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Universitätszeitung
- Bandzählung
- 1990
- Erscheinungsdatum
- 1990
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Z. gr. 2. 459
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1770109730-199000007
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1770109730-19900000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1770109730-19900000
- Sammlungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen der Universitäten Sachsens (1945-1991)
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
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- -
-
Zeitschrift
Universitätszeitung
-
Band
Band 1990
-
- Ausgabe Nr. 1, 12.01.1990 1
- Ausgabe Nr. 2, 19.01.1999 1
- Ausgabe Nr. 3, 26.01.1990 1
- Ausgabe Nr. 4, 05.02.1990 1
- Ausgabe Nr. 5, 12.02.1990 1
- Ausgabe Nr. 6, 19.02.1990 1
- Ausgabe Nr. 7, 26.02.1990 1
- Ausgabe Nr. 8, 05.03.1990 1
- Ausgabe Nr. 9, 12.03.1990 1
- Ausgabe Nr. 10, 19.03.1990 1
- Ausgabe Nr. 11, 26.03.1990 1
- Ausgabe Nr. 12, 02.04.1990 1
- Ausgabe Nr. 13, 09.04.1990 1
- Ausgabe Nr. 14, 23.04.1990 1
- Ausgabe Nr. 15, 30.04.1990 1
- Ausgabe Nr. 16, 07.05.1990 1
- Ausgabe Nr. 17, 14.05.1990 1
- Ausgabe Nr. 18, 21.05.1990 1
- Ausgabe Nr. 19, 28.05.1990 1
- Ausgabe Nr. 20, 05.06.1990 1
- Ausgabe Nr. 21, 11.06.1990 1
- Ausgabe Nr. 22, 18.06.1990 1
- Ausgabe Nr. 23, 25.06.1990 1
- Ausgabe Nr. 24, 02.07.1990 1
- Ausgabe Nr. 25, 09.07.1990 1
- Ausgabe Nr. 26, 16.07.1990 1
- Ausgabe Nr. 27, 23.07.1990 1
- Ausgabe Nr. 28, 17.09.1990 1
- Ausgabe Nr. 29, 25.09.1990 1
- Ausgabe Nr. 30, 01.10.1990 1
- Ausgabe Nr. 31, 08.10.1990 1
- Ausgabe Nr. 32, 15.10.1990 1
- Ausgabe Nr. 33, 22.10.1990 1
- Ausgabe Nr. 34, 29.10.1990 1
- Ausgabe Nr. 35, 05.11.1990 1
- Ausgabe Nr. 36, 12.11.1990 1
- Ausgabe Nr. 37, 19.11.1990 1
- Ausgabe Nr. 38, 26.11.1990 1
- Ausgabe Nr. 39, 03.12.1990 1
- Ausgabe Nr. 40, 10.12.1990 1
- Ausgabe Nr. 41, 17.12.1990 1
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Band 1990
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Aus dem Beitrag von Dr. Richard Raatzsch, Sektion Philosophie, zum Universitätsgewerkschaftstag: Daß wir heute hier stehen, ist in doppelter Hinsicht eine Folge der ge sellschaftlichen Bewegungen, die vor einem knappen 3/4 Jahr von Leipzig, Dresden und Berlin ausgin gen. Diese gesellschaftliche Bewegung hat es ermöglicht, daß wir eine Ge werkschaft bilden konnten, die den Namen „Gewerkschaft“ verdient. Diese Bewegung hat aber auch dazu geführt, daß wir dringend eine Ge werkschaft brauchen, die diesen Na men verdient. Es ist natürlich kein Zufall, daß diese gesellschaftlichen Verände rungen gerade von Leipizg, Dresden und Berlin ausgingen. Das liegt - neben der Konzentration sozialer Probleme — auch an dem intel- lektuellen Potential in diesen Städ ten. Und soweit es sich um Univer sitäten handelt, waren es u. a. auch Studenten und junge Wissenschaft- ler, die unter großem persönlichen Risiko erst in die Kirchen und dann auf die Straße gingen. Von den Pro fessoren war da nicht allzuviel zu se hen. , Heute dagegen heißt es, über alle wichtigen Fragen, die diese Uni be treffen, sollen Gremien entscheiden, in denen die Majorität der Hoch schullehrer schon von vornherein festgeschrieben sein soll. Als Be gründung beruft man sich auf das Kompetenzprinzip. Aber was ist das für ein Prinzip, das dem, der die Kompetenz haben soll, nicht zu- traut, sich