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UZ: Was für den Studenten die Semesterferien, ist für das Theater die Sommerpause. So knarrten dann auch für nunmehr acht Wochen die Bretter der Leipziger Studenten theaterwelt im Beyerhaus nicht mehr. Aber die Ruhe ist ja für ein Theater stets nur relativ. Wie relativ war sie diesmal? M. Hametner: Nun, ein großer Teil 'des Ensembles war auf Reisen, z. B. um an den Arbeiterfestspielen in Rostock teilzunehmen. Erfolgreich üorigens, denn für den Solidaritäts abend unseres Theaters, bestehend aus den beiden Stücken „Aus sagen nach einer Verhaftung auf Grund des Gesetzes gegen Unsitt lichkeit“ und „Sizwe Bansi ist tot“ von Athol Fugard, gab es eine der begehrten Goldmedaillen. Eine an dere Inszenierungsgruppe weilte zu einem einwöchigen Gastspiel in Ah renshoop, und ein Lyrik-Jazz-Pro gramm stellte während eines Som merkurses von Germanisten in der VR Polen Texte aus der FDJ-Poten- bewegung vor. Anfang September felgte das Probenlager in Seeburg, unser alljährliches In-Klausur-Gehen, diesmal mit Lesungen, Vorträgen von Gästen aus dem Berliner En semble und dem Zentralinstitut für Jugendforschung, aber auch beson ders vielen praktischen Übungen. Alles' in allem galt diese Arbeits phase dem noch qualitätsvolleren Heranbringen unserer Stücke an un ser Publikum. UZ: Mit dem „Heranbringen“ war und ist das ja so eine Sache. Wie denkt man in der neuen Spielzeit beim Poetischen Theater darüber? M. Hametner: Natürlich haben wir uns, wie schon gesagt, schon lange vor der ersten Vorstellung ge meinsam Gedanken in dieser Rich tung gemacht. Ein Schritt dorthin ist beispielsweise die Werbung und der Verkauf von Anrechten, die ein Stammpublikum ins Haus bringen sollen. Neben den bekannten „An rechten der künstlerischen Ensembles“ bieten wir für 1980/81 erstmals eine andere Form, den „Theater-Bildungs- Zyklus“ an. Er hält ein Gespräch nach jeder Aufführung, einen öf fentlichen Probenbesuch sowie die Lesung eines neuen Theaterstückes unserer DDR-Dramatik bereit. Ein Grund für dieses Novum war die unbefriedigende Inanspruchnahme der erstgenannten „offenen An rechte“ bei den Vorstellungen unse res Theaters, die nur von einem Drittel der Besitzer genutzt wurden. Unsere Studentenbühne vor neuer Spielzeit Wieder Lampenfieber bei „Louis" UZ erkundigte sich bei Michael Hametner, Leiter des Poetischen Theaters „Louis Fürnberg" Nebenbei bemerkt sind die meisten dieser Anrechtsinhaber nicht Stu denten, sondern Angestellte der KMU. Seit Jahren verfolgen wir deshalb mit einem lachenden und einem weinenden Auge, daß unsere Bühne außerhalb der Uni gefragter ist als innerhalb. (Womit wir aber nicht nach mehr Anfragen zum „Ge- dichte-Aufsagen“ zu den verschie densten Gelegenheiten rufen — das reicht uns schon). Was die Besucher zahlen insgesamt betrifft, können wir zufrieden sein. UZ: Nun ist das aber sicher nicht nur eine Frage der Organisation bzw. Neuorganisation publikums wirksamer Öffentlichkeitsarbeit. M. Hametner: Natürlich nicht. Wir hatten in der vergangenen Sai son auch eine glückliche Auswahl von Inszenierungen getroffen. Dazu gehörten das Kabarett-Programm „Ein Hauch von Schall und Rauch“ und die bereits genannten Fugard- Stücke. Die große Ensembleinszenie rung „Astoria“ — das dritte Stück des Österreichers Jura Soyfer und wiederum eine DDR-Erstaufführung durch das Poetische Theater „Louis Fürnberg“ — erlebte bisher zehn Vorstellungen. Das mit Ausnahme der Anrechtsabende ständig über volle Haus war für uns Motivation genug, vom 12. Oktober bis 25. No vember für weitere 15mal „Astoria“ auf den Spielplan zu setzen. Karten interessenten sollten sich aber be eilen, denn weitere Vorstellungen sind nicht geplant. (Bestellungen über Tel. 31 04 89). UZ: Wie klingt denn nun die Zu kunftsmusik aus dem Beverhaus in puncto Neuinszenierungen? M. Hametner: Nicht schlecht und virtuos in allen Stimm(ungs)lagen, Eine Goldmedaille errang das Poetische Theater während der diesjährigen Arbeiterfestspiele für „Aussagen nach einer Verhaftung ...". wie wir hoffen. Arbeitsschwerpunkt bis zum X. Parteitag ist für uns „Die Teefrau“, ein Stück des DDR-Autors Albert Wendt. Zu erwarten sind weiterhin ein Morgenstern-Abend, dann unser erstes Pantomimepro gramm, zwei polnische Einpersonen stücke und neues von den KMUnken. Daß es wieder „unkt“, verdanken wir nicht zuletzt den geglückten Wiederbelebungsversuchen einiger Freunde 'des vergangenen 1. Studien jahres, die zu uns stießen. UZ: Ein ermutigendes Beispiel zur Werbung neuer Interessenten? M. Hametner: Im Prinzip nicht! Aber wir hatten nach Ende der Spielzeit einige Abgänge, und be sonders an talentierten männlichen Darstellern hätten wir noch Bedarf. UZ: Da wird es wohl noch enger werden in den theaterheiligen Beyer haushallen? M. Hametner: Tja, mit diesem Stoßseufzer werden wir wohl noch einige Zeit leben müssen, ohne einen gangbaren Ausweg zu finden. Schon jetzt halten sich zwei Probleme die Waage: Erstens die Größe des En sembles mit rund 70 Mitgliedern, die zwangsläufig immer wieder mit Schwierigkeiten in der Organisation und Disziplin konfrontiert, zweitens die räumliche Begrenztheit, die einem theatersensiblen Raum ganz einfach den Platz nimmt, weil z. B. Kulissenräume fehlen. UZ: Was wünscht sich ein kritisch optimistischer Ensembleleiter ange sichts dieser Freuden und Leiden für die anlaufende Saison? M. Hametner: In des Wortes dop pelter Bedeutung Stück für Stück bessere Arbeitsbedingungen, eine weiterhin glückliche Hand in der Auswahl der Stücke und schließlich mehr Anerkennung der gesellschaft lich wichtigen Arbeit unserer Thea termitglieder aus den Reihen der KMU — ob Student, . Wissenschaft ler, Arbeiter oder Angestellter — durch die staatlichen Leiter und FDJ-Funktionäre der Uni, Vielleicht, indem sie sich selbst einmal durch einen Besuch bei uns davon über zeugen. PS: Einen Nachtrag nicht nur in eigener Sache: Endtermin für den Erwerb von Anrechten war der 14. Oktober 1980. Um den vielen neuen Kommilitonen spätestens nach dem Lesen dieses Beitrages noch genügend Chancen einzu räumen sei auf die Möglichkeit verwiesen, daß noch Anrechte auf den „Theater-Bildungs-Zyklus“ in der HA Kultur, Ernst-Schnel- ler-Straße 6, erworben werden können. AUFRUF zum 9. Kulturell-künstlerischen Wettbewerb 1981 - dem Jahr des X. Parteitages Rektor, UGL und FDJ-Kreisleitung rufen alle Wissenschaftler, Ar beiter und Angestellten, alle FDJ-Studenten und ausländischen Stu dierenden zur Beteiligung am 9. Kulturell-künstlerischen Wettbewerb auf! Jedes künstlerische Produkt bedeutet ein Stück tieferer Welterkennt nis und kann somit zum Ausdruck der schöpferischen, geschichts- und persönlichkeitsbildenden Kraft des Sozialismus werden. Deshalb • zieht mit künstlerischen Mitteln Bilanz über den zurückgelegten Weg, zeigt