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Universitätszeitung
- Bandzählung
- 1981
- Erscheinungsdatum
- 1981
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Z. gr. 2. 459
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1770109730-198100007
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1770109730-19810000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1770109730-19810000
- Sammlungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen der Universitäten Sachsens (1945-1991)
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Universitätszeitung
-
Band
Band 1981
-
- Ausgabe Nr. 1, 9. Januar 1
- Ausgabe Nr. 2, 16. Januar 1
- Ausgabe Nr. 3, 23. Januar 1
- Ausgabe Nr. 4, 30. Januar 1
- Ausgabe Nr. 5, 6. Februar 1
- Ausgabe Nr. 6, 13. Februar 1
- Ausgabe Nr. 7, 20. Februar 1
- Ausgabe Nr. 8, 27. Februar 1
- Ausgabe Nr. 9, 6. März 1
- Ausgabe Nr. 10, 13. März 1
- Ausgabe Nr. 11, 20. März 1
- Ausgabe Nr. 12, 27. März 1
- Ausgabe Nr. 13, 3. April 1
- Ausgabe Nr. 14, 10. April 1
- Ausgabe Nr. 15, 20. April 1
- Ausgabe Nr. 16, 24. April 1
- Ausgabe Nr. 17, 4. Mai 1
- Ausgabe Nr. 18, 8. Mai 1
- Ausgabe Nr. 19, 15. Mai 1
- Ausgabe Nr. 20, 22. Mai 1
- Ausgabe Nr. 21, 29. Mai 1
- Ausgabe Nr. 22, 5. Juni 1
- Ausgabe Nr. 23, 12. Juni 1
- Ausgabe Nr. 24, 19. Juni 1
- Ausgabe Nr. 25, 26. Juni 1
- Ausgabe Nr. 26, 3. Juli 1
- Ausgabe Nr. 27, 10. Juli 1
- Ausgabe Nr. 28, 17. Juli 1
- Ausgabe Nr. 29, 24. Juli 1
- Ausgabe Nr. 30, 31. Juli 1
- Ausgabe Nr. 31, 21. August 1
- Ausgabe Nr. 32, 28. August 1
- Ausgabe Nr. 33, 4. September 1
- Ausgabe Nr. 34, 11. September 1
- Ausgabe Nr. 35, 18. September 1
- Ausgabe Nr. 36, 25. September 1
- Ausgabe Nr. 37, 2. Oktober 1
- Ausgabe Nr. 38, 9. Oktober 1
- Ausgabe Nr. 39, 16. Oktober 1
- Ausgabe Nr. 40, 23. Oktober 1
- Ausgabe Nr. 41, 30. Oktober 1
- Ausgabe Nr. 42, 6. November 1
- Ausgabe Nr. 43, 13. November 1
- Ausgabe Nr. 44, 20. November 1
- Ausgabe Nr. 45, 27. November 1
- Ausgabe Nr. 46, 4. Dezember 1
- Ausgabe Nr. 47, 11. Dezember 1
- Ausgabe Nr. 48, 18. Dezember 1
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Band
Band 1981
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7 ENTWUKF DES B/CIE 7982 30. Oktober 7937 UZ747 gen Sporttreiben an den Einrichtungen teilnehmen können und der Frei- . zeit- und Erholungssport weiter gefördert wird. KT; halbjährlich 3.4.2. durch Popularisierung von Sportmöglichkeiten und ihrer gesund heitsfördernden Wirkungen bei allen Mitarbeitern die Einstellung zum regelmäßigen Sporttreiben zu festigen und die aktive Teilnahme zu stimu lieren. . KT: halbjährlich 3.4.3. im April und September 1982 für Schulungen der Sportorganisatoren zu sorgen. Dabei kann u. a. die Abnahmeberechtigung für das Sport abzeichen „Bereit zur Arbeit und zur Verteidigung der Heimat“ erworben werden. (Meldungen bis 1. 4. bzw. 1. 9.1982 an das Sekretariat der Zentralen Sport kommission, 7031 Leipzig, Stieglitzstr. 