Suche löschen...
Universitätszeitung
- Bandzählung
- 1988
- Erscheinungsdatum
- 1988
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Z. gr. 2. 459
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1770109730-198800001
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1770109730-19880000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1770109730-19880000
- Sammlungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen der Universitäten Sachsens (1945-1991)
- Bemerkung
- Teilweise mit vorlagebedingtem Textverlust
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Universitätszeitung
-
Band
Band 1988
-
- Ausgabe Nr. 1, 08.01.1988 1
- Ausgabe Nr. 2, 15.01.1988 1
- Ausgabe Nr. 3, 22.01.1988 1
- Ausgabe Nr. 4, 29.01.1988 1
- Ausgabe Nr. 5, 05.02.1988 1
- Ausgabe Nr. [6], 12.02.1988 1
- Ausgabe Nr. 7, 19.02.1988 1
- Ausgabe Nr. 8, 26.02.1988 1
- Ausgabe Nr. 9, 04.03.1988 1
- Ausgabe Nr. 10, 11.03.1988 1
- Ausgabe Nr. 11, 18.03.1988 1
- Ausgabe Nr. 12, 25.03.1988 1
- Ausgabe Nr. 13, 04.04.1988 1
- Ausgabe Nr. 14, 08.04.1988 1
- Ausgabe Nr. 15, 15.04.1988 1
- Ausgabe Nr. 16, 22.04.1988 1
- Ausgabe Nr. 17, 29.04.1988 1
- Ausgabe Nr. 18, 06.05.1988 1
- Ausgabe Nr. 19, 13.05.1988 1
- Ausgabe Nr. 20, 20.05.1988 1
- Ausgabe Nr. 21, 27.05.1988 1
- Ausgabe Nr. 22, 03.06.1988 1
- Ausgabe Nr. 23, 10.06.1988 1
- Ausgabe Nr. 24, 17.06.1988 1
- Ausgabe Nr. 25, 24.06.1988 1
- Ausgabe Nr. 26, 01.07.1988 1
- Ausgabe Nr. 27, 08.07.1988 1
- Ausgabe Nr. 28, 15.07.1988 1
- Ausgabe Nr. 29, 22.07.1988 1
- Ausgabe Nr. 30, 29.07.1988 1
- Ausgabe Nr. 31, 02.09.1988 1
- Ausgabe Nr. 32, 09.09.1988 1
- Ausgabe Nr. 33, 16.09.1988 1
- Ausgabe Nr. 34, 23.09.1988 1
- Ausgabe Nr. 35, 30.09.1988 1
- Ausgabe Nr. 36, 10.10.1988 1
- Ausgabe Nr. 37, 14.10.1988 1
- Ausgabe Nr. 38, 21.10.1988 1
- Ausgabe Nr. 39, 28.10.1988 1
- Ausgabe Nr. 40, 04.11.1988 1
- Ausgabe Nr. 41, 11.11.1988 1
- Ausgabe Nr. 42, 18.11.1988 1
- Ausgabe Nr. 43, 25.11.1988 1
- Ausgabe Nr. 44, 02.12.1988 1
- Ausgabe Nr. 45, 09.12.1988 1
- Ausgabe Nr. 46, 16.12.1988 1
-
Band
Band 1988
-
- Titel
- Universitätszeitung
- Autor
- Links
- Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
2 BKV1989 11. November 1988 UZ/41 (einschließlich Oberseminare und Gruppenkonsultationen), soweit sie nicht an die dort installierte Spe zialtechnik gebunden sind, im Hoch haus durchzuführen. Für Prüfungen sind Räume im Seminargebäude zu beantragen. Prüfungen sind im Hochhaus nicht gestattet. 3.9. darauf hinzuwirken, daß die Festlegungen zum Rauchverbot eingehalten werden. Der Kreisvorstand der Gewerk schaft Wissenschaft verpflichtet sich, 310. die Einhaltung des Gesund- heits-, Arbeits- und Brandschutzes an allen Einrichtungen zu kontrol lieren, die zentrale Schulung der Ar beitsschutzfunktionäre halbjährlich durchzuführen und an Betriebsbe gehungen mitzuwirken. 3 11. darauf Einfluß zu nehmen, daß zur Sicherung der Ersten Hilfe bei Unfällen die Leiter der Einrichtun gen auf der Grundlage der „An ordnung über Erste Hilfe“ vom 1. 1. 1988 Gesundheitshelfer einsetzen. 3.12. mit Hilfe des Verkehrssicher heitsaktivs die Bewegung „Vorsicht und Aufmerksamkeit im Straßen verkehr“ zu fördern und durch Lek toren die Verkehrsteilnehmerschu-, lungen und die Verpflichtungsbe wegung „zum unfallfreien Fahren“ sowie die Kontrolle über die Einhal tung der Straßenverkehrsordnung und Parkordnung im Gelände der KMU zu unterstützen. Rektor und Kreisvorstand legen fest: 3.13. Die Arbeitsgruppe Technik des VSA führt am 6. 