mit Argumenten durch setzen zu können, sondern das auf die Mehrheit in einer Ständevertre tung setzt? Und so, wie dem einen nicht wirk lich zugetraut wird, sich mit besse ren Argumenten auch durchzuset- zen kraft dieser besseren Argu mente, so wird den anderen die Fähigkeit und/oder die Bereitschaft abgesprochen, besseren Argumenten gegenüber einsichtig zu sein. Das, was da gegenwärtig vorbereitet wird, ist ein Mißtrauensvotum an alle Seiten. Was hinter den schönen, wenn auch etwas flachen Worten steht, sind in Wirklichkeit harte po- Von Professoren war da nicht allzuviel zu sehen ... litische und soziale Interessen. Und deshalb brauchen wir eine starke Gewerkschaft. Eine Gewerkschaft, die Front macht gegen die plätte Ge genüberstellung von Demokratie und Kompetenz, die den Widerstand organisiert gegen die Angstmache rei, die Demokratie würde zu einem Chaos führen, die ausgeht von dem, was im Interesse der Angestellten, Studenten, des sog. wissenschaftli chen Mittelbaus und auch vieler Hochschullehrer liegt, die für Struk turen an dieser Uni eintritt, in de nen es nicht auf die zufällige Kom petenz und Integrität einiger weni ger ankommt, sondern in denen die Vielen die Möglichkeit der Kon trolle und Einflußnahme auf Perso nalfragen, Forschungsorientierun gen, Lehrgestaltung und finanzielle Regelungen haben, die für Struktu ren eintritt, die den Hochschulleh rer vor der Versuchung schützen, die mit übermäßiger Machtfülle im mer verbunden ist und die latent die Gefahr unsolidarischen — und das heißt auch immer: inhumanen — Verhaltens in sich bergen. Als Gewerkschaft treten wir da für ein, soviel Entscheidungsbefug nisse wie nur möglich an die Basis abzutreten und auf so viele Schul tern wie nur möglich zu legen, den zentralen Gremien aber nur soviel Befugnisse wie unbedingt nötig zu zubilligen. Und wenn wir dabei für eine Viertelparität eintreten, so möge sich jeder vor Augen halten, daß dies eigentlich schon ein Ab gehen von unserer Grundüberzeu gung ist. Will denn jemand ernst haft behaupten, die Leitung einer Uni sei eine schwierigere Sache, als die Leitung eines staatlichen Ge meinwesens? Dort aber gilt: ein Mann/eine Frau — eine Stimme. Nach diesem Prinzip werden Par lamente zusammengesetzt. Stände vertretungen gehören da schon lange zur Geschichte. Oder hat viel leicht gar jemand Angst vor einem zuviel an Kompetenz unter den jun gen Wissenschaftlern und den Stu denten, vor' einer intellektuellen Reife, die Manipulationen schwerer macht, als dies vielleicht für andere soziale Gruppen gilt? In dieses Bild paßt dann auch gut, was an sozialen Regelungen für den sog. wissenschaftlichen Mittelbau vorgesehen ist. Generelle Befristung für alle Nicht-Hochschullehrer heißt die Therapie und ihr liegt als Diagnose zugrunde, daß unbefristete Verhältnisse nicht leistungsfördernd wären. Aber dies ist natürlich auch so eine schöne nette Begründung, wie die für die Majorität der Weni gen. Daß etwas nicht leistungsfördernd sei, kann ja eigentlich auch heißen, es sei für die Leistungsbereitschaft einfach neutral. Nur dann bräuchte man ja auch keine generelle Befri stung. Also meint man Eigentlich: soziale Sicherheit ist leistungsmin dernd. Da steht ein bemerkenswer tes Menschenbild dahinter: der Mensch, so die Grundannahmen, gibt nur dann sejn Bestes, wenn er ge trieben wird von der Angst um den Arbeitsplatz, um den morgigen Tag, um ein würdiges Leben seiner