das geistige und ethische Antlitz unserer Epoche • gestaltet Bewährungssituationen sozialistischer Persönlichkeiten und Kollektive • spürt die poetischen und heiteren Seiten unseres Lebens auf @ entdeckt die Spannung, die aus der Dialektik von bereits Erreich tem und noch zu Erreichendem erwächst • unterstützt mit euren Beiträgen den weltweiten. Kampf um die Sicherung des Friedens und das Erstarken der antiimperialisti schen Solidarität • schildert Erlebnisse aus dem Prozeß des Zusammenwachsens der sozialistischen Staatengemeinschaft Bereichert andere, indem ihr euch mitteilt! Der Wettbewerb wird für folgende Einzel- und Kollektivleistungen ausgeschrieben: • Künstlerische Kollektiv- und Einzelleistungen in den Genres: Musik, gesprochenes Wort, Tanz und Artistik • politisch-kulturelle Programme der FDJ-Gruppen • Literatur und Musik Lyrik und Prosa, Texte und Kompositionen für Lieder und Ka barett 9 Malerei, Grafik, Plastik und Plakatgestaltung • Fotografie (Mindestgröße 24X30 cm, bei Serien 18X24), Dia- Serien und Dia-Ton-Vorträge • Film (8 und 16 mm, bis zu 15 Minuten) • Umweltgestaltung Keramik, Textilgestaltung, Holz- und Metallarbeiten usw. Konsultationsstelle: Hauptabteilung Kultur, Abteilung künstlerisches Volksschaffen, 7010 Leipzig, Ernst-Schneller-Straße. Tel. 31 20 04 Termin der Einsendungen bzw. Teilnahmerklärung an obige Stelle 15. 4. 1981 Alle Leistungen werden von einer durch die Unterzeichner berufenen Jury bewertet und die besten zur 6. Kunstmesse der KMU ausge stellt bzw. in einer Veranstaltung der 10. Universitätsfestspiele dar geboten. In jedem Genre wird der „Preis der KMU“ 1. bis 3. Stufe vergeben. * Wir wünschen allen schöpferische Ideen, Freude und Erfolg! Prof. Dr. sc. Rathmann Dr. W. Lehmann G. Fehst Rektor Vors. der UGL 1. Sekretär der FDJ-KL Auszeichnungen für künstlerisches Volksschaffen Mit Auszeichnungen für ihre Leistungen im künstlerischen Volks schaffen wurden anläßlich des Na tionalfeiertags der DDR auch Einzelpersönlichkeiten und En sembles unserer Universität geehrt. Die „Medaille für Verdienste im künstlerischen Volksschaffen der DDR" erhielten: Michael Hametner, Leiter des Poeti schen Theaters „Louis Fürnberg“; Klaus Zippel, Konzertmeister des Akademischen Orchesters. Mit dem Titel „Hervorragendes Volkskunstkollektiv“ wurden neben dem Akademischen Orchester und dem Poetischen Theater, die diese Auszeichnung zum vierten Mal er- hielten, geehrt: Ensemble „Pawel Kortschagin“; Ensemble „Solidarität“; Tanzstudio KMU; Kammermusikgruppe „Franz Schu bert“, Sektion Physik; Combo „Limit“; Keramikzirkel für Kinder von Uni versitätsangehörigen ; Keramikzirkel für Mitarbeiter und Studenten; Keramikzirkel Bereich Medizin; Ihnen wurde der Titel zum zwei ten bzw. zum 3. Mal zuerkannt. Zum ersten Mal ausgezeichnet wurde das Filmstudio der KMU. D ie Bestimmungen des Arbeits gesetzbuches zur Verwirklichung des Rechts auf Arbeit gewähr leisten sowohl die ständige Teil nahme der Werktätigen am gesell schaftlichen Arbeitsprozeß, als auch die ununterbrochene Beschäftigung durch den Betrieb zu den im Arbeits vertrag vereinbarten Bedingungen. Mit Hilfe der arbeitsvertraglichen Vereinbarung wird die objektiv vor handene Interessenübereinstimmung verwirklicht, indem der Werktätige freiwillig, bewußt und im Rah men der gesellschaftlichen Erforder nisse seine Teilnahme am Arbeits prozeß bestimmt. Dabei ist insbeson