4.; 15. 6.; 29. 9. 1989 von 14 bis 18 Uhr in der Kfz- Werkstatt der KMU technische Überprüfungen an Pkw und Krä dern von Angehörigen der KMU durch. Neufahrzeuge bzw. neuer worbene Kfz können nach Verein barung mit dem zuständigen Abtei lungsleiter durch die Werkstatt tech nisch überprüft werden. Q Sicherung und Entwicklung der gesund heitlichen und sozialen Betreuung Der Rektor verpflichtet sich, 4.1. in Abstimmung mit dem Kreis arzt darauf einzuwirken, daß die Be triebspoliklinik ihre Aufgaben so wohl in der — medizinischen Grundbetreuung aller Angehörigen der KMU als auch in der — arbeitsmedizinischen Betreuung einschließlich der arbeitsmedizi nischen Tauglichkeits- und Über wachungsuntersuchungen (2. DB) entsprechend den gesetzlichen Be stimmungen wahrnimmt. 4.2. darauf hinzuwirken, daß die Be triebspoliklinik des weiteren fol gende Leistungen erbringt: — prophylaktische Untersuchungen vordringlich für Mitarbeiterinnen der KMU mit drei und mehr Kin dern, • - — Untersuchungen von Frauen über 25 Jahre auf Unterleibs- und Brust krebs und der Männer über 40 Jahre auf Vorsteherdrüsenkrebs, — weitere Krebsvorsorgeuntersu chungen, — augenärztliche Untersuchungen nach Vereinbarung, — Dispensairebetreuung, über wiegend bei Herz- und Kreislauf patienten — Tetanus-(Pflichtschutzimpfung) und Grippeschutzimpfung. 4.3. daß Sektionsdirektoren und Lei ter der Struktureinheiten regelmä ßig Termine mit dem für sie zustän digen Bereichsarzt der Betriebspo liklinik der KMU bezüglich Maß nahmen zur Senkung des Kranken standes sowie Vorladungen zur ÄBK vereinbaren. 4.4. daß entsprechend der Weisung zur Analyse und Beeinflussung des Krankenstandes an der KMU vom 14. 12. 1978 (E 920) die Sektionsdi rektoren und Leiter der Strukturein heiten monatlich Auswertungen und Analysen des Krankenstandes und der arbeitshygienischen Situa tion vornehmen und entsprechende Maßnahmen treffen. 4.5. daß mit den Leitern von Einrich tungen, welche sich über Jahre als Schwerpunkte des Kranken- und Unfallgeschehens erwiesen haben - wie die Sektion TV/LVS, Direkto rat Technik (Bauhof), Direktorat WSE (Abt. MGE) — gründliche Aus wertungen zu Fragen der Senkung des Krankenstandes und des Unfall geschehens, zum weiteren Abbau von Arbeitserschwernissen sowie Be lastungen und des zweckmäßigen Einsatzes der Arbeitskräfte, zu Ak tivitäten der Rationalisierung und des Neuererwesens durchgeführt werden. 4.6. die materiell-technische, fi nanzielle und personelle Absiche rung der prophylaktischen Kuren in den betriebseigenen Heimen zu ge währleisten. Durchgeführt werden 80 prophylaktische Kuren, davon 50 im April 1989 in Graal-Müritz und 30 im September 1989 in Grünplan. 4.7. dafür Sorge zu tragen, daß das Rauchverbot in den Mensen und Ge meinschaftsräumen der Ferienob jekte in der Zeit von 7 bis 9 und 11 bis 14 Uhr sowie in Beratungen, Ver sammlungen und Sitzungen generell durchgesetzt wird (s. Pkt. 3.9.). 