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eründerten Forderungen nur aerina« lPiston). Am Flügel: Alfred Simon. * 22.20: FunkdreM. Aus der Heimat HalbmonatS'Beilage zur „Weitzeritz-Zeitung" Allerlei aus der Vergangenheit von Dippoldiswalde. (Fortsetzung.) In eben diesem Jahre (1682) und Mar im Aprilmonat kam auch das Stempelpapier aus, da zu allen Kundschaften (d. i. Bekannt machungen), Käufen, Vollmachten, Verzichten, Quittungen, Klagen, Aita- tionen und anderen Sachen gestempelt Papier fein und jeder Bogen Ml 1 Groschen bezahlt werden mußte. Aach 2 Jahren hörte es zwar wieder auf, aber nach 15 Jahren ward es viel erhöhter wieder eingeftihrt, Kraft dessen 1 Bogen wiewohl nach der Sachen Beschaffenheit mit 1, 2, 4, 5, 10, 16, 20 Groschen auch teils mit etlichen Talern zu bezahlen ist. Mit Ausgang des Monats Februar 1703 hielt die Generalaccise, so auch durch das ganze Land veranstaltet worden, hier in Dippoldis walde ihren Einzug. Mandate (d. i. Verordnungen). Dresden, den 7. Dezember 1715 ist das «Bettler-Mandat' erfolget, mithin auch die bekannte höchstrühmliche Anordnung zu Waldheim ge macht worden. Dabei ist es aber nicht geblieben, sondern vielmehr 6e claäo Dresden, den 5. April 1725 noch ein anderes Mandat wider das „Betkelwefen", wie auch wegen Errichtung einer „allgemeinen Brand- Kasse" ins Land publiciret worden, Kraft dessen kein Bettler vor denen Türen mehr darf herumge'hen, sondern ein jeglicher außerdem versorget, und mithin das Land von mancherlei bösen Leuten gesäubert und rein gehalten wird. 6e ciuäo Dresden, am 6. Dezember 1729 ist sotanes Mandat nochmals geschärfet worden. Insonderheit mag als ein Haupt - memorabile für unsere Stadt congicieriret werden das .Richler- und Advokaten-Mandat, welches Kur fürst Joh. Georg I'I. von derer Richter und Advokaten Amt, Pflicht und Verhalten 'herausgehen lassen. «So geschehen und gegeben zu Dippoldis- walda, am 18. Februar anno 1691." Daher gedachtes Mandat nicht unbillig Dippoldisylvanum zu nennen. Zu Württemberg ist hernach 1692 unter dem Präsidio Herrn O. Gottfried Suevii eine Inaugural-Dlspu- tation hierüber gehalten worden. Ferner ist eine neue „Prozeß-Ordnung" he ra u Lgegeben worden. Bon der Inflation 1682 und 1693. ^nno 1692 als auch 1693 waren Wucher und Kipperei dermaßen hochgeskiegen, daß erstenleils von jedem Taler wöchentlich auch 3 Pfennige manche zu fordern und zu veruceorciiren kein Bedenken trugen, andern- teils aber selbst in Steuereinnahmen wohl 100 Taler gezahlt wurden,