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Dresdner Journal : 20.07.1893
- Erscheinungsdatum
- 1893-07-20
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id480674442-189307203
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id480674442-18930720
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-480674442-18930720
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitung
Dresdner Journal
-
Jahr
1893
-
Monat
1893-07
- Tag 1893-07-20
-
Monat
1893-07
-
Jahr
1893
- Titel
- Dresdner Journal : 20.07.1893
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SV 16« 18S3 Arrs-nerIMMl —— -s- -s nnSbauk do. Lodel Lippmann. uUtin, r. . für alüM -v-rtigeu abgelrhnt. I Kunst und Wissenschaft. Gut und Blut allen Seiten. sein wird, zu in sah un- der Du Du sammengelegt »ritätS-Nktie» luSlandet des piel ile: »VN tfia »ng wieder in mein Haus, um näheres zu hören wirst Gesellschaft hier finden". Der Schreiber schlich bedrückt davon, ihm war des dreieinige« Gotte- und der heilige« Jungfrau. Amen." Johann Smede zitterte, al- er den Schwur nach sprach. So fürchterlich hatte er sich die Sache doch Christianis, 20. Juli (Tel. d. DreSdn. Iourn., Da» Storthing kehntc mit 57 gegen 56 Stimmen die Forderung für die Gesandtschaft in Wien ab. Ferner wurde der Titel für die ge heimen Ausgaben deS Ministerium- deS Auö- unS stark genug glauben, mit Gewalt vorgehen. Der Rat oder wir, die Geschlechter oder der Handwerker, Für die Gesamtleittmg verantwortlich: Hofrat Dtto Banck, Professor der Litteratur- und Kunstgeschichte. »n, «er «n; »tp- «o« iu lph, tz«; das ist die Frage. Seid Ihr gewillt, an die gerechte Sache zu setzen? ' Laute Zustimmung ertönte von Paternostermaker fuhr darauf fort: „Ihr seht ein, daß es nicht leicht Lie Hochverräter in Lübeck. Historische Erzählung von Ernst Jungmann. (Fortsetzung.) Lauunar: <7. L»Ua «. V.i Larct <- 6». ll«r»u»xederr Lvaigl. Lnpoäition <!<.-, Oreoäner ^ournnla. vroaäen, 2vingor»tr. LO. r«rL^»r«eb-^n»obIa»»: Kr. 1LV2. Amtlicher Teil. WekannLmcrchurig. Das Ministerium des Innern hat dem Krauken- Unterstützuogs- und Begräbnißkassen-Berein „Ein« tracht", eingeschriebene HülfSkasse, zu Hohenstein auf Grund deren Statut» vom 6. November 1884, beziehentlich den Nachträgen zu demselben vom 30. Juni 1886, vom 19 März 1888 und vom 5. Juni 1893 bescheinigt, daß diese Kasse vorbehaltlich der Höhe des Krankengeldes, den Anforderungen des 8 75 des KrankenveisichcrungSgesetzes vom 15. Juni 1883 in der Fassung der Novelle vom 10. April 1892 genügt. Dresden, am 18. Juli 1893. Ministerium deS Innern, Abtheilung für Ackerbau, Gewerbe und Handel. Johann Smede that, wie ihm geheißen, und erwartungsvoll auf den Kaufmann. Ler Sutta« ließ Mauser seine Zufriedenheit über den ante« Abschluß der Aagelegeohrit ausdrückrn. — Wie die „Agenee de Constantinople" hervor- hebt, beweise die mu? Bestellung, daß die Regier ung entschlossen ist, ent,»gen den von anderer Seite gemachte» Anstrengungen, ein einheitliche« Gewehr in der türkischen Armee einzuführe«. Lat^otU! H. LfoMtaaettal, Lowurio-luu^r äo« vreoäaer /ournal»; »dar» UarU» ^I»l» L—l Ir— tt.: «aa««««« <0 varlt» Vt»o » ."'U n IS 'S.. K. rechtes, sondern auch die Begriffe des war« «iLwww und des WLIV territorial« zu berücksichtigen. Die Darstellung, die wir hier bezüglich jener Einzelheiten gaben, ist keineswegs erschöpfend, denn von britischer Seite wird auch die Behauptung der Unious- regierung angefochten, daß die Übertragung de» strittigen Gebietes von Rußland an Amerika überhaupt eine Abtretung aller, zum Teil schon früher ange fochtener Rechte in sich schließen