4.8. eine abwechslungsreiche warme Hauptmahlzeit zu sichern. Dazu wird zum täglichen Angebot von zwei Wahlessen in der Zentral mensa eine Reduktionskost angebo ten. Das Imbißangebot wird bedarfs gerechter gestaltet durch: — schrittweise Veränderung des Handelswarensortiments in allen Versorgungseinrichtungen (Redu zierung alkoholischer Getränke, Ver größerung des Angebotes der für die Zwischenversorgung typischen Artikel) — Bereitstellung von Salaten, Milch erzeugnissen, Obst, belegten Broten und einem warmen Essen während der Zwischenversorgung in der Zen tralmensa und der Mensa „Jenny Marx“ — Realisierung niveauerhöhender Maßnahmen in peripheren Einrich tungen der Zentralmensa, z. B. durch den Einsatz einer gekühlten Schauvitrine in der 1. Etage und eines kühlbaren Ausgabeaggregates in der 17. Etage des Hochhauses. Das erfordert — die verstärkte Nutzung des in nen- und überbetrieblichen Erfah rungsaustausches und — kontinuierliche Beratungen und Auswertungen im Küchenkollektiv. Gleichzeitig ist zu gewährleisten, daß die Versorgung der Studenten und Mitarbeiter mit Mensa- und Werkküchenessen durch Sonderver sorgungsaufgaben bei Tagungen, Kongressen und dergleichen nicht beeinträchtigt wird (Anweisung Nr. 20/1984 zur Versorgung der Studenten und Beschäftigten mit Verpflegung aus „Verfügungen und Mitteilungen des MHF“ 1/85). 4.9. schulpflichtigen Kindern von KMU-Angehörigen während der Schulferien in Begleitung ihrer Eltern die Teilnahme an* der Spei senversorgung zu ermöglichen. 4.10. zu gewährleisten, daß die Lehr linge der KMU das Mittagessen in Objekten mit einem Teilnehmer preis von maximal 0,80 Mark ein nehmen können. 4.11. alle personellen, finanziellen und materiellen Voraussetzungen zur Durchführung der Betriebs pionierlager und Urlauberdurch gänge zu sichern. Des weiteren wer den die staatlichen und Gewerk schaftsleitungen aller Einrichtungen aufgefordert, Mitarbeiter und Stu denten sowie Rentner für die Arbeit in den Ferienobjekten zu gewinnen. Es wird festgelegt, — für jedes Ferienobjekt einen ge sonderten Finanzplan aufzustellen und quartalsweise dem Kreisvor stand der Gewerkschaft Wissen schaft gegenüber abzurechnen, — den Verpflegungssatz von 5 Mark pro Tag und Person für abwechs lungsreiche Mahlzeiten zu verwen den, — die medizinische Betreuung der Urlauber in der Saison im Objekt Bakenberg (Rügen) und der Kurpa tienten in den Objekten Grünplan und Graal-Müritz zu gewährleisten. 4.12. Einfluß daruf zu nehmen, daß die örtlichen Organe die Anträge auf Unterbringung der Kinder unse rer Universitätsangehörigen in Kin derkrippen bedarfsgerecht realisie ren und den Realisierungsstand stän dig zu kontrollieren. 4.13. auf der Basis der Wohnraum lenkungsverordnung vom 16. 10. 1985 und der Ordnung über die Ar beit mit Wohnungsanträgen in der Stadt Leipzig vom 1. 7. 1985 mit dem Rat der Stadt Leipzig eine Ver einbarung über die schwerpunkt mäßige Versorgung der Mitarbeiter, Absolventen und Forschungsstuden ten mit Wohnraum für 1989 (ein schließlich AWG-Aufnahme) abzu schließen. 4.14. Im Interesse einer besseren Auslastung des Wohnraumes Woh nungstausche durch die Wohnungs kommission beim Kreisvorstand der Gewerkschaft, Wissenschaft, die Räte der Stadtbezirke, die AWG so wie die Wohnraumlenkungszentrale' zu unterstützen. 4.15. dem Rat der Stadt die für das Folgejahr vorgesehenen Vorschläge für die Aufnahme wohnungsuchen der Mitarbeiter in die Vergabepläne der Räte der Stadtbezirke bis zum 30. 9. 1989 zu übergeben und bis 31. 12. 1989 die Namen der im Fol gejahr zu versorgenden Absolven ten und Forschungsstudenten mit Angabe der nach Dringlichkeitskri terien festgelegten Rang- und Rei henfolge und auf der Grundlage des Beschlusses des Ministerrates vom 17. 