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MS4. Dienstag, den 25. April, abends 1893 Dres-nerIourml er die Aichung an» zuordnen Edelmann. Für Flüssigkritlmaaße von - 2 Für Waagen von2000 bismil l<-< olr^Tragsähigkeit 2M üOPsg. Exemplaren anzufertigen, von deiien das eine Exem- Auewärttgen Graf Kalnokn, der ReichSkriegS- herbeiführen könnte. Kunst und Wissenschaft. eines StaatS- oder die nachzuaichenden w b KOO - 2oO - 1 AI - 20 - ES einigen Unwillkürlich trat er einen Schritt näher heran — cs war ihm, als dürfe er die unschuldige Lieb kosung der Taube nicht dulden. Aber das gefiederte Volk verstand sein Nähertreten falsch. Schreiend und slügelflatternd stoben sie auseinander, sodaß der junge umeriooo - - ÜOO - - 2«') - . roo - . 20 . - b die Nachaichung Für LSugenmo. aße ran über halten: Wollen wir in den Garten gehen?" „Wohin Dn willst!" sagte Fritz lebhafter als sonst. § 8. An den Orten, welche Sitz GemeindeaichamteS sind, sind 8 15. Die Bestimmungen der gegenwärtigen Verordnung treten am 15. Mai laufenden Jahre- in Kraft. Dresden, den 8. April 1893. § !3. Der die Nachaichung aussührende Beamte hat für jeden Besitzer nachgeaichter Gegenstände eine Rechnung über die für die Nachaichung nach dem Tarif unter zu erhebenden Gebühren in zwei gleichlautenden 1 . eo - i - — . - - 50 ^ - - 00 - - - 20 - 80 «0 <0 »0 20 1b 10 S 10 5 <0 20 10 b ü galerie angekauften Gemälde gegeben hat. ES ist Nacht. Zwischen den grauen Wölkchen, die den tief dunkelblauen Himmel umziehen, leuchten strahlend die ewigen Sterne hervor. In ein stilles Schwarzwald- thal blicken wir hinab. Einzelne Fenster der in ihm zerstreuten Häuser sind noch erleuchtet; bald werden auch ihre Lichter erlöschen Aber der himmlische ,Hüter der Thäler" hält Wache, daß auch diesem Thale sein Frieden bcwahrt bleibe. In Gestalt eine- heiligen Ritters, der, mit grauem, im Mondlicht blitzenden Harnisch angethan, seinen Helm in der ge senkten Rechten hält, während er sich mit der Linken auf den Stock deS mächtigen Purpurbanners stützt, daS über seinem Haupte wallt, steht er links vorn vor schwarzem Tännicht auf ragender Felsenkuppe. plar dem Besitzer der Aichgegenstände einzuhändigen ist, während der Beamte das zweite Exemplar als Beleg seiner Rechnungsadleguug an sich nimmt. Nach Beendigung de» NachaichungSgeschüsteS in einem Orte sendet dieser Beamte eine Zusammenstellung der diesen Ort betreffenden NachaichungSgebühren an das StaatS- aichamt, welchem er angehört, worauf letzteres die be zeichneten NachaichungSgebühren durch die Ortsbehörde einheben läßt. 8 14. Werden Maaße, Gewichte, Waagen oder Meßwerk zeuge, welche das Nachaichungszeichen nicht tragen, nach Beendigung des NachaichungrgeschäfteS in der betreffenden Gemeinde bei einem Gewerbtreibenden vorgefunden, ohne daß er den Nachweis der später auSgeführten Neuaichung zu erbringen vermag, so ist dessen Bestrafung nach 8 369. Nr. 2 des Strafgesetz, buche- und außerdem die Neuaichung oder nach Umständen die Beschlagnahme und Einziehung der ungeaichten, nicht gestempelten oder unrichtigen Maaße, Gewichte, Waagen oder Meßwerkzeuge zu veranlassen. den er in diesem „Hüter der Thäler" erkennen will, oder auch ihn als Sinnbild eine- tiefen religiösen Gedankens überhaupt gelten lassen. Die reine Idealität ter Empfindung, die daS schlichte Bild durchdringt, wird jedem sofort auffallen. Seine künstlerische Wirkung liegt in der glücklichen Wiedergabe einer träumerischen nächtlichen Stimmung. Rein malerisch angesehen, ersreut die Farbenharmome, die daS tiefe Purpurrot der Heiligenfahne mit dem betrelsend L in . bi« 2 . 7. - - 20 I . 