konnte. Außerdem wäre sogar den Naturforschern Gelegenheit geboten, ihre Stimme im Schiedsgerichte vernehmen zu lassen, da die amerikanischen Juristen unter anderem auch be haupten, die Robben, welche auf den Pribylofi Inseln brüten, seien durch gewisse Kennzeichen von allen sonstigen Robben Spezies unterschieden und das Eigen tumsrecht Amerikas auf die dort alljährlich eintreffen den Scharen sei daher auch auf hoher See geltend zu machen. Aus den hier erwähnten Details ersieht man, wie heikel und verwickelt die Aufgabe des Schiedsgerichtes war. Dieselbe ist nun trotzdem im Vorbereitungs stadium erledigt, nachdem die Berater fünf Fragen feststellten, deren Beantwortung den Schiedsrichtern zufällt. Damit sind die Verhandlungen beendet; da» Urteil wird bald ergehen und man wird dann mit Genugthuung wahrnehmen können, wie ein zumindest juristisch hochinteressanter Streit, welcher den greif baren Vorteil zweier mächtiger Staaten berührt, in friedlicher und daher auch doppelt befriedigender Weise durch den Ausspruch unparteiischer Männer beigelegt wird. zu Meusel- »15 «. ohndorf-Ber- , do Priori- »ncordia in PrioritätS- Steinkohlen- 1400 B., >0 B., do. 680 «., > «., Lottes ien 588-586 N 810 (S., >., do. Pri- Karsergrube , do., ., Lugauer rior.-Aktien itz «t »., »o. Schader ir Bergbgw. —, Kuxe kl. Zubuße )., OelSn. tien Ser. I. Zwickauer Zwick. Verwaltung Tg - Zehnt- 14S0 S., G-, Zwick, tck »L50 b. ili. (Äro- M.G. li - August 25 M. «. L-, per r Juli. ept.-Oktbr. ituS 70er uli »4,86 >0 M. r. Rüböl uli 48,50 >0 M. G, «., per nber-Okto- ner BSrser Rulstsche oölkt. ' S«»'S . Donnerstag, den 20. Juli, abend- - - ' - Lagesgelchichte. * Berlin, 20. Juli. Se. Kaisers und Königs Hoheit der Kronprinz, Se. Königs Hoheit der Prinz Eitel-Friedrich sowie die übrigen Kinder Ihrer Kaiser- liehen Majestäten, sind, dem „W. T. B." zufolge, gestern vormittag 8 Uhr 20 Minuten mittelst SonderzugeS von Potsdam nach WilhelmShöhe bei Cassel abgereist. Das „Armee-Verordnungsblatt" veröffentlicht folgende Allerhöchste KabinettSordre Sr. Majestät des Kaisers, betreffend die Auflösung der Kom- mandstzttur in Torgau: Jch^ bestimme: Die Kommandantur Torgau ist illsolgt Eingehen- dir Festung auszuISsen Der Larnisonältefte von Torgau hat die gericht-herrlichen und Disz'Pliuarstrasbefugniffe des Kommandanten eine- offenen Orte- auszuüben. Das Lriegkministerium hat das Weitere zu veranlagen. Kiel, an Bord M. N- .Hohinzollern', den 22 Juni lbSZ. Wilhelm, v. Kaltenborn. An das Krieg'Ministerium. — Die vereinigten Ausschüsse des Bundesrats für Zoll- und Steuerwesen und für Justizwesen, die vereinigten Ausschüsse für Zoll- und Steuerwesen und für Rechnungswesen, die vereinigten Ausschüsse für Zoll- und Steuerweßn, für Handel und Verkehr und für Rechnungswesen, sowie die vereinigten Ausschüsse für Zoll- und Steuerwesen und für Handel und Ver kehr hielten gestern Sitzungen ab. — Der Reichskanzler hat, der „Nordd. Allg. Ztg." zufolge, die Finanzminisler der Einzelstaaten ein geladen, zu einer Besprechung mit dem Staatssekretär deS Reichsschatzamts am 6. August in Frankfurt a. M. zusammenzukommen Zweck der Besprechung soll sein, zu einer Verständigung über die beste Art der Deckung der durch die Heeresreform erwachsenden Mehraus gaben und über verschiedene sonstige Fragen der Reichsfinanzpolitik zu gelangen. — Wie die „Nordd. Allg. Ztg." berichtet, dürfte der Reichstag gegen Anfang der zweiten Hälfte November wieder zusammenberufen werden. — Die Reichstag snachwah l für den Wahlkreis Wolfhagen-Hosgeismar-Rinteln ist auf den 24. Juli anberaumt worden. so L«—rl, -entmiste» MstMost - U»rb; «n—rluttd cke» äeotoede« ttitt koat- u«ö 8te»p«l»rmvb1»g stiem». Lwioleo Hemmer«: 10?» Kite ä« k»om «wer kvopulteve« Teile l Sestrikt 20 ?k. Unter äi» Teil» Lei D»dellen- uml ^ilkrrn»^ ent-pr. ArnoNet»«»: IT^licst mit ^twumstme cisr 3c««- u. keiertez» «de«ä«. ?