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Au« dem WiristhaMeben. SSchfischer gewerblicher Geuossenschaftstag. ^>ie Tagung der sächsischen gewerblichen Genossen schaften in Dresden sieht für Sonntag, den 26. Mat, Sonderkonferenzen für die Kredit- und Waren genossenschaften vor. Unter anderen wird in der Kon ferenz der Warengenossenschaften Gewerbekammer- präsioent Biener, M. d. R., Uber „Die Bedeutung der Warengenossenschaften für den Berufsstand" sprechen. Am Sonntag nachmittag findet die General versammlung der Landesgewerbebank statt. Den Ab schluß der Tagung bildet die Jnbiläumstagung des Landesverbandes gewerblicher GenossensAften in Sachsen. Zunächst ist ein Vortrag des Verbands direktors Dr. Baumann über „25 Jahre Verbands arbeit" vorgesehen, weiter wird Finanzmiuister Weber über „Finanzwirtschaft und Reparations problem" und Neichstagsvizepräsident Esser über „Die wirtschaftliche und sittliche Macht des deutschen Genossenschaftsgedankens" sprechen. Die Tagung wird sich aller Voraussicht nach zu einer machtvollen Kund gebung des sächsischen gewerblichen Genossenschafts gedankens gestalten. Jahresbericht der sächsischen Gewerbeaufsichtsbeamten, Die amtliche Ausgabe der Jahresberichte der sächsischen Gewerbeaufsichtsbeamten und Bergümter für 1928 wird in den nächsten Tagen erscheinen. Die Versendung erfolgt durch die Geschäftsstelle B des sächsischen Arbeits- und Wohlfahrtsministeriums, Dresdcn-N., Düppelstraße 1. In den Jahresberichten sind neben einer allgemeinen Uebersicht über die Zahl der gewerblichen Betriebe und Arbeitnehmer, neben den allgemeinen Berichten über Arbeitsschutz, Be triebsunfälle, gesundheitliche Maßnahmen, Wohl fahrtspflege und dergleichen diesmal als Sonder fragen behandelt: Arbeitsverhültnisse in Gast- und Schankwirtschaften,' der Unfallschutz bei der gewerb lichen Erzeugung und Verwendung von elektrischem Strom; das Problem der Kinderarbeit und die Entwick lung des Kinderschuhes (im Hinblick auf das 25jährige Bestehen des Kinderschutzgesetzes); die Arbeitsverhält nisse in Lichtspieltheatern. Reisen und Wandern. Sonderschau der Deutschen Reichsbahn-Gesellschaft auf der Jahresschau. Das Eisenbahnwesen begeht 1929 ein hundert jähriges Jubiläum. 1829 wurde die erste wirklich leistungsfähige Lokomotive, die Stammutter aller Lokomotiven, die berühmte „Rocket" Stephensons, in Betrieb genommen. Die Sonderschau der Deutschen Reichsbahn-Gesellschaft steht daher unter dem Lettwort „Hnndert Jahre Fortschritt im Eisenbahnwesen". Dieser Fortschritt ging nach der Leistungsfähigkeit der technischen Anlagen, -er Sicherheit und der Bequem lichkeit der Reise. Die Steigerung in -er Leistungsfähigkeit wird dar- gestellt in einer Reihe von Lo ko mot i v m od c l l c n, die mit der „Rocket" beginnt, die erste in Deutschland gebaute Lokomotive mit enthält und bis zu den größ ten Schnellzuglokomotiven hinaufführte. Eine neuzeit liche Echnellzuglokomottve ist in voller Größe aus gestellt und durch erläuternde Bilder und Anschriften dem allgemeinen Verständnis nahegebracht. Als Bei spiel der neuesten SicherheitSetnrtchtungen sehen «tr M elektrisches Kraftstellwerr,' ferner die SaMigleit in Sachsen. Im Freistaat Sachsen sind im Monat März 564 Baugenehmigungen für Neubauten mit Wohnungen erteilt worden: In den Kreishauptmannschasten