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Universitätszeitung
- Bandzählung
- 1980
- Erscheinungsdatum
- 1980
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Z. gr. 2. 459
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1770109730-198000005
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1770109730-19800000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1770109730-19800000
- Sammlungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen der Universitäten Sachsens (1945-1991)
- Bemerkung
- Teilweise mit vorlagebedingtem Textverlust.
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Universitätszeitung
-
Band
Band 1980
-
- Ausgabe Nr. 1, 4. Januar 1
- Ausgabe Nr. 2, 11. Januar 1
- Ausgabe Nr. 3, 18. Januar 1
- Ausgabe Nr. 4, 25. Januar 1
- Ausgabe Nr. 5, 1. Februar 1
- Ausgabe Nr. 6, 8. Februar 1
- Ausgabe Nr. 7, 15. Februar 1
- Ausgabe Nr. 8, 22. Februar 1
- Ausgabe Nr. 9, 29. Februar 1
- Ausgabe Nr. 10, 7. März 1
- Ausgabe Nr. 11, 14. März 1
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- Ausgabe Nr. 15. 11. April 1
- Ausgabe Nr. 16, 18. April 1
- Ausgabe Nr. 17, 25. April 1
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- Ausgabe Nr. 21, 23 Mai 1
- Ausgabe Nr. 22, 30. Mai 1
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- Ausgabe Nr. 24, 13. Juni 1
- Ausgabe Nr. 25, 20. Juni 1
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- Ausgabe Nr. 28, 11. Juli 1
- Ausgabe Nr. 29, 18. Juli 1
- Ausgabe Nr. 30, 25. Juli 1
- Ausgabe Nr. 31, 27. August 1
- Ausgabe Nr. 32, 29. August 1
- Ausgabe Nr. 33, 5. September 1
- Ausgabe Nr. 34, 12. September 1
- Ausgabe Nr. 35, 19. September 1
- Ausgabe Nr. 36, 26. September 1
- Ausgabe Nr. 37, 3. Oktober 1
- Ausgabe Nr. 38, 10. Oktober 1
- Ausgabe Nr. 39, 17. Oktober 1
- Ausgabe Nr. 40, 24. Oktober 1
- Ausgabe Nr. 41, 31. Oktober 1
- Ausgabe Nr. 42, 7. November 1
- Ausgabe Nr. 43, 14. November 1
- Ausgabe Nr. 44, 21. November 1
- Ausgabe Nr. 45, 28. November 1
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- Ausgabe Nr. 47, 12. Dezember 1
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Band 1980
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In Böhlen macht’s Spaß der Lt. Denn grundsätzlich gibt es kei nen Unterschied zwischen dem Wettbewerb im Hochschulwesen oder in der Industrie. die ar- Verbindung von Wissenschaft und Praxis kann daher auch unter diesem Gesichtspunkt ge sehen werden: Modifizierte Orga nisierung des Wettbewerbes an der Uni (siehe nebenstehenden Hier einige Schlagzeilen Söhlener Betriebszeitung: Eine wesentliche Möglichkeit haben wir dabei mit der poli tisch-ideologischen Organisierung des sozialistischen Wettbewerbs in der Hand. So, wie es die vielen tausend Produktionskollektive in unserem Lande tun. Anstrengungen der Böhlener, den Plan mit Hilfe des Wettbewerbs zu realisieren. Aber sie machen deutlich, daß der sozialistische Wettbewerb et was Normales ist, das nicht als Pflichtübung angesehen wird. Wieviele Gewerkschaftsgruppen an unserer Uni können wie die Böhlener sagen: „Jetzt macht das Wetteifern noch mehr Spaß“? Minister Böhme hat auf der V. Hochschulkonferenz gefordert, daß an den Hochschulen und Uni versitäten „Leitung, Planung und Organisation... voll auf die Ver wirklichung des Leistungsan stiegs gerichtet werden“ müssen, Im Juli wurde die