Der Schloihbach muß früher fischreich gewesen sein. Er wich in Len Jahren 1587 und 1668 in einem «Auszug aller chursächsischen Teiche, Halter und Fischwasser'', Hauptstaatsarchiv, Locat 37 631, mit ausge führt. Es heißt in Lieser Urkunde 1587: «Die Schlottwitz Bach sähet sich an an Friederich von Mangolds Reine undt gehet bis an Bünauischen zum Mesenstein Rein . . And 1668: «Diese Bach maßet sich Dr. Beringer zu Haußdorff an . . Das wohlhabend« Cunnersdorf mit seinen großen, schmucken und sauberen Häuschen unterstand noch vor 10O Jahren nicht weniger als drei Gerichlsstellen: Neben dem Amte Pirna üblen Las Rittergut Reinhardtsgrimma und Ler Erb-, Lohn- und Gerichtsherr auf Maxen Lie niedere Gerichts barkeit aus. Den genannten Stellen waren auch allerhand Abgaben in Geld und Naturalien zu entrichten und Hau-, Sichel-, Fuhr-, Rech- und andere Frontage zu leisten. Es standen 1840 Las Borwerk und ein Lazu gehöriges Haus unter dem Amte Pirna. 14 Bauern, 1 Gärtner, 10 Häusler und die Krugmühle im Müglitztale gehörten unter das Rittergut Reinhardtsgrimma, dessen Schloßherr auch Schulpakron von Cunnersdorf war. Und schließlich waren 13 Bauern und 18 Häusler Untertanen des Rittergutes Maxen. Erst mit dem Inkrafttreten der Landgemeindeord nung bildete Cunnersdorf eine einheitliche Gemeinde. 3m Mittelalter waren die mächtigen Herren von Bernstein oder Bärenstein Besitzer von Cunnersdorf. Sie besahen damals die ganze Pflege bis hinauf zur böhmischen Grenze, Lie sie aber nach und nach an Lie Landesherren abtreten muhten. Den jagdfrohen und wirtschaftlichen Wettinern hatten diese Riesenwaldungen und Lie reiche Ausbeute schon lang« in die Augen gestochen. Um 1600 besahen Cunnersdorf die Schönberge. So ist gegen Ende Les 16. Jahrhunderts ein Hans Heinrich von Schönberg auf Maxen Lehnsherr über einen Teil des Dorfes, während der andere Fritz von Mangelt s— Mangold) auf Reinhardtsgrimma gehörte. Also schon da mals unterstand Cunnersdorf zwei Herrschaften. Um 1600 besah -er Richter des Ortes «eine mül mit drey Geng" an Ler Müglitz, wohl die heutig« Krugmühle. Eigenartig war Lie Stellung des Erb- und Lehngerichks, übten doch über dieses bevorzugte Gut die beiden Rittergutsherrschaften Maxen und Reinhardtsgrimma gemeinsam die Gerichtsbarkeit aus. Das Erbgerichk besaß u. a. das Recht Les Brauens, Schlachtens, Backens und Brennens. Sein Besitzer war vor 100 Jahren Ler Leutnant Ferdinand August von Schindler. Bon ihm fand ich in Len Akten d es Hauptstaatsarchivs ein Schreiben an LaS Bergamt zu Altenberg, zu Lem Las früher selbständige Bergamt Glashütte nach Lem Niedergang des einst so ergiebigen Berg baues geschlagen worden war. In diesem Briefe schreibt der Lunnersdorfer Erbgerichtsbssitzer, er sei von der Bauwürdigkeit des EraSnms-Erbstollns zu Glashütte voll kommen überzeugt und erbiete sich deshalb, zum Betriebe dieses Berg werks und zur Unterhaltung der Berggebäude Len Betrag seiner im