40, PF 38, IfK) KT: halbjährlich 3.4.4. das 8. Universitätsportfest der KMU für Mitarbeiter und ihre Fa- „Sport frei!" heißt es alljährlich zum traditionellen Universitätssportfest der KMU- Angehörigen und ihrer Familien. In diesem Jahr wurden die Wettkämpfe in den Sportarten Leichtathletik, Kleinfeldfußball, Tischtennis und Luftgewehrschießen ausgetragen. Eine Erwärmungsgymnastik mit Musik bereitete die Teilnehmer auf die Wettkämpfe vor. Fotos: UZ Archiv milienangehörigen am 9. Juni 1982, 15.00 Uhr, auf dem Sportplatz Wettin- brücke durchzuführen. KT: halbjährlich 3.4.5. die Sportmöglichkeiten für Mitarbeiter mit einem Dauerschaden am Halte- und Bewegungsapparat und für Rehabilitanden im Rahmen der Sektion Versehrtensport (Schwimmen) zu fördern. KT: halbjährlich Die UGL verpflichtet sich, 3.4.6. das zentrale Sportfest der KMU sowie die dezentralen Sportfeste der Sektionen zu popularisieren, finanziell zu unterstützen und terminlich mit einander abzustimmen. KT: halbjährlich -3.4.7. dafür Sorge zu tragen, daß in den Kultur- und Bildungsplänen sport liche und touristische Verpflichtungen aufgenommen .und anläßlich der Verteidigung des Ehrentitels „Kollektiv der sozialistischen Arbeit“ abge rechnet werden. KT: halbjährlich ' 3.4.8. zur Vermittlung der gesammelten Erfahrungen auf dem Gebiet des Freizeit- und Erholungsportes im November 1982 eine Aktivtagung mit Sportfunktionären durchzuführen. KT: halbjährlich 4. Die Verwendung des Kultur- und Sozialfonds 5. Frauenförderungsplan Der Rektor verpflichtet sich, 5.1. bei der Auswahl für die Aufnahme eines Forschungsstudiums einen Frauenanteil von 50 Prozent zu sichern. Termin: 31. 3. 5.2. vorrangig weibliche Bewerber bei der Aufnahme einer wissenschaft lichen Aspirantur zu berücksichtigen. Für das Planjahr 1982 ist ein Frauen- anteil von 50 Prozent zu sichern. Verstärkt sind Frauen zum Erwerb der Prom. A aus der befr. Ass. in eine Teilaspirantur zu überführen. Termin: 30. 6. 5.3. in der Vorbereitung der Delegierung zum Zusatzstudium, zur Weiter bildung und zu Aspiranturen im sozialistischen Ausland für das Studien jahr 1983/84 zu sichern, daß Frauen entsprechend den gesellschaftlichen Notwendigkeiten auf der Grundlage des Kaderprogramms bestätigt werden und ihnen die erforderliche Unterstützung gesichert wird. Termin: 30. 11. 5.4. im Interesse einer planmäßigen Entwicklung von Frauen zu Hoch- Schullehrern für das Studienjahr 1982/83 befähigte Nachwuchswissenschaft lerinnen, die sich auf den Abschluß der Promotion B vorbereiten und in das Kaderprogramm des Rektors aufgenommen sind, zur ML-Abendschule zu delegieren. . Termin: 31. 3. 5:5. mit weiblichen Nachwuchswissenschaftlern, die im zentralen Kader programm erfaßt sind, einen Erfahrungsaustausch und eine Problemdis kussion durchzuführen. Termin: 1. 6. 5.6. die planmäßige und gezielte Kaderarbeit mit Lehrern im Hochschul dienst unter besonderer Berücksichtigung der arbeitsplatzbezogenen Quali fizierung in den dafür in Frage kommenden Einrichtungen (TAS, Fremd sprachen, Germ./Lit.-Wissenschaften, Herder-Institut) zu intensivieren und durch Festlegungen kontrollfähig zu gestalten. Termin: 31.12. 5.7. der Aufgabe einer planmäßigen Aus- und Weiterbildung mittlerer Kader in den naturwissenschaftlichen/medizinischen Einrichtungen (z. B. land wirtschaftlich-technische, chemisch-technische, medizinisch-technische, physikalisch-technische Assistentinnen) und einer langfristigen Vorberei tung auf die Übernahme von leitenden Funktionen besondere Aufmerk- • samkeit zu widmen. Termin: 31. 12. 