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stnlehllfe der Reichswehr. Sofern in einzelnen Arbeitsamtsbezirken sich zur Einbringung der Ernte ein stärkerer Mangel an Arbeitskräften bemerkbar macht, -er auch im Wege -AS zwischenbezirklichen Ausgleichs nicht zu decken ist" wird den Arbeitsämtern anyeimgestellt, sich mit Sen Kommandeuren der Reichswehr-Truppenteile in Verbindung zu setzen, um eine rasche und reibungslose Gestellung von Reichswehrangehörigen zu Erntearbeiten zu ermöglichen. Im Einverneh men mit dem Wehrkreiskounnando iv kommen für die Arbeitsamtsbezirke -er Lausitz -ie Garnison Bautzen, für die des Elbtals einschließlich Dippol diswalde -ie Garnison Dresden, für -ie in Mittel sachsen -ie Garnison Leipzig (Döbeln) und für die des Erzgebirges die Garnison Freiberg in Betracht. In den Bereinbarungen mit den einzelnen Reichswehr-Truppenteilen muß sichergestellt werden, daß die Ernteurlander nicht als billige Arbeitskräfte zu geringeren als den üblichen Löhnen herangezogen werden. Die Soldaten sollen für ihre Arbeit den vollen tariflichen und ortsüblichen Lohn erhalten. Aus der Zagd nach Vielus. Der von verschiedenen Behörden wegen Raub- mor-es gesuchte Raubmörder Kaufmann Fritz Vielus, geb. am 16. 10. 1904 in Sorau, der die Be hörden und die Öffentlichkeit seit Monaten im vollsten Maße beschäftigt, konnte trotz umfangreicher Maßnahmen aller Polizeibehörden des Reiches noch nicht ergriffen werden. Zur Habhaftwerdung des Vieluf ist die Mit arbeit -er Bevölkerung erforderlich, weshalb feine Personenbeschreibung nochmals bekanntgegeben wird: 1,72 Meter groß, schlank, dunkelblondes Haar, blasses Gesicht, ohne Bart, blaugraue Augen, länge Nase, Stirn hoch, Kinn spitz, Zähne vollständig. Seine Kleidung dürfte er wechseln, zuletzt hat er nach Mitteilung der badischen Kriminalpolizei folgende Kleidung getragen: Dunkelblauen Anzug, hellgrauen Mantel, bräunlichen Hut mit hochgeschlagenem Rand und schwarzem Band, Halbschuhe,- trägt auch zeitweise Monokel. Besondere Kennzeichen: Eine etwa 5 Zentimeter lange Operationsnarbe unterhalb des Kehl kopfes, -ie er durch Kragenschoner zu verdecken sucht. Schwer erkennbare Schußverletzung, Einschuß direkt unter dem linken Ohrläppchen, Ausschuß vier fingerbreit hinter dem rechten . Ohr am Halse. Operätionsnarbe zwischen Nabel und Brustbein. Sachdienliche Mitteilungen werden an die Krimi nalpolizei oder jede andere Polizeidienststelle erbeten. Auf die Ergreifung des Vielus sind hohe Belohnungen ausgesetzt. Grausiger Hmd. KinbeSleiche in -er Aktentasche. In -er Elbe schwimmend wurde in der Nähe -pS Dresdner BogelMesenaeländes sine Aktentasche wahraenommen. Die Tasche konnte tu der Nähe der Carolabrücke von einer Zivilperson an Sand gebracht werden. Bei Prüfung oed Inhalts -er Aktentasche stellte sich heraus, -aß sie ein schon stark in Verwesung übergegangenes neugeborenes Kin- weiblichen Geschlechts enthielt. Die Kindesleiche war etngewtckelt in ein älteres Frauentaghemd mit Aermeln aus starkem, weißen Handleinen, welches sehr ausgebessert ist und mit Kreuzstich in rot „A. G." gezeichnet war. Außerdem noch in ein Frauenhemd aus weißem Stoff mit. Achselträgern, schmaler weißer Spitze, schmalen eingenähten Fältchen auf -er Brustseite, gezeichnet „A. K." ebenfalls in rotem Kreuzstich. Als weitere Umhüllung diente eine Zeitung vom 16. 