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Wochenblatt für Reichenbrand, Siegmar, Neustadt, Rabenstein und Rottluff : 09.01.1915
- Erscheinungsdatum
- 1915-01-09
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Heimatverein Reichenbrand e. V.
- Digitalisat
- Heimatverein Reichenbrand e. V.
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1067800220-191501090
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1067800220-19150109
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-1067800220-19150109
- Sammlungen
- LDP: Bestände des Heimatvereins Reichenbrand e. V.
- Saxonica
- Zeitungen
- Bemerkung
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- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitung
Wochenblatt für Reichenbrand, Siegmar, Neustadt, ...
-
Jahr
1915
-
Monat
1915-01
- Tag 1915-01-09
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Monat
1915-01
-
Jahr
1915
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FmlW-lliteMMW mS Abgabe oaa Marke« ia WeHeia. Die Auszahlung von Unterstützungen an bedürftige Familien der zum Heeresdienst einberufenen Mannschaften für die 2. Hälfte des Monats Januar soll Sonnabend, den lk. Januar 1915 von vorm. 8—3 llhr durchgehends für die Markeninhaber von 1—500 im hiesigen Rathaus, Sitzungszimmer, erfolgen. Am gleichen Tage werden an besonders hilfsbedürftige Familien auch die Brot-, Fleisch- und Kohlen- rc. Marken mit verabreicht. Der Gemeindevorstand zu Rabenstein, am 9. Januar 1915. Rabenstein. Auch in unserm Orte soll alles alte Metall gesammelt und zum Besten des Vaterlandes ver wendet werden. Vor allem an die Jugend ergeht die Aufforderung: Sammelt alle leeren Blechbüchsen, Hülsm, alte Gegenstände aus Eisen, Kupfer, Messing, Blei usw. Sammelstelle: Schulhof. Nabenstein, 2. Januar 1915. Steinbrück, Schuldirektor. Wilsdorf, Gemeindevorstand. Hundesteuer. Anter Hinweis auf § 2 des Regulatives über die Erhebung einer Hundesteuer im Bezirke der Gemeinde Rottluff werden alle hier wohnhaften Personen, welche am 19. Januar 1915 einen oder mehrere Hunde besitzen aufgefordert, die Zahl der Hunde bis zum 15. Januar d. I. dem unterzeichneten Gemeindevorstande schriftlich anzuzeigen und sodann bis zum 31. Januar d. I. die Steuer, welche für jeden Hund 5 Mark beträgt, gegen Empfang der Steuermarke im Gemeindeamte — Kassen zimmer — abzuentrichten. Der die amtliche Aufzeichnung der Hunde vornehmende Schutzmann ist berechtigt, die Steuer gegen Aushändigung des Steuerzeichens in Empfang zu nehmen. Hundebesktzer, welche an den Schutzmann Zahlung geleistet haben, sind von der eingangserwähnten Anzeigeverpflichtung entbunden. Rottluff, am 6. Januar 1915. Der Gemeindevorstand. Meldung im Fundamt Rabenstein. Gefunden: 1 Trauring. Der Gemeindevorstand zu Rabenstein, am 8 Januar 1915. Rekruten 1915 und früher Zurückgestellte. Die Musterung und Aushebung der im Gemeindebezirke Rottluff wohnenden und zur Stammrolle — nicht Landsturmrolle — gemeldeten Militärpflichtigen, die im Jahre 1895 ge boren sind, sowie derjenigen, die früher geboren sind, über deren Militärverhältnis aber noch nicht endgültig entschieden ist, findet Montag, den 18. Januar 1915, vormittags V48 Uhr in Lehrmanns Gasthof in Siegmar statt Die Zustellung der diesbezüglichen Gestellungsbefehle erfolgt in den nächsten Tagen. Die Militärpflichtigen haben die ihnen zugehenden Gestellungsbefehle und die älteren Jahrgänge außer dem die Musterungsausweise zur Vermeidung von 3 Mk. Ordnungsstrafe im Musterungstermine mit zur Stelle zu bringen. Im übrigen wird auf die Bekanntmachung des Zivilvorsitzenden der Königlichen Ersatzkommision im Aushebungsbezirk Ehemnitz-Land, welche am hiesigen Gemeinde brette angeschlagen ist, hingewiesen. Rottluff, am 5. Januar 1915. Der Gemeindevorstand. Schulkinder-Anmeldung. Zur Anmeldung der Ostern 1915 in der Gemeinde Rottluff schulpflichtig werdenden Kinder ist Dienstag, der 19. Januar 1915, nachm. 