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«H-. rhand- Lcrtre« Strafe -h da» « Op ¬ le» ßen gr., ckens-^ kbcil- herz- d« ««Achttämter «rkn« Hain, Johanngeoraevstadt, Gchwarzenberg u. Wilden- fett, sowie der StadtrLthe Aue, Elterlein, Grünhai«, Hartenstein, Johannaeor- aenstadt,Lößnitz NeustÄtei, Schneeberg,Schwarzenberg Wttdenfett und Zwönitz. Freitag, bm 1L Mtr,, 18S0. FrWö.AMsfmmd «»scheint tigltch«» Au«n<ch>ueMon- tag«. — prett »iertSähr» lich IS Ngr. — Alfer- tiou-aebühren die aespal- tene Zeile 8 Pfennige. — Juseratenannahme für die am Abende erscheinende G Nummer btt vormittag- II Uhr (1837-39) Bekanntmachung. Nach einer heute anher gelangten Mittheilung des Königlichen GerichtöamtS zu Stollberg ist am 21. vorigen Monats in Niederzwönitz ein der Toll wuth verdächtiger Hund aufgetreten und nachdem er zuvor einen andern Hund und eine Katze gebissen, getövtet worden. Es werden daher nicht nur die bezüglichen Vorschriften, wonach alle von einem tollen Hund gebissenen Hunde sofort zu tödten und wenigsten- 2 El len tief unter die Erde zu verscharren und mit Kalk zu bedecken, andere gebissene Hau-thiere aber der thierärztlichen Behandlung zu unterwerfen sind, hiermit auf- Neue eingeschärft, sondern rS sind auch vom Erscheinen dieser Bekanntmachung an, alle im hiesigen Stadtbezirke befindlichen Hunde sechs Wochen lang einzusperren. Zuwiderhandlungen gegen diese Verfügungen ziehen die im Mandate vom 2. April 1796 angedrohten Strafen unnachsichtlich nach sich. Zwönitz, den 4. März 1869. Der Stadtrath daselbst. vr. Steeger, Bürgermeister. Lagesgeschichte. Ein in Aussicht flehendes Bundesgesetz, da» für nnfer Sachsen einen mächtigen — Rückschritt brächte. Dem Norddeutschen BundeSrathe ist zur Begutachtung ein Gesetz unter dem scheinbar ganz unschuldigen Titel „Gesetz, den Unterstützung-Wohnsitz be treffend" vorgelegt worden, da-, wenn eS die Genehmigung de- BundeSra- theS erlangt, dem Norddeutschen Reichstag zur Annahme vorgelegt werden sott. Sollten aber der BundeSrath und der Reichstag daS in Rede stehende Gesetz annehmen, so fiel dadurch eines der besten und wohlthätigsten sächsi schen Gesetze, unser treffliche- H eim ath - g es etz. Es soll durch da- von Preußen in Aussicht genommene neue Gesetz da- Princip der Heimalhsange- hörigleit, die durch die Geburt erworben wird, mu dem Princip der Ar- menvcrsorgung, die durch einen zweijährigen Aufenthalt erworben wird, vertauscht werden. Das wäre aber für unser Sachsen ein gewaltiger Rück schritt und wir in Sachsen würden dadurch wieder auf einen feit bereits fünfunddreißig Jahren überwundenen Standpunkt zurück geführt. Die „Dresdner Nachrichten" schreiben über vieses neue in Aussicht ste hende „Gesetz, den UntcrstützungSwohnsitz betreffend" wörtlich Folgendes: „Eins der besten sächsischen Gesetze ist bekanntlich daS HeunalhSgesetz. 1834 von dem bürgcrfreundltchen Ministerium von Lindenau erlassen, hat sich dasselbe in der langen Reihe der Jahie vortrefflich bewährt. Leider steint dasselbe aber in seinen wesentlichsten Theilen durch ein in der Entstehung be griffenes Bundcögcsetz außer Kraft ges.tzl weiden zu sollen. Am BundeSrathe wird nämlich jetzt ein Gesetz derathen, daö den sogenannten Unterstützungs- Wohnsitz einführen soll. Seine zwei Biennpunkte sind folgende: daß 1) Je- mand, der sich zwei Jahre hintereinander in einem Orte bcS Bundesgebietes ausgehalttii Hal, hierdurch daS Recht erworben hat, von die,er Gemeinde im Nolhsalle unterstützt werden zu müssen und daß 2) wenn in die drei letzten Jahre kein andauernder zweijähriger Aufeiiihalt deS Betreffenden an einem und demselben Orie fällt, d.