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b«,iY-6 ist berechtigt, bis zum 15. April Anträge zu steilen : v Erklärungen abzugeben. Das Dreicrkomitee krsta ei oem NatSkomitcs Bericht. Ais letzte Instanz soll va-:» der Nat selbst nochmaiS die Mindcrheitcn- krage : ,üscn. Tie Beschlüsse des Völkerbundes Huben bei den Ninderheicen tiefe Enttäuschung Hervorgernfen. von dem Drcierkvmitee kann, feiner ganzen Zusam- nensctzung «ach, eiue unvoreingenommene Untcr- -uchung nicht erwartet werden! Die Lösung des Rates ist deshalb schlecht; aber eine gute Seite hat dieses ianle Kompromiß: das Begräbnis der deutschen und kanadischen Anträge ist für diesmal verhindert vordem In den Kreisen der deutschen Delegation wertet nan die 54. Tagung des BvlkerbundSrates in bezug »uf die Minderheitenfrage nur als ein Vorgefecht. Der Weg für die weitere Behandlung der Minderheiten frage steht nach Ansicht der deutschen Delegation offen, i bcutschland wird seine Anträge erneut cinbringen, »uch rechnet man damit, das; auch noch andere Mächte, i lo z. B. Deutsch-Oesterreich, Holland, Norwegen, Schwe- ' »en, Ungarn und Bulgarien mit Anträgen und Dent- schriften hervortreten werden. Möglicherweise wird > deshalb auch die Hcrbsttagung des Völkerbundes, an der alle Staaten tcilnehmen, zu der Minderheitenfrage - Stellung nehmen. Vorerst triumphieren aber die i Feinde der Minderheiten! Der Rat tagt im Juni in Madrid. Es steht nunmehr fest, daß der Rat einer Ein ladung der spanischen Regierung folgen und die Juni tagung in Madrid abhalten wird. In der Schlußsitzung »m heutigen Sonnabend wird der spanische Botschaf ter Quinones de Leon die offizielle Einladung aus sprechen und der Rat ihre Annahme beschließen. Die spanische Regierung wird während der Tagung zweifel los große Festlichkeiten veranstalten. Wendung imFeme-Mordprozetz. General Weber tritt für Roßbach ein. — General von Hammerstein erwidert scharf. Im sogenannten Rosenfelder Fememordprozeß vor dem Schwurgericht Stettin ereignete sich ein aufsehen erregender Zwischenfall. Der militärische Sachverstän- sige, General v. Hammerstein, erstattete ein Gutachten über das Freikorps Roßbach. Im Anschluß daran übergab der Verteidiger der Angeklagten dem Gericht ein Schreiben des Generals z. D. Weber, der 1920 Generalmajor und Kommandeur des Wehrkreiskom mandos <11 war. In diesem Brief schreibt General Weber, er habe mit Erstaunen die Stettiner Prozeßverhandlungen ver folgt und stelle fest, daß er niemals darüber im Zwei fel gewesen sei, daß die Noßbacher eine ihm unterstellte Truppe waren. Dieser Rnschauuug entsprechend, habe er über die Organisation Roßbach verfügt. Er sei ' bereit, jederzeit hierüber anSzusage». Der militärische Sachverständige, General v. Ham merstein, gab hierauf folgende offizielle Erklärung ab: Wen» das Gericht die Mitteilungen des Generals Weber als wahr unterstellen sollte, so erkläre ich aus drücklich, daß daun der damalige Kommandeur der 2. Division die Heeresleitung hintergangen hat und in diesem Falle würde ich alle bisher gemachten Bor würfe gegen dcu Zeugen Oberleutnant Roßbach zurück- nchmen. Das Gericht beschloß, General Weber am Montag zu vernehmen. Die weitere Verhandlung wurde bis , dahin ausgesetzt. ! * i Das Gutachten von Hammersteins. In seinem Gutachten betonte General v. Hammer stein, in der Not des Jahres 1920 habe die Reichs wehr Wafsenlager anlegen müssen; viele dieser Lager seien durch Verrat zur Kenntnis der Entente gekom men. Roßbach habe der Auflösung seines Freikorps stets Widerstand entgegengesetzt. Nach der zweiten Auf lösung nach dem Kapp-Putsch sei Roßbach mit Waf fen nach Mecklenburg gegangen und habe Waffen nach kommen lassen. Das sei , ohne Kenutuis und gegen den Mille» der Militär- behörden ' erfolgt. „Im übrigen," so fuhr General v. Hammerstein