6. 1929 der Dresdner Neuesten Nachrichten. Außerdem enthielt die Tasche einige Einkaufszettel und Frühstücksreste. Die Aktentasche ist aus braunem Vollrindleder mit Nickelverschlüssen, braunen Druckknöpfen und schwar zer Stahlbügeleinlage als Halt für den Träger. Offenbar ist die Aktentasche erst vergangene Nacht in die Elbe geworfen worden, denn sie war noch nicht völlig durchnäßt. Die Leiche muß aber schon längere Zett in der Tasche verwahrt gewesen sein, weil sich der Berwesungszustand bereits auf die Taschenwände übertragen hatte. Neber die Kindesmutter fehlt bisher jeder Anhalt. Stinnes freigesprochen. Bewährungsfrist für Waldow. — Bela Grosz und Engen Hirsch verurteilt. — Ter Staatsanwalt legt Berufung ein. In dem großen in Berlin verhandelten Anleihe- Prozeß verkündete Landgerichtsdtrektor Arndt folgen des Urteil: Die Angeklagten Stinnes, Rothmann, Leo Hirsch und Schneid werden freigesprochen. EL werde« verurteilt: Der Angeklagte von Wal dow wegen gemeinschaftlichen Betrugsversuchs zu vier Momtten Gefängnis, wovon sieden Wochen durch »ie eMtteire Untersuchungshaft verdutzt sind. Der An- geNagte Vela Grosz wegen gemeinschaftlichen Be- trngSversuchS zu vier Monaten Gefängnis, wovon ein« Wach« für erlitten« Untersuchungshaft verbüßt ist, der Angeklagte Eugen Hirsch wegen Beihilfe zu versuchten Betrugs zu 3000 Mark Geldstrafe, hilsSweise zu einem Monat Gefängnis. Die Kosten des «erfahrens fallen, soweit Frei spruch erfolgt W, der Staatskasse, im übrigen den ver urteilten Angeklagten zur Last. Der Haftbefehl gegen Stinnes, Rothmann und Leo Hirsch wird aufgehoben. Die Vollstreckung der Restfreiheitsstrafe de- Angeklag te« do« Waldow wird mit einer vewährungsfrist von drei Jahren »«-gesetzt. . Ausekjggte und Zuhörer nahmen das Urteil ruhig auf. Die Eatsanwäuschast entschloß sich, gegen das- Urteil im vollen Umfange Berufung einzulegen. Die Urteilsbegründung. In der Urteilsbegründung schilderte der Bor fitzende zunächst di« erheblichen Schwierigkeiten, die m diesem Prozeß der Erforschung der Wahrheit ent gegenstanden. Nicht zweifelhaft kkmne sein, so erklärte er, daß der Sachverhalt gewisse Lücken ausweise und daß die Arbeit des Gerichtes trotz aller Sorgfalt nur Stückwerk sein könne. Der Vorsitzende schildert« dann eingehend den Sachverhalt und bedauerte, daß Eugen Hirsch, Nothmann, Stinnes und v. Waldow nicht den Weg zur deutschen Sonderkommission gefunden hät ten. Sie würden dann zweifellos durchschaut haben, daß es sich hier nicht um ein reelles Geschäft, son dern um Betrug handelte. Nach der Darstellung des Ergebnisses der Beweis aufnahme im einzelnen erklärte der Vorsitzende zu sammenfassend: „Es unterliegt keinem Zweifel, daß objektiv versuchter Betrug vorliegt. Die entscheidenden deutschen Stellen sollten in den Glauben versetzt werden, daß Altbesitz vorliege. Beim Angeklagten Stinnes steht fest, daß seine objektive Beteiligung darin besteht, daß er das Geld gegeben und v. Waldow nach Paris geschickt hat. Es bleibt zu prüfen, ob er