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AuzelgenpreU: DI» 42 Millimeter drettr Sonnabend, am 23 Febmar 1929 95. Jahrgang — Der Slattons- achtet lassen, da er keine Möglii Bolzen Dresden e !er dieser Petltzelle 20 Reich-Pfennige. Eingesandt an) Reklamen SV Reich-Pfennig«. inblick auf die läi . 'düng der Ueberschreilung der Polizeistunde durch Gastwirte sein« Handlungsweise für erlaubt und un- >er Glaube nicht als Ankennt- Nzeipr lichen einer M, wei- wettti» küi» morgen: Nachdruck verboten i Trübe bis wolkig, zeitweise Schneefall, teils leichter Frost, teils Temperaturen wenig über Null. Schwache bis mäßige Winde veränderlicher Richtung. Später, voraussichtlich nach Ablauf von 24 Stunden, erneut Vordringen etwas wärmerer Luft. Bezugspreis: Für einen Manat 2.20 MM. mit Zutragen, einzeln« Nummern 1» Reich«- Pfennige :: Gemeinde - Berdandt - Girokonto Nummer s :: Fernsprecher: Amt Dippoldit- walde Nr. 3 :: Postscheckkonto Dresden 12 »48 den Schön« Nr. 46 Weitzeritz-Zeibmg m» Anzeiger siir DWoMswawe, Schmiedeberg «.II. — - l^ ,iiii AtHOU L—- „ » .. o. I Oertliches und Sächsisches. DlppotdiSwald«. Bom 24. Februar bis 3. März steht Deutschland unter dem Zeichen der Ruwo (Reichsunfall- verhütungswoche). Die Zahl der jährlichen Unglücksfälle be trägt mehrere Millionen, tödlich verlaufen 24 000. Wieviel Kummer und Sorge, Elend und Unglück erwachsen den Familien, die davon betroffen werden. Der Platz, den der verunglückte, selbständige Geschäftsmann, Beamte, Angestellte oder Arbeiter im wirtschaftlichen Leben eingenommen hat, wird durch den Nachfolger ausgefüllt. Die Welt dreht sich ruhig weiter, und mag das Elend und Unglück noch so groß fein. Aber der Jammer, der die Familien betrifft, scheint nicht nur, sondern ist unermeßlich. Hier wird der Familie der Vater und Ernährer entrissen, dort wird die Mutter das Opfer eines Unglücksfalles; wo anders entreißt der Tod durch selbst verschuldeten Unfall den Eltern ein liebes Kind; über all Kummer und Trauer, Unglück und Not. Und nun die vielen, vielen tausend Fälle, wo der Verunglückte dem Tode entrissen wird, dank der schnellen ärztlichen Hilfe und der vorzüglichen Pflege in unseren Krankenhäusern, nicht zu ver gessen der oft entscheidenden ersten Hilfe durch Mitglieder der Roten-Kreuz- und Arbeiter-Samariterkolonnen. Das Leben wird den armen Menschen erhalten, aber „arbeitsunfähig", manchmal gelähmt an Körper und Geist, blind, ohne Glied maßen leben sie wohl noch, aber sie fristen ihr Dasein ohne Freude, ohne Sonne. Wohl ihnen, wenn sie sich den Glauben an ihren Schöpfer und Herrn erhalten haben! Wir würden erschrecken, wenn uns bekannt würde, welche Summen von Intelligenz, Erfahrung, beruflichem Wissen und Können durch die Unfälle vernichtet wird. Nach dem Unglück, das die be- troffenen Familien zu tragen haben, erscheint dieser Faktor als der wichtigste, der die lebende Generation antreiben sollte, Unfälle zu verhüten; denn Unfälle vermeiden ist besser, als Folgen der Unfälle lindern. Die Erfahrung, die der Verun glückte mit ins Grab nimmt, ist nicht zu ersetzen. Mancher Arzt, Forscher, Chemiker, Physiker, Techniker und Arbeiter verunglückte in jungen Jahren in seinem Berufe. Diele