Kin der, um einen menschlichen Lebens standard. Ohne Druck läuft nichts, heißt die Losung. Wissensdrang, Ent deckerfreude, Spaß am Ideenstreit, das Bedürfnis, seine Grenzen auszu schreiten und über das hinaus zugehen, was vorherige Generatio nen geschaffen haben — all dies sind schöne Worte für die Zeitung und für Sonntagsreden. Das ist das Bild vom Menschen, daß manche uns gerne aufdrängen wollen. Da gegen steht die Gewerkschaft, und zwar mit aller Entschiedenheit. Dabei sind wir realistisch genug zu sehen, daß es keinen Blan koscheck für eine Lebensstellung an der Uni geben kann, keine Garantie für das gesellschaftliche Privileg, sein Leben mit dem Lesen von Bü chern, der Ausbildung von Studen ten und dem Schreiben von Bü chern zubringen zu dürfen. Aber die Alternative dazu ist nicht die gene relle Befristung für den sog. wissen schaftlichen Mittelbau. Wer zum Wissenschaftler geeignet ist und wer das durch Nachfrage von Stu denten und Fachkollegen nachwei sen kann, muß unabhängig von sei nem Titel die Gewißheit / haben, auch noch in drei oder fünf Jahren als ein Wissenschaftler arbeiten zu dürfen. Und wer nicht dazu ge eignet ist und es erst nach einigen Jahren bemerkt, muß in Würde den Beruf wechseln können und andere müssen die Möglichkeit haben, in Würde einzelne auf ihre Nichteig nung hinzuweisen, ohne die Angst, den Nebenmann ins soziale Abseits zu schicken. Natürlich schafft soziale Unsicher heit Angst und aus dieser Angst her- aüs bei manchem einen Leistungs druck. Übrigens lange nicht bei al len. Bei vielen schafft sie auch das Gegenteil, indem sie Initiative lähmt. Auf jeden Fall aber schafft soziale Unsicherheit auch Liebedie nerei, Untertanengeist und antiso ziale Verhaltensweisen, natürlich in der Regel sorgfältig verborgen hin ter akademischer Höflichkeit. Die Gewerkschaft ist dafür, an die Stelle von vorauseilendem Ge horsam Selbstbewußtsein und Soli darität zu Setzen, demokratische 'Pflöcke einzuschlagen, die nicht ohne die Gefahr des Gesichtsverlu stes wieder herausgerissen werden können. Wir brauchen ein demokra tisches Hochschulrahmengesetz und eine demokratische Universitätssat zung. _Ob uns dies gelingt, hängt auch von uns selbst ab. Organisieren wir uns! G enerell kann eingeschätzt wer den, daß dieser Entwurf von uns in wesentlich mehr Punk ten als der Entwurf des Bereiches Medizin begrüßt wird. In unserer Abteilungssitzung vom 16. 5. 1^90 wurden o. a. Entwurf diskutiert und das Konzil vom 12. 5. 1990 ausgewertet. Dabei wurde auch informiert, daß ein neuer Entwurf einer Universitätsverfassung erar beitet werden soll, wir geben jedoch zu bedenken, daß bei allen Schwä chen dieses Entwurfs man darauf aufbauen sollte, da im Zeitraum Juni bis Oktober 1990 durch die Fe rienzeit eine breite Diskussion eines neuen Entwurfes fast unmöglich ist. Auch fürchten wir um die Mitwir kung der Studenten gerade in die sem Zeitraum. Im folgenden einige Bemerkun gen zum o. a. Dokument, die ggf. bei der Erarbeitung eines neuen Ent wurfs berücksichtigt werden könn ten: Paragraph 6 (5): Diese Schwei gepflicht ist unakzeptabel. Paragraph 8 (2): ist Ausdruck einer Ordinarienuniversität, warum ist die Wahl eines Nichtordinarius als Rektor nicht denkbar? Es fehlt die juristische Möglichkeit der Ab wahl des Rektors. Paragraph 10: Mit dem Kanzler werden der Verwaltung sehr hohe und weitgehend^ Rechte einge räumt. Paragraph 10 (1): Darüber hat er jährlich vorm