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Wochenblatt für Reichenbrand, Siegmar, Neustadt, Rabenstein und Rottluff : 08.01.1910
- Erscheinungsdatum
- 1910-01-08
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Heimatverein Reichenbrand e. V.
- Digitalisat
- Heimatverein Reichenbrand e. V.
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1067800220-191001089
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1067800220-19100108
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-1067800220-19100108
- Sammlungen
- LDP: Bestände des Heimatvereins Reichenbrand e. V.
- Saxonica
- Zeitungen
- Bemerkung
- Teilweise vorlagebedingter Textverlust.
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitung
Wochenblatt für Reichenbrand, Siegmar, Neustadt, ...
-
Jahr
1910
-
Monat
1910-01
- Tag 1910-01-08
-
Monat
1910-01
-
Jahr
1910
- Titel
- Wochenblatt für Reichenbrand, Siegmar, Neustadt, Rabenstein und Rottluff : 08.01.1910
- Autor
- No.
- [1] - -
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Wochenblatt Fernsprecher: für Amt Siegmar Nr. 244. Reichcnbmnd, Siezim, Neustadt, Raienstcin und Rottluff. As 1. Sonnabend, den 8. Januar 1910. Erscheint jeden Sonnabend nachmittags. Anzeigen werden in der Expedition tReichenbrand, Nevoigtstraße 11), sowie von den Herren Friseur Weber in Reichenbrand und Kaufmann Emil Winter in Rabenstein entgegengenommen und pro Ispaltige Petitzeile mit 10 Pfg. berechnet. Für Inserate größeren Umfangs und bei öfteren Wiederholungen wird entsprechender Rabatt, jedoch nur nach vorheriger Vereinbarung, bewilligt. A«zeige»-A«nahme in der Expedition bis spätestens Freitags nachmittags S Uhr, bei den Annahmestellen bis nachmittags 2 Uhr. Vereinsiuserate müssen bis Freitags nachmittags 2 Uhr eingegangen sein und können nicht durch Telephon aufgegebcn werden. Bekanntmachung, die Anmeldung der Militärpflichtigen zur Aufnahme in die Rekrutierungsstammrolle betr. In Gemäßheit 8 57 der deutschen Wehrordnung vom 22. November 1888 werden alle im Jahre I89V geborenen Wehrpflichtigen, welche in hiesigem Semeindebezirke ihren dauernden Aufent halt bez. Wohnsitz haben, ferner die hier aufhältlichen Zurückgestellten früherer Jahrgänge hierdurch ausgefordert, sich behufs Aufnahme in die Retrutierungsstammrolle in der Zeit vom 15. Januar bis zum 1. Februar 19lv bei dem unterzeichneten Gemeindevorstand zu melden. Die Militärpflichtigen aus dem Jahre 1890 haben dabei, soweit dieselben nicht im Otte geboren sind, ein Geburtszeugnis (sog. Wilitärgeburtsschein) welches von den bett. Standesämtern nur zu diesem Zwecke kostenfrei erteilt wird, vorzulegen, diejenigen aus früheren Jahrgängen den im 1. Militär- Pflichtjahr erhaltenen Losungsschein mit zur Stelle zu bringen. Zeitig von hier abwesende Militärpflichtige (auf der Reise begriffene Handlungsgehilfen re.) sind durch ihre solchenfalls hierzu verpflichteten Eltern, Vormünder re. innerhalb obiger Frist an zumelden. Militärpflichtige, welche nach Anmeldung zur Stammrolle ihren dauernden Aufent halt oder Wohnsitz von hier nach einem anderen Orte verlegen, haben dieses behufs Be richtigung der Stammrolle sowohl beim Abgang dem unterzeichneten Gemeindevorstand