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Universitätszeitung
- Bandzählung
- 1980
- Erscheinungsdatum
- 1980
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Z. gr. 2. 459
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1770109730-198000005
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1770109730-19800000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1770109730-19800000
- Sammlungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen der Universitäten Sachsens (1945-1991)
- Bemerkung
- Teilweise mit vorlagebedingtem Textverlust.
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
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-
Zeitschrift
Universitätszeitung
-
Band
Band 1980
-
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- Ausgabe Nr. 2, 11. Januar 1
- Ausgabe Nr. 3, 18. Januar 1
- Ausgabe Nr. 4, 25. Januar 1
- Ausgabe Nr. 5, 1. Februar 1
- Ausgabe Nr. 6, 8. Februar 1
- Ausgabe Nr. 7, 15. Februar 1
- Ausgabe Nr. 8, 22. Februar 1
- Ausgabe Nr. 9, 29. Februar 1
- Ausgabe Nr. 10, 7. März 1
- Ausgabe Nr. 11, 14. März 1
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- Ausgabe Nr. 13, 28. März 1
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- Ausgabe Nr. 15. 11. April 1
- Ausgabe Nr. 16, 18. April 1
- Ausgabe Nr. 17, 25. April 1
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- Ausgabe Nr. 22, 30. Mai 1
- Ausgabe Nr. 23, 6. Juni 1
- Ausgabe Nr. 24, 13. Juni 1
- Ausgabe Nr. 25, 20. Juni 1
- Ausgabe Nr. 26, 27. Juni 1
- Ausgabe Nr. 27, 4. Juli 1
- Ausgabe Nr. 28, 11. Juli 1
- Ausgabe Nr. 29, 18. Juli 1
- Ausgabe Nr. 30, 25. Juli 1
- Ausgabe Nr. 31, 27. August 1
- Ausgabe Nr. 32, 29. August 1
- Ausgabe Nr. 33, 5. September 1
- Ausgabe Nr. 34, 12. September 1
- Ausgabe Nr. 35, 19. September 1
- Ausgabe Nr. 36, 26. September 1
- Ausgabe Nr. 37, 3. Oktober 1
- Ausgabe Nr. 38, 10. Oktober 1
- Ausgabe Nr. 39, 17. Oktober 1
- Ausgabe Nr. 40, 24. Oktober 1
- Ausgabe Nr. 41, 31. Oktober 1
- Ausgabe Nr. 42, 7. November 1
- Ausgabe Nr. 43, 14. November 1
- Ausgabe Nr. 44, 21. November 1
- Ausgabe Nr. 45, 28. November 1
- Ausgabe Nr. 46, 5. Dezember 1
- Ausgabe Nr. 47, 12. Dezember 1
- Ausgabe Nr. 48, 19. Dezember 1
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Band 1980
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4 BKV 1981 3.2.5. Die 10. Universitätsfestspiele der KMU mit 9. kulturell-künstleri schem Wettbewerb und V. Kunstmesse sind als bedeutender Höhepunkt der gesamten Universtität zu gestalten. Kontrolltermine: 30. 6. und 31. 12. des Jahres Die UGL verpflichtet sich: 3.2.6. Die Beteiligung der ehrenamtlichen Kulturfunktionäre am „komple xen Qualifizierungsvorhaben“ einschließlich der Abendakademie wird ge währleistet. 3.2.7. Der Klub der jungen Arbeiter und Angestellten der KMU ist als ein geistig-kulturelles Zentrum der jungen Arbeiter und Angestellten kultur politisch und finanziell, entsprechend dem Finanzplan der UGL, zu unter stützen. 3.2.8. In Vorbereitung des X. Parteitages der SED sind die Initiativen der Universitätsangehörigen im Rahmen der Arbeit mit den Kultur- und Bil dungsplänen thematisch auf diesen und andere gesellschaftliche Höhe punkte zu richten. 3.2.9. Die Durchführung der 10. Universitätsfestspiele ist durch zielgerichtete Einflußnahme auf die BGL der Sektionen und Bereiche aktiv zu unter stützen. Kontrolltermine: 30. 6. und 31. 12. des Jahres 3.3. Feriengestaltung der Schüler Der Rektor verpflichtet sich: 3.3.1. Auf Grund der gesetzlichen Bestimmungen und der Vereinbarung vom 1. 