- ocoen jene, die sich anmaßten, mit Hilfe von MARX und ENGELS Herrschaftsstrukturen aufzubauen, und zwar teilweise noch illegale, weil sie keineswegs wirklich in Lei tungsfunktionen saßen. Dennoch ha ben sie immer und immer wieder versucht, rational und kritisch denkende Kollegen ins Abseits zu stellen und sich selbst zum Maß der Dinge zu erheben, indem man nie wußte, an wen und wohin even tuelle Äußerungen gerichtet wur den. Sie haben sich in aller Öffent lichkeit, ohne schamrot zu werden, als Menschen bezeichnet, die allein ideologisch auf der Höhe wären und das Werk von MARX und ENGELS verstanden hätten. Dabei wurden nun keineswegs etwa die Abschlußnoten in den Prü fungen für „Marxismus-Leninis mus“ verglichen. Ja, ihr dümmli ches Gerede zeigte, daß sie offenbar MARX und ENGELS gar nicht so richtig kannten. Sonst hätten sie sich kaum als lächerliche Kreuzun gen zwischen Hofschranzen und Gouvernanten gebärden können. Selbst die für 75 Pfennige verkaufte Schrift, von ENGELS nie zum Druck i freigegeben, über den „Anteil der Arbeit an der Mensch werdung des Affen" können sie kaum gelesen haben. Denn sonst hät ten sie nicht abwertend tuscheln können, wenn jemand über Umwelt probleme sich sorgenvoll äußerte. ENGELS hat sich in den letzten Ab schnitten der Arbeit über den Anteil der Arbeit bei der Mensch werdung des Affen ebenfalls sehr sorgenvoll über die Umweltproble matik geäußert und ganz klar zum Ausdruck gebracht, daß Kurzzeit- Strategien die Menschheit gefähr den. Ebenso haben sich MARX und ENGELS für eine sinnvolle Freizeit gestaltung ausgesprochen, gegen den Kirchturmhorizont so vieler geäußert und vieles andere mehr. Das, was die Kreuzungen von poli tischen Hofschranzen und Gouver nanten wirklich wollten, war genau das Gegenteil. Nur sie wollten nach den westli chen Ländern reisen. Dafür war nicht die Kenntnis der Werke von MARX und ENGELS entscheidend, sondern die gute Beziehung zu di versen Behörden. Oder wie wäre sonst so manche, nicht jede Reise, zustandegekommen ? Der Verdacht, daß jemand heim lich SOLSHENIZYN’s „Archipel Gu lag“ gelesen habe oder bewußt zu ir gendetwas keine Stellung bezog, reichte oft aus, um demjenigen „Pro gressivität“ abzusprechen und Rei sen auch. Wer nicht souverän und auch hu morvoll und vielleicht leger sein kann, der ist wohl kaum ein großer Geist. Die Humorlosigkeit vieler die ser selbst ernannten Muster- Marxisten war wohl erschreckend. Viele suchten mit diesen Leuten jeden Kontakt zu meiden. Sie gin gen bewußt zu einer anderen Zeit zum Essen als die Politschranzen. Daß ihnen nunmehr anders begeg net wird, als vor einem Jahr, das ist wohl kein Wunder. Und daß es Er schrecken auslöst, wenn diese Leute weiterhin etwas dirigieren wollen öder gar auf Berufungslisten stehen. muß wohl Verständnis erwecken. Wer jahrelang spöttische, aber be rechtigte Bemerkungen über „rote Miezen“, „150-Prozentige“, „Über kandidelte“ usw. nur hinter vor gehaltener Hand und im ganz ver trauten Kreise wagen durfte, der wird wohl nicht heute Hurra schreien, wenn das weiterhin so sein soll. Diesen Schranzen und Gouver nanten kann man wirklich nur ta ten daß sie freiwillig ins dritte Glied zurücktreten und das auch im Namen von MARX und ENGELS. Für fortlaufende Selbstdarstellun gen und zeitraubende Berichte sollte die Zeit der anderen zu schade sein. So wie einst, kann es wohl nicht mehr sein, daß die Sit zungen zum sozialistischen Wettbe werb zu wochenlangen Mammutver anstaltungen wurden, bloß um sich fortlaufend zu profilieren auf Kosten anderer. Jedes System hat seine lächerli chen Figuren. Man spricht von päpstlicher als der Papst, nationalso zialistischer als HITLER usw. Einst verdammten sie am liebsten jeden zur ewigen Höllenstrafe, der Zwei fel an