bewußt gehandelt hat, ob er sich der Merkmale des Betruges bewußt war. Das Gericht ist zu der Ueber- zeugung gekommen, daß der Angeklagte Stinnes nicht be wußt gehandelt hat. Es ist zwar nicht zu verkennen, daß ein sehr erheblicher Verdacht gegen Stinnes besteht. Die letzten Zweifel an seiner strafrechtlichen Schuld sind jedoch nicht beseitigt worden. Der Angeklagte Stinnes mußte als nicht überführt freigesprochen werden." Die schwierige Aufgabe des Gerichts. Tie Schwäche der Anklageschrift ist von der Ver teidigung scharf herausgestellt und bekämpft worden. So war es z. B. dem Hauptangeklagten, Hugo Stinnes, — zum wenigsten nicht mit Sicherheit — nicht nach zuweisen, daß er von der Unechtheit der Anlethe stücke, dem Mangel an gutem Glauben bei seinen Mit arbeitern, überhaupt von der Ungesetzlichkeit des ganzen Geschäftes schon zu einer Zeit Kenntnis gehabt habe, als dieses Geschäft noch rückgängig zu machen war. Es handelte sich um ein« Zeitdifferenz von einigen Monaten. Und wenn Stinnes' spätere Aussagen den während der Untersuchung von ihm abgegebenen, von der Anklage als „Geständnis" aufgefaßten, wider sprachen, so haben er und sein Verteidiger sich auf den Standpunkt gestellt, daß Stinnes durch prozessual un- zulässige Vernehmungs- und Beeinflussungsmethoden „überlistet" worden sei. Zweitens aber wurde auch rein juristisch die Anklage auf Betrug durch die Eigen tümlichkeiten der Kriegsanleihe-Gesetzgebung in Frage gestellt. Das Gericht ist diesen Einwendungen insoweit gefolgt, als es dem Hauptangeklagten Stinnes uüd dreien seiner Mitangeklagten nicht unbedingt den guten Glauben, wenn auch nicht an die Einwandsteihert, so doch an die Nichtstrafbarkeit des Anleihegeschäf tes nicht unbedingt meinte absprechen zu dürfen. Den anderen, sormaljuristischen Einwand hat es allerdings nicht anerkannt. Das Gericht war also nicht der Mei nung, daß die berühmte „Lücke im Gesetz" den An meldern unechten Altbesitzes einen Durchschlups ge währe. Dampfer-Unglück. vderdampfer bei Stettin gesunken. Als in der Nacht zum Sonnabend der Fracht- dampser „Schwedt", der sechs Mann Besatzung und etwa 30 Fahrgäste an Bord hatte, mit einem mit Kartoffeln beladenen Prahm im Schlepp in Stettin unterhalb des Hauptbahnhofs am Schwedter Ufer, wo der große Gemüsemarkt abgehalten wird, anlegen wollte, begann er plötzlich auf bisher unaufgeklärte Weise zu sinken. Der Passagier- bemiichtigte sich ein« Panik. Sie sprangen sämtlich über Bord, ebenso die Besatzung, «nd erreichten größtenteils schwimmend das Bollwerk, wo hilfsbereite Lente sich an dem Rettungswerr be teiligten. Die Pächterin der Kantine des Dampfer-, Krau Richlin aus Greifenhag«», hatte jedoch Verletzun gen davongctragen und mußte in das Krankenhaus eingeliefert werden, wo si« inzwischen gestorben ist. Vermißt wird noch ein« Frau Wolter aus Nip- perwies«. Gin Taucher hat bereits das Wrack durchsucht - und weder in der vorderen noch Hinteren Kajüte einen Passagier gefunden. Unwetter über Trier. Veberschwemmungen «nd Verwüstungen. Ueber ganz Trier ging ein schweres Unwetter nieder. Die außerordentlich starken Niederschläge über schwemmten in der Stadt in Hunderten von Häusern die