1. 1979 werden zur Sicherstellung der Betriebspionierlager in Grün plan (3 Belegungen = 600 Plätze) und in Bad Saarow (2 Belegungen = 330 Plätze) zur Verfügung gestellt. Anträge können für Kinder vom vollende ten 3. bis zum 8. Schuljahr gestellt werden, für die das staatliche Kinder geld an der KMU gezahlt wird. Die UGL verpflichtet sich: 3.3.2. Auf der Grundlage von Verträgen zwischen der UGL und Einrichtun gen im sozialistischen Ausland ist ein Austausch für Pioniere durchzufüh ren. Teilnahmeberechtigt sind Pioniere, die das 12. Lebensjahr erreicht ha ben, bereits zweimal Teilnehmer eines BPL der KMU waren und sich in diesen Lagern durch gute Verhaltensweisen auszeichneten. 3.4. Förderung von Körperkultur und Sport Der Rektor verpflichlet sich: 3.4.1. Auf der Grundlage der Weisung vom 1. 2. 1979 „Zur Bildung und Ar beitsweise der Zentralen Sportkommission und der Sportkommissionen an den Sektionen und Einrichtungen“ sind mehr Mitarbeiter als bisher für das regelmäßige Sorttreiben zu gewinnen und dem Freizeit- und Erholungs- sport ist besondere Aufmerksamkeit zu schenken. 3.4.2. Die auf der Grundlage des zentralen Jahressportprogrammes der KMU und der Jahressportprogramme der Sektionen und Einrichtungen für das Jahr 1981 gestellten Aufgaben sind politisch-ideologisch, materiell und fi nanziell zu unterstützen. 3.4.3. Grundprogramm der physischen Vervollkommnung aller Bürger der DDR ist das Sportabzeichen „Bereit zur Arbeit und Verteidigung der Hei mat“. Verstärktest über die staatlichen Leiter der Sektionen und Einrich tungen Einfluß zu nehmen, daß gegenüber dem Vorjahr die Anzahl der Mitarbeiter, die die Bedingungen des Sportabzeichens erfüllt, eine Steige rung um mindestens 10 Prozent erfährt. Gleichzeitig ist bei allen Mitarbei- tern die Einstellung zum regelmäßigen Sporttreiben zu festigen. 3.4.4. Im April und September 1981 sind Schulungen für Sportorganisatoren durchzuführen. Dabei kann u. a. die Abnahmeberechtigung für das Sportab zeichen erworben werden. Meldung bis 1. 4. bzw. 1. 9. 1981 an den Sekre tär der Zentralen Sportkommission 7031 Leipzig, Stieglitzstr. 40 (PF 38 IFK). 3.4.5. Die Schaffung von Sportmöglichkeiten in den Sektionen und Einrich tungen ist durch die staatlichen Leiter in Zusammenarbeit mit den Sport kommissionen der Sektionen bzw. Einrichtungen zu verbessern. 3.4.6. Die staatlichen Leiter schaffen die Voraussetzungen für die Beteili gung ihrer Mitarbeiter an zentralen und dezentralen Sportfesten bzw. Wett kämpfen. 3.4.7. Das 7. Universitätssportfest der KMU-Mitarbeiter und ihrer Familien angehörigen findet am Sonnabend, den 13. Juni 1981 auf dem Sportplatz Wettinbrücke statt. Kontrolltermine: 30. 6. 1981 und 31. 12. 1981 Die UGL verpflichtet sich: 3,4.8. Die enge Zusammenarbeit der UGL-Sportkommission mit der zentra len Sportkommission und denjenigen an den Sektionen und Einrichtungen ist Voraussetzung für die weitere Förderung von Körperkultur und Sport als wichtige Grundlage der Gesunderhaltung unserer Mitarbeiter. Dabei soll ten an erster Stelle die Überzeugung unserer Mitarbeiter über die Notwen digkeit eines regelmäßigen, individuell festzu legen den Übungsprogrammes sowie die gemeinsame Propagierung, Planung und Durchführung sportli cher Veranstaltungen durch gewerkschaftliche und staatliche Sportbeauf tragte stehen. 