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Universitätszeitung
- Bandzählung
- 1981
- Erscheinungsdatum
- 1981
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Z. gr. 2. 459
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1770109730-198100007
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1770109730-19810000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1770109730-19810000
- Sammlungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen der Universitäten Sachsens (1945-1991)
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
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-
Zeitschrift
Universitätszeitung
-
Band
Band 1981
-
- Ausgabe Nr. 1, 9. Januar 1
- Ausgabe Nr. 2, 16. Januar 1
- Ausgabe Nr. 3, 23. Januar 1
- Ausgabe Nr. 4, 30. Januar 1
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- Ausgabe Nr. 8, 27. Februar 1
- Ausgabe Nr. 9, 6. März 1
- Ausgabe Nr. 10, 13. März 1
- Ausgabe Nr. 11, 20. März 1
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- Ausgabe Nr. 38, 9. Oktober 1
- Ausgabe Nr. 39, 16. Oktober 1
- Ausgabe Nr. 40, 23. Oktober 1
- Ausgabe Nr. 41, 30. Oktober 1
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- Ausgabe Nr. 44, 20. November 1
- Ausgabe Nr. 45, 27. November 1
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Band 1981
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20 Jahre Meisterkollektiv UZ sprach mit Heinz Eberlein, Obermeister in der Feinmechanikerwerkstatt des Bereiches Technik der Sektion Physik UZ: Im November begeht das Meisterkollektiv der KMU den 20. Jahrestag seines Bestehens. Was verbirgt sich hinter dem Begriff Meisterkollektiv? H. Eberlein: Das Meisterkollektiv ist ein beratendes Organ, das ge genüber der Universitätsleitung und gesellschaftlichen Organen zu Fra gen, die die Meister, ihre Mitarbei ter, ja alle Werkstätten betreffen, Stellung nimmt. Anleitung und Un terstützung erhält das Meisterkol lektiv durch den vom Rektor dafür beauftragten Direktor für Planung und Ökonomie. UZ: Wie setzt sich das Meister kollektiv zusammen? H. Eberlein: In ihm sind alle Meister als Leiter von Werkstätten, Leiter von Meisterbereichen und Fachkräfte mit Meisterqualifikation erfaßt. Das Meisterkollektiv, das aus den drei Bereichskollektiven „Betriebstechnik“, „Forschung und Lehre“ und „Wirtschaft“ besteht, wird von einem Zentralen Meister kollektiv geleitet. UZ: Können Sie uns das Aufga bengebiet des Zentralen Meisterkol lektivs näher erläutern? H. Eberlein: Unsere Aufgabe be steht vor allem in der Mitwirkung bei der Leitung und Planung ent scheidender Prozesse an der Univer sität, in der materiell-technischen Sicherung der Lehr- und For schungsaufgaben. Das beginnt bei Investitionen, schließt Grundfonds wirtschaft und Werterhaltung ein und endet nicht beim Arbeitsschutz. Wichtig ist es, den innerbetrieb lichen Erfahrungsaustausch zu orga nisieren, das betrifft sowohl den politisch-ideologischen als auch den fachlichen, das betrifft die Führung des sozialistischen Wettbewerbs. Gute Erfahrungen haben wir bei der gegenseitigen unbürokratischen Hilfe zwischen den Werkstätten. Hochwertige Maschinen und Ge räte effektiv auszulasten, ist das Ziel der Zentralen Gerätekommis sion. Bei Neuanschaffungen beraten wir die staatliche Leitung z. B. dar über, in welcher Werkstatt die Ma schine mit dem größten Nutzen ar beiten kann. Große Aktivitäten gibt es zur materiell-technischen Versor gung aller Werkstätten. Wir haben ein zentrales Buntmetallager, im Bereich Medizin ein Schwarzmetall lager geschaffen. An dieser Stelle muß ich das zentrale EGS-Lager er wähnen. EGS, das