Konzil zu berichten. Es muß die Abberufbarkeit des Kanzlers vorgesehen werden und nicht nur aller fünf Jahre vorm Konzil berichten. Paragraph 10 (1): In Personalan gelegenheiten kann der Kanzler nur nach Anhören des Personalrates und des betroffenen Fachbereichs entscheiden. Paragraph 10 (1): Die formulierte Zuständigkeit des Kanzlers für Wirt schafts- und Personalangelegenhei ten wird abgelehnt. Für den Wjs- senschaftsbetrieb sind Rektor, Kon zil, Fakultäten, Fachbereiche und or dentliche Professoren zuständig. Der Kanzler hat hierfür im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel, Stellen und anderer Möglichkeiten optimale Bedingungen zu schaffen. Paragraph 10 (2): Das Vetorecht kann die akademische Freiheit unr möglich machen. Paragraph 11: Wir vermissen, daß sammensetzung der Studienkom mission zu (Mitsprache der Gruppe der „Sonstigen“). Zu Paragraph 16 und 17: Für Fachbereiche und Fakultäten taucht wiederum der Widerspruch zwischen „Gruppenuniversität“ und „Überrepräsentanz“ der Hochschul lehrer in dem Entwurf in der UZ 14/90 vom 23. 4. 1990 auf. Sollte die Fakultät nur die in Paragraph 17 (3) genannten Aufgaben und Rechte ha ben, dann ist der in (2) vorgeschla genen Quotierung statt einer paritä tischen Zusammensetzung zuzustim men. Es sollte den Gewerkschaften und Personalräten ein Anhörungs oder Mitspracherecht als basisdemo kratisch gewählte Vertretungskör perschaften eingeräumt werden. Paragraph 17: Es fehlen Aussagen zum technisch-organisatorischen Ap parat der Universität. Hier kommt den sich jetzt gerade gründenden Personalräten eine besondere Ver antwortung zu. Der 4. Abschnitt (betr. Leitung der Fachbereiche) entspricht in ge- Stellungnahme der Abteilung Geschichte der Naturwissenschaften des Kar-Sudhof-instituts zum Entwurf der Universitätsverfassung das Konzil „das höchste Gremium der Universität“ ist. Es muß Mög lichkeiten seiner Einberufung durch den Rektor, den Senat, durch 1/3 der Delegierten des letzten Konzils, durch 1/3 der Personalräte, der Fa kultäten (?) durch studentische Kör perschaften geben. Wir vermissen in diesem Para graphen das Beschluß- und Entschei dungsrecht des Konzils- Hervorzuhe ben ist die in Paragraph 11 (3) vor geschlagene paritätische Zusam mensetzung. Darüber hinaus wird die Formu lierung begrüßt, daß das Konzil öffentlich berät, es wird vorgeschla gen, festzulegen, daß alle Beschlüsse eines Konzils ebenfalls veröffent licht werden müßten. Paragraph 12: Nach unseren Vor stellungen sollte der Senat zwischen den Tagungen des Konzils entschei den, Paragraph 12 (4) läßt die Wahl perioden für den Senat offen, er sollte entsprechend einer „Grup penuniversität“ paritätisch zusam mengesetzt sein und zusätzlich Ver treter der Gewerkschaften und des Personalrates der Universität, zu mindest als beratende Mitglieder umfassen (zu (5) ). Paragraph 14 (1): 1, 2, 3, 4 wird be fürwortet Paragraph 14 (1): ist kaum mög lich, außer nach einem größeren Zeitraum und auch dann nicht für jede Forschung Paragraph 14 (1) 7: globale For schungsmittel — was soll das in dem „kleinen Leipzig“ bedeuten? Paragraph 14 (2): In der For- schungskommission sollte eine „Drit telparität“ von Hochschullehrern, wiss. Mitarbeitern und sonstigen An gestellten und Arbeitern erreicht werden, die Mitsprache der Studen ten muß gewährleistet werden (evtl, auch 3:3:2:2). Paragraph 15 (2): Das oben Ge sagte trifft sinngemäß auf die Zu- wissem