3.4.9. In allen Gewerkschaftsgruppen sind sportliche und touristische Vor haben in die Kultur- und Bildungspläne aufzunehmen und abzurechnen. Die gewerkschaftlichen Leitungen analysieren deren Erfüllung bei der Vertei digung der Kollektive. Für das Erringen oder eine erfolgreiche Verteidi gung des Ehrentitels „Kollektiv der sozialistischen Arbeit“ sind von den Kollektivmitgliedern gemeinsame sportlich-touristische Aktivitäten nach zuweisen. 3.4.10. Zentrale und dezentrale Sportveranstaltungen sind durch die Sport kommissionen der UGL, BGL und Sportorganisatoren der Gewerkschafts gruppen für alle Mitarbeiter zu popularisieren und zu unterstützen. Über schneidungen zwischen dem 7. Universitätssportfest und Sportfesten der Sektionen und Einrichtungen sind zu vermeiden. 3.4.11. Über die besten Erfahrungen der gewerkschaftlichen und staatlichen Sportorganisatoren auf dem Gebiet des Freizeit- und Erholungssportes ist im Rahmen einer Gewerkschafts-Aktivtagung im November 1981 zu be richten. Kontrolltermine: 30. 6. 1981 und 31. 12. 1981. 4. Verwendung der betrieblichen Fonds für die Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedin- gungen Der Rektor verpflichtet sich: 4.1. Die Mittel des Kultur- und Sozialfonds werden so eingesetzt, daß sie zur Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen und der kulturellen Betreuung aller Mitarbeiter der KMU beitragen. 4.2. Der Kultur- und Sozialfonds der KMU beträgt im Jahre 1981 1732,4 TM. Schwerpunkte der Verwendung dabei sind: Unterstützung — der Ferienheime, — des Werkküchenessens, — der Kulturarbeit, — der Einrichtungen zur kulturellen und sportlichen Betreuung unserer Mitarbeiter (den Einrichtungen stehen dabei 25 M/VbE zur Verfügung), — der Kindereinrichtungen, Betriebspionierlager und Kinderweihnachts feiern (für die Weihnachtsfeiern an den Einrichtungen stehen 10 M je Kind im Alter von 0 bis 14 Jahren, deren staatliches Kindergeld an der KMU ge zahlt wird, zur Verfügung). 5. Frauenförderungsplan Der Rektor verpflichtet sich: 5.1. Bei der Auswahl für die Aufnahme eines Forschungsstudiums ist durch die Leiter der Einrichtungen und den Prorektor für E. und A. ein Frauen anteil von 50 Prozent zu sichern. Termin: 31. 3. 1981 5.2. Durch den Direktor für Weiterbildung sind vorrangig weibliche Be werber bei der Aufnahme einer wissenschaftlichen Aspirantur zu berück sichtigen. Für das Planjahr 1981 ist ein Frauenanteil von 50 Prozent zu si chern. Verstärkt sind Frauen zum Erwerb der Prom. A aus der befr. Ass. in eine Teilaspirantur zu überführen. Termin: 30. 6. 1981 5.3. In der Vorbereitung der Delegierungen zum Zusatzstudium, zur Wei terbildung und zu Aspiranturen im sozialistischen Ausland für das Stu dienjahr 1982/83 ist durch die Leiter der Einrichtungen zu sichern, daß Frauen entsprechend den gesellschaftlichen Notwendigkeiten auf der Grundlage des Kaderprogramms bestätigt und die erforderliche Unterstüt zung gesichert wird. Termin: 30. 11. 1981 5.4. Im Interesse einer planmäßigen Entwicklung von Frauen zu Hoch schullehrern werden für das Studienjahr 1981/82 befähigte Nachwuchswis senschaftlerinnen, die sich auf den Abschluß der Promotion B vorbereiten und in das Kaderprogramm des Rektors aufgenommen sind, zur ML- Abendschule delegiert. Termin: 31. 3. 1981 5.5. Mit weiblichen Nachwuchswissenschaftlern, die im zentralen Kader programm erfaßt sind, wird ein Erfahrungsaustausch und eine Problem diskussion durchgeführt. Termin: IV. Quartal 1981 5.6. Die Leiter der Einrichtungen sichern, daß durch die weiblichen Ar beiter und Angestellten differenzierte Möglichkeiten einer politisch-ideolo gischen Weiterbildung genutzt werden können. Termin: 1. 