Suche löschen...
Dresdner Journal : 06.06.1893
- Erscheinungsdatum
- 1893-06-06
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id480674442-189306062
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id480674442-18930606
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-480674442-18930606
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitung
Dresdner Journal
-
Jahr
1893
-
Monat
1893-06
- Tag 1893-06-06
-
Monat
1893-06
-
Jahr
1893
- Titel
- Dresdner Journal : 06.06.1893
- Autor
- Links
- Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
2V1S8. vr»»ö«» vi«rt«IMKrIict» * SO ?L, d«i 6« L»»»«rl. 6«ot»ct>eo ko»t»o»t»tt»n M»rU«t» S1t «Movrtxckd <te» 6eut»ct>«o k«o^« tritt kort- ua<i 3t«wp«lLU»ci>l»- l»u»ra. Humwer»; lv kk. >ut»»4>»«»r»r«bübre»r V»r L?» «i»sr xs«p»It«>s» 2«ll» ^k»«r L^rift »0 !< vot« ,,kmx«»o6t" äi« 2«il» SV ?L L« 1^tx i1«L- u»<j ^i§«rv«»t» «otrpr. Auk»«t»I»F. LrsevolueQ» IRGliol» VÜt Xarll»i>w» äer 3oQv- a. k»i«rt»8» »dvväl» k«r»»pr»et»^»»otcko»»r Ur. Dienstag, den 6. Juni, abends. 1893. DreMerHamMl. Für die SetarnUetwng rxrantroorttich: ^ofrat Dtto Banck, ssrofeffor der Litteratur- und Kunstgeschichte. L»»»Lmv von Lvllüvsixunx«» «osvürtsr LowwirriouLr Ue» Or««tuer louim»!»; L»»d»r» V«rl1» V>«L v»»«l knutllarl ». ».: ^saa««Ärin <t logier, Si»diuA- vr»U ». ». >ü»ck«: Lto««,' k»rt» l»»äo» I«rU» rnuiklvrl ». ».->toUU»rt! ct 60.,1*^1»: /taüa<^, S»»,r«r. L?. Lc^ü«jer, L»U« ».».: Larct <S Oo. ller»a»U«d«rr Lüoizl. Lrpsäitioll 6er vresäoer 1our»»Ii. Or«»4ev, 2»>o^«r»tr. SV. kvrvrxrvckAr. I20S. Amtlicher Teil. Dretden, 6. Juni. Ihre Majestät die Königin stnd heute Vormittag 10 Uhr 30 Min. wieder nach Sibyllenort gereist. Dresden, 6. Juni, über das Befinden Sr. König!. Hoheit des Prinzen Friedrich August ist nach stehendes (5.) Bulletin eingetroffen: Berlin-Schloß, 5. Juni 1893, 6 Uhr 35 Min. nachmittags. DaS Wohlbefinden Sr. König!. Hoheit des Prinzen Friedrich August ist andauernd dasselbe geblieben. Weitere Bulletins werden nicht mehr auSgegeben. vr. Hoffmann. Bekanntmachung zu dem Reichsgesetze vom 22. Mai 1893 - R -G.-Bl., S. 171 —, betreffend einige Abänderungen und Ergänzungen der Militärpensionsgesetze vom 27. Juni 1871 und vom 4. April 1874, sowie des Reichs» beamtengesetzes vom 31. März 1873 und des Gesetzes über den Reichs-Jnvalidenfonds vom 11. Mai 1877. A Offiziere und im Offizierrange stehende Militärärzte (Sanitätsoffiziere). 1) Die bezüglichen Angelegenheiten werden durch das Kriegsministerium geregelt. 2) Zu Artikel 2, HZ 33 u. 37. Die im Reichs-, EtaatS- oder im Kommunaldienste angestellten oder beschäftigten — (Art. 23) gleichviel nach welchen Ge setzen pensionirten — Offiziere rc., denen auf Grund der abgeänderten 88 33 und 37 des Gesetzes vom 27. Juni 1871 ein Anspruch auf anderweite Regelung ihres Pensionsbezuges vom Inkrafttreten des Gesetzes vom 22. Mai 1893, nämlich (Art. 27) vom 1. April 1893 ab zusteht, haben sich mit ihren Anträgen an das Kriegs-Ministerium zu wenden. Die betreffenden Anträge müssen enthalten: den vollen Namen, die gegenwärtige und die vor der Pen- sionirung bekleidete Charge, den Truppentheil, welchem der Pensionär damals angehört hat, eine Angabe über die zuerkanute Militärpension und die gegen wärtige Civildienststellung des Pensionärs. Auch sind den Anträgen die in Händen des Pensionärs befind