als auch nach der Ankunft am neuen Orte bei der Behörde oder Person, welche daselbst die Stammrolle führt, spätestens innerhalb dreier Tage zu melden. Versäumnis der Meldefrist entbindet nicht von der Meldepflicht. Wer die vorgeschriebenen Meldungen zur Stammrolle oder zur Berichtigung derselben unterläßt, ist mit Geldstrafe bis zu 30 Mark oder mit Haftstrafe bis zu 3 Tagen zu bestrafen. Reichenbrand, am 28. Dezember 1909. Der Gemeindevorstand. Bogel. Bekanntmachung. Nach der Bekanntmachung der Königlichen Amtshauptmannschaft Chemnitz vom 3. Januar 1910 (abgedruckt im Chemnitzer Tageblatt vom 5. Januar 1910) findet die diesjährige Pferdemusterung für hiesigen Ort Mittwoch, den 19. Januar 191« mittags 12 Uhr vor dem hiesigen Gasthofe Den Pferdebesitzern wird noch eine besondere Aufforderung zugesandt werden und ist alles darnach Erforderliche genau zu beachten. Reichenbrand, am 8. Januar 1910. Der Gemeindevorstand. Bogel. Bekanntmachung. Am 15. Januar dieses Jahres ist das Wassergeld und der Wasferzins auf den 4. Termin 1909 fällig. Die Beträge sind unter Vorlegung des Quittungsbuches bez. Steuerzettels spätestens bis zum 3«. Januar 1910 bei Vermeidung des Zwangsvollstreckungsverfahrens an die hiesige Wasserwerkskasse zu bezahlen. Reichenbrand, am 7. Januar 1910. Der Gemeindevorstand. Bogel. Bekanntmachung. Der unterzeichnete Gemeindevorstand bringt hierdurch zur allgemeinen Kenntnis, daß die neue Wertzuwachssteuerordnung für Reichenbrand vom 9. November 1909 durch Verordnung des Königlichen Ministeriums des Innern vom 23. Dezember 1909 genehmigt worden ist. Genannte Steuerordnung liegt 14 Tage lang im hiesigen Gcmeindeamte während der Expeditionszeit zur Einsichtnahme öffentlich aus. Reichenbrand, am 7. Januar 1910. Der Gemeindevorstand. Vogel. Bekanntmachung. Nach der Bekanntmachung der Königlichen Amtshauptmannschaft Chemnitz vom 3. Januar 1910 (abgedruckt im Chemnitzer Tageblatt vom 5. Januar 1910 Nr. 5) auf welche noch besonders hingewiesen wird, findet die diesjährige Pferdevormusterung für Rabenstein mit den beiden Rittergütern am Mittwoch, den 19. Januar 1910 pünktlich vormittags 10'/« Uhr statt. Als Musterungsplatz wird die Kreuzung der Post- und Kirchstrahe an der mittleren Schule hier bestimmt. Jeder Pferdebesitzer, der Pferde vorzuführen hat, wird bei Uebersendung des Nummer- Settels und bezw. des Bestimmungstäfelchens durch die Ottsbehörde noch besonders zur Vorführung seiner Pferde aufgefordert werden. Es wird jedoch schon jetzt darauf aufmerksam gemacht, daß die Vorführungs bestimmungen allenthalben streng zu beachten sind, auch, daß die vorzuführenden Pferde mit ge reinigten, nicht geschmierten Hufen, möglichst auf Tremse mit 2 Zügeln vorzuführen sind, und vor An kunft des Herrn Kommissars sämtlich zur Stelle und der Nummernfolge nach geordnet sein müssen. Die hiesigen Beschlagschmiede und Pferdebesitzer werden zur Teilnahme an der Vormusterung hiermit eingeladen. Rabenstein, am 5. Januar 1910. Der Gemeindevorstand. Wilsdorf. Bekanntmachung. Es wird hiermit zur allgemeinen Kenntnis gebracht, daß das Reinigen der Schornsteine in der Gemeinde Rabenstein in der Zeit vom 14. bis 26. Januar d. I. stattfindet. Rabenstein, am 