6. 1981 5.7. Für alle Frauen, mit denen Qualifzierungsverträge abgeschlossen wur den, schaffen die Leiter der Einrichtungen die erforderlichen Bedingungen zur planmäßigen Realisierung der Qualifizierungsaufgaben. Auf der Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen werden Freistellungen gewährt, besonderer Unterstützung bedürfen hierbei Frauen mit zwei und mehr Kindern. Termin: 30. 11. 1981 5.8. Bei der Inanspruchnahme der Freistellung gemäß Paragraph 246 AGB ist durch die Leiter der Einrichtungen zu prüfen, wie diese Zeit zur Aus- und Weiterbildung genutzt werden kann. Insbesondere sind Festlegungen über die Weiterführung bereits begonnener Qualifizierungsmaßnahmen zu treffen. Termin: 30. 6. und 31. 12. 1981 5.9. Auf der Grundlage des Frauenförderungsplanes der KMU sind durch die staatlichen Leiter der Einrichtungen in Zusammenarbeit mit den jewei ligen Gewerkschaftsleitungen Maßnahmepläne zu erarbeiten und kontroll fähig zu führen. Termin: 31. 12. 1981 (Abgabe 2fach im DKQ) Zwischenabrechnung: 30. 6. 1981 Die UGL verpflichtet sich: 5.10. Die Gewerkschaftsleitungen der Einrichtungen wirken darauf hin, daß für alle im Kaderprogramm erfaßten Frauen differenzierte Maßnahmen zur planmäßigen Entwicklung ausgewiesen sind und kontrolliert werden. Diese Maßnahmen sollen u. a. die weiblichen Promoventen beim terminge rechten Abschluß unterstützen und ihre Eigenverantwortlichkeit erhöhen. 5.11. Die Gewerkschaftsleitungen der Einrichtungen tragen bei der Vorbe reitung und Auswahl qualifizierter,Frauen für Berufungs- und Leitungsfunk tionen Mitverantwortung. Besonderes Augenmerk ist auf den Kreis der weiblichen Oberassistenten und Oberärzte zu legen. 5.12. Für die Übernahme gesellschaftlicher Funktionen sind im Interesse einer allseitigen Persönlichkeitsentwicklung weibliche Kader zu gewinnen, die bisher noch keine derartigen Funktionen ausübten. Erfahrenen Kolle ginnen ist größere Verantwortung in leitenden Gewerkschaftsfunktionen zu übertragen. 5.13. Dem weiblichen wissenschaftlichen Nachwuchs ist hinsichtlich Aus- und Weiterbildung und der Verbesserung seiner Arbeits- und Lebensbe dingungen besondere Aufmerksamkeit zu schenken. 5.14. Der Frauenausschuß der UGL führt mit ausgewählten Gewerkschafts funktionärinnen eine Problemdiskussion durch. Termine: 5. 12. 1980; 30. 6. 1981; 31. 12. 1981 6. Schlußbestimmungen Dieser Betriebskollektivvertrag gilt für alle Einrichtungen der Karl- Marx-Universität, für alle im Arbeitsrechtsverhältnis mit der Karl-Marx- Universität stehenden Kolleginnen und Kollegen sowie alle planmäßigen (einschließlich ausländischen) Aspiranten. Er tritt mit der Unterzeichnung durch den Rektor und den Vorsitzenden der Universitätsgewerkschaftslei tung in Kraft. Entsprechend den entstandenen Schwerpunkten und Erfor dernissen kann der Betriebskollektivvertrag ergänzt werden. Diese Ergän zungen bedürfen der Schriftform und, nachdem sie zwischen Rektor und Universitätsgewerkschaftsleitung vereinbart wurden, der Bestätigung durch das Gewerkschaftsaktiv der Universitätsgewerkschaftsorganisation. Der Rektor und die Universitätsgewerkschaftsleitung sind für die allsei tige und termingerechte Erfüllung des Betriebskollektivvertrages verant wortlich und rechenschaftspflichtig. Die Rechenschaftslegungen zum Be triebskollektivvertrag erfolgen im Zusammenhang mit den Rechenschafts legungen zur Planerfüllung jeweils zum 30. 6. und 31. 12. 