4—6 Uhr für die Knaben und Donnerstag, der 21. Januar 1915, nachm. 4—6 Uhr für die Mädchen bestimmt worden, und hat die Anmeldung in der hiesigen Schule — Zimmer Nr. 1 — bei dem Herrn dirig. Oberlehrer Hunger zu erfolgen. Für alle Kinder sind die Impfscheine und für auswärts geborene noch standesamtliche Geburts- und kirchliche Taufbescheinigungen mitzubringen. Rottluff, am 6. Januar 1915. Der Schulvorstand. Gefunden: I Kinder-Boa. Rottluff, am 6. Januar 1915 Der Gemeindevorstand. Bericht über die Sitzung des Gemeinderates zu Neustadt vom 29. Dezember 1914. Vorsitzender: Herr Gemeindevorstand Geißler. Vor Eintritt in die Tagesordnung weist der Herr Vorsitzende Herrn Materialwarenhändler Robert Müller, welcher als Ersatz mann für Herrn Baumeister Scherzer auf die Zeit dessen Einbe rufung zum Heeresdienste in den Gemeinderat eintritt, in sein Amt als Gemeindevertreter ein mit dem Wunsche treuer Mitarbeit. Herr Müller sagt dies zu. 1. Es wird Kenntnis genommen: s) vom Dankschreiben des Schutzmanns Schwenke für die gewährte Vergütung für Vertretung des einberufenen Schutzmanns Liebschner und das vorzeitige Ein rücken in die nächste Stufe der Gehaltsstaffel; b) von der Feststellung der Beiträge für 1915 für den Kassenrevisionsverband; c) von der eingegangenen Berechnung der Kirchen- und Gottesackeranlagen für 1915; ä) genehmigend von einem Gesuche um ratenweise Erstattung von Kurkosten; e) von dem Ergebnisse der diesjährigen Gemeinderats ergänzungswahlen; k) von der amtshauptmannschaftlichen Verfügung, die Ausführung und Auslegung des Gesetzes über die Abänderung einiger Bestimmungen der Gemeindeordnungen und der Gemeinde steuergesetze betreffend. 2m Anschluß hieran gibt dec Herr Vorsitzende den Wortlaut der inzwischen erschienenen Verordnung über die Zu wachssteuer bekannt; 8) von der erfolgten Rückgabe der Dienstkaution des Kassierers Otto an die Witwe und dem hierüber aufgenommenen Protokolle; k) von der am 28. dieses Monats stattgefundenen Ver sammlung der Kappelbachunterhaltungsgenossenschaft; i) von der letzthin stattgefundenen Gaswerksverbandsversammlung und der Er ledigung der einzelnen Punkte der Tagesordnung; K) von der Be willigung eines Betrages aus der Mendestistung zur Beschaffung einer Nähmaschine für eine hiesige bedürftige Einwohnerin; I) von der Restzahlung von Straßenbaukosten an Aurich. 2. Ein Gemeindeanlagenerlaßgesuch findet Genehmigung. 3' tritt man dem Beschlusse des Etnschätzungsausschusses in einer Gemeindeanlagensache bei. 4. stimmt man nachträglich dem Beschlusse des Finanzausschusses, die Gewährung einer Weihnachtsvergütung an den Schreiberlehrling betreffend, zu. 5. liegen die vom Finanzausschuß vorberatenen Voranschläge zu den Gemeindekassen-Haushaltplänen für 1915 vor. Die Voranschläge werden in der vorliegenden Aufstellung genehmigt und die unter Bedarf eingestellten Beträge zur Ausgabe verwilligt- Die Vorschläge des Finanzausschusses zum Haushaltplan der Gemeindekasse finden die Zustimmung des Gemeinderates. 6. nimmt der Gemeinderat Kenntnis vom Protokolle über die heutige Sparkassenausschuß-Sitzung und den in dieser Sitzung gefaßten Beschlüssen. Die Beschlüsse des Ausschusses werden in der vorliegenden Fassung genehmigt. 