lichen, seine Militärpension betreffenden Schriftstücke beizufügen. Außerdem haben die im Reichs- oder Staatsdienste befindlichen Pensionäre eine von der unmittelbar vor gesetzten Dienstbehörde ausgestellte Bescheinigung über «hr reines Diensteinkommen beizubringen. Sind die selben im Reichs- oder Staatsdienste nicht angestellt, sondern nur beschäftigt, so muß die Bescheinigung noch die Angabe enthalten, ob die Beschäftigung eine dauernde bez. mit Aussicht auf eine feste Anstellung verbundene oder nur eine vorübergehende ist und ob dem Beschäftigten Bcamteneigenschaft innewohnt oder ob ein rein privatrechtlicher Dienstmiethvertrag die Grundlage des Verhältnisses bildet. Eine Kürzung der Militärpension neben einem Kommunaldiensteinkommen oder neben einem Ein kommen im Dienste der theilweise aus Reichs- oder Staatsmitteln unterhaltenen Institute findet vom 1. April 1893 ab nicht mehr statt. In 8 33 letzter Absatz ist ein jährlicher Mindestbetrag von 4000 M. festgesetzt worden, bis zu dessen Erreichung die Pen sion neben dem Civileinkommen unter allen Umständen zahlbar bleibt. 3) Zu Artikel 2, 8 35. Die veränderten Vor schriften für die aus dem Reichs-, StaatS- oder Kom- Lunst und Wissenschaft. K. Hostheater. — Neustadt. — Am 5. Juni: „Egmont". Trauerspiel in 5 Akten von Goethe. Ouvertüre und übrige Musik von Ludwig van Beet hoven. (Hr. Waldeck vom Hostheater zu Karlsruhe als Gast.) Die Vorstellung fand ein so besuchtes HauS, wie es sich in gegenwärtiger Jahreszeit nur erhoffen läßt. Ohne eine warme Empjänglichkeit für den ewigen Reiz klassischer Dichtungen ist ein so reger Erfolg nicht deikbar und das Dresdner Publikum ehrt sich durch diese Neigung zu den Werken edelsten Geschmacks. In der Egmontvorstellung wird sie bekanntlich in annehm barster Weise von dem guten Spiel unserer derzeitigen Kräfte unterstützt. Frl. Salbach, Frl. Ulrich, die Herren Jaffö, Porth und Wiene sorgen in den Rollen Klärchen, Margarethe, Vansen, Oranien und Alba für eine würdige dramatische HerauSarbeitung der Absichten des großen Dichter-; auch die Aufgaben Brackenburg und Ferdinand werden durch Hrn. Dett mer und Hrn. Leichert, der in letzter Zeit fleißig gewesen ist, günstig durchgeführt. Der Gast gab den Egmont. ES war mir nur vergönnt, seine Ausführungen erst nach der Peripetie der Rolle zu beobachten. Der Eindruck gewährte die angenehmste Überraschung. Hier war eine würdige ritterliche Haltung, ein warmer LebenSatem, wie er noch jugendliche Helden durchströmen soll, ein voller Brustton männlicher Überzeugung, modulation-fähig und wohl munaldienste pensionirten Offiziere re. finden (Art. 23' und Art. 27) nur auf diejenigen Pensionäre An wendung, welche nach dem 1. April 1893 au- dem Civildienst ausgeschieden sind oder künftig ausscheiden. Wegen Wiederzahlbarmachung theilweise oder voll ständig ruhender Militärpension gilt sinngemäß da» oben zu den 88 33 und 37 unter Absatz 2 und 3 Gesagte. Den diesbezüglichen Anträgen ist ferner ein amtlicher Nachweis darüber beizufügen, von welchem Zeitpunkte ab die Civilpension zuerkannt Worten ist. 8. Militärpersonen der Unterklassen. 4) Die bezüglichen Angelegenheiten werden eben falls vom Kriegs-Ministerium geregelt. 