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Kollektives Bausparen. Bon OSkar B S h « e»Berlin. Der Bedanke, für den Eigenheimbau Gekd- mrttel zu sparen, etwa in der »eise, daß die Bau- und Sparlustigen sich -u einem Kollektivsparsystem zu« sammenschließen, um dann in bestimmten Zeltabstän den die etuge-ahtten Gelder im Wege der Auslosung oder nach einem anderen Verteilungsschlüssel zu nied rigstem Zinsfuß als TilgunaSdarlehen auszugeoen, übt, da in ihm ein guter Kern steckt, eine große Werbekraft aus. Nur kommt es daraus an, daß es sich um ver trauenswürdige Einrichtungen, die einer behördlichen Aussicht unterstehen, handelt. Leider erwecken gerade viele private Bauspar kassen bei ihren Mitgliedern oft Hoffnungen auf bal digste Auszahlung der gewünschten Bausparsumme, Hoffnungen, die sich bei der Art des Kollektivsparens natürlich nicht ohne weiteres für alle sogleich erfüllen lassen. Der Zusammenbruch vieler wilder Gründun gen hat gezeigt, wie vorsichtig die Baulustigen bei dem Eintritt in eine solche Zweckbausparkasse sein müssen. Eine Anzahl „Gründer" und „Direktoren" solcher pri vater Bausparkassen sind als Betrüger entlarvt worden. Leider bestehen für die privaten Bausparkassen noch keine gesetzlichen Vorschriften, die für die letzte Sicherheit und Zuverlässigkeit bürgen. Für die Be amten ist durch das Gesetz über die Abtretung von Beamtenbezügen zum Heimstättenbau eine gesetzliche Grundlage geschaffen, wodurch es dem Heimstättenamt der deutschen Beamtenschaft möglich war, ihre so er freulich entwickelte Beamten-Bausparkasse ins Leben zu rufen. Von konfessioneller Seite aus wurden zwei Einrichtungen ins Leben gerufen, und zwar ist aus evangelischer Seite die Evangelische Heimstätten gesellschaft m. b. H. in Berlin entstanden und ka tholische Kreise haben die Arbeitsgemeinschaft ka tholischer Verbände zur Förderung des Wohnungs wesens gegründet, die wiederum einen „Verband Woh nungsbau^ in M.-Gladbach als Zweckbausparkasse ein gerichtet hat. Beide Einrichtungen arbeiten mit dem Deutschen Sparkassen- und Giroverband zusammen. Der „Verband Wohnungsbau" in M.-Gladbach beab sichtigt, nicht nur für städtische Eigenheime, sondern auch für ländliche Siedlungen das Zwecksparversah- ren vornehmlich zu dem Zwecke einzuführen, um den im übervölkerten Westen Deutschlands wohnenden Men schen im entvölkerten Osten Deutschlands neue Sied lungsstellen zu schaffen. Nunmehr hat der Deutsche Sparkassen- und Giro verband, das ist die seit 10 Jahren bestehende Organi sation der deutschen öffentlichen Sparkassen, Richt linien für das Kollekttvsparen herausge geben, die es hoffentlich ermöglichen, daß die vielen unzuverlässigen Gründungen bald von der Bildfläche verschwinden. Diese Richtlinien wollen die Landes- bezw. Provinzialverbände der Sparkassen und Giro- organtsationen zum Träger einer Bausparkasse machen, und zwar können die Zentralbausparkassen als Abtei lung der Verbände bezw. der Bankanstalten oder als Anstalten mit eigener Rechtspersönlichkeit unter deren Haftung gegründet werden. Die geschäftliche Tätig keit ist so gedacht, daß die öffentlichen Sparkassen im Auftrage der zentralen Bausparkassen um Bau sparer werben, die Verträge vermitteln, die