10 . . b . . und l - . in der Kammer auf die große Mehrheit der rumäni schen Volksvertreier stützt und daher von sich sagen kann, daß sie die Negierungsgeschäste in vollster Uevcp- einslimmung mit dem Volkswillen besorgt. Die jetzt vorliegenden eingehenden Berichte bestätigen jene Mel dungen in ihrem vollen Umfange. Man erfährt außer dem noch, daß die Ausschreitungen der Volksmenge die Folgen einer allgemeinen und nachhaltenden Ver bitterung der unteren Volksklassen sind, welche leicht einen Stimmungswechsel im Lande selbst mit den daraus sich ergebenden Minister- und Regierungskrisen 8 2. Die Nachaichung wird den StaatSaichämtern über- ageu. Zu ihrer Ausführung haben sich die AichungS- amten in regelmäßigen Fristen in jede politische emrinde de- ihnen angewiesenen RevisionSbezirke-zu geben. 8 3. Jede KreiShauptmannschast stellt für jede- Jahr ein Verzeichnis; auf, welches die Ortschaften enthält, in denen die Nachaichung stattfinden soll und die Tage augiebt, an welchen sich der Aichungsbeamte in den einzelnen Orten aufhalten wird. Dieses Verzeichniß wird durch daS Verordnungsblatt der KreiLhauptmann- ast bekannt gemacht. Außerdem hat für jede Ortschaft die Gemeinde behörde (Stadtroth, Bürgermeister, Gemeindevorstand) die Tage, an welchen die Nachaichung rorgenommen wird und den Ort, an dem sie erfolgt, eine Woche vor hrem Beginn in ortsüblicher W»ise zur Kenntniß des delhttligten Publikums zu bringen. 8 4. ' Die Gemeindebehörde hat für ihren Bezirk ein namentliches Verzeichniß derjenigen Gewerbtreibenden anfjustellen, welche Aichgegenstände im öffentlichen Ver kehre benutzen. In dasselbe sind in Gemäßheit von 8 87 der Revidirten Landgemeinde Ordnung vom 24. April l873 auch diejenigen in einem selbständigen Gutsbezirke (zu vergleichen 8 82 desselben Gesetzes) wohnenden Personen mitaufzunehmen, welche Aichgegen stände im.öffentlichen Verkehre benutzen. Dieses Verzeichniß ist jedesmal vor Beginn des AichnngSzeschäftcS in den betreffenden Gemeinden zu b richtigen und zu vervollständigen. Dem Aich- ringsbeamten ist dasselbe bei seinem Eintreffen vor- zulegen. Bild HanS Thoma*- in der König!, Gemälde galerie. Wenn Han» Thonia, der am 2. Oktober 1839 im Der Bicnenvetter. Erzählung von C. Crome-Schwiening. (Forljetzung.) 8 5. Jede Gemeinde hat für die Tage, an welchen die Nachaichung erfolgt, ein geeignetes Lokal hierfür bereit zu halten. In großen, namentlich langausgedehnten Ort- ichaften können zur größeren Bequemlichkeit des Publikum- nach und nach auch mehrere Lokale zur Ausjührung der Nachaichung gestellt werden. Tas Lokal muß mindesten- einen festen Tisch und eilten Stuhl enthalten. Im übrigen hat die Gemeinde da» NachaichungS- qeschäft thunlichst zu fördern. nach den besten Bildern Hans Thoma's hat unser Ge mälde schon vor einigen Jahren Aufnahme gefunden. Es bildet das Schlußblatt dieses Werkes. X. IV. Für die Gezamtleitung verantwortlich: Hofrat Dtto Banck, Professor der kitteratur- und Kunstgeschichte. Dresden, 25. April Die Unruhen in Rumänien, wird allgemein überrascht haben, als vor „Pfui, wie schmutzig Du bist!" rief FritzGerding.— „Wie kannst Du mit solch unsauberen Händen das Fräulein anfassen. Marsch fort!" Das Kind lief verschüchtert einige Schritte zur Seite und richtete die müden wasserblauen Augen, in denen es naß sich zu regen begann, auf Marie. „Der Herr hat Recht," fügte diese. — „Geh und wasch' Dich, Lenchen. Und grüß Deine Mutter von mir, hörst Du?" Von den gütigen Worten schnell getröstet, nickte die Kleine und fuhr mit der Rückenstäche der rechten Hand über Augen und Nase. Dann starrte sie mit offenem Munde dem Paare nach, daS jetzt im Garten verschwand. „Wie kannst Du Dich nur mit solchen Kindern abgeben!" brach