1981. Prof. Dr. sc. L. Rathmann, Rektor Dr. phil. W. Lehmann, Vorsitzender der UGL zwischen Rektor und UGL der KMU (Entwurf) Liebe Kolleginnen und Kollegen! Rektor und Universitätsgewerkschaftsleitung legen euch mit der heu tigen UZ den Entwurf des BKV 1981 der Karl-Marx-Universität vor. Dieser Entwurf wurde auf der Grundlage der bisher vorgeschlagenen Planaufgaben erarbeitet. Er soll der Verwirklichung der Planaufgaben im Jahre 1981 dienen. Die Diskussion über den Entwurf des BKV 1981 ist mit der Plan diskussion in den Gruppen und Einrichtungen zu verbinden. Die Dis- BKV 1981 kussion zum BKV 1981 sind in den Einrichtungen und Kollektiven bis zum 1. Dezember abzuschließen. Wir bitten darum, die Information über das Ergebnis der Diskussion — gemeinsam durch staatliche Leiter und Gewerkschaftsleitungen der Ein richtungen —in zweifacher Ausfertigung an den 1. Prorektor bzw. die UGL zu geben. Die Anlagen zum BKV behalten im wesentlichen ihre Gültigkeit. Än derungen werden zu einem späteren Zeitpunkt veröffentlicht. 1. Entwicklung und Förderung neuer schöpferi scher Initiativen der Angehörigen der KMU im Wettbewerb 1.1. Zur Organisation und Führung des sozialistischen Wettbewerbs Der Rektor verpflichtet sich: 1.1.1. Auf der Grundlage der „Ordnung zur Organisierung und Führung des sozialistischen Wettbewerbs“ (Anlage 1), der Grundorientierung der UGL zur Wettbewerbsführung und dem Plan 1981 werden die gestellten Auf gaben umfassend diskutiert. Sie werden auf die Kollektive aufgeschlüsselt und den Mitarbeitern erläutert. Die Erarbeitung, Erfüllung und Abrech nung der Wettbewerbsverpflichtungen werden unterstützt und die Ergeb nisse auf der Grundlage der Prämienordnung der KMU anerkannt. Termine: Mai 1981, Oktober 1981 1.1.2. Die Intensivierung aller Arbeitsprozesse ist auch an der Karl-Marx- Universität der Hauptweg zur Steigerung der Leistungsfähigkeit und der Erhöhung der Qualität der Arbeit. Die Initiativen der Kollektive und Mit arbeiter sind durch konkrete Aufgabenstellung vor allem darauf zu rich ten, daß mit den vorhandenen materiellen und finanziellen Mitteln und Arbeitskräften bei der Erfüllung der Planaufgaben höchstmöglicher Nutzen erzielt wird. Termine: 28. 2. 1981, 31. 5. 1981 1.1.3. Die Weiterentwicklung des „Sozialistischen Arbeitens, Lernens und Lebens“ wird konsequent unterstützt. Zugleich wird die Entwicklung der sozialistischen Lebensweise weiter ausgeprägt und die Erhöhung des Kul tur- und Bildungsniveaus angestrebt. Der Kampf um Ordnung, Sauberkeit, Sicherheit und Disziplin ist Bestandteil dieser Entwicklung. Siehe Betriebsdokumente der KMU: — E 211: Festlegungen zur „Ordnung über die Verleihung und Bestätigung der erfolgreichen Verteidigung des Ehrentitels ,Kollektiv der sozialisti schen Arbeit'“ — E 212: Ordnung über die Anerkennung als „Bereich der vorbildlichen Ordnung, Disziplin, Sicherheit und Sauberkeit“ Termine: 28. 2. 1981 Abschluß der Verteidigungen; 10. 5. 1981 Abschluß der Auszeichnungen 1.1.4. Die Entwicklung der volkswirtschaftlichen Masseninitiative wird durch die materiell-technische Sicherstellung der Arbeitseinsätze an folgen den zentralen Objekten gefördert: — Unterstützung der Investitionsvorhaben Rekonstruktion der Klinik für Herz- und Gefäßchirurgie, Bettenhaus und OP-Trakt Chirurgie — Weitere Bauhilfsarbeiten im Bereich Medizin — Mitwirkung an Werterhaltungsarbeiten sowie Einsätze für Instandhal tungsarbeiten in den eigenen Einrichtungen Kontrolltermine: 30. 6. 1981, 31. 