7. wird der Vorschlag des Wasserwerksausschusses hinsichtlich des Wegfalles einer Ermäßigung von Wassersteuer zum Beschluß erhoben. 8. 2n Sachen des Ausbaues der Gustav-Wünsch-Straße nimmt man Kenntnis von der amtshauptmannschaftlichen Verfügung, die Erklärung der Stadtgemeinde Chemnitz betreffend und beschließt, die Angelegenheit zunächst dem Bauausschusse zur Vorberatung zu überweisen. 9. nimmt man Kenntnis vom Stande der Angelegenheit wegen der Überführung im Zuge der Straße V. 10. wird Beschluß bezüglich der Ministerialverordnung, die Ar- beitslosensürsorge betreffend, gefaßt. 11. beschließt man, die Ortstafeln nach den Vorlagen des Landes vereins Sächs. Heimatschutz erneuern zu lassen. 12. nimmt man die Bildung eines Wahlausschusses, der für die Wahl der Ausschüsse Vorschläge zu machen hat, vor. Nach Beräumung der Tagesordnung nimmt der Herr Vorsitzende Gelegenheit, anläßlich der letzten Sitzung in diesem Jahre dem aus dem Kollegium ausscheidenden Herrn Fabrikant Kemp ter zu ge denken und ihm für seine treue, dem Gemeinwohl dienende Mitarbeit den aufrichtigsten Dank des Gemeinderates zum Ausdruck zu bringen. Auch den übrigen Herren des Kollegiums dankt der Herr Vorsitzende für ihre treue Mitarbeit im alten Jahre und wünscht den Herren des Kollegiums sowohl, als auch dem Gemeinwohle ein glückliches neues Jahr. Herr 1.Gemeindeältester Protze würdigt in anerkennenden Worten die Verdienste des Herrn Vorsitzenden und bringt der Weiterentwickelung der Gemeinde die besten Wünsche entgegen. Sitzung vom 4. Januar 1915. Der Herr Vorsitzende eröffnet die Sitzung und begrüßt die Herren des Kollegiums anläßlich der 1. Sitzung im neuen Jahre besonders. 1. Hierauf werden die wiedergewählten Herren Oberlehrer Benn dorf und Privatmann Backhaus sowie der neu in das Kollegium eingetretene Fabrikant Herr Bruno Barthel in ihr Amt eingewiesen. Der Herr Vorsitzende knüpt hieran den Wunsch treuer Mitarbeit. Bevor in die Beratung der geschäftlichen Angelegenheiten ein getreten wird, ergreift Herr Gemeindevorstand Geißler das Wort und dankt herzlichst für die am 31. Dezember vorigen Jahres voll zogene, ihm am Neujahrstag bekanntgegebene Wahl zum Gemeinde vorstand des hiesigen Ortes auf Lebmszeit. Die nochmalige sitzungs mäßige Abstimmung unter Vorsitz des Herrn 1. Gemeindeältesten Protze ergibt die einstimmige Wahl des Vorsitzenden, Herrn Gemeinde vorstand Geißler, zum Gemeindevorstand für den hiesigen Ort auf Lebenszeit. 2. Es wird Kenntnis genommen: -h von dem Ergebnisse der Neujahrsgratulationsablösungen 1915; b) von einer amtshauptmann schaftlichen Verfügung, die Feststellung der Bebauungspläne in Ver bindung mit der Feststellung des Ortserweiterungsplanes von Chemnitz betreffend; -) von einer gleichen Verfügung, Veranstaltung von Wanderkursen für Hauskrankenpflege betreffend; <lj von einer gleichen Verfügung, die Einrichtung einer Berufsberatungs- und Lehrstellenvermittelungsstelle in Chemnitz betreffend. 3. Auf das Entlassungsgesuch des Hilfsexpedienten Esche wird dessen Abgang für 9. dieses Monats genehmigt. Mit den Arbeiten des Hilfsexpedienten sollen die zur Zeit vorhandenen Hilfskräfte be traut werden. 4. beschließt man, der im Entwurf vorliegenden Vereinbarung mit dem Kirchenvorstande zu Schönau-Neustadt bezüglich der Ab führung der Kirchenanlagen zuzustimmen. 