Bautzen 63, Chemnitz 105, Dresden 103, Leipzig 204 und Zwickau 89. Diese Neubauten sollen insgesamt 1568 Wohnungen enthalten. Außerdem sind 156 Baugenehmigungen für Um-, An- und Aufbauten mit insgesamt 212 Wohnungen erteilt worden, von denen drei Not- und Behelfsbauten mit drei Wohnungen sein werden. Ausgeführt und baupolizeilich abgenommen mor den sind 347 Neubauten mit 780 Wohnungen. Unter . .. den Bauten befanden sich 193 mit einem und 106 mit zwei Wohngeschossen und unter den Wohnungen 19 mit einem und zwei, 213 mit drei, 288 mit vier und 260 mit fünf und mehr Wohnräumen. 339 Neubauten waren Wohnhäuser, davon 183 Ein- und 78 Zwei familienhäuser. Weiterhin befanden sich unter den ab genommenen Neubauten 66, die von gemeinnützigen Bauvereinigungen errichtet worden sind, und 58, die außerdem als gemeinnützige Baute« bezeichnet sind. Durch 108 Umbauten sind 126 Wohnungen gewonnen worden, darunter eine durch Not- und Be helfsbau. Ferner sind vier Umbauten abgenommen worden, durch die nur Wohnnugsabgäna" (sieben) erfolgt sind. I' An Gebändcabgängen waren im März 21 Häuser mit 29 Wohnungen zu verzeichne». Die Be richtszeit hat somit insgesamt einen Zuwachs von 877 Wohnungen erbracht (Monat März 1928: 1317); davon entfallen auf die Städte: Chemnitz 59, Dresden 77, Leipzig 58, Plauen 2 nnd Zwickau 14. Für Bauten ohne Wohnungen beträgt die Zahl der im März 1929 genehmigten Neubauten 256, von denen 247 wirtschaftlichen Zwecken dienen sollen. Ab« genommen worden sind 125 Neubauten, davon 114 zu wirtschaftlichen Zwecken. Um-, An-, Auf- und Ein bauten sind genehmigt 370 und 164 abgenommen wor den. Ferner sind 40 durch Abbruch, Brand usw. erfolgte Abgänge au Gebäuden, darunter 40 für wirtschaftliche Zwecke gemeldet worden. Die Entwicklung -er gesamten Bautätigkeit im Jahre 1929 zeigt nach den Feststellungen des Statisti schen Landesamtes eine Uebersicht, die sowohl die Neu bauten als auch die Umbaute« umfaßt; nach ihr beträgt der Neinzugang an Wohnungen im ersten Vierteljahr 1929 4451 gegen 5464 im gleichen Abschnitt des Vor jahres. Zugbeeinflussungsvorrtchtungen von Lorenz und Dr. Baeseler, die verhindern sollen, -atz ein Signal in -er Haltlage überfahren wird. Gin betriebsfertiges Modell der Kunze-Knorrbremse zeigt die Zuverlässigkeit und Wirksamkeit -er Druckluftbremse. Wie sehr sich die Bequemlichkeit »er Reise gehoben hat, zeigt eine Gegenüberstellung von „Einst un- Ietz t". Ein anschauliches Modell eines ganzen Zuges der Badischen Staatseisenbahnen aus dem Jahre 1841 versetzt uns in die Stimmung einer Reise jener Zett. Ferner sehen wir in Modellen die Entwicklung der Zugbeleuchtung von -er Talgkerze an, die der Zug- Heizung von der Wärmflasche an. Dieftn Zeugen a»K der Vergangenheit sind gegenübergestellt zwei Abteile aus den jüngsten Tagen, die elektrische Zugbeleuchtung und die neueste Niederdruckdampfheizung. Auch die Zugtelephonie, die Fernsprechgespräche im fahrenden Zug ermöglicht, ist nicht vergessen. Neben der Technik des Reisens auf der Eisenbahn mußte auch die Poesie der Eisenbahnfahrt aufgezeigt werden. In einer freundlichen, stimmungsvollen Bahnhofshalle erleben wir an wechselnden, farbigen Lichtbildern die Entwicklung der Eisenbahnen sowie Fahrten durch deutsche Lande. Ein kleines Film theater lädt den Beschauer zum Verweilen