«rn»pr«cd -Xnaedluisl btr. 1LVL. heimlich zu mute und ihm graute vor der Auskunft, die ihm werden sollte. Daß eS sich dabei um Mord und Totschlag handeln müsse, erschien ihm nicht zweifelhaft Aber vergeben- riet er hin und her, er sand nicht das Richtige. Er ging den Tag über wie im Traume umher, bis der Abend endlich seiner qual vollen Erwartung ein Ende machte. Al» er sich im Hause Paternostermakers einfand, war noch niemand außer dem Hausherrn anwesend Dieser meinte: „Du hast heute einen schlechten Tag gehabt, Johann, auf hundert Schritte kann man eS Dir ansrhen. Gieb Dir Mühe, Deine GesichtSzüge besser in der Gewalt zu haben. Sonst verrät Dich Dein Antlitz! übrigens kannst Du den Eid nirderschreiben, bevor die anderen kommen, damit bet keinem von ihnen auch nur ein Wörtlrin ver gessen wird." Kaum war der Schreiber mit dieser Arbeit fertig, als auch die nächtlichen Besucher anrückien. Den Reigen eröffnete Godeke Wittenborg, der seine AmtS- genossen, die Knochenhauermeister Johanne» Boytin, Werner von Uelzen und Johannes Sternenberg mit» nicht gedacht. Paternostermaker stellte da- Holzkceuz wieder an seinen Platz und entriegelte die Thür: „So, Schwur ist kräftig genug Heute abend kommst Paternostermaker hob an, nachdrücklich jedes Wort betonend: „Bei dem allmächtigen Gott, der auf mich herabsieht, im Angesicht seine- Sohnes Jesus Christus und sowahr ich hoffe, daß mir die heilige Jungfrau Maria in meinen l^ten Todesnöten beistehen wird, schwöre ich, keinem Menschen da- zu verraten, wa» mir unter dem Siegel des Geheimnisse» anvertraut werden möge, selbst nicht in der Beichte oder auf der Folter. Denn eine gefährliche Sache ist eS, die ich erfahren soll Keinem lebendigen Menschen darf ich jemals ein Wort oder eine Andeutung darüber sagen. Gefällt die Sache mir nicht, so kann ich meiner Wege gehen und habe nicht nötig, mich daran zu be- teiligen. Aber mein Mund soll ewig geschlossen bleiben und meine Hand für ewig verdorren, ich selbst aber verflucht sein für Zeit und Ewigkeit, wenn ich da» Geheimnis nicht getreulich in mir bewahre. E- soll jedem Mitwiffenden zur Pflicht gemacht sein, mich zu töten, wenn ich wider diesen Eid handele. Und ebenso, wie e» mir geschehen könnte, bin ich bereit, anderen zu thun, die gegen dieses Gebot sich auflihnen So sei e» und bleibe eS im Namen brachte. E- folgten der Pelzer Arnold Synnege, die Bäcker Hermann von Minden und Heinrich Kalefeld, der Reeper Hermann Bussow und der Alt flicker Lüdeke von Wismar. Zuletzt traten der Knochen hauer Heinrich von der Wische und der Filzer Ficko Howert ein. Pasternostermaker begrüßte jeden mit einem Hände druck. Als alle beisammen waren, sprach er: ,Jhr wißt, daß eS gilt, eine schlimme Sache zu beraten, deshalb wollen wir unS vorerst durch einen Eid binden. Johann Smede, lies vor, was Du nieder- geschrieben hast." Der Schreiber folgte dem Gebot unter lautloser Stille. Darauf mußte einer nach dem anderen die Hand auf das Kruzifix legen und den Schwur wieder holen. Nachdem der letzte dieser Pflicht genügt hatte, begann der Kaufmann: ,Hiebe Freunde! Ihr seid h-er zusammengekom- men, um die Zukunft unserer Stadt zu erwägen. Ohne lange Umschweife will ich sagen, um was eS sich handelt Ihr alle seid unzufrieden über die Will kür, mit der Rat und Geschlechter in unseren Mauern