dere die Vereinbarung der Arbeits aufgabe und des Arbeitsortes unter ökonomischer und sozialer Sicht ob jektiv geboten. In bestimmten Situa tionen ist es jedoch zur Erfüllung der betrieblichen oder volkswirt schaftlichen Aufgaben notwendig, vom Werktätigen eine Arbeitsleistung unter Bedingungen zu verlangen, die von der vertraglich vereinbarten abweichen. Die vorübergehende Übertragung einer anderen Arbeit dient dazu, in solchen Fällen durch schnellen operativen Einsatz von Mit arbeitern die Erfüllung der gestellten Aufgaben zu sichern. Als kurzfristige Maßnahme ist sie nicht von der Ver einbarung abhängig, sondern eine Form des Weisungsrechts. Das AGB schützt dabei die Belange des Werk tätigen, indem es verbindlich die Grenzen bestimmt, innerhalb derer die vorübergehende Übertragung einer anderen Arbeit zulässig ist. Nach § 84 Abs. 1 AGB ist als „an dere Arbeit“ sowohl die Übertragung einer anderen Arbeitsaufgabe, als auch die Arbeit an einem anderen Arbeitsort zu verstehen. Eine andere Arbeit liegt also vor. wenn eine Sekretärin vorübergehend die Se ¬ kretärin des Sektionsdirektors ver tritt. Da für die Mitarbeiter der KMU in der Regel die Sektion bzw. Klinik als Arbeitsort vereinbart werden, muß auch jeder vorübergehende Einsatz in einer anderen Sektion oder Klinik (und zwar mit der vereinbarten oder einer anderen Arbeitsaufgabe) als vorübergehende Übertragung ge wertet werden. Dauer abhängig vom Anlaß des veränderten Einsatzes Die Dauer der vorübergehenden Übertragung einer anderen Arbeit ist abhängig vom Anlaß derselben. Das AGB unterscheidet: 1. die vorübergehende Übertragung anderer Arbeit zur Erfüllung wich tiger betrieblicher oder volkswirt schaftlicher Aufgaben (§ 85 AGB): Der vorübergehende vom Arbeits vertrag abweichende Einsatz ist hier erforderlich, wenn an einem anderen Arbeitsplatz der KMU oder auch in Wann ist Übertragung einer anderen Arbeit möglich? Auf Fragen zum Arbeitsrecht antwortet Doz. Dr. sc. Annemarie Langanke, Sektion Rechtswissenschaften, Vorsitzende der UGL-Rechtskommission einem anderen Betrieb dringender Arbeitskräftebedarf besteht. Ur sache dafür können z. B. saisonbe dingter Arbeitsanfall, Rückstände in der Planerfüllung, hoher Kranken stand usw. sein. Der Anlaß für den veränderten Einsatz liegt also im mer in der dringenden Notwendig keit der Erledigung der anderen Ar beit. In dieser Situation ist es möglich, die andere Arbeit durch Weisung für einen Zeitraum von 4 Wochen pro Kalenderjahr zu übertragen, wobei diese 4 Wochen nicht unbedingt hintereinander geleistet zu werden brauchen. Hat z. B. eine Arztsekretä rin 2 Wochen als Urlaubsvertretung in der Aufnahme der Klinik gearbei tet, kann ein weiterer Einsatz zur Ausführung einer anderen Tätigkeit oder in einer anderen Klinik nur noch für 2 Wochen angeordnet wer den. Darüber hinaus wäre ihr Ein verständnis erforderlich. Dabei ist es beit „freiwillig“ ausführte. Wir ge hen immer davon aus. daß Weisun gen, welche natürlich verbindlich sind, am besten vom Werktätigen freiwillig, d. h. mit entsprechender Einsicht in die Notwendigkeit der Maßnahme ausgeführt werden. Werktätigen ab 5. Jahr vor Er reichen des Rentenalters (also Frauen ab 55 und Männer ab 60 Jahren), kann aus dem im § 85 AGB genann ten Gründen andere Arbeit nur mit ihrem Einverständnis übertragen werden. Übertragung anderer Arbeit ohne zeitliche Begrenzung 2. vorübergehende Übertragung