12 1981 Die Universitätsgewerkschaftsleitung verpflichtet sich: 1.1.5. Die Initiative der Universitätsangehörigen wird auf die Erfüllung der im Plan und im Wettbewerbsbeschluß ausgewiesenen Zielstellungen konzen triert. Auf dieser Grundlage werden die Wettbewerbsprogramme der Kol lektive erarbeitet. Termine: wie Punkt 1.1. 1.1.6. Bei der Verteidigung des Titels „Kollektiv der sozialistischen Arbeit“ sind die in den Beschlüssen des IX. Parteitages und des 9. FDGB-Kongres- ses gesetzten höheren Maßstäbe anzulegen. Der Erfahrungsaustausch zur Erzielung eines höheren Niveaus der Arbeit wird organisiert. Termine: 30. 4. 1981, 31. 10. 1981 1.1.7. Alle Mitarbeiter der Karl-Marx-Universität werden für die Teilnahme an der VMI-Bewegung gewonnen. Die Verpflichtungen werden in die Wett- bewerbsprogramme der Kollektive aufgenommen und sind abzurechnen. Die Mitarbeiter der KMU werden für 5 Stunden unbezahlte freiwillige Arbeitsleistung entsprechend Punkt 1.1.4. gewonnen. Kontrolltermin: quartalsweise 1.2. Förderung der Neuererbewegung und Erfindertätigkeit Der Rektor verpflichtet sich: 1.2.1. Die Erfüllung der im Plan ausgewiesenen 51 Aufgaben für die Neuerer wird gesichert. Kontrolltermine: 31. 3. 1981, 31. 10. 1981 1.2.2. Bei der Präzisierung des Planes 1981 wird die Ableitung weiterer .Aufgaben organisiert, die auf eine Steigerung der Effektivität des Lehrens und Lernens, die Unterstützung der Forschung, die Verbesserung der medi zinischen Betreuung sowie der Arbeits- und Lebensbedingungen und eine Erhöhung der Grundfonds- und Materialökonomie zu richten sind. Kontrolltermine: 15. 6. 1981, 30. 11. 1981 1.2.3. Der verstärkten Einbeziehung von Frauen und Jugendlichen wird bei der Organisierung der planmäßigen Neuerertätigkeit besondere Beach tung geschenkt. Kontrolltermine: 15. 6. 1981, 30. 11. 1981 1.2.4. Die objektbezogene Anleitung und Unterstützung der Forschungs- und Neuererkollektive wird mit dem Ziel weiter ausgebaut, die Erfindungs ergiebigkeit der Forschung und der planmäßigen Neuerertätigkeit weiter zu erhöhen. 1.2.5. Als Beitrag zur Qualifizierung der Arbeit mit den Neuerern und Erfindern werden Weiterbildungsveranstaltungen durchgeführt. Termine: März 1981, September 1981 1.2.6. Hervorragende Neuerer der KMU werden durch die Verleihung von Neuererpässen geehrt. Termine: 1. 5. 1981, 7. 10. 1981 1.2.7. Mit einem Kreis hervorragender Neuerer werden Arbeitsberatungen bzw. Erfahrungsaustausche durchgeführt. Termine: Mai 1981, Oktober 1981 Die UGL verpflichtet sich: 1.2.8. Zur aktiven Unterstützung der BGL und AGL bei der weiteren Ent wicklung der Neuererbewegung führt das Neuereraktiv spezielle Beratun gen mit Gewerkschaftsfunktionären, staatlichen Leitern und Neuerern durch. Dabei wird besonders der Erfahrungsaustausch in den Verwaltungs- bereichen gefördert. Termin: einmal im Quartal 1.2.9. Das Neuereraktiv organisiert in Verbindung mit dem Jugendaus schuß der UGL einen thematischen Erfahrungsaustausch mit dem Ziel, die Aktivitäten junger Neuerer und die Zusammenarbeit der Jugendlichen auf dem Gebiet der Neuererbewegung zwischen KMU, Leipziger Hoch schulen und Akademieeinrichtungen zu vertiefen. Termin: 1. Halbjahr 1981 1.2.10. Zur Weiterführung der Beziehungen zwischen den Neuereraktiven VEB Maschinenbau und Gießerei im Kombinat GISAG und der KMU wird anläßlich der Tage der Wissenschaft ein Erfahrungsaustausch mit der Problemstellung „Aufgaben der Neuerer bei der rationellen Nutzung des Arbeitsvermögens“ organisiert. Termin: November 1981 1.2.11. Das Neuereraktiv organisiert zur