5.8. daß durch die weiblichen Arbeiter und Angestellten differenzierte Möglichkeiten einer politisch-ideologischen Weiterbildung genutzt werden können. Termin: 1.6. 5.9. für alle Frauen, mit denen Qualifizierungsverträge abgeschlossen wur den, die erforderlichen Bedingungen zur planmäßigen Realisierung der Qualifizierungsaufgaben zu sichern. Auf der Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen werden' Freistellungen gewährt; besondere Unterstützung : erhalten Frauen mit zwei und mehr Kindern. Termin: 30. 1. 5.10. bei der Inanspruchnahme der Freistellung gemäß § 246 AGB zu prü fen, wie diese Zeit zur Aus- und Weiterbildung genutzt werden kann. Ins besondere sind Festlegungen über die Weiterführung bereits begonnener Qualifizierungsmaßnahmen zu treffen. Termine: 30. 6. und 31. 12. 5.11. auf der Grundlage des Frauenförderungsplanes der KMU durch die staatlichen Leiter der Einrichtungen in Zusammenarbeit mit den jeweili gen Gewerkschaftsleitungen Maßnahmepläne für das Jahr 1982 zu er arbeiten und kontrollfähig zu führen. Termin: 31.12. (Abgabe 2fach im DKQ) 5.12. eine Zwischenabrechnung vor der Frauenkommission der UGL durch zuführen. Termin: 30. 6. Die UGL verpflichtet sich, 5.13. die Gewerkschaftsleitungen bei der Vorbereitung und Auswahl quali fizierter Frauen für Berufungs- und Leitungsfunktionen zu unterstützen. Besonderes Augenmerk wird auf den Kreis der' weiblichen Oberassistenten ■ und Oberärzte gelegt. -- 5 5.14. im Interesse einer allseitigen Persönlichkeitsentwicklung weibliche 's; Kader für Leitungsfunktionen zu gewinnen, die bisher noch keine derarti gen Funktionen ausübten. Leitungserfahrenen Kolleginnen ist größere Ver antwortung zu übertragen. 5.15. dem weiblichen wissenschaftlichen Nachwuchs hinsichtlich Aus. und Weiterbildung und der Verbesserung seiner Arbeits- und Lebensbedingun gen besondere Aufmerksamkeit zu schenken. 5.16. mit ausgewählten Gewerkschaftsfunktionärinnen eine Problem diskussion durchzuführen. KT: 5.13. bis 5.16. halbjährlich j 6. Schlußbestimmungen Der Rektor verpflichtet sich, 4.1. die Mittel des Kultur- und Sozialfonds schwerpunktmäßig so einzu setzen, daß sie zur weiteren Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedin gungen und der kulturellen Betreuung der Mitarbeiter der KMU beitragen. Er beträgt 1982 für die KMU insgesamt 1750 TM. Schwerpunkte der Verwendung sind Unterstützungen für — die Ferienheime 500 TM — das Werkküchenessen 350 TM — die Kulturarbeit 95 TM — die kulturelle und sportliche Betreuung an den Einrichtungen 290 TM (25 M/VbE) — die Kindereinrichtungen, Betriebspionierlager sowie für Kinderweih nachtsfeiern 165 TM — Veteranenbetreuung 40 TM - AWG-Zuschüsse 100 TM (für die Weihnachtsfeiern an den Einrichtungen werden 10 M je Kind im Alter von 0 bis 14 Jahren zur Verfügung gestellt). Dieser- Betriebskollektivvertrag gilt für alle Einrichtungen der Karl-Marx- Universität, für alle im Arbeitsrechtsverhältnis mit der Karl-Marx-Univer sität stehenden Kolleginnen und Kollegen sowie alle planmäßigen (ein schließlich ausländischen) Aspiranten. Er tritt mit der Unterzeichnung durch den Rektor und den Vorsitzenden der Universitätsgewerkschafts leitung in Kraft. Entsprechend den entstandenen Schwerpunkten und Er fordernissen kann der