heißt einheit liches Gefäßsystem, und bedeutet die Standardisierung für Auf nahmeeinheiten aller elektronischen Bauteile. Das hört sich kompliziert an, ist es auch ein wenig. Es galt, viele Vorbehalte zu überwinden, heute möchte es keiner mehr’mis- UZ: Welche Überlegungen spiel ten bei der Gründung eines solchen Kollektivs eine Rolle, aus welchen Erfordernissen wurde es damals, vor zwei Jahrzehnten, geboren? H. Eberlein: Die Zusammenarbeit zwischen Meistern und Werkstätten innerhalb der Universität wurde nach der Zerschlagung des Hitler faschismus, nach Wiederaufnahme des Studienprozesses an der Univer sität zur unabdingbaren Notwendig keit. Jeder mußte jedem helfen, denn mit dem Wenigen,, was da war, mußte der Universitätsbereich Unser Gesprächspartner: Heinz Eberlein, Jahrgang 1917, verheiratet, zwei erwachsene Kinder. Arbeitete ab 1953 als Feinmechanikermeister, wurde später Obermeister, wirkte von An fang an bei der Entwicklung des heutigen Zentralen Meisterkollektivs mit, ar beitete zunächst als stellvertretender Vorsitzender, seit 1963 als Vorsitzender des Zentralen Meisteraktivs. Mehrfacher „Aktivist der sozialistischen Arbeit", 1974 „Verdienter Meister“, 1978 „Ehrennadel der KMU“, am 6. Oktober 1981 erhielt er den Hubert-Jusek-Preis der KMU. sen. An die Orthopädie haben wir ein kleines Kunststofflager ange schlossen; auch bei der zentralen Planung und Beschaffung von Zer spanungswerkzeugen zeichnen sich gewisse Erfolge ab. Des weiteren sind wir mitverant wortlich für die monatlichen Tage der Meister, für die qualifizierte Weiterbildung, ohne die eine gute staatliche Leitung nicht möglich ist. Unsere Verantwortung erstreckt sich auch auf die Unterstützung der Berufsausbildung einschließlich des sozialistischen Berufswettbewerbs sowie, und das ist kein kleines Auf gabengebiet, das Neuererwesen. 27 unserer Meister haben einen Neue rerpaß, das ist eine beachtenswerte Anzahl in Bezug auf die insgesamt ausgegebenen Pässe. Unsere Werk stätten sind die Orte, an denen diese Neuerervereinbarungen reali siert werden, vor allem durch die schöpferische Aktivität der Meister und ihrer Mitarbeiter. Alles in allem: Unser Aufgaben bereich hat sich mit unserem Kol lektiv entwickelt. wieder ins Rollen kommen. Zu Be ginn der 50er Jahre verstärkten die Meister ihre Zusammenarbeit, es gab ein „Mechanikerkollektiv“. Im Oktober-1960 versammelten sich die Betriebshandwerker und das Kol lektiv Forschung und Lehre zum ersten offiziellen Tag des Meisters. Am 23. November 1961 war es dann soweit: Zwischen dem Ver waltungsdirektor der Universität, der UGL und dem Vorsitzenden des Meisterkollektivs, das noch keinen offiziellen Status hatte, wurde eine Vereinbarung, die eine erste Ar beitsordnung darstellte, unterzeich net, die die Aufgabenstellung für das Meisterkollektiv in den For schungsstätten fixierte. UZ: Den 23. November 1961 kann man also durchaus als die Geburts stunde des heutigen Zentralen Mei- sterkollektivs ansehen. Wie vollzog sich seine Entwicklung bis zur heu tigen Struktur? H. Eberlein: Zu Beginn des Jah res 1971 trat eine umfassende Ar beitsordnung in Kraft, auf deren Grundlage die Bereiche, wie Be triebshandwerker, Mensen, Ver suchsgüter usw., . ihre Zusammen arbeit verstärkten. Mit Unter stützung der staatlichen Leitung wurde ein Zentrales Meisterkollek tiv mit einem Zentralen Meister- aktiv gegründet. Seit 1. Januar 1977 arbeiten wir nach einer neuen Ar beitsordnung, die auf die hohen An forderungen des IX. Parteitages der SED an die Produktivkraft Wissen schaft orientiert. ■ Umgesetzt wird diese Arbeitsordnung in den Jahres plänen