ein. Die Fernverbindungen nach allen Weltstädten Europas sind in einer Leuchttafel dargestellt, und die prächtigen Riesenbilder der Neichsbahnzentrale für deutsche Verkehrswerbung schmücken in fortlaufendem Fries die Wände der Halle. In der allgemeinen Auskunftshalle (Halle 18) hat die Deutsche Reichsbahn-Gesellschaft einen Fahrkarten verkauf sowie eine Auskunft eingerichtet; dort ist Vor sorge getroffen, daß einfache Auskünfte in allen europäischen Sprachen erteilt werden. Ser Dresdner Welt-Cellist. Zum 5V. Todestage von Friedrich August Kummer. Vor 50 Jahreip am 22. Mai 1879, starb in Dresden j einer der berühmtesten Musiker auf seinem Instru ment, der weltbekannte Dresdner Violincellist Frie drich August K u m m e r. Mit 82 Jahren schied dieser hervorragende Meister kurz nach der 25jährigen Jubel feier des Dre -uer Tonkünstlervercins, dessen erstes Ehrenmitglied er gewesen war. aus dem Lebe», tt-rceorny rcuguß zrumme/ war als Svy« eines Lwoe- spielers der Meininger Hofkapelle am 5. August 1797 in Meiningen geboren. Er kam später 1814 unter dem italienischen Kapellmeister Morlacchi in die Dresdner Kgl. Kapelle, um zunächst das Instrument seines Vaters zu spielen. Karl Maria v. Weber ist es dann gewesen^ der den damaligen Kapellmusiker Kummer veranlaßte, das Violineello an Stelle des Oboes zu spielen. Bald wurde der ehemalige Schüler Dotzauers, der Kummers Lehrer gewesen ist, ein nicht nur in Dresden geschätzter Meisterspieler des Cellos, sondern schon nach wenigen Jahren auf diesem Instrument eine Welt berühmtheit. Im Jahre 1864 konnte Friedrich August Kummer sein 50iähriges Jubiläum als Mit glied der Kgl. Hofkapelle begehen. Als langjähriger Lehrer am Dresdner Konservatorium hat er ganze Generationen von Musikern mit heranbilden helfen. Laßt Kinder nicht allein! Ein 2 /sjähriger Knabe ertränkt sein einjähriges Schwe sterchen in der Vavewanne. Im Süden Berlins badete eine Frau in Gegenwart ihres A/sjährigen Sohnes ihr 1 Jahre altes Töchterchen in einer niedrig stehenden Wanne und legte es dann in einen Klappsportivagen. Dem Baden und dem Schlafcnlegen hatte der kleine Sohn zugesehen Der Junge ist für sein Alter ungewöhnlich kräftig und geistig sehr rege. Als die Mutter sich in das Nebenzimmer begab und die Kinder allein waren, nahm der Junge sein Schwr Lerchen wieder ans dem Wagen heraus und legt« cs mit dem Gesicht nach unten in die noch mit Wasser gefüllte Wanne. Tann schickte er sich an, das Schwe> sterchen, wie er es von der Mutter gesehen hatte, zu baden. Die Mutter, die dazukam, war vor Entsetzen halb von Sinnen. Sie ritz ihr Töchterchen sofort aus der Wanne heraus. Das Kind war aber schon er- trnnken. Der tragische Vorfall wurde dadurch möglich, daß Wagen und Wanne dicht beieinander standen und fast die gleiche Höhe hatten. So war es dem Jungen nicht schwer, an beides heranzureichen und das Mädchen herüberzuziehen. Die Mutter wurde von Nachbarn in Obhut genommen, weil zu befürchten war, daß sie sich ein Leid antun würde. Scherz und Ernst. tk. Eine halb« Milliarde Kilowattstunde« in vier Monate«. Die Gesamtproduktton der Berliner Städti schen Elektrizitätswerke Akt.