Umfang der Gruppenuniver sität, unklar ist, warum im Rat des FB die Hochschullehrer die absolute Mehrheit darstellen und warum dar unter vier ordentliche Professoren sein müssen. Der Rat des FB müßte die Geschäfte zwischen den Ver sammlungen des FB führen. Paragraph 21 (2): Es fehlen wei tere Möglichkeiten zur Einberufung der Versammlung des FB durch ein Drittel der Teilnehmer an der letz ten Versammlung, 1/3 der Angehö rigen des FB, durch die Mehrheit von zwei Mitgliedergruppen gemäß Paragraph 5 (2). Paragraph 20 (3): Daß der Vor stand eines FB aus einem ordentli chen Professor und zwei weiteren Hochschullehrern besteht, ist wie derum ein Verstoß gegen die anzu strebende Gruppenuniversität. Paragraph 21: Es sollte zu be stimmten Fragen ein Informations-, Anhörungs- bzw. Mitspracherecht der Vertretungskörperschaften Stu dentenrat, Personal- oder Assisten tenrat bzw. Gewerkschaft eingebaut werden. Paragraph 21 (4): Generell fehlt für Streitfälle im vorliegenden Ent wurf eine Universitätsgerichtsbar- keit (Appellationsgericht o. ä.) incl. deren basisdemokratisch zu wäh lende Zusammensetzung. Unsere Kritik zu Paragraph 24 wurde bereits in der Stellungnahme zum Entwurf der Verfassung des Be reiches Medizin verankert. Abwei chungen am Bereich Medizin ge genüber den anderen Fakultäten/ Fachbereichen sollten nur zu Pro blemen der medizinischen Versor gung bzw. der gewerkschaftlichen Interessenvertretung (durch ÖTV) zugestanden werden. Seit Dezember 1989 war eine Kom mission mit dem Ziel tätig, Vor schläge zur Reorganisation der Ver waltung an der KMU zu unterbrei ten. Die Kommission setzte sich zu sammen aus Verwaltungsleitern und Ökonomen der Struktureinhei ten, erfahrenen Sektionsdirektoren, Leitungswissenschaftlern sowie den Direktoren des Verwaltungsdirekto rates. Ihr spezieller Gegenstand, war die Prüfung bzw. Neubestimmung des Verhältnisses von zentraler und dezentraler Verwaltung der Pro zesse, die im Verwaltungsdirektorat zu bewältigen sind. Die Kommission arbeitete in zwei Arbeitsgruppen zu folgenden Themen: 1. Vergrößerung der Fondsbefug nisse der Struktureinheiten; 2. demokratische Mitwirkung der Struktureinheiten bei zentralen Ent scheidungen. ' Parallel dazu legten alle Universi tätsdirektoren in enger Abstim mung mit den Struktureinheiten er arbeitete Konzepte zur Verwaltungs reform in ihrem Verantwortungsbe reich vor. Schließlich stellte eine Arbeits gruppe „Zentrale Verwaltungsor gane“ rechtsvergleichende Betrach tungen mit repräsentativen BRD- Universitäten an, um allgemeingül tige. sich offensichtlich bewährende Verwaltungsstrukturen zu ermitteln und sie schöpferisch für unsere spe zifischen Belange zu nutzen. Eine schematische Übertragung wurde dabei von vornherein abgelehnt. Allgemeine Ziele der Aktivitäten ken der Wissenschaftler zu gewähr leisten 3. Bestimmung der den objektiven Notwendigkeiten adäquaten Struk turen 4. Verstärkung von Demokratie und Transparenz in den Entschei dungsprozessen 5. effektivere Gestaltung der wei terhin zu bewältigenden Verwal tungsprozesse Prinzipien, die bei einer Reform der Verwaltung beachtet werden müssen: 1. Strikte Trennung von wissen schaftlicher Leitung und Verwal tung, um die Wissenschaftler wei testgehend von Verwaltungsaufga ben zu entlasten. Dabei ist das Sach kundeprinzip durchzusetzen: Es ist auszuschließen, daß die Ver waltung wissenschaftspolitische Ent scheidungen trifft. Sie hat sie nur