der Aktivs, in denen die ständig wachsenden Maßstäbe, in diesem Jahr vor allem durch den X. Parteitag bestimmt, abgesteckt werden. UZ: Zum Abschluß vielleicht noch ein Wort zu den nächsten Plänen... H. Eberlein: Uns geht es vor allem darum, an unseren Schwachstellen Veränderungen zu erreichen. Unser Grundsatz ist, nicht in Selbstherr lichkeit zu verfallen, sondern anste hende Probleme vor allem selbst kritisch einzuordnen. Wir werden es auch weiterhin so halten: Wenn wir zu einem Vorhaben Ja gesagt haben, dann ziehen wir das mit aller Kraft durch. Wir wissen um unsere Ver antwortung für die planmäßige dy namische Entwicklung der Lehre, Forschung und Weiterbildung sowie für eine niveauvolle medizinische Betreuung, wir wissen um die Be deutung der Arbeit, mit der die Kollegen in den betriebstechnischen Bereichen und in den Wirtschafts bereichen wie Mensen, Wäschereien und Gärtnereien, einen reibungs losen Universitätsbetrieb sichern. Ohne sie wäre eine erfolgreiche Ar beit in Lehre und Forschung nicht möglich. Weiterhin gilt der politi schen und fachlichen Qualifizierung unsere besondere Aufmerksamkeit, sonst können wir mit Wissenschaft und Technik nicht Schritt halten. Über unsere nächsten Verpflichtun gen werden wir auf dem bevorste henden Weiterbildungslehrgang im Oktober beraten, wir werden sie anläßlich unserer Jubiläumsver anstaltung der staatlichen Leitung übergeben. UZ wird darüber infor mieren. (Mit Heinz Eberlein sprach Kir stin Schmiechen.) Gehört mit zum Verantwortungsbereich des Zentralen Meisterkollektivs: die Gärt- Die feinmechanische Werkstatt des Bereiches Technik. Fotos: HFBS (2) nerei. Aufruf zur Weiterführung des sozialistischen Berufs wettbewerbs an der Karl-Marx-Universität im Lehrjahr 1981/82 In Auswertung der Beschlüsse des X. Parteitages der SED ringen die Arbeitskollektive aller Bereiche un serer Volkswirtschaft unter der Wett bewerbslosung : „Hohes Leistungswachstum durch steigende Arbeitsproduktivität, Ef fektivität und Qualität — alles für das Wohl des Volkes und den Frie den" um jenen Leistungsanstieg, der die Voraussetzung für die Fortfüh rung der bewährten Einheit von Wirtschafts- und Sozialpolitik ist und die Friedenspolitik der DDR ökono misch untermauert. Diesen Zielstel lungen dient auch der sozialistische Berufswettbewerb als Bestandteil des sozialistischen Wettbewerbs al ler Werktätigen. Daher wetteifern die Lehrlinge unseres Landes im so zialistischen Berufswettbewerb an der Seite ihrer älteren Kollegen um höchste Ergebnisse in der theoreti schen und berufspraktischen Ausbil dung. Lehrlinge der Karl-Marx-Universi tät! Schließt Euch den Initiativen der Werktätigen an! Erfüllt die vom XI. Parlament der FDJ im „FDJ-Auftrag X. Parteitag" formulierten Aufgaben zur Stärkung unseres sozialistischen Vaterlandes! 1. Unsere Gesellschaft braucht junge Facharbeiter, die der Sache des Sozialismus mit Herz und Ver stand treu ergeben sind. Eignet Euch im Unterricht, im FDJ-Studienjahr, in den Veranstal tungen des Jugendverbandes und der Gewerkschaft die marxistisch-le ninistische Weltanschauung an, dis kutiert offen und konstruktiv alle Fragen, die Euch das Leben stellt! Der Erwerb des Abzeichens „Für gu tes Wissen" ist für jeden Lehrling Aufgabe und Verpflichtung. Die Fe stigung des Bündnisses mit der So wjetunion sowie bewußte und aktive Solidarität mit den um ihre Frei heit kämpfenden Völkern muß zur anerkannten gesellschaftlichen Norm aller werden. Die Bereitschaft zur Verteidigung und Sicherung des Friedens erfor dert die vormilitärische und wehr sportliche Ausbildung, die aktive Mitarbeit in der GST bzw. in den Einheiten der Zivilverteidigung. 