-Ges. (Bewag) hat Ende April d. I. die Höhe von 6V0 Millionen Kilowatt stunden überschritten; sie ist also in diesen vier Mo naten bereits ebensogrotz wie die Jahresproduktion des Jahres 1924. Eine halbe Milliarde Kilowatt stunden in vier Monaten entspricht einer durchschnitt lichen Tageserzeugung von rund 4,8 Millionen Kilo watt. Diese große Strommenge stellt den Jahresver brauch einer deutschen Mittelstadt von etwa 25 000 Einwohnern dar, allo einer Stadt wie z. B. Ebers walde. Unter den Werken, die nur eine einzige Kom mune mit elektrischer Energie versorgen, steht die Be wag nicht nur in Deutschland, sondern in ganz Europa an erster Stelle. Unter allen deutschen Elektrizitäts werken gibt es nur zwei, die die ProdukttonSzifsern der Bewag übertreffen, nämlich die Elektrowerke, und das Rheinisch-Westfälische Elektrizitätswerk. Diese beiden Gesellschaften kann man jedoch nach ihrem Äusaaben- kreis nicht mit der Bewag vergleichen. Im übrigen zeugen von sämtlichen deutschen Werken: weniger als 2 Millionen Kilowatt 35 v. H., zwischen 2 und 5 Mtl- lionen Kilowatt 22 v. H., zwischen 5 und 25 Millionen Kilowatt 23 v.H., zwischen 25 und 100 Millionen Kilowatt 15 v.H., über 100 Millionen Kilowatt 5 vom Hundert. i» lief suchungen :e M.. . - wlzpanttnen beschlagnahmen. Die Schuster freuten. ich, aber die armen Bauern klagten, weil sie die Holz- chuhe meist selbst anferttgten und dadurch Geld spar ten. . Der Aeugeneid. Von Justizinspektor Nagelsdieck-Essen. Biele Leute haben mit dem Gericht nicht gern etwas zu tun. Schon eine einfache Vorladung zun Erscheinen als Zeuge vermag sie in Aufregung zr setzen. Dies ist nicht etwa der Fall, weil die Leut« kein reines Gewissen haben. Man darf im Gegen, teil wohl behaupten, daß eine Vorladung zum Er- scheinen als Zeuge gerade die Leute mit einem guten Gewissen leicht aus ihrem seelischen Gleichgewicht bringt, weil sie es mit ihrer Zeugenaussage und der damit zusammenhängenden Eidesleistung sehr genau nehmen. Ein Grund zur Aufregung liegt aber nicht vor. Jeder kann ohne sein Zntun dazu kommen, als Zeuge vorgeladen zu werden. Es ist auch nichts Ehren rühriges dabei. Der Zeuge erfüllt lediglich ein« Staatsbürgerpslicht, deren Verweigerung obendrein eventuell mit Strafe bedroht ist. Die Beeidigung des Zeugen beginnt in der Regel mit einem Hinweis des Richters auf das Wesen und die Bedeutung des Eides und die zeitlichen und ewigen Strafen eines fahrlässigen oder Meineides. Diese Be lehrung ist jedoch in das Ermessen des Richters ge stellt. Er kann daher diese Aufklärung unterlassen, wenn nach feiner Auffassung der Zeuge sich des Wesens und der Bedeutung des Eides hinreichend bewußt ist. Mit Rücksicht auf die Bedeutung des Eides sieht das Gesetz bei seiner Ablegung auch bestimmte feier liche Wendungen und Förmlichkeiten vor. So soll der Schwurpflichtige bei der Eidesleistung die rechte Hand hochheben, nicht etwa nur, wie vielfach angenom men wird, drei Finger dieser Hand. Die Nichtbeach tung dieser Förmlichkeit macht den Eid aber nicht un gültig. Welche Worte der Zeuge bei der Eidesleistung zu sprechen hat, richtet sich danach, ob er in einem Zivil prozeß (also z. B. in einer Forderungsklage) oder in einem Strafprozeß als Zeuge vernommen wird. Im Zivilprozeß erfolgt die Beeidigung nach der Vernehmung. Der Richter spricht hier die Eides formel: „Sie schwören bei Gott, dem Allmächtigen und dem Allwissenden, daß Sie die reine Wahrheit gesagt und nichts verschwiegen haben", vor, während