Komplexver- Snbarung über die Zusammen- beit zwischen der KMU und Sem VEB „Otto Grotewohl“ Böhlen für den Zeitraum 1980-85 Güterzeichnet. Seit über 30 Jahren Stehen enge Verbindungen zwi- Bhen der Uni und dem Industrie- betrieb. , Das Böhlener Betriebskollektiv ^t sehr gute Ergebnisse in der Planerfüllung aufzuweisen; der 9zialistische Wettbewerb gehört Am Alltag der Produktionsar- ^iter. ÜZ informierte sich bei „effek- Sy", Organ der Kreisleitung der SD des VEB „Otto Grote- Bohl" Böhlen, wie der sozia- fische Wettbewerb geführt lird. Zugegeben, diese Schlagzeilen Beitrag), wie es die Besten in der 3en nicht viel über die Art und ' Industrie machen. Wie z. B. "eise der Wettbewerbsorganisie- Böhlener. Denn mit ihnen Bng aus und geben lediglich beiten wir seit über 30 Jahren zu- "hen kleinen Eindruck von den sammen. W. Planziele sind Mindestziele Gaushaltbücher bewähren sich NAo ist gute Grundlage für ab- Echenbare Zielstellungen Nissenschaft und Technik noch '^sser für weiteren Leistungsan- Nieg nutzen ber 2,6 Tage Planvorsprung im Flederdruck Zertrauen schafft gute Wettbe- "erbsatmosphäre Stzt macht das Wetteifern noch “ehr Spaß Das war die Situation vor drei Jahren: Nach der Diskussion und Bestä tigung des Jahresplans wurde von den Gewerkschaftsgruppen das Wettbewerbsprogramm aufgestellt. Es war praktisch eine Wiederholung des Plans. Dann blieb es in der Re gel bis zur Wettbewerbsverteidigung liegen. Alle Gewerkschaftsgruppen ver teidigten den Titel „Kollektiv der sozialistischen Arbeit“ erfolgreich. Sehr gute Leistungen überdeckten einzelne Planrückstände. Probleme wurden nicht immer zu Ende dis kutiert. Soweit das eigene von der BGL gezogene selbstkritische Resümee der bis dahin praktizierten Wettbe werbsorganisierung. Zitat aus dem 80er Kampf programm, Punkt V, der SED-GO: „Es muß Schluß gemacht werden mit einer Praxis, den Titelerwerb in einen Anspruch für normale Leistungen zu degradieren.“ Terminstellung für einzuleitende Maßnahmen: 22. Januar 1980 — Die Zurckgabilebenen wurden durch den fehlenden Vergleich mit den guten Leistungen nicht ange regt, mehr zu bringen, — Und auch der Ansporn für die Besten fehlte, denn die „Gefahr“,, durch andere mit besseren Leistun gen überflügelt zu werden, war ge- ring. Um hier eine grundlegende Ände rung herbeizuführen, sollte der Wettbewerb aus dem formalen, die „Strategie und Taktik der Plan erfüllung“ an der Wiwi. Folgende Beispiele können das illustrieren. Was macht der Wettbewerbspartner? Die erste Voraussetzung, um den Wettbewerb zu führen, ist die In formation und die Kenntnisnahme über die Bemühungen der Wettbe Wettbewerb und Wissenschaft Eine Untersuchung über die Organisierung des sozialistischen Wettbewerbs an der Sektion Wirtschaftswissenschaften Kein Wettbewerb und trotzdem sehr gute Leistungen Natürlich wurde in den Gewerk schaftsgruppen der Wiwi über diese Forderung der Parteileitung disku tiert. Die generelle Frage, die es zu klären galt, war: „Warum denn wetteifern, wenn es doch sehr gute Leistungen gibt?