7. Januar 1910. Der Gemeindevorstand. Wilsdorf. Bekanntmachung. Nach § 3 des hiesigen Regulativs über die Erhebung der Hundesteuer vom 5. März 1890 ist jeder Hundebesitzer verpflichtet, seine Hunde bis 10. Januar eines jeden Jahres der Ortspolizeibehörde anzuzeigen und den Steuerbettag gegen Empfangnahme der Hundesteuermarke bis 15. Januar jeden Jahres zu bezahlen. Zur Erleichterung der Anmeldung wird in den nächsten Tagen eine Umfrage durch die Schutz mannschaft ergehen und die Aufnahme der Hunde erfolgen. Hierbei haben alle Grundstücksbesitzer die erforderlichen Angaben zu machen, außerdem bleiben aber auch alle Hundebesitzer hiesigen Ortes ver pflichtet, btt Vermeidung der Strafen und der Folgen der Steuerhinterziehung, ihre Hunde bis spätestens 10. ds. Mts. im hiesigen Rathause anzumelden. Rabenstein, am 7. Januar 1910. Der Gemeittdevorstand. Wilsdorf. Meldungen im Fnndamt Rabenstein. Gefunden: 1 Portemonnaie. Der Gemeindevorstand zu Rabenstein. Anmeldung für die Schule zu Rabenstein. Die Anmeldung der Kinder, die Ostern 1910 schulpflichtig werden, findet statt Dienstag, den 1. Januar, 2—4 Uhr, für Knaben, Freitag, den 14. Januar, 2—4 Uhr, für Mädchen, Schulpflichtig sind die Kind«, die die. Ostern 1910 bas 6. Lebensjahr voltenoen. Doch können auf Wunsch der Eltern oder Erzieher auch solche Kinder ausgenommen werden, die bis zum 30. Juni 1910 sechs Jahre alt werden. — Die Eltern oder Erzieher haben die Kinder selbst anzumelden, nicht aber Kinder damit zu beauftragen. ' Vorzulegen ist ») für Kinder, die in Rabenstein geboren sind, nur der Impfschein, b) für die aus wärts geborenen Kinder 1. der Impfschein, 2. die Geburtsurkunde mit Taufvermerk. Rabenstein, im Dezember 1909. Steinbrück, Dir. "Anmeldung zur Rekrutierungs-Stammrolle. Gemäß 8 57 der deutschen Wehrordnung werden die im Jahre 1890 geborenen Wehrpflichtigen, welche in Rottluff ihren dauernden Aufenthalt bezw Wohnsitz haben, ferner alle hier aufhält lichen Militärpflichtigen früherer Jahrgänge, soweit nicht eine endgültige Entscheidung über die Dienstverpflichtung durch die Ersatzbehörden erfolgt ist, hiermit aufgefordert, sich zur Auf nahme in die Rekrutierungsstammrolle in der Zeit vom 15. Januar bis zum 1. Februar 1910 bei dem unterzeichneten Gemeindevorstande anzumelden. Hierbei sind von den Militärpflichtigen aus dem Jahre 1890, soweit dieselben nicht in Rottluff geboren sind, Geburtsscheine (für militärische Zwecke) welche von den Standesämtern kostenfrei erteilt werden, vorzulegen und von den anderen Militärpflichtigen die Losungsscheine mitzubringen. Sind Militärpflichtige, welche sich zur Stammrolle hier anzumelden haben, zeitig abwesend (auf der Reise befindliche Handlungsgehilfen u. s. w.), so haben ihre Eltern, Vormünder, Lehr-, Brot- oder Fabrikherren die Verpflichtung, sie innerhalb des obengenannten Zeitraumes zur Stammrolle anzumelden. Rottluff, am 4. Januar 1910. Der Gemeindevorstand. Beamten-Berpstichtung. Herr Karl Marc Roscher, bisher Gemeindeamtshilfsarbeiter in Großschönau (Sa.), ist heute als Gemeinde-Expedient in Pflicht genommen worden. Rottluff, am 2. Januar 1910. Der Gemeindevorstand. Hundesteuer. Nach 8 2 des Regulatives über