der Zeuge lediglich antwortet: „Ich schwöre es, so wahr mir Gott helfe". Im Strafprozeß wird der Eid in der Regel vor der Vernehmung geleistet, jedoch kann die Beeidigung bis nach Abschluß der Vernehmung ausgesetzt werden. Im Gegensatz zum Zivilprozeß spricht hier der Schwur- pflichtige die ganze Eidesformel — nötigenfalls nach Anweisung des Richters — selbst. Der vor der Ver nehmung zu leistende Eid lautet: „Ich schwöre bet Gott, dem Allmächtigen und Allwissenden, daß ich nach bestem Wissen die reine Wahrheit sagen, nichts, verschweigen und nichts hinzusetzen werde, so wahr mir Gott Helse." Erfolgt dagegen die Beeidigung nachher, so lautet die Eidesformel: „Ich schwöre usw., daß ich nach bestem Wissen die reine Wahrheit gesagt, nichts verschwiegen und nichts hinzugesetzt habe, so wahr mir Gott helfe." Zulässig sind auch noch konfessionelle Zusätze, wie sie in manchen Gegenden üblich sind, wie z. B. „und sein «heiliges Evangelium". Die religiöse Form des Eides wird zwar vom Ge setz als die Regel angesehen, doch ist ein Zwang hierzu unstatthaft. Der Eid kann nach Wahl des Schwur pflichtigen auch in weltlicher Form, also unter Weg lassung der Anrufung Gottes gültig geleistet werden. Der Schwörende kann daher auch den Eid dahin leisten, daß er im Zivilprozeß lediglich spricht: „Ich schwöre es," oder im Strafprozeß: „Ich schwöre, daß ich nach bestem Wissen die reine Wahrheit sagen, nichts ver schweigen und nichts hinzusetzen werde." Hinsichtlich der Strafbarkeit des Eides bleibt es gleich, ob ein Eid in religiöser oder weltlicher Form geleistet ist. In beiden Fällen muß der Zeuge die reine Wahrheit sagen, er darf nichts verschweigen, auch nichts hinzusetzen. Er muß demnach alles aussagen, was ihm über den Gegenstand seiner Vernehmung be kannt ist. Es ist ein Irrtum, wenn Leute meinen, sie brauchten nur das auszusagen, wonach sie ausdrück lich gefragt sind. Keinesfalls darf ein Zeuge mit seinem Wissen hinter dem Berge halten, ebenso wie er auch zu seinen Wahrnehmungen nichts hinzudichten darf.. Er mutz sich bemühen, sein Wissen so klar wie möglich darzustellen. Der Eid ist das letzte Mittel der reinen Wahr heitsforschung. Es ist daher selbstverständlich, daß daS> Gesetz die Verletzung des Eides unter schwere Strafe stellt. Tas Gesetz unterscheidet dabei zwischen dem fahr lässig-falschen Zeugnis und dem wissentlich-falschen Zeugnis, dem Meinet». Während das fahrlässig-falsche Zeugnis mit Gefängnis bis zu einem Jahre bestraft wird, ist der Meineid als ehrlose Handlung mit Zucht haus bis zu zehn Jahren bedroht. Zur Zeit schweben anläßlich der Strafrechtsreform auch Erwägungen darüber, ob der Eid in jedem Falle zur Erforschung der reinen Wahrheit erforderlich ist. Man will die Eidesleistung selbst einschränken, Insbe sondere in Bagatellsachen, um dadurch di« Bedeutung des Eide« selbst noch mehr zu heben.. Der Eid soll nur da angewandt werden, wo der wirkliche Sach verhalt sich nicht anders ermitteln läßt. Im übrigen beabsichtigt man, sich auf eine Bekräftigung der Aus sage zu beschränken. Diese soll allerdings auch unter eine, wenn auch mindere Strafe gestellt werden. Ob und wieweit diese Bestrebungen aus Etdesreform ver wirklicht werden, kann noch nicht übersehen werden. Die Beratungen des Strafrechts-Ausschusses sind noch nicht abgeschlossen.