Keller und zum Teil auch die Wohnungen. Hier durch wurden große Vorräte an Lebensmitteln und Waren unbrauchbar. Tie Wassermassen überfluteten die Straßen, wodurch langandauernde Verkehrsstörun gen hervorgerufen wurden. Schwer iu Mitleidenschaft -«zogen wurde ein städtisches Gut, wo selten große Hagelkörner fünf Mi- nuten lang niederfiele«. Di« F«ld«r sind übel -«gerich tet, das Getreide hat beso«ders schwer gelitten. An mehreren Stellen schlug auch der Blitz ein, u. a. wurde das Verwaltungsgebäude des bischöflichen Konvikts durch einen kalten Blitzschlag getroffen, der drer Männer zu Boden warf, ohne sie jedoch ernstlich zu verletzen. Schwer betroffen wurden auch die vor den Toren der Stadt gelegenen Orte Wassersnot im Sudan. Im Sudan-Gebiet sind in den letzten Tagen außer ordentlich schwer« Regenfälle in einem Ausmaße nie dergegangen, wie sie in den letzten 15 Jahren nicht mehr zu verzeichnen waren. Die Eisenbahn von Atbar nach Halfa, dem englisch-ägyptischen Sudan, ist an verschiedenen Stellen unterspült und unbenutzbar, so daß keine Post von Aegypten nach Europa befördert werden kann. Ter Postdienst wird in Zukunft not dürftig aus anderen W?gen durchgesührt werden. Das <s«-tra-Zentrurn von Khartum ist von dem saupttetl der Stadt, die mehrere Fuß hoch unter Wasser steht, abgeschnitten worden. * Schweres Erdbeben in Eeuador. Ecuador wurde in der Nacht von einem schweren Erdbeben heimgesucht. In Moyurgo sind 60 Personen getötet worden. Die Stadt selbst ist völlig zerstört. In allen Orten herrscht große Panik. * Erdbeben auch in Japans Nach Meldungen aus Japan sind auch Tokio und die japanische Hafenstadt Aofohama von einem 20 Mi nuten lang andauernden, schweren Erdbeben heimge sucht. Viele Brände sind ausgebrochen. Der Tele graphen- und Zugverkehr unterbunden. Grotzseuer auf der Westerplatte. Die Gefahren des polnischen Munitionslagers für Danzig. I« der Nacht, kurz nach elf Uhr, brach aus der Westerplatte bei Danzig, aus dem Gelände des Pol-- Nischen Munitionslagers ein Grotzseuer aus. Dev Brand war in einem nach der Seeseite gelegenen Schup pen im Salpeterlager anscheinend durch Selbstentzün dung zum Ausbruch gekommen. Ter Danziger Bevölkerung bemächtigte sich große Err«mng, zumal riesig« knatternde Flammensäulen weithin sichtbar waren. Glücklicherweise lagerte zur Zeit auf der Westerplatte kein Pulver «nd keine Mu nition, da sonst das Unglück unabsehbar geworden wäre. Ta die Feuerwehr mit Schlauchleitungen an den j Brandherd nicht herankonnte, wurde dem Feuer mit ! Löschbooteu zu Leibe gegangen. T-sr Schuppen brannte bis auf die Umfassungsmauern vollständig nieder. Dieser Brand ist ein Beweis dafür, welch« Ge fahren das polnische Munitionslager, das am Eingang des Danziger Hafens und dicht an dem Hafenvorort Neufahrwasser liegt, für den Handel wie auch für die Stadt Danzig und ihre Bevölkerung bildet und wie unhaltbar das Bestehen dieses Munitionshasens auf die Tauer ist, der gewissermaßen ein Damoklesschwert über dem Haupte der Danziger Bevölkerung bildet. Die Mordsache Rosen. Die Wirtschafterin Reumann schwer belastet. In der Morsache Rosen sind von den Berliner! Kriminalkommissaren schwere, die erneut