von ihnen sind vielleicht zu Großem berufen gewesen; ihre Pläne, die der Menschheit von Nutzen gewesen wären, kamen nicht zur Ausführung. Die Allgemeinheit leidet unter den Folgen der Unfälle, darum hat jeder von uns die heilige Pflicht, besonnen und umsichtig zu sein, damit Unfälle von ihm und seinem Nächsten im Berufe, im Hause, im Verkehr abgewendet werden. Durch Wort, Schrift und Bild will die Nuwo er ziehen. Die Bilder, die in den Schaufenstern unserer Geschäfte ausgestellt sind, reden mehr als lange Borträge und Er mahnungen. Wenn jeder den Warnungen, die ihm im Bilde vorgefuhrt werden, eingedenk sein wird, unterbleibt mancher Unglückssall zum Segen des einzelnen, der Familie, des Staates, des Reiches. Wenn das erreicht wird, hat die Ruwo ihren Zweck erfüllt. Dippoldiswalde. Auf ein 10 jähriges Bestehen kann die hiesige Ortsgruppe des Reichsverbandes deutscher Kriegsbe schädigter und Kriegshinterbliebener znrückblicken. Gründungs- tag soll am 2. März mit einem Kommers in der Reichs- kröne festlich begangen werden. Im Inseratenteil dieser Nr. ladet die Ortsgruppe dazu herzlichst ein. Am folgenden Tag, 3. März, findet dann hier der 10. Kreistag des Reichs verbandes statt. Es werden dazu viele Delegierte und Vor- standsmitglieder erwartet werden. Sie alle unterzubringen hält schwer, und die Ortsgruppe bittet im gleichen Inserat um Bereitstellung von Nachtquartieren. Meldungen sind an Paul Gehmlich, Kriegersiedlung zu richten. — 3m Saale des Gasthofs „Goldner Stern" wird Mitt- ! woch abend dom „Bund der Kämpfer für Glaube und Wahr- ! öffentlicher Bortrag veranstaltet werden. Redner .'"Weister a. D. Schulz, Leipzig. Er will über: „Die Schuld der Theologen sprechen. (Siehe Inserat.) L Lotten PÄ Ä um KÄte ausgesetzt sind. Soweit «s nis -des Gesetzes »ar, sondern als ein Irrtum über »le Bedeutung Des«h«S, der für di« Folgen des strafrechtlichen Verschuldens ohne Bedeutung sei. Ebenso verhalte es sich mtt dem irrigen Glau- ben der Gäste, «S stehe ihnen nach Eintritt der Polizeistunde noch eine Schonfrist von etwa 15 bis 20 Minuten zum Austrinken, AuStreten, Bezahlen und Ankleiden zu. — Ein größerer Strafprozeß, d«r sich mit jahrelangen Pan- schereien in einem der bekanntesten Dresdner Bierlokale be faßte, kam am Freitag vor dem Gemeinsamen "Schöffengericht Dresden zur Verhandlung. Die Anklage richtete sich gegen den Bierausgeber Schöne und dessen Ehesrau, sowie gegen den Ge- schasksführer Weise. . Nach der erhobenen Anklage wurden die Eheleute Schöne und Weise beschuldigt, als Angestellte im Bier lokal „Alk-Gaßmeyer" gemeinschaftlich fortgesetzt in der Zeit von Februar 1924 bis Anfang Auli 1928 vorsätzlich zum Zwecke der Täuschung im Handel und Verkehr Bier verfälscht und gleich auch sich der Hinterziehung der Bierstcuer schuldig gemacht zu haben, insofern sie in der vorgenannten Schankwirtschaft Gäste abgestan dene Bierreste auS Tropf- und lleberlaufdier verschänkten und Spül- und Ablaufwasser und Waffer, daS beim Zürückdrücken deS BiereS aus der Leitung in die Fässer in letztere hlnejnlies, dem Biere verbotswidrig zusehten und zwar schätzungsweise 57Z Hek toliter. Hierdurch wurde die Biersteuer hinterzogen. Die Ver nehmung