Betriebskollektivvertrag ergänzt werden. Diese Ergänzungen bedürfen der Schriftform und, nachdem sie zwischen Rektor und Universitätsgewerkschaftsleitung vereinbart wurden, der Be stätigung durch das Gewerkschaftsaktiv der Universitätsgewerkschafts organisation. Der Rektor und die Universitätsgewerkschaftsleitung sind für die all seitige und termingerechte Erfüllung des Betriebskollektivvertrages ver antwortlich und rechenschaftspflichtig. Die Rechenschaftslegungen zum Betriebskollektivvertrag erfolgen im Zusammenhang mit den Rechen schaftslegungen zur Planerfüllung jeweils zum 30.'6. und 31.12.1982. Prof. Dr. sc. Dr. h. c. L. Rathmann, Rektor Dr. phil. W. Lehmann, Vorsitzender der UGL (Entwurf) Liebe Kolleginnen und Kollegen! Rektor und Universitätsgewerkschaftsleitung legen euch mit der heutigen UZ den Entwurf des BKV 1982 der Karl-Marx- Universität vor. Dieser Entwurf wurde auf der Grundlage der bisher vorgeschlagenen Planaufgaben erarbeitet. Er soll der Verwirklichung der Planaufgaben im Jahre 1982 dienen. Die Diskussion über den Entwurf des BKV 1982 ist mit der Plandiskussion in den Gruppen und Einrichtungen zu verbin ¬ den. Die Diskussionen zum BKV 1982 sind in den Einrichtungen und Kollektiven bis zum 1. Dezember abzuschließen. Wir bitten darum, die Informationen über das Ergebnis der Diskussion — gemeinsam durch staatliche Leiter und Gewerk schaftsleitungen der Einrichtungen — in zweifacher Ausferti gung an den 1. Prorektor bzw. die UGL zu geben. Die Anlagen zum BKV behalten im wesentlichen ihre Gül tigkeit. Änderungen werden zu einem späteren Zeitpunkt ver öffentlicht. zwischen Rektor und UGL der KMU 1. Entwicklung und Förderung schöpferischer Initiativen der Angehörigen der KMU im sozialistischen Wettbewerb 1. 1. Organisation und Führung des sozialistischen Wettbewerbs Der Rektor verpflichtet sich, 1.1.1. auf der Grundlage der „Ordnung zur Organisierung und Führung des sozialistischen Wettbewerbs“ (Anlage 1), der Grundorientierung der- UGL zur Wettbewerbsführung und dem Plan daraufhinzuwirken, daß die ge stellten Aufgaben in allen Kollektiven und Arbeitsbereichen diskutiert werden. Diese Aufgaben werden auf die Kollektive aufgeschlüsselt und den Mitarbeitern erläutert. Dabei ist die Intensivierung aller Arbeits prozesse auch an der Karl-Marx-Universität der Hauptweg zur Steigerung der Leistungsfähigkeit und der Erhöhung der Qualität der Arbeit. Die In itiativen der Kollektive und Mitarbeiter sind durch konkrete Aufgaben stellungen vor allem darauf zu richten, daß mit den vorhandenen mate riellen und finanziellen Mitteln und Arbeitskräften bei der Erfüllung der Planaufgaben höchstmöglicher Nutzen erzielt wird. Die Erfüllung der Wettbewerbsverpflichtungen wird planmäßig ausgewer tet und die besten Ergebnisse werden auf der Grundlage der Prämien ordnung der KMU stimuliert. KT: Mai/Oktöber (KT = Kontrolltermine) 1.1.2. die Bewegung des „Sozialistischen Arbeitens, Lernens und Lebens“ konsequent zu führen. Der Entwicklung der sozialistischen Lebensweise und der Erhöhung des Kultur- und Bildungsniveaus wird in den Kollek tiven hohe Aufmerksamkeit geschenkt. Der Kampf um Ordnung. Sauber- keit, Sicherheit und Disziplin ist Bestandteil dieser Entwicklung. KT: Mai/Oktober 1.1.3. die