“ Die Antwort ergab sich aus der bisher geübten Praxis. — Mit den guten und sehr guten Leistungen wurden weniger gute, auch Plan rückstände auf einzelnen Gebieten verdeckt. — Daraus ergab sich der Eindruck einer problemlosen, allseits positiven Planerfüllung. — Vielen Schwierigkeiten wurde aus dem Weg gegangen. — Die Planrückstände wurden im wesentlichen nicht kollektiv über wunden. — Es erfolgten zu wenig Forderun gen an diejenigen, die noch nicht alle Möglichkeiten ausschöpften. mehr oder weniger lediglich auf dem Papier festgeschriebenen Zu stand in ein politisch-ideologisches Instrument bei der täglichen Ar beit umgewandelt werden. Zwischenfrage: Was ist Wettbewerb? Der Erklärungen gibt es viele, und sie treffen oft auch irgendetwas Richtiges. Sagen wir es ganz kurz: Wettbewerb ist ein Verhältnis. Ein Verhältnis zwischen Leuten die mit einander kooperieren. Und dieses Verhältnis muß organisiert werden. Die BGL der Sektion Wiwi setzte das in die Tat um. Mit Hilfe eines Wettbewerbsprogramms, das kon krete, abrechenbare, vergleichbare Aufgabenstellungen enthält; es ist werbspartner bei der Planerfül lung. Vor zwei Jahren ungefähr wurde ein Versuch gestartet; jeder WB stellte sich an der Wandzei tung vor. So konnten alle erfahren, was in den einzelnen Bereichen auf der Tagesordnung steht. (Allerdings ist diese Sache wohl wieder einge schlafen.) Eine andere, sich ganz offensicht lich bewährende Form des Er fahrungsaustausches, wird dreimal jährlich organisiert. Auf der Grund lage des Plans und des Wettbewerbs programms erhalten die Gewerk schaftsgruppen von der BGL einen Fragespiegel. Zu den Schwerpunkten Lehre und Erziehung, Forschung, Qualifizierung, massenpolitische Ar beit, Solidarität, VMI-Wettbe- werb rechnen die einzelnen Kollek tive auf einheitlicher Grundlage ihre Aktivitäten ab, wobei aber auch ausdrücklich nach Abweichungen vom Plan (z. B. Lehrausfällen) und nach bestimmten Wettbewerbs methoden gefragt wird. Die Ein schätzung der Antworten wird im Kollegium, dem der Direktor und seine Stellvertreter, Vertreter der Partei-, Gewerkschafts- und FDJ- Leitung angehören, vorgenommen und auf den Dienstberatungen aus gewertet. So kann jede Gewerk schaftsgruppe ihren Stand bei der Planerfüllung, ihren Platz in der Sektion im Vergleich mit den an deren bestimmen. Wie läßt sich eine Vergleichsbasis In der Zentrale der Athylenübergabestation im Kombinat „Otto Grotewohl" Böh len. Von hier aus wird vollautomatisch im Zusammenwirken mit einem Prozeß, rechner der Äthylen-Durchfluß zwischen dem DDR-Chemiezentrum Böhlen-Leuna- Buna und dem 138 km entfernten CSSR-Partner in Zaluzi gesteuert. Fotos: ADN-ZB finden? Die Einstufung der Leistungen der einzelnen Mitarbeiter erfolgt durch ein Punktsystem. Realisiert wird das ungefähr so: für jede Plan position . sind Punkte festgelegt, .also für die Lehre, für Publikationen, für Dissertationen, Betreuung va Jahres- und Diplomarveiten. Die ser Punktevergleich erfolgt differen ziert, was z. B. bedeutet, daß nach Art und Qualität der Publikation unterschieden wird oder daß dia Leistungen in der Lehre von Assistenten und Oberassistenten an ders beurteilt werden als die des Hochschullehrer. Dieses Punktsystem — vor wenigen! Wochen bei der § 8-Fonds-Diskussion angewendet — hat interes sante Ergebnisse gebracht. Es zeigten sich z. T. erhebliche Unter schiede bei der Prämienvergabe' denn die Festlegung der Höhe des Prämien richtete sich nach der je weiligen Punktezahl. Ganz offensichtlich war die Ein stufung in den Bereichen, wo sie konsequent praktiziert wurde, rieh-, tig und entsprach den Leistungen. Aber auch hier gab es naturgemäß Diskussionen, denn nicht alle Ge