vorzubereiten, umzusetzen, zu be fördern. Klar abgegrenzte Aufgaben sind am effektivsten von Fachleu ten der Verwaltung zu bewältigen. Die strikte Trennung von wis senschaftlicher Leitung und Ver waltung muß sowohl in der zentra len Verwaltung als auch in den Struktureinheiten vollzogen wer den. 2. Zu gewährleisten ist eine höchstmögliche Eigenverantwor tung der Struktureinheiten bei wei testgehender Entlastung von zen tralisierbaren verwaltungsarbeiten. Wesentlicher Aspekt ist auch hier die Anerkennung' des Sachkunde prinzips. Unter ökonomischem Aspekt ist es aber auch vernünftig, sierung. sondern auch über Zentrali sierung nachzudenken. Das heißt, die Erhöhung der Eigenverantwor tung der Struktureinheiten darf grundsätzlich nicht zu einer Ver größerung des Verwaltungsaufwan des führen. Darüber hinaus muß beachtet werden, daß jede mit De zentralisierung verbundene Fonds aufteilung den Handlungsspielraum der Universität verringert. 3. Die demokratische Mitwirkung der Struktureinheiten und die Trans parenz bei notwendigen zentralen Entscheidungen sind zu gewährlei sten. Die zentralisierte Erledigung be stimmter Verwaltungsarbeiten darf nicht zur Entmündigung der Struk tureinheiten führen. Die Entschei dungen erfolgen weitestgehend in den Struktureinheiten. Dennoch sind zentrale Entscheidungen not wendig, so zur Budgetaufteilung und Schwerpunktsetzung, ange sichts der Notwendigkeit, die dyna mische Entwicklung der Universität unter konstanten Ressourcen si chern zu müssen. Hierbei ist zu ge währleisten. daß die Struktureinhei ten angemessen am Entscheidungs prozeß beteiligt werden, insbeson dere durch die entsprechende Mit wirkung in den kollektiven Entschei dungsgremien. Nötige Flexibilität 4. Die Verwaltungsorganisation muß sich nach der Wissenschaftsor ganisation richten. Insofern ist ent scheidend. welche Aufgaben künftig zentral und welche dezentral be wältigt werden. Des weiteren hat sich die Verwal tung flexibel den sich u. U. unter schiedlich ausprägenden Strukturen der Wissenschaftsgebiete anzupas sen. Die Strukturen der Wissen schaftsgebiete müssen klar sein, be vor endgültig die Verwaltungsstruk tur festgeschrieben werden kann. Die Organisation der Verwaltung hat so zu erfolgen, daß sie sowohl kurzfristigen Notwendigkeiten (Weg- fall bzw. Hinzukommen von Aufga ben) als auch mittelfristigen Mög lichkeiten (Abgabe bestimmter Dienstleistungsbereiche bei schritt weiser Versorgung auf Auftragsba sis; weitere Dezentralisierung mit Verbesserung der IKT) Rechnung trägt. 5. Es gilt, die Verwaltungsberei che so zu gestalten, daß sie entwick lungsfähig sind,' zugleich aber per manent arbeitsfähig bleiben. Die Veränderungen sind vor ihrer Um setzung auf Machbarkeit zu über prüfen, Aspekte hierbei sind: a) Beherrschbarkeit in den Sek tionen bei Dezentralisierung: Es ist zu prüfen, ob Umfang und Qualifi kation des Verwaltungspersonals in den Struktureinheiten ausreichend ist. b) Sachzwänge: Zum Beispiel wer den auch künftig die Stellenpläne der Struktureinheiten in der zentra len Verwaltung vorliegen müssen, um den jährlichen Lohnfondsanteil der einzelnen Bereiche ermitteln zu können. o) Rechtliche Gründe: Die Umset zung vielfältiger interessanter Ideen, insbesondere auf dem finanz rechtlichen Sektor, ist abhängig von der Änderung bestehender Rechts vorschriften. 