Entwicklung der volkswirtschaftlichen Masseninitiative durch die materiell-technische Sicherstellung der Arbeitseinsätze an folgenden zen tralen Objekten zu fördern: — Investvorhaben Rekonstruktion der Klinik für Herz- und Gefäßchirur gie, Bettenhaus und OP-Trakt Chirurgie . — weitere Bauhilfsarbeiten im Bereich Medizin — Werterhaltungsarbeiten sowie Einsätze für Instandhaltungsarbeiten in den eigenen Einrichtungen Die VMI-Stunden sind im Rahmen des Wettbewerbes abzurechnen. KT: Mai/Oktober Die Universitätsgewerkschaftsleitung verpflichtet sich, 1.1.4. die Initiativen der Universitätsangehörigen auf die Erfüllung der im Plan und im Wettbewerbsbeschluß ausgewiesenen Zielstellungen zu kon zentrieren. Auf dieser Grundlage werden die Wettbewerbsprogramme der Kollektive erarbeitet. KT: halbjährlich 1.1.5. den Kampf um den Ehrentitel „Kollektiv der sozialistischen Arbeit“ auf der Grundlage des Betriebsdokumentes E 211 in den Gewerkschafts gruppen zu unterstützen und die in den Beschlüssen des X. Parteitages der SED und des 9. FDGB-Kongresses gesetzten höheren Maßstäbe durchzu setzen. KT: halbjährlich 1.1.6. den Erfahrungsaustausch und Leistungsvergleich zwischen Kollek tiven der Universität als auch zu Kollektiven von Partnereinrichtungen zu organisieren, um gute Erfahrungen in der Arbeit und Wettbewerbs führung zu verallgemeinern. KT: halbjährlich 1.1.7. in den Gewerkschaftsgruppen die Bereitschaft für die Lösung der Vorhaben der VMI zu fördern und die Mitarbeiter für die Realisierung von 5 Stunden unbezahlter freiwilliger Arbeitsleistung zu mobilisieren. KT: halbjährlich 1. 2. Leitung und Planung der Neuerertätigkeit Der Rektor verpflichtet sich, 1.2.1. die breite Entfaltung der Neuererbewegung zu fördern und ihre Plan mäßigkeit zu erhöhen. Dazu werden in Abstimmung mit dem Plan kon krete Aufgabenstellungen zur Intensivierung und Rationalisierung der innerbetrieblichen Arbeitsprozesse vorgegeben. Schwerpunkt ist die Er höhung der Effektivität Von Lehre und Forschung und die kontinuierliche Verbesserung der medizinischen Betreuung. KT: halbjährlich 1.2.2. daß im engen Zusammenwirken mit den Gewerkschaftsleitungen, insbesondere Jugendliche, Frauen, Arbeiter und Angehörige des mittleren- medizinischen Personals sowie Wissenschaftler aus dem Gewi-Bereich, für die Lösung von Neuereraufgaben gewonnen werden, KT: halbjährlich Die UGL verpflichtet sich, 1.2.3. im Rahmen der Führung des sozialistischen Wettbewerbs verstärkt die Entwicklung der vereinbarten Neuerertätigkeit auf der Grundlage der thematischen Planung und der planmäßigen Zielstellung zu fördern und zu unterstützen, den Erfahrungsaustausch zwischen den Sektionen und anderen Struktureinheiten zu organisieren und sich für die Durchführung von Neuererkonferenzen der Bereiche Medizin, Biowissenschaften, Mensen und gastronomische Einrichtungen und TV einzusetzen. KT: halbjährlich 1.2.4. das Neuereraktiv auf die weitere Vertiefung seiner Praxisbeziehun gen, den Erfahrungsaustausch mit den Neuereraktiven des Kombinates Polygraph „Werner Lamberz“, PCK Schwedt — Betriebsteil „Otto Grote wohl“ Böhlen und Kombinat GISAG, zu orientieren. KT: 1. Halbjahr > Darüber hinaus wird ein Seminar zur Thematik: „Aufgaben der Neuerer bei der weiteren Rationalisierung der Arbeit in der Leitung, Verwaltung und Produktionsvorbereitung“ durchgeführt. KT: Juni Termin: November 2. Weitere Verbesserung der Arbeits und Lebensbedingungen 2. 