herrschen. Kein Amt ist vorhanden, das sich nicht über unberechtigte Eingriffe zu beschweren hätte, ganz davon abgesehen, daß die Abgaben da» Gemeinwesen hart bedrücken. Bon den Unbilden, die jeden unter un» einzeln bett offen haben, will ich schweigen. Wenn e» so weiter geh», nimmt e» mit un» kein gutes Ende. Deshalb muß etwas geschehen, um da» Regiment der Stadt in andere Hände zu bringen. Gutwillig wird da» nicht angehen. Wir müssen un» in Verschwiegen heit verbinden, all«, die mit un» einer Gesinnung sind, in da» Geheimnis ziehen und dann, wenn wir beschäftigungslos. — Nack einer Meldung auS PiltSburg ist eine Verständigung zwischen den Arbeitgebern und den Arbeitern in den Eisen- und Stahlfabriken bisher nicht erzielt worden. 20Alv Arbeiter sind zur Zeit noch ausständig. Belgrad, 19. Juli. (W. T. B) Inder Skuptschina stimmten nach Schluß der Debatte sämtliche Radikale mit Ausnahme der Minister gegen den Übergang zur Tagesordnung. Sodann wurde mit 102 Stimmen die Anklage beschlossen und zur Durchführung diese» Beschlusse» ein Ko mitee von 12 Mitgliedern gewählt. Konstantinopel, 19. Jnli. (W.T.B.) Bon der Waffenfabrik Mauser ist vorgestern der Liefe- rungkvertrag über 134000 Gewehre, Kaliber 7,65 mm, mit der türkischen Regierung unter- zeichnet worden. Die Gewehre haben dasselbe Kaliber wie diejenigen der früheren Bestellung von ungefähr 600000 Stück und sollen nach dem Kontrakt mit dem Rest der früher bestellten Ge- wehre Ende Februar 1895 abgeliefert werden. Dresden, 20. Juli. Ein Streitfall zwischen England und den Vereinigten Staaten.*) Mit achtenswerter Beharrlichkeit wirkt eine Schar von Friedensfreunden für die Verbreitung des schönen Gedanken», daß alle austauchenden internationalen Streitfragen ohne Appell an die Waffen durch den Ausspruch von Schiedsgerichten ausgetragen werden sollen. Die Anhänger dieser Bestrebungen sind leider unter den heutigen Verhältnissen Europa- darauf an gewiesen, sich mit sehr bescheidenen Erfolgen zu be gnügen. Ihr Wirken wird allenthalben mit Wohl wollen beobachtet; die Hoffnung, daß thatsächlich schon in absehbarer Zukunft ein ernster politischer Konflikt auf dem angedeuteten friedlichen Wege seine Lösung finden werde, ist ihnen jedoch nicht gegönnt. Immerhin dürfte sie aber die Thatsache mit Genugthuung ver zeichnen, daß die Regierungen doch in vereinzelten Fällen das Auskunft-mittel ergreifen, welches dereinst zu solch großer Wichtigkeit gelangen soll. Man kann nickt leugnen, daß jede durch ein Schiedsgericht er zielte Beilegung eines Zwistes zweier Staaten die Wertschätzung und Popularität jenes AuSkunftSmittels fördern muß und man wird daher jedem derartigen Vorgänge eine gewisse weiterreichende Bedeutung bei zumessen haben. In diisem Sinne ist cS eine erfreuliche Er scheinung, daß die Regierungen Großbritannien- und Nordamerika» sich darüber einigten, einen zwischen ihnen entstandenen Streit dem Urteile eines Schieds gerichte» zu unterbreiten. Es handelt sich um die scheinbar geringfügige, in Wirklichkeit aber mit be deutenden materiellen Interessen verknüpfte Frage der Fischereirechte im Behringsmcere. In diese Frage sind die heikelsten Probleme de» theoretischen Recht;wesen» verflochttn und überdies staatliche Ansprüche ein bezogen, die sich auf teilweise ungeklärte politische Anschauungen gründen. Der Ausbruch des Konflikte» wurde dadurch bewirkt, daß im Jahre 1886 drei britische Schoner, deren Mannschaften im Behrings meere in einer Entfernung von 60 Meilen vom Lande die Robbenfischerei betrieben, der Beschlag nahme durch Finanzkutter der Vereinigten Staaten