5) Zu Artikel 11. Diejenigen — (Artikel 23) gleichviel nach welchen Gesetzen rc. pensionirten — Invaliden, welche im Civildienst angestellt oder be schäftigt sind, haben sich mit ihren Anträgen auf anderweite Regelung ihres Pensionsbezuges vom 1. April 1893 ab auf Grund der Abänderungen der 88 103 und 106 des Gesetzes vom 27. Juni 1871 an ihre vorgesetzte Dienstbehörde zu wenden. Neben einem Diensteinkommen im Kommunal- Dienst oder im Dienste der theilweise aus Reichs oder Staatsmitteln unterhaltenen Institute sind die Jnvalidenpensionen vom 1. April 1893 ab unverkürzt zahlbar. Sie sind ferner zahlbar bei Dienstverrichtungen gegen stückweise Bezahlung, gegen Boten-, Tage- oder Wochenlohn, auch wenn die Verwendung de» Pensionär» zur Befriedigung eines dauernden Bedürfnisses und mit Aussicht auf dauernde Beschäftigung erfolgt. Laut 8 103 neuer Fassung sind die Jahressätze, bis zu deren Erreichung den Pensionären neben dem Civileinkommen die Pension belassen wird, für alle Chargen erhöht worden. Die Dienstbehörden haben nach Befinden die In validen auf die einschlagenden Bestimmungen dieses Gesetzes aufmerksam zu machen. Die gestellten und für begründet zu erachtenden Anträge sind unter Bei fuge der PensionsquittungSbüHer dem KriegS-Mini- sterium zur Entschließung mitzutheilen. In den Büchern ist das derzeitige Anstellung-- rc. Verhält- niß so deutlich zu bezeichnen, daß die Entschließung ohne Weiteres getroffen werden kann, namentlich ist in denjenigen Fällen, in welchen bei Beurtheilung deS Anspruchs auch da- Diensteinkommen mit in Berück» sichtigung gezogen werden muß, Abschnitt II, 6 1e der Bessimmungen deS BundeSrathS zur Ausführung der 88 101 bis 108 deS Reichsgesetzes vom 27. Juni 1871 rc. — Ges - u. V.-Bl. 1875, Seite 221 flg. — zu beachten. 6) Zu Artikel 12. 8 108. Tie Vorschriften des 8 108 finden — (Art 23' und Art. 27) — nur auf diejenigen Invaliden Anwendung, welche nach dem 1. April 1893 aus dem Reichs-, Staats- oder Kommunaldienst rc. ausgeschieden sind oder künftig ausscheiden. Die Zahlbarmachung der den gedachten Personen neben der Pension aus Reichs-, Staats- oder Kommunaldiensten rc. nach der näheren Bestimmung deS 8 108 zuständigen Jnvalidei.pension ist von der Behörde, bei welcher der Pensionär angestellt war, bei dem Kriegs-Ministerium zu beantragen. Im Pensionsquittungsbuch, welches dem Anträge beizuliegen hat, ist neben der Bezeichnung des zeit- herigen Anstellungs-Verhältnisses der Tag des Ein tritts in den Genuß der Civilpension, der Betrag derselben und im Falle des 8 108 Abs. 2 derjenige Betrag anzugeben, welchen der Pensionär als Civil pension zu beanspruchen haben würde, wenn seine Pensionirung nach Maßgabe der für die Reichs beamten geltenden Vorschriften — vergl. 88 34 flg. des RüchSgesetzes vom 31. März 1873, Reichsgesetze vom 21. April 1886 und 25. Mai 1887 — unter gesteigert in der wachsenden Situation des Augenblicks. Und außerdem erfreute die Überzeugung, daß eine so gute, durch Geschmack und Stilempfindung veredelte Sprache ohne besondere Bildung nicht denkbar sei. Dieser Eindruck läßt das Beste hoffen und das Bekenntnis, daß ich gern der Darstellung deS Marquis Posa entgegensehe, sagt mehr als alle weiteren Worte. O. B. Die Madonna de» Botticelli. Novelle von Lothar Brenkendors. Sb (Schluß.) „ES reizt mich durchaus nicht, Ihr Blut zu ver gießen, mein Herr," sagte er mit gelassener Höflichkeit, „denn Ihr Verbalten in dieser Angelegenheit ist für mich vollkommen bedeutungslos nach