1. Verwirklichung des Leistungsprinzips in der Entlohnung und Prämierung Der Rektor verpflichtet sich, 2.1.1. den Lohnfonds der KMU so einzusetzen, daß er zur Intensivierung der Arbeit in allen Arbeitskollektiven beiträgt und die Erfüllung des Pla nes wirksam unterstützt. Der Lohnfondszuwachs wird zur Stimulierung kontinuierlich guter Leistungen, Erhöhung der Qualität und Effektivität der Arbeit .sowie zur Leistungssteigerungverwandt. Die Stimulierung er folgt in Form der. für das Hoch- und Fachschulwesen gültigen Tarife sowie der: im Betriebsdokument E 200 getroffenen betrieblichen Vereinbarung. KT: halbjährlich 2.1.2. den Prämienfonds .leistungsorientiert auf der Grundlage der Richt- linie des MHF und des ZV der Gewerkschaft Wissenschaft v. 9.1.1981 und der Prämienordnung der KMU-(BD E 210) einzusetzen. Der Prämienfonds der Universität beträgt auf der Grundlage der Planauflage einschließlich der leistungsabhängigen Forschungsprämien 5930 TM. Der Anteil des zen tralen. Prämienfonds, wurde in der Prämienordnung (Betriebsdokument E 210) vereinbart. Die Aktivistenauszeichnung ist in Höhe von 350,- M aus dem dez. Prämien fonds zu finanzieren. KT: halbjährlich 2.1.3. zur Anerkennung besonderer Leistungen der Hochschullehrer und wissenschaftlichen Mitarbeiter in der Erziehung, Aus- und Weiterbildung während des Studienjahres 1981/82 insgesamt 925,2 TM (§ 74 Fonds) zur Verfügung zu stellen. KT: halbjährlich 2.1.4. die durch die Universität gestifteten Preise in Übereinstimmung mit den gesellschaftlichen Organisationen zur Stimulierung hoher Leistungen einzusetzen. Die Preisverleihung erfolgt auf der Grundlage der Anlage 1 des BKV. KT: halbjährlich 2.1.5. auf der Grundlage des Betriebsdokumentes F 420 die Rückführung von Sekundärrohstoffen aus dem zentralen Prämienfonds materiell zu sti mulieren. ’ Für die Erfassung und Ablieferung von metallischen und nichtmetallischen Sekundärrohstoffen erhalten die Einrichtungen für die nachweislich abge lieferten — metallischen Sekundärrohstoffe 10 Prozent vom Erlös sowie für die Ab lieferung von — nichtmetallischen Sekundärrohstoffen 50 Prozent des Erlöses als mate rielle Anerkennung. Werden die vorgegebenen Erfassungslimite bei den nichtmetallischen Sekundärrohstoffen überboten, erhalten die Einrichtun gen für die darüber hinaus abgelieferten Mengen 100 Prozent des Erlöses als Prämie. KT: halbjährlich 2.1.6. die für das Planjahr zur Verfügung stehenden dezentralen Prämien mittel im laufenden Jahr in Anspruch zu nehmen. Nicht verwendete Mittel werden am Jahresende zentralisiert. Ausnahmen bedürfen der begründeten Antragstellung durch den Leiter der Einrichtung und der zuständigen BGL, über die durch den Rektor und die UGL entschieden wird. KT: halbjährlich Die UGL verpflichtet sich, 2.1.7. die leistungsgerechte und zielorientierte Verwendung der zur Ver fügung stehenden Stimulierungsmittel zu kontrollieren. Es wird gesichert, daß alle Auszeichnungsvorschläge in den Gewerkschaftskollektiven be raten werden. KT: halbjährlich
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