Spargel- der annehmen und verwalten, bis sie durch die Bau sparkasse abgerufen werden. Die örtlichen Sparkas sen besorgen die ersten Hypotheken etwa in Höhe von 40 Prozent des Haus- einschließlich Grundstückswertes. Dann kommt die bekannte Hauszinssteuerhypothek mit einem verbilligten Zinsfuß; schließlich tritt für die Restfinanzierung ein Bausparvertrag ein, für den fol gende Richtlinien ausgestellt sind: Der Bausparvertrag wird abgeschlossen zum Wohnungsbau (Bau und Erwerb eines Eigenheims), mit Zustimmung der Bausparkasse auch zu anderen Zwecken wie z. B. Aussteuer, Studiengelder, Hypo thekenablösung, falls ausreichende Sicherheiten beige bracht werden. Die Bausparvertragssumme soll min destens 20 Proz. der gesamten Baukosten betragen, es kann aber auch die volle Banlostensumme abge schlossen werden. Die M.ndestsumme ist 0000 Mark. Die Abwicklung der S'mr- und Darlehnszeit soll in nerhalb 6 bis 15 Jahren erfolgen. Der Bausparer leistet feste monailiche Einzahlungen, sie betragen: bei dem Tarif von 0 Jahren 8,20, bei 12 Jahren 6,01 und bei 15 Jahren 4,00 vom Lausend der Ver tragssumme.. Den Anspruch auf Zuteilung (Anwart schaft) hat der Bausparcr nach einer Mindcstwarte- zeit von 3 Monaten und nach Nachwe»; eines Eigen kapitals von 15 Prozent der Baukosten. Der Zinsfuß für Spareinlagen und Darlehns- zinsen ist mit 4 Prozent in gleicher Höhe gedacht. Die Abzahlungen übersteigen die Einzahlungen um 4 Proz. der Vertvagssumme. Der Zuschlag von 4 Prozent dürfte im allgemeinen der ersparten Miete gleich kommen. In den Einzahlungen ist eine Prämie für eine (beschränkte) Lebensversicherung des Bausparers enthalten. Stirbt der Bausparer nach Zuteilung (und vor Erreichung von 65 Jahren), zahlt die Versicherung >n die Bausparkasse den Betrag, der dem am Todes tag noch bestehenden Tilgungsdarlehen gleichkommt. Damit werden die Erben der weiteren Leistungsver pflichtung enthoben. ... „ , Der Vorteil des Kollektiv,ystemS besteht darin, Hatz mit Hilse dieses freiwilligen Sparzwanges di« Beschaffung des Eigenkapitals gefördert wird, aber Vie Sparer müssen von vornherein Klarheit über Dauer und Höhe der Zahlungsverpflichtungen und über die Dauer der ungünstigsten Wartezeit haben. Daran dürfen es die Bausparkassen und ihre Werber nicht fehlen lassen. Die Rot des Wildes. Erschütternde Tragödien haben sich in Wald und Feld abgespielt in diesem Winter des Grauens. Im mer und immer wieder ist betont worden, daß die Mah nungen, die schon früh im Herbst an die Jägerei er gangen sind, für Fütterungen zn sorgen, nur allzu oerechtigEwaren. Manche Blätter hoben sogar darüber Klage geführt, daß in Preußen sich die Forstverwal ¬ tung der Pflege uyd yütterungveS Wilde« gar nicht oder nicht in ausreichendem Matze annehme. Wir können nicht feftstellen, ob und inwieweit diese Klagen berechtigt waren. Der Objektivität wegen geben wir aber eine Auslassung des Preußischen LandwirtschastSministertumS wieder, die zu diesen Kla gen Stellung nimmt. „Die ganze EiMellung der preußischen StaatS- forstverwaltung zu Wild um» Wald m» ihr stets be kundetes Bestreben, den Wildbestand in, unseren deut- schen Wäldern zu pflegen und zu erhalten, sollte von vornherein derartige Vermutungen