5. Von dem von der Königlichen Amtshauptmannschaft em pfohlenen „Ratgeber für die Berufswahl" soll ein Exemplar für die Volksbibliothek angeschaft werden und im übrigen die Angelegenheit wegen Verbreitung des Ratgebers der Entschließung des Schulvor standes überlassen bleiben. 6. Auf ein Hypothekenzinsen-Gestundungsgesuch wird Zahlungs- Frist gewährt. Sitzung des Gemeinderates zu Rabenstein am 29. Dezember 1914. Anwesend: Der Gemeindevorstand und 21 Mitglieder. 1. werden Armenunterstützungssachen zur Erledigung gebracht; 2. wird Kenntnis genommen von verschiedenen Eingängen, ins besondere: -c) von der Gründung einer Kriegskreditbank für den deutschen Mittelstand; b) von dem Gesetz, die Verlängerung der Wahlzeit der Gemeindevertreter, und von dem Hinausschieben des Inkrafttretens der neuen Gemeindesteuerordnung, je um 1 Jahr; c) von dem Lokaltermin der Kgl. Kreishauptmannschaft, in Sachen den Bebauungsplan „7"; 3. das Ansuchen um Uebernahme der Oststraße wird z. Zt. ab gelehnt; 4. wird der Bauausschutz wegen Erweiterung einer nachgesuchten Straßenbeleuchtung beauftragt, das Erforderliche in die Wege zu leiten; 5. wird das Ansuchen, die Entlassung des Hilfsexpedienten Schönherr aus dem hiesigen Gemeindedienst ab 15. Januar 1915 genehmigt und die Besetzung dieser Htlfsexpedientenstelle bis auf weiteres in anderer Weise geregelt; 6. werden einige Angelegenheiten, die Sparkasse betr. zur Er ledigung gebracht; 7. der Aufwand für die Mutterberatungs- und Säuglingsfür sorgestelle, sowie die Gewährung von Stillprämien, wird auch auf das Jahr 1915 genehmigt; 8. in einer Wertzuwachssteuersache werden die erforderlichen Schätzungen vorgenommen; 9. wird der Haushaltplan für 1915, der sich gedruckt in den Händen der Herren Mitglieder befindet, genehmigt. Hiernach erfordern Zuschüsse: Die Gemeindekasse (einschl. Feuerlöschkasse) bei 63400 Mk. Bedarf und 24900 Mk. Deckungsmittel — 38500 Mk. die Armenkasse bei 12700 Wk. Bedarf und 9300Mk. Deckungsmittel — 3400 Mk. die Lokalparochialkasse (einschl. Friedhofskasse) bei 10220 Mk. Bedarf und 140 Mk. Deckungs ¬ mittel — 10080 Mk. die Schulkasse bei 52200 Mk. Bedarf und 19700 Mk. Deckungsmittel — 32500 Mk. Sa. 84480 Mk. Die Aufbringung wird nach Feststellung des Einschätzungser- gebnisses für 1915 noch besonders beschlossen werden. Druckexemplare des Haushaltplans können, soweit der Vorrat reicht, im Gemeinde amt entnommen werden. 10. Die Ausschüsse des Gemeinderates werden in ihrer jetzigen Zusammensetzung auf ein weiteres Jahr einstimmig belassen. 11. Hierauf werden Reklamationen gegen die Höhe der Gemeinde besteuerung zur Erledigung gebracht. 12. genehmigt der Gemeinderat die Einschätzungsarbeiten des Ausschusses für 1915. 13. Ass Gemeindewaisenrat für die nächsten 3 Jahre wird Herr Pfarrer Weidauer und als Stellvertreter Herr Okonomierat Schmidt einstimmig wiedergewählt. Hierauf dankt der Vorsitzende dem Kollegium für treue Mitarbeit im abgelaufenen Geschäftsjahr und schließt die letzte Sitzung im Lahre 1914 mit den besten Wünschen für Gemeinde und Vaterland. Berichte über Sitzungen des Gemeinderates zu Rottluff. Sitzung vom 13. Oktober 1914. Vorsitzender: Gemeindevorstand Geißler. Anwesend 10 Mitglieder. 1. a) Ein llnterstützungserstattungsanspruch wird abgelehnt, b) Die Beschlußfassung auf einen weiteren llnterstützungserstattungs- anspruch wird vertagt. 2. Kenntnis nimmt man: a) von der Schenkung von Gutscheinen durch den Kolonialwaren-Handels-Verein für Kaufleute in Chemnitz, die dem Ortsausschüsse für Kriegshilfe zur Verteilung überwiesen werden; b) von dem Dankschreiben der Hinterbliebenen des Herrn Baumeister Albert Trübenbach. 