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-5 Abbildung I. Lurchichnltt »orch die «atzeufalle. LL Augenenizündung oder Mondblindheit: Plötzliches Austretm, oft über Nacht, starke Licht scheu und Tränen, Schmerzhastigkeit und erhöhte Wärme des Auges, später Blindheit. Meist ist nur das eine Auge in Mitleidenschaft gezogen. Koppen: Ist durch ein eigenartiges Geräusch (Kopperton), das durch Öffnen des Schlundkopses entsteht, gekennzeichnet. Das Leiden wird durch Spielerei und Angewohnheit hervorgerufen und 2. N.rdccsnNch! «er lelLliecSauten »atzentaue. Grundstück anzujiedeln. Tas ist aber nur dann möglich, wenn man ihre Feinde, daS heißt sämtliches Raubzeug, von ibnen serr.hält. Ganz besonders die Katzen vertreiben oft in Gärten dir Bögel- wo man eS gar nicht vermutet, weil sie nacht- auf Raub ausgehen. Was nützen da die schönsten Nistkästen, wenn ihre Bewohner nicht in Ruhe gelassen werden? Futterkasten, die Kosten der tierärztlichen Unter- suchung und Behandlung, ferner Tötung und Ab- transport des Tieres zu vergüten. Wie schon an fangs erwähnt, können, außer der gesetzlichen Haftung für die Hauptmängel, beim Verkauf von Pferden usw., noch besondere Abmachungen ge stossen werden (verträgliche Mängel). Es kann also jeder Käufer außer den gesetzlichen Haupt mängeln durch einen besonderen Vertrag auch noch für andere Fehler sich garantieren oder Eigenschaften der Tiere zusichern lasten. Der- artige Verträge werden am besten schriftlich ab geschlossen. Der Verkäufer hat jedoch einen Mangel nicht zu vertreten, wenn der Käufer den Mangel beim Abschluß des Vertrages kennt. Wird für „Gesundheit* garantiert, so wird hier durch das Nichivorhandensein aller Krankheiten zum Ausdruck gebracht. Bei der „Haftung für alle Fehler* haftet der Verkäufer nicht nur für die Hauptmängel, sondern außerdem noch für alle er heblichen Mängel. Die hauptsächlichsten Merkmale der Haupt- Mängel bei Pferden sind kurz folgend«: Rotz: Einseitiger oder beiderseitiger Nasenaussluß, Knötchen und Geschwüre auf der Nasenschleimhaut, strahlenförmige Narben auf der Nasenscheidewand, Schwellung der Kehlgangslymphdrüsen, die sich nicht verschieben lassen, sondern dem Knochen fest aussitzen, Knoten in der Haut, rosenkranzsörmige Entzündung der Lymphgefäße (Hautrotz). Dummkoller: Blöder, ausdrucksloser Blick, gesenkte Kopfstellung, wobei der Kopf angelehnt wird, unnatürliche Körperstellung, Kreuzung der Vorder, oder Hinterfüße, herabgesetzte Empfindung, die Pferde lassen sich vor die Stirn schnellen, in die Ohren greisen, aus die Krone der Vordcr- und Hinterfüße treten usw^ Schwierigkeit beim Zurücktreten, Trägheit, Verweigern der All eit, keine Reaktion auf Peitsche, Gebiß oder Spore», eigentümlicher tappender Tang Dämpfig keit: Starke Vermehrung der Atemzuge nach Bewegung, früher Schweißausbruch, erweitert-! Nüstern, starkes Heben der Rippen, Flanken- schlagen, Bildung einer sogenannten Dompsrinnc in der Unterrippengegend, spät e'mstetcnde Be ruhigung nach mäßiger Bewegung. Kehlkopf- pfeisen: Eigenartig pseifenbrr, Geräusch wahrend der Bewegung, das bei gestreckter Kopf haltung und im Trab meist geringer, bei gebeugter Kopfhaltung und im Galopp starrer auftritt. Charakteristisch ist hierbei, daß man das Geräusch vorübergehend