in Unter suchungshaft genommene Wirtschafterin Neumann be lastende Feststellungen gemacht worden. Es scheint festzusttheu, daß Professor Ros«n mit seiner eigenen Pistole erschossen worbe« ist, während »ie Angeschuldigte sowie deren Tochter, Fra« Standke, er klären, daß Rosen niemals im Besitze einer solchen i Waffe gewesen sei. Demgegenüber steht jedoch fest, daß ! Professor Rosen eine solche Pistole bereits 1S14 bei Kriegsausbruch besessen hat, die auch von verschiedenen Zeugen im Jahre 1920 noch i« seiner Billa in Bischofs- Walde gesehen worden ist. Rach der Ermordung Prof. Rosens ist die Pistole jedoch nicht aufgefnuden worden. Ferner wurde durch Zeugenaussagen festgestellt, daß in der Mordnacht zum Sonntag, den 9. August ! 1925, die vier im Wohnzimmer der Wirtschafterin I Neumann befindlichen Hunde, die als scharfe Kläffer i bekannt waren, nur einige Male kurz angeschlagen haben, was darauf schließen läßt, daß die Tat nur von einer den Hunden genau bekannten Person aus geführt worden sein kann. — z Die Tragödie von Dortmund. NnglückSfall oder »erbreche«? Man ist noch immer im unklaren darüber, wie sich di« furchtbare Tragödie in Dortmund, bei der der Unterprimaner Delere zuerst seinen Freund Steinbach und dann sich selbst erschoß, zugetragen hat. Tatzeugen sind nicht vorhanden, so daß man sich im wesentlichen aus di« Aussagen der Lehrer und der Mitschüler beschränken muß. Die beiden jungen Leute werden von allen Seiten als sehr intelligente Schüler bezeichnet, die engere Freundschaft geschlossen hatten. Sie hatten jeder nur drei Glas Bier ge trunken, so daß übermäßiger Alkoholgenuß als Be weggrund ausgeschlossen ist. Dagegen wurde fest- gestellt, daß vor etwa drei Wochen zwischen Delere und Steinbach ein geringfügiger Streit entstanden war, der aber bald beigelegt werden konnte. Die Tatsache, daß niemand davon wußte, daß Delere im Besitz eines Revolvers war, läßt auch di« Vermutung zu, daß ein Unglückssall vorliegt. Rach Ansicht »er Kriminalpolizei ist Vie An nahme nicht von »er Han» zu weisen, »atz Delere seinem besten Krenn» ve» Revolver zeigen wollt«, wo- bei »ie Waffe sich enttaven hat. Di« ««-sichten, »e« Grun» »er Tat festzustelle«, sind ans jeden Kall sehr gering. Mit Sicherheit steht nur fest, »atz weder sexu elle Beziehungen, noch eine Liebesgeschichte als Beweg grun» in Frage kommen. Aus Stadt und Land. Zwei Tote veS Kobrower Segelbootunglück» ge borgen. Am Ostseestrand — in der Nähe von Horst und Berg-Dievenow - sind zwei Leichen angespült worden, die man als Opfer des Koserower Segelboot unglücks identifizierte. Tie sofort nach Eintreffen der Landjägereibeamten vorgenommene Untersuchung ergab, daß einer der Toten der Kaufmann Menner aus Berlin, Reichenbergerstraße 66, ist. Bei dem zweiten Toten dürfte es sich um den 25jährigen Hellmuth Schneider aus Spandau, Windmühlenberg 1, handeln. Ter Kirchenbrand in Kellingh en. Wie zu dem Brand der Kirche in Kellinghusen ergänzend ge meldet wird, ist das Feuer durch Kur^ lutz am Mo- - tor des Blasebalgs der Orgel entstände... Tie nieder-. ' gebrannte Kirche, welche die zweitälteste in Schleswig- Holstein war, ist bei der Oandesbrandkasfe mit 144 00U