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Weißeritz-Zeitung : 07.09.1929
- Erscheinungsdatum
- 1929-09-07
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1761426109-192909072
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1761426109-19290907
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-1761426109-19290907
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Saxonica
- Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitung
Weißeritz-Zeitung
-
Jahr
1929
-
Monat
1929-09
- Tag 1929-09-07
-
Monat
1929-09
-
Jahr
1929
- Titel
- Weißeritz-Zeitung : 07.09.1929
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< Au Hol hau mu eig« zar abe zun In vor ihrr zun zu wer der) mu W- V« nä au di< ve' wc eir ua dal lick da de, mv au dm erf dai sta ebc für in M ger mr zui sch den sehr stre möc Lhc zest- Gex >es >im veg 101 We vm vor Bö nac Dit Goethe unv «eetyovcn als Schlafmittel. Ein, Stockholmer Zeitung hatte einen Preis für das besti Mittel gegen Schlaflosigkeit ausgesetzt. Abgesehen vor bewährten Rezepten, wie „bis tausend zählen". wiri Koch-Rezepte. Pfirsichgelee. Pfirsiche werden gebrüht unh die Haut abgezogen, dann halbiert man sie und entfernt den Kern. Nun kocht man sie in Wasser mit Zucker nach Geschmack weich, nimmt dann die Früchte heraus und gibt pro Liter Flüssigkeit 15 bis 16 Blatt Gelatine und zwei in Wasser verrührte Eiweiß unter stetem Rühren dazu, läßt nun aufkochen und noch etwa 15 bis 20 Minuten an einer heißen Stelle des Herdes ziehen. Dann füllt man das Gelee durch ein Passier tuch, bis es klar ist, gibt die Flüssigkeit dann in eine kalt ausgespülte Form-und läßt das Gelee fest werden. Beim Anrichten stürzt man es aus der Form aus eine Platte und umlegt mit den halben, geschmorten Pfir sichen. Aal-Ragout. Der Aal wird sauber zurechtge macht und hergerichtet, in Stücke geschnitten und mit etwas kräftiger Brühe bedeckt auf das Feuer gesetzt. Indessen dünstet man einen Eßlöffel Mehl in Butter gelb, gießt von der kochenden Aalbrühe dazu, fügt einige Zitronenscheiben, ein Glas Madeira, Kapern, Champignons und etwas MuskatbMe hinzu, läßt alles gut durchkochen, zieht die Soße mit einem bis zwei Eidottern ab und richtet sie über den Aalstücken an. MerungSveamten, fremde Gäste, die Bevölkerung, vke Kritiker und der in Seide gekleidete Fürst mit seiner Gefolgschaft. s Die Peri erschien als letzte, küßte dem Fürsten Pie Hand, denn sie war ja seine Untertanin, und warf Ähren Schleier ab. i Ich war damals noch keine zehn Jahre alt, rann Änich aber noch entsinnen, wie die Menge zurückprallte, «lS sie ihr entschleiertes Gesicht sah. Ich habe seitdem rein Gesicht von so vollendeter Schönheit gesehen. Das Turnier begann. Der Fürst improvisierte feine Strophen, in denen er die Schönheit des „himm lischen Wesens" pries. Liebeskummer, Metaphern, alle Bestandteile der östlichen Dichtung wimmelten in ses- nem Vortrag. Dann begannen die Lieder der Peri. Die Peri war aber keine Berufsdichterin, sie senkte die Augen, schämte sich unverschleiert vor der Menge zu stehen, sprach langsam, aber immer laut. Ihre Gedichte waren die Antwort auf die Liebesergüssc des Fürsten. Sie klagte über unglückliche Liebe; sie sei auch verliebt, sie wandere durch die Ebenen des Landes und ergötze sich jeden