sofost durch teilweises Zuhalten der Nüstern mit der Hand zum Verschwinden bringen kann und daß es meist nach Aufhören der Be- wegung von selbst vergeht. Periodische zu unternehmen. Denn nur der Fachmann ist im stande, auf Grund seiner Untersuchung und prak tischen Erfahrung die richtige Diagnose zu stellen, auf die hin dann der Käufer seine Rechte bei dem Verkäufer geltend machen kann. Für den Fall einer gerichtlichen Klage wird stets das tierärzt liche Urteil sür den Ausgang des evtl. Prozesses maßgebend sein. Im übrigen aber ist nur zu raten, aus Grund des tierärztlichen Gutachtens zu ver- suchen, sich mit dem Verkäufer in Güte zu einigen. Denn prozessieren kostet Zeit, und Zett ist Geld! Line praktische Natzenfalle. Von Erich Selbmann. (Mit 2 Abbildungen.) Welchen Nutzen Singvögel im Garten bringen, weiß jeder Gartenbesitzer zu schätzen. Wenn man'nur einmal beobachtet hat, wie die kleinen Sänger emsig jeden Strauch, jeden Baum nach allerlei Ungeziefer absuchen, wird man erkennen, daß es sehr wichtig ist, recht viele Vögel in seinem stellt sich besonders bei jungen, im Stall un tätigen Pferden ein. Bel dem sogenannten Krippensetzen setzen die Tiere die Schneide» zähne des Ober- und Unterkiefers aus den Krippenrand, öffnen das Maul und bringen hierbei den sogenannten Kopperton hervor.Beim Luftkoppen benützen die Pferde keinen Stütz punkt, sondern erzeugen den Ton durch eigen tümliche Bewegung des Kopfes und der Lippen. Es ist jedem anzu raten, der nach Kauf eines Pferdes bei die sem irgendwelche auf fallende Erscheinungen bemerkt, aus frischer Tat einen Tierarzt zuzuziehen und dann erst weitere Schritte st 70 Rpf.). Einschätzung, Es stehen s Futterwert m auch immer r dlattzelt mög Stalle stehen. oberen Bodenschichten Negi die Gefahr nahe, daß nur Wasser mit organischen Verunreinigungen gefördert wird. Eine wegen der zu erwartenden Schwierigkeiten an die geologische Landesanstalt gerichtete Anfrage wurde dahm beantwortet, daß die Untergrundverhältnisse in der Stadt für eine Wassergewinnung wenig aussichtsvoll seien. Bon der Hinzuziehung eines Wünschelruten gängers müsse abgeraten werden. Sie erscheine bei ver oben geschilderten Sachlage vollkommen «wecklos. Um zum Ziel zu kommen, wurde aber doch auf einen Rutengänger zurückgegriffen. Er legte zwei Wasseradern fest, von denen die erste in einer Tiefe von 30 bis 34 m, die zweite in. einer solchen von 18 bis 22 m liegen sollte. Die Bohrung, bei welcher die Nutzung der zweiten Ader in Aussicht genommen wurde, ließ in der Tiefs von 22,55 w ausreichend Wasser finden. Nach dm angeführten, von mir genau nach geprüften Fällen und nach unzähligen anderen muß ich die in der Überschrift gestellte Fkäge besähen. Es ist dem Besitzer bei Vorliegen un- günstiger Wasser- und Bodenverhältnisse an zuraten, einen-erfahrenen Rutengänger zu Rate zu ziehen. Hauptmängel bei Pferden. Don vr. meck. vet. Th. Fleischhauer. Unter Hauptmangel verficht man jeden gesetz lichen Gewahrmangel. Hierzu gehören beim Pferd folgende, in einer Verordnung genau angegebene Krankheiten, und zwar: Rotz, Dummkoller, Dämpfigkeih Kehlkopfpseifen, periodische Augen- entzündung und Koppen. Alle diese Fehler haben eine Gewährfrist von vierzehn Tagen, Pir sie hat der Verkäufer stillschweigend zu