anheimfielen. Die Bemannung der Schauer wurde in Fesseln ans Land gebracht, von dem Gerichte zu Sitka zu schweren Geld- und Freiheitsstrafen ver urteilt und erst nach mehrmonatlicher Haft auf Ein schreiten des britischen Gesandten bei der Unions- regierung in Freiheit gesetzt. Zur Beschwichtigung Englands erklärte die nordamerikanische Regierung nach diesem Vorfälle, daß neue Vorschriften für die Befehlshaber der Finanzschiffe ausgearbeitet würden und daß bis zur Vollendung dieser Vorschriften jede weitere Beschlagnahme britischer Schiffe unterbleiben werde. Trotzdem fanden solche Gewattmaßnahmen im Jahre 1887 neuerdings statt, wogegen England über mal» Einspruch erhob. Im Jahre 1889 erfolgte wieder die Beschlagnahme von fünf englischen Schiffen, während drei andere gezwungen wurden, bas BehringS- meer zu verlassen. Die Eigentümer eines jener Fahr zeuge traten bei dem Obersten Gerichte in Washington klagbar auf; das letztere erklärte aber die Einziehung *) Die hier benutzten sachlichen Daten sind mm Teil einem eben in Buda-Pest von Oe. M. Handl veröffenttichten Essay entnommen. für rechtlich wohlbegründet und die Entschädigung» ausprüche der Kläger für haltlos. Nach dieser Ur- teilSstlllung wurden aber auffällige,weise die briti schen Fischer im strittigen Gebiete nicht mehr be lästigt Die englische Regierung begnügte sich jedoch nicht mit diesem unausgesprochenen Zu geständnisse: sie nötigte da- Kabinett von Washington zur Aufnahme von Verhandlungen über eine ge naue und endgiltige Regelung, und da- ErgebniS jeneS Meinungsaustausche- war, da eine unmittelbare Einigung nicht erzielt werden konnte, der Beschluß, da- Urteil eine- Schiedsgerichte- einzuholen. Im Sinne diese- Beschlusse» wurde an die Monarchen Italien» und Schwedens, sowie an den Präsidenten der französischen Republik da- Ansuchen um Übernahme de» SchiedSrichteramteS gerichtet. Die genannten hohen Personen erfüllten die Bitte und sie bezeichneten bald darauf ihre Vertreter für die Be ratuvgen, welche im verflossenen März in Pari» begannen Als Delegierter de» Königs von Italien erschien Marquis Visconti Venosta, al» Bevollmächtigter deS Königs von Schweden und Norwegen der ehe malige Kabinettschef Gram und als Repräsentant des Hrn. Carnot der frühere Botschafter Baron Courcel. England und die Vereinigten Staaten entsendeten je zwei Mitglieder in da» Schiedsgericht, vor welchem hervorragende Juristen beider Staaten die RechtS- anschauungen der zwei Regierungen mit Bezug auf den schwebenden Streitfall entwickelten. Der Standpunkt der Unionsregierung ist vor allem schon dadurch gekennzeichnet, daß die letztere den ganzen Bereich des BehringSmeeres östlich von der im Jahre 1827 im Einvernehmen mit Rußland ge zogenen Scheidelinie als ein Eigentumsgebiet betrachtet und zwar auf Grund des im Jahre 1867 erfolgten Ankaufes dieses früher zu Rußland gehörigen Ge bietes. An den Gestaden der dort gelegenen Eilande, insbesondere auf den nach ihrem Entdecker benannten Pribyloffmseln, übt nun Amerika das Recht des Robblnfange», wobei e» sich, um sehr beträchtliche Summen handelt, welche aus dem Verkaufe der kost baren Felle dieser Tiere erzielt werden. Die be treffenden „Reviere" werden förmlich .geschont" und nur nach bestimmten Regeln auSgenützt, damit die Ausrottung der Robben verhütet bleibe. Die Tiere halten sich auf den Inseln nur in der Brutzeit, das ist vom Mai bis September, auf. Nach dieser Zeit unternehmen sie zur See ihre Massenwanderungen anderen Asylen, welche man bisher trotz eifriger Forschungen noch nicht entdeckte. Während dieser Massenzüge findet aber die