6. Die nach Wegfall von Sachpro zessen bzw. Dezentralisierung noch erforderlichen Verwaltungsbereiche werden zusammengefaßt und einem Leiter der Verwaltung zugeordnet. Rektor und Prorektoren werden von Verwaltungsaufgaben entlastet, kön nen sich jedoch auf die entsprechen den Organe stützen bzw. leiten diese zusätzlich fachlich an (z. B. Prorektor Bildung — Bereich Stu- dienangelegenheiten). 7. Im Bereich der Verwaltung wer den keine Entscheidungen mit wis senschaftspolitischer Relevanz (z. B. Berufungsfragen, Installation von Lehrstühlen, Aufteilung des Budgets) getroffen. Diese obliegen den Kollegialorganen der Universi tät (Konzil, Senat), in denen die Struktureinheiten und alle Mitar beitergruppen angemessen vertreten sind. Expertenmeinungen gefragt 8. Die Verwaltung bereitet die Ent- Scheidungen des Senats vor und führt sie aus. Der Senat bildet für bestimmte Sachgebiete Experten kommissionen (z. B. Haushalts- und Planungskommission. Studienkom mission, Kommission zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuch ses, Kommission Internationale Be ziehungen) oder setzt erforderlichen falls Senatsbeauftragte für spezifi sche Prozesse ein, die die Entschei dungen des Senats vorbereiten. Um zu gewährleisten, daß die Ver waltung jeglicher „inhaltlicher“ Ent scheidungen entbunden wird, fixie ren alle Verwaltungsbereiche die künftig durch demokratische Be schlußgremien zu treffenden Ent scheidungen. 9. Der Leiter der Verwaltung ist gegenüber dem Ministerium/ Landesregierung rechenschafts pflichtig über die Verwendung von Haushaltmitteln. Ihm obliegt die Rechts- und Budgetaufsicht an der Universität. Der Leiter der Ver waltung hat in den kollektiven Ent scheidungsgremien nur Beratungs funktion, kein Stimmrecht. Ledig lich in definiertem Umfang ist« ihm das Recht zu gewähren, Entschei dungen zu beanstanden, insbeson dere wenn Fondsgrenzen gesetzt sind. 10. Die Verwaltung in den Struk tureinheiten wird in analoger Weise organisiert. Die Verwaltungspro zesse werden dort ebenfalls — durch einen Verwaltungsleiter — konzen triert geführt. Er bereitet mit seinen Mitarbeitern die Entscheidungen der entsprechenden Beschlußorgane (z. B. Fakultäten) vor und setzt diese um. Der Verwaltungsleiter der Struktureinheit unterliegt der Rechtsaufsicht und fachlichen An leitung des Leiters der Verwaltung der Universität. Die doppelte Unter- stellung wird abgelehnt. 11. Um ein Aufblähen der Ver waltung zu verhindern, muß prinzi piell gewährleistet sein, daß es nur eine zweite (ökonomische) Leitungs ebene als ökonomische Grundein heit gibt. Dessen ungeachtet werden sich die Substrukturen entspre chend der konkreten Gestalt der Fa kultät (o. ä.) bestimmen. 12. Auf der Grundlage zentraler Grundsatzentscheidungen vollzieht sich der Entscheidungsprozeß an den Struktureinheiten analog. Die Struktureinheiten entscheiden autonom über die Verwendung des ihnen zugebilligten Anteils am Ge samthaushalt. Die Struktureinheiten übernehmen in diesem Rahmen die rechtliche Verantwortung für Ver bindlichkeiten der Universität. Dies erfordert hohe Fondsdisziplin. 1. Umsetzung der stärkeren Selbst verwaltung der Universität in der inneren Organisation der Verwal tung 2. Profilierung der Verwaltung als Dienstleistungsbereich der Wissen schaft. mit der Aufgabe, optimale Bedingungen für ein effektives Wir- nicht ausschließlich über Dezentral!- Thesen des Verwaltungsdirektors für eine Reform der Verwaltung an der KMU vom Februar 1990
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