garantieren, er ist also hierfür gesetzlich haftbar. Außer den ge- nannten gesetzlich sestgelegten Hauptmängeln gibt es auch noch vertragliche Mängel, und zwar sind das solche, Lie von den Parteien durch einen Sondervertrag vereinbart wurden. Für die Haupt- mmlgel hat der Verkäufer auch ohne besondere Zusicherung zu hasten, während sür vertragliche Mängel schriftliche oder mündliche Verträge ab geschlossen werden müffen. Tritt ein Hauptmangel innerhalb der Gewährfrist, also innerhalb vierzehn Togen, in die Erscheinung, so ist mit Sicherheit anzunehmen, daß der Fehler bereits zur Zeit des Kaufes vorhanden gewesen ist. Der Kläger muß also während dieser vierzehn Tage, in denen er die Krankheit bemerkt, sofort durch einen Tierarzt den Fehler feststellen lasten, um einen vollwertigen Beweis dafür m Händen zu haben. Die Gewährfrist beginnt mit der Übergabe, und zwar mit dem Ablauf des Tages, nachts 12 Uhr, an welchem die Gefahr auf den Käufer übergeht. Ist der Hauptmangel während der Gewährsrist durch einen Sachverständigen festgestellt, so bleiben dem Kläger außer der vierzehntägigen Gewährsrist noch zwei Tage, um den Mangel dem Verkäuser anzuzeigen. Verabsäumt der Kläger diese Zusatz frist und unterläßt die Anzeige an den Verkäufer, so geht er der wegm des Mangels ihn: zustehenden Rechte verlustig. Ist jedoch das betresfende Tier vor Ablauf der Gewährsrist getötet worden oder verendet, so daß zur Feststellung der Todesursache eine Sektion nötig ist. so ist die Anzeige nicht erst zwei Tage nach der abgelaufenen Gewährfrist zu erstatten, sondern spätestens zwei Tage nach dem Tode des Tieres, damit der Verkäufer bei der Sektion mit anwesend sein kann. Die Anzeigefrist verlängert sich um einen Tag, wenn der letzte Tag ein Sonntag oder Feiertag ist, z. B. erster und zweiter Weihnachtsfeiertag, Neujahr, Karfreitag, Oster, und Pfingstmontag, Himmelfahrt, Buß- und Bettag. Die Anzeige an den Verkäufer kann aus verschiedene Weise erfolgen. Entweder münd- lich, wobei jedoch auf alle Fälle Zeugen zugegen sein müffen, oder schriftlich mittels eingeschriebenen Briefes, der vor Ablauf der Anzeigesrist auf- gegeben sein muß. In der Anzeige soll die Krank- heit mit der in der gesetzlichen Verordnung ge- brauchten Bezeichnung angegeben werden, es dars also nicht von einem „Fehler* im allgemeinen ge sprochen werden. Unter Klage- oder Verjährungsfrist versteht man diejenige Frist, in der die Klage wegen eines Nicht gegen die sogar un lieben N> liebgewoi facher un zu fanger Besitzern lich nicht Die S eine prall Eine Hoh mit 60 n den Hauf andere G den ange einen Sch Loch ausi angebracht ansicht da kanten ent Leiste auf; lange, al» Dadurch e sich die Kl Klappe be Brett, das wird, um t man die Kl liegende L und bohrt ein Loch, i lassen muß Loch, das Der darin Höhe. Vo der Kiste I faden nach Deckel der j geht der Fa und etwa ! Scharniere: Ter erwähl sich das Tri schräger La anschaulicht wird etwas anlockt. 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Bei Hauptmängeln ist die Klage aus Herabsetzung des Kaufpreises und Erstattung des Minderwertes nicht möglich, der Käufer ist nur berechtigt, die Zurücknahme des ganzen Tieres zu fordern (Wandlungsklage). Der Verkäufer Hal außer dem Kaufpreis nebst 4 Prozent Zinsen die