einer Anzahl Zeugen enthüllte zum Teil recht unerfreu liche Dinge, die jeden Biertrinker empören würden. In den späten Abendstunden erging folgendes Urteil: Wegen gemeinschaftlichen Betrugs In Tateinheit mit Hinterziehung der Bierstrewer und Vergehens nach den 88 4 und 13 deS NahrungSmittelgeseheS wer- 3 Monaten Gefängnis und 978 RM. Geldstrafe oder weiteren 6 Wochen Gefängnis und zu 2010 RM. Wertersahstrafe oder 20 Tagen Gefängnis Ersatzstrafe, Frau Schön« zu Geldstrafen von 300 und 326 RM. resp. zu 30 Tagen dezw. 2 Wochen Gefängnis Ersahstrasen und zu 670 RM. Wert ersatzstraf« verurteilt. Dresden. Anter dem Vorsitz von Kreishauptmann Buck hielt der KreisauSschuß in Dresden am Freitag vormittag eine öffent liche Sitzung ab. Er genehmigte das Gesuch zur Aufnahme einer Anleihe in Höhe von 3500000 RM. durch den GlektrizttalSver- band Gröba in Kötzschenbroda zur Erweiterung und Verstärkung des Leitungsnetzes und der Stromerzeugungsanlagen. Bemerk« Weinböhla, 2S. Februar. Gestern vormittag brach in der erst vor zwei Jahren neuerbauten Scheune des Gutsbesitzers Lorenz ein Schadenfeuer auS, das auch bald das angrenzend« Seiten gebäude mit erfaßte. Di« Bekämpfung des Feuers durch die her deigeeilten Wehren gestaltete sich außerordentlich schwierig, da sämtliche Hydranten in der näheren Umgebung eingefroren wa ren. Die -Scheune brannte vollkommen nieder. Das Vieh konnte gerettet werden. Als Ursache -deS Brandes wird Kurzschluß ver mutet. Kehrig, 22. Februar. Heute vormittag entstand im Emelka-Theater ein Balkenbrand. Das Feuer war unter der Bühne ausgebrochen. Die alarmierte Feuerwehr konnte das Feuer bald unterdrücken, sie mußte aber mit Rauchmasken vorgehen, da der Rauchabzug fast unmöglich war. Karshs bei Oederan. Der achtjährige Sohn eines hiesigen Gutsbesitzers hatte sich vor etwa vier Wochen beim Schnee- schuhfahren eine unbedeutend erscheinende Stirnverletzung zu gezogen. Unglücklicherweise trat nachträglich eine Entzündung der Wunde ein, die jetzt trotz mehrfacher Operation zum Tode des Kindes führte. eßemnlln. Wie gemeldet wird, hat sich das Bestattungr- amt gezwungen gesehen, infolge der hohen Zahl der Sterbe fälle den für Bestattungsfeierlichkeiten vorgesehenen Zeitraum auf eine halbe Stunde und für Feiern in den Redehallen auf eine Viertelstunde bis auf weiteres festzusetzen, da es sonst nicht möglich ist, alle Leichen zu bestatten. „ S<hneeb«ra. Di« hiesige Kirchenbücher«! ist im Besitz« weri- voiler Stücke, besoriibers seltever Drucke, aber auch von gesuchten Gemälden. Von staatlichen Instituten sind her Kirchgemeinde Ver tretung Kaufangebot« zur Erwerbung einiger dieser Altertümer gemacht worden^ und zwar will man ftr einige Druck« 12 000 M. und für zwei Bilder sächsischer Kurfürsten, die im Kirchenschiff HSngen^ 35 000 M. zahlen und für bi« letzteren gute Kopien lie fern. Mit diesen Beträgen könnt« die Kirchgemeinde, deren fi- nanziell« Verhältnisse sehr ungünstig sind, -den größten Teil ihrer Verbindlichkeiten abstohen und den Fehlbedarf deS HauShalt- planes fühlbar ermäßigen, aber es fällt ihr doch sehr schwer, sick von den Kunstschätzen zu trennen. ölmkasse gippolöiswslöe Geschäftszeit: Werktags '/,9—12 Ahr und 14—16 Uhr, Sonnabend- nur h,9—12 Uhr. Verzinsung der Spareinlagen. 