Fritz Gerding da- eingetretene Schweigen. „Es ist das jüngste Kind eines Tagelöhner- von unS, der im vorigen Jahre starb; die Marlene, seine Frau, verrichtet jetzt Botendienste. Die Eltern unterstützen sie, und besonder- da- Kleinste, da- Len chen, hat Heimatsrecht hier bei unS." Da- kam alle- so ruhig und gleichmäßig von den Lippen de» schönen Mädchen-, al- gäbe es nicht-, da selbstverständlicher wäre. „Und Du gefällst Dir in der Rolle einer Protek- torin schmutziger Bauernkinder, Marie — Du, die —" Er vollendete nicht, den» seive Eousine hatte sich ihm mit einem Ausdrucke in den Augen zugewandt, der ihn. schweigen mochte. „Da« war nicht hübsch, Fritz!" s . »o . 20 . vraaUsa vivrcolzLbrjiob * Kark 50 d« äso liaiaert. «ieulaakeu visrtal- ^jchrliek 8 ks»rk; »u»»erkatv Uv» Uoutackea ttaieka» tritt kost- nn<t 8c«wpelra»et»l»^ biaru. Liorelao Humnaero: t0 kk. X»kvn<Nkrunxarvdül»re»: kLr lt»uin "usi Xvilo blsia« Lokrilt 20 ks Kloter .,soo^oAuiät" äia 2«il« 50 kt. i'avatloa- uaü Likarn-atr vntspr. Xukootüa^. rcuevalnear VlLllvd mit Xuiaado»« Uer 8oao- u. k«i<-rt»<so »boaU». dir. 12VL. 8 6. Jeder Gewerbtreibendc, welcher Maaße, Gewichte, Waagen oder Meßwerkzeuge im öffentlichen Verkehre benutzt, hat dieselben in der Zeit, in der die Nach aichung an dem betreffenden Orte erfolgt und in dem Lokale, in dem sie vorgenommen wird, dem AichungS- beamten zur Prüfung vorzulegen. 8 Zur Nachaichung derjenigen Waagen und Maaße, welche an ihrem Gebrauchsorte befestigt sind, hat sich der Aichungsbeamte an Ort und Stelle zu begeben. Die Besitzer solcher Aichgegeustände haben dieselben aber vorher dem Aichungsbeamten anzumelden, der dann die Zeit bestimmt, wann die Nachaichung statt- finden soll. Bei den festfundamentirten Waagen, sowie bei solchen Waagen, welche für eine größte zulässige Last von mehr als 2000 Icz bestimmt sind, hat sich der Aichungsbeamte nur zu überzeugen, ob die im 8 68 nichtamtlicher Teil. Aclegrapyische «nd telephonische Hlachrichten. Wien, 24. April. (W T. B.) Heute nach- mittag um 2 Ubr empfing der Kaiser den serbi schen Oberst Zdravkovic zur Überreichung deS eigenhändig»« Schreibens dcs König- von Serbi n, worin derselbe seinen RrgirrungSantritt mitteilt, in einviertrlstündiger Audienz. Der Kaiser ver lieh dem Oberst Zdravkovic den Franz Joseph- orden. Hierauf worden Oberst Zoravkovic, der serbische Geschäftsträger Barlovac und daS Per sonal der serbischen Gesandtschaft, sowie die in Wien anwesenden serbischen Offiziere zur Hof tafel geladen, an welcher auch der Minister des Amtlicher Teil. Dresden, 25. April. Se König!. Hoheit der Prinz und Ihre Kaiser!, und König!. Hoheit die Frau Prinzessin Friedrich August sind heute ! vormittag 8 Uhr 50 Min. nach dem Jagdschloß Glatzen ^in Böhmen gereist. Se. Majestät der König haben dem Opernsouffleur duard Diegelmann in Dresden das Allgemeine hrcnzeichcn Allergnädigst zu verleihen geruht. u Nachaichung der Maaße, Gewichte, Waagm und Meßwerkzeuge betreffend; vom 8. April 1893. Auf Grund von Artikel 2l der Deutschen Maaß- nd Gewichtsordnung vom 17. August 1868(Bundes- es.-Bl. S. 473 stg) und im Anschlusse an die Ver- rdnurg vom 1l. August 1871 (G. u V Bl S. 181) ird Folgende- verordnet. 8 1. Die im öffentlichen Verkehre verwendeten Maaße, ichte, Waagen und Meßwerkzeuge haben aller ei Jahre einer Nachaichung zu unterliegen, bei wel- er sie auf ihre Zulässigkeit im öffentlichen Verkehre prüfen sind. d r Aichordnung vom 27. December 1884 vorge- schriebene wiederholte Aichung regelmäßig erfolgt ist. Ist die- nicht der Fall, so hat » '/, und darunter . lür Meßwerkzeuge (PetroleummeßglSser) Für Hohlmaaße >ür trockene Sörper von 100 l . SO - 2» - » - ro - . . 