Robbrnfischerei durch die Mannschaften der Boote au» den britischen Kolonien statt und zwar in ziemlich rücksichts loser Weise. Die englische Regierung tritt für die Zulässigkeit des Vorganges ein, indem sie die Be hauptung ausstellt, daß nach allgemein anerkannten Prinzipien von einem Besitzrechte eines StaateS auf Meeresgebiete, die über drei Seemeilen vom Strande entfernt sind, nicht die Rede sein könne. Die briti schen Juristen erklären, das Fischereirecht der Ver einigten Staaten erstrecke sich nur auf die innerhalb jener Grenze gelegene Strecke und sie stützen sich dabei auf die internationale Lehre, daß die Fischerei auf hoher See frei sei, und ferner auf Abmachungen zwischen England und Nordamerika, welche den freien beiderseitigen Betrieb der Fischerei und Schiffahrt im Gesamtgebiete des Stillen Ozean.L, somit auch des Behringsmeeies, regelten. Von amerikanischer Seile behauptet man dagegen, daß alle geltenden Vereinbar ungen gerade bezüglich des Behringsmeeres nicht an zurufen seien, da der oben bezeichnete Teil desselben ein geschlossenes Seegebiet in amerikanischem Besitze sei. So sind bei der Entscheidung der erwählten Richter nicht nur schwierige Fragen des staatlichen Eigentums- einem guten Ziele zu kommen. Tie meisten von Euch haben es erlebt, wie schwierig es war, auch nur das Geringste von denen zu erlangen, die jetzt Herren der Stadt sind überall wollen dieselben unsere alten Gerechtsame vernichten und die freiwerdenden Meisterstellen eigenmächtig besetzen mit Leuten, die ihnen zu Gefallen sind. Daher haben sie viele Ver räter, die ihnen jede B.wegung, jede» Vorkommnis zutragen. Vor neun und vor drei Jahren habt Ihr vergeblich versucht, Eure Rechte zu wahren. Doppelte Vorsicht und reiflichste Überlegung sind jetzt geboten. ES genügt auch nicht, daß wir die Männer Lübecks um uns schareu. Wir müssen un» nach Leuten außerhalb der Stadt umsehen, die un- im Notfälle beispringen können. Ich denke, die hier anwesenden Meister de- Knochenhaueramtes werden Beziehungen zu den Herren draußen antnüpfen können, die schon lange schel auf den Rat sehen und mit! ihm manches Huhn zu rupfen haben." Paternostermaker sah die verlegene Miene einiger der Anwesenden. Sr hielt e« daher für richtig, seine Worte in gewisser Beziehung eivzuschränken: „Ich meine natürlich, daß wir nur im äußersten Notfälle un» einer Hilfe vergewissern. Ob wir die selbe iu Anspruch nehmen wollen oder müssen, da- werden die jeweiligen Umstände ergeben. Auch muß Nichtamtlicher Teil. Fetezraphtfche «nd telephonische Nachrichten. Wie«, 19. Juli. (W.T.B.) Von den an der Demonstratio« gegen den Metropoliten Srmbra- tovic beteiligten ruthenischen Studrnten wurden zwei von der Wiener Universität relegiert; gegen dir übrigen dauert da» Verfahren de» akademischen Senat» noch fort» Wien, 20. Juli. (Tel.d.Dresdn Journ.) Da» Lmt-blatt veröffentlicht eine Ministerialverord- nnng, wonach im Einvernehmen mit dem ungarischen Ministerium die Ausfuhr von Heu, frischen ge trockneten Autterkräutern aller Gattungen, Stroh und Hickset über die Gesamtgrenzen de» öster reichisch-ungarischen Zollgebiete» vom Tage der Publikation an bi» ans Widerruf verboten sein soll. Die bi» beute aufgegebenrn Bahn- bez. Sckiffsenduugen sind hiervon auägenommen. London, 20. Juli. (Tel d. Dresdn. Journ.) Einer Meldung der „Time»" au» Philadelphia zufolge Haden die Direktoren der Baumwollspivne- reien in AmoSkeag-Newhampshire beschlossen, um eine Überproduktion zu verhindern, im August den Betrieb einzustpllen; dadurch werden 8000 Arbeiter
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