3. Der Vorsitzende gibt bekannt, daß das Gemeindemitglied Herr Bruno Arthur Lange am 18. September 1914 bei Moronvilliers den Heldentod fürs Vaterland gefunden hat. Weiter teilt der Vorsitzende mit, daß das Gemeindemitglied Herr Ernst Richard Mehlhorn mit dem Eisernen Kreuze ausgezeichnet worden ist. Dem Ortsausschuß für Kriegshilfe wird zu den Kosten für die erfolgte Verteilung von Kartoffeln in Zeilen ein Zuschuß bewilligt. 5 Gemeindeunterstützungs- Anträge werden genehmigt. 4. Über Erlaß von Gemeindeanlagen wird Beschluß gefaßt. 5. und 6. Punkt eignen sich nicht zur Veröffentlichung. 7. Die Beschlußfassung auf die Entscheidung der Kircheninspek tion, den Gemeindefriedhof betr., wird vertagt. Sitzung vom 10. November 1914. Vorsitzender: Gemeindevorstand Geißler. Anwesend 11 Mitglieder. 1. Kenntnis nimmt man: a) von dem Stande einer Armensache; b) und c) von der Erledigung zweier Armensachen; ch von der Ent scheidung der König!. Kreishauptmannschaft Chemnitz, Aufhebung der Genehmigung zur Einführung von Abwässern in den Pleißabach in der Trübenbach'schen Landhaus-Kolonie betr.; e) von der oberbehärd- lichen Genehmigung des ersten Nachtrages zu dem Ortsgesetze, die Unterstützung der in den Ruhestand versetzten Bezirkshebammen des Hebammenbezirkes der Parochie Rabenstein betr.; k) von der Mit teilung des Gemeindekassierers Schnorr, wonach er die Hälfte seines Gehaltes dem Ortsausschüsse für Kriegshilfe zu Unterstützungszwecken zur Verfügung stellt- 2. Der Einspruch auf die Entscheidung der Kircheninspektion, den Gemeindefriedhof betr., soll zurückgezogen werden. 3. Ein Gemeindeanlagen-Eclaßgesuch findet Berücksichtigung. 4. Der Vorsitzende gibt bekannt, daß das Gemeindemitglied Herr Ingenieur Arthur Halbig mit dem Eisernen Kreuze ausgezeichnet worden ist. — 3 Gemeindeunterstützungs-Anträge werden genehmigt. 5. Die Anstellung eines Hilfsarbeiters für die Gemeindeverwaltung wird beschlossen. 6. a) Die Freibank soll mit elektrischer Beleuchtung ausgestattet werden; b) die Entschädigung an den Straßenwärter Gerstenberger für den von ihm zu verrichtenden Nachtdienst wird festgesetzt. Der kommandierende General des XIX. Armeekorps macht bekannt: Um einen Ueberblick über die im Bereiche des XIX. (2. 6. S.) Armeekorps in Privatpflcgestätten befindlichen, aus dem Felde zurückgekehrten Offiziere zu haben, ersuche ich sämtliche in Frage kommenden Herren, auch nichtsüchsische, dem stellvertretenden General kommando xix. (2. K. S.) Armeekorps eine kurze Mitteilung zukommen lassen zu wollen, aus der: Name, Truppenteil, Aufent haltsort, wann aus dem Felde gekommen und voraussichtliche Ge- nesung ersichtlich ist. Rabenstein. Am 25. und 27. Dezember veranstaltete die Raben- stein-Rottluffer Nähschule unter gütiger Mitwirkung des Kirchenchores öffentliche Familienabende. Die Veranstaltungen waren sehr gut besucht. Die Gesamteinnahme belief sich auf 261,47 Mk., die Aus gabe auf 69,80 Mk., sodaß sich ein Reingewinn von 191,97 Mk. ergab. Von dieser Summe sind 38,93 Mk. zu Liebesgaben für unsere braven Krieger oder ihre Angehörigen verwendet worden, 76,52 Wk. werden der Hilfskriegskasse und 76,52 Mk. der Sammelstelle für die Hinterbliebenen der Gefallenen überwiesen. — Alle freundlichen Helferinnen und Helfer können mit diesem Erfolge ihrer Mühen voll- auf zufrieden sein. Ihnen allen sei herzlich gedankt! 