5 Proz. bei täglicher Verfügung, 6 Proz. bei monatlicher Kündigung und 7 Proz. bei einvierteljährlicher Kündigung. . Amnchme von Wertpapieren (auf Reichs- oder Goldmark lautend) Stadtban» Konto Nr. 2E -P^MckKonto Dresden Nr. 2890. Fernsprechanschluß Nr. 2 und 21, Abt. Sparkasse. Dresden, 22. Februar. Wegen Ueberschreitung der Polizei stunde waren gegen «inen Gastwirt in Annaderg und vier Gäste, die in seinem Lokal bis nach 2 Ahr morgens gezecht hatten, Straf- Verfügungen erlassen worden. Auf Einspruch hatte daS Amts gericht di« Angeklagten sreigesprochen. Dieses Atteil ist setzt vom OberlandeSgericht in Dresden aufgehoben worden. In der Sache selbst muß nochmals vom Amtsrichter entschieden werden. Das OberlandeSgericht sagt in der Begründung: Die Strafbestimmung in 8 365 des StGB, habe nicht genügt, um Schlemmerei und Völ- terei, die mit dem Ernste der Zeit nicht zu vereinbaren sind, wirk sam zu treffen. Deshalb wäre das Notgesetz vom Februar 1023 «klassen worden, das schärfere Maßnahmen vorsieht, insbesondere auch gegen die Gäste. Durch ministeriell« Verordnung sei für Sachsen die Polizeistunde auf 1 Ahr festgesetzt worden. Der Wirt könne gegen das Notgesetz nur dadurch verstoßen, daß er ein längeres Verweilen der Gäste duld«. W«nn gelirdere Mittel nicht wirken, so werde von ihm stets di« Herbeirufung der Polizei verlangt und zwar alsbald nach Eintritt der Polizeistunde. Wenn erwiesenermaßen der Erste Bürgermeister von Annabcrg den Gast wirten erklärt habe, sie könnten sich drei Tage in der Woche aus- wählen, an denen di« Polizeistunde biS 2 Ahr verlängert werde, während an den übrigen vier Tagen der Woche Polizeistunde um 1 Ahr sein müll«, daß er aber, um den Gastwirten entgegenzu- kommen, die Polizei angewiesen habe, nicht vor 2 Ahr einzu schreiten, so habe damit der Bürgermeisrer zweifellos die ihm er teilte Ermächtigung zur Verlängerung der Polizeistunde weit über schritten. immerhin habe der Angeklagte geglaubt, daß die Po lizeistunde um 1 Uhr auch für die Annaberger Gastwirte gilt, außerdem komme hinzu, daß die fraglich« Nacht nicht zu den von den Angeklagten auserwählten drei Nächten gehörte, in denen die Polizeistunde bis 2 Uhr verlängert war. Wenn der Angeklagte im Hinblick auf di« länger« Zeit fortgesetzte verbotswidrige poli zeilich« Duldung d«r Ueberschreilung der Polizeistunde durch Annaberger G< i ------ .... strafbar hielt, so stellt sich fein irrig nis -des Gesetzes dar, sondern als eil ihnen gerade in Zeiten großer Kälte, in der die Schlagfertigkeit -der Feuerwehr beeinträchtigt ist, erhöhte Bedeutung zu. Es emp fiehlt sich also, die Naßlöscher auf ihre Brauchbarkeit zu prüfen und st« gegebenenfalls in- warme Räum« zu bringen. — Nach der Berechnung des Statistischen Landesamtes beträgt die sächsische Gesamtinderzahl der Lebenshaltungskosten auf erweiterter Grundlage (Ernährung, Heizung, Beleuchtung, Wohnung, Bekleidung, Verkehr, Körperpflege, Reinigung usw.) im Durchschnitt des Monats Februar 156,4 (Vorkriegszeit: 100). Sie ist demnach gegen die für den Monat Januar berechnete Indexzahl von 155,5 um 0,6 v. H. gestiegen. Im Februar 1924 betrug