2. Der Facharbeiter von morgen muß neben einer hohen politischen Bildung und einem ausgeprägten staatspolitischen Verantwortungsbe wußtsein über eine hohe theoreti sche und berufspraktische Bildung verfügen. Das erfordert den Kampf um die Ausprägung solcher Verhaltenswei sen wie Fleiß, Ausdauer, Disziplin, Schöpfertum und kameradschaftliche Hilfe. Jeder Lehrling muß in der täglichen Arbeit lernen, das soziali stische Eigentum zu schützen und zu mehren, sparsam und pfleglich mit den ihm anvertrauten Mitteln und Materialien umzugehen, selbständig und schöpferisch zu arbeiten. Diese Haltungen werden am be sten in Jugendbrigaden entwickelt. Nehmt Euch die besten Brigaden der Karl-Marx-Universität zum Vorbild: „Jeder jeden Tag mit guter Bilanz!" Der Kampf um den Titel „Vor bildliches Lehrlingskollektiv" muß an der KMU zu einer echten Massen bewegung werden. Ziel aller Lehr lingskollektive ist die erfolgreiche Verteidigung des Titels am Ende des 2. Lehrjahres. Die Abrechnung er folgt am „Tag des Lehrlings" im Rahmen der 8. Tage der jungen Ar beiter und Angestellten. Jedes Lehrlingskollektiv legt ein Gruppenbuch an, das die Entwick lung des Kollektivs verdeutlicht und hilft, die besten Erfahrungen zu ver allgemeinern; die besten Gruppen bücher werden ausgezeichnet. In der gesamten Ausbildung kommt es darauf an, jedem Lehr ling konkrete und abrechenbare Aufgaben entsprechend seines Aus bildungsprofils zu stellen, Aufgaben, die seine Fähigkeiten und Fertig keiten sowie Verantwortungsbewußt sein und Schöpfertum fördern. Dabei sind alle Möglichkeiten zu nutzen, um die erreichten Ergebnisse auf Sektions- und Universitätsleistungs schauen sowie der MMM einer brei ten Öffentlichkeit zugänglich zu ma chen. Es gilt, die Lehrlinge in die Lö sung der Aufgaben der Arbeitskol lektive einzubeziehen. 3. Ein attraktives geistig-kulturel les Leben gehört zu einem soziali stischen Lehrlingskollektiv. Es kommt darauf an, diese Bedürfnisse zu wecken und umfassend zu befriedi gen. Neben der Organisierung ent sprechender eigener Gruppenveran staltungen und der Teilnahme am Brigadeleben der Arbeitskollektive sind noch intensiver die Möglichkei ten des Klubs der jungen Arbeiter und Angestellten und das Angebot unserer Hauptabteilung Kultur zu nutzen. Die Teilnahme an den Sport veranstaltungen, insbesondere am Universitätssportfest im Juni 1982, ist ein selbstverständlicher Bestandteil des Arbeitsplanes jedes Kollektives. 4. Auf der Grundlage der Lehr pläne sowie dieses Aufrufes sind von den Lehrlingen und Lehrausbildern gemeinsam mit der staatlichen Lei tung - in Übereinstimmung mit den FDJ- und Gewerkschaftsleitungen — Zielstellungen für die Einzel- und Kollektivverpflichtungen zur Führung des sozialistischen Berufswettbewerbs bis zum 26. Oktober 1981 zu erar beiten. Grundlage sind die Planauf gaben der Bereiche und die Wettbe werbspläne der Arbeitskollektive entsprechend den Erfordernissen der Berufsausbildung. Der sozialistische Berufswettbe werb ist öffentlich zö führen. Die Verpflichtungen sind zu Beginn des Wettbewerbs durch die Lehrlinge vor dem entsprechenden Arbeitskol lektiv zu verteidigen sowie die Er gebnisse abzurechnen. Lehrlinge! Nutzt alle Möglichkeiten, um Euch zu politisch bewußt handelnden und hoch qualifizierten Facharbeitern zu entwickeln, die ihr künftiges Berufs leben fest mit unserer Karl-Marx- Universität verbinden. Kollegen der Berufsausbildung und der Arbeits kollektive! Unterstützt unsere jungen Kollegen bei der Lösung ihrer Auf gaben! Fordert und fördert sie, da mit sie Facharbeiter warden, die Eure Arbeit einmal gut weiterführen können. Prof. Dr. sc. Dr. h. c. L Rathmann, Rektor Dr. K. Teichmann, 1. Sekretär der FDJ-KL Dr. W. Lehmann, Vorsitzender der UGL Seit dem 1. 