werkschaftsgruppen waren bereit, die Forderungen der BGL durchzu setzen; so daß Kompromißlösungen notwendig wurden. Hinzu kommt, daß nicht alle einheitlich vorge gangen sind, obwohl bereits im Februar auf einer Dienstberatung versucht wurde, eine einheitliche Basis zu finden. Im nächsten Jahr soll mit Hilfe des Sektionsdirektors ein kollektiv erarbeiteter einheit licher Maßstab mit größerer Konse quenz verwirklicht werden. Ein insgesamt interessanter Ver such zweifellos, aber ein Einwand kann trotzdem nicht vom Tisch ge räumt werden: Die Festlegung der Punkte für eine bestimmte Leistung ist mehr oder weniger willkürlich. Es gelingt zwar, die Quantität der Leistungen zu erfassen, die Quali tät dagegen kann bei der Abrech nung kaum berücksichtigt werden. Unter den gegebenen Umständen ist dies trotzdem die beste Lösung, denn an der Sektion wird nicht mit Funktionsplänen gearbeitet. (An anderen Sektionen auch nicht?!) Sie müssen aber der Maßstab bei der Leistungseinschätzung sein. Hier wäre ein tatsächlicher Vergleich zwischen Soll und Ist und dann auch innerhalb der Funktions ebenen (also zwischen den Assisten ten. zwischen den Dozenten usw. möglich. Was die Einschätzung der Qualität betrifft, so gibt es dazu an der Wiwi erste Schritte. Eine kürzlich von staatlicher und Parteileitung gebil dete Hospitationsgruppe wird re gelmäßig die Qualität der Lehre analysieren, gute Leistungen von Pro movenden werden materiell stimu liert. Auch das ist sicher noch nicht überall der Normalf all. Kurzes Fazit der Untersuchung: Die Forderung des Kampfpro gramms der SED-GO, den Wettbe werb an der Sektion Wiwi mit Le ben zu erfüllen und ihn den gesell schaftlichen Erfordernissen entspre chend zu organisieren, wird ver wirklicht. Es wird experimentiert, es wird ernsthaft gearbeitet. Mittler weile liegen Ergebnisse auf dem Tisch, die auch andere Sektionen anregen können, so zu verfahren. Wolfgang Lenhart Jegen imperialistische Entstellungen les Rechts auf Selbstbestimmung der Völker he Auseinandersetzung mit bürgerlichen Auffassungen in Völkerrechtsfragen ler den Zusammenhang zwischen Selbstbestimmung und Demokratie 9 Völkerrecht der Ära des Ka- Sismus kannte eine Einteilung in isierte" (oder „christlich-abend- Fsche") und „unzivilisierte" Völ- Nur die Staaten der „zivilisier- B. Gebiete gehörten der Völker- ■’^gemeinschaft an, während alle GSen Völker rechtlos waren. Ihre RPjale Unterwerfung und scham- 8 Ausbeutung hatte mit dem Völ- BGcht der damaligen Zeit über- BPt keine Berührung. Ruft man „ diese Situation ins Gedächtnis, W‘rd verständlich, welch ein rie- 85 Fortschritt mit der Veranke- des Selbstbestimmungsrechts FVölker in der UNO-Charta er- worden ist. Ihr ging ein jahr- Belanger Kampf vor allem der Zetunion um die Anerkennung 588 Rechts als bindende Norm und als eine Norm, auf die , alle Völker berufen können. In \ UNO-Charta wurde die Frage Kolonialismus erstmals aus dem 8vch der ausschließlich nationalen Seändigkeit herausgehoben. Im ■^n des Selbstbestimmungs- V Wurden gewaltige Erfolge im GP8 um die Befreiung vom Ko- joch erzielt. Mit der Verände- vdes Internationalen Kräftever- Sisses konnte eine weitere Aus- deltung dieser Völkerrechtsnorm werden; es wurde klarge- k; daß diese Norm nicht nur das 1 auf einen unabhängigen Staat beinhaltet, sondern gleichzeitig das Recht jedes Volkes auf die freie