-nn deijenige Ort unterstützungspflichtig wird, wo siw der Unterstützungsbedürftige gerade befindet. Hindurch würde in Sachsen gerade wieder dasjenige Berhältniß eingeführt werden, daö man 1834 floh war, los zu werden und wir kamen dann in die Zustände zurück, wie sie das vorige Jahrhundert und die ersten 34 Jahre dieses hindurch bestanden haben. Namentlich würden die großen Städte dadurch auf das Empfindlichste betroffen werden. Lie ziehen eine Menge Fremder an, die sich zwei oder mehr Jahre daselbst aufhalien und ihr Brod verdienen. Wird nun ein sol cher Fremder erwerbS- und nahrungsws, so fällt seine Unterhaltung ohne Weiteres den betreffenden Städten anheim, statt daß wie bisher die,cnlge Ge meinde für ihn aufzukommen hatte, wo er heimaihberechtigt war. Aber auch den ländlichen Gemeinden erwächst dadurch eine vielfach drückende Last. Man weiß, wie so schon jetzt diejenigen Ortsarmen betrachtet werden, welche einem Orte durch Geburt angchöcen; soll nun noch die Gemeinde für die Fremden aufkommen, die entweder 2 Jahre lang in ihr gelebt habe« oder gar plötzlich z. B. nach einem eintägigen Aufenthalt dort unglücklicher Weise erwerbsun fähig werden, weil diese Unglücklichen in den letzten 3 Jahren Nicht 2 Jahre hintereinander an einem Orte lebten, sondern sich im Umherzichen, bei Elsen- bahnbautcn oder sonst ihr Brod verdienten, so kann auf einmal einer Gemeinde eine solche Armenlast erwachsen, die sie kaum tragen kann. Diejenige Ge meinde aber, welche der Betreffende verlassen hat, obwohl er in ihr hcüualhö- angehörig war, würde zur Unterstützung ihres Mitgliedes nichts beizutragcn haben. Außerdem bietet die Ermittelung deS Falles: ob wirklich ein Unter stützungsbedürftiger in den letzten 3 Jahren nicht 2 Jahre hintereinander an einem Orte gelebt hat, so viele Schwierigkeiten, Hin- und Hcrschrcibereien, Recherchen rc. dar, daß cs kaum abzusehen ist. Jetzt ist eö bei uns ganz einfach. Sobald die so leicht zu geschehende Ermittelung deS Geburtsortes eines Unterstützungsbedürftigen bewirkr ist, erfolgt entweder seme Ueberweisung an seinen Heimathöort oder seine Unterstützung auf Kosten seiner Hcimalh. Im BundeSrathe begegnet dieses. Gesetz daher auch den erheblichsten Schwie rigkeiten und Widersprüchen. Da Preußen jedoch bloS S Stimmen zu ge winnen braucht, um in einer Frage die Majorität zu haben und eö diese 5 Stimmen allemal bekommt, wenn r- ernstlich will, so wird dieser Gesetzent wurf wohl an den Reich-tag kommen." Uno die „Säch. Zelt." bemerkt zu dem in Aussicht stehenden Gesetze: „Preußen drückt im BundeSrathe mit allem Ernste darauf, daß das Gesetz angenommen werde und würde eher »ine Ablehnung des Gewerbe gesetzes er tragen, al- eine Verwerfung deS UnlerstützungSwohnsttzeS, denn es will alle* Sonder-StaatSangehörigkeiten im norddeutschen Bunde verwischen. Durch diesen Unterstützungöwohnsitz würden aber namentlich Sachsen, Thüringen, Braunschweig, die Hanscstüdte, Hannover u. s. w. eine gar nicht wieder gut- zumachende Schädigung ihres Heimath-gesetze- erleiden und die Gemeinden in diesen Ländern würden den Segen der BundeS-Uniformität am meisten em pfinden, wo er am bittersten wirkt: am Geldbeutel; denn die Lasten, die einer Gemeinde dadurch erwachsen, daß ihr massenhaft die armen Leut e aus Preußen zugeschoben werden, können unter Umständen gar nicht zu er- tragen sein. ES ist daher die höchste Zeit, daß sich da- Land gegen einen solchen Eingriff rührt." Deutschland. Preußen. Berlin, 9. März. Ter Eröffnung deS Land-und Reichs tag- -geht bekanntlich ein evangelischer Gottesdienst in der Schloßkapelle und ein katholischer in der HedwigSkirche voraus. Ein Correspondent der W.-Ztg. hatte sich am 4. März vor der Eröffnung deS Reichstages in die Hedwig- Kirche begeben und schreibt darüber: „Ich fand die Kirche verödet, nur die Bälgctreterin bildete mit mir die andächtige Menge, und nach der unglücklichen Figur der Frau, die kaum eines ordentlichen Trittes fähig ist, vermuthe ich, sie ist bloö für die Parlaments-Eröffnungen engagirt." Lor Kurzem wurden bei dem Lithographen Kluge zu Bromberg in Folge einer Denuncialion bei der Staatsanwaltschaft eine Anzahl durch Litho graphie gefertigter Russischer-Briesmarken, wie auch die dazu gehörigen Prä parate polizeilich mit Beschlag belegt. Tiefe Briefmarken waren im Auftrage eines Russischen Faorikbesitzeiö verfertigt worden, angeblich zu dem Zwcck, um dieselben an die Arbeiter