1. 1981 gilt für das Hochschulwesen ein neuer Rahmen kollektivvertrag. Er folgte zeitlich dem RKV für das Fachschulwesen. Damit wurden auf der Grundlage des AGB die spezifischen Rechte und Pflichten der Mehrzahl der Be schäftigten der unserem Ministerium unterstehenden Hoch- und Fach schulen sowie wissenschaftlichen Einrichtungen neu gestaltet. Rahmenkollektivverträge sind ein Wichtiger Bestandteil unseres so zialistischen Arbeitsrechts. Dieses regelt durch Rechtsnormen die Ar- heitsbeziehungen der Arbeiter und Angestellten der sozialistischen Be triebe, Entsprechend dem Charakter dieses Eigentums und der gesell- schaftlichen Stellung der dort be- schäftigten Werktätigen müssen die I diesen Arbeitsverhältnissen zu realisierenden Rechte und Pflichten Der neue Rahmenkollektivvertrag für das Hochschulwesen (1) einheitlich gestaltet werden. Durch diese spezifische Form staatlicher Leitung werden objektive Gesetze, insbesondere die ökonomischen Ge setze des Sozialismus verwirklicht und eine einheitliche Gestaltung der Arbeits- und Lebensbedingungen unserer Werktätigen erreicht. Gleich zeitig erfordert aber die effektive Wirkung der Rechtsvorschriften auf die Nutzung des gesellschaftlichen Arbeitsvermögens, besonders be züglich der Organisierung, Stimu lierung und materiellen Anerken nung der Arbeitsleistung eine Be rücksichtigung der konkreten Ar beitsbedingungen. Um beiden Forderungen gerecht zu werden, existieren im Arbeits recht Rechtsnormen auf unterschied lichen Regelungsebenen und zwar auf der gesamtvolkswirtschaftlichen, der Zweig- und der Betriebsebene. Dadurch können auf der Grundlage der Prinzipien des demokratischen Zentralismus die Rechte und Pflich ten der Werktätigen in der notwen digen Konkretheit bei Wahrung der gebotenen Einheitlichkeit bestimmt werden. Die Zweigregelungen haben ent sprechend Paragraph 10 Abs. 1 AGB in Form von Rahmenkollektivver trägen zu erfolgen. RKV sind Ver einbarungen zwischen dem zuständi gen Minister oder Leiter eines zen tralen Staatsorgans und dem Zen tralvorstand der Industriegewerk schaft oder Gewerkschaft. Unser neuer RKV wurde dementsprechend zwischen dem Minister für Hoch- und Fachschulwesen und dem Zen tralvorstand der Gewerkschaft Wis senschaft vereinbart. In unserem Staat werden alle arbeitsrechtli chen Normen in Übereinstimmung mit den Gewerkschaften erlassen. Diese durch das Arbeitsrecht erfol gende Mitwirkung der Gewerkschaf ten an der Gestaltung der gesell schaftlichen Verhältnisse ist durch unsere Verfassung garantiert. Sie wird in der spezifischen Rechtsform des kollektiven Vertrages ganz be sonders dokumentiert. Durch die Rahmenkollektivver träge wird der Forderung nach Ein heitlichkeit und Konkretheit der ar beitsrechtlichen Normen entspro chen. Sie gestalten auf der Grund lage des AGB die Arbeits- und Le bensbedingungen der Werktätigen unter Berücksichtigung der konkre ten Arbeitsbedingungen, insbeson dere der Besonderheiten bei der Ar beitsleistung. Damit wird die lei stungsstimulierende : und organisie rende Funktion des Arbeitsrechts gezielt und unmittelbar wirksam. Die Regelung dieser Rechte und Pflichten auf der Zweigebene ent spricht auch den Möglichkeiten der Verallgemeinerung, welche eine Voraussetzung für jede normative Regelung ist. Die konkreten Arbeitsbedingun gen der unterschiedlichen Volkswirt schaftszweige und -bereiche (z. B. Bergbau,' Chemieindustrie, Gesund heitswesen) sind so differenziert, daß sie nicht