Ge staltung seiner ökonomischen, sozia len und kulturellen Entwicklung ohne Einmischung von außen. Mit der für das gesamte System des Völ kerrechts äußerst wichtigen Prin zipiendeklaration von 1970 wurde klargestellt, daß die Gleichberechti gung und das Selbstbestimmungs recht eines der sieben Prinzipien des Völkerrechts sind. Es versteht sich von selbst, daß einer solchen Entwicklung seitens der imperialistischen Staaten und ihrer Völkerrechtler heftiger Wider stans entgegengesetzt wird. Die Ar gumentation geht vor allem in zwei Richtungen: 1. Die Verbindlichkeit des Selbstbestimmungsrechts wird ahgezweifelt; 2. Selbstbestimmung wird mit bürgerlicher Demokratie identifiziert. Völkerrechtsnormen sind verbindlich Die Negierung der Verbindlichkeit des Selbstbestimmungsrechts er folgte unter den verschiedensten Vorwänden: In der UNO-Charta sei die Gleichberechtigung und Selbst bestimmung der Völker „nur“ als Ziel formuliert. (Wer sagt eigentlich, daß völkerrechtlich vereinbarte Ziel stellungen unverbindlich sind? Nimmt nicht — ganz im Gegenteil — die Zielgerichtetheit des Völker rechts immer mehr zu?) Es handele sich nach den Formulierungen der Charta lediglich um ein Prinzip, nicht aber um eine Rechtsnorm. (Der Unterschied zwischen Völker rechtsprinzipien und -norinen liegt in’ der größeren Allgemeinheit, eventuell auch in der umfassenderen Bedeutung, jedoch keinesfalls in der geringeren Verbindlichkeit der Prin zipien; das geht unter anderem auch aus der Prinzipiendeklaration von 1970 hervor. Außerdem ist im fran zösischen Originaltext der Charta immerhin vom „droit des peuples ä disposer d’eux-memes", also vom Recht der Völker auf Selbstbestim mung, die Rede.) Der Inhalt der Selbstbestimmung sei in der UNO-Charta nicht genü gend präzis gefaßt, man könne keine konkreten Ansprüche daraus ablei ten. (Rechtsnormen sind gerade da durch gekennzeichnet, daß sie vom konkreten Sachverhalt abstrahie ren. Im Völkerrecht ist der Prozeß der Anwendung und Auslegung einer Rechtsnorm internationaler Klassen kampf, was nichts daran ändert, daß die vereinbarte Norm verbindlich ist. Darüber hinaus wurde im Falle des Selbstbestimmungsrechts durch eine Vielzahl von Resolutionen eine Präzisierung und weitere Ausgestal tung vorgenommen.) Es sei unklar, wer aus dem Selbstbestimmungs recht einen Anspruch ableiten kann, weil der Begriff „Volk“ nicht völker rechtlich definiert sei. Schon deshalb könne es sich nicht um eine ver bindliche Rechtsnorm handeln. (Da die grundlegenden Völkerrechtsnor men zwischen Staaten entgegenge setzter gesellschaftlicher Ordnung vereinbart werden, gibt es zwangs läufig eine Reihe von Termini, die nicht definiert sind. Auch der „Staat“ gehört zu diesen Begriffen. Doch die Praxis beweist, daß dies kein Hin dernis für die Funktionstüchtigkeit des Völkerrechts ist.) Jährlich werden in der UNO eine ganze Reihe von Resolutionen ange nommen, die entweder grundsätzlich zur Verwirklichung des Selbstbe stimmungsrechts der Völker oder konkret zur Lage des einen oder an deren Volkes Stellung nehmen. So gibt es heute außer Israel und den USA kaum noch einen Staat, der das Selbstbestimmungsrecht des palästi nensischen Volkes leugnet. Vor dem Hintergrund des inzwischen grund legend veränderten Kräfteverhält nisses seit Annahme der UNO- Charta ist es heute nicht mehr „attraktiv“, dem