der heiligen Dreieinigkeit äußerte. Darin hatten sie fortlaufend zu schauen, wie hoch und ob einer den Arm reckt. Dann wurde nur geachtet, wie weit der persönliche Stil des einzelnen dem Leitartikel des. Neuen Deutschland entsprach. Nunmehr haben sie eine Wende voll zogen. die wiederum erschreckt. Sich auf Obere zu berufen, ist Schwindel. Sie taten das freiwillig. Nur, daß Papst oder KURT HAGER schmunzelnd zu diesen Typen schwiegen, kann sie entschuldigen. Aber das wäre ein Witz. Dr. G. ZIRNSTEIN wichtig, daß endlich die Freiheit von Studium, Lehre und For schung wiederhergestellt und die Autonomie der Universität ange strebt wird (Einschränkungen se hen wir bei der Finanzhoheit). Die Papiere lassen an einigen Stellen (s. Verordnung über das Forschungsstudium und über die wissenschaftliche Aspirantur, s. die Aussagen zur Gleichstellung der Frau) auch erkennen, daß Po- sitiva der DDR-Hochschulpolitik in die weitestgehenden Annähe rungen an BRD-Rahmengesetze bzw. dortige Länderrechte über nommen werden sollen, was be grüßt wird. Es ist einsehbar, d’aß die Verordnungen Übergangscha rakter haben. Aussagen über die Art des Interimscharakters der Verordnungen und über die Spielräume, die Länder (analog zur BRD) bei der Ausgestaltung und in Abweichung davon haben können, sind zum prinzipiellen Verständnis und zur Ausbildung einer Haltung der Hochschul angehörigen gegenüber dem Ent wurfspaket jedoch dringend not wendig (vgl. Paragraph 45 der Rahmenordnung). Die Sektion TAS mahnt im Parlament/in Par lamenten gründlich diskutierte Gesetze an und gibt sich mit Ver ordnungen nicht zufrieden. Bei der Regierung besteht Handlungsbedarf, und sie hat kaum zeitlichen Spielraum für die Erarbeitung von Rahmenvor schlägen. Die Sektionsmitglieder müssen trotzdem scharf gegen die Veröffentlichung in der Som merpause protestieren, die allen Studenten und vielen Mitarbei schullehrern gegen eine in allen Gremien und Entscheidungspunk ten gesetzte Dominanz der Hoch schullehrer. Sie entspricht nicht unseren Vorstellungen von Hoch- schuldemokratie, schadet der de mokratischen Erneuerung der Hochschulen und widerspricht auch vielen Erfahrungen von Kollegen aus der BRD, die uns dringend mahnen, hier im ge samtdeutschen Interesse Kritik anzumelden. Das Stimmrecht ist so zu verteilen, daß die Vertreter der Nicht-Hochschüllehrer in ei len Fragen, für die sie kompe tent sind und die ihre Arbeit und sie selbst betreffen, gebührend gehört werden und mitentschei den können. Die Mitbestimmung der Studenten, die auf die Per son eines Sprechers reduziert wird, ist ebenfalls nicht zu ver treten. 2. Die Mitarbeiterverordnung nährt die Befürchtung, daß bei den vorgesehenen starken Re duzierungen im wissenschaftli chen Mittelbau der Abbau auf der Grundlage der Zugehörigkeit zu Beschäftigtengruppen, die z. T. willkürlich war, betrieben werden könnte. Wenn Perso nalkürzungen erforderlich sind, muß das durch demokratisch legitimierte Kommissionen ge schehen, die in allen Gruppen nach Kriterien vorgehen, die die Leistungsfähigkeit und Leistungs bereitschaft in einer demokra tisch umgestalteten Universität zur Grundlage nehmen. Prof. Dr. sc. A. STEUBE amt. Sektionsdirektor Doz. Dr. sc. B. BARTSCHAT, Sprecher des Sektionsrates n den Wissenschaftsbereichen der Sektion Wirtschaftswissenschaften wurden innerhalb eines Zeitrau Sektion Wirtschaftswissenschaften mes von zwei Wochen unter Einbe ziehung des derzeit möglichen Krei ses von Hochschullehrern, wissen schaftlichen Mitarbeitern und Stu denten die vorgelegten Entwürfe für zukünftige Verordnungen für die Organisation und Arbeit des Hochschulwesens diskutiert. Unter den Bedingungen der Kürze der Zeit und unter dem Ge sichtspunkt der politischen Entwick lung mit immer kürzerer Tendie- rung zur Vereinigung von DDR und Bundesrepublik Deutschland ergibt sich nachfolgender Standpunkt, der als Fazit der Stellungnahmen der Wissenschaftsbereiche und eines Tei les der Studenten seine Bestätigung durch den Rat der Sektion am 8. 