die Indexzahl 123,2 im Februar 1925 138,0, im Februar 1926 138,9, im Februar 1927 147,0, im Februar 1928 152,3. — Ar-Ri-Nichtspiele. „Du sollst nicht ehebrechen" ist ein Film, in dem sich das Schicksal zweier junger Menschenkinder vollendet. Liebe zu des Gatten Freund führt zum Verbrechen, an dem auch dann die Täter zu Grunde gehen. Die Schönheit des Films liegt im Spiel aller Dar steller, die von der überlegenen Regie Jaques Feyder geführt werden. Gina Manes ist genau der Typ der Frau, die dieses Schicksal glaubhaft erlebt. Wolfgang Zilzer gibt den kränkelnden, schwerfälligen Gatten. H. A. Schlettow spielt zu erst den kraftvollen und dann den zermürbten, gebrochenen Maler. Der Film hinterläßt einen starken Eindruck. — Vor her das übliche Beiprogramm. — Nachdem im Landtag, bei der Regierung und bei den Kom- munalverwallungen von fetten der Organisationen deS Handels, Handwerks und Gewerbes in Sachsen schon wiederholt Beschwerde über daS Fellhatten von Waren in gemeindlichen Häusern erho ben n, empfiehlt nunmehr der Vorstand des Sächsischen Ge mei S in einer Bekanntmachung den Gemeinden, einheit liche zu erlaßen, nach denen daS Anbieten von Waren in den nstaebäuben -der Gemeinden, durch welches das ansässig« Gewerbe geschädigt wird, untersagt wird. pyssendork. Anstelle des nach Overlößnitz verzogenen Pfarrers Nadler ist Pfarrer Fügner als Waisenpfleger für die Gemeinde Possendorf durch den hiesigen Gemeinderat in Pflicht genommen worden. possendokk. Für den zusanimengesetzten Standesamts bezirk Possendorf ist als 1. stellvertretender Standesbeamter der Gemeindekassierer Pollmer bestellt und verpflichtet worden. HdepbobpUrscii. Dientag früh wurden auf Oberbobritzscher Flur im 4. Jagdbezirk fünf reoierende Hunde beobachtet. Es waren Schäferhunde und einige kleinere. Es ist traurig, daß trotz aller Ermahnungen und Warnungen es noch immer Hundebesitzer gibt, die ihre Köter nicht beaufsichtigen. vorsiaud und Stadtverordnete Georg Schober in Königstein hat Beschwerbe wegen Ablehnung b«r Aenderung -der Hundesteuer - orbnung erhoben. Es ist immerhin interessant, die Königs!« Sähe zu hören: Für ben «rsten Hund beträgt bl« Steuer 30 für ben zweiten 60 M., für ben britten 300 M. und für jeden teren 900 Ml Der Kreisausschutz muhte die Beschwerde u pfleg« an ben Stadtrat zu Dresden im -selbständigen Gutsbezirk Albertstadt wurde für beachtlich erklärt: die Wohlfahrtspflege muh dem Dresdner Stadtvat übertragen werden. Der Ablehnung ver- — ' gen wegen Anforderung von Ver- zu Dresden. Interessant war da- daß auch die Berufung deS Schießklubs ,Freischütz" -inDres- den-Loschwitz mit den Stimmen der Linken und des Dresdner Oberbürgermeisters adaelehnt wurde. Der Klub vertrat in seiner BerufungSschri t den Standpunkt, baß auch fein Schießen mtt > Sport -sei und ein von der Kreishauptmannfchaft beim Po- tes- Gutachten bestä den fvort- en. Di« Link« zu ihrem beim Schir ¬ ablehnenden Standpunkt mN der „ . . hen wohl auch geraucht und getrunken worden se-l, die Veranstal tung also nur den Charakter eines Vergnügens haben könne. Oberbürgermeister Dr. Blüher stimmte, wie bereits gesagt, eben falls für ein« Ablehnung der Berufung. Eine nichtöffentliche