den Erklärungen, welche ich soeben aus dem Munde des Fräulein- er halten. — Daß ich nach diesen Erklärungen ohne weiteres auf die Geltendmachung irgend welcher An sprüche verzichte, ist durchaus selbstverständlich. Ich durfte mich mit Ihrer Hochachtung begnügen, mein gnädiges Fräulein, so lange ich noch Hoffnung hatte, mir früher oder später auch Ihre Liebe zu gewinnen; aber ich würde auf der Stelle zurückgetreten sein, wenn ich geahnt hätte, daß Ihre Neigung bereits einem anderen gehöre. ES wäre uns allen eine peinliche Scene erspart geblieben, wenn Sie beliebt hätten, mir eine verständliche Andeutung nach dieser Richtung hin zu machen! Aber gleichviel! — Für Vorwürfe ist eS auf jeden Fall zu spät! — Seien Sie versichert, daß ich die besten Wünsche für Ihre Zu kunft hege und daß Sie über meine Person immer Zugrundelegung seiner Gesammtdienstzeit erfolgt wäre, bezw. erfolgen würde. 7) Alle Amtsblätter werden ersucht, diese Bekannt machung in der nächsten Nummer zum Abdruck zu bringen. Dresden, am 5. Juni 1893. Kriegs-Ministerium. von der Planitz. HZekanntrnachung. Das Ministerium des Innern hat der Privat- Kranken- und Sterbekasse, eingeschriebene Hülfskasse, zu Schneeberg, auf Grund deren revidirten Statutes vom 23. Dezember 1890, beziehentlich des dritten Nachtrags zu demselben vom 20. Mai 1893 bescheinigt, daß sie vorbehaltlich der Höhe deS Krankengelde-, den Anforderungen deS 8 75 deS Krankenversicherungs gesetzes vom 15. Juni 1883 in der Fassung der Novelle vom 10. April 1892 genügt. Dresden, am 3. Juni 1893. Ministerium des Innern, Abtheilung für Ackerbau, Gewerbe und Handel. Bode!. Lippmann. Nichtamtlicher Teil. Telegraphische und telephonische Nachrichten. Wien, 5. Juni. (W T. B) Im Heeres- auSschuffe der ungarischen Delegation erklärte der Krieg-Minister Krhr. v. Bauer, er beabsichtige vielleicht schon in der nächsten Session der Dele gation einen zweckmäßigen Plan zur Erhaltung brauchbarer Unteroffiziere vorzulrgen. Jede Er sparnis werde für die Verbesserung der Kost der Mannschaften verwendet. Eine moderne Reform der militärischen Justiz unter Wahrung der Inter essen der Disziplin werde angestrebt. Brüssel, 5. Juni. (D. B. Hd.) Die „Gazette de BruxelleS" meldet, daß Frankreich an der Ausstellung in Antwerpen sich offiziell nicht be teiligen wird. Die Blätter fragen, ob diese Re- pressalien Frankreich» würdig seien, da» sich wegen de» Fernbleibens der Belgischen Regierung von der Pariser Ausstellung damit räche. Bern, 5. Juni. (W. T. B.) Die ordentliche Sommersesfion der Bundesversammlung ist heute eröffnet worden. Der Nationalrat wählte zum Präsidenten Forrer Winterthur (radikal) und zum Vizepräsidenten Comtesse-Neuenburg (radikal). Der Ständerat wählte zum Präsidenten Eggli Bern und zum Vizepräsidenten Munzinger-Solothurn, beide gleichfalls radikal. Bern, 5. Juni. (W. T. B.) Der autzschei- dende Präsident deö StänderateS Schaller in Freiburg gedachte in seiner Rede bei der Eröff nung dl» StänderateS der Begrüßung Sr. Ma jestät deS deutschen Kaisers in Luzern und er klärte, sie habe den Behörden Veranlassung ge geben, getreue Dolmetscher deS Volkes zu sein. Dem Herrscher des Nachbarstaates sei die schuldige Ehrfurcht mit rrpublikaniscder Einfachheit er- wiesen worden; einen politischen Charakter habe die Begegnung nicht gehabt, aber sie sei ein Be weis