2 und l l. . . sür jedes kleinere Maaß . . . für Ikastenmaaßc für Meßrahm.n Für Gewichte von so kg - 2) - 10 - urd b K^ » 2 » kl« SO 8 sür j.dcs kleinere Gewicht Ministerium des Innern, v. Metzsch. T ««bühreutarif, Minister Frhr. v. Bauer, der bisherige württem- bergische Gesandte Frhr. v. Maucler und die Ge sandten v. Hengelmüller und v. Trauttenberg teil- nahmen. Rom, 24. April. (W. T. B.) Der König und d e Königin wobntrn nachmittags der in der eng lischen Botschaft veranstalteten Garden Party bei. Bei der Ankunft wurde da« König-paar von dem Herzog von Port und dem Botschafter Lord Vivian empfangen. DaS Fest nahm einen glänzenden Ler- lauf. In dem prachtvoll geschmückten Garten waren anwesend die italienischcn und fremden Prinzen und Prinzessinnen, die Mitglieder deS diplomatischen borps mit ihren Gemahlinnen, die Minister Giolitti, Brin und andere; ferner nahmen an der Festlichkeit die Präsidknten der Kammer und deS Senates, zahlreiche Senatoren und De putierte, unt»r welchen sich auch CriSpi befand, sowie viele hohe Offiziere teil. London, 25. April. (Tel. d. DreSdn. Journ.) Im Unterhaus beantragte Gorst bei Beratung des Berichtes über die Regierungsvorlage, betreffend die Arbeitsstunden der Eiseubahnbedienstrtrn, daß acht Arbeitsstunden für die Signalisten und zehn Stunden für die anderen Angestellten fürS Erste als übertr eben erklärt werden mögen. Mundelta bekämpfte den Antrag, welcher nach längerer Debatte mit 257 gegen 71 Stimmen ab- gelehnt wurde. — ASquith verlas sodann dir Einzel heiten über die Vorgänge in Belfast. Die Polizei werde alle Maßregeln ergreifen, um eine Wieder holung von Unruhen zu verhindern, und jeden gegen Gewaltthaten schützen. London, 25. April. (Tel. d. DreSdn Journ.) Wie verlautet, wird die Brüsseler Münzkonferenz nicht erst im Herbst, sondern bereits am 30. Mai wieder zusammrntreten. Christiania, 24. April. (W. T. B.) Der Präsident deS StorthingS, Nelsen, halte heute eine kurze Audienz bei dem König. Wie ver- lautet, bat derselbe die Bildung eines neuen Kabinetts abgelchnt. Man ist hier allgemein der Ansicht, daß die Krisis nur von kurzer Dauer sein werde, da in kurzem rin Ministerium aus Mitgliedern der Rechten gebildet werden würde. — In ter heutigen Sitzung deS StorthingS teilte ter Ministerpräsident Steen mit, daß das Mini sterium demissioniert habe, aber die Geschäfte vor läufig weiter leiten werde. Der Präsident Nielien beantragte, die Verhandlungen vorläufig zu ver tagen. Der Deputierte Slang sprach sich gegen diesen Antrag aus. Der Deputierte Ullmann äußerte, die Krisis würde nur von kurzer Lauer sein. Lnoadwe van zn!.Hu<t!xnnkren LusnLrts» l.,»p«^: Lranckrtettee, LowmiimiouLr <Ie» Ore-ckuor louroat«; varUa Visa L»,»l Lr»«I»o kraotkarr ». N.: cs IvAtee, L-rUo Visu - krag l.«tp»i»-kr»oktart ». U USact»«»: /suU. A/o««,- kart, v-rUa ». N c^L-'o., v«rU»: ZnpaliUen^cint, vr„I»o: tc. U»U<> ». F 6». ller»i»8«l»err ASoißl. Lrpeäitioa vreiUoer Vrvvävo, A vinzoritr. 20. I'vnwprscb-^iwcbllw»: Ur. 1LVL. Vor dem Garlenpsönchen stand ein etwa acht jährige- slachshaariges Mädchen, barfuß, in dem runden roten Gesichtchen und an den Händen deutliche Spuren ihrer Spielthätigkeit an der abseits gelegenen kleinen Lache tragend, in die soeben einige Enten, vor den Daherkonunenden fliehend, schnatternd hineinwatsHelten. Als die kleine Marie sie erblickte, kam sie mit dem freudigen Rufe: „Fröken Marie! Fröken Marit!" herangestürzt und hielt sich an den Kleidern de« jnngen Mädchen- fest. „Guten Tag, Lenchen!" sagte diese und strich über deS Kinde- Blondhaar. Mann fast betreten zurücktrat. „Sie kennen Dich nicht!" sagte Mariechen ruhig, Ein