5. 1985 in Auswertung des XII. Parlaments der FDJ zu übergeben. 4.16. zur Unterstützung der Eigen- leistungan bei Ausbauwohnungen und Eigenheimbauten für Mit arbeiter der KMU die Organisie rung der sozialistischen Hilfe durch die Arbeitskollektive zu fördern und zinslose Kredite (max. 5 TM) zu gewähren. Entsprechende Anträge sind an den 1. Prorektor zu richten, der in Zusammenarbeit mit dem Kreisvorstand der Gewerkschaft Wissenschaft nach Prüfung der An träge darüber entscheidet. 4.17. darauf einzuwirken, daß in den Gewerkschaftsgruppen Gespräche mit solchen Mitarbeitern geführt werden, die über unterbelegten Wohnraum verfügen bzw. einen Wohnungstausch beabsichtigen. Durch» die Wohnungskommission die gewerkschaftliche Interessen vertretung für Mitarbeiter der KMU gegenüber den Abteilungen Wohnungspolitik und Wohnungs wirtschaft der Stadtbezirke zu ge währleisten und eine laufende Kon trolle über den Erfüllungsstand der Vergabeprogramme zu sichern. 4.18. für die Sicherung des interna tionalen Urlauberaustausches mit Partnereinrichtungen des sozialisti schen Auslandes im August 1989 180 Plätze in den Studentenwohnhei men bereitzustellen. Der Kreisvorstand der Gewerk schaft Wissenschaft verpflichtet sich, 4.19. die 80 prophylaktischen Kuren in Objekten der KMU (50 Mit arbeiter in Graal-Müritz vom 3. 4. 1989 bis 22. 4. 1989 und 30 Mit arbeiter in Grünplan vom 15. 9. 1989 bis 4. 10. 1989) vorrangig für werk tätige Mütter, Werktätige im Schichtdienst und Werktätige mit besonders hoher Belastung bereit zustellen. Für werktätige Mütter mit Kindern im Kindergartenalter (Kapazität: 35 Kinder im Alter von 3 bis 6 Jahren) besteht die Möglich keit, diese zur Kur mitzunehmen. Die Vergabe erfolgt durch die Kurenkommission des Kreisvorstan des in Absprache mit der BPK un ter besonderer Berücksichtigung der Patienten der BPK aus Reihenun tersuchungen und Dispensairegrup pen. 4.20. die durch die Verwaltung der Sozialversicherung des FDGB zur Verfügung gestellten Kuren (190 Heilkuren und 83 prophylaktische Kuren) durch die Kurenkommission des Kreisvorstandes im Zusam menwirken mit der BPK, den be handelnden Ärzten, den staatlichen Leitern und Gewerkschaftsleitun gen zu vergeben. 4.21. die Betreuung erkrankter Kol legen durch die Gewerkschaftsgrup pen zu gewährleisten: — zu erkrankten alleinstehenden Werktätigen innerhalb von 3 Tagen und zu allen anderen Werktätigen innerhalb von 10 Tagen Kontakt auf zunehmen, — bei längerer Erkrankung erfolgen Wiederholungsbesuche, — zu sichern, daß durch die BGL/ AGL entsprechende finanzielle Mit tel im Finanzplan der BGL/AGL be reitgestellt werden. 4.22. Zur Unterstützung der weite ren Verbesserung der Speisenver sorgung die Küchenkommissionen der BGL zweimal jährlich anzulei ten und dabei verstärkt; die FDJ- Studenten einzubeziehen. 4.23. in Übereinstimmung mit dem Rektor für die Kinderferiengestal tung 1989 insgesamt 950 Plätze für Winter- und Sommerferienlager zur Verfügung zu stellen. Teilnehmen können Kinder vom vollendeten 2. bis 8. Schuljahr, deren Kinderkarte in der Gehaltsstelle der KMU vor liegt. Folgende Betriebspionierlager werden 1989 durchgeführt: a) Winterbetriebspionierlager: 1 Durchgang mit 48 Jugendwei heteilnehmern im Ferienheim Dom- asov (CSSR) der Universität Brno für 14 Tage. b) Sommerbetriebspionierlager: 1 Durchgang mit 24 