in einer einheitlichen Norm erfaßt werden können. Im Zweig oder Bereich bestehen aber gleiche Bedingungen, so daß hier die normative Regelung möglich ist. Die notwendige Einheitlichkeit in der Entwicklung der materiellen Stimulierung, der Arbeits- und Le bensbedingungen usw. in den unter schiedlichen Zweigen wird dadurch gewährleistet, daß RKV der Regi strierung durch das Staatssekreta riat für Arbeit und Löhne bedürfen und erst danach ihre Wirksamkeit erlangen (Paragraph 14 Abs. 2 AGB). Inhalt der RKV sind alle die Rechte und Pflichten, welche unmittelbar von den konkreten Arbeitsbedingun gen abhängig sind, also insbesondere — Bestimmungen über die Entloh nung (Eingruppierung, Lohnformen, Tariftabellen, Ausgleichs- und Ent- schädigungszahlungen usw.), — Bestimmungen über Arbeitszeit und Erholungsurlaub (Schichtarbeit, Überstunden, Bereitschaftsdienst, arbeitsbedingten Zusatzurlaub usw.), — Bestimmungen über Besonder heiten bei der Begründung, Ände rung und Auflösung der Arbeits rechtsverhältnisse, — Bestimmungen über die Vergü tung für langjährige Betriebszuge hörigkeit. Die Bestimmungen des RKV sind verbindlich für Betriebe und Werk- tätige des jeweiligen Zweiges oder Bereiches. Der RKV Hochschulwe sen regelt deshalb die Rechte und Pflichten aller Mitarbeiter unserer Universität mit Ausnahme der An gehörigen der Heil- und Heilhilfs berufe, welche nach den Tarifrege lungen Medizin entlohnt werden (Paragraph 1 Abs. 3 RKV). Deren spezifischen Rechte und Pflichten, welche sich aus ihrer besonderen Aufgabenstellung in der medizini schen Betreuung ergeben, werden in einer gesonderten Rechtsvorschrift geregelt. Die Registrierung des RKV durch das Staatssekretariat für Arbeit und Löhne bestätigt auch seine Überein stimmung mit dem AGB. Deshalb hat er im Arbeitsrechtsverhältnis die gleiche Verbindlichkeit wie das AGB, ist also keine Rechtsvorschrift „niederen“ Ranges. Es enthält viel mehr die spezifischen Regelungen, welche die Normen des AGB für un seren Bereich konkretisieren. Da ein RKV eine Rechtsvorschrift ist, muß er allen im jeweiligen Zweig oder Bereich tätigen Werktä tigen zugänglich sein (Paragraph 14 Abs. 4 AGB). Verwirklicht wird diese Forderung durch die Betriebe und die gewerkschaftlichen Leitun gen. Der neue RKV ist also nicht „vertraulich“ zu behandeln, sondern unsere Mitarbeiter haben das Recht, denselben auch im Original einzu sehen. Natürlich ist es, allein aus Gründen der Materialökonomie, nicht möglich, jedem Werktätigen ein Exemplar dieses umfangreichen Dokuments auszuhändigen. In der Vergangenheit verfügte die KMU nur über wenige vollständige Exem plare des RKV, zu dem mit den Jah ren mehr als 30 Nachträge verein bart wurden. Deshalb war die Reali sierung dieser Verpflichtung sehr schwierig. Mit dem neuen RKV steht uns eine einheitliche Rechts vorschrift zur Verfügung, welche auch überschaubar ist. Außerdem verfügt nunmehr jeder Direktor einer Sektion oder gleichgestellten Einrichtung sowie jede BGL oder AGL über ein Exemplar des RKV. Dadurch können sich alle Mitarbei ter ohne Schwierigkeiten über ihre Rechte und Pflichten informieren. In den folgenden Monaten wer den an dieser Stelle die wesentli chen Regelungen des neuen RKV vorgestellt und erläutert. Damit sol len alle Leiter und Mitarbeiter noch besser mit den Rechten und Pflich ten aus dem RKV vertraut gemacht werden, um auch auf diese Weise die Arbeit noch effektiver gestalten zu können, das Arbeitsklima zu ver bessern und die Rechtssicherheit zu erhöhen. Doz. Dr sc. Annemarie Langanke, Sektion Rechtswissenschaft
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