hinfällig erschei nen lassen. Tatsächlich ist denn auch allen Anträgen auf Bewilligung von Mitteln zur Fütterung und Pflege des Wildes entsprochen worden, soweit die Ver fügbarell Mittel das irgend zulieben und durch die vorgefchlagenen Maßnahmen eine Linderung der Rot des Wildes erhofft werden konnte. Es wird aber darauf hingewiesen, daß dem un gebunden in freier Wildbahn lebenden Wild mit einer im scharfen Winter einsetzenden Fütterung oft nicht oder doch nur in sehr beschränktem Maße geholfen werden kann, da insbesondere die zur Zeit am meisten gefährdeten Rehe die künstliche Fütterung meist sehr schwer annehmen und vielfach auch schlecht vertragen. Außerdem fällt erfahrungsgemäß bei so außerordentlich lang anhaltender strenger Kälte ein Teil des Wildes nicht dem Futtermangel, sondern einfach der Kälte I durch Erfrieren zum Opfer, ein Umstand, gegen den Schutzmittel leider nicht angewendet werden können. Die Verluste, die dieser harte Winter unseren Wildständen gebracht hat, werden sich erst etwa im Mai voll übersehen lassen, und es wird dann geprüft werden, inwieweit es notwendig sein wird, im Wege der Verordnung für einzelne Wildarten vorübergehend besondere Schonvorschriften zu erlassen." i Es würde zu weit führen, diese Mitteilung, kritisch zu sezieren. Nur eins sei hier nochmals betont, woraus gerade wir so häufig hingewiesen haben: Eine Fütterung des Wildes in freier Wildbahn, die erst dann einsetzt, wenn die Not da ist, kommt freilich zu spät und wird nicht angenommen. ES mutz zeitig be gonnen werden, und zudem in jedem Jahre, denn man kann nie wissen, was der Winter bringt. Der letzte hat das bewiesen. «V D. Der tönende Film. „Tie Melodie der Welt." — Ei» guter Anfang! Der deutschen Filmindustrie Winken neue Erfolge! Aus der Zusammenarbeit der Hapag mit dem Tonbild-Syndikat entstand der erste deutsche Tonfilm: „Die Melodie der Welt." Die Uraufführung erfolgte in Gegenwart des Generaldirek tors der Hapag, Reichskanzlers a. D. Cuno, in Berlin. Was ein Tonfilm ist? Ein Film, der das Kinoorchester entbehrlich macht und die Menschen auf dem Filmstreifen selbst sprechen läßt, in ihrer Art und in ihrer Sprach«, der bas Geräusch der Maschinen wiedergibt, die Sprache der Natur und die Schreie der Tiere. Als der Vorhang auf ging, zeigte der Filmstreifen den Generaldirektor Dr. Cuno, und gleichzeitig begann das Filmbild zu sprechen. In raiwem — allzu raschem Wechsel folgten Vie Bllver — man ! hörte die Schiffsmaschinen donnern, die Ketten stöhnen, sah den Kapitän auf der Kommandobrücke, hörte seine Befehl« und die Ziehharmonika des Matrosen. Eine Fülle von Einzelbildern war zu verzeichnen, Ihren Inhalt bildeten Abschnitte aus dem Alltagsleben Europas, Afrikas, Asiens, Amerikas. Man sah die reli giösen Kulte der Völker, ihr Militär, die nationalen Feste, Kampf- und Sportspiele, Trachten und Kostüme. Leider war der Film nicht durchweg ein Tonfilm; immerhin: der Anfang ist gut, b e d e u t s a m e V e r v o l l k o m m n u n ge n sind jedoch noch notwendig. » praktisches Dennua». Die D.K.W.