Kindern im Fe rienheim Domasov (CSSR) für 16 Tage im Austausch von 24 Kindern der Universität Brno in Grünplan: den Austausch von 24 Kindern* mit der Universität Wroclaw und 45 Kindern mit der Akademie der Landwirtschaft Poznan; Grünplan — 3 Durchgänge mit je 200 Kindern für 16 Tage, Bad Saarow — 2 Durch gänge mit je 150 Kindern für 16 Tage, 1 Durchgang mit 24 Kindern im Ferienlager des VEB „Otto Grotewohl“ Böhlen im Austausch mit 24 Kindern aus Böhlen im La ger Grünplan; 4.24. die politische und pädagogische Qualifizierung der Erzieherkollek tive in den Betriebspionierlagern auf der Grundlage von Erziehungs konzeptionen zu sichern und den da für erforderlichen Kaderbedarf für die Erzieherkollektive zu vereinba ren. 4.25. Einfluß darauf zu nehmen, daß die örtlichen Organe die Anträge auf Unterbringung der Kinder unse rer Universitätsangehörigen in Kin derkrippen bedarfsgerecht realisie- rer Der Realisierungsstand wird ständig kontrolliert. 4.26 im Jahre 1989 für die Mit arbeiter der KMU und ihre Angehö rigen 4436 Urlaubsplätze in universi tätseigenen Ferienobjekten zur Ver fügung zu stellen, davon mindestens 150 Plätze — in der Zeit der Schul- f--n — bevorzugt für kinderreiche Familien. Für Veteranen werden mindestens 200 und für Rehabili tanden mindestens 2 Plätze außer halb der Saison und der Schulferien angeboten. 4.27. im Jahre 1989 2069 FDGB- Ferienplätze zur Verfügung zu stel len. Im Austausch mit den Partner UZ/41 11. November 1988 BKV1989 3 einrichtungen Brno, Wroclaw, Poz nan. Sofia, Budaoest und Kombina ten werden, vorbehaltlich des Ab- sch’usses von Vereinbarungen, für 1989 330 Plätze bereitgestellt. Durch vertragliche Bindungen werden in Velka Lomnica (CSSR) 204 Ferien plätze gewonnen. Die höchstmögli che Auslastung in der Vor- und Nachsaison ist zu gewährleisten. 4.28 bis Mitte November 1989 die Ausgabe der Ferienplätze für uni- versitätseigene Ferienobjekte und der FDGB-Ferienplätze an die BGL nach den Grundsätzen des FDGB vom 11. Juli 1986 zu sichern. 4.29. die Popularisierung zur Nut zung von Ferienplätzen in dr Vor- und Nachsaison sowie die Zusam menarbeit der Gewerkschaftsleitun gen mit den staatlichen Leitern zur Verbesserung der Urlaubsplanung zu verstärken. 4.30. die Urlauberaktive in jeder Be legung bei der Gestaltung des gei stig-kulturellen und sportlichen Le bens, der Erhaltung der Objekte und ihrer Einrichtungen sowie der Einhaltung von Disziplin, Ordnung, Sicherheit und Sauberkeit zu unter stützen. 4.31. Durch eine zwischen dem Kreisvorstand der Gewerkschaft Wissenschaft und dem Rektor ab zuschließende Vereinbarung sind verbindliche Festlegungen für staat liche Leiter und Gewerkschaftslei tungen zur sozialen und kulturellen Betreuung der Arbeitsveteranen der KMU zu treffen (vgl. AGB Para graph 236). 0 Förderung der allseitigen Bildung Der Rektor verpflichtet sich, 5.1. durch eine planmäßige und ziel gerichtete Kaderpolitik alle Voraus setzungen zu schaffen, um die be stätigte Konzeption der Erwachse nenbildung bis zum Jahr 1990 reali sieren zu können. Die notwendigen personellen und materiellen Be dingungen für die politisch-ideolo gische und fachliche Weiterbildung der Wissenschaftler, Arbeiter und Angestellten werden gewährleistet. Die Betriebsakademie sichert die Durchführung zentraler Lehrgänge an der KMU und unterstützt die auf gaben- und objektbezogene Weiter bildung am