dafür, daß das Volk der Schweizer auf die Erkaltung der guten Beziehungen zu den Nach barstaaten großen Wert lege. Rom, 5. Juni. (W. T. B ) Der Papst em pfing heute den ehemaligen preußischen Gesandten werden gebieten können. — Für heute aber will ich nicht länger stören — habe die Ehre!" „Vom Scheitel bis zur Sohle ein Kavalier!" sagte Herbert lachend, als die Thür sich hinter dem groß mütigen Rittmeister geschlossen hatte, und er würde vielleicht noch ein spöttisches Wort hinzugefügt haben, wenn Hertha ihm nicht die Hand auf den Mund ge legt und ihm damit die Lippen verschlossen hätte. „Wäre es etwa besser gewesen, wenn er wie ein Rasender getobt und Dich obendrein später tot geschossen hätte?" fragte sie leise. „Er konnte gewiß nicht edler handeln als damit, daß er mich so bereit willig ausgab." „Nun, ich hoffe, daß Tu nicht die Absicht hast, auch meinen Edelmut etwa auf eine ähnliche Probe zu stellen," rief er. „Ich erkläre schon jetzt, daß ich sie nicht bestehen würde; denn ich habe Dich und ich halte Dich — allen Rittmeistern und allen bösen Geistern zum Trotz!" Tage des Kampfes und der rastlosen Arbeit waren eS, welche für Herbert Volkmar auf diese glückselige Stunde folgten. ES wurde ihm trotz der Unterstütz ung, die er von Hertha dabei erfuhr, keineswegs leicht, die Mutter seiner gleichsam im Sturm gewonnenen Braut mit der neuen Gestaltung der Dinge auSzu- söhnen, und ohne die Wunder wirkende Madonna des Sandro Botticelli wäre er hier wahrscheinlich einem sehr entschiedenen und kaum zu überwindenden Wider spruche begegnet. Aber al» er sich nach langem Zögern entschlossen hatte, sein durch die Schwatzhaftigkeit de» Kunsthänd ler» ohnedies schon einmal verratene- Geheimnis beim päpstlichen Stuhle, v. Schlözrr, in Privat- audtenzz v. Schlözrr beabsichtigt, Anfang Juli nach Berlin abzureisru. Rom, 5. Juni. (W. T B) Lor dem Schwur gerichte begann heute der Prozeß gegen Cuciuiello und Genossen wegen Unterschlagung von 2 450000 Lire zum Nachteile der römischen Filiale der Bank von Neapel. Cuciuiello er- klärte, die ganze Summe am 7. Januar der Kasse entnommen zu haben. Er übernehme die volle Verantwortung und spreche den Kassierer von jeder Schuld frei. Er habe demselben 370 000 Lire zur Begleichung einer Schuld an die Banca Romana übergeben und den Rest am Tage darauf einer Persou, die er nicht nenuen könne, eingebändigt. Die zuletzt angeführte Summe habe am 11. Januar zurückerstattet werden sollen. Madrid, 6. Juni. (Tel. d. Dresdn. Journ.) Der Senat lehnte den Antrag der Kommission auf gerichtliche Verfolgung deS ehemaligen Madrider Bürgermeister» Bosch ad. London, 5. Juni. (W. T. B.) Im Ober- Hause wurde nach längerer Debatte ein Antrag Richmonds angenommen, wonach die Ernennung der Friedensrichter nicht vom Parteipunkt be handelt werden solle. — Im Unterhause erklärte der ParlamentSsekretär deS Kolonialamt» Buxton, auf eine bezügliche Anfrage, der Gouverneur von Capland, Sir Henry Loch, befinde sich zur Zeit in Pretoria; e» sei wahrscheinlich, daß das Ab kommen betreffend Swaziland während deS Be- suchcs bei dem Präsidenten Krüger zustande- komme. Bei der fortgesetzten Beratung deS 3. Paragraphen der Homerulebill stellte Tomlinson ein Amendement, durch welches die Rechte von Personen, die in Irland nicht domiziliert find, der irischen Legislatur entzogen werden