die Erhebung einer Hundesteuer im Bezirke der Gemeinde Rottluff sind alle hier wohnhaften Personen, welche am 10. Januar 1910 einen oder mehrere Hunde besitzen, verpflichtet, dies unter Angabe des Zweckes dem der Hund dient bis zum 15. Januar or. dem unter zeichneten Gemeindevorstande schriftlich anzuzeigen und sodann bis zum 31. Januar or. die Steuer, z Mark für je 1 Ketten-, Zug- oder Schäferhund und 5 Mark für je 1 anderen Hund beträgt, gegen Empfang einer Steuermarke im Gemeindeamte — Kassenzimmcr abzuentrichten. Um den Hausbesitzern Zeitversäumnis zu ersparen hat der Schutzmann Anweisung erhalten, vom 11. Januar or. ab in sämtlichen Hausgrundstücken wegen vorhandener Hunde nachzufragen und ev. die Steuer gegen Aushändigung eines Steuerzeichens in Empfang zu nehmen. Die Hundebesitzer, welche an den Schutzmann Zahlung geleistet haben, sind von der anfangs erwähnten Anzeige- Verpflichtung entbunden. Rottluff, am 5. Januar 1910. Der Gemeindevorstand. Sitzung des Gemeinderats zu Rabenstein vom 28. Dezember 1909. Anwesend: der Gemeindevorstand und 21 Mitglieder. 1 -, werden einige Unterstützungssachen erledigt und die Aufnahme 2er Kinder ins Krankenhaus genehmigt. 2 ., von einer Anzahl Eingänge Kenntnis genommen, auch dem Ersuchen des Schulvorstandes, Schundliteratur betr. bttgetteten und die Angelegenheit wegen 3 Uhr Schlusses des Gemeindeamtes an Sonnabenden etc. bis zum Frühjahr vertagt. 3 ., in Aussicht genommen, sämtliche Straßenbäume beschneiden zu lassen. 4 ., die Tabelle über die Anliegerbttträge der Reichenbrander Staats- und Forststraße und die Ausschreibung dieser Beiträge genehmigt. 5 ., wird die vom Einschätzungsausschuß bewirkte Einschätzung zu den Gemeindeanlagen auf das Jahr 1910 formell genehmigt. 6 ., gelangen die Haushaltpläne 1910, die sich bereits gedruckt in den Händen der Mitglieder befinden, zur Beschlußfassung. Es erfordern Zuschüsse: die Gemeindekasse (einschl. Feuerlöschkasse) bei 30740 Bedarf und 20590 Deckungsmittel die Armenkasse bei 12420 Bedarf und 10100 ./5 Deckungsmittel die Lokalparochialkasse (einschl. Friedhofskasse) bei 9350 ./<- Bedarf und 100 Deckungsmittel die Schulkasse bei 4848<H'Bedarfund 17 200--« Deckungsmittel 19150 2320 — 9250 31280 ./z — § -/k — § H . /z — § 62000 welche durch Anlagen zu decken sind. Nach dem Einschätzungsergebnis wird darauf beschlossen, die Gemeindeanlagen nach dem einfachen Steuersätze und mit 10 Pfg pro Steuereinheit zur Ausschreibung zu bringen; 7 ., hinsichtlich der vom Kirchenvorstand gemeldeten Kirchenanlagen ist man nicht in der Lage, sie für überlastet zu erklären; 8 ., die Beschlußfassung über den Beitritt zu einem Landespensions verband für Gemeindebeamte wird ausgesetzt, und wegen Aufstellung einer Gehaltsstaffel für die Gemeindebeamten beschlossen, weitere Unter lagen beizuziehen; 9 ., werden Reklamationen gegen die Höhe von Besitzwechselab gaben, Wertzuwachssteuer und Gcmeindeanlagen zur Erledigung gebracht. Reichenbrand. Nach den Statistiken des hiesigen Einwohner meldeamts betrug die überschriebene Einwohnerzahl am 1. Dezember 1909: 3854. 2m Dezember wurden 30 Zuzüge mit einer Personenzahl
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