Arbeitsplatz. Die staatlichen Leitungen der Struktureinheiten schließen mit ih ren betrieblichen Gewerkschaftslei tungen konkrete und abrechenbare Vereinbarungen über notwendige Qualifizierungsmaßnahmen ab, mit dem Ziel, — die Übereinstimmung zwischen vorhandenem und erforderlichem Qualifikationsniveau entsprechend dem RKV Hochschulwesen und der Analyse der erarbeiteten Qualifika tionsstruktur herzustellen; — daß bis 1990 89 bis 90 Prozent des sonstigen Fach-, Verwaltungs-, Be triebs- und Wirtschaftspersonals über einen Hochschul- oder Fach schulabschluß, die Meisterqualifi zierung oder den Facharbeiterab schluß verfügen; — die sich aus der Rationalisierung und Intensivierung ergebenden An forderungen an die Weiterbildung der Mitarbeiter rechtzeitig abzulei ten. 5.2. Festlegungen zur Ausbildung der Lehrlinge und der medizi ¬ nischen Fachschulberufe sind Ge genstand des Jugendförderungspla nes. Der Kreisvorstand verpflichtet sich, 5.3. über die Qualifizierung der Kul tur- und Bildungspläne zielgerichtet auf die regelmäßige Teilnahme an politisch-ideologischen und fachli chen Weiterbildungsmaßnahmen — besonders der Nutzung der vielfäl tigen Möglichkeiten der Betriebs akademie — Einfluß zu nehmen. 5.4. mit der Durchführung von 8 zen tralen Anleitungen für die Ge sprächsleiter der „Schulen der so zialistischen Arbeit“ zielstrebiger Einfluß auf das weltanschauliche Niveau der Gesprächsrunden zu neh men. Zugleich ist konsequenter dar auf zu drängen, daß die „Schulen“ als fester Bestandteil der Kultur- und Bildungspläne zu einem ernst hafter beachteten Gradmesser der Titelverteidigungen werden. 5.5. die Leistungsvergleiche der Lehrlinge unter dem Motto „Bester im Beruf“ auf vielfältige Weise zu unterstützen. Besondere Hilfe wird dem republikoffenen Leistungsver gleich der künftigen Bibliotheks facharbeiter im Frühjahr 1989 zu teil. 5.6. die Lehrlingsaktivtagung am „Tag des Lehrlings“, am 24. 5. 1989 und am 18. 10. 1989 zur Führung des sozialistischen Berufswettbe werbs sowie zur festlichen Auf nahme der Lehrlinge des 1. Lehr jahres in den FDGB maßgeblich und in engster Zusammenarbeit mit der FDJ-Kreisleitung und den Ver antwortlichen der Berufsausbildung vorzubereiten. chen und wehrsportlichen Lebens an der KMU zu nutzen. Schwer punkte sind nachfolgende Veranstal tungen: — XV. Universitätssportfest der Mit arbeiter der KMU und ihrer Fami lienangehörigen unter verantwort licher Leitung des IfK in Verbin dung mit der HSG und dem GST- Kreisvorstand auf dem Sportplatz Wettinbrücke am 21. Juni 1989 — Wanderpokal des Rektors im Fuß ball — Wanderpokal des 1. Prorektors im Volleyball 6.8. den Freizeit- und Erholungs sport der Mitarbeiter weiter zu för dern. Dazu wird der Wettbewerb des Rektors — gemeinsam mit dem Kreisvorstand der Gewerkschaft Wissenschaft ausgeschrieben — fort geführt. 1989 gibt es folgende Aktivitäten: — Wintersportfahrt der Universität im Januar — Wanderung in die Sächsische Schweiz im Mai 6.9. im sportlichen Leben der Uni versität besonders zu würdigen: — Wettbewerb des Rektors und des Kreisvorstandes der Gewerkschaft Wissenschaft zur Entwicklung des Freizeit- und Erholungssports an der KMU, — Auszeichnung der Sportler des Jahres — Auszeichnung der Sportmann schaften des Jahres — Wettbewerb der HSG der KMU im Rahmen der „Sportstafette DDR 40“ 6.10. eine gezielte materielle und fi nanzielle Absicherung zum Erhalt und Ausbau der Sportstätten der KMU zu gewährleisten. 