weiteren Vertiefung seiner Praxis beziehungen die Aufnahme des Erfahrungsaustausches mit den Neuerer aktiven der Komplexpartnerbetriebe des Kombinates Polygraph „Werner Lamberz“ und PCK Schwedt — Betriebsteil „Otto Grotewohl“ Böhlen. Termin: 1. Halbjahr 1981 1.2.12. Mit der Zielstellung, hochschulspezifische Erfahrungen auf dem Ge biet der Neuererbewegung und Sozialistischen Rationalisierung auszutau schen und die Neuererbewegung in Auswertung der V. Hochschulkonferenz auf Schwerpunktaufgaben zu konzentrieren, unterstützt das Neuereraktiv die Leitung des Bezirksvorstandes der Gewerkschaft Wissenschaft bei der Organisierung der Arbeit entsprechender Arbeitsgruppen. Termine: Juni 1981, Dezember 1981 2. Die weitere Verbesserung der Arbeits? und Lebensbedingungen an der KMU 2.1. Die Verwirklichung des Leistungsprinzips in der Entlohnung und Prämierung Der Rektor verpflichtet sich: 2.1.1. Der Lohnfonds der KMU wird im Jahre 1981 so eingesetzt, daß er zur Intensivierung sowie zur Erhöhung der Effektivität der Arbeit in Ausbil dung, Erziehung, Forschung, medizinischen und veterinärmedizinischen Betreuung, Ökonomie und Dienstleistungen beiträgt. Der Lohnfondszuwachs für das Jahr 1981 wird zur Stimulierung kontinu ierlich guter Leistungen, Erhöhung der Qualität und Effektivität der Ar beit sowie zur Leistungssteigerung verwandt. Die Stimulierung erfolgt in Form von — Steigerungsstufen zum 1. 3. des Jahres für die Beschäftigten der A-Vergütungsgruppen, — Von-Bis-Spannen zum 1.4. des Jahres für das Betriebs-, Verwaltungs- und Hilfspersonal, für Meister sowie Ingenieure, — Steigerungssätzen zum 1.9. des Jahres für Hochschullehrer, Fachschul lehrer und wissenschaftliche Mitarbeiter, — Von-Bis-Spanneh zum 1. 9. für befristete Assistenten. Bei der leistungsgerechten Vergabe der Stimulierungsmittel sind die Fest legungen in den Betriebsdokumenten E 200 anzuwenden. 2.1.2. Die begonnenen Arbeiten zur Durchsetzung der WAO sind in allen Einrichtungen zielstrebig fortzusetzen. Die Verantwortung der staatlichen Leiter für die Durchsetzung der WAO ist zu erhöhen. Die WAO-Arbeit ist auf folgende Schwerpunkte zu lenken: — Durchführung von Arbeitsplatzstudien zur Sicherung einer gleichmäßi gen Aufgabenverteilung bei Einhaltung der vorgegebenen Arbeitekräfte kennziffern und Anzahl der Planstellen. — Verkürzung der Zeiten für Leitung und Organisation bei Wissenschaft lern durch Veränderung der Arbeitsorganisation und Rationalisierung des Verwaltungsaufwandes ohne Erhöhung der Anzahl der Verwaltungskräfte. — rationeller Einsatz vorhandener Organisationsmittel, — intersektioneller Erfahrungsaustausch zur Rationalisierung der ökono misch-technischen und organisatorischen Prozesse. — Verbesserung der Arbeit mit Hilfe von Organisationsregelungen. Entsprechende auf diese Schwerpunkte ausgerichtete WAO-Maßnahmen sind in die Arbeitspläne der Einrichtungen aufzunehmen und zu kontrol lieren : Kontrolltermine: 30. 6. 81 und 15. 12. 81 2.1.3. Der Prämienfonds beträgt 1981 auf der Grundlage der Planaufgabe 5676,9 TM. In dieser Summe sind die leistungsabhängigen Forschungsprämien ent halten. Die Verwendung des Prämienfonds erfolgt nach den Grundsätzen der Prämienordnung der KMU, die in den Betriebsdokumenten unter E 210 veröffentlicht ist. Die Aktivistenauszeichnung wird aus dem dezentralen Prämienfonds der Einrichtungen finanziert. Diese staatliche Auszeichnung ist mit einer Prämie in Höhe von 350,- M zu verbinden.
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