8. 1990 erhalten hat. 1. Unter den gegebenen politischen Bedingungen und Entwicklungen wird es für fragwürdig erachtet, zen trale. auf die DDR bezogene hoch- schulrechtliche Regelungen anzu streben. da sich die baldige Über nahme des Hochschulrahmengeset zes der BRD abzeichnet. Für wich tiger werden dagegen Übergangs regelungen für die Länder der DDR zur Anpassung an das dann allge meingültige Hochschulrahmengesetz Behalten sowie die Ausarbeitung län derspezifischer Hochschulgesetze, in denen die nachfolgenden Bemer kungen zu den einzelnen Verord nungen berücksichtigt werden soll ten. 2. Aus den im Punkt 1 dargeleg ten Gründen erübrigt sich, eine de taillierte Stellungnahme zum Ent ¬ wurf der Rahmenordnung ab zugeben. Aus den Bereichen werden Kritik gegenüber einer möglichen überbetonten Zentralisierung geübt und Befürchtungen zu Einschrän kungen der Demokratie und Auto nomie für die Hochschule und auch innerhalb derselben, geäußert. Es werden Meinungen geäußert, daß gegenüber dem Hochschulrah mengesetz der BRD wenige Fort schritte, teilweise sogar Rück schritte, festzustellen sind. Hierzu nur einige Bemerkungen: Wieso erhalten die Hochschulen nur Mitwirkungsrechte bei Einstel lung des Personals, bei der Kapazi tätsermittlung und der Festlegung von Zulassungszahlen und nicht eine gesamte Entscheidungsfreiheit im Rahmen des zugebilligten Haus halts? — Die unbedingte Durchsetzung der Majorität der Hochschullehrer in allen Hochschulgremien (Senat, Fakultät, Wahl • von Leitungen der Einrichtungen) stößt auf Unver ständnis der Mitarbeiter und Stu denten. — Die Einführung des Rates der Dekane wird als eine Abwertung des Senats abgelehnt. — Wiederwahlen sollten nur mit maximal einer zweiten Wahlperiode erfolgen. 3. Die Hochschullehrerberufungs verordnung enthält noch zu viele Unklarheiten. - Wer hat die Berufungshoheit und den entscheidenden Einfluß auf die Berufung und Auswahl zwi schen den Kandidaten? — Gibt es zukünftig wie in der BRD Graduierungen von Professo ren? — Werden zukünftig Dozenten be rufen bzw. wie wird hier künftig verfahren (Abbau oder Professoren stand) ? — Können nicht auch Berufungen von Hochschullehrern auf Zeit ein geführt werden? — Keine Übergangsregelungen für notwendige Umberufungen im Er gebnis von Umstrukturierungen für die davon betroffenen Hochschul lehrer; dies löst auch für die Hoch schullehrern soziale Unsicherheiten aus. — Die einseitigen Festlegungen für neu auszuschreibende Lehr stühle, die umzuberufenden Hoch schullehrern keine Chance e in- räumt. 4. Sehr viele Ungereimtheiten ent hält die Mitarbeiterverordnung. Die Regelungen zum befristeten und un befristeten Beschäftigungsverhält nis haben die größten Diskussionen unter, den wissenschaftlichen Mit arbeitern ausgelöst. Die Differenzierung zwischen be fristeten und unbefristeten Mitar beitern wird unterstützt, jedoch soll ten hier deutlichere Konditionen herausgearbeitet werden: Ausgehend — vom Angebot unbefristeter Ar beitsverhältnisse uneingeschränkt für Oberassistenten; welche konkre ten Bedingungen gelten für unbefri stete Arbeitsverhältnisse anderer Mitarbeiterkategorien des Mittel baus? — die vier vorgeschlagenen Mit arbeitergruppen sind zu unkonkret ausgewiesen. Die Altersbegrenzung für befristete Assistenten (35 Jahre), ohne auf Übergangslösungen in der Umstrukturierungssituation zu ver weisen, stößt auf Widerspruch; — Es muß definiert werden, was wissenschaftliche Mitarbeiter mit besonderen Aufgaben sind. — Die soziale