Volltext Seite (XML)
ng: Dje Ls«-»» — »vri de« kau« tigt wirt rzusteüe» «tschied« Rede et», irsachi -> «d arbel nd den« np seit bo cheit smh, em Poli darf m» acht w»r« - die Se etzlich dl» - Könige d seinen r fünf hatten, t Krank- »rm «»- i verletzt «nnnngs- »fort ge währen» «atzuugck «eerkiifte. ukasischen ngm an mehrere eile von Die L<H ckan, du und Virk »ah jeder Ilen dem -in, doch or. Süste. n wüten igen Re- lträchtigt »Ns? g sicht dje .erührtl" tbe, daß König» Verfolgung und anderer Mitleidens-würdiger Noth und Drangsal in Unsere Lande sich zu begehen, und darinnen Auffenthalt und Unter kommen zu suchen, wahrhafftig und in der That genöthiget werden, zwar noch zur Zeit, wenn sie ihrer Armuths und Beschaffenheit halber glaub würdige Zeugnüsse vorzuzeigen haben, längstens noch eine Zeit von vier Wochen, L ästo publicst'vnis dieses Unseres Mandats an, wenn sie sich nicht sreywillig eher wegbegehen wollen, geduldet und gelitten- nach Ver- sliessung derselben aber es mit ihnen, gleich wie von anderen nur obge- meldek, gehalten. Das unverschämbte langwierige Betteln aber ihnen untersaget und gewehret, und sie hingegen zur Hand- und anderer Ar beit, worzu sie tüchtig und geschickt, anhalten und angewiesen, Auch sollen di« Unkosten, so Unsere Beambken bey einer oder anderen dergleichen Veranstaltung nothwendig und unumbgänglich aufswenden« und verlegen möchten, ihnen auff ihre, hierüber zu Unserer Landesregierung erstattete Berichte, aus Unserer Cammer wieder erstattet und bezahlet werden. SchlÜhlich lebest Wir auch noch zu allen und jeden Gerichksobrig- keiten und Unseren sämbtlichen getreuen Unterthanen des Madigsten Vertrauens, Sie werden sowohl das von UnS hierinnen und vormahls anbefohlene genau und allenthalben bestens «beobachten und demselben durchgehends gehorsambst nachkommen, als auch« was sie sonst zur Er reichung Les hierunter führenden «heilsammen Absehens, der sich« ereig nenden Beschaffenheit nach, vor nützlich, nöthig und zuträglich «befinden «werden, von selbsten «anzuwenden, vorzukehren und zu veranstalten, auch an Hand zu geben, vornehmlich aber, wie das Räuberische Diebsgesindel auszukundschafften und zu ertappen oder fortzujagen und zu vertreiben möglichst bemühet seyn, auch hierzu sich um sovielmehr willigst anstellen, und bereit erfinden lasten, als wohl hierunter die löbliche Absicht zu ihrer selbsteignen und des Ahrigen Lonservstion s— Erhaltung) geführet, Mit hin zugleich die allgemeine Landes-Sicherheit befördert und sestgestellek wird, Womach sich jedermänniglich zu« achten, auch vor Schaden, und bey Unterlassung seiner Schuldigkeit und Pflicht hierunter für schwerer .Bestraffung zu hüten und wohl sürzusehen hat; Des zu Uhrkund ist dieses mit Unserm König!. Ehur. Sekret besiegelt, Und geben zu Dretzden, am 16. September Anno 1710. Egon Fürst zu Fürstenberg, sk. 8.) «Otto Heinrich, Freyherr von Friesen. Ueber den Aufenthalt der Gefangenen im Festungsbau zu Dresden gibt die Beschreibung „Des bekannten Diebes, Mörders und Räubers Lips Tullians und seiner Komplizen Leben und Uebelkaten, Dresden 1716', Seite 158, folgende Nachrichten: .Ehe wir zu den Gefangenen schreiten, ist nöthig, daß wir zuvorhero den geneigten Leser etwas Nach richt geben von dem Vestungs-Bau an sich selbsten, welcher allhier, wenn anders ein Schertz erlaubet ist, mit einem «Gebauer voll feiner Canarlen- vögel zu vergleichen ist. ' Und zwar ist nicht zu zweiffeln, Latz die Alten der Occasion (— Ge legenheit) zu gedachtem Vestungs-Bau aus denen alten Römischen Rech ten hergenommen, und nach selbigen ein solches Merck zu errichten ge sonnen, da man böse Menschen so sich, «der göttlichen Ordnung nach, mit ihrer Hände Arbeit, oder anderem redlichen Bewerb, nicht ernähren wollen dazu compellirea s— nötigen«) können, folglich auch, wenn beschaf fenen Umständen nach, Missethäter kommen, wider welche erkannt wor- rv vc st< de ar Le w br w b« ge w m ur r>« so so bl« L« bo kk do dl G hc le« P «l d« Z" w -e w B 1h sct eil Di stö wi tb n« U» S- Ul fel od VN