Abend an ihrem Liebhaber, er sei — der Mond, der sich in dem Araks-Flusse spiegele. Als sie zu Ende war, stieg der Fürst von seinem Rosse, näherte sich dem Mädchen, und küßte den Saum ihres zerlumpten Gewandes; die Kritiker, die Rcgie- rungsbeamten und das Volk folgten ihm. An dem Feste, das ihr zu Ehren gegeben werden sollte, weigerte sich die Peri teilzunehmen, auch den üblichen Heiratsanirag des Fürsten wies sie ab. ' Das Mädchen war wirklich in den Mond verliebt, eine psychische Krankheit, die sehr selten im Orieni vorkommt. Sie ging am Abend zu den Ufern des Araks, sah, wie sich der Mond im Wasser spiegelte, und — warf sich in den Strom. Das war das letzte Dichterturnier, das letzte ro mantische Ereignis des Orients. Heute verlieben sich die jungen Frauen nicht in den Mond, auch die Fürsten haben aufgehört Gedichte zu schreiben. , M MW MEMmesen. f Von Dr. Alfons Diener von Schönberg, 5 Mitglied der 13. Ev.-lulh. Landessynode. s Es ist bezeichnend für die schwierige wirtschaftliche Lage auch der Kirche, daß alljährlich bei den Beratungen der Landessynode die Kapitel „Haushaltplan" und „Kirchensteuern" einen so breiten Raum einnehmen — so breit, daß innerlich gerichtete Kreise -da von ost peinlich berührt sind. Aber es ist Las leider eine Notwen digkeit, da der Kirche die feste finanzielle Grundlage fehlt. Und , wenn bei solchem Mangel schon in jedem Privathaushalte Sorgen - und Erwägungen sich fühlbar machen, um wieviel mehr auch bei dem Haushalt der Kirche. Seit dem Umsturz und der Neuregelung aller Verhältnisse steht eben die Kirche dauernd einem Ivierimi- - stikum gegenüber. Angeblich ist ja die Kirche staatssrei geworden, aber der Staal hat ihr noch immer nicht gegeben, was der Kirche ist, und ihr die Abfindungen, die ihr gebühren, bisher vorcnthalten. Schon schien es, als ob dieser unleidliche Zustand endlich beendet werden sollte. Zn außerordentlich schwierigen und langwierigen Beratungen war Ende 1928 ein Vertrag abgefaßt worden, der die Abfindung an die Kirche und damit ihre finanzielle Grundlage regelt. Es war kein Vertrag, der die Wünsche der Kirche restlos befriedigt hätte. Es war ein Kompromiß, der alle Kennzeichen eines solchen trug, der aber immerhin die Unterschrift sowohl der Skaatsregie- rung wie die des Konsistoriums gefunden hat. Zu seiner Rechis- gültigkeit bedurfte er nur noch der Zustimmung des Landtages und Ler Landessynode. (Nebenbei war dies der Grund der so späten Einberufung der Synode.) Da kam blitzartig der bekannte Spruch des SlaatsgerichtshofeS, der dem Landtag die Rechtsgültigkeit ab sprach. Der Landtag wurde aufgelöst, und zwischen Lipp' und Kelchesrand zerschellte -das mühevoll« Werk. Wie nun das Schick sal des Vertrages mit der Kirche wird, ist ungewiß. Namhafte Rechtsgclehrlc vertreten den Standpunkt, -daß er rechtsgültig ist und dem neuen Landtag vorgelegt werden muß. Wie aber der Landtag, dessen Zustimmung zur Inkraftsetzung ja notwendig ist, dann entscheidet, ist unberechenbar. Man fühlt auch hierin wie der mit aller Deutlichkeit, daß die Kirche zwar von der Abhängig keit vom Staate gelöst ist. aber dafür die viel unerfreulichere Ab hängigkeit von den politischen Parteien und Konstellationen ein getauscht hak. Denn nicht was die Skaarsregierung beschließt, ist