Sicherheit der befri steten Mitarbeiter ist ungenügend herausgearbeitet. Leistungskriterien sind erforderlich, die Befristung ist zu verlängern. — Es wird generell die Frage auf geworfen, wie gewährleistet wird, daß gut funktionierende Lehr- und Forschungsgruppen auf Grund for maler Vorschriften nicht zerstört Werden. Was geschieht mit Angehö rigen des Mittelbaus, wenn Ordina rien ausscheiden müssen? Muß ein bisher unbefristeter Assistent befri stet werden, obwohl er seine Auf gaben bisher erfolgreich erfüllte? — Die Übergangsregelungen für derzeitige Mitarbeiter sind erforder lich und in die Länderhochschulge setze einzubringen. Insbesondere geht es um Konzepte für Mit arbeiter, die in neuen Strukturen keinen Platz finden. — Die Urlaubsregelungen nur auf Semesterferien zu begrenzen, stößt auf Ablehnung. Kriterium hierzu sollte die tatsächliche ter minliche Sicherstellung der Lehre und Forschung sein. — Gerechte und grundsätzliche Re gelung der Tariffragen ist für alle Beschäftigtengruppen erforderlich. Insbesondere wurde auf die Dis krepanz zwischen Forschungsstu denten (1000,- DM Netto-Stipen dium) und befristeten Assistenten (1000 DM Brutto) hingewiesen. 5. Die Verordnungen zum For schungsstudium und zur Aspiran tur, auch deren finanzielle Absiche rung, werden unterstützt. Es sollte unbedingt angestrebt werden, daß diese erhalten bleiben und in die Länderhochschulgesetze mit einge- bracht werden. Hier wären nach un serer Meinung Aussagen zu treffen zur — arbeitsrechtlichen Stellung des Forschungsstudenten oder Aspiran ten nach erfolgreicher Promotion, hier sollten Verträge zu Grunde lie gen (analog BRD) — finanzielle Regelung ohne die Berücksichtigung der Einkünfte des Ehepartners. In beiden Fällen sind die sozialen Auswirkungen für die Höhe der Zahlung von Arbeitslosenunterstüt zung im Falle von Arbeitslosigkeit zu beachten. Andere offene Fragen sind: — die Rückerstattung von Kosten für die Einreichung der Arbeit, — die Gründe zur Verlängerung von Forschungsstudium oder Aspi rantur. — Zahlung von Stipendien bei Mütterfreistellung (Babyjahr), — die Beendigung des Forschungs studiums mit Zeitpunkt der Einrei chung und nicht mit der Verteidi gung, sofern der Gesamtzeitraum der Zulassung zum Forschungsstu dium nicht überschritten ist. Aus studentischer Sicht gibt es fol gende Hinweise: — Bei der Bewerbung und Aus wahl der Forschungsstudenten ist die Befähigung zu schöpferischer wissenschaftlicher Arbeit absolut in den Vordergrund zu stellen. — Forschungsstudien sind aus zuschreiben, ihre Vergabe ist öffent lich zu machen. — Deutliche dezentralere Rege lungen sind zu treffen bezüglich der Zulassung zum Forschungsstudium. Vom möglichen Kontingent für eine Fakultät ausgehend, sollte dies von der Kommission der Fakul tät entschieden werden. — Die finanzielle Gleichstellung aller Forschungsstudenten ab 1991 ist unbedingt erforderlich. — Die Interessen der Forschungs studenten sind durch den Studenten rat zu vertreten. 6. Die weiteren Verordnungs entwürfe • Promotionsordnung • Habilitationsordnung • über die akademischen Grade wurden wenig diskutiert und dem zufolge im wesentlichen akzeptiert. Abschließend möchten wir unter streichen, daß die bereits positiven und fortschrittlichen Festlegungen in den Verordnungsvorschlägen, auf die in dieser Stellungnahme nicht eingegangen wird, sowie die an geführten kritischen Bemerkungen und Empfehlungen bei der Ausar beitung der Länderhochschulgesetze Berücksichtigung finden sollten. Die Neuerarbeitung eines Hochschul rahmengesetzes für die DDR ist un seres Erachtens nicht notwendig, da wir davon ausgehen können, daß in Kürze das Hochschulrahmengesetz der BRD für uns bindend sein wird.
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)