6.11. eine zielgerichtete Unterstüt zung dem Trainingszentrum Schwimmen der HSG bei der Ent wicklung von Nachwuchskadern und zur Erfüllung der Leistungs ziele für das Jahr 1989 zu gewähr leisten. 6.12. den versehrten Mitarbeitern mit Dauerschäden am Halte- und Bewegungsapparat weiterhin gute Sportmöglichkeiten, vor allem im Schwimmen, der Rehabilitations gymnastik und dem Wandern — un ter qualifizierter Anleitung — zu ga rantieren. 6.13. die wehrsportlichen Aktivitä ten an der KMU unter Leitung des Kreisvorstandes der GST weiter zu qualifizieren und zu stabilisieren. Schwerpunkte bilden 1989 die Durchführung — der Woche des Wehrsports im Mai — der Kreiswehrspartakiade der Universität — des III. Zentralen Reservisten vergleichs der KMU im Oktober 1989. Eine besondere Unterstützung gilt der Förderung der Auswahlkader im Wehrsport. Der Kreisvorstand der Gewerk schaft Wissenschaft verpflichtet sich, 6.14. über die BGL stärker Einfluß zu nehmen auf die Erarbeitung und Abrechnung niveauvoller, konkret abrechenbarer Kultur- und Bil dungspläne als unverzichtbare Vor aussetzung einer erfolgreichen Ver teidigung des Ehrentitels „Kollektiv der sozialistischen Arbeit". 6.15. das „Komplexe Qualifizierungs vorhaben“ wirksam zu unterstützen und vor allem den Kulturfunktionä ren der BGL und AGL — besonders nach den Gewerkschaftswahlen — qualifizierte Anleitung und Hilfe zu geben 6.16. gemeinsam mit ausgewählten BGL in engster Zusammenarbeit mit der FDJ-Kreisleitung die Vor bereitung und Durchführung der 14. Tage der jungen Arbeiter und An gestellten vom 28. 4. bis 26. 5. 1989 maßgeblich zu unterstützen. 6.17. den 13. kulturell-künstle rischen Wettbewerb in Vorberei- Jung des 40. Jahrestages der Grün dung der DDR breit zu popularisie ren, vielfältig zu unterstützen und die besten Leistungen mit Preisen zu ehren. 6.18. das künstlerische Volksschaf fen konkret durch die Realisierung des Fördervertrages mit dem Kaba rett „Spitzhacken“ zu unterstützen. 6.19. das Universitätssportfest am 21. Juni 1989 zu popularisieren und Veranstaltungen wie den Pokal des Kreisvorstandes im Volleyball, den Volleyballvergleich mit Praxispart nern anläßlich der „Tage der Wis senschaft“ und das universitäts offene Schwimmfest der Sektion TV zu organisieren bzw. zu unterstüt zen. 6.20. verstärkt Sorge dafür zu tra gen, daß die BGL Einfluß nehmen auf die Einbeziehung von sportli chen und wehrsportlichen Verpflich tungen und Maßnahmen in die Kul tur- und Bildungspläne. G Frauenförderungsplan Entwicklung des geistig-kulturellen und sportlichen Lebens Der Rektor verpflichtet sich, 6.1. die weitere Ausprägung der Karl-Marx-Universität als geistig kulturelles Zentrum im Territorium zu sichern. Dazu ist kontinuierlich der Stellenwert geistig-kultureller Prozesse für den gesellschaftlichen Leistungsanstieg im Bewußtsein al ler zu heben. 6.2. durch Einflußnahme und Kon trolle zu gewährleisten, daß das vor handene kulturell-künstlerische Po tential und die zur Verfügung ste henden materiellen, finanziellen und personellen Fonds zur weiteren Verbesserung des geistig-kulturel len Lebens genutzt werden. Die inhaltliche Arbeit der Ensem bles und Zirkel wird sich auf wür dige Beiträge, die dem 40. Jahrestag der Gründung der DDR gewidmet sind, konzentrieren. 