maßgebend, sondern der Beschluß der im Landtag die Mehrheit habenden Parteien. — So hat die Kirche jetzt wiederum keine Möglichkeit einer dauernden Regelung ihrer Finanzen auf fester Grundlage, sondern ist gezwungen, wie all die Zahre bisher ihre Skeuergesehe von einem Zohr auf das andere zu machen, — ein Zustand, der in seiner Unsicherheit und Ungewißheit nachgerade untragbar wird. Welches sind nun überhaupt die Grundlagen der kirchlichen Steuererhebung? Die Antwort ist sehr einfach: Lediglich und ausschließlich das sogen. Religionsskeuer- aesetz vom 1. 7. 21. Bis dahin hatte die Kirche verschiedene Mög lichkeiten. Sie konnte außer vom Einkommen auch von Körper schaften und vom Grundcrwrrb Steuern erheben. Durch das ge nannte Gesetz ist ihr Steuerrccht ganz allein auf Zuschläge zur Reichseinkommensteuer beschränkt. Aber auch hierin ist sie nicht etwa frei und unabhängig. Da nach tz 6 des Gesetzes die Zuschläge durchweg gleich sein müssen, ist die Kirche gezwungen, olle Unbil ligkeiten und Härten, die aus der rigorosen Staffelung der Rcichs- cinkommenstcuer entstehen, automatisch zu übernehmen. Auch muh die Kirche vorher ihren Haushaltplan, und damit ihre Steuer- gcsche, der staatlichen Aufsichtsbehörde zur Genehmigung vor legen, was nicht gerade «in Beweis sür ihre sogen. Unabhängig keit ist. Und da infolge des erwähnten Fehlens einer gesicherten Grundlage der Haushalkplan immer nur auf ein Zohr ausgestellt werden kann, so kann auch das Steuergesctz immer nur für ein Jahr gemacht werden. Dies ist auch der Grund, weshalb die Kirche nicht einmal Vorauszahlungen auf das kommend- Zohr rechtsgültig fordern kann. Gleichwohl Hot sich die Synode dafür eingesetzt, daß auf künftigen Steuerformularen die Höhe entspre chender Vorauszahlungen für ibie Termine des folgenden Jahres wenigstens vermerkt wird, um durch eine solche Erinnerung den gutwilligen Steuerpflichtigen auf die Fälligkeit hinzuweiscn. Ob die Finanzämter diesen Wunsch erfüllen, bleibt abzuworlen. Di« Folgen eines solchen Steuerwesens sind natürlich in jeder Beziehung unerfreuliche und vielfach unerträgliche, ünd die Kritik daran macht sich allenthalben in lauten Worten Luft. Sie ist auch völlig berechtigt. Unberechtigt ist sie nur insofern, als sie sich gegen die Kirche wendet, der durch daS Sloatsqesch die Hände völlig gebunden sind. Und es muß hundert und laufend Mal wiederholt werden, daß die Kirche unschuldig ist an den Zu ständen, deren Unerfreulichkeit sie selbst voll erkennt. Da, wie gesagt, der Kirche nur Zuschläge zur Rcichsein- kommenfteuer gestattet sind, wirkt sich das zunächst nach zwei Rich tungen hin schädigend aus. Zunächst kann die Kirch« von allen ' MWcknek beiseite. Auf Wen Fall müssen sie nach Gebrauch umgekehrt zum Abtropfen aufgestellt werden. Am besten ist es, wenn sie auch innen mit einem Oel- anstrich versehen sind, der erst gar keinen Rost auf- kommen läßt. ! Sin einfaches Mittel gegen Bienenstiche. Wenn man von einer Biene gestochen wird, heißt es zuerst den Stachel zu entfernen, der die schmerzende und leicht Entzündliche Geschwulst verursacht. Danach macht man Umschläge mit saurer Milch, wodurch ein augenblick liches Nachlassen des Schmerzes erzielt wird. Blumen frisch zu halten. Um Blumen frisch zu erhalten, stelle man sie