an derer Arbeit bei Warte- und Still standszeiten (§ 86 AGB): Sofern der Werktätige seine ver einbarte Arbeit aus betrieblichen oder persönlichen Gründen nicht ohne zeitliche Begrenzung möglich. Warte- und Stillstandszeiten liegen z. B. vor, wenn wegen Fehlens von Material im jeweiligen Bereich nicht gearbeitet werden kann, die zur Ar beit notwendigen Geräte nicht ein satzfähig sind oder wegen Renovie rungsarbeiten am vereinbarten Ar beitsort (also Klinik oder Sektion) nicht gearbeitet werden kann. Die Regelung des § 86 AGB ist auch an zuwenden, wenn Werktätige be stimmte, durch Arbeitsschutz- oder Hygienebestimmungen geforderte, Voraussetzungen (z. B. Gesund heitspaß für Küchenkräfte) vorüber gehend nicht erfüllen. In diesem Fall ist es das primäre Anliegen des Gesetzes, den weiteren Einsatz des Arbeitsvermögens zu ge währleisten. Deshalb kann hier die 4-Wochen-Grenze natürlich nicht zur Anwendung kommen. Im Gegenteil, die verantwortlichen Leiter sind ver pflichtet, den anderweitigen Einsatz der Mitarbeiter an der KMU oder in einem anderen Betrieb zu organi sieren. Deshalb kann in dieser Situa tion auch Werktätigen ab dem 5. Jahr vor Erreichen des Rentenalters nach den gleichen Grundsätzen die an dere Arbeit übertragen werden. In jedem Fall, also sowohl bei Leistung sozialistischer Hilfe als auch bei Warte- und Stillstands zeiten ist die vorübergehende Über tragung anderer Arbeit nur am sel ben Ort möglich. Das heißt, für alle Mitarbeiter, deren regelmäßiger Ar beitsort auf dem Territorium der Stadt Leipzig liegt, ist der vorüber gehende Einsatz nur innerhalb Leip zigs möglich. Für auswärts tätige Mitarbeiter gilt die jeweilige Orts grenze entsprechend. Wird die Orts grenze überschritten, ist das Einver ständnis des Werktätigen erforder lich. Gewerkschaftliche Zustimmung ist erforderlich Die vorübergehende Übertragung anderer Arbeit bedarf der gewerk schaftlichen Zustimmung und zwar, wenn sie länger als 2 Wochen un unterbrochen auszuführen ist bzw. bei Arbeit außerhalb der KMU vom 1. Tage an. Sollen Gewerkschafts funktionäre länger als 1 Woche außerhalb ihres Wahlbereiches ein gesetzt werden, ist ebenfalls gewerk schaftliche Zustimmung notwendig. Wird diese durch den anweisenden Leiter nicht eingeholt, ist die Wei sung noch nicht verbindlich. Die Möglichkeit, die Ausführung der anderen Arbeit bei Überschrei tung der erläuterten Grenzen abzu lehnen, schließt nicht ein, daß ein gesellschaftliches Interesse an der Wahrnehmung dieses Verweige rungsrechtes bestehen würde. An liegen des Gesetzes ist es lediglich, den Werktätigen vor einseitigen, d. h. nicht mit ihm abgestimmten Ein griffen in seine persönlichen Be lange zu schützen. Soweit das Er fordernis einer längeren Abweichung von den vertraglich vereinbarten Be dingungen besteht, sollten deshalb durch Zweckmäßigkeit der Leiter entscheidung. Erläuterung der Not wendigkeit derselben und Einsatz bereitschaft der Mitarbeiter Mög lichkeiten gefunden werden, die be trieblichen oder volkswirtschaftli chen Aufgaben unter allen Umstän den zu erfüllen. (Für den Einsatz von Hochschul lehrern und Wissenschaftlichen Mit arbeitern im Zusammenhang mit der Erfüllung von Lehraufgaben gel ten Sonderregelungen, die in einem anderen Beitrag erläutert werden.) rechtlich nicht erheblich, wenn sie ausführen kann, ist die vorüber- die ersten -beiden Wochen diese Ar- gehende Übertragung anderer Arbeit