8c. Die Kreishauptmannschaft Chemnitz gibt -unterm 17. Dezember v. I. bekannt: Höchstpreise für Kartoffeln. Gemäß dem Reichsgesetze, betr. Höchstpreise, vom 4. August 1914 und der hierzu ergangenen Bekannt machung des Bundesrates vom 28. Oktober 1914, sowie der Verord nung des Königlichen Ministeriums des Innern vom 2' November 1914 ordnet die Kreishauptmannschaft im Einverständnis mit dem Kreisausschutz für den ganzen Regierungsbezirk folgendes an. 1. Für den Einzelverkauf von Speisekartoffeln werden Höchstpreise festgesetzt. Diese Höchstpreise betragen bis auf Weiteres bei einer Verkaufsmenge bis einschließl. 25 KZ (50 Pfund) für 0,5 KZ (1 Pfund) 4,5 Pfennige, über 25 Kg (50 Pfund) für 0,5 Kg (1 Pfund) 3,7 Pfennige. II. Soweit hierdurch für den Kleinhandel Höchstpreise festgesetzt sind und ein Besitzer sich trotz Aufforderung der zuständigen Behörde (Amtshauptmannschaft, Stadtrat) weigert, Kartoffeln zu den festge setzten Höchstpreisen zu verkaufen, kann sie die Behörde, soweit sie für den eigenen Bedarf des Besitzers nicht nötig sind, übernehmen und auf Rechnung und Kosten des Besitzers zu den festgesetzten Höchstpreisen verkaufen. in. Wer die unter I festgesetzten Höchstpreise überschreitet oder Vorräte von Speisekartoffeln verheimlicht oder der Aufforderung der zuständigen Behörde nach II nicht nachkommt, wird mit Geld strafe bis zu 3000 Mk. oder im Unvermögensfalle mit Gefängnis bis zu 6 Monaten bestraft. IV. Diese Verordnung tritt am 23. Dezember 1914 in Kraft. V. Die Polizeibehörden des Regierungsbezirkes werden zur strengen Durchführung der Verordnung angewiesen. VI. Die Kreishauptmannschaft behält sich die anderweite Regelung der festgesetzten Höchstpreise vor, wenn Kartoffeln, wie dies erfahrungsgemäß etwa im Monat Februar zu geschehen pflegt, seitens der Produzenten in größeren Mengen zum Verkaufe gebracht werden. — Feldpostbriefe nach dem Feldheer im Gewicht über 250 bis 500 Gramm werden für die Zeit vom 11. bis einschließ lich 17. Januar 1915 von neuem zugelassen. Die Gebühr beträgt 20 Pf. Die Sendungen müssen sehr dauerhaft verpackt sein. Nur starke Pappkasten, festes Packpapier oder dauer hafte Leinwand sind zu verwenden. Für die Wahl der Ver packungsstoffe ist die Natur des Inhalts maßgebend; zerbrechliche Gegenstände sind nach Umhüllung mit Papier oder Leinwand aus schließlich in starke Schachteln oder Kasten zu verpacken. Die Päckchen, auch die mit Klammerverschluß versehenen, müssen allge mein mit dauerhaftem Bindfaden fest umschnürt werden, bei Sendungen von größerer Ausdehnung in mehrfacher Kreuzung. Die Aufschriften sind auf die Sendungen niederzuschreiben oder unbedingt haltbar auf ihnen zu befestigen und müssen deutlich und richtig sein. Außer kleinen Bekleidungs- und Gebrauchs gegenständen sind auch Lebens- und Genutzmittel zulässig, aber nur soweit, als sie sich zur Beförderung mit der Feldpost eignen. Ausgeschlossen sind leicht verderbliche Waren, wie z. B. frisches Obst, frische Wurst; ferner feuergefährliche Gegenstände, wie Patronen, Streichhölzer und Taschenfeuerzeuge mit Benzinfüllung. Päckchen mit Flüssigkeit sind nur zuge- lassen, wenn die Flüssigkeit in einem starken, sicher verschlossenen Behälter enthalten und dieser in einen durchlochten Holzblock oder in eine Hülle aus starker Pappe fest verpackt ist, und sämtliche Zwischenräume mit Baumwolle, Sägespäne oder einem schwammigen Stoffe so angefüllt sind, daß beim Schadhaftwerden des Behälters die Flüssigkeit aufgesaugt wird. Sendungen, die den vorstehenden Bedingungen nicht entsprechen, werden von den Postanstalten un weigerlich zurückgewiesen.
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