der Fabrik an Stelle kleinen Geldes als Marken zu verausgaben. Die Staatsanwaltschaft leitete gegen den Veifertiger der Mar ken, sowie gegen einen Eommissionair, welcher zwischen elfterem und dem Russi schen Fabrikbesitzer das Gtfchäft vermittelt Halle, die Untersuchung ein. Vor einigen Tagen standen beide unter der Anklage, Russische Briefmarken ange- ferligl zu haben, vor den Assisen. Der Antrag deS StaatSanwaltS ging da hin, den Verfertiger zu 6 Monaten und den Commissionair zu i Jahr Ge- fängniß zu verurtheilen. Der GcrichtSgos eikanme auf Freisprechung, da we gen Verfertigung von ausländischen Briefmarken keine Strafbestimmung vor gesehen ist. Berlin, 4. März. Der Norddeutsche Reichstag hielt gestern seine zweite Sitzung. War dir Beschlußunfähig it das charakteristische Merkzeichen der ersten Sitzung, so die UrlaubSukjuche dasjenige dieser zweiten. Eine ungewöhnliche Volkszählung hat an den letzten beiden Sonn tagen deS Januar ln Bertin statt,jefundcn. Tie hiesigen evangelischen Geist lichen nämlich ließen an diesen Tagen die Kopfzahlen der in den Kirchen er schienenen Andächrigen durch ihre Braunen ermitteln, wobei sich ein dem kirch lichen Sinn der Berliner höchu ungünstiges Resultat herauSstellte. Bon al len Kirchipirleingesksstnen waren nämlich im Durchschnitt nur 2,03 Procent zum Gottesdienst gekommen. Baiern. München, 9. März. Die officiöse „Correspondenz Hoff mann" meldet, daß der Ministerpräsident Fürst von Hohenlohe heute im Auf trage deS Königs nach Nördlingen gereist ist, wo derselbe eine Zusammenkunft mit dem würltemberglschen Staatöminister Freihcrrn v. Varnbüler Hal. Wien, 9. Mürz. Aus Florenz wud gemeldet, daß der General della Rocca, Gencralabjulant des Königs von Italien, beauftragt worden ist, Na mens feines Souveräns den Kal,er von Oesterreich in Triest zu begrüßen. — Der Reichskanzler ist gestern nach Agram abgereist. Wien, 9. März. In sehr vcrgcrückler Nachtstunde ist uns gestern eine Mittheilung zugegangen, welche im Wesentlichen besagte, daß die Gerüchte über gespannte Beziehungen zwi,chcn Berlin und Paris, trotz der Ableugnun gen der osficiösen Parker Blätter, „bis zu einem gewissen Grade berechtigt seien". AuS derselben vertrauenSwüidigcn Quelle wurde unö gemeldet, daß mit dieser Spannung die Berufung oeö französischen Botschafters am Wiener Hofe dcö Duc de Gramont nach Paris zusammenhänge. Wenn wir diese mpueriöicn Andeutungen als in der Situation begründet annehmen, so würde aller Friebensvelsicherungen ungeachtet zwischen Frankreich und Preußen eine Spannung bestehe», über deren Motive und specielle Veranlassung unS jedoch bis zur Stunde jede Aufklärung fehlt. Daö aus Berlin nach Wien telegra- phirle Gerücht von einem «ngedrohten oder vollzogenen Rücktritte des Gra fen Bismarck steht vielleicht mit den vorstehenden, noch in geheimnißvolleS Dunkel gehüllten Andeutungen im Zusammenhänge, und vielleicht weist dies Alles zusammengenommen aus eine Krise in der Politik Preußens hin. Sollte zwischen König Wilhelm und dem Grafen Bismarck ein ernstes Zcrwürfniß platzgcgnffen haben, dessen erste Manifestation in der Abberufung Usedom'ö von Florenz lag? Sollte der König sich weigern, dem Grafen BiSmarck auf den Wegen einer allzu kühnen und hochfligenden, möglicherweise gewaltige Eonflicie hervorrufenden Politik zu folgen? Glaubt BiSmarck das königliche Widerstreben durch die Drohung mit seinem Rücktritt beugen zu können? Lau- tcr Fiagen, auf welche unS die nächsten Tage Antwort bringen dürften. Daß etwas Ernstes vorgeht, daß etwas in der Lust schwebt, wa- noch nicht recht faßbar ist, scheint uns außer Zweifel stehen. (Fr. Pr.) Wien, 9. März. Die Neue Freie Presse meldet, der hiesige französische Botschafter Herzog Gramont sei nach Pari- berufen. «gram, 8. März. Ihre Majestäten der Kaiser und die Kaiserin trafm genau um 8 Uhr Abend- auf dem Bahnhofe hier ein. Auf rin Raketen- Signal hin flammten elektrische Sonnen auf dem Feuer- und MarcuSlhurme der Stadt auf. Unablässiger Kanonendonner und da- Glockengeläute aller