ringförmiger Heiligenschein schwebt um sein Haupt, indem sie die Taube sanst von ihrer Schulter entfernte. Der Meister hat dem Heiligen absichtlich keinen de- „Wir haben unS wohl auch lange genug hier aufge- stimmten Namen gegeben. Jeder mag sich seinen Liebling-Heiligen unter den heiligen Rittern aussuchen, Tagen aus der rumänischen Hauptstadt die ersten Meldungen über die dort gegen die Regierung in Scene gesetzten Straßenkundgebungen eintrafen Waltet doch in diesem Lande eine Regierung, die sich badischen Schwarzwalde geborene, unter Schirmer und Eanon in Karlsruhe gebildete, seit 16 Jahren in f Frankfurt ansässige Meist»r, jahrzehntelang unver standen dem eigensten künstlerischen Flügelschlage seiner Einbildungskraft folgen mußte, seit einem Jahrfünft aber sich, wie schon neulich auS anderem Anlaß an dieser Stelle bemerkt wurde, von Jahr zu Jahr sieg reicher inS Herz de» deutschen Volkes hineingearbeitet hat, so liegt jenes wie diese- zunächst daran, daß er eine durchaus eigenartige und au-geprägte künstlerische Individualität besitzt Der jahrzehntelang aus schließlich den Kunstmarkt beherrschende Realismus stand dem Verständnis seines naiven, im Technischen nicht immer genügenden Idealismus anfang» ebenso im Wege, wie er ihm schließlich (man könnte sagen nach dem Gesetze der Komplementärfarben) die Wege ebnen half. Größere Gegensätze als die Richtungen F. v. Uhde- und Hans Thoma » lassen ffich kaum denken; doch ergänzen sie sich gewissermaßen und geben erst, nkbeneinander gewürdigt, ein Bild der Deutsch- !änd gegenwärtig beherrschenden Kunststrümungen. weichen, blaugrünen Grundton de- Thile» und dem Der „Hüter der Thäler" ist der Titel, den der leuchtenden Grau der Rüstung und der Wolken bildet. Meister scinrm nunmehr für die Königl. Gemälde- In Henry Thode's Ausgabe von 18 Heliogravüren Gegenstände im Aichamte vorzulegen Unter Um ständen kann aber zur größeren Bequemlichkeit des Publikum- in entfernt liegenden Theilen dieser Orte die Nachaichung auch in besonder- dazu bestimmten Lokalen stattfinden. 8 Die Maaße, Gewichte, Waagen und Meßwerkzeuge find dem Aichungsbeamten in reinlichem Zustande vorzulegen. Andernfalls ist der Beamte befugt, die selben zurückzuweisen. 8 10. Die Nachaichung wird durch Anbringung eine- besonderen Stempelzeichens beglaubigt, welches für jede Nachaichungsperiode von dem Ministerium de- Innern bestimmt wird. Dasselbe ist neben dem Aich- stempel oder in dessen Nähe anzubringen. 8 11- Der Aichungsbeamte hat außer der Prüfung und Stempelung der nachzuaichenden Gegenstände die jenigen Berichtigungen vorzunehmen, die sich ohne er hebliche« Zeitverlust und mit den ihm zu Gebote stehenden Hilfsmitteln an Ort und Stelle ausführen lassen. Hierunltr ist in der Regel nur die Berich tigung der gußeijen en Gewichte durch Zulegen oder Wegnehmen von Blei- oder Eisenschrot zu verstehen. Diese Berichtigungen erfolgen unei tgelüich. 8 12. Ist die Berichtigung des nachzuaichenden Gegen standes nach der Ansicht des Aichungsbeamten zwar möglich, jedoch am Ort der Nachaichung nach Maß gabe des 8 11 nicht ausführbar, so ist der Gegen stand von dessen Besitzer cmweder an daS Staatsaich- amt, dem der Beamte angehört, oder an das nächste Gemeinde-Aichanit zur weitere» Behandlung einzu- senden. Entscheidet sich der Besitzer für den letzteren Weg, so ist von dem mit der Nachaichung betrauten Beamten der Aichungsstempel zu kassiren. Ist eine Berichtigung nach dem Ermessen des Aichungsbeamten überhaupt nicht mehr möglich, so hat er den Gegenstand durch Vernichtung dcs Aich- stempels und des auf die Nachaichung bezüglichen BeglaubigungSzeichens für den Verkehr untauglich zu machen.