sollten. DaS Amendement wurde nach längerer Debatte mit 251 gegen 214 Stimmen verworfen. Stockholm, 5. Juni. (D. B. Hd.) Der Ge sandte in Kopenhagen meldete dem Minister deS Aeußeren, daß nach Mitteilungen de» Direktor» für den König!. Grönländischen Handel daS kürzlich von der nördlichen grönländischen Kolonie Upernivik nach Kopenhagen zurückgckehrte Dampf- barkschiff „Hvidbjörnen" keine Nachrichten von der schwedischen Grönlandöerpedition unter Bjor- ling und KallsteniuS mitgebracht und die Expe dition somit in keiner dänischen Kolonie über wintert haben könne. Die einzige Hoffnung bleibt noch, daß der Dampfer, der die amerikanische Expedition unter PearyS Leitung nach Grönland führen soll, im Spätsommer Nachrichten über die schwedische Expedition mitbringt. Stockholm, 6. Juni. (D. B. Hd.) Ta» Staatscomptoir wurde bevollmächtigt, für die Bedürfnisse der Staatsverwaltung bei dcmReichs- schulbencomptoir einen Vorschuß von 2500000 Kronen zu erheben. Christianis, 5. Juni. (D. B. Hd.) Nach einem Telegramm an „VerdcnS Gang" hat die katholische Geistlichkeit in Bergen ihre kleine Kirche zur Aufführung von Cherubinis Requiem zum Besten der Notleidenden in Vaerdalen angebotrn. Die Stimmung gegen den Kultusminister Bang soll infolge der kürzlich erwähnten Vorgänge in Bergen sehr erregt sein. Chicago, 6. Juni. (Tel. d. Dresdn. Jour^.) Betreffs der PreiSvertcilung ist nunmehr beschlossen worden, dreizehn Jurys zu bilden, und zwar je eine für jede Hauptsrktivn; ein Experte soll in jeder Sektion die Ausstellungsobjekte prüfen; falls preiszugeben, als er die Witwe eines Tages, nachdem sie durch die vereinte List der beiden Liebenden in sein Atelier gelockt worden war, vor das in lieblicher Schönheit erstandene Gemälde führte, da half ihm die Rührung deS feierlichen Augenblicks im Verein mit der eindringlichen Wärme seiner Rede dazu, den letzten Widerstand der ängstlichen Mutter zu besiegen. Daß er aber überhaupt noch im stände gewesen war, sich dieses mächtigen Hilfsmittels zu bedienen, verdankte er allein dem kaufmännischen Geiste des wa ckeren Herrn Steinitz, der eS trotz des ausdrücklichen Auftrages nicht hatte über sich gewinnen können, zu einem so unsinnigen Geschäft, wie eS die Rückgabe eines Bildes für den Einkaufspreis war, seine Hand zu bieten. Obgleich ihm Doktor Winkler, der nichts von den Absichten deS Freundes ahnte, daS Bild so gleich zugestellt hatte, war die von Herbert anbefohlene Aushändigung an den Rittmeister nicht erfolgt Unter allerlei Ausflüchten hatte der Kunsthändler vielmehr den Käufer hingehalten, und als er mehrere Stunden später in eigener Person bei dem jungen Maler er schien, um denselben mit dem Aufgebot seiner ganzen Beredsamkeit zur Vernunft zu bringen, da hätte nicht viel gefehlt, daß Herbert ihm vor lauter Glück und Dankbarkeit um den Hal» gefallen wäre. Von einem Verkauf des Gemäldes war trotz der glänzenden Anerbietungen, die bei seiner unzweifel haften Echtheit von verschiedenen Seiten kamen, nun überhaupt nicht mehr die Rede. Herbert, der eine wahre Arbeitswut in sich fühlte, ließ sich von seinem Gönner Steinitz bereitwillig einige Aufträge überweisen, die er wenige Wochen früher mit höchster Entrüstung abgelehnt haben würde, und er wurde dadurch nicht
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
Erste Seite
10 Seiten zurück
Vorherige Seite