-Werle haben den seinerzeit zum Symbol der Waffenbrüderschaft Oesterreich-Deutschland errich teten Turm auf der Grenze zwischen Deutschland und Böhmen zu einer Hilfs- und Tankstelle ausbauen lassen. Aus der Glanzzeit des Walzers. Zur Erinnerung an Johann Strauß, geboren a« 14 März 1804. Wien war immer eine lustige, musikerfüllte Stadt, und auch der Tanz hatte dort eine liebe Heimat. Un sterblichen Ruhm erntete der Wiener Walzer, aber an den Wiener Walzer vermag keiner zu denken, ohne sich Mglelch seines Schöpfer« zu erinnern, des Walzerkömgs Zohann Strauß. Im Bierhaus „Zum guten Hirten" erblickte Jo- ! Hann Strauß am 14. März 1804 das Licht der Weth, von Kindesbeinen an von der Wiener Volks- und Tan», musik umgeben. Musik lag dem Kinde im Blute, und sein liebster Zeitvertreib war das Geiaenspiel auf zwei ! Stäben, bi« ihm sein Vater eine wirklich« klein« Geig» mitbrachte, die der kleine Johann jauchzend begrüßt« und nimmer von sich ließ. Auf der Elementarjchule wur-e e» mit den An sangsgründen de« BiolinMel« vertrant, aber bald dam die bittere Stunde, wo der Knabe zu eine« Buchbinder- meister in dte Lehre mußte, denn di« armen Elterst konnten sich den Luxus nicht leisten, einen Musiker aufzuziehen. Johann Strautz freilich war ein schlechter Lehrling, er Hatzte das Handwerk und wurde manchmal statt bei »er Arbeit bet seiner Geige überrascht, so daß ihm der erzürnte Meister das Biolinspielen gänzlich verbot. Das Musikerblut war aber stärker als da« Meisterwort, »er kleine Johann rückte über Nacht au« und zog mit seiner Geige auf eigene Faust in die Welt. Die Flucht endete in Döbling vor den Toren Wien«. Ein Musikfreund führte den Knaben zu seinen Eltern zurüS. Der kleine Johann aber durfte jetzt Musiker werden. Ein wie tüchtiger Musiker er geworden ist. weiß heute die ganze Welt, denn die Straußschen Walzer- llänge haben schon aller Herzen erfreut. Al« Anfänge? mußte Johann Strauß in den Wiener Konzertlokalen mit dem Teller die Honorare einfammeln. Als Meist«» gab es kein Wiener Fest, weder bet Hofe noch in oer Bürgerschaft, ohne den Walzerkönig Johann Strautz. Wenn man die Namen der Wiener Wirtschaftest aufzählt, in denen Strauß wirkte, so bekommt man einen Begriff von der Geselligkeit jener Tage: „Zum grünen Baum", „Zum roten Igel", „Bei den zwei Tauben", „Zum Sperl" usw. Klingt aus diesen Namen nicht der anheimelnde Duft jener weltbekannten „Wea- ner Gemütlichkeit"? Die Wiener schlürften die süßen Straußschen Melodien mit der gleichen Begeisterung wie ihren Heurigen. Johann Strauß blieb aber nicht nur eine Wiener Berühmtheit, er erntete auf seinen Konzertreisen durch Deutschland, Ungarn, Holland, Frankreich und England europäischen Ruhm. Der feurige, klangvolle Stil seiner Walzer erhob die Tanzmusik zur Kunst. Als Komponist und Dirigent schuf Johann Strauß überhaupt erst die künstlerische Kaffeehausmusik. Am 19. September 1849 trat er im „Sperl" zum letztenmal vor das Wiener Publikum. Am 25. September starb er an Scharlach. Seiner Bahre folgte ganz Wien. Seine letzte Ruhe stätte fand der Walzerkvnig auf dem Friedhof in DÜVq ling. Das Musikerblut deS WalzerkvnigS vererbte sich fort, und aus der vom Vater gewiesenen Bahn schuß Johann Strauß der Jünaere die berühmten Donau-, Walzer, dle Musik zur „Fledermaus" und den „Zv< geunerbaron". Heute, 125 Jahre, nachdem Johann Strauß, d« Vater, das Licht der Wett