Selbstbestimmungs recht seine Rechtskraft abzuspre chen. Das spiegelt sich in der Hal tung imperialistischer Staaten in der UNO, aber auch in der bürgerlichen Völkerrechtslehre wider. In der neue ren Literatur findet sich die oben dargestellte Argumentation seltener. Selbstbestimmungs recht nur in sozialistischer Ordnung möglich Heute treten Bemühungen in den Vordergrund, das Recht auf freie Gestaltung der wirtschaftlichen, so zialen und kulturellen Entwicklung (als Bestandteil des Selbstbestim mungsrechts) so auszulegen, als sei es identisch mit der bürgerlichen Demokratie. So schreibt z. B. der einflußreiche österreichische Völ kerrechtler Felix Ermacora, daß nur ein „Staat mit demokratischer (ge meint : bürgerlich-demokratischer) Verfassung und Regierungsform an und für sich als dem Selbstbestim mungsprinzip entsprechend angese hen werden“ kann. Derartige Aus sagen beruhen auf dem völligen Un verständnis der grundlegenden Ge setzmäßigkeiten der historischen Entwicklung. Auch die Demokratie ist eine Herrschaftsmethode. Die bürgerliche Demokratie dient letzt lich nur zur Aufrechterhaltung der Herrschaft der Bourgeoisie. Sie un terscheidet sich von der sozialisti schen Demokratie in erster Linie durch ihren Inhalt, allerdings auch durch ihre Form. Lenin charakteri sierte die bürgerliche Demokratie in seinem Werk „Staat und Revolution“ folgendermaßen: „Einmal in mehre ren Jahren zu entscheiden, welches Mitglied der herrschenden Klasse das Volk im Parlament niederhalten und zertreten soll — das ist das wirkliche Wesen des bürgerlichen Parlamentarismus, und dies nicht nur in den parlamentarisch-konsti tutionellen Monarchien, sondern auch in den allerdemokratischsten Republiken.“ Treffender kann man auch heute nicht auf Versuche bür gerlicher Politiker antworten, Wah len in einen wahren Fetisch Zu ver wandeln. So machte z. B. der Ver treter der USA im 3. Komitee der UN-Vollversammlung die Überprü fung des Willens der Bevölkerung an der Wahlurne mit regelmäßiger Häufigkeit zum eigentlichen Kri terium für die Verwirklichung des Selbstbestimmungsrechts. Eine derartige Argumentation soll nicht nur Illusion erwecken und die Werktätigen von den revolutionären Aufgaben ablenken, sondern in der internationalen Arena ist der Haupt zweck, zu suggerieren, daß ein Staat mit sozialistischer Ordnung nicht als Form der Verwirklichung des Selbst bestimmungsrechts betrachtet wer den könne. Dabei ist in der Tat die sozialistische Demokratie sehr viel konsequenter: Lenin bezeichnet in dem selben Werk die proletarische Demokratie als die Demokratie mit der „denkbar größten Vollständig keit und Folgerichtigkeit“. Schon deshalb ist die Gleichsetzung von Selbstbestimmungsrecht und bürger licher Demokratie irreführend und zeugt zumindest von der Ignoranz derjenigen Völkerrechtler, die diese These vertreten. Im übrigen richtet sich die Argu mentation gegen ein Kernstück des Völkerrechts, läuft sie doch darauf hinaus, die sozialistische Gesell schaftsordnung als solche in einen Gegensatz zum Völkerrecht zu stel len. Voraussetzung für das Funk tionieren des gegenwärtigen Völker rechts ist jedoch, daß die Existenz von Staaten entgegengesetzter sozia ler Ordnung allgemein akzeptiert wird. Anders ist auch friedliche Ko existenz nicht denkbar. Dr, Tatjana Ansbach, IIS
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