zu- i ! sammenfassend fort, „hat das Heer damals seine Vertrauens- j leute im Staatsinteresse vor Aufgaben mit Geheimhaltungs verpflichtung stellen müssen, die außerhalb des normalen gesetzmäßigen Rahmens lagen. Infolgedessen trägt das Heer ; eine gewisse Mitverantwortung, obwohl es gesetzwidrige Maßnahmen zur Geheimhaltung weder angeordnet noch ! erwartet hat, und obwohl es seinerseits hintergangen und ! getäuscht worden ist. Den guten Glauben, Soldaten zu sein, billige ich den Angeklagten, die ihrerseits von ihren Führern hintergangen und getäuscht worden sind, ausdrück lich zu." , Harakiri in Moskau. Ei» japanischer Hauptmann sühnt „heroisch" ein i lustiges Lebe«. , Harakiri ist die japanische Unsitte, sich dadurch das 1 Leben zu nehmen, daß man sich mit einem Säbel i oder Messer den Leib ausschlitzt. Wird der scheußliche i Selbstmord nach den Regeln der „Samurai" begangen, j dann mutz nach dem Harakiri der dem Selbstmörder ' am nächsten stehende Freund oder sein nächster Ver wandter ihm den Kopf abschneiden. Ungeheures Aufsehen erregt in Moskau das Hara kiri des japanischen Hauptmanns Kovanagi, des Ad jutanten des dortigen japanischen Marine-Attaches, der zur Sühne für sein „lustiges" Leben auf schauerliche Weise in den To^ging, nachdem^er von fernem Vor- gefeylen wegen „Verletzung ver Würde ver Botschaft" zur Rechenschaft gezogen worden war. Der Hauptmann schlitzte sich mit einem Rasier« mefser den Leib ans nnd machte, da kein Freund oder verwandter bei ihm war, den versnch, sich selbst den Kopf abzuschneiden, nm der Traditio« bis in» letzte zu entsprechen. Ein bei ihm wohnender Japaner fand ihn in diesem Zustand kniend vor dem Bilde des Mikado. Ein herbeigerufener Arzt wollte dem Sterbenden Mor- vhium verabreichen, der Hauptmann weigerte sich je doch und starb nach zweistündiger Agonie. Reue Geheimpakt-Enthüllungen. Die litauische Zeitung „Lietuvos Aidas" veröffent licht einen angeblichen Gekeimvertrag vom 1. Oktober 1928 zwischen Polen und Rumänien gegen Ruß land und Litauen. Der Vertrag soll während des Aufenthalts Pilsudskis in Rumänien unterzeichnet wor den^ sein. Im Fall einer Gefahr solle an Rußland ein kurzbefristetes Ultimatum gerichtet werden. Wenn dieses nicht erfüllt werde, sollen die polnisch-rumä nischen Streitkräfte zum Angriff übergehen. Falls auch Litauen sich an dem Kampf beteilige, habe Polen das Okkupationsrecht. Politische Rundschau. - Berlin, den 9. März 1929. — Der Reichspräsident empfing den deutschen Ge sandten in Bukarest, v. Mutius, zum Vortrag. — Der preußische Landtagsabgeordnete Oberstudien direktor Dr. Bohner ist als Oberschulrat in das Provin- zialschulkollegium Berlin berufen worden. * :: Glückwünsche für Reichsarbeitsminister Wissel. Reichskanzler Müller hat an den Reichsarbeitsmtni- ster Wissel zu dessen 60. Geburtstag ein Glückwunsch schreiben gerichtet. Desgleichen hat Reichspräsident v. Hindenburg in einem warm gehaltenen Glückwunsch telegramm des Geburtstages gedacht. Eine Abord nung der Kieler Universität überbrachte in feierlicher Form dem Reichsarbeitsminister die Ernennung zum Khrendoktor der rechts- und staatswissenschaftlichen Fakultät der Christian-Palrechts-Universität. :: Der Berwaltu«gsrat der Reichspost genehmigte )ic Aenderung der Telegraphenordnuug betreffend Llitz- und Schmuckblatt-Telegramme und nahm davon Kenntnis, daß am 1. April in Prag eine Internationale Kundfunkkonferenz stattfinden wird. Beim Rech- rungsabscklutz für 1928 dürften die tatsächlichen Ein rahmen die Soll-Sätze noch übertreffen. Die Finanz- age bleibt aber trotzdem angespannt. Wie Reichs- rostminister Dr. Schätzel mitteilte, ist die Prüfung rer Frage der SenkunZ der Rundfunkgebühren roch nicht beendet. :: 25 jähriges Oberbürgermeisterjubiläum Dr. vclianS. Der Bundespräsident des Reichsstädtebundes,