6.3. den 13. kulturell-künstlerischen Wettbewerb, das 40jährige Jubi läum des Poetischen Theaters und des Tanzstudios sowie das 35jährige Jubiläum des Akademischen Or chesters und des Ensembles „Pawel Kortschagin“ als Höhepunkte der Volkskunstschaffenden im 40. Jahr des Bestehens der DDR zu unterstüt zen. Im Mittelpunkt steht dabei eine von den Volkskünstlern der Univer sität gestaltete Festveranstaltung. 6.4. durch Unterstützung des „Kom plexen Qualifizierungsvorhabens für ehrenamtliche Kulturfunktio näre“ die Grundlagen für ein reges geistig-kulturelles Leben an allen Sektionen und Einrichtungen zu si chern. 6.5. die von der Hauptabteilung Kul tur angebotenen Anrechtsreihen und Sonderveranstaltungen weiter zu profilieren. 6.6. die Gestaltung des sportlichen und wehrsportlichen Lebens an der KMU auf der Basis von Arbeitsver einbarungen zwischen der Sport kommission des Rektors und der Ge werkschaft Wissenschaft sowie der GST zu unterstützen. 6.7. die zentralen Wettkämpfe der Universität abzusichern und als sportpolitische Höhepunkte für die weitere Entwicklung des sportli Der Rektor verpflichtet sich, 7 .1. auf dem Gebiet der Kaderent wicklung für die Einbeziehung eines angemessenen Frauenanteils weiterhin konsequent Sorge zu tra gen, dazu gehört, — bei der Auswahl für die Auf nahme eines Forschungsstudiums einen Frauenanteil von 50 Prozent anzustreben; — mehr Frauen für die Aufnahme einer wissenschaftlichen Voll- oder Teilaspirantur B zu gewinnen und bei den KMU-Delegierungen einen Frauenanteil von 50 Prozent zu si chern; — die vorgesehenen Delegierungen zur Weiterbildung im Ausland, be sonders in der UdSSR, für das Stu dienjahr 1990/91, zu sichern und je nen, die 1989 die Weitrbildung im Ausland absolvieren, die erforderli che Unterstützung zu geben; — im Interesse einer planmäßigen Entwicklung von Frauen zu Hoch schullehrern im Studienjahr 1989/90 mindestens 10 befähigte Nachwuchs wissenschaftlerinnen zur ML-Abend- schule zu delegieren. 7 .2. daß die Leiter der Strukturein heiten zu folgenden Problemen kon krete Maßnahmen festlegen — zur zielgerichteten Förderung der politischen Bildung und beruflichen Aus- und Weiterbildung der Frauen (einschließlich der weiblichen Ar beiter und Angestellten) sowie ihres qualifikationsgerechten Einsatzes sind Qualifikationsvereinbarungen abzuschließen. Diese namentlich ge troffenen Festlegungen sind in einer Frauenversammlung der Struktur einheiten vor ihrer Verabchie- düng im Januar 1989 zu beraten; — zur Überprüfung der in der Ver gangenheit getroffenen konkreten Festlegungen über Möglichkeiten der tätigkeitsbezogenen Qualifizierung der LHD sowie der arbeitsplatzbe zogenen Qualifizierung des mittle ren wissenschaftlichen Personals in den naturwissenschaftlichen, agrar- wissenschaftlichen und medizi nischen Einrichtungen und der weib lichen Arbeiter und Angestellten. Schlußfolgerungen für die weitere Entwicklung sind zu ziehen (vgl. Pkt. 5.1. des BKV). Schwerpunkte sind dabei weiterhin die Unterstüt zung und Qualifizierung des mittle ren medizinischen Personals des Be reiches Medizin und die sich im Hochschulstudium „Diplomkran- kenschwester" befindlichen leiten den Schwestern; — zur sozialen Betreuung der Frauen während des Schwangeren- und Wochenurlaubs sowie während der gesetzlich geregelten Freistel lung nach dem Wochenurlaub. Ins-
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)