erblickte, verbinden sich M Hunderttausende die Straußschen Walzerklänge mit oest ftöhlichsten Lebenserinnerungen. Trotz Saxophon UND Jazz wird es nie gelingen, den unsterblichen Wien«* Walzer auszurotten. Ein Abenteurer. Der Advokat, der sich zum König «achte. Im Jahre 1878 starb in einem kleinen südfrank zösischen Dors ein Abenteurer, der lange Zett vor» sich reden gemacht und als „König von Araukanien" das allgemeine Gelächter erregt hatte. Er hieß Aw« toine Tonnens und war ursprünglich Advokat, der im Jahre 1840 die Praxis seines Chefs in Psrtgueuz übernommen und später mit Gewinn verkauft hatte« um seinem Abenteurerdrang genug zu tun und autzey Landes zu gehen. Er landete in Coquimbo, eine» Hafenstadt nördlich von Valparaiso, lernte Spanisch und wurde dort ansässig. Im Laufe der Jahre reist« er viel im Lande umher. So kam er auch einige Male in das zwischen Chile und Argentinien liegende, von halb zivilisier« ten Stämmen bewohnte Araukanien, ein Gebiet, das sich in mancher Hinsicht noch seine Unabhängigkeit bewahrt hatte, wenngleich die Republik Chile das Landi der Araukaner als unterworfen betrachtete. Im Jahre 1861, als Tonnens wieder einmal bei den Araukanern weilte, bekam er den Einfall, das Land zur erblichen Monarchie und sich selbst zum Herrscher auSzurufen. Er nannte sich, von einigen! Trupps halbwilder Indianer zum König ausgerufen, Orölie Antoine 1., und erließ «ine „Verfassung", die das allgemeine Wahlrecht einführte. Dem Präsiden^ ten von Chile sandte er eine amtliche Mitteilung, in, der der „König" sich als Herrscher von Gottes Gna-c den unterzeichnete. Mit einem Federstrich erweitert« er darauf sein Reich auf das Dreifache, indem er, auf königlichen Beschluß, Patagonien seinem Lande einverleibte. Da aber zum Regieren neben dem Gohi tesgnadentum auch Geld gehört, so schrieb er nachj Hause, er brauche nur 100 Millionen, und sein Staat sei gesichert. Wenn Frankreich ihn als König an erkenne, so verpflichte er sich, Vie französische Ober hoheit anzuerkennen. In Paris starb man fast vor Lachen. Mittlerweile fuhr er bei den Häuptlingen umher, lehrte sie rufenl „Es lebe der König" und den Hut schwenken. Aber seine Herrlichkeit dauerte nicht lange. In eine Fall« gelockt, wurde er am 4. Januar von den chilenischen Behörden gefangen genommen nnd eingesperrt. Wäh rend er im Gefängnis saß, schwer krank und das drohende TodeSurtell vor Augen, beschäftigte er sich eifrig damit, „feinem Reich" die Thronfolge zu sicher« Sein Nachfolger sollte sein Bruder werden. Kriegsgericht verurteilte ihn übrigens nicht zum Tod«, sondern ließ ihn nur über die Grenze schieben, woo rauf er sich nach Frankreich begab. Nachdem er hier die gerichtliche Anerkennung d«< Gültigkeit seines königlichen Titels erlangt hatte, fing er im Jahre 1870 von neuem Krieg mit Chile an; mußte aber im nächsten Jahre, wieder nach AranSi reich zurückkehren, worauf er in Marseille eine oftk zi-Ile Araukamsch- Zeirung herausgab, Medaillen prägte und einen Ritterorden stiftete. Sein Stellverl treter, ein Mann namens Planchnt, den er in Arar« kanten zurückgclassen hatte, nahm bald nach TounenL Abreise selbst den Könlgsstubl ein, so daß eS seitdem z>vei Kronprätendenten in Araukanien gab