täglich zweimal zusammen gebunden mit den Köpfen nach unten in ein Gefäß mit lauwarmem Wasser. Darin werden sie einige Mi nuten gelassen, herausgenommen, abgeschüttelt und wieder in die Vase mit frischem Wasser gestellt. Aus diese Weise halten sie sich länger und gesünder frisch als durch Zusatz chemischer Mittel. fache, daß das Religionssteuergesetz von 1921 eine Zwangsjacke ist, die der Kirche die Bewegungsfreiheit nimmt. Manche Wünsche äußern sich auch dahin, die Landeskirchen- stcuer zu erhöhen, dafür die Gemeindekirchensteuer herabzusetzen, und für das ganze Land eine Steuer in gleicher Höhe herbeizu führen. Hierzu würde an sich die gesetzliche Möglichkeit bestehen. Die Synode hat sich aber bisher nie entschließen können, diesen Weg zu be chreiken. Do die finanzielle Lage klar erkennen läßt, daß dann die große Mehrzahl aller Kirchgemeinden Kostgänger der Landeskirche würden, so erscheint dadurch das Grundprinzip unserer Kirchenverfassung, die Selbständigkeit der Einzelgemeinde, gefährdet. Auch fürchtet man dadurch eine Herabminderung des Veranlwortlichkeitsgesühls der einzelnen Gemeinden, wenn sie bei Bewilligung von Ausgaben nicht gleichzeitig selbst für die Deckung sorgen müßen. Und schließlich würde dadurch das Lan-deskon-si- storium zu einer finanziellen Zentralstelle mit Riesen-Apparat an- schwellen, was nicht erwünscht erscheint. Mit unerbittlicher Schärf« ergibt sich immer wieder das Bild, daß jede Aenderung, jede Besserung auf steuerlichem Gebiete und damit auch die Erfüllung noch so wohl gemeinter Petitionen zu rückgestellt werden muß bis zu einer allgemeinen Neuregelung des Kirchensteuerwesens. Für diese ist aber eine Aenderung der be stehenden Slaatsgesehe Voraussetzung und dies« steht nicht in der Macht der Kirche. Zn welcher Richtung eine solche Neuregelung zu er streben ist, darüber kann man in den Berichten über die Synode ausführlich nachlesen. Bereits am 11. L. 2? hat die Synode ins einzelne gehende Vorschläge hierüber formuliert. Es wurde da zunächst gefordert, -daß die Kirche pro Kopf ihrer Mitglieder einen geringen Grundbelrag von etwa 2 M. erheben dürfe, wie dies z. B. in Thüringen längst gesetzlich gestatkck ist. Man war sich be wußt, -daß diesen geringen Betrag jedes Milglied, auch -daS an sich steuerfreie, gern bezahlen würde, sofern es überhaupt noch zu sei ner Kirche hält. Und im Hinblick darauf, was Heuke weilest« Kreise als Beitrag zu Vergnügungs-Vereinen usw. zahlen, erschien -Liese Forderung nicht unbillig. — Ferner forderte die Kirche das Recht, zur Vermögens- und Körperschaftssteuer Zuschläge erheben zu können. Die Grundsteuer wurde in diesem Zusammenhang« fallen gelassen, weil sie in Sachsen eine solche Höhe hat, daß sie Zuschläge einfach nicht verträgt. — Durch ein« solch« größere Viel fältigkeit der Steuern wäre bestimmt zu erreichen, -daß die ein zeln« Steuer sich in einer erträglichen Höhe bewegt. Der Antrag wurde eingereicht, aber nichts erfolgte. Daß -die ausschlaggebenden politischen Instanzen keine Einsicht hätten, daß eS sich hier um berechtigte Wünsche -der Kirche handelt, ist wohl nicht anzunehmen. Es hieße das diesen Instanzen einen Mangel an Intelligenz vorwer-fen. Wir stoßen also auch hier wiederum ganz augenscheinlich darauf, daß eS der Kirche gegenüber am guten Millen fehlt. In Sachsen also erfolgte nichts. Aber etwas höchst Bezeich nendes geschah: Preußen schuf am 3. 5. 1929 «in neues Kirchen- sleuerqejeh, und man möchte fast behaupten, daß es sich auf den Vorschlägen begründet, die die sächsische Landessynode für sich vor zwei Jahren vergeblich macht«. Wir finden in diesem neuen preu ßischen Gesetz zunächst die Erhebung eines allgemeinen Kirch geldes, also den oben erwähnten Grrmdbetrag pro Kopf. Nur ist Preußen hierin noch wesentlich liberaler, indem es die Erhebung dieses Kirchgeldes in gleicher oder gestaffelter Höhe gestattet. So dann sind Zuschläge zur Vermögenssteuer und zu einzelnen Real- skeuern gestattet — leider nicht zur Körperschaftssteuer. And end lich darf bei diesen Zuschlägen wie auch zu den Zuschlägen zur Einkommensteuer di« Staffelung von -der Kirche selbst festgesetzt werden und also «ine niedrigere sein, als die vom Staat «inge- führte. — Man kann wohl sagen, daß hier sür die Kirch« eine Möglichkeit gegeben ist, ihr Sleuerwesen einigermaßen befrie digend und — waS sehr wesentlich ist — selbständig zu regeln. Ganz sicher erscheint es, daß hierdurch, namentlich -durch die Ge währung einer von der Kirche selbst aufzustellende Staffelung, das gesamte umständlich« Erlaßverfahren stark vereinfacht würde oder wohl gar ganz in Wegfall kommen könnte. Und immer wieder fragt man sich, weshalb in Sachsen eine solch« Regelung nicht möglich ist, -die in dem doch wahrhaftig nicht reaktionären Preußen anstandslos «ingesührt werden konnte. Und abermals muß es unterstrichen werden: Di« Voraus setzung kür «ine befriedigendere Lösung der Kirchensteuerfrage liegt nicht- bei der Kirche, sondern beim Landtag, d. h. bet den po litischen Parteien. Und noch heute sind leider die Worte absolut aktuell, die der frühere Konsistoriolpräsi-dent l). Dr. Böhme im Jahre 1927 bei der Eröffnung an di« Synode richtete: „Wir Hes sen, daß auch den Fernstehenden di« Augen darüber geöffnet werden, daß der Grund für die Uebelstände nicht bei -der Landes kirche und ihren Organen liegt, sondern daß der Zwang des- staat lichen Religionsstruergesetzes jetzt die Einrichtung eines gedeih lichen Kirchensteuerwesens tatsächlich unmöglich macht." -Hoffen wir, -daß der neue Landtag sich den berechtigten und dringenden Wünschen der Kirche auf -die Dauer nicht verschließt. denen, die von der Reichseinkommensteuer frei sind, — und die steuerfreie Grenze wird ja immer höher geschoben — naturgemäß auch keine Steuern fordern. Wenn -dadurch in manchen Gemein den -die überwiegende Zahl der Kirchgemeindemitgliedcr steuerfrei ist — daS gehl teilweise bis zu 80 und 90 Prozent, — so bedeutet daS zunächst eine erhebliche Einbuße. Es hat aber die weitere Folge, -daß der geringe Bruchteil -der verbleibenden Steuerzahler dann alle Lasten trägt und -Steuern in unbilliger Höhe zahlen muß, — genau wie bei der Reichseinkommensteuer. Die Folge davon sind zahllose Austritte aus der Kirche, die sich namentlich in großen. Städten wie Leipzig allmählich zu einer Gefahr auS- wachsen. Irgend ein Mittel dagegen besitzt die Kirche nicht, zu mal ja das bekannte Kirchenauslrittsgesetz -so gestaltet ist, daß eder Nachteil der Kirche zufällt. Man kann sich -deshalb der An- chauung nicht erwehren, daß auch bei der Schaffung des -Kirchen- teuergesetzes- die bewußte Absicht leitend war, durch -die selbstver- tändlich vorauszusehen-de Verärgerung -die Austritte zu fördern und so -die Kirche auch von innen her auszuhöhlen. Am wenigstens «in paar kleine Mißstände zu beheben, hatdi« Synode im Kirch«nst«uergcseh- von 1928 beschlossen, die Kirchen steuern nicht nur am Wohnsitz des Steuerpflichtigen zu erheben, sondern getrennt an den Orten, die -den Ursprung des Einkom mens bilden. Es war das namentlich für die Großstädte eine Not wendigkeit. Dort ist ja die Entwicklung die, daß -sich im Zentrum zahlreiche Stätten des Erwerbs und -Handels finden, während der Wohnungen immer weniger werden. And infolgedessen werden die Einnahmen der im Zentrum -der Städte gelegenen Kirchen automatisch immer geringer. Könnte man die Steuer am Sitz der Erwerbsquelle crheven, so wäre sofort eine Besserung eingetreten. Gesetzlich- stand dem auch kein Hindernis entgegen, praktisch aber war -daS veränderte Verfahren undurchführbar, da -die Finanz ämter, die ja auch für die Kirchensteuern die -zuständige Steuer behörde bilden, keine Anterlagen über die getrennten Quellen des Einkommens besitzen. So wurde -das zweckmäßige Gesetz gegen standslos. — Man hat weiter versucht, -durch freiwillige Beiträge (Steuern sind ja in diesem Falle kein zutreffendes Work!) Mikkel zu beschaffen. Die Ansichten über die Wirkung sind geteilt, in einigen Gemeinden ist man -damit nicht unzufrieden, in anderen ist der Erfolg gering. Die einzige Möglichkeit, durch -die -die Kirche Mängel und un billige Härten abmildern kann, ist also der Weg de S Erlas ses. Aber dieser Weg ist verschlungen. Zunächst muß die Steuer -in voller Höhe ausgeschrieben werden und in diesem Augenblicken seht bei Hitzköpfen bereits die Verärgerung auf die Kirche ein, die dann womöglich in einer raschen Ausiritlserk'lärung Form gewinnt. Leider liegt cs ja manchem mehr, schnell mit lautem Wort zu streiten, als sich in Ruhe -die einschlägigen- Be stimmungen anzusehen. Es muß deshalb alles getan werden, um diese Bestimmungen über -den Steuererlaß zur weitesten Kenntnis zu bringen. Der -Erlaß kann selbstverständlich nur aus Antrag er folgen. Es genügt aber -der bloße Antrag, ohne nähere Begrün dung, um den Erlaß zu erlangen. Auf welches Maß dann die Sleuersumme herabgesetzt werden soll, darüber sind mehrfache Versuche gemacht worden: 3m Jahr« 1927 bestimmte di« Synode, daß -die zu zahlende Summe auf 2 Prozent des Einkommens (in Gemeinden mit über 12 Prozent Gesamtkirchensteuer auf 2^/-Pro zent) herabgesetzt werden muh. Auf Grund zahlreicher Petitionen wurde dann 1928 beschlossen, die Steuer auf -den Satz zu er mäßigen, -der sich bei Zugrundelegung der staatlich festgesetzten Beiträge für -die Handels- und Gewerbekammer ergeben würde. Da auch dies keine allgemein befriedigende Lösung gab, wurden 1929 beide Erlahbestimmungen kombiniert, so -daß jetzt der Skeucr- pflichkige die Mahl hat, welchen Grundsatz er für sich angewendet zu sehen wünscht. — Natürlich ist dieses Erlaßverfahrcn reichlich umständlich. Es ist aber zu hoffen, daß künftig eine schnellere Abwicklung erzielt wird, da ja durch das- von der Synode kürzlich angenommene Ermächtigungsgesetz ein Erlaß bis zu 1900 M. ins gesamt von -den.Bezirkskirchenämkern -selbständig, also ohne Wei tergabe an -das Konsistorium, vorgenommen werden -kann. — Wird noch ein weiterer Erlaß über den oben -dargelegten- Rahmen hin aus beantragt, dann ist auch dies möglich, nur muß er dann ein gehend begründet werden. Angesichts d«S anerkannt unbefriedigenden Zustandes des kirchlichen Steuerwesens ist es selbstverständlich, -daß Wünsch« aus Abänderung in großer Zahl aus -dem Lande «inlaüfen und in Petitionen der Synode vorliegen. Eine groß« Anzahl sol cher Petitionen kehrt seit Jahren in- fast unveränderter Gestalt wieder und man kann wohl der Meinung fein, -daß die Antrag steller sich und den Ausschüssen manche Arbeit ersparen könnten, wenn -sie sich die geringe Mühe machten, die ausführlichen Be richte über die Verhandlungen der Synode nackzulesen. Gern sei aber zugegeben, daß diese Petitionen eine Fülle von wertvollem Material und eine große wohldurchdachte Arbeit enthalten. Nur ergibt sich eben bei -der Beratung immer wieder, daß sich- diese wohlgemeinten und ost sehr zweckmäßigen Wünsch« jetzt nicht er füllen lassen, weil die gegenwärtige gesetzlich« Grundlage keine Möglichkeit dazu bietet. Immer wieder stößt man auf -die Tak ln den eingesandten Zuschriften das Lesen don „räNK welligen" Büchern, unter denen Goethes „Wahlver wandtschaften" ausgesührt werden, und der Genuß ein« Beethoven-Sinfonie im Radio empfohlen. Ein nahrhaftes Getränk. Bcryeht die Hausfrau eine gute Tasse Schokolade zu kochen? Es ist dies schließlich keine Kardinalfrage, denn die meisten Damen, sonst große Verehrerinnen dieses Getränks, verzichten aus Schlankheitsgründen auf das selbe. Jedoch es können Fälle cintreten, sagen wir einmal, zur Kräftigung Genesender, wo die Frage akut wird. Tie meisten Kockbeflissenen sind der An sicht, daß Kakao die Schokolade vollkommen ersetzt und verwenden diesen, ihm ein wenig Stärkemehl und even tuell Vanille hinzufügend. Bildlich gesprochen ist Scho kolade jedoch Sahne, Kakao, Milch. Sie ist die kraftigen- dere, weil an Nährstoff reichere. Doch zum Kochen! Tie erste Bedingung ist' eine gute Sorte. Frei von Mehlzusatz und mit geringster Zuckermenge. Tie sogenannte Kochschokolade eignet sich für unsere Zwecke nicht. 40 Gramm, für eine Tasse berechnet, einer Tafel werden in kleine Stücke gebrochen, mit einem Teil der zu verwendenden warmen Milch be gossen und so unter Rühren aufgelöst. Ist die Schoko lade vollkommen geschmolzen, wird der Rest der Milch Heitz hinzugesügt und das Ganze noch drei Minuten gekocht. Soll das Getränk auch anregend wirken und nicht nur nährend, wird der Milch zur Hälfte guter, starker Kaffee hinzugesetzt. Soll besonders nahrhaftes Getränk geschaffen wer den, so ist das Schokoladenguantum aus 65 Gramm pro >/t Liter Flüssigkeit zu erhöhen und, um Ab wechslung zu schaffen, die Schokolade auf spanische Art zu bereiten, d. h. die Masse wird nicht gerührt, sondern mit einem Schneebesen bis zu dem Moment geschlagen, in dem man sie in die Tasse füllt. Von einer Ei zugabe sollte man absehen. Es bedeutet ein Zuviel an Nährstoffen